Die Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG ruft das türkische Blätterteiggebäck Baklava zurück. Auf der Verpackung wurde vergessen, die Erdnussbestandteile zu deklarieren. Es kann beim Verzehr zu allergischen Reaktionen und damit auch zu Lebensgefahr kommen.
Regelmäßig werden Lebensmittel zurückgerufen. Das kann ganz harmlose Gründe haben, wie eine falsche Verpackung. Auch bei schwerwiegenden Problemen wie möglichen Fremdkörpern im Produkt wird ein Rückruf notwendig. Häufig ist das Qualitätsproblem nicht bei allen verkauften Produkten festzustellen. Sobald eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Nahrungsmittel zurückgerufen.
Zuletzt hatten wir von der dennree Geflügelbolognese berichtet, wo es in den Gläsern zum Wachstum von Mikroorganismen kommen konnte. Der Grund war eine ungenügende Erhitzung der Gläser. Aktuell wird von dem türkischen Lebensmittelhersteller Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG das Baklava Blätterteiggebäck zurückgerufen.
Der Rückruf betrifft vor allem die Erdnuss-Allergiker. Denn auf der Verpackung sind die Erdnussbestandteile nicht deklariert. Ist ein Allergiker dieses Gebäck kann zu einer allergischen Reaktion kommen. Diese kann von Hautausschlag, über Atemnot bis hin zu Erstickungsgefahr reichen. Wenn Sie allergisch auf Erdnüsse reagieren, sollten Sie die betroffenen Packungen geschlossen lassen und den Inhalt nicht verzehren.
Welche Packungen Baklava -Türkisches Blätterteiggebäck sind betroffen?
Zurückgerufen wird Baklava Blätterteiggebäck in der 800 Gramm Packung sowie lose Ware (4 kg Aluschale) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) vom 09.02.2019 (Herstellung vom 01.01.2019) bis einschließlich 28.03.2019 (Herstellung vom 16.02.2019).
Was sollen Sie mit dem Gebäck machen?
Reagieren Sie auf Erdnüsse nicht allergisch, können Sie das türkische Blätterteiggebäck bedenkenlos essen – lassen Sie es sich schmecken.
Sind Sie Allergiker oder wissen dies nicht genau, wird vom Verzehr des Inhaltes der entsprechenden Packungen abgeraten. Ob Sie die Ware zum Händler zurückbringen können und den Kaufpreis erstattet bekommen, steht nicht in der Pressemitteilung der Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG.
- Quelle: Marktaushang Rückruf Baklava auf lebensmittelwarnung.de
- Webseite der Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG