Die Firma Gewürzmühle Friedberg ruft ihr Oregano (gerebelt) zurück. Grund hierfür ist ein erhöhter Gehalt von Alkaloiden. Welche Charge vom Rückruf betroffen ist, erfahren Sie bei uns.
Regelmäßig werden Lebensmittel zurückgerufen. Das kann ganz harmlose Gründe haben, wie eine falsche Verpackung. Auch bei schwerwiegenden Problemen wie möglichen Fremdkörpern im Produkt wird ein Rückruf notwendig. Häufig ist das Qualitätsproblem nicht bei allen verkauften Produkten festzustellen. Sobald eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Nahrungsmittel zurückgerufen.
Erst kürzlich haben wir über den Rückruf von Roggenmehl Type 1150 berichtet. Auch hier war in einer Charge ein erhöhter Wert von Alkaloiden festgestellt worden.
Dieses Mal ist es gerebelter Oregano, der von dem Rückruf betroffen ist. Die Firma Gewürzmühle Friedberg ruft ihr Produkt aus Gründen des Verbraucherschutzes zurück. Nach Angaben des Unternehmens wurde ein erhöhter Gehalt von Pyrrolizidinalkaloiden (PA) festgestellt. Die Gewürzmühle Friedberg informiert über Pyrrolizidinalkaloide wie folgt:
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind sekundäre Pflanzeninhaltstoffe, die bestimmte Pflanzenarten selbst bilden, um sich vor natürlichen “Fressfeinden” zu schützen. Diese sogenannten “Beikräuter”, lassen sich trotz aller Anstregungen und selbst mit Hilfe neuster Technick sehr schwer entfernen.
Welche Charge ist vom Rückruf betroffen
In diesem Fall sind mehrere Packungsgrößen betroffen. Zurückgerufen werden die Beutel mit 30g, 75g und 250g und der Los-Kennzeichnung LOT: 0520 & 052018. Als Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird vom Hersteller der 10.05.2020 genannt.
Die betroffenen Produkte sollen Sie nicht mehr verzehren. Andere Artikel oder Chargen sind nicht vom Rückruf betroffen.
Was sollen Sie mit dem Oregano machen?
Sie können die Produkte, auch wenn Sie sie bereits teilweise verbraucht haben, zurückgeben. Ihr Geld erhalten Sie auch ohne die Vorlage eines Kaufbeleges in voller Höhe zurück.
Die Firma Gewürzmühle Friedberg bedauert die Unannehmlichkeiten.
Quelle: Verbraucherinformation lebensmittelwarnung.de