Der Joghurthersteller Zott warnt vor dem Verzehr einiger Sahne-Joghurt-Sorten einer bestimmten Charge. Die Joghurts können vorzeitig verderben, was nach dem Verzehr zu gesundheitliche Beeinträchtigungen führen kann. Der Hersteller erstattet den Kaufpreis zurück.
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes warnt der bekannte Joghurthersteller Zott vor dem Verzehr einiger seiner Produkte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es nach dem Verzehr zu gesundheitlichen Problemen bei Verbrauchern kommen kann. Das Ausmaß des Rückrufes ist besonders groß, da Zott Sahnejoghurt über recht viele Handelspartner verkauft wird. Die Zott SE & Co. KG aus Mertingen gibt an, dass die betroffenen Sahnejoghurts bei den Discountern Bela, Bünting, Edeka, Famila, Globus, Kaufland, Metro Deutschland, real, REWE, Tegut und Wasgau verkauft wurden. Doch was stimmt mit dem Lebensmittel nicht?
Es kommt immer wieder vor, dass Nahrungsmittel bei der Herstellung verunreinigt werden. Das ist jetzt offenbar auch bei Zott geschehen. Der Hersteller gibt an, dass im Rahmen einer Routinekontrolle des Fertigprodukts vereinzelt eine Belastung mit einem Schimmelkeim (Fusarium) festgestellt wurde. Das kann dazu führen, dass der Joghurt vorzeitig verderben kann. Das bedeutet, dass der Sahnejoghurt bereits vor erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatum verdorben sein kann. Nach dem Verzehr sind bei Verbrauchern Beschwerden wie Unwohlsein und Durchfall nicht auszuschließen. Deshalb sollen die betroffenen Produkte auf keinen Fall verzehrt werden.
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Ist der verdorbene Joghurt für den Verbraucher erkennbar?
Zott gibt an, dass Verbraucher das verdorbene Produkt unter Umständen an einer aufgeblähten oder eingezogenen Deckelplatine sowie an einer vergoren riechenden Joghurtmasse erkennen können.
Welche Produkte sind von der Verunreinigung betroffen?
Zott hat die Verzehrwarnung für die Sorte Sahnejoghurt Panna Cotta in verschiedenen Geschmacksrichtungen herausgegeben. Folgende Produkte sind betroffen:
- Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Pfirsich, Chargen-Kennung: 31.10.19 F …
- Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Heidelbeer, Chargen-Kennung: 31.10.19 F …
- Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Erdbeer, Chargen-Kennung: 29.10.19 F … und 01.11.19 F …
- Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Mango, Chargen-Kennung: 29.10.19 F … und 01.11.19 F …
- Zott Sahnejoghurt 150g Pfirsich-Maracuja, Chargen-Kennung: 29.10.19 F … und 01.11.19 F …
Die Chargenkennzeichnung befindet sich auf dem Deckel der Verpackung. Alle anderen Sahnejoghurts und Zott-Produkte sind davon nicht betroffen und uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Zott entschuldigt sich ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und dankt allen Kunden und Verbrauchern für das Verständnis.
Wie können Sie die Produkte zurückgeben?
Zott plant laut der Mitteilung offenbar keine Rückgabe der Joghurts über die jeweiligen Handelspartner. Vielmehr sollen Verbrauer, die betroffene Joghurts im Kühlschrank stehen haben, sich direkt an den Hersteller wenden. Dazu soll der Deckel des Zott Sahnejoghurts Panna Cotta an die Firma Zott gesendet werden. Die Adresse des Unternehmens lautet:
Zott SE & Co. KG
Dr.-Steichele-Straße 4
86690 Mertingen
Laut der Mitteilung von Zott erhalten die Verbraucher den Kaufpreis zuzüglich der Portokosten auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, wenn Sie beim Einschicken der Deckelplatine Ihre IBAN für die Erstattung des Kaufpreises angeben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Verbraucherhotline 0800/9688968, die von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Wochenende in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr erreichbar ist.
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