Ablesen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 08:45:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Ablesen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Smart Meter: Die neuen Stromzähler kommen – Der Verbraucher muss den Einbau dulden und die Kosten übernehmen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/smart-meter-die-neuen-stromzaehler-kommen-der-verbraucher-muss-den-einbau-dulden-und-die-kosten-uebernehmen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/smart-meter-die-neuen-stromzaehler-kommen-der-verbraucher-muss-den-einbau-dulden-und-die-kosten-uebernehmen/#respond Sun, 24 Apr 2022 08:45:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58509 In den Haushalten gibt es die digitalen Zähler und die Smart Meter und beide Geräte gehören zu den Messeinrichtungen für Strom. Die digitalen Zähler gehören zur modernen Messeinrichtung und sind sehr beliebt, dann gibt es

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In den Haushalten gibt es die digitalen Zähler und die Smart Meter und beide Geräte gehören zu den Messeinrichtungen für Strom. Die digitalen Zähler gehören zur modernen Messeinrichtung und sind sehr beliebt, dann gibt es die Smart Meter, deren Einbau geduldet wird und die zu dem intelligenten Messsystemen gehören. Die Smart Meter ermitteln aber nicht nur den Verbrauch des Stroms, sondern sendet die Daten auch an den Anbieter. Beide Varianten sind mit hohen Kosten bestückt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den kommenden Jahren erhalten alle Haushalte eine moderne Messeinrichtung für Strom und hierbei ist die Rede von einem digitalen Stromzähler.
  • Außerdem müssen einige Haushalte den Einbau eines intelligenten Messsystems dulden und die sind unter dem Namen Smart Meter bekannt.
  • Die intelligenten Messsysteme, zu denen der Smart Meter gehört, speichert nicht nur den Stromverbrauch, sondern sendet die Daten auch an den Stromanbieter und den Netzbetreiber.
  • Die modernen Stromzähler verursachen höhere Kosten, aber mittlerweile gibt es eine gesetzlich festgelegte Obergrenze in dieser Hinsicht.

Smart Meter, intelligentes Messsystem, moderne Messeinrichtung – was bedeuten diese Begriffe überhaupt?

Das intelligente Messsystem ist auch unter dem Namen Smart Meter bekannt und besteht aus zwei Elementen. Ein Element ist der digitale Stromzähler und das andere Element ist das Kommunikationsmodul.

Das Kommunikationsmodul ermöglicht die Datenübertragung. Ein intelligentes Messsystem ermittelt den Verbrauch des Stroms, speichert die Daten ab und verarbeitet sie. Der neue Stromzähler wird von dem Messstellenbetreiber eingebaut und gewartet, außerdem ist er dafür verantwortlich, dass die aufgenommenen Daten an den Stromversorger und den Netzbetreiber gesendet werden.

Der moderne, digitale Stromzähler ersetzt mittlerweile den alten, analogen Stromzähler, die unter dem Namen Ferraris-Zähler bekannt sind. Der digitale Stromzähler ist die moderne Messeinrichtung und kann problemlos mit dem Kommunikationsmodul gekoppelt werden. Durch das Kommunikationsmodul wird aus der modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem. Das Modul wird auch Smart-Meter-Gateway genannt. Der Smart-Meter-Gateway ermöglicht die Übertragung der beiden Richtungen, also können die Daten nicht nur gesendet, sondern auch empfangen werden. In Zukunft lassen sich die elektrischen Geräte ein- und ausschalten, wenn sie an ein Smart Home angebunden werden. Diese Option bietet sich an, wenn der Strom zu bestimmten Tageszeiten deutlich günstiger ist und Sie den günstigen Preis wahrnehmen. Mit Hilfe einer Solarstromanlage wird der Stromfluss gesteuert, wenn ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und so kann beispielsweise ein Elektroauto zum günstigen Strompreis geladen werden.

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Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem – wer bekommt was?

Schon seit einigen Jahren läuft der flächendeckende Einbau der modernen Messeinrichtungen, denn das Messstellenbetriebsgesetzt sieht vor, dass seit 2017 in privaten Haushalten ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.

Allerdings muss man auch sagen, dass der offizielle Start für den Einbau der intelligenten Messsysteme durch die Markterklärung vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik erst Ende Januar 2020 erfolgte. Die Messstellenbetreiber müssen seit dem 24. Februar 2020 mit dem Einbau der neuen, modernen Geräte beginnen.

Es gibt einen gesetzlichen Zwang für die Messstellenbetreiber für bestimmte Stromkunden. Diese sind in drei Gruppen unterteilt:

  • Die intelligenten Messysteme sind ab sofort einzubauen, wenn ein Haushalt einen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden im Jahr hat. Der Durchschnittswert der letzten drei Verbrauchsjahre ist dafür ausschlaggebend und wenn keine ausreichenden Werte vorliegen, dann wird ein Verbrauch von 2.000 kWh eingesetzt. Bei deutlich niedrigeren Verbrauchswerten kann der Messstellenbetreiber selber entscheiden, ob er ein intelligentes Messsystem einbaut oder nicht.
  • Strom erzeugende Anlagen, die eine Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt haben, bekommen die Messeinrichtungen ab Herbst 2020. Liegt die Nennleistung unter den 7, dann kann der Betreiber wieder frei entscheiden, ob ein Einbau stattfinden oder nicht.
  • Haushalte, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung haben, sind ebenfalls ab Herbst 2020 geplant. Das kommt immer dann in Frage, wenn eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe vorhanden ist und eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbar ist.

Sie haben als Stromkunde kein Recht dem Einbau einer intelligenten Messeinrichtung zu widersprechen. Es spielt keine Rolle, ob der Betreiber zum Einbau verpflichtet ist oder es freiwillig macht.

Es gibt aber auch Haushalte, bei denen der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht geplant ist und diese Haushalte bekommen in den nächsten Jahren einen digitalen Zähler, das bedeutet eine moderne Messeinrichtung. Das Gesetz hat in diesem Bezug einen flächendeckenden Einbau bis zum Jahr 2032 vorgesehen und aus dem Grund bekommen viele Verbraucher jetzt schon Schreiben, in denen über den Einbau informiert wird. Neubauten bekommen direkt eine moderne Messeinrichtung und auch nach umfangreichen Renovierungen wird direkt eine solche Einrichtung eingebaut.

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Ein Kommentar

Achtung

Der Einbau von neuen Zählern wird schrittweise durchgeführt und das mit Hilfe des örtlichen Netzbetreibers. Die Netzbetreiber sind verpflichtet den Einbau durchzusetzen und aus dem Grund treten sie mit den Haushalten in Verbindung und Sie müssen nicht aktiv sein. Zahlreiche Verbraucher erhalten ein Schreiben mit der Einbauankündigung.

Der Messstellenbetreiber muss die Haushalte mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren und auf einen möglichen Betreiberwechsel hinweisen. 14 Tage vor dem eigentlichen Einbau muss der Betreiber Sie schriftlich über den Einbautermin informieren und dabei muss auch ein zweiter Termin feststehen.

Die Betreiber von Solaranlagen können keine eigenen Messungen mehr ohne den Messstellenbetrieb vornehmen und auch dazu erhalten Sie ein Schreiben.

Sie können sich nicht gegen den Einbau wehren, auch wenn Ihnen erhebliche Kostenerhöhungen bevorstehen. Allerdings haben Sie theoretisch die Möglichkeit einen Anbieterwechsel durchzuführen oder sich ein individuelles Angebot einzuholen. Im Moment befinden sich aber nur sehr wenige Messstellenbetreiber auf dem Markt und das macht einen Wechsel sehr schwierig. Mieter haben bis 2020 das Recht den Messstellenbetreiber selber auszusuchen und danach geht dieses Recht an den Vermieter über. Ein Musterbrief für die Kündigung beim Messstellenbetreiber liegt bei der Bundesnetzagentur vor.

Ein Messstellenbetreiber, den Sie selber wählen, ist nicht an die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gebunden.

Die Kosten der neuen Stromzähler

Das Gesetz hat eine Obergrenze festgelegt, so dass der Einbau eines intelligenten Messsystems oder eine moderne Messeinrichtung nur gewisse Kosten im Jahr entstehen.

Der Messstellenbetreiber darf nur eine höhere Rechnung ausstellen, wenn Sie sich für einen anderen Betreiber entscheiden oder Sie sich den Zähler freiwillig einbauen lassen.

Jährliche Preisobergrenzen für Smart Meter
Stromkunde mit Preisobergrenze (brutto)
Stromverbrauch bis einschließlich 2.000 kWh/Jahr 23 €/Jahr
Stromverbrauch über 2.000 bis einschließlich 3.000 kWh/Jahr 30 €/Jahr
Stromverbrauch über 3.000 bis einschließlich 4.000 kWh/Jahr 40 €/Jahr
Stromverbrauch über 4.000 bis einschließlich 6.000 kWh/Jahr 60 €/Jahr
Stromverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr 100 €/Jahr
Stromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh/Jahr 130 €/Jahr
PV-Neuanlage oder anderer Strom erzeugende Neuanlage, Nennleistung über 1 bis einschließlich 7 kW 60 €/Jahr
PV-Anlage oder anderer Strom erzeugende Anlage, Nennleistung über 7 bis einschließlich 15 kW 100 €/Jahr
Wärmepumpe, Nachtspeicher o.a. steuerbarer Verbrauchseinrichtung 100 €/Jahr

Die Kostenhöhe hängt von der Strommenge beziehungsweise der Leistung der stromerzeugenden Anlage ab. Ein Haushalt mit vier Personen, der ein Verbrauch von 3.400 Kilowattstunden im Jahr hat, kann mit Kosten von bis zu 40 Euro rechnen.

Vergleich:

  • In NRW liegen die Kosten für eine bisherige Messeinrichtung bei rund 13 Euro im Jahr.
  • Eine moderne Messeinrichtung kostet Sie im Jahr maximal 20 Euro.
  • Es entstehen weitere Kosten, wenn für den Einbau der Umbau des ganzen Zählerschranks notwendig ist.

Der Umbau des Zählerschranks kann sehr teuer sein, aber die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Umbau meist nicht notwendig ist und nur im Notfall zu machen ist. Nur bei 25% der Haushalte muss ein solcher Umbau stattfinden und das auch nur bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden. In einem solchen Fall steigen die Kosten und das auf einige Tausend Euro, so dass Sie als Verbraucher im Endeffekt für die Kosten aufkommen.

Die neuen Stromzähler senden und empfangen Daten

Die moderne Messeinrichtung besitzt kein Kommunikationsmodul und kann somit weder Daten senden noch empfangen.

Die gespeicherten Daten bleiben im System und müssen abgelesen werden, genau wie bei den herkömmlichen Zahlen auch.

Anders sieht es mit den intelligenten Messsystemen aus, denn der Stromversorger bekommt durch das Kommunikationsmodul alle Daten des Haushaltes zugesendet und eine Selbstablesung entfällt. Grundsätzlich eignen sich die intelligenten Messsysteme für alle Haushalte, die unter einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr liegen und genau diese Zahlen lassen sich auch übermitteln.

Bei einem intelligenten Messsystem ist der Energieversorger in der Pflicht Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitzustellen und das Ganze sogar kostenfrei. Das ist nur möglich, wenn die monatlichen Werte an ihn übermittelt werden. Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie eine monatliche, eine vierteljährliche oder eine halbjährliche Abrechnung wollen. Das ist aber nur möglich, wenn Sie die Daten in den entsprechenden Intervallen an den Versorger schicken.

Besitzen Sie eine Strom erzeugende Anlage oder verbrauchen mehr als 10.000 kWh, dann bekommen Sie ein tägliches Protokoll. Das Protokoll bekommt auch der Netzbetreiber und der Energieversorger und es beinhaltet einen 15-Minuten-Intervall an Aufzeichnungen des Vortages.

Sie haben außerdem die Möglichkeit noch detailliertere Daten zu senden oder zu empfangen, aber dafür müssen Sie mit dem Versorger einen zusätzlichen Vertrag abschließen. Ein solcher Vertrag ist sinnvoll, wenn Sie die Nutzung variabler Stromtarife haben.

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Risiken und Nutzen der neuen Stromzähler

Die modernen Messeinrichtungen, also die digitalen Stromzähler ohne ein Kommunikationsmodel, speichern nicht nur die Kilowattstunden des verbrauchten Stroms, sondern halten auch den Stromverbrauch im Zeitverlauf fest.

Sie lesen also nicht nur den aktuellen Zählerstand ab, sondern auch die bezogene Leistung. Zudem stellen Sie fest, wie hoch der Verbrauch am letzten Tag, der letzten Woche oder im letzten Monat war und diese Angaben motivieren zum Sparen. Das Ablesen der Werte ist bei einer modernen Messeinrichtung noch sehr schwierig, denn um die Zahlen zu lesen ist eine Taschenlampe notwendig.

Das intelligente Messsystem ist an das intelligente Stromnetz angebunden und somit ist eigentlich eine Ablesung auf der Ferne möglich, aber nur theoretisch. Im Grunde sind häufige und exakte Abrechnungen durchaus möglich und das ohne vorherige Abschlagszahlungen. Bei den intelligenten Messsystemen ist ein Werteabruf über ein Online-Portal geplant und das soll künftig als Standard zählen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nicht, wenn eine moderne Einrichtung ohne Einbindung installiert ist.

Die Daten werden per Funk oder Kabel versendet und das bedeutet, dass Personen mit kriminellen Absichten das System angreifen können. Die Personen haben die Möglichkeit aus den gespeicherten Daten die Gewohnheiten und den Alltag der Bewohner zu verfolgen und aus dem Grund dürfen die Daten auf keinen Fall in fremde Hände fallen.

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Achtung

Das Gesetz stellt aus besagtem Grund hohe Anforderungen an die Sicherheit, aber nicht nur bei der Software, sondern auch bei der Hardware. Die Messstellenbetreiber sind verpflichtet die Anforderungen einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik nachzuweisen, so dass kein Fremdzugriff möglich ist.

Die Systeme haben keinen direkten finanziellen Nutzen, so dass der Verbraucher in erster Linie höhere Kosten hat und ansonsten keine Änderung. Leider gibt es im Moment keine variablen Tarife, damit am Abend der Strom günstiger wird oder die Spülmaschine erst am Abend angeschaltet wird. Die eingesetzten Geräte müssen an das Smart Home angeschlossen sein, ansonsten funktioniert das nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Smart Meter

1. Kann ich einen Smart Meter ablehnen?

Die deutschen Verbraucher sind verpflichtet den Einbau eines Smart Meters zu dulden, das hat der Bundestag beschlossen und gesetzlich festgelegt. Sie haben demnach kein Recht auf den Einbau zu verzichten, so dass Sie ein Smart Meter auf jeden Fall erhalten.

2. Wie gefährlich sind Smart Meter?

Ein Smart Meter gibt permanent Strahlung ab und Studien haben festgestellt, dass durch die dauerhafte Strahlung gesundheitliche Probleme auftreten können. Kopfschmerzen, Krampfanfälle und Schlafstörungen sind die häufigsten Probleme. Der Smart Meter soll sogar mehr als das 100fache an Strahlung wie ein Handy abgeben.

3. Was kann ein Smart Meter?

Der Smart Meter kann nicht nur den Stromverbrauch messen und speichern, sondern auch Daten versenden und empfangen. Ein selbstständiges Ablesen ist somit nicht mehr notwendig.

4. Was kostet ein Smart Meter?

Die Anschaffungskosten für ein Smart Meter liegt bei den Grundversorgern und den großen Anbietern bei um die 99 Euro.

5. Wer übernimmt die Kosten für einen Smart Meter?

Die Kosten für den Smart Meter wird der Verbraucher übernehmen, denn sie werden auf der Abrechnung in Prozent mit angegeben.

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Fazit

Der Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der den analogen Stromzähler ablöst. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass in Zukunft nur noch Smart Meter oder intelligente Messeinrichtungen zum Messen des Stromverbrauchs einzubauen sind. Sie als Verbraucher haben keine Wahl und müssen den Einbau dulden. Außerdem zahlen Sie in Zukunft prozentual auch den Einbau. Die einzige Möglichkeit ist ein Wechsel des Messbetreibers, aber die Auswahl auf dem heutigen Markt ist gering und macht somit wenig Sinn.

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