Der Beitrag Urheberrecht: Wer haftet bei illegalen Downloads im Internet? – Klären Sie Ihre Kinder ausführlich über das Urheberrecht auf erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Post ist da und der Schreck ist erst einmal richtig groß, denn zwischen den Briefen befindet sich auch eine Abmahnung von einem Anwalt. Angeblich sollen Sie illegal Musikdateien, Spiele oder Filme aus dem Internet geladen haben. Sie sind sich sicher, dass Sie eine solche Tat nicht begangen haben, dann werfen Sie einen Blick auf Ihren minderjährigen Nachwuchs. In der Regel hat er Zugang zum Computer oder ein Tablet oder Smartphone und kann somit die Dateien illegal heruntergeladen oder getauscht haben.
Eltern wissen in solchen Fällen meist nicht, wie die aktuelle Rechtslage eigentlich aussieht. Haften Sie vielleicht sogar für Ihre Kinder, wenn sie einen Verstoß im Internet begehen?
Die Antwort ist „Nein“! Sie als Eltern haften nicht automatisch, wenn die Kinder urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen oder herunterladen, denn dazu kommt der Bundesgerichtshof. Die Eltern sind damit aber nicht aus der Verantwortung entlassen, denn sie sind verpflichtet, den Nachwuchs über die Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht im Internet aufzuklären und müssen ihnen die Folgen deutlich machen.
Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Sie müssen Ihre Kinder nicht dauerhaft überwachen, wenn Sie Aufklärung in Sachen Urheberecht betrieben haben.
In der Praxis ist hier oft ein Haken vorhanden, denn bei einer juristischen Auseinandersetzung müssen Sie nachweisen, dass Sie die Kinder ausreichend aufgeklärt haben. Die Informationen reichen von dem Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material bis hin zum verbreiten.
Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Sie den Gesprächstermin vorsorglich notieren und auch die Inhalte festhalten. Die Richter haben sogar das Recht die Kinder nach dem Gespräch zu fragen, um Ihre Aussagen zu kontrollieren.
Theoretisch kann ein Kind ab einem Alter von 7 Jahren haftbar gemacht werden.
Achten Sie bei dem Gespräch zum Thema Urheberrechtsverletzung auf
Wichtig ist, dass die Rechtsbegriffe kindgerecht erklärt werden und das am Ende Verhaltensregeln aufgestellt sind.
Die Empfehlung der Experten gilt im Grunde für alle Kinder, die ein Alter von 12 Jahren erreicht haben, denn bei kleineren Kindern ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Aus dem Grund sollten Sie Klein- und Grundschulkinder niemals allein im Internet surfen lassen und zudem installieren Sie entsprechende Sicherungsprogramme.
Theoretisch kann das Kind selbst in die Verpflichtung genommen werden, sobald es das siebte Lebensjahr erreicht hat. Allerdings muss bewiesen sein, dass das Kind ein schädigendes Verhalten gezeigt hat.
Zahlreiche Nutzer erhalten eine E-Mail von der Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen, Anwaltskanzlei Gutmaier & Partner, Kanzlei Dr. Burgbauer & Kollegen, Kanzlei Dr.Goldenthal & Kollegen sowie im Namen anderer Rechtsanwaltskanzleien. Inhaltlich geht es um eine
Sie führen ein Gespräch über die aktuelle Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht, dann kann die Checkliste eine sehr gute Hilfe sein.
Sie reden mit Ihren Kindern nicht nur über das Urheberrecht, sondern auch über die Gefahren und den Datenschutz.
Die EU-Initiative Klicksafe hat sich vielen Themen im Bereich der Medienerziehung gewidmet und dazu gehören soziale Netzwerke, der Umgang mit Bildern und anderen Dateien und natürlich auch das respektvolle Miteinander. Sie können Ihre Kinder auf die Internetnutzung gut vorbereiten, wenn Sie sich auf der Seite umschauen und sich an die Checkliste halten.
Neue Abmahnwelle: Aktuell werden massenhaft Mahnungen im Namen von Rechtsanwälten versendet, die angeblich die Mindgeek GmbH bezüglich des Onlineportals pornhub.com vertreten. Sie sollen das Angebot genutzt haben und nun eine Rechnung inklusive Anwaltsgebühren bezahlen? Doch ist
FAQs zum Thema Urheberrecht
Das Urheberrecht gilt in erster Linie in Deutschland. In den anderen Ländern gibt es das Internationale Privatrecht und danach gilt der Grundsatz des Schutzlandprinzips.
Das Urheberrecht soll den Urheber schützen. Der geistige, persönliche und vermögensrechtliche Schutz an einem Produkt oder einer Dienstleistung gehört dem Urheber und nur er bestimmt über die Verwendung.
Alle geistigen und künstlerischen Leistungen von Gemälden, Skulpturen über Texte bis hin zu Fotografien fallen in den Bereich des Urheberrechts.
Es gibt verschiedene Verfallsdaten, aber meist erlischt das Urheberrecht für Musik nach 70 Jahren, wenn der Urheber gestorben ist.
Nein, denn es gibt auch freie Bilder, die von den Internetusern für eigene Zwecke verwendet werden können.
Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit
Das Thema Urheberrecht ist seit Jahren in aller Munde, denn viele Verbraucher haben schon einmal einen Brief vom Anwalt bekommen und sollten für eine Urheberrechtsverletzung eine hohe Summe zahlen. In einem solchen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, aber Sie haben auch die Möglichkeit gute Vorkehrungen zu treffen. Gerade bei Kindern im Haus achten Sie frühzeitig auf eine umfangreiche Aufklärung und nicht nur den Termin, sondern auch den Inhalt halten Sie schriftlich fest und bewahren ihn für den Notfall auf.
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]]>Der Beitrag Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer wieder müssen wir auf Verbraucherschutz.com vor fingierten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder gefälschten Mahnungen warnen. Auch erfundene Inkassobüros versuchen Geld einzutreiben. Die meisten dieser E-Mails sind vollkommen unberechtigt.
Derzeit tauchen neue E-Mails mit einer Abmahnung, Forderung beziehungsweise Mahnung auf. Diese werden im Namen von diversen Rechtsanwaltskanzleien versendet. Angeblich geht es um eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung der Urheberrechte und Unterlassungsansprüche. Wie so oft handelt es sich dabei um Streaming-Dienste, über die Sie angeblich Filme geschaut haben. Es handelt sich bei diesen Schreiben um keine echten Anschreiben von Rechtsanwälten. Vielmehr sind diese E-Mails in den Bereich Spam beziehungsweise Fake einzustufen. Öffnen Sie auf keinen Fall den Anhang der E-Mails und klicken Sie keine Links in den betrügerischen Nachrichten an. Darin versteckt sich ein Virus.
Update 18.02.2020: Derzeit sind auch die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR aus Düsseldorf und Kanzlei Schmitz & Lehnen aus Aachen im Spiel. Aber auch diese Kanzleien haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Update 10.02.2020: Aktuell werden die Abmahnungen im Namen der Erlenhardt Rechtsanwälte aus Düsseldorf versendet. Die Rechtsanwaltskanzlei gibt es tatsächlich. Allerdings hat diese mit dem Versand der Spam-Mails nichts zu tun. Zuvor war die bekannte Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE aus Köln Opfer der Betrüger.
Ein Problem an den Nachrichten ist, dass diese in Bezug auf den Text recht authentisch wirken. Die Kriminellen haben teils einfach Texte von echten Rechtsanwälten kopiert und angepasst. Allerdings wird für den Versand teils die E-Mail-Adresse bestehender Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Die verwendeten Namen der Rechtsanwaltskanzleien existieren tatsächlich. Deshalb öffnen Nutzer diese E-Mails immer wieder.
Wir weisen darauf hin, dass die echten Rechtsanwaltskanzleien laut Absender oder Signatur nicht der Versender der E-Mails sind. Vielmehr sind diese selbst geschädigt, da E-Mail-Adressen und Namen missbräuchlich verwendet werden. Bitte rufen Sie bei den entsprechenden Kanzleien nicht an, da Sie damit unter Umständen den Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen.
Folgende E-Mails / Daten der Fake-Nachrichten sind uns bisher bekannt:
Update 11.09.2018 Achtung: Ab 11.09.2018 werden E-Mails versendet, welche die korrekte Anschrift des Empfängers enthält. Angeblich wurde diese von der beauftragten Ermittlungsfirma festgestellt. Fallen Sie auf den alten Trick nicht herein. Es handelt sich um gestohlene Datensätze, die im Internet gehandelt werden. Sie können selbst prüfen, ob Ihre Daten im Internet verkauft werden.
Die nachfolgenden Betreffzeilen wurden in der Vergangenheit verwendet:
Diese Absender wurden in der Vergangenheit verwendet
Achtung: Der bei Ihnen verwendete Absender könnte abweichen, da es wohl Tausende verschiedene Kombinationen gibt. Scheinbar wird jedoch als Kanzleiname eine Kombination aus folgenden Namen verwendet:
Titel: Dr., Prof.
Gesellschaftsformen: Kanzlei, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaft, GbR, mbH, GmbH, AG
Namen: Schmidt, König, Klein, Vogel, Schwarz, Winkler, Maier, Schumacher, Bauer, Schubert, Schneider, Mayer, Schulze, Schulz, Martin, Fischer, Huber, Schmitz, Schuster, Lang, Wagner, Peters, Braun, Berger, Krause, Ludwig, Koch, Jung, Schäfer, Weiß, Becker, Scholz, Köhler, Krämer, Kaiser, Weber, Meier, Böhm, Richter, Hahn, Neumann, Keller, Schmitt, Franke, Hofmann, Roth, Werner, Albrecht, Lange, Baumann, Hoffmann, Möller, Lehmann, Winter, Kraus, Schmid, Schröder, Günther, Meyer, Fuchs, Müller, Walter, Krüger, Beck, Hartmann, Lorenz, Herrmann, Vogt, Friedrich, Wolf, Zimmermann, Frank
Missbräuchlich verwendete E-Mail-Adressen:
[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]
Sie haben eine weitere E-Mail mit abweichenden Daten bekommen? Bitte leiten Sie uns die Nachricht an [email protected] weiter, damit wir schnellstmöglich eine Verbraucherwarnung herausgeben können. Alternativ können Sie die E-Mail in den Kommentaren unterhalb des Artikels posten und so noch schneller andere Leser informieren. An dieser Stelle können Sie auch Ihre Fragen zu diesem Thema stellen.
Bei diesen E-Mails geht es ausnahmsweise einmal nicht um das liebe Geld. Vielmehr soll der Computer des Empfängers mit einem Virus versecht werden. Im Anhang der Nachrichten finden Sie angeblich eine Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten für die Überweisung der Forderung.
In anderen Nachrichten ist ein Link enthalten (Archiv), der zu weiteren Informationen in der Angelegenheit führen soll. Tatsächlich gelangen Sie jedoch auf keine Webseite, sondern es wird ohne weitere Nachfrage eine Schadsoftware heruntergeladen.
Es handelt sich bei der angehängten oder heruntergeladenen Datei um eine ZIP-Datei. Diese dürfen Sie auf keinen Fall öffnen.
Durch das Öffnen der ZIP-Datei und des darin befindlichen Inhalts installieren Sie einen Trojaner auf Ihrem Computer. Die Schadsoftware kann großen Schaden anrichten. Unter Umständen wird weitere Malware nachgeladen oder die Festplatte Ihres Computers wird verschlüsselt und unbrauchbar gemacht. Mit der sogenannten Ransomware wird anschließend ein Lösegeld gefordert, damit Sie wieder an Ihre Daten herankommen. Denkbar ist auch, dass die Schadsoftware persönliche Daten von Ihrer Festplatte an Kriminelle versendet.
Diese Frage ist recht einfach zu beantworten: Reagieren Sie gar nicht. Eine Antwort wird nicht an den tatsächlichen Versender der E-Mail, sondern an unbeteiligte Dritte, versendet. Da die Absender zwar zugegebenermaßen sehr kreativ, aber dennoch vollkommen frei erfunden sind, besteht keine Gefahr. Sie können diese E-Mail ohne jegliche Reaktion löschen.
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie möglichst schnell reagieren. Wir empfehlen grundsätzlich folgende Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko einer großflächigen Infektion und eines weitergehenden Schadens zu begrenzen:
Falls nach dem Öffnen des Anhangs schon einige Zeit vergangen ist, sollten Sie auch an Computer im Netzwerk denken. Aus der Erfahrung von anderen Angriffen wissen wir, dass sich die Schadsoftware heute auch über das Netzwerk auf andere Computer überträgt. Vor allem in Firmennetzwerken sollten Sie sofort den Administrator verständigen und die weiteren Rechner vorsorglich ebenfalls vom Netz nehmen.
Häufig entsteht bei den Empfängern der E-Mails immer wieder gleiche Frage. Wie kommen die Betrüger an meine Daten. Schließlich werden die E-Mails teilweise mit Name und Vorname personalisiert versendet. Die Antwort ist recht einfach und wenig befriedigend. Die Daten stammen in der Regel aus Datendiebstählen bei großen Unternehmen. Im Internet sind mehrere Milliarden Datensätze von Nutzern mit vertraulichen Informationen bis hin zu Passwörtern für E-Mails-Konten erhältlich. Sie können selbst überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse von einem Datendiebstahl betroffen ist und im Internet gehandelt wird. In unserem Artikel finden Sie auch Ratschläge zur Vorgehensweise, falls Daten von Ihnen im Web veröffentlicht werden.
Wir arbeiten derzeit noch an der Analyse der E-Mails. Wichtig ist uns, dass wir so schnell wie möglich eine Warnung herausgegeben haben. Falls Sie ebenfalls so eine Mahnung mit abweichenden Texten erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Sobald wir neue Erkenntnisse haben, werden wir diesen Artikel aktualisieren. Ihre Fragen können Sie unterhalb des Artikels über die Kommentare stellen. Wir werden diese dort gemeinsam mit anderen erfahrenen Nutzern versuchen zu beantworten.
Der Beitrag Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Abmahnung von Anwaltskanzlei Hoffmann für IT Recht wegen Urheberrechtsverletzung ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wir haben auf Onlinewarnungen.de schon häufiger über vermeintliche Abmahnungen berichtet. Eine Fake-Abmahnung enthielt sogar einen Virus. Doch oft geht es nur um das liebe Geld. Die Empfänger dieser E-Mails sollen zu einer Zahlung bewegt werden. Beispielsweise haben wir über die Abmahnungen im Namen verschiedener Berliner Kanzleien berichtet.
Seit längerer Zeit sind Abmahnungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Umlauf. Viele Verbraucher bekommen einen Schreck und wissen nicht, wie sie mit der E-Mail umgehen sollen. Als Absender der Mahnung waren in der Vergangenheit diverse Rechtsanwälte wie Rechtsanwalt Dr. Christoph Dörnhöfer angegeben. Ständig wechseln die vermeintlichen Rechtsanwaltskanzleien als Absender. Inhaltlich ging es bisher um eine angebliche Urheberrechtsverletzung auf der Streaming-Plattform kinox.to, bs.to, kkiste.ag, streamworld.cc oder Movie4k.to. Das war auch schon bei diesen Fake-Abmahnungen so.
Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. Schon
Wichtiger Hinweis vorab: Die nachfolgend beschriebenen E-Mails werden nicht von den teils mit gleichem Namen existierenden Rechtsanwälten versendet. Die Anwälte sind selbst Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden. Bitte sehen Sie von Rückfragen in den Anwaltskanzleien ab, da dadurch der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommen kann. Auch die genannten Firmen haben mit dem Versand der Anmahnung nichts zu tun.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Initiatoren der Aktion teilweise auch telefonisch mit den Empfängern der Abmahnungen Kontakt aufnehmen. Mit dem Anruf soll der Empfänger der Abmahnung eingeschüchtert werden, damit dieser unter Umständen schneller und vor allem ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes den geforderten Betrag überweist.
Fallen Sie auf diesen Betrug nicht herein. Falls Sie eine Anruf in der Angelegenheit bekommen, sollten Sie das Gespräch sofort beenden.
Als Absender wird „ABMAHNUNG <[email protected]>“ verwendet. Im Betreff steht ebenfalls „Abmahnung“ . Bei der Überweisung sollen Sie die IBAN BG08 FINV 9150 1017 3426 75 nutzen, welches keine deutsche IBAN ist. Damit wird das Geld direkt ins Ausland überwiesen. Der anzugebende Verwendungszweck ist bisher bei jeder E-Mail anders.
Vorsicht: Die Abmahnungen sind mit dem Namen und der Adresse des Empfängers personalisiert und wirken dadurch besonders echt. Auch das am Ende der E-Mail eingefügte Impressum soll die Seriosität der ganzen Sache untermalen.
Unsere Empfehlung:
Reagieren Sie auf die E-Mail nicht.
Weder sollten Sie per E-Mail antworten. Noch sollten Sie die angegebene Telefonnummer anrufen.
Teilweise wird beim Versand der Abmahnungen ein recht hoher Aufwand betrieben. Die Abmahnung sieht für den Laien ziemlich echt aus. Zunächst wird angezeigt, dass diverse Medienunternehmen die jeweilige Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Anschließend geht es inhaltlich um den Internetanschluss des E-Mail-Empfängers, von dem angeblich Kinofilme über die illegale Streaming-Plattform FOX MOVIE SA, kinox.to, kkiste.ag beziehungsweise streamworld.cc gestreamt wurden. Die Abmahnungen sind neuerdings mit dem Namen und der Adresse der Empfänger personalisiert.
Woher haben die Hacker meine Daten? Diese Frage bewegt Internetnutzer, wenn wieder eine Spam-Mail mit zahlreichen persönlichen Daten im Postfach liegt. Wir geben in diesem Artikel eine Antwort und erklären, wie Sie herausfinden, ob Ihre
Als Absender wurden in der Vergangenheit diverse Rechtsanwaltskanzleien mit passenden Webseiten verwendet. Allerdings handelte es sich hier um Fake-Seiten. Die Kanzleien existieren nicht. Die Namen der Rechtsanwälte sind dagegen nicht immer erfunden. Einige Rechtsanwälte gibt es tatsächlich. Deren Daten werden in den E-Mails missbraucht. Die Absender wechseln ständig. Wir veröffentlichen nachfolgend, wie der Text der E-Mails lautet, welche Betreffzeilen verwendet werden und welche erfundenen Kanzleien als Absender uns bisher bekannt sind:
Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:
Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von echten Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Folgende Fake-Absender haben wir in der Vergangenheit registriert:
Falls Sie die Abmahnung von einem anderen Absender, mit anderen Daten oder einem anderen Text erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter.
Die E-Mails werden in sehr hoher Stückzahl versendet und verunsichern die Empfänger der dubiosen Abmahnungen. Fallen Sie auf den Unsinn nicht herein. Hier wird nach dem Prinzip der Masse gearbeitet. Es gibt immer eine Quote der Menschen, die tatsächlich überweisen, ganz gleich ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist.
Übrigens: Viele Nutzer überweisen den Betrag, damit sie Ruhe haben. Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Aus Erfahrung wissen wir, dass Sie in der Regel nicht in Ruhe gelassen, sondern weiter „gemolken“ werden.
Tipp: In einem weiteren Artikel stellen wir Ihnen legale Streaming-Angebote vor.
Wer auf die Abmahnung nicht reagiert, könnte Post von frei erfundenen Inkassounternehmen bekommen. In den E-Mails wird ein vermeintlicher Pfändungstermin bekanntgegeben. Allerdings müssen sich Verbraucher keine großen Sorgen machen. Die Inkassobüros gibt es nicht und der Gerichtsvollzieher wird auch nicht kommen. Weitere Einzelheiten und Fakten zu den Fake-Firmen lesen Sie in unserem Sammelartikel „E-Mail-Mahnung und Drohung mit Pfändungstermin – nicht zahlen„.
Den geforderten Betrag sollten Sie auf keinen Fall überweisen. Schließlich ist derzeit vollkommen unbekannt, wer der Versender der Mahnungen ist. Lassen Sie sich von der Optik der E-Mail nicht beeindrucken. Das alles dient allein dem Zweck, über die fiktive Abmahnung an das Geld der Empfänger der E-Mail zu gelangen. Letztlich ist alles nur ganz großes Kino, aber eben auch nicht mehr.
In diesem Fall raten wir Ihnen, dass Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. Alternativ können Sie auch im Internet eine Anzeige erstatten. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie beim Erstatten der Anzeige beachten sollten. Erfahrungsgemäß ist allerdings das ins Ausland überwiesene Geld für immer verschwunden.
(Fake)Abmahnungen versetzen die Menschen oft in Alarmbereitschaft. Doch gerade Internetnutzer sollten sich durch Abmahnungen, welche per E-Mail zugesandt werden, nicht so schnell verunsichern lassen. Denn es tauchen immer wieder gefälschte Abmahnungen auf, mit denen die
Wir brauchen unbedingt die Hilfe unserer Leser. Aus Erfahrung wissen wir, dass häufig weitere E-Mails mit anderen Absendern versendet werden. Bitte leiten Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an [email protected] weiter. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Warnungen zu aktualisieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass möglichst wenig Nutzer darauf hereinfallen.
Der Beitrag Abmahnung von Anwaltskanzlei Hoffmann für IT Recht wegen Urheberrechtsverletzung ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag E-Mail von Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen: Facebook-Website und Webseite wegen DSGVO abgemahnt – Vorsicht Virus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wir warnen regelmäßig vor E-Mails, die im Namen von Rechtsanwälten oder renommierten Rechtsanwaltskanzleien versendet werden. In vielen Fällen gibt es die als Absender angegebenen Rechtsanwaltskanzleien gar nicht. So ist es beispielsweise auch bei der Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing. Hier geht es den Kriminellen einfach nur darum abzuzocken.
Ganz anders ist es bei der aktuellen E-Mail von der vermeintlichen Rechtsanwaltskanzlei Eckert & Kollegen und im Namen vieler anderer Kanzleien, in der es um eine Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO geht. Auch diese wird von Betrügern versendet. Allerdings wollen die Cyberkriminellen hier zunächst kein Geld. Vielmehr geht es darum Angst und Schrecken und damit einen Virus zu verbreiten. Dieser befindet sich in der angehängte ZIP-Datei. Deshalb unsere Warnung: Öffnen Sie den Anhang der E-Mail nicht.
Wichtiger Hinweis: Die E-Mail wird nicht von der Rechtsanwaltskanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig oder den anderen genannten Anwaltskanzleien versendet. Die Kanzleien sind selbst Opfer der Betrüger, da die Namen der Rechtsanwälte missbräuchlich verwendet wird.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen die uns bekannte Version der gefälschten E-Mail. Diese kann sich sehr schnell verändern. Falls Sie eine abweichende Version erhalten haben, dann leiten Sie uns die E-Mail bitte an [email protected] weiter.
Das ist im Text zu lesen:
Die Nachricht wird unpersonalisiert ohne persönliche Anrede versendet. Sie enthält eine angehängte Datei im ZIP-Format. Diese darf nicht geöffnet werden, da hier ein Virus enthalten ist.
Wir raten davon ab, dass Sie mit der existierenden Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig oder anderen existierenden Kanzleien Kontakt aufnehmen. Aktuell ist noch nicht bekannt, in welcher Anzahl die DSGVO-Abmahnung versendet wurde. Die Kanzlei kann Ihnen jedoch nicht behilflich sein, da die E-Mail nicht von der Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig versendet wird. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass durch die Nachfragen der Nutzer der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommen kann.
Auf keinen Fall dürfen Sie den Anhang öffnen. Wir raten, die E-Mail einfach zu löschen.
Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails
Im Anhang der E-Mail befindet sich ein Trojaner. Dieser wird je nach Antivirus-Anbieter unterschiedlich bezeichnet. Vermutlich handelt es sich um eine Malware, die weitere Schadsoftware auf den Computer laden kann. Denkbar ist, dass die Dateien des Computers anschließend verschlüsselt und damit unbrauchbar werden. Die sogenannte Ransomware fordert danach ein Lösegeld, um die Daten zu entschlüsseln. Dann wären wir wieder an der Stelle, dass es den Versendern der E-Mail doch um das Geld geht.
Denkbar ist auch, dass Spyware nachgeladen wird, welche vertrauliche Daten ausspioniert und an Kriminelle versendet. Mit diesen Daten kann ein großer Schaden angerichtet werden.
Nach unserer aktuellen Einschätzung vermuten wir, dass zunächst nur Computer mit dem Betriebssystem Windows gefährdet sind. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch PCs mit anderen Betriebssystemen angegriffen werden können. Sobald wir dazu mehr wissen, werden wir den Artikel aktualisieren.
Leider handelt es sich um einen neuen oder modifizierten Trojaner. Die meisten Virenscanner erkennen die Malware in der vermeintlichen DSGVO-Abmahnung noch nicht.
Haben Sie die ZIP-Datei entpackt und die darin befindliche Datei auf Ihrem Windows-PC angeklickt und damit geöffnet, ist der Virus wahrscheinlich aktiv. Das Problem: Sie erkennen das selbst zunächst nicht, da die Schadsoftware im Hintergrund arbeitet.
Wir raten nach dem Öffnen der Datei zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
Aus Erfahrung wissen wir, dass der Virus sich über das lokale Netzwerk (LAN/WLAN) auf andere Computer übertragen kann. Deshalb sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie den Virus selbst entfernen oder den PC noch einmal einschalten möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass keine Verbindung zum Netzwerk beziehungsweise Internet besteht.
Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unterhalb des Artikels mit, ob Sie die gefälschte DSGVO-Abmahnung auch erhalten haben. Vermerken Sie bitte auch, welcher Absender und welcher Betreff bei Ihnen angegeben ist. Wir können mit Ihrer Hilfe ermitteln, wie weit die Fake-Abmahnung verbreitet ist.
Der Beitrag E-Mail von Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen: Facebook-Website und Webseite wegen DSGVO abgemahnt – Vorsicht Virus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Pornhub.com/Mindgeek GmbH: E-Mail von Rechtsanwälten mit Zahlungsaufforderung – 2. Mahnung – Echt oder Fake? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Das Schreiben kommt uns bekannt vor. Denn bereits vor einiger Zeit haben wir über die Spam-Welle von Rechtsanwälten zu youporn.com/youjizz.com berichtet. Auch damals wurden verschiedene Kanzleinamen und Rechtsanwälte in den Mahnungen genannt. Unberechtigte Zahlungsaufforderungen gibt es immer wieder im Postfach. So haben wir Sie auch über die Mahnungen mit Virus im Anhang berichtet. Hier soll zunächst eine Schadsoftware auf Ihren PC installiert werden, bevor man an Ihr Geld will.
Auch die Rechnungen zu den Streaming-Angeboten und den nachfolgenden Mahnungen haben zum Ziel, an Ihr Geld zu kommen. Gerade die nachfolgenden Inkassoschreiben verursachen bei so manch einem Empfänger Panik. Zahlen müssen Sie dort aber nicht, weil es die Inkasso-Unternehmen nämlich gar nicht gibt beziehungsweise mit missbrauchten Daten gearbeitet wird.
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend beschriebenen E-Mails werden nicht von den genannten Rechtsanwälten versendet. Einige Rechtsanwälte gibt es im offiziellen Anwaltsverzeichnis nicht. Die existierende Kanzlei ROSE & PARTNER LLP ist nicht Versender der Mahnung. Es handelt sich um Spam.
Die aktuellen Schreiben sind personalisiert und sorgen deshalb für Verwirrung. Immerhin werden Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen angeschrieben. Allerdings kommen die Nachrichten scheinbar von verschiedenen Anwälten. Die wiederum sind momentan angeblich alle an einer Adresse in München zu finden.
Doch aus Erfahrung wissen wir, dass die Schreiben von den Betrügern schnell abgeändert werden. Haben Sie eine Nachricht mit anderen Daten erhalten, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Folgende Daten kennen wir bereits:
Rechtsanwälte:
Adresse der Rechtsanwälte:
Betreff/Aktenzeichen:
IBAN:
Vermeintlich vertretene Unternehmen:
So sieht der Text der E-Mail, die teils als Bild versendet wird, beispielsweise aus:
Update 25.02.2019 In der neuesten Variante der E-Mail wollen die Betrüger das Geld per Bitcoin kassieren. Vermutlich wurden die bisher genutzten Konten geschlossen.Sehr geehrter Herr Max Mustermann,
wir zeigen Ihnen an, dass wir die Mindgeek Gmbh, Stadthausbrücke 1 – 3, 20355 Hamburg, anwaltlich vertreten. Sie haben das Onlineangebot Pornhub.com in Anspruch genommen. Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die geschuldete Vergütung in Höhe von EUR 137,60 zzgl. Mahngebühr i.H.v. EUR 48,00 nicht bezahlt.
Wir bitten Sie daher, diesen Betrag sowie die bei uns angefallenen gesetzlichen Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 59,40, Abzüglich insgesamt also EUR 245,00 bis zum 28.02.2019 Per Bitcoin zuzahlen.
Die Zahlung in Bitcoins ist Von unserem Mandaten ausdrücklich gewünscht und ist komplett gesetzeskonform. Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen.
Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten:
Begünstigter: Rose & PARTNER LLP
Zahlungweise: Bitcoin
Bitcoin Addresse: 1RosesWueMJR7CEX7yBTsiS49FsvMk8pc
Betrag: EUR 245,00Sollten Sie nicht Wissen wie Sie an die benötigten bitcoins kommen nachfolgend Einige hilfestellung:
„kryptokenner.de/bitcoin-kaufen-sepa-kreditkarte-tutorial“
„btc-echo.de/bitcoin-kaufen-per-sofortueberweisung“
„pc-magazin.de/ratgeber/bitcoin-ethereum-kaufen-btc-eth-wallet-angebot-3198788.html“
„decentralbox.com/wie-kaufe-ich-bitcoins“Mit Freundlichen Grüßen
ROSE & PARTNER LLP – Rechtsanwälte
Sehr geehrter Herr max mustermann,
wir zeigen Ihnen an, dass wir die Mindgeek GmbH., Karl-Liebknecht-Str. 16, 10178 Berlin, anwaltlich vertreten. Sie haben das Onlineangebot Pornhub.com in Anspruch genommen. Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die geschuldete Vergütung in Höhe von EUR 120,60 zzgl. Mahngebühr, Bankspesen i.H.v. EUR 88,39 nicht bezahlt.
Wir bitten Sie daher, diesen Betrag sowie die bei uns angefallenen gesetzlichen Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 59,40, insgesamt also EUR 268,39 bis zum 01.02.2019 zu Überweisen. Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen.
Hier zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten:
Kontoinhaber: Guido Boesen
Bankinstitut: Fidor Bank AG
IBAN : DE58 7002 2200 0071 7742 52
BIC: FDDODEMMXXX
Betrag: EUR 268,39
Betreff: 603168540391Mit freundlichen Grüßen
Guido Boesen
Rechtsanwalt
Nein. Es handelt sich bei diesen Spam-Mails im Namen der genannten Rechtsanwälte um einen Datenmissbrauch beziehungsweise frei erfundene Personen. Die Absender wurden, sollten die Personen existieren, widerrechtlich verwendet. Das Geld soll auf verschiedene deutsche Konten bei der Fidor-Bank überwiesen werden. Zahlen Sie auf keinen Fall. Es gibt weder die genannten Rechtsanwälte noch den angeblichen Mandanten, die Mindgeek GmbH.
Zahlen sie nicht!
Letztlich geht es bei diesen E-Mails nach unserer Einschätzung nur um Geld. Sie sollen den Betrag überweisen und damit ist das Geld weg. Allerdings zahlen Sie bei Überweisung an die genannten Bankverbindungen nicht an die Rechtsanwälte, sondern an Kriminelle. Daran ändert auch der genannte Kontoinhaber nichts, denn dieser wird für gewöhnlich gar nicht mehr geprüft. Entgegen mancher Vermutung, steckt in der E-Mails nach unserer Kenntnis kein Virus oder andere Schadsoftware. Uns sind keine E-Mails mit Anhang in dieser Angelegenheit bekannt. Das kann sich allerdings schnell ändern. Nicht zuletzt wird über andere Mahnungen von vermeintlichen Rechtsanwälten derzeit massenhaft Schadsoftware verbreitet.
Während schnell klar ist, dass es die Webseite pornhub.com tatsächlich gibt, haben wir uns natürlich auch gefragt, ob es das im Schreiben genannte Unternehmen gibt.
Doch hier können wir Entwarnung geben. Die Mindgeek GmbH ist im deutschen Unternehmensregister nicht zu finden. Damit haben wir den nächsten Beweis, dass es sich bei den Schreiben um eine frei erfundene Abmahnung handelt.
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Damit der Geschäftsbetrieb der Rechtsanwälte nicht unnötig gestört wird, raten wir von einem Anruf in der Kanzlei ab. Wir haben die Anwaltskanzlei bereits über den Versand der E-Mails informiert.
Da es keine Forderung gibt, können Sie die E-Mail direkt in den virtuellen Papierkorb verfrachten, also löschen. Auf keinen Fall sollten Sie Zahlungen leisten.
Dann sollten Sie sich zunächst an die Polizei wenden und eine Anzeige erstatten. Lesen Sie dazu auch, wie Sie sich am besten verhalten, wenn es um das Erstatten der Anzeige geht. Mit Ihrer Vorgangsnummer können Sie sich anschließend mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und versuchen, Ihr Geld zurückzubekommen. Da es sich bei den Konten aktuell um deutsche Bankverbindungen handelt, besteht zumindest eine kleine Chance, dass das Geld nicht gleich komplett weg ist.
Damit wir auch zukünftig rechtzeitig vor derartigen Gefahren warnen können, leiten Sie uns bitte dubiose E-Mails an [email protected] weiter. Wir prüfen diese und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Das hilft letztlich allen, da andere Nutzer schnellstmöglich gewarnt werden.
Der Beitrag Pornhub.com/Mindgeek GmbH: E-Mail von Rechtsanwälten mit Zahlungsaufforderung – 2. Mahnung – Echt oder Fake? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Brustkrebs: Neuer Kettenbrief in Facebook, WhatsApp, Instagram und anderen sozialen Netzwerken erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Ob in Facebook, WhatsApp oder Instagram – überall tauchen sie auf. Die Rede ist von den Profilbildern mit einem Herz. Ein Kettenbrief sorgt in den sozialen Netzwerken dafür, dass Frauen dieses Bild als Profilbild nutzen, um sich mit der Brustkrebs-Forschung solidarisch zu zeigen. Doch damit tappen Sie in eine Falle. Wir erklären, warum Sie auf dieses Bild besser verzichten.
Die Masche ist übrigens nicht ganz neu. Bereits 2014 sorgte ein ähnlicher Kettenbrief für Aufsehen. Damals ging es um ein Bild mit einer Kerze. Aber auch das Kerzenbild, falls es wieder auftauchen sollte, dürfen Sie nicht als Profilbild verwenden.
Die Kettenbriefe in den sozialen Netzwerken haben teilweise einen leicht variierenden Text. Folgende Inhalte sind uns bekannt:
Mein Profilbild der Woche als Geste der Brustkrebs Erforschung!!!
Bildübernahme u Post erwünscht!!!
Nimm das Herz als neues Profilbild.
Dann sende diese Nachricht an alle deine Freundinnen. Es ist die Woche der Brustkrebs-Erforschung, eine kleine Geste der weiblichen Solidarität. Danke!
Hallo!
Ohne auf diese Nachricht zu antworten, nimm das Herz das ich dir schicken werde als neues Profilbild.
Dann sende diese Nachricht an alle deine Freundinnen. Es ist die Woche der Brustkrebs-Erforschung, eine kleine Geste der weiblichen Solidarität. Danke!
Hallo!
Ohne auf diese Nachricht zu antworten, lege ein Herz auf dein Profilbild, das Herz, das ich hier gepostet habe.
Dann kopieren diese Nachricht und makiere alle deine Freundinnen, nur Frauen.
Es ist die Woche für die Erforschung von Brustkrebs, eine kleine Geste der weiblichen Solidarität. Danke!
Zur Unterstützung der Brustkrebs erkrankten Frauen, bitte als Profilbildverwenden
Nicht antworten auf diese Nachricht!
Nehme das Herz in dein Profilbild auf uns schicke es an alle Frauen, die sich das Herz in ihr Profil setzen sollen.
Dies ist ein Zeichen der Solidarität der Frauen. Dieses Herz gilt für Brustkrebs Heilforschung für eine Woche. Danke.
Kennen Sie noch weitere Texte? Senden Sie uns am besten einen Screenshot des Textes per E-Mail an [email protected]. So können wir mit Ihrer Hilfe den Artikel ergänzen und unsere Leser warnen.
Hallo, kannst du ein in dein whatsapp-profil machen, nur ein ohne
Kommentar und dann diese Nachricht an all deine weiblichen Kontakte schicken.
Denn diese Woche geht es um Brustkrebsprävention!
Vorsicht: Häufig wird zu diesem Text ein Foto mit einem Herz in verschiedenen Varianten mitgesendet. Bei dem Bild könnte es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handeln. Wir raten davon ab, beliebige Fotos zu veröffentlichen oder in sozialen Netzwerken zu teilen. Welche Gefahr besteht, lesen Sie weiter unten im Artikel.
Update 09.08.2018 Aktuell ist auf WhatsApp ein neuer Kettenbrief unterwegs, der ebenfalls das Thema Brustkrebs thematisiert. Diesmal sollen Sie lediglich ein Herz in Ihrem WhatsApp-Profil verwenden. Dieses können Sie problemlos über die Tastatur Ihres Smartphones eingeben, sodass Sie mit dem Urheberrecht nicht in Berührung kommen. Dennoch handelt es sich um einen Kettenbrief, der in ähnlicher Form seit Jahren im Umlauf ist. Wir empfehlen, dass Sie diesen nicht weiter an Ihre Freunde versenden. Einige Ihrer Kontakte könnten das als Spam auffassen. So lautet der aktuelle Text:Hallo, kannst du, ohne jeglichen Kommentar, ein HERZ in dein WhatsApp stellen – nur ein HERZ!
Dann sende diese Nachricht an alle Frauen in deinen Kontakten – sie soll daran erinnern, dass diese Woche die Woche der Vorbeugung gegen Brustkrebs ist!Halte deinen Finger auf die Nachricht und übermittle sie.
Generell sollten Sie keine Ihnen vorgeschlagenen Bilder als Profilbild verwenden. Grund ist das Urheberrecht. Sie können abgemahnt werden, wenn Sie das Bild trotzdem nutzen. Achten Sie bei Ihren Profilbildern immer darauf, dass Sie wissen, von wem das Bild stammt und dass derjenige auch mit der Nutzung einverstanden ist.
Zusätzlich sollten Sie generell darauf achten, dass keine anderen Personen auf dem Bild zu sehen sind. Denn machen Sie dies, verletzten Sie die Persönlichkeitsrechte der entsprechenden Person und können ebenfalls abgemahnt werden.
Außerdem sollten Sie die Verbreitung des Kettenbriefes stoppen. Teilen Sie diesen nicht mit Ihren Kontakten.
Update 13.01.2019 Das rote , welches Sie über die Emoticon-Tastatur Ihres Smartphones einfügen, ist unproblematisch. Dieses können Sie als Statustext oder in einem Post an Freundinnen natürlich verwenden, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen.Update:
Einige Leser haben uns darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Bild um ein sogenanntes „freies Bild“ handelt. Dafür zunächst vielen Dank. Wir konnten bei unseren Recherchen für dieses Bild weder eindeutig einen Urheber noch eine Lizenz ermitteln. Da jedes Bild grundsätzlich urheberrechtlich geschützt ist, gilt das auch für dieses Herz-Bild. Auf diesen Umstand möchten wir mit unserem Hinweis zum Urheberrecht hinweisen. Ob die Nutzung des Bildes vom Urheber tatsächlich abgemahnt wird, wissen wir nicht. Gern nehmen wir Hinweise zum Urheber des Bildes entgegen. Wir werden dann berichten, wenn der Urheber das Bild als Profilbild kostenlos zur Verfügung stellt.
Ein Virus oder eine sonstige Falle steckt unserer Meinung nach nicht hinter dieser Art von Kettenbrief. Lediglich das Urheberrecht für das Bild stellt ein Problem dar. Da der Text weder Links enthält noch Schadsoftware liefert, brauchen Sie sich bezüglich der Infizierung Ihres Smartphones in Bezug auf diesen Kettenbrief keine Sorgen machen.
Das Profilbild gegen ein Herzbild auszutauschen, hilft der Brustkrebs-Forschung nicht. Sie zeigen sich lediglich solidarisch. Wollen Sie dies tun, empfiehlt es sich, ein eigenes Herz zu malen oder zu basteln und dieses dann als Profilbild zu verwenden.
Wenn Sie sich mit einer Spende engagieren möchten, finden Sie im Internet zahlreiche Organisationen, welche Sie unterstützen können. Wir zählen hier nur ein paar ausgewählte Beispiele auf:
Weitere Informationen und Warnungen zu Kettenbriefen in sozialen Netzwerken und per E-Mail finden Sie auf Onlinewarnungen.de.
Bitte lassen Sie andere Leser über die Kommentare unterhalb des Artikels wissen, ob Sie diese Aktion unterstützen und ein Herz an Freunde gesendet oder Ihren Statustext angepasst haben. Haben Sie den Kettenbrief bekommen? Bitte posten Sie, welchen Text Sie in welcher Region bekommen haben. So können wir die Verbreitung des Kettenbriefes verfolgen.
Angeblich können Sie einen 1.000 Euro Gutschein von Spar bekommen, wenn Sie die WhatsApp Nachricht anklicken. Ein alter Kettenbrief wird wieder einmal neu verbreitet. Allerdings wurden das Design und einige Details verändert. Handelt es sich
Haben Sie per WhatsApp Nachricht auch die Information erhalten, dass Lidl angeblich 500 Euro Gutscheine verlost? Laut dem Kettenbrief sollen Sie nur an einer Umfrage teilnehmen. Gibt es diesen Gutschein wirklich von Lidl? Oder handelt
Nachdem Aldi im Jahr 2017 seinen angeblich 27. Jahrestag mit 150 Euro Geschenkgutscheinen, 2018 dann sein 105. Jubiläum mit 250 Euro Gutscheinen gefeiert hat, werden nun kostenlsoe Geschenke zum 70. Geburtstag verlost. Per WhatsApp-Kettenbrief werden
Kurz vor dem Frauentag wird der Adidas-Kettenbrief per WhatsApp-Nachricht erneut ins Rennen geschickt. Angeblich werden 1 Million Paar der Sportschuhe aufgrund des Frauentags verschenkt. Doch was hat es damit auf sich? Bekommen Sie die kostenlosen
Immer mehr Nutzer fragen, wie sie sich vor einer Abzockfalle in dem beliebten Messenger WhatsApp schützen können. Gerade wenn es um Game-Hacks, Einkaufsgutscheine oder Gewinnspiele geht, sind Abofallen und Abzocker oft nicht weit weg. Wir erklären,
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]]>Der Beitrag Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Kanzlei Dräger aus Lage erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Aufregung ist groß, wenn eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert. Schließlich können durch solche Abmahnungen hohe Kosten anfallen. Doch nicht jede Abmahnung ist auch rechtens. Immer öfter versuchen Betrüger mit Fake-Abmahnungen und gefälschten anwaltlichen Schreiben Kasse zu machen. Die letzte große Welle war erst Anfang September 2018, als Tausende E-Mails mit einer Abmahnung im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien versendet wurden. Damals handelte es sich um Fake. Es ging auch nicht ums Geld, denn es sollte ein Virus installiert werden.
Jetzt gibt es erneut ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Auch im aktuellen Fall geht es um einen Erotikfilm, den Sie angeblich über Ihren Internetanschluss angesehen haben. Das Anschreiben kommt diesmal nicht per E-Mail, sondern per Post. Sie sollen jedoch per E-Mail antworten, um weiteres Beweismaterial anzufordern und die Bankverbindung für die Überweisung zu erfragen.
Auch die auf der Webseite genannten Anwälte Jürgen Brammer, Ante Jelicic und Andreas Woeber sind im amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht zu finden. Übrigens: Die Bilder der Rechtsanwälte Ante Jelicic und Andreas Woeber wurden auf einer anderen Webseite geklaut.
Als Rufnummer wird in dem Schreiben die 0524197315497 an gegeben und der Sitz der Firma soll in der Alfred-Bozi-Straße 152 in Bielefeld sein. Ebenfalls als Kontaktmöglichkeit ist die E-Mail mit [email protected] angegeben.
Wir warnen: Hier ist alles erfunden. Sie sollten keine Zahlungen vornehmen.
Kanzlei Brammer
Rechtsanwalt Andreas Woeber
Alfred-Bozi-Str. 152
33602 Bielefeld
Telefon: 0524197315497
Internet: kanzlei-brammer.de
E-Mail: [email protected]
IBAN: DE12600700240142289800
Die Kanzlei vertritt angeblich die Pantaleon Films GmbH. Laut dem Brief sollen Sie den Film „Der geilste Tag“ gesehen haben.
Aus unserer Erfahrung wechseln die Namen der Kanzleien sehr schnell. Sollten Sie eine Abmahnung per Post von einer anderen Kanzlei erhalten haben, dann senden Sie uns diese bitte an [email protected]. Wir werden unsere Warnung dann aktualisieren. Folgende Daten der abmahnenden Kanzlei sind uns bekannt:
Kanzlei Dräger
Rechtsanwalt Edgar Dräger
(Straße und Hausnummer gelöscht)
32791 Lage
Telefon: 015144651753
Internet: kanzlei-dräger.de
E-Mail: info@kanzlei-dräger.de, zahlung@kanzlei-dräger.de
Angeblich vertritt der Anwalt die Firma NF Media Inc., 711 S Carson ST 4, 89701, Carson City. Sie sollen den Erotikkurzfilm „The Morning Rise“ über Ihren Internetanschluss angesehen haben.
In dem Anschreiben macht die Kanzlei eine Forderung von 147,51 Euro geltend. Der niedrige Betrag könnte zur Folge haben, dass viele Verbraucher aus Angst bezahlen. Sie wollen Ihre Ruhe haben. Doch genau das ist der falsche Weg.
Update 06.10.2018 Heute meldete sich die Familie bei uns, die unter der im Anschreiben angegebenen Adresse in Lage wohnt. Sie haben mit der Kanzlei Dräger und den Briefen nichts zu tun. Sie sind in diesem Fall selbst Geschädigte. Bitte schicken Sie keine Schreiben an diese Adresse. Es handelt sich hier um eine private Anschrift.Wir vermuten, dass es sich hier um einen erneuten Versuch handelt, ahnungslose Nutzer abzuzocken. Die vermeintliche Kanzlei Dräger haben wir unter die Lupe genommen und uns den Internetauftritt kanzlei-dräger.de genauer angesehen. Im Ergebnis können wir insofern Entwarnung geben, dass Sie sich in Bezug auf die Abmahnung keine Sorgen machen müssen.
Die angebliche Kanzlei Dräger gibt es nämlich nicht. Wir haben den Inhaber der Kanzlei Edgar Dräger und die beiden weiteren Rechtsanwälte Alina Heiser und Pascal Holm auf der Kanzlei-Webseite einmal überprüft. Im bundesweiten Anwaltsverzeichnis ist keiner dieser Anwälte als Rechtsanwalt zugelassen. Allein deshalb dürfte die Abmahnung hinfällig sein. Hinzu kommt, dass die im Impressum angegebene Umsatzsteuernummer nicht gültig ist. Das ist ein weiteres sicheres Zeichen für eine Fake-Seite. Ungewöhnlich ist auch, dass die Kanzlei nur über eine Handynummer erreichbar ist.
Bleiben noch die Fotos der Anwältin und der beiden Anwälte. Diese wurden einfach von anderen Webseiten gestohlen. Also sind auch diese nicht echt. Die angeblich handelnden Personen gibt es nicht.
Wir empfehlen auf dieses Schreiben gar nicht zu reagieren. Sie sollten weder an die angegebene E-Mail-Adresse schreiben, noch antworten. Auch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollten Sie vermeiden. Da es die Kanzleien gar nicht gibt, kann hier nichts passieren und Sie können ruhig schlafen.
Wenn Sie möchten, können Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Strafanzeige erstatten Sie entweder online im Internet oder direkt bei der nächsten Polizeidienststelle. Im letztern Fall sollten Sie vor der Anzeigenerstattung unbedingt unsere Tipps lesen.
Diese Frage bewegt die betroffenen Verbraucher immer wieder. Eine genaue Antwort können wir darauf nicht geben. Allerdings sind im Internet sehr viele Daten von Verbrauchern im Umlauf, die zu großen Teilen aus Datendiebstählen stammen. Auch aus der Teilnahme an Gewinnspielen können Daten in kriminelle Hände geraten. Sie können anhand Ihrer E-Mail-Adresse selbst überprüfen, ob Ihre Daten im Internet gehandelt werden.
Bitte vermerken Sie in den Kommentaren unter dem Artikel, ob Sie diese Abmahnung auch bekommen haben und ob Ihnen unser Artikel geholfen hat. Bitte schreiben Sie auch, wer Sie angeschrieben hat und um welche Urheberrechtsverletzung es bei Ihnen ging. So helfen Sie auch anderen Lesern den Unfug zu identifizieren.
Wir warnen vor einer gefährlichen E-Mail im Namen der Direktbank Ing-DiBa. Die Nachricht mit dem Betreff „Sie haben eine neue Mitteilung“ informiert über die angeblich missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkarte. Doch das ist eine Falle. Die
Wir warnen vor gefälschten E-Mails, die im Namen der Deutsche Kreditbank AG (DKB) versendet werden. Dabei geht es angeblich um ein neues Sicherheitssystem. Sie sollen Ihre Identität bestätigen. Doch Vorsicht: Klicken Sie die E-Mail nicht
Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran
Wir warnen vor einer E-Mail im Namen der Postbank. Diese suggeriert, dass das Passwort beziehungsweise die PIN für das Onlinebanking mehrfach falsch eingegeben und deshalb das Konto gesperrt wurde. Zudem gibt es Sicherheitshinweise. Doch es
Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein
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]]>Der Beitrag WhatsApp/Facebook: Ersetze dein Profilbild mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit – Urheberrechtsverletzung? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wir haben in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk Facebook bereits öfter über Urheberrechtsverletzungen geschrieben. Zum einen gab es da die Aktion, welche auf Brustkrebs mit einem Herzbild aufmerksam machen wollte. Dabei wusste zunächst niemand, ob es sich bei dem Bild um ein frei verwendbares Foto handelt oder nicht. Ist das Bild nicht freigegeben, hätten Sie sich strafbar gemacht.
Auch in der aktuellen Facebook-Aktion geht es darum, fremde Bilder als das eigene Profilbild einzusetzen. Hier können Sie sich strafbar machen. Denn gerade die Disney-Figuren unterstehen dem Urheberrecht. Missbräuchliches Verwenden kann demnach abgemahnt werden. Denn Sie verstoßen mit der Verwendung gegen das Urheberrecht. Da Sie weder die Rechte an der Grafik besitzen, noch das Bild selber erstellt haben, sollten Sie dies lieber sein lassen.
Der aktuelle Facebook-Post hat folgenden Inhalt:
BANG! ?
Es hat dich erwischt!!! ?
Ersetze dein Profilbild für 24 Stunden mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit. ???
Schick diese Nachricht an all jene, die so viel Spaß verstehen wie du ?
Ich habe es bei Whats App bekommen,dort habe ich dieses Bild nun drinne?
Sollten Sie einen ähnlichen Post oder eine Nachricht erhalten, dann senden Sie uns diese per WhatsApp an 03054909774 oder schicken Sie eine E-Mail an [email protected].
Setzen Sie ein fremdes Bild öffentlich sichtbar als Profilbild ein (Facebook oder WhatsApp) oder nutzen es im Internet, ohne die Rechte an dem Foto zu besitzen, machen Sie sich strafbar. Oftmals kommen Sie um die Abmahnung herum. Dennoch sollten Sie das Risiko nicht eingehen und sich strafbar machen.
Immer wieder tauchen diese Aufforderungen auf, das Profilbild zu ändern. In Zusammenhang mit der KinderkrebsBewusstseinsWoche haben einige Rechteinhaber die Aktion sogar unterstützt (Onlinewarnungen hat darüber berichtet).
Auch interessant in diesem Zusammenhang: Unser Ratgeber zu dem Thema, wie Sie die sozialen Netzwerke sicher nutzen.
Im nachfolgenden Video des WDR sehen Sie noch einmal schön erklärt, was Sie mit Fotos machen dürfen und was nicht.
Der Beitrag WhatsApp/Facebook: Ersetze dein Profilbild mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit – Urheberrechtsverletzung? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Gratis eBook Fake-Abmahnungen erkennen – Download erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer wieder müssen wir auf Onlinewarnungen.de über das Thema Fake-Abmahnungen berichten. Dabei werden die Betrüger immer dreister. Nachdem die ersten Abmahnungen noch relativ einfach als Fälschung zu enttarnen waren, ist das bei den neuesten Versionen schon deutlich schwieriger. Denn die Kriminellen scheuen nicht vor der Mühe zurück, professionell wirkende Webseiten zu erstellen. Das Problem dabei: Die Betrüger nutzen teils die Adressen und Namen real existierender Anwaltskanzleien. Das macht die Recherche umso komplizierter, als dass Sie feststellen, dass es die Kanzlei wirklich gibt.
Nur wer sehr achtsam ist und tiefer recherchiert kann bei den neuesten Abmahnungen den Schwindel noch erkennen und brauch sich nicht weiter Ärgern, sondern kann die E-Mail löschen. Doch woran lassen sich die gefälschten Nachrichten erkennen? Worauf sollten Sie als Verbraucher achten?
Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat jetzt ein kostenfreies eBook zum Thema „Fake-Abmahnungen herausgebracht. Das eBook soll Ihnen helfen, die gefälschten Nachrichten zu erkennen. Außerdem hält das elektronische Buch Tipps und Ratschläge bereit, wie Sie sich bei der Zusendung von Fake-Abmahnungen verhalten sollen.
Folgende Themen werden in dem eBook behandelt:
Außerdem enthält das eBook eine Checkliste zu Fake-Abmahnungen. Anhand dieser sollen Sie überprüfen können, ob die Abmahnung echt oder eine Fälschung ist.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass der Download des eBooks keine Rechtsberatung ersetzt. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. gibt Ihnen lediglich einen Leitfaden sowie wichtige Informationen an die Hand. Bei weiteren Unklarheiten empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Übrigens: Auch zum Thema unberechtigte Inkasso-Schreiben gibt es ein eBook, welches die Elixir Rechtsanwälte Martens & Partner für 6,90 Euro zum Download anbieten.
Bitte helfen Sie anderen Nutzern und berichten Sie in den Kommentaren unterhalb des Artikels, ob Ihnen das eBook geholfen hat oder welche Inhalte aus Ihrer Sicht fehlen.
Der Beitrag Gratis eBook Fake-Abmahnungen erkennen – Download erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Vorsicht Betrug: Abmahnung per E-Mail von Kanzlei Düwert und weiterer Rechtsanwälte erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind in letzter Zeit keine Seltenheit. Und natürlich schlägt das Herz des Empfängers höher, wenn Post vom Rechtsanwalt im virtuellen Postfach eintrifft. Allerdings ist längst nicht jede Abmahnung echt. Häufig geht es einfach nur darum, dass Ihre Aufmerksamkeit erweckt werden soll. In der Folge wird Ihnen entweder ein Virus untergeschoben oder Sie werden gnadenlos abgezockt. In der Vergangenheit haben wir beispielsweise über eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung berichtet, die einen Trojaner enthielt. Auch Abmahnungen im Namen verschiedener Rechtsanwaltskanzleien wurden in der Vergangenheit per E-Mail versendet. Hier ging es darum, dass der Empfänger eine Zahlung leisten sollte.
Auch vor der aktuellen Abmahnung der Kertas Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei Gromball, Kanzlei Kroker, Kanzlei Hoppe, Kanzlei Gröning, Kanzlei Hofmann, Kanzlei Lindemann, Kanzlei Sauerwald, Kanzlei Zühlke, Kanzlei Appel und der Kanzlei Krohm müssen Sie keine Angst haben. Wir haben uns die E-Mail etwas genauer angesehen und sind auf einige Ungereimtheiten gestoßen. Diese lassen uns zu dem Schluss kommen, dass es sich hier um Betrug handelt. Sie sollten auf keinen Fall bezahlen.
Immer mehr Verbraucher informieren uns darüber, dass die Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung per Telefon angekündigt wird. Die Betrüger geben sich als Rechtsanwaltskanzlei aus und verwenden dafür frei erfundene Kanzleinamen. Mit dem Anruf soll der Empfänger der Abmahnung eingeschüchtert werden, damit dieser unter Umständen schneller und vor allem ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes den geforderten Betrag überweist.
Fallen Sie auf diesen Betrug nicht herein. Falls Sie eine Anruf von der Rufnummer 03021782172 bekommen, sollten Sie das Gespräch sofort beenden. Bitte melden Sie uns weitere Rufnummern, unter denen Sie in dieser Angelegenheit kontaktiert werden. Sie können dafür auch die Kommentare unterhalb des Artikels verwenden. Wir werden dann unsere Warnung aktualisieren.
Zudem werden Nutzer aktuell von der Kanzlei Appel und anderen Fake-Rechtsanwaltskanzleien mit der nachfolgenden E-Mail und Telefonanrufen unter Druck gesetzt:
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen wurde festgestellt, dass der Internetanschluss auf Ihren Namen angemeldet ist, so das Sie für die Urheberrechts-Verletzung zivilrechtlich haften. Sie haben alle weiteren Details in der vorigen Mail.
Bitte halten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsfrist ein,
sonst sehen wir uns gezwungen, das Inkassobüro in Kenntnis zu setzen.Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei AppelE-mail: [email protected]
Tel: +49 30 217 82 172
Nach unserem Kenntnisstand wurden die ersten Abmahnungen per Post im Namen der Rechtsanwaltskanzlei Gromball versendet. Die Anwaltskanzlei gibt es tatsächlich. Allerdings hat die echte Kanzlei ihren Sitz in Münster und nicht in Berlin. Die echten Rechtsanwälte haben zu dem Betrug auf ihrer Webseite bereits Stellung genommen:
Wir haben Kenntnis davon, dass unter dem Namen Dr. Oliver Gromball (www.kanzleigromball.de) einer Berliner Adresse Bleibtreustraße 4, 10623 Berlin, gefälschte Schreiben versendet werden, mit denen der Illegale Download von Filmen abgemahnt und Zahlung eine Betrags von € 891,31 gefordert wird.
ZAHLEN SIE DIESEN BETRAG NICHT!
Die Abmahnung wurde nicht durch uns versendet, es handelt sich um eine Betrugsmasche!
Als Absender der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist beispielsweise die E-Mail-Adresse [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] oder [email protected] angegeben. In der Fake-Mail selbst sind verschiedene Absender genannt. Einmal wird der Name der Kanzlei genannt, aber es sind auch E-Mails mit dem Namen spezieller Rechtsanwälte der Kanzlei im Umlauf. Folgende Absender könnten in der E-Mail genannt sein:
Laut dem Text der E-Mail vertreten die Rechtsanwaltskanzleien angeblich die Firma 20th Century Fox und mahnen eine im Internet begangene Urheberrechtsverletzung auf der illegalen Streaming Plattform kinox.to ab.
Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen
Als Postanschrift der Kertas Rechtsanwälte ist die Heinrich-Gossen-Straße 33 in Düren angegeben. Nicht dazu passt, die in der Abmahnung und auf der dazugehörigen Webseite angegebene Rufnummer 03021782172. Hier handelt es sich offensichtlich um einen VoIP-Anschluss oder ein Mobiltelefon, welches auch über eine Festnetzrufnummer erreichbar ist.
Dagegen wurde bei der Kanzlei Krohm die Adresse Merseburger Straße 2, 10823 Berlin zu der ebenfalls wie bei den Kertas Rechtsanwälten angegebenen Rufnummer 03021782172 gewählt.
Die Kanzlei Kanzlei Markus J. Sauerwald hat wieder die gleiche Rufnummer, allerdings eine Geschäftsadresse in Bonn (Starenweg 5, 53127 Bonn). Der real existierende Rechtsanwalt Markus J. Sauerwald hat sich bei uns per E-Mail gemeldet und geschrieben, dass er als Betroffener ebenfalls Strafanzeige erstattet hat und anwaltlich dagegen vorgeht.
07.12.2017 UpdateNachdem wir gestern die Kanzlei Hofmann aus Berlin dem Artikel hinzugefügt haben, hat sich auch diese Kanzlei per E-Mail bei uns gemeldet und bestätigt, dass deren Daten missbraucht werden. Neben der Erstattung einer Strafanzeige steht die Kanzlei Hofmann mit weiteren Kolleginnen und Kollegen zum Sachverhalt im Austausch.
Zu dieser Frage haben wir das bundesweite und amtliche Anwaltsverzeichnis in Deutschland befragt. Darin ist an dem angegebenen Standort weder die genannte Rechtsanwaltskanzlei (Kertas Rechtsanwälte), noch die scheinbar handelnden Rechtsanwälte Dr. Thomas Stephan oder Dr. Boris Berghof zu finden. Bei diesen speziellen Daten handelt sich um frei erfundene Adressen und Namen von Rechtsanwälten.
Das amtliche Anwaltsverzeichnis gibt über alle in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Auskunft. Da die Kanzlei hier nicht zu finden ist, muss von einem Betrugsversuch ausgegangen werden.
08.12.2017 UpdateImmer häufiger verwenden die Kriminellen Namen von existierenden Rechtsanwälten. So ist es auch bei der Kanzlei Kroker. In Berlin gibt es tatsächlich einen Rechtsanwalt mit dem Namen Sven Christopher Kroker. Dieser hat auch seinen Sitz in der Uhlandstraße 9a. Die Betrüger haben als Standort die Uhlandstraße 9 angegeben. Allerdings hat Herr Kroker mit dem Versand der E-Mails nichts zu tun.
07.12.2017 UpdateMittlerweile ist klar, dass die Cyberkriminellen auch auf real existierende Kanzleidaten zurückgreifen und die Daten missbrauchen. Bei uns haben sich bereits mehrere Kanzleien gemeldet und den Datenmissbrauch bestätigt.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle noch einmal betonen: Sollte die angegebene Kanzlei tatsächlich existieren, hat diese mit dem Versand der E-Mail nichts zu tun.
Für jede neue Kanzlei erstellen die Betrüger auch eine Internetseite und geben sich große Mühe, dass alles echt aussieht. Allerdings werden immer nur die neuen Kanzleinahmen und die Domains angepasst. Inhaltlich ändert sich nichts. Auch die geklauten Bilder sind auf allen Seiten gleich. Folgende Domains sind uns bisher bekannt:
Optisch machen die Webseiten der virtuellen Rechtsanwaltskanzleien einen guten Eindruck. Auf der Startseite führt scheinbar der Geschäftsführer Dr. Boris Berghof bzw. Dr. Thomas Stephan durch die Kanzlei und stellt diese vor. Die Namen der Rechtsanwälte werden selbstverständlich immer angepasst. Schön anzusehende Webseiten kennen wir bereits von Fakeshops. Auch da wird der Eindruck erweckt, dass große Unternehmen hinter den nicht existierenden Onlineshops stehen. So ist es auch im Fall dieser abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei.
Unsere Spezialisten haben die Seiten ausführlich analysiert. Die Inhalte der Seiten wurden nahezu komplett von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei gestohlen und werden widerrechtlich verwendet. Geändert werden immer nur die Namen der Rechtsanwälte. Die betreffende Kanzlei hat bereits Strafanzeige erstattet.
Die Domains wurde auf eine an einem anderen Standort wohnende Privatperson registriert. Es ist zu vermuten, dass es sich hier um einen Datenmissbrauch beziehungsweise Identitätsmissbrauch handelt.
Den geforderten Betrag sollten Sie auf keinen Fall überweisen. Lassen Sie sich von der schönen Optik der E-Mail und der zugehörigen Webseite nicht beeindrucken. Es werden hier Inhalte von anderen Webseiten verwendet. Das alles dient allein dem Zweck, über die fiktive Abmahnung an das Geld der Empfänger der E-Mail zu gelangen. Letztlich ist alles nur ganz großes Kino, aber eben auch nicht mehr.
Überhaupt raten wir dazu, auf diese E-Mail nicht zu reagieren. Das gilt auch für Anrufe, die im Namen der nicht existierenden Anwaltskanzlei erfolgen. Falls Sie von einer der Rechtsanwaltskanzleien beziehungsweise der Telefonnummer 03021782172 angerufen werden, sollten Sie das Gespräch sofort beenden.
In diesem Fall raten wir Ihnen, dass Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. Alternativ können Sie auch im Internet eine Anzeige erstatten. Erfahrungsgemäß ist allerdings das überwiesene Geld für immer verschwunden.
Wir brauchen unbedingt die Hilfe unserer Leser. Aus Erfahrung wissen wir, dass häufig weitere Webseiten mit anderen Kanzleinamen eingerichtet werden oder die E-Mails mit anderen Absendern versendet werden. Bitte leiten Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an [email protected] weiter. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Warnungen zu aktualisieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass möglichst wenig Nutzer darauf hereinfallen.
Der Beitrag Vorsicht Betrug: Abmahnung per E-Mail von Kanzlei Düwert und weiterer Rechtsanwälte erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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