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3232SMS-Werbung und Premium-SMS: Kurze Mitteilungen, hohe Rechnung und am Ende der finanzielle Ruin
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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sms-werbung-und-premium-sms-kurze-mitteilungen-hohe-rechnung-und-am-ende-der-finanzielle-ruin/#respondFri, 13 May 2022 09:24:57 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=65082Heutzutage gibt es unzählige Möglichkeiten, um in eine Kostenfalle zu geraten und die schnellste Möglichkeit liefert das Smartphone. Klingeltöne lassen sich ohne Aufwand über eine Kurznachricht bestellen oder Sie reagieren auf ein SMS-Werbeangebot. Die SMS-Werbung
]]>Heutzutage gibt es unzählige Möglichkeiten, um in eine Kostenfalle zu geraten und die schnellste Möglichkeit liefert das Smartphone. Klingeltöne lassen sich ohne Aufwand über eine Kurznachricht bestellen oder Sie reagieren auf ein SMS-Werbeangebot.
Das Wichtigste in Kürze
Heute besitzen mehr als die Hälfte der Deutschen ein Smartphone und somit ist es nicht verwunderlich, dass Unternehmen versuchen mit dieser Information Geld zu machen.
Gewinnspiele sind die bekannteste Methode, die Unternehmen nutzen, um den Smartphone-Besitzer in die Kostenfalle zu locken.
Die Methoden sind unterschiedlich, aber das Ziel ist immer gleich – Sie sollen zahlen!
Die SMS-Werbung
Bei einer SMS-Werbung handelt es sich um eine Kurznachricht (SMS = Short Message Service), die nicht nur unerwünscht ist, sondern auch einen werblichen Inhalt aufweist.
In vielen Fällen sollen Sie auf eine Kurzwahlnummer oder eine 0900-er Nummer zurückrufen und dann beginnt das Drama. Eine SMS-Werbung kann lauten: „Sie haben einen Reisegutschein gewonnen! Melden Sie sich unter 0900-xxx!“
Die Preise für Premium-SMS werden vom Anbieter festgelegt und können aus dem Grund erheblich schwanken. Zurzeit liegt die Preisspanne zwischen 19 Cent und 10 Euro für eine SMS, aber es gibt keine Obergrenze, so dass auch teurere SMS möglich sind.
Dadurch kann es vorkommen, dass eine SMS enorme Kosten ausläsen kann und im schlimmsten Fall geraten sich in ein Abo. Dann entstehen zudem noch hohe Folgekosten.
Eine SMS im Namen von DHL kündigt ein angebliches Paket an, welches im Verteilerzentrum liegt oder an der Abgabestelle abgegeben wurde. Für zwei Euro kann es seinen Weg angeblich fortsetzen. Doch mit Eingabe Ihrer Daten
Grundsätzlich ist SMS-Werbung von unbekannten Werbung wettbewerbswidrig, denn sie stellen für den Empfänger eine unzumutbare Belästigung dar.
Die einzige Möglichkeit, dass die Werbung nicht zu beanstanden ist wäre, wenn der Empfänger ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Bekommen Sie unerwünschte Werbe-SMS, dann können Sie vom Absender das Versenden von weiteren SMS verlangen und im schlimmsten Fall können Sie sogar vor Gericht ziehen. Allerdings ist ein Gerichtsverfahren mitunter sehr schwierig, denn in der Regel lassen sich die Versender nur schwer ermitteln und meistens sitzt dieser im Ausland. Manchmal ist im Display keine Absendernummer vorhanden und es erscheint auch keine Adresse.
Die Bundesnetzagentur klopft den Versendern solcher SMS auf die Finger und aus dem Grund sollten Sie die Belästigung durch unerwünschte SMS-Werbung melden. Gleichzeitig teilen Sie den Empfang der Verbraucherzentrale mit, denn sie leitet auch direkt Verfahren ein, damit Sie in Zukunft nicht mehr belästigt werden.
Eine SMS im Namen von FedEx, Amazon, DPD oder DHL Express erhalten derzeit viele Verbraucher. Darin geht es um eine Sendung die zugestellt oder an den Absender zurück geschickt werden soll. Auch im Namen von
Die Versender der SMS-Werbung haben unterschiedliche Methoden, um an Ihre Handynummer zu gelangen.
Dabei können Sie sich das Internet zu Nutze machen, das Telefonverzeichnis dazu nehmen und private Zeitungsanzeigen verwenden. Sogar das Zufallsprinzip ist keine seltene Methode, denn dabei werden automatisierte SMS an alle Nummer von 0177-11111111 bis 0177-99999999 angeschrieben.
Sie nutzen im Internet vielleicht einige Free-SMS-Dienste oder beziehen Logos oder Premium-SMS-Klingeltöne über das Internet, dann müssen Sie mit anschließender Werbung rechnen. Bis heute gibt es keinen 100%-igen Schutz vor SMS-Werbung und aus dem Grund sind Sie immer und zu jeder Zeit zurückhaltend mit der Weitergabe Ihrer Handynummer.
In vielen Werbe-SMS ist eine Rufnummer vorhanden und wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Nummer auf keinen Fall anrufen. Im Zweifel entstehen Ihnen sehr hohe Kosten. Sie sollten wissen, dass auch Einträge in die Robinson-Liste Ihnen nicht wirklich hilft, denn die unseriösen Versender beachten die Einträge in keiner Weise.
Schon längere Zeit werden mit der Absenderufnummer 01748953033 dubiose SMS als Werbung für den Islam versendet. Jetzt erreichen die Droh-SMS eine neue Stufe. Der unbekannte Absender unterzeichnet die SMS mit Racep Tayyip Erdogan. In der
Es gibt ein paar Tipps, die Ihnen helfen, dass Sie nicht in eine Kostenfalle tappen, wenn Sie eine Werbe-SMS bekommen.
Bei der Bestellung von Premium-SMS-Angeboten achten Sie nicht nur genau auf den Inhalt des Vertrages, sondern auch auf den Preis. Sie müssen wissen, ob sich sich um eine Einmalleistung handelt oder ob Sie ein Abo abschließen. Zudem sollten Sie herausfinden, wie das Abo wieder beendet werden kann.
Grundsätzlich kommt ein Vertrag nur zustande, wenn Sie über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert wurden und dazu gehören Inhalt und Preis des Abos. Auch Angebote auf Abschluss des Abos sind zu berücksichtigen, wenn Sie mit Hilfe eines Buttons oder eines Klicks den Versand vorgenommen haben. Sind all diese Punkte nicht beachten worden, dann ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen und der Anbieter kann keine Forderungen stellen.
Meiden Sie auf jeden Fall alle Anbieter, die ihren Firmensitz im Ausland haben, nur über eine Postfachadresse erreichbar sind oder keine ladungsfähige Adresse vorweisen.
Auf den Internetseiten der Netzbetreiber können Sie die Anbieter ermitteln, wenn Sie eine Bestellung vorgenommen und ungewollt ein Abo abgeschlossen haben. Allerdings müssen Sie wissen, dass viele Premium-SMS-Nummern an weitere Anbieter untervermietet werden, so dass es sehr schwierig bis unmöglich ist, die Verantwortlichen auf jeden Fall zu finden.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Anbieter zu kontaktieren und er kann Sie kostenlos benachrichtigen, wenn Sie eine Kostengrenze von 20 Euro im Monat überschreiten. Sollte der Anbieter seiner Informationspflicht nicht nachkommen, können Sie die über die 20 Euro hinausgehenden Entgelte dem Anbieter in Rechnung stellen.
Betrüger versuchen immer wieder mit neuen Maschen ahnungslose Nutzer in eine Falle zu locken. Regelmäßig versenden Kriminelle SMS an Handynummern und versprechen einen Gewinn in Form eines 500 Euro Gutscheins. Gewonnen haben Sie allerdings gar
Sie haben unwissentlich ein Abo abgeschlossen und auf der Rechnung erscheinen die Premium-SMS-Kosten. Ein Rückruf auf eine Nummer aus der SMS sorgt dafür, dass die Rechnung deutlich höher ausfällt. Das sind nur zwei Möglichkeiten, aber die folgenden Schritte sollten Sie unternehmen:
Das Premium-SMS-Abo müssen Sie sofort stoppen!
Sie erheben Einwendungen gegen die strittigen Entgelte bei Ihrem Mobilfunkanbieter!
Verfassen Sie einen schriftlichen Widerspruch und begründen Sie, warum Sie die SMS-Gebühren oder die Entgelte für die Verbindung nicht zahlen wollen.
Speichern Sie die SMS unbedingt ab, denn es handelt sich um einen Beweis. Auch die Uhrzeit und das Datum können wichtige Beweise sein.
Die unstrittigen Gebühren zahlen Sie auf jeden Fall, denn ansonsten hat der Mobilfunkanbieter das Recht Ihnen den Smartphone-Anschluss zu sperren.
Eine besonders gemeine Phishing-Welle greift derzeit Verkäufer auf eBay-Kleinanzeigen.de an. Mit verschiedenen Nachrichten werden Verbraucher in die Phishing-Falle gelockt. Betroffen sind Nutzer, die über das Kleinanzeigenportal etwas verkaufen und ihre Handynummer angegeben haben. Wir erklären, wie
1. Woher haben die SMS-Werbung-Versender meine Handynummer?
Es gibt unzählige Möglichkeiten, um an die Handynummer zu gelangen, von Recherche im Internet bis zur Versendung von SMS an alle möglichen Handynummern. Die Anbieter sind nur auf der Suche nach dem schnellen Geld.
2. Muss ich die Gebühren der SMS zahlen, wenn ich das Abo nicht wollte?
Wenn Sie das Abo abgeschlossen haben, dann sollten Sie sofort einen Widerspruch einlegen und kündigen. Vielleicht müssen Sie nur die Mindestgebühren bezahlen oder Sie kommen komplett aus der Nummer wieder raus. Eine Garantie gibt es allerdings nicht.
3. Was kostet ein Anruf bei der Nummer in der Werbe-SMS?
Es gibt keine festen Preise für den Anruf bei der Nummer der Werbe-SMS, so dass der Anruf auch locker 10 Euro kosten kann. Wir empfehlen, die Nummer auf keinen Fall anzurufen.
4. Ist es möglich, dass ich durch den Anruf ein Abo abgeschlossen habe?
Die unseriösen Anbieter versuchen mit allen Mitteln ein Abo zu verkaufen und es ist möglich, wenn Sie anrufen, dass Sie sich durch den Anruf einverstanden erklären. Achten Sie genau auf die Informationen.
5. Wie lange kann ich einen Widerruf verfassen?
Sie haben die Möglichkeit sofort einen Widerruf zu verfassen, aber ein Widerruf kann auch direkt nach dem Auffallen auf der Handyrechnung geschrieben werden. Wichtig ist, dass Sie umgehend handeln und nicht erst einige Tage warten.
Haben Sie eine dubiose und unerwartete SMS von der Commerzbank bekommen? Danach wurde Ihr Konto im Prüfungsprozess nicht freigegeben und Sie sollen sich beim Onlinebanking anmelden? Fallen Sie auf den Trick nicht herein. Das ist
Immer wieder landen Werbe-SMS mit verlockenden Angeboten auf dem Handy, aber in der Regel handelt es sich um unseriöse Angebote mit Abofallen. Das Ergebnis sind hohe Kosten, die auf der Handyrechnung deutlich werden und im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten können. Aus dem Grund sollten Sie diese SMS unbedingt ungelesen löschen, keine Nummer aus der SMS anrufen und keine SMS zurücksenden!
]]>https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sms-werbung-und-premium-sms-kurze-mitteilungen-hohe-rechnung-und-am-ende-der-finanzielle-ruin/feed/0Apps und Datenschutz: Diese Risiken sollten Sie beachten.
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/apps-und-datenschutz-diese-risiken-sollten-sie-beachten/
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/apps-und-datenschutz-diese-risiken-sollten-sie-beachten/#respondSun, 24 Apr 2022 14:13:17 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=56403Apps machen den Verbraucher nicht nur aktiv, sondern auch transparent. Bei den oftmals kostenlosen Apps handelt es sich um Anwendungsprogramme, die vornehmlich im Bereich mobiler Betriebssysteme eingesetzt werden. Apps wie etwa WhatsApp sind oftmals kostenlos
]]>Apps machen den Verbraucher nicht nur aktiv, sondern auch transparent. Bei den oftmals kostenlosen Apps handelt es sich um Anwendungsprogramme, die vornehmlich im Bereich mobiler Betriebssysteme eingesetzt werden. Apps wie etwa WhatsApp sind oftmals kostenlos und können von App Stores runtergeladen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Auf jedem Smartphone oder Tablet befinden sich in der heutigen Zeit verschiedene Apps, die den Alltag des Nutzers um ein Vielfaches erleichtern.
Viele Apps gibt zu unterschiedlichen Preisen in verschiedenen Stores herunterzuladen und sie bieten die verschiedensten Dienste an, von Fitnessberatern bis hin zu Einkaufshilfen.
Für jede Situation die passende App
Bei Apps handelt es sich um Programme, die für unzählige Gelegenheiten geeignet sind.
Apps zeigen nicht nur aktuelle Flug- und Bahnverbindungen an, sondern präsentieren in Windeseile aus Tankstellen und arbeiten als Messaging-Dienst. Sie eignen sich als Haushalts-, Fitness-, und Einkaufsberater. Die Apps gibt es in verschiedenen Stores, die auch als App-Stores bekannt sind. Darunter für Android der Google Play Store und für iOS der Apple App Store.
Preislich gibt es die Apps zu verschiedenen Kursen und auch bei kostenfreien Apps bedeutet es nicht, dass der komplette Dienst kostenlos angeboten wird. Es gibt dann immer noch Dienstleistungen, die gegen Gebühr angeboten werden.
Bei den Gratis-Apps muss es spezielle Finanzierungsmöglichkeiten geben, bei denen werden die personenbezogenen Daten des Nutzers und das Nutzungsverhalten ausgewertet. Die App verlangt Zugriff auf diverse Dienste und Daten, die auf dem Gerät zu finden sind, darunter meist auch Kontaktdaten, Fotos und Mails. Dabei ist für den Nutzer nicht immer nachvollziehbar, warum der Zugriff notwendig ist und wofür die Daten verwendet werden.
Eine App kann beispielsweise Standort- und Bewegungsdaten eines Nutzers preisgeben, aber nur wenn die Ortungsfunktion eingeschaltet ist. Bei einer Navigations-App oder bei der Auskunft über öffentliche Verkehrsmittel ist die Übertragung des Standortes eine sinnvolle Sache, aber bei der Hausbank-App oder Kochbuch-Apps ist kein ersichtlicher Grund vorhanden.
Unter Android können Sie die Installation von Apps aus unbekannten Quellen blockieren. Wir erklären in dieser Anleitung, auf welche Einstellung Sie achten sollten, damit Ihr Android-Smartphone sicherer wird. Malware in Form von Banktrojanern oder Spionageprogrammen
Firmen erstellen mit Hilfe der dauerhaften Übermittlung von Standorten der verschiedenen Nutzer detaillierte Bewegungsprofile und das ist für die Firmen sehr hilfreich.
Die Daten lassen sich gut auswerten und die Firma stellt fest, wo der Nutzer lebt, wo und wann er arbeitet und einkauft. Auch die Gestaltung der Freizeit lässt sich problemlos nachverfolgen. So entstehen umfangreiche Nutzerprofile, die zum Verkauf und zur Vermarktung dienen. Mit Hilfe der Kontakte zu speziellen Adressaten sind gezielte Werbeattacken möglich.
Die Daten-Zugriffe lassen sich auf dem Smartphone oder dem Tablet teilweise steuern, das hängt von der jeweiligen App und dem Hersteller ab. Der Nutzer muss nur die Berechtigung freigeben, das kann er direkt beim Download machen oder im Nachhinein. Es handelt sich um eine sehr wichtige Funktion, die sich im Menü der Apple- und iOS-Modelle unter der Kategorie „Einstellungen / Datenschutz“ befindet. In der Kategorie lässt sich festlegen, wer sich an den Fotos, den Standorten und den weiteren Daten bedienen darf. Seit der Android-Version 6.0 ist es bei Android-Geräten möglich, bei der ersten Anwendung der App einzelne Berechtigungen zu ermöglichen, aber auch nachträglich lassen sie sich gut verwalten. Im Menüpunkt „Apps“ lassen sich diese Berechtigungen durchführen.
Der Zugriff auf Daten darf nur begrenzt erlaubt sein und sollte nur erlaubt werden, wenn ansonsten die Funktionalität der App immens eingeschränkt wird. Im Grunde ist ein voller Zugriff also nur bei einer Navigations-App oder einer Ortungsapp notwendig. Lassen sich die Berechtigungen nicht eingeschränkt aktivieren, dann ist zu überlegen, ob die App wirklich benötigt wird.
Wichtig
Die Apps sind nur in offiziellen Stores herunterzuladen. Bei Apple handelt es sich um den App Store und bei den Android-Smartphones um den Google Play Store.
Die Berechtigung auf den Zugriff der Apps ist zu beschränken, wenn das möglich ist. Der Zugriff ist nur auf Informationen erlaubt, die für den Dienst der App unbedingt notwendig sind.
Der Zugriff auf den Standort ist immer dann abzuschalten, wenn keine Notwendigkeit besteht. Die Apps sind so einzuschränken, dass ein Zugriff nur während der Nutzung stattfindet. Im Kurzfilm des Landespräventationsrates NRW gibt es dazu eine anschauliche Darstellung.
Die Abo-Fallen bei den Apps
Es hat sich eine besondere Abzockmasche entwickelt, die bei der Werbefinanzierung zur Anwendung kommt. In der Anwendung blenden sich Werbebanner ein.
Bei einem Klick auf den vorhandenen Werbebanner gibt es, ohne weitere Nachfrage oder einer zusätzlichen Bestätigung, eine Mobilfunkrechnung eines anderen Anbieters. 3 bis 60 Euro stehen pro Monat zusätzlich auf der Rechnung.
Hier wird von dem WAP-Billing-Verfahren gesprochen und für die Abzockart wird dieses Verfahren sehr häufig verwendet. Es gibt eine präparierte Internetseite und die eigene Rufnummer wird an das Unternehmen gesendet, die Abrechnung wird dann von dem eigenen Mobilfunkanbieter übernommen.
Wir warnen vor einer E-Mail im Namen von Apple. Angeblich erhalten Sie eine Rechnung des App Stores für den Kauf einer iTunes Geschenkkarte, verschiedener Apps wie Hotspot Shield VPN, Marvel Contest of Champions oder ein
Durch das Antippen des Werbebanners haben Sie, laut der Auffassung des Mobilfunkanbieters, einen rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Dieser angebliche Vertrag hält allerdings keiner Überprüfung stand, denn nur mit dem Klick auf ein Werbebanner kann kein Vertrag zustande kommen. Im Internet ist ein Vertrag nur rechtlich gültig, wenn ein Button vorhanden ist, der die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ beinhaltet. Ein vergleichbarer, aber eindeutiger Wortlaut reicht auch aus, muss aber auch angeklickt werden. Der Anbieter hat meist aber schon abgerechnet und somit ist der Widerspruch inklusive einer Betragsrückzahlung schwierig.
Die Drittanbietersperre ist von den Mobilfunkanbietern kostenfrei einzurichten, dazu sind sie verpflichtet.
Gegen unberechtigte Rechnungen vorgehen
Befindet sich ein ungewolltes Abo auf der Handyrechnung, dann schreiben Sie sofort ihrem Mobilfunkanbieter und bestreiten, dass Sie das Abo abgeschlossen haben. Eine Bezahlung findet nicht statt, aber die restliche Rechnung ist auszugleichen.
In der heutigen Zeit bezahlen viele Verbraucher ihre Rechnungen mit Hilfe des Lastschriftverfahrens, aber dann besteht die Möglichkeit, den Betrag mit Hilfe der Bank umgehend zurückzufordern. Der unstreitige Betrag muss aber Fristgemäß bezahlt werden, um eine Sperrung des Anschlusses zu vermeiden.
Mit einem Einwurfeinschreiben teilen Sie dem Abo-Anbieter mit, dass die Forderung nicht anerkannt wird und der Vertrag widerrufen wird. In der Regel behauptet der Abo-Anbieter, dass er nur ein Vermittler ist, aber das spielt keine Rolle.
Das Abo beim Anbieter ist sofort zu stoppen, damit in Zukunft keine weiteren Beträge abgebucht werden.
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist manchmal das Ergebnis, aber davon schrecken Sie nicht zurück. Innerhalb von zwei Wochen erheben Sie gegen das Mahnverfahren Einspruch und das in schriftlicher Form. In dem Widerspruch ist deutlich zu machen, in welchem Maß und ob der Forderung widersprochen wird. Der Widerspruch muss gut begründet sein.
App Store und Google Play – die Alternativen
Google Play und App Store sind die bekanntesten Stores für Apps, aber es gibt auch noch weitere Anbieter.
Samsung bietet den Galaxy Store an oder es gibt den Store F-Droid, bei dem es sich um eine ehrenamtliche Community handelt. Informationen lassen sich mit Hilfe der Zusammenstellung des Projektes Mobilsicher finden.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Apps
1. Was ist eine App?
Bei einer App handelt es sich um eine allgemeine Bezeichnung für ein Computer-Programm, die entweder auf dem Smartphone oder dem Tablet genutzt wird. Im Grunde handelt es bei allen Programmen um Apps, die sich auf dem Smartphone befinden, egal ob es sich um einen Wecker oder den Kalender handelt. Ohne die Apps ist ein Smartphone nur geringfügig einsetzbar.
2. Was kann die App auf dem Smartphone?
Jedes Smartphone hat eine spezielle Benutzeroberfläche und Apps, die vorinstalliert sind. Der Webbrowser und das Telefon funktionieren auch ohne App. Andere Funktionen sind nur mit Hilfe von Apps nutzbar, darunter auch der „WhatsApp“ Messenger. Apps stellen eine Erweiterung der Grundfunktionen des Smartphones dar und mit deren Hilfe wird das Smartphone auf die eigenen Bedürfnisse angepasst.
3. Was ist die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App ist ein Angebot von der Bundesregierung, welche zur Bekämpfung des Virus genutzt wird. Mit Hilfe der App sind Kontakte von infizierten Personen leichter finden und Infektionsketten schneller durchbrechbar. Die Nutzung und der Download ist kostenfrei, die App ist kostenlos bei Google Play und im App Store erhältlich.
4. Was kostet eine App?
Es gibt Apps, die stehen kostenlos zum Download bereit und es gibt die, für deren Download eine Zahlung fällig wird. Die Preise sind unterschiedlich und unterscheiden sich anhand der einzelnen Apps. In der Regel liegen die Preise für eine App zwischen 0,99 Euro und 9,99 Euro.
5. Wie sinnvoll sind Apps auf dem Smartphone?
Das Smartphone ist im Grunde in erster Linie ein Telefon, mit dem andere Nutzer angerufen werden. Hierbei handelt es sich um die Grundfunktion, damit das Smartphone einen weiteren Nutzen hat, gibt es Apps. Mit Hilfe von Apps werden Spiele gespielt, Messenger verwendet und der Zugriff auf Angebote und andere Aktionen ist einfacher.
Fazit
Das Smartphone ist ein elektronisches Gerät, das heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Ein gut ausgestattetes Smartphone enthält entsprechende Apps, damit alle Funktionen ausgereizt werden. Insofern bieten die Anbieter allerlei Apps an, die den Alltag erleichtern, von den Einkaufshilfen bis hin zu Fitnessapps, gibt es eine große Auswahl. Jede App hat einen Sinn, aber bei dem Berechtigungszugriff ist Vorsicht besser als Nachsicht. Sie sollten nur einzelne Berechtigungszugriffe erlauben und nur, wenn die App ansonsten keine Funktion hat. Bei einigen Apps lassen sich die Berechtigungen schon bei der Aktivierung festlegen, aber auch eine Nachberechtigung ist möglich.
]]>https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/apps-und-datenschutz-diese-risiken-sollten-sie-beachten/feed/0Kostenfallen bei Smartphones – Achten Sie auf die richtigen Einstellungen beim Smartphone
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kostenfallen-bei-smartphones-achten-sie-auf-die-richtigen-einstellungen-beim-smartphone/
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kostenfallen-bei-smartphones-achten-sie-auf-die-richtigen-einstellungen-beim-smartphone/#respondMon, 28 Feb 2022 08:48:30 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=63233Heute ist das Smartphone mehr als nur ein Telefon, welches für den mobilen Einsatz geeignet ist und außerdem kann das Smartphone viel mehr Kosten verursachen als Sie zuerst vermuten. Gerade Einsteiger in die Welt der
]]>Heute ist das Smartphone mehr als nur ein Telefon, welches für den mobilen Einsatz geeignet ist und außerdem kann das Smartphone viel mehr Kosten verursachen als Sie zuerst vermuten. Gerade Einsteiger in die Welt der Smartphone haben es nicht leicht und können mitunter schnell überfordert sein, so dass wir hier alle wichtige Informationen zusammengetragen haben.
Das Wichtigste in Kürze
Das Handy ist heute ein fester Bestandteil des Alltags und wenn Sie bisher noch kein Gerät besessen haben, dann sollten Sie sich über die Grundlagen informieren.
Das Smartphone lässt sich mit verschiedenen Apps vielfältig nutzen. Apps sind die einzelnen Programme, die auf dem Smartphone installiert werden.
Achten Sie bei der Einstellung auf die richtigen Einstellungen, denn ansonsten wird das Smartphone sehr schnell zur Kostenfalle.
Musik hören, Filme schauen, chatten, fotografieren, navigieren und telefonieren – das Smartphone ist ein Alleskönner im digitalen Bereich. Erst ein Blick auf die Telefonrechnung zeigt Ihnen, dass die eifrige Nutzung der Online-Funktionen mitunter erhebliche Kosten verursachen kann. Die folgenden Tipps helfen Ihnen bei dem Umstieg vom „klassischen Handy“ zum Smartphone und hilft Ihnen die Kostenfallen zu vermeiden.
In regelmäßigen Abständen setzen Smartphone-Besitzer auf ein neues Handy. Sei es, weil Smartphoneverträge auslaufen oder es vermeintlich Zeit für ein neues Handy wird. Doch wie sollen Sie es am besten anstellen. Den Vertrag verlängern? Oder
Das Smartphone hat typische Merkmale, denn mit ihm können Sie nicht nur telefonieren, sondern auch chatten und viele andere Dinge mehr machen.
Die mobile Telefonie mit Hilfe des Internets wird bei einem Smartphone durch eine komfortable Bedienung und die wachsende Anzahl von Anwendungen vereint. Mit Hilfe des Touchscreens können Sie zusätzliche und aktualisierte Daten wie Adressen, Termine und Texte erfassen und mit Hilfe einer leistungsstarken Online-Verbindung direkt in das Gerät laden. Allerdings hat die innovative Technik des Smartphones auch ihren Preis, denn das Datenvolumen steigt stetig.
Sie können leicht den Überblick verlieren, wenn Sie die Surfdauer und die Datenmenge nicht gut im Blick haben. Bevor Sie sich auf den Weg ins mobile Leben machen, sollten Sie sich mit Hilfe der Bedienungsanleitung mit dem neuen Gerät vertraut machen und dazu nutzen Sie im besten Fall auch die Kundenbewertungen im Internet. Sie erhalten nur ein Gefühl für die Technik, wenn Sie sich mit den unzähligen Funktionen vertraut machen. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit die mobile Datenverbindung anzuschalten, wenn Sie eine festgelegte Grenze erreicht haben. Die Grenze können Sie jederzeit anpassen und somit das Datenvolumen wieder freisetzen.
Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.
Apps und die anderen Softwares versuchen sich auf dem Smartphone ständig zu aktualisieren.
Das Smartphone verbindet sich automatisch mit dem Internet und sucht nach Aktualisierungen. Findet das Gerät sie, dann werden sie heruntergeladen. Vor der Inbetriebnahme des Smartphones sollten Sie sämtliche Einstellung überprüfen und anpassen, so dass die Aktualisierungen nur mit Hilfe des WLAN gemacht werden.
Sie haben Schwierigkeiten das Smartphone auf die eigenen Vorlieben einzustellen, dann wenden Sie sich entweder an den Händler oder schauen Sie sich in einschlägigen Foren im Internet um.
Prüfen Sie das Betriebssystem und die Handytarife
Sie müssen sich beim Kauf eines Smartphones nicht nur für einen Anbieter entscheiden, sondern auch für ein Betriebssystem.
Sie wollen den gleichen Tarif wie auf dem alten Handy, dann müssen Sie kontrollieren, ob das Smartphone für die Nutzung des alten Tarifs auch geeignet ist. Wichtig ist, dass Sie von Anfang an den richtigen Tarif aussuchen, damit Sie die Kosten niedrig halten können. Schon für ein paar Euro im Monat können Sie als Wenigtelefonierer und sparsamer Surfer einen guten Kombi-Tarif finden. Sie können auch einfach eine Internet-Flat zu dem bestehenden Handyvertrag dazu buchen, wenn der Anbieter die Möglichkeit offen lässt.
Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren
Achten Sie auf den Auslandseinsatz und die Navigationsfunktion
Bei vielen Smartphones ist eine Navi-Funktion vorhanden und meist ist sie auch vorinstalliert, so dass sie übers Internet läuft.
Dadurch produziert sie eine Menge Kosten, vor allen Dingen, wenn Sie sich im Ausland befinden. In der EU können Sie Datenvolumen und Flatrates zu den gleichen Preisen wie zu Hause nutzen, aber bei Nicht-EU-Ländern sieht es anders aus. Auch auf Schiffen und im Flugzeug kann es zu Kostenfallen kommen, denn die mobile Datennutzung in diesen Bereichen kann teuer werden. Erkundigen Sie sich vor jeder Reise über die Kosten und buchen Sie gegebenenfalls Zusatzoptionen zum vorhandenen Tarif.
Eine E-Mail mit dem Betreff „Bitte Termin prüfen Zustellung KW 40“ verspricht ein nagelneues Samsung Samrtphone. Angeblich müssen Sie nur noch die Versandkosten in Höhe von 2,99 Euro bezahlen. Doch der koreanische Elektronikkonzern hat diese
Der Schreck ist groß, wenn Sie wegen einem ungünstigen Tarif eine hohe Smartphonerechnung erhalten.
Sie können die Telefonrechnung natürlich beanstanden, aber dafür müssen Sie gute Gründe aufweisen. Dazu gehört ein nachträglicher Einzelverbindungsnachweis und Sie können eine technische Überprüfung der Verbindungen verlangen. Die Anbieter pochen auf die Zahlung, wenn die Verbindungen nachgewiesen werden können und drohen bei Nichtzahlung mit Geräte- oder SIM-Karten-Sperre. Zulässig ist eine Sperre aber nur, wenn der Betrag von 75 Euro überschritten wird und die beanstandeten Forderungen dürfen nicht mitgerechnet werden.
In seltenen Fällen bleibt das Telekommunikationsunternehmen auf den Kosten sitzen, denn das Landgericht Münster hat einen Kunden freigesprochen, so dass er die Rechnung von knapp 1.000 Euro nicht zahlen musste. Der Grund war, dass der Anbieter eine schlechte Beratung durchgeführt hat und der Verbraucher in eine Kostenfalle tappte. Allerdings ist der Ausgang eines solchen Rechtsstreits eher ungewiss.
Lassen Sie vom Anbieter eine Drittanbietersperre einsetzen, damit Sie nicht versehentlich in ein Abo geraten, weil Sie einen falschen Tipp gemacht haben. Diese Möglichkeit können Sie auch noch später nutzen, wenn Sie die Kunden-Hotline anrufen oder den Kunden-Bereich im Internet aufsuchen.
Da staunten die Eltern nicht schlecht, als auf der Mobilfunkrechnung über 1.400 Euro für Einkäufe im Google Play Store standen. Dabei haben die Eltern mit einer Guthabenkarte für Google Play an die Sicherheit und mögliche
1. Was kostet das Einrichten einer Drittanbietersperre?
Das Einrichten einer Drittanbietersperre ist in der Regel kostenfrei und wird von allen Anbietern als Kundenservice angeboten. Die Einrichtung kann direkt zu Beginn, aber auch im Nachhinein durchgeführt werden.
2. Was ist besser ein Vertrag oder Prepaid?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, denn jede Variante hat seine Vor- und Nachteile. Während Sie bei einem Vertrag immer und überall telefonieren, chatten und surfen können, bietet die Prepaid-Variante eine perfekte Kostenkontrolle.
3. Darf das Smartphone alle Aktualisierungen selbstständig durchführen?
Sie sollten die Aktualisierungen so einstellen, dass sie nur im WLAN durchgeführt werden, ansonsten kann es zu hohen Kosten kommen.
4. Was kostet die mobile Datenverbindung?
Für Wenignutzer kann die mobile Datenverbindung bis zu 10 Euro im Monat kosten. Für Vielnutzer kann sie sogar bis zu 50 Euro und mehr kosten.
5. Was passiert bei der Einstellung mobile Daten?
Wenn Sie die mobilen Daten eingestellt haben, dann greift das Smartphone immer und überall auf das Internet zu.
Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff
Das Smartphone ist ein mobiles Alleskönner. Es wird nicht nur zum Telefonieren und Simsen verwendet, sondern auch zum Chatten und Nachrichten schreiben. Heute ist das Smartphone ein Gerät, das zahlreiche Aktionen vereint, aber dabei müssen Sie immer die Kosten im Auge behalten. Im Idealfall nutzen Sie einen Vertrag mit entsprechenden Flatrates oder einen Prepaid-Anbieter. Wichtig ist, dass Sie vor der Nutzung die wichtigsten Einstellungen vornehmen. Dabei kann Ihnen der Anbieter oder das Internet helfen.
]]>https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kostenfallen-bei-smartphones-achten-sie-auf-die-richtigen-einstellungen-beim-smartphone/feed/0„Treueangebote“: Wenn der Telefon-Anbieter zweimal klingelt – Prüfen Sie alle gesendeten Unterlagen und schreiben Sie im Notfall einen Widerruf
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treueangebote-wenn-der-telefon-anbieter-zweimal-klingelt-pruefen-sie-alle-gesendeten-unterlagen-und-schreiben-sie-im-notfall-einen-widerruf/
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treueangebote-wenn-der-telefon-anbieter-zweimal-klingelt-pruefen-sie-alle-gesendeten-unterlagen-und-schreiben-sie-im-notfall-einen-widerruf/#respondTue, 27 Apr 2021 12:31:09 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=63161Die telefonische Werbung ist schon seit Jahren eine sehr beliebte Methode im Bereich der Kundenansprache. „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ sind nur zwei Möglichkeiten, um die Kunden zu locken und
]]>Die telefonische Werbung ist schon seit Jahren eine sehr beliebte Methode im Bereich der Kundenansprache. „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ sind nur zwei Möglichkeiten, um die Kunden zu locken und eine Vertragsverlängerung oder einen Tarifwechsel zu fördern. Idealerweise sogar direkt am Telefon, denn der Markt ist hart.
Das Wichtigste in Kürze
Der Kampf um Kunden ist eröffnet und dadurch, dass der Markt sehr hart ist setzen viele Unternehmen auf Telefonwerbung um neue Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten.
Die Telefonanrufe häufen sich mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
Zu fast jeder Tages- und Nachtzeit setzen die Unternehmen die Werbeanrufe ein, um sich die Kunden zu sichern.
Auf dem TK-Markt ist der Wettbewerb sehr hart, denn neben den Kampf um neue Kunden müssen die Unternehmen auch die vorhandenen Kunden halten. Somit ist es kein Wunder, dass viele Bestandskunden gerade zum Ende der Vertragslaufzeit immer mehr umsorgt werden. Die Anbieter wollen die Kunden nicht kampflos aufgeben, wenn es zu einer Kündigung kommt. Aber Sie sollten vor solchen Aktionen auf der Hut sein, denn blindes Vertrauen ist nicht hilfreich, schon gar nicht, wenn es um die Seriosität des Unternehmens geht.
Seit Jahrzehnten ist das beliebteste Mittel für die Kundenansprache die sogenannte telefonische Werbung. Mit den Worten „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ versuchen die Unternehmen Kunden zu ködern und eine Vertragsverlängerung oder einen Vertragsabschluss zu erhalten. Mit Hilfe des Telefonanrufs werden die potentiellen Kunden in der Regel nur über die positiven Seiten des Vertrags oder Tarifs aufgeklärt und die anderen Aspekten werden einfach nicht genannt. Dazu können die 24-monatige Laufzeit oder die deutlich höheren Kosten gehören. Am Ende reicht von Ihnen ein ganz einfaches „Ja“, damit Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Wichtig:
„Ich schicke Ihnen das schon mal zu und Sie können sich das Ganze in aller Ruhe überlegen“ – mit solchen Sätzen werden Sie überlistet, wenn Sie sich zuerst informieren wollen und keinen direkten Abschluss machen. Das Unternehmen will, dass der Vertrag geschlossen wird und dann muss er widerrufen werden, aber Sie sind der Meinung, dass Sie keine Verpflichtung eingegangen sind. Bei einem Blick in die Unterlagen stellen Sie selten fest, dass es sich nur um Infomaterial handelt und nicht um eine Vertragsbestätigung. Wenn die Widerrufsfrist erst einmal abgelaufen ist, dann kommen Sie aus der Nummer nicht so einfach wieder raus.
Bei einem solchen Telefonat wird mit allen Mitteln und Tricks gearbeitet, denn wenn Sie bereits gekündigt haben, dann kann der Anrufer die telefonische Absprache so interpretieren, dass die Kündigung nicht mehr gültig ist und es zu einem neuen Vertrag kommt. Im Endeffekt können Sie den neuen Vertrag widerrufen, aber dann werden Sie dezent darauf hingewiesen, dass Sie den alten Vertrag nie gekündigt haben. In den meisten Fällen ist die Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt schon lange abgelaufen und Sie müssen ein weiteres Jahr bei dem Anbieter bleiben. Zwar ist die Behauptung meist nicht haltbar, aber ein Rechtsstreit ist somit vorprogrammiert.
Achtung:
Bei der Sichtung der Unterlagen wird Ihnen meist erst die Konsequenz klar und ein Blick ins Kleingedruckte ist ein Muss, aber dann kommt es zu einem bösen Erwachen. Aus dem Grund sollten Sie schon direkt am Telefon nachfragen oder wenn Sie Zweifel haben, dann dem Anrufer deutlich machen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Vertrag geben wird.
Telefonabzocke nach Gewinnspielen kann nerven. Wie wäre es, wenn Sie den Spieß einmal umdrehen und der Abzocker zum Opfer wird? Finden Sie heraus, wie Sie bei Werbeanrufen unter Garantie kein Zeitungs-Abo abschließen und keine persönlichen
Die telefonische Werbung ist bei Bestandskunden nur erlaubt, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt.
Das bedeutet, wenn Sie eine untergeschobene Erklärung haben und Sie diese nicht aktiv bestätigt haben, dann ist sie unwirksam. Der Anbieter darf Sie als Bestandskunden nur ohne Einwilligung anrufen, wenn es um konkrete Aspekte eines bestehenden Vertrages geht und dazu gehören technische Probleme. Ein Tarifwechsel oder neue Verträge gehören nicht dazu. Der Anruf erfolgt unter dem Deckmantel, dass ein Problem vorhanden ist und auch dann darf das Unternehmen kein Werbegespräch daraus machen, wenn im Vorfeld keine Einwilligung kam.
Wichtig:
Verträge, die aufgrund eines unerlaubtes Anrufes gemacht werden sind ohne Einschränkungen wirksam, denn es handelt sich um Fernabsatzgeschäfte, so dass am Ende das Widerrufsrecht zum Tragen kommen kann. Das Widerrufsrecht gilt für 14 Tage und ist auch bei einem Tarifwechsel gültig, wenn Sie innerhalb eines bestehenden Vertrages wechseln.
Natürlich ist es fraglich, ob ein Vertragsabschluss am Telefon überhaupt wirksam sein kann, wobei es aber meist um den Inhalt des Gesprächs geht und dann kommt es auch auf den Einzelfall an. Allerdings ist es sehr viel aufwendiger darüber zu streiten als einfach den Vertrag zu widerrufen. Außerdem ist die Beweislage in der Regel recht schwer.
(Quelle: youtube.com/Telefonziege) Wir warnen vor einem bösartigen Anruf, den viele Nutzer nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet bekommen. Ziel des Anrufes ist es, dass Ihnen ein Abo einer Zeitschrift verkauft wird. Doch das
Telefonwerbung ist nicht legal, denn in der Regel werden Kunden dazu animiert einen neuen Vertrag abzuschließen oder einen Kauf am Telefon durchzuführen.
2. Wann darf ein Unternehmen mich zwecks Telefonwerbung anrufen?
Jedes Unternehmen hat das Recht Sie anzurufen, wenn Sie eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben haben und das ist heute bei vielen Käufen der Fall. Im Kleingedruckten steht, dass das Unternehmen die Daten auch an Dritte weitergeben darf und diese rufen dann einfach Zuhause an.
3. Woher haben die Unternehmen meine Daten?
Die Daten für die Telefonwerbung sind entweder von einem anderen Unternehmen weitergereicht oder von einem Datensammler gekauft worden. Es gibt Unternehmen, die nur die Aufgabe haben Kundendaten zu sammeln.
4. Wie kann ich einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden?
Es gibt ein paar Tricks, womit Sie einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden können. Lassen Sie sich nur Infomaterial zuschicken und prüfen Sie die Unterlagen sofort nach dem Eingang. Vermeiden Sie das Wort „Ja“ am Telefon und reden Sie immer in ganzen Sätzen.
5. Wie lässt sich der Vertrag rückgängig machen?
In der Regel können Sie von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, denn ein Rechtsstreit ist langwierig und kosten intensiv.
Ungebetene Anrufer verkaufen am Telefon diverse Produkte wie Abos für Zeitschriften. Oft wird dabei verschwiegen, dass es sich um einen Telefonverkauf handelt. Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe an, mit denen Sie unberechtigte Forderungen gegenüber Firmen und Inkassodienstleistern
In den letzten Jahren hat die Telefonwerbung immer mehr zugenommen, denn mittlerweile rufen Unternehmen schon mehrfach am Tag zu allen möglichen Uhrzeiten an, um Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten. Allerdings ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung nicht erlaubt, aber die Rechtslage ist schwierig. Aus dem Grund sollten Sie keine Verträge am Telefon abschließen, die gesendete Unterlage genau kontrollieren und im Notfall einen schriftlichen Widerruf verfassen.
]]>https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treueangebote-wenn-der-telefon-anbieter-zweimal-klingelt-pruefen-sie-alle-gesendeten-unterlagen-und-schreiben-sie-im-notfall-einen-widerruf/feed/0Krasser Betrug: Anzeige auf eBay Kleinanzeigen führt direkt in Abofalle
https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/kraser-betrug-anzeige-auf-ebay-kleinanzeigen-fuehrt-direkt-in-abofalle/
https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/kraser-betrug-anzeige-auf-ebay-kleinanzeigen-fuehrt-direkt-in-abofalle/#commentsMon, 27 Apr 2020 09:08:09 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=46957Auf eBay Kleinanzeigen finden Sie jede Menge Angebote. Unter den Anzeigen gibt es nicht nur Verkaufsangebote. In dem Kleinanzeigenmarkt können Sie auch etwas verschenken. Das nutzen jetzt Kriminelle und locken ahnungslose Käufer in eine Abofalle.
]]>Auf eBay Kleinanzeigen finden Sie jede Menge Angebote. Unter den Anzeigen gibt es nicht nur Verkaufsangebote. In dem Kleinanzeigenmarkt können Sie auch etwas verschenken. Das nutzen jetzt Kriminelle und locken ahnungslose Käufer in eine Abofalle.
Wir haben schon häufiger vor Betrügern auf Deutschlands beliebtesten Kleinanzeigenmarkt im Internet gewarnt. Zuletzt wurden Verkäufer abgezockt, indem ihnen ein TAN-Code als Bestätigung einer eingehenden Zahlung zugesandt wurde. In Wirklichkeit wurde damit eine Zahlung ausgelöst und der Verkäufer hat eine Rechnung des vermeintlichen Käufers bezahlt.
Regelmäßig veröffentlichen wir nützliche Ratgeber, in denen wir Tipps für den sicheren Kauf und Verkauf auf eBay Kleinanzeigen geben. Zuletzt haben wir darüber berichtet, worauf Sie beim Kauf und Versand von Artikeln über den Kleinanzeigenmarkt achten müssen. Jetzt haben Betrüger eine neue Masche entdeckt. Sie veröffentlichen Angebote in der Kategorie „zu verschenken“. Doch in Wirklichkeit möchten die Kriminellen gar nichts verschenken. Vielmehr locken sie ahnungslose Nutzer in eine gemeine Abofalle. Als Lockmittel muss beispielsweise Kinderschokolade herhalten.
Zunächst stellen die Betrüger auf eBay Kleinanzeigen in der Rubrik „zu verschenken“ Schokoladenpakete von Nutella oder Kinder ein. Diese gibt es angeblich kostenlos. Wenn Sie die Anzeige öffnen, finden Sie dort einen kurzen Text und einen Link. Über diesen sollen Sie das Schoki-Paket angeblich bestellen können. So sieht der Text beispielsweise aus:
Sie sollten einfach Ihre Informationen auf der Website eingeben und Ihr Paket innerhalb von 5 Tagen erhalten.
Kopieren Sie diesen Link in Ihren Browser:
http://kiinder-kostenl…bly.com
Wer nun gierig wird und unbedingt die kostenlose Schokolade ordern möchte, der könnte in eine Abofalle gelangen.
Abofalle statt Gratis-Schokoade
Nachdem Sie den Link kopiert und in Ihrem Webbrowser aufgerufen haben, gelangen Sie zunächst auf eine wenig verdächtige Seite. Diese zeigt tatsächlich ein Paket voller Kinder-Schokolade. Sie sollen jetzt auf einen Button klicken, um Ihre Daten einzugeben.
(Quelle: Screenshot)
Angeblich soll das Schokoladenpaket innerhalb von 3 Tagen bei Ihnen sein. Doch darauf können Sie lange warten. Denn nach dem Klick auf den Button gelangen Sie direkt in eine Abofalle. Sie sollen jetzt nämlich Ihre Telefonnummer eingeben. Doch das hat nichts mehr mit der Bestellung der Schokolade zu tun. Vielmehr schließen Sie damit ein Abo ab. Das kostet 4,99 Euro pro Woche und wird direkt von über Ihre Mobilfunkrechnung eingezogen. Im Monat zahlen Sie also rund 20 Euro, wenn Sie an dieser Stelle weitermachen.
(Quelle: Screenshot)
In diesem Fall wird das mload Softstar Sparabo der mobilcom-debitel GmbH abgeschlossen. Das Softstar Sparabo wird über die übermittelte Handynummer abgerechnet und kostet 4,99 Euro pro 7 Tage. Kündigen können Sie das Abo über den Kundenservice unter der Telefonnummer 040/555541130 (Festnetztarif).
Viele Verbraucher bemerken den Betrug viel zu spät
Da Sie erst mit der nächsten Telefonrechnung von der Abbuchung erfahren, haben Sie bis dahin meist schon mehr als 20 Euro bezahlt. Der Betrüger, der die Kleinanzeige geschaltet hat, verdient mit einer Provision mit. Selbst wenn Sie das Abo im nächsten Monat stornieren, war das für die Kriminellen ein gutes Geschäft.
Lassen Sie sich von eBay Kleinanzeigen nicht weglocken
Wir warnen immer wieder vor unseriösen Angeboten auf eBay Kleinanzeigen. Wachsam sollten Sie immer dann sein, wenn Sie über eine Anzeige oder durch einen Interessenten von der Plattform weggelockt werden. Folgen Sie keinen Links und nehmen Sie niemals außerhalb von eBay Kleinanzeigen mit einem Käufer oder Verkäufer Kontakt auf.
Wir warnen vor bösartigen E-Mails im Namen des Auktionshauses eBay und des Kleinanzeigenmarktes eBay-Kleinanzeigen. Kriminelle versuchen auf diversen Wegen an die Zugangsdaten von eBay-Nutzern zu gelangen. Aktuell sind Nachrichten mit dem Betreff „Ihre Angebote wurden
Eine besonders gemeine Phishing-Welle greift derzeit Verkäufer auf eBay-Kleinanzeigen.de an. Mit verschiedenen Nachrichten werden Verbraucher in die Phishing-Falle gelockt. Betroffen sind Nutzer, die über das Kleinanzeigenportal etwas verkaufen und ihre Handynummer angegeben haben. Wir erklären, wie
Die Onlineplattform eBay Kleinanzeigen wird von Betrügern immer wieder genutzt. Jetzt müssen Sie auch bei Gesuchen besonders aufpassen. Findige Kriminelle bieten Ihnen Ihre Wunsch-Produkte zu super günstigen Preisen an. Die Versuchung des Kaufens ist groß.
Immer häufiger werden Nutzer von Kleinanzeigenmärkten wie eBay Kleinanzeigen oder dem Facebook Marketplace mit Betrügern konfrontiert. Diese versuchen den Käufer per E-Mail außerhalb der jeweiligen Plattformen zu kontaktieren. Letztlich wollen die Betrüger Sie zum Versand der
Auf eBay Kleinanzeigen tummeln sich jede Menge Betrüger. Aktuell versuchen diese Kriminellen, ahnungslose Interessenten über den Tisch zu ziehen. Diese sollen mit Amazon-Gutscheinen oder Steam-Karten die Ware bezahlen, die besonders günstig ist. Wir erklären wie
]]>https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/kraser-betrug-anzeige-auf-ebay-kleinanzeigen-fuehrt-direkt-in-abofalle/feed/2E-Mail: „Auf Ihre Gewinne wird keine Zollgebühr erhoben“ vom Zoll Deutschland ist Betrug
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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/e-mail-ihr-paket-wird-vom-zoll-einbehalten-von-oeffentlicher-dienst-ist-betrug/#respondMon, 09 Mar 2020 12:26:00 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=42631Die E-Mail mit dem Betreff „Auf Ihre Gewinne wird keine Zollgebühr erhoben“ von dem Absender Zollnachrichten ist Betrug. Denn in Wahrheit sollen Sie keine Zollgebühren bezahlen. Vielmehr geht es am Ende um ein Abonnement, was
]]>Die E-Mail mit dem Betreff „Auf Ihre Gewinne wird keine Zollgebühr erhoben“ von dem Absender Zollnachrichten ist Betrug. Denn in Wahrheit sollen Sie keine Zollgebühren bezahlen. Vielmehr geht es am Ende um ein Abonnement, was Sie abschließen sollen. Tappen Sie nicht in die Falle.
Kaum ein Tag vergeht, wo keine kuriose E-Mail im elektronischen Briefkasten auf Sie wartet. So haben wir erst kürzlich vor der Nachricht im Namen des Verteilerzentrum / DHL gewarnt. Angeblich ist ein Paket liegengeblieben oder es gab einen erfolglosen Zustellungsversuch. DHL muss mit seinem guten Namen immer wieder für Kriminelle herhalten. Das zeigen auch die SMS-Nachrichten im Namen von DHL.
Genau genommen handelt es sich um ganz plumpe Spam-Nachrichten, die Sie unter dem Vorwand der Paketlieferung auf unseriöse Seiten locken. In der aktuellen E-Mail geht es weder um Phishing noch um Malware. Hier sollen Sie nur zu einem Klick bewegt werden, um zur Dateneingabe zu kommen. Unseriöse Geschäftemacher möchten darüber Ihre persönlichen Daten erheben und Sie in eine Kostenfalle locken.
Wichtiger Hinweis vorab: Die nachfolgend beschriebenen E-Mails werden nicht vom deutschen Zoll, vom österreichischen Zoll oder City Express versendet. Die Unternehmen sind selbst geschädigt, da die Markennamen missbräuchlich verwendet werden.
Eine SMS im Namen von DHL kündigt ein angebliches Paket an, welches im Verteilerzentrum liegt oder an der Abgabestelle abgegeben wurde. Für zwei Euro kann es seinen Weg angeblich fortsetzen. Doch mit Eingabe Ihrer Daten
Zunächst einmal erinnert uns die Nachricht ganz stark an die E-Mails vom Verteilerzentrum. Je nach dem wo Sie wohnen, bekommen Sie diese Nachricht wahlweise vom Zoll Deutschland oder vom Zoll Österreich. Nachfolgend sehen Sie, welche Daten wir bereits kennen. Sollten Sie eine E-Mail mit anderem Betreff, Absender oder Inhalt erhalten, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter.
Es gibt gute Nachrichten für alle Verbraucher, die eine Zweitwohnung nutzen. Dafür müssen Sie zukünftig keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen. Dafür wurden die gesetzlichen Regelungen geändert. Wir erklären, was Sie jetzt beachten müssen. Seit 2018 galt
Nein. Es handelt sich um eine Fälschung. Die Spam-Mail können Sie aus Ihrem Postfach löschen und müssen sie nicht weiter beachten.
Wer doch zu neugierig ist und den Link anklickt, gelangt auf eine dubiose Seite. Dort wird Ihnen angeblich ausgerechnet, wie viel Gebühren Sie noch bezahlen müssen. Alles Schwindel. Wenn Sie hier noch einmal weiter klicken, schnappt die Abofalle bald zu.
Smartphone als Lockmittel
Auf den nachfolgenden Seiten ist von Zollgebühren plötzlich keine Rede mehr. Jetzt dient das Samsung S10 als Lockmittel. Für nur einen Euro sollen Sie es anfordern. Nur wer die Seite genau unter die Lupe nimmt, sieht irgendwann, dass es sich um ein Abonnement handelt, welches Sie abschließen.
Nach Ablauf Ihrer 3-tägigen Testphase wandelt sich die Probemitgliedschaft automatisch in ein monatliches Abonnement bei BookCouch.net. Sie können jederzeit einfach und unkompliziert ihre Mitgliedschaft beenden.
Der name der Plattformen wechselt ständig. Gemeinsam haben die Plattformen, dass sie vollkommen unbekannt und wahrscheinlich auch nutzlos sind. In einem letzten Schritt sollen Sie dann noch die Daten Ihrer Kreditkarte angeben. Wir warnen an dieser Stelle: Tun Sie dies auf keinen Fall. Geben Sie keine Bankdaten an. Es fallen monatliche Kosten von 50 Euro und mehr an.
Und was ist mit dem Paket?
Welchem Paket? Es gibt kein Paket. Die in der E-Mail angekündigte Sendung dient nur als Klickmagnet und sorgt dafür, dass Sie den Link in der Nachricht antippen. Es fehlen damit auch keine Zollgebühren. Sie bekommen nichts und müssen auch nicht bezahlen.
Hereingefallen und Daten eingegeben?
Falls Sie auf den Betrug hereingefallen sind und Ihre Daten auf der Webseite eingegeben haben, sollten Sie so schnell als möglich aktiv werden. Wir raten dazu, die Kreditkarte schnellstmöglich zu sperren und Anzeige zu erstatten. Dabei ist es wichtig, dass Sie wissen, was es beim Erstatten der Anzeige zu beachten gibt. Zudem sollten Sie versuchen das Abo innerhalb des Probezeitraums zu kündigen. Kündigen können Sie das Abo in der Regel bei dem Anbieter, für den das Abonnement abgeschlossen wurde. Besuchen Sie die jeweilige Webseite, melden Sie sich an und beenden Sie das Abo.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Bitte hinterlassen Sie unterhalb des Artikels einen Kommentar, ob Sie diese oder ähnliche E-Mails ebenfalls bekommen haben. Mit der Angabe der Betreffzeile und des Absenders helfen Sie uns und anderen Lesern bei der Erkennung von Spam. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zu dem Thema in den Kommentaren unterhalb des Artikels.
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Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann
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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fremdgehen69-kuendigen-so-funktioniert-es/#commentsTue, 11 Feb 2020 09:06:08 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=2835Einige unserer Leser haben uns gefragt, wie man das Abonnement auf der Webseite fremdgehen69 kündigen kann. Wir geben Ihnen sowohl für die kostenfreie Mitgliedschaft als auch für die kostenpflichtige Mitgliedschaft die richtigen Adressen, an die
]]>Einige unserer Leser haben uns gefragt, wie man das Abonnement auf der Webseite fremdgehen69 kündigen kann. Wir geben Ihnen sowohl für die kostenfreie Mitgliedschaft als auch für die kostenpflichtige Mitgliedschaft die richtigen Adressen, an die sich wenden können.
Immer öfter erreichen uns Fragen von Verbrauchern zu Onlinediensten und wie man diese kündigen oder seinen Account löschen kann. Besonders wichtig ist eine Kündigung, wenn das Vertragsverhältnis mit Kosten verbunden ist. Das ist häufig bei Dating-Portalen der Fall. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen vor der Anmeldung bei Dating-Portalen unseren Ratgeber „Betrug beim Onlinedating: So erkennen Sie seriöse Singlebörsen“ . Auch auf seriösen Portalen sollten Sie wachsam sein, um nicht auf Heiratsschwinder oder Vorschussbetrüger hereinzufallen.
Die Webseite fremdgehen69.com lockt Menschen an, die auf der Suche nach einem neuen Partner, einem Seitensprung oder anderweitigen Freundschaften sind. Nicht ganz einfach sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In denen ist auch geregelt, wie Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Wir helfen Ihnen weiter.
Kostenfreie Mitgliedschaft
Nutzen Sie lediglich die kostenfreie Mitgliedschaft? Dann ist die Kündigung nicht so einfach, wie in anderen Portalen, wo Sie sich nur abmelden müssen. Die Kündigung bei fremdgehen69 bedarf laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Abmeldung. Diese muss per
Brief an Casual Networks B.V., Frans Erensstraat 14 A, 5921 VG Venlo, Niederlande
Auch das kostenpflichtige Vertragsverhältnis bei fremdgehen69 kündigen Sie nicht ganz ohne Hindernisse. Die Kündigungsfrist beträgt zehn Kalendertage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Zahlen müssen Sie allerdings bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages), unabhängig davon, ob Sie das Portal nutzen oder nicht.
Sollten Sie kostenpflichtige Dienste nutzen, die eine Vertragslaufzeit von weniger als 30 Tagen haben, so können Sie bis zu einem Kalendertag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss per
Brief an Casual Networks B.V., Frans Erensstraat 14 A, 5921 VG Venlo, Niederlande
hiermit kündige ich mein mit Ihnen geschlossenes kostenpflichtiges und kostenloses Vertragsverhältnis auf fremdgehen69.com fristgerecht zum
[setzen Sie hier den konkreten Termin ein],
hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung per E-Mail an meine oben genannte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Möchten Sie nach der Kündigung als kostenfreies Mitglied registriert bleiben, dann entfernen Sie im Anschreiben den Part „und kostenloses“ einfach.
20.08.2018
Achtung: In letzter Zeit erreichen uns immer mehr Beschwerden zu der Kündigung des Accounts bei fremdgehen69.com. Nutzer melden, dass die Kündigung nicht berücksichtigt und weiter abgebucht wird. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass die Kündigung vollständig ist und alle geforderten Informationen (Nutzername/Pseudonym, E-Mail-Adresse der Anmeldung, Vor- und Nachname, Adresse) enthält. Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben, damit Sie den Empfang nachweisen können.
Gesonderte Regeln für Smartphone-Abos
Haben Sie die kostenpflichtigen Dienste auf dem Smartphone aktiviert und keine Sofort-Überweisung, Kreditkartendaten oder Bankverbindung eingegeben, bezahlen Sie per WAP-Billing über die Rechnung Ihres Mobilfunkanbieteres. In diesem Fall müssen Sie die Kündigung an den jeweiligen Zahlungsprovider senden. Dieser wird Ihnen bei der Bestellung des kostenpflichtigen Service mitgeteilt. Außerdem finden Sie den Ansprechpartner auf der Mobilfunkrechnung. Alternativ erfragen Sie den Provider über den Support von fremdgehen69.com. Diesen erreichen Sie unter der E-Mail [email protected].
Übrigens: Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch, sollten Sie nicht fristgerecht kündigen. Bei Kosten von bis zu rund 50 Euro pro Monat sind das keine Peanuts.
Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss. Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem
Was tun, wenn die Kündigung nicht berücksichtigt wird?
20.08.2018 Falls fremdgehen69.com Ihre vollständige und nachweislich zugestellte Kündigung nicht berücksichtigt, sollten Sie über die Rückbuchung der Lastschrift nachdenken. Lassen Sie sich vor diesem Schritt sicherheitshalber rechtlich beraten. Dafür stehen Ihnen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale für wenig Geld zur Verfügung. Dieser Schritt ist erst möglich, wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, Sie fristgerecht gekündigt haben und trotzdem weiterhin bei Ihnen abgebucht wird.
fremdgehen69.online – neues Portal
Neben fremdgehen69.com sind unsere Leser auf das neue Portal fremdgehen69.online gestoßen. Auch hier steht in den Allgemeingeschäftsbedingungen, wie Sie Ihren Account kündigen können. Da hier ebenfalls die Casual Networks B.V. Inhaber ist, können Sie die Kündigungsschreiben von oben nutzen und müssen diese anpassen. So kündigen Sie nicht bei fremdgehen69.com sondern bei fremdgehen69.online. Senden Sie die Kündigung an:
Brief an Casual Networks B.V., Frans Erensstraat 14 A, 5921 VG Venlo, Niederlande
Haben Sie Erfahrungen mit fremdgehen69.com oder fremdgehen69.online gemacht? Fanden Sie die Kündigung problemlos? Ist das System für Sie durchsichtig? Ihre Meinung zu dem Thema interessiert uns und andere Leser. Nutzen Sie die Kommentarfunktion unter dem Artikel, um Ihre Erfahrungen mit anderen Lesern zu teilen.
Gibt es Probleme bei der Kündigung? Haben Sie Schriftverkehr dazu? Dann senden Sie uns diesen gern per E-Mail an [email protected] Wir schauen uns alles an und werden versuchen Ihnen zu helfen. Außerdem warnen wir bei Bedarf andere Leser.
]]>https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fremdgehen69-kuendigen-so-funktioniert-es/feed/26Vorsicht Kostenfalle: E-Mail „Holen Sie sich das neue iPhone XS zum nur 8.99 €“ führt in Abofalle
https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-falle-e-mail-mit-iphone-xs-max-zum-preis-von-899-euro-fuehrt-in-abofalle/
https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-falle-e-mail-mit-iphone-xs-max-zum-preis-von-899-euro-fuehrt-in-abofalle/#respondMon, 02 Sep 2019 06:59:24 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=35658Das iPhone XS Max für nur 8,99 Euro verspricht eine E-Mail, die augenscheinlich von Apple versendet wird. Nur ein paar Fragen beantworten und schon gehört das neueste Model aus der iPhone-Reihe Ihnen. Was und wer hinter
]]>Das iPhone XS Max für nur 8,99 Euro verspricht eine E-Mail, die augenscheinlich von Apple versendet wird. Nur ein paar Fragen beantworten und schon gehört das neueste Model aus der iPhone-Reihe Ihnen. Was und wer hinter der E-Mail steckt, erfahren Sie bei uns.
Dubiose Geschäftemacher versuchen mit angeblichen Gewinnspielen, Produkttests oder Lockangeboten immer wieder an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Das geht manchmal indirekt, indem man nur bei einem Datensammler landet, der die persönlichen Daten weiterverkauft. Doch in einigen Fällen werden Verbraucher auch direkt abgezockt. Häufig merken diese das nicht oder erst, wenn es zu spät ist. Allerdings sind die Teilnehmer daran nicht ganz unschuldig. Denn obwohl im Internet gelogen und betrogen wird wie nirgends sonst, ist auch der Nutzer in der Pflicht. Und diese Pflicht heißt: Lesen. Doch das tun die meisten Menschen auf Schnäppchenjagd nicht.
Wichtige Information: Apple hat mit der hier beschriebenen Aktion nichts zu tun. Das Unternehmen ist weder Sponsor, noch Versender der dubiosen Nachrichten. Und ob Sie tatsächlich die Chance auf ein iPhone XS Max zum Preis von 8,99 Euro bekommen, ist sehr fraglich.
Wie sieht die E-Mail mit dem Angebot aus
Wenn Sie sich den Absender der E-Mail anschauen, wird teils der Anschein erweckt, dass die Nachricht von Apple versendet wird. Sie sollen nicht vermuten, dass hinter dem Angebot ein Datensammler oder eine Abofalle stecken könnte. Falls Sie die Spam-Mail mit anderen Daten erhalten haben, dann leiten Sie uns diese gern an [email protected] weiter.
Holen Sie sich das neue iPhone XS Max zum nur 8.99 € !!!
Holen Sie sich das neue iPhone XS zum nur 8.99 €
Im Text der E-Mail ist dann wiederum kein Hinweis zu finden, dass tatsächlich Apple hinter der Nachricht steckt. So sieht die E-Mail beispielsweise aus:
Bei dieser E-Mail handelt es sich um eine besonders dreiste Fälschung. Denn die Nachricht wird weder von Apple versendet, noch bekommen Sie hier ein iPhone. Deshalb unser Rat:
Klicken Sie den Link in der Fake-Mail nicht an.
Es handelt sich um eine Spam-Mail, die Sie ohne Bedenken löschen können.
Was passiert nach einem Klick auf den Link?
Falls Sie auf den Betrug hereinfallen und auf „Weiter“ klicken, werden Sie direkt auf eine Webseite mit einer Abofalle weitergeleitet. Diese sieht der originalen Webseite von Apple täuschend ähnlich. Auf dieser Seite werden Sie zu einem iPhone XS für nur noch einen Euro beglückwünscht. Spätestens hier sollten Sie hellhörig werden, dass an dem Angebot etwas nicht stimmen kann. Nach dem nächsten Klick auf „Weiter“ sollen Sie auf weiteren Seiten Fragen beantworten. Im nächsten Schritt werden die Sie das erste Mal aufgefordert, persönliche Daten einzugeben. Nach kurzer Überprüfung kommt, oh welch ein Wunder, die Bestätigung, dass Sie das iPhone XS bekommen können.
Erst auf der nun folgenden Seite wird klar, was hinter dem Angebot steckt. Das erfahren Sie aber nur, wenn Sie nach unten scrollen. Denn hier wird erklärt, was mit Ihren Daten passiert. Sie kaufen kein iPhone XS, Sie schließen ein Abo bei einer Datingseite ab und nehmen am Gewinnspiel für ein iPhone XS teil.
Geben Sie an dieser Stelle Ihre Persönlichen Daten und die Daten Ihrer Kreditkarte an, schließen Sie ein sieben-tägiges Probeabo ab. Kündigen Sie das Abo nicht rechtzeitig, werden dann 48 Euro pro Monat von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Wie lange die Vertragslaufzeit ist, erfahren Sie an dieser Stelle nicht.
Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres
Wie können Sie sich vor solchen Abofallen schützen?
Eigentlich recht einfach. Zunächst sollten Sie wissen, an welchen Kriterien Sie Spam-Mails erkennen. Auch gesunder Menschenverstand kann nicht schaden. Konkret: Es werden von Apple keine iPhones verschenkt oder zu einem unrealistisch geringem Preis verkauft. Weder an Sie, noch an andere Nutzer. Und dann sind da noch die Webseiten, auf denen Sie persönliche Daten eingeben sollen. Lesen Sie genau, zu welchem Zweck Sie die Daten eingeben und welche Folgen das hat. Wenn diese Information fehlt oder Sie es nicht richtig verstehen, dann lassen Sie die Hände davon.
Zusätzlich können Sie sich auch technisch vor Abofallen schützen. Lassen Sie bei Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten. Das ist kostenlos und verhindert, dass die Anbieter in Selbstbedienungsmanier Geld über die Telefonrechnung einziehen können.
Abschluss eines Abos bei einer Unterhaltungsplattform
Geworben wird mit einem iPhone XS, welches Sie angeblich für nur einen Euro oder 8,99 Euro bekommen können. Tatsächlich schließen Sie jedoch ein Probeabo für eine unbekannte Online-Unterhaltungsplattform ab. Nach Ablauf des 7 -tägigen Probezeitraumes entstehen Ihnen monatliche Kosten in Höhe von 48 Euro. Überlesen Sie die Hinweise, geraten Sie in die Abofalle.
Daten eingegeben und nun?
Wenn Sie Ihre persönlichen Daten und die Ihrer Kreditkarte eingegeben und abgesendet haben, sollten Sie möglichst rasch aktiv werden. Jeder Tag zählt, da sie nicht wissen für wie lange sich das Abo nach dem Probezeitraum automatisch verlängert.
Haben Sie ein Abo bei einer Online-Plattform abgeschlossen, dann müssen Sie das Abo dort kündigen. Wenn Sie sich bei der Eingabe Ihrer Daten nicht aufgeschrieben haben, bei welcher Plattform Sie sich angemeldet haben, dann müssen Sie den Kreditkartenanbieter dazu befragen. Dieser sollte Auskunft darüber geben können, wer die Abbuchung veranlasst. Letztlich müssen Sie das Abo wieder kündigen. Eine Alternative könnte auch die Sperrung der Kreditkarte sein. Besprechen Sie diesen Schritt jedoch vorher unbedingt mit Ihrem Kreditkartenanbieter.
]]>https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-falle-e-mail-mit-iphone-xs-max-zum-preis-von-899-euro-fuehrt-in-abofalle/feed/0winario.de: Gewinnspiel-Abo kündigen – so geht`s
https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/winario-de-gewinnspiel-abo-kuendigen-so-gehts/
https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/winario-de-gewinnspiel-abo-kuendigen-so-gehts/#respondFri, 30 Aug 2019 10:05:36 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=37045Bei Ihnen werden ständig 4,99 Euro via PayPal, Kreditkarte oder vom Girokonto von winario.de abgebucht? Dann haben Sie sich vermutlich bei dem Gewinnspiel-Portal angemeldet. Wir erklären, wie Sie das Winario-Abo wieder kündigen und die Zahlungen
]]>Bei Ihnen werden ständig 4,99 Euro via PayPal, Kreditkarte oder vom Girokonto von winario.de abgebucht? Dann haben Sie sich vermutlich bei dem Gewinnspiel-Portal angemeldet. Wir erklären, wie Sie das Winario-Abo wieder kündigen und die Zahlungen stoppen können.
Wenn Sie gern Fernsehen, dann kommen Sie auch mit zahlreichen Gewinnspielen in Berührung. Kaum eine TV-Sendung im Privatfernsehen läuft heute ohne Gewinnspiel ab. Entweder gibt es sehr hochwertige Produkte oder hohe Bargeldsummen zu gewinnen. Deshalb machen viele Zuschauer mit. Das geht entweder via kostenpflichtigem Telefonanruf oder über das Internet. Und genau hier lauert eine Gefahr.
Auf winario.de können Sie an Gewinnspielen der TV-Sender RTL, VOX, n-tv und SUPER RTL über das Internet teilnehmen. Dazu müssen Sie sich bei dem Gewinnspiel-Portal anmelden. Gelockt werden Sie mit einer kostenlose Gratisteilnahme. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen Ihrer Erstanmeldung einmalig kostenlos an einem Gewinnspiel Ihrer Wahl teilnehmen dürfen. Entscheiden Sie sich für das winario All-Inclusive-Paket, dann nehmen Sie einmalig an allen aktuell angebotenen Gewinnspielen teil. Allerdings zahlen Sie dafür 4,99 Euro pro Monat.
Auf der Abbuchung lesen Sie als Zahlungsempfänger die RTL interactive GmbH und als Verwendungszweck steht beispielsweise „winario All Inclusive WINARIO_PAY_SUBSCRIPTION_499_MONTHLY#3“.
winario All-Inclusive-Abo kündigen
Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie das winario All-Inclusive-Paket selbst kündigen und damit beenden können.
(Quelle: Screenshot)
Um das winario-Abo zu kündigen, loggen Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite winario.de ein. Klicken Sie rechts oben auf das Profil-Icon (1) und wählen Sie im Menü „All-Inclusive verwalten“ (2) aus.
(Quelle: Screenshot)
Klicken Sie unterhalb des angezeigten Paketes beispielsweise auf den Link „All Inclusive Paket kündigen“. An dieser Stelle könnten verschiedene Pakete aufgeführt werden.
(Quelle: Screenshot)
Bestätigen Sie die Kündigung des monatlichen Abos für winario.de mit einem Klick auf „ALL-INCLUSIVE KÜNDIGEN“. Danach dürfte keine Abbuchung mehr erfolgen. Sie können jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch an Gewinnspielen teilnehmen.
Auf der Seite „All-Inclusive verwalten“ sehen Sie die gekündigten Pakete und deren restliche Laufzeit.
In unserer Übersicht finden Sie weitere nützliche Anleitungen zum Thema Sicherheit und Schutz der Privatsphäre, die Sie sich unbedingt einmal ansehen sollten.
]]>https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/winario-de-gewinnspiel-abo-kuendigen-so-gehts/feed/0Netflix: So kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft
https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/netflix-kuendigung-der-mitgliedschaft/
https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/netflix-kuendigung-der-mitgliedschaft/#commentsWed, 13 Jun 2018 18:01:00 +0000https://www.verbraucherschutz.com/?p=23865Mit dem Streaming-Dienst Netflix schauen Sie Filme, Serien oder Dokumentationen, wann immer Sie wollen. Ihre Mitgliedschaft ist allerdings nur im ersten Monat kostenfrei. Sie müssen aktiv werden, wenn Sie nicht in ein kostenpflichtiges Abo geraten
]]>Mit dem Streaming-Dienst Netflix schauen Sie Filme, Serien oder Dokumentationen, wann immer Sie wollen. Ihre Mitgliedschaft ist allerdings nur im ersten Monat kostenfrei. Sie müssen aktiv werden, wenn Sie nicht in ein kostenpflichtiges Abo geraten wollen. Wie Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, erklären wir Ihnen in unserem Artikel.
Amazon Prime, Maxdome oder Netflix – die beliebten Streaming Dienste haben alle etwas Gemeinsames. Sie sind kostenpflichtig. Diese Anbieter gewähren Ihnen einen kostenlosen Testzeitraum von einem Monat (30 Tage bei Amazon Prime). Nach Ablauf der Testphase zahlen Sie dann für Ihre Mitgliedschaft.
Registrieren Sie sich bei Netflix für den Probemonat, werden Sie bereits hier nach einer Zahlungsart gefragt, die für spätere Abbuchungen verwendet wird. Diese finden allerdings nicht statt, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig kündigen. Nach Ablauf der Probezeit werden je nach gewähltem Abo 7,99 Euro, 10,99 Euro oder 13,99 Euro pro Monat fällig. Auch das Streaming-Abo können Sie jederzeit ändern. Wollen Sie Ihre Mitgliedschaft bei Netflix beenden, geht das recht einfach und in wenigen Schritten.
Wie kündigen Sie die Mitgliedschaft bei Netflix?
Kündigungsfristen sind oft ein Problem, mit dem sich Verbraucher herumschlagen müssen. Gerade nach einer längeren Laufzeit eines Vertrages müssen Sie erst nachschauen, um den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Die Mitgliedschaft von Netflix können Sie im laufenden Monat kündigen. Dabei müssen Sie keine Fristen einhalten. Würde sich Ihr Vertrag beispielsweise Morgen um einen weiteren Monat verlängern, könnten Sie heute Ihre Mitgliedschaft durch Kündigung beenden. Sie sollten allerdings nie so knapp vor Ablauf des Monats kündigen. Wie Sie die Mitgliedschaft bei Netflix beenden, erfahren Sie in unserer Anleitung.
Loggen Sie sich zunächst auf der Webseite von Netflix mit Ihren Daten ein. Haben Sie bereits mehrere Profile angelegt, müssen sie eines davon auswählen. Klicken Sie jetzt oben rechts auf das Symbol Ihres Profiles. Klicken Sie im aufklappenden Menü den Punkt „Konto“ an.
(Quelle: Screenshot)
Auf der folgenden Seite finden Sie unter dem Punkt „MITGLIEDSCHAFT UND RECHNUNGSSTELLUNG“ den Button „Mitgliedschaft kündigen“. Klicken Sie ihn an.
(Quelle: Screenshot)
Im nächsten Schritt sehen Sie, wann Ihr Abrechnungszeitraum endet. Setzen Sie das Häkchen im Kontrollfeld, wenn Sie auch nach der Kündigung über Neuerungen bei Netflix informiert werden wollen. Um fortzufahren, klicken Sie auf den Button „Kündigung abschließen“.
(Quelle: Screenshot)
Sie erhalten abschließend noch den Hinweis auf eine folgende E-Mail mit der Kündigungsbestätigung und dem Ende der Mitgliedschaft. Netflix möchte natürlich auch noch wissen, warum Sie gekündigt haben. Sie müssen die Fragen nicht beantworten. Klicken Sie einfach auf „Fertig“.
(Quelle: Screenshot)
In der E-Mail von Netflix werden Ihnen die Kündigung und das Ende der Mitgliedschaft mitgeteilt. Hier finden Sie auch einen Button zur Reaktivierung Ihrer Mitgliedschaft. Dazu werden Ihre Vorlieben und Einstellungen 10 Monate lang gespeichert.
(Quelle: Screenshot)
Haben Sie Erfahrungen mit Netflix?
Haben Sie bereits Erfahrungen mit Netflix oder mit der Kündigung der Mitgliedschaft oder haben Sie Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie einen Kommentar unter diesem Artikel. Wollen Sie uns Ihre Meinung oder Frage nicht öffentlich zukommen lassen, können Sie auch gern eine E-Mail an [email protected] senden.
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