Adressdaten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:09:06 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Adressdaten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Datenmissbrauch: Selbsthilfe bei unzureichendem Schutz – Kunden- und Kontodaten vom Diebstahl betroffen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/datenmissbrauch-selbsthilfe-bei-unzureichendem-schutz-kunden-und-kontodaten-vom-diebstahl-betroffen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/datenmissbrauch-selbsthilfe-bei-unzureichendem-schutz-kunden-und-kontodaten-vom-diebstahl-betroffen/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:09:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56518 Immer wieder geraten Millionen von Kunden- und Kontodaten in unbefugte Hände. Sie können sich gegen den Missbrauch der eigenen Daten wehren und wir geben Ihnen die richtigen Tipps dafür. Unternehmen gelangen an Adressen Die Kundendatenbestände

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Immer wieder geraten Millionen von Kunden- und Kontodaten in unbefugte Hände. Sie können sich gegen den Missbrauch der eigenen Daten wehren und wir geben Ihnen die richtigen Tipps dafür.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO genannt, müssen Unternehmen bei der Datenerhebung darauf hinweisen, dass die Daten für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
  • Die Adressdaten aus dem Einwohnermeldeamt dürfen nur weitergegeben werden, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt wird.
  • Datenmissbrauch können Sie vorbeugen, indem Sie die kleingedruckten Bedingungen bei Rabattkarten und Gewinnspielen genau lesen und an geeigneter Stelle einen Widerspruch setzen.

Unternehmen gelangen an Adressen

Die Kundendatenbestände werden von den Unternehmen in erster Linie zu Werbezwecken verwendet. Andererseits aber auch, um neue Kunden zu gewinnen.

Die Datensätze von Bestandskunden sind perfekt, um Werbung zu machen. Aber ein Unternehmen muss auch Neukunden gewinnen und das passiert beispielsweise, indem das Unternehmen entsprechende Datensätze von Adresshändlern kauft. Die Datensätze sind auf spezielle Zielgruppen sortiert. Das heißt auch, sie werden vermietet oder verkauft. Die Adresshändler werten die öffentlichen Quellen systematisch aus, um an die Daten zu gelangen.

Sie heben aber nicht nur Adressen auf. Außerdem werten sie auch Informationen rund um das Kaufverhalten und den Lebensstil aus. Dazu werden verschiedene Quellen herangezogen, von Adress- und Telefonbüchern über Handels- und Vereinsregister, von Branchenverzeichnissen bis hin zu Internetseiten. Auch private Anzeigen in Zeitungen und E-Mail-Verzeichnisse werden verwendet. Die Händler wenden sich deswegen sogar an die Meldebehörden von Städten und Gemeinden. Dort können Sie inzwischen kostenpflichtig Daten wie Familienname, Vorname, Titel und aktuelle Anschriften erfahren.

Es gibt sogar Unternehmen, die sich auf Haushaltsumfragen, Verlosungen, Informationsveranstaltungen oder Preisausschreiben spezialisiert haben. Dadurch gelangen Sie auch an Anschriften und weitere werberelevante Informationen.

Rabattsysteme und Kundenbindungsprogramme dienen übrigens ebenfalls dem Sammeln von Daten. Die werbetreibenden Unternehmen greifen dafür meist auf die Adressbestände von anderen Organisationen und Unternehmen zurück.

Die Adressdaten werden sogar von den Unternehmen untereinander vermietet oder direkt verkauft. Es gibt Versandhandelsunternehmen, die ihre Kundenadressen anbieten, weil sie eine langfristige Geschäftsbeziehung pflegen und diese Kundenadressen sind geordnet in Kauf- und Zahlungsverhalten.

Fakeshop mit geklauten Daten eröffnet
Datenmissbrauch: Fakeshop mit geklauten Daten eröffnet

Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegt derzeit ein aktueller Fall von Datenklau in Zusammenhang mit Datenmissbrauch vor. Was genau mit den Daten einer Verbraucherin geschehen ist und wie Sie sich vor dieser Art Datenklau schützen, erfahren Sie

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Die Weiterleitung von Verbraucherdaten zu Werbezwecken

Ein Unternehmen darf die Verbraucherdaten nur für Werbezwecke nutzen oder sie an dritte Parteien weiterleiten, wenn schon bei der Erhebung der Daten darauf hingewiesen wird.

Ein Unternehmen hat durchaus das Recht die Verbraucherdaten weiterzuleiten oder zu Werbezwecken zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Vorfeld spezifisch darauf hinweisen. Folglich muss der mögliche Empfänger der Daten bei der Datenerhebung informiert werden. Darüber hinaus muss der Verbraucher einwilligen. Dies also kurze gesagt selbst dann, wenn es nur um die Nutzung zu Werbezwecken geht. Auch bei Verlosungen, Haushaltsbefragungen, Preisausschreibungen und anderen Informationsveranstaltungen gilt diese Regelung. Ihnen als Verbraucher stehen folglich eine Menge Rechte zur Seite, darunter auch das gesetzliche Koppelungsverbot.

Alle Daten werden gleich behandelt?

Allerdings gilt das nicht für alle Daten und das bedeutet, dass nicht alle Daten gleich behandelt werden. Es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Angaben.

Gerade, wenn es um die personenbezogenen Daten geht wie Religionsbezogenheit, Angabe von Krankheiten oder Parteizugehörigkeit, ist Vorsicht geboten. Diese Daten eignen sich nicht für Werbezwecke und dürfen nicht genutzt werden. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung gegeben wird.

Entwarnung Symbolbild
PayPal E-Mail: Anstehende Änderungen der AGB von PayPal – Fake oder echt?

Wir nehmen mit Wirkung zum 14. September 2020 Änderungen an unseren AGB vor. – mit dieser Message beginnt eine ellenlange E-Mail, die wiederholt für Verwirrung bei PayPal-Nutzern sorgt. Der Absender PayPal ([email protected]) informiert darin, dass

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Das Internet und die Verbraucherdaten

Das Internet macht es Unternehmen deutlich einfacher an Daten zu gelangen, diese zu verarbeiten und sie zu analysieren.

Viele Verbraucher geben ihre Daten im Internet preis, allein der der Anmeldung in einem Onlineshops. Zahlreiche Daten gilt es zu hinterlassen, darunter nicht nur Namen und Adresse, sondern auch weitere Informationen. Auch während des Shoppings selber geben Sie persönliche Daten offen an, ohne darüber einen Gedanken zu verschwenden.

Eine genaue Erklärung zu den Besonderheiten lesen Sie unter „So funktioniert der Internet-Einkauf – Datenschutz“!

Datenvergabe vermeiden

Leider ist niemand gegen die kriminelle Energie von manchen Personen oder Unternehmen gewappnet. Aber dennoch bestehen Möglichkeiten, die Sie unternehmen können, wenn die Gefahr von Datenmissbrauch besteht. Die folgenden Tipps helfen Ihnen.

  • Das oberste Gebot ist immer eine gewisse Zurückhaltung mit der Weitergabe von persönlichen Daten.
  • Unternehmen führen Gewinnspiele oder Verlosungen durch, um an Daten zu gelangen. Die Bestimmungen müssen immer genau durchgelesen werden und im Zweifel nehmen Sie an dem Gewinnspiel einfach nicht teil.
  • Bei Meldebehörden widersprechen Sie der Weitergabe von Daten zu Marketing- und Werbezwecken.
  • In erster Linie kommen Unternehmen durch Haushaltsumfragen am Telefon oder durch Rabatt- und Kundenkarten an Daten. Entscheiden Sie individuell, was Sie möchten und was nicht.
  • Bei einigen Verträgen sind Angaben zu machen, die mit der Abwicklung des Vertrages nicht zu tun haben. In einem solchen Fall sind die Angaben nicht auszufüllen!
  • Unternehmen sammeln Kundendaten und Sie haben das Recht sich zu informierten. Die Unternehmen geben Informationen über die gespeicherten Daten heraus, wenn Sie den Musterbrief nutzen und nachfragen.
  • Ein Widerspruch mit Hilfe eines Musterbriefes ist auch möglich, wenn die Daten schon im Umlauf sind.
  • Der Deutsche Dialogmarketing Verband, kurz DDV, hat eine Robinson-Liste erstellt, in der Sie sich eintragen. Die Unternehmen, die dem DDV angehören, erhalten die Nachricht, dass keine Werbung gewünscht ist. Die Adresse lautet:
  • DDV, „Robinson-Liste“, Postfach 1454, 33244 Gütersloh, Telefon: 05244 / 903723.

  • Eine Anmeldung funktioniert auch ganz einfach über die Internetseite des DDV. Die Eindämmung der Werbeflut erfolgt nur bedingt, denn es halten sich wirklich nur die angeschlossenen Unternehmen an diese Liste.
  • Seien Sie ruhig unhöflich, wenn Sie einen unterwünschten Werbeanruf erhalten. Die Werbeanrufe ohne Einwilligung sind nicht erlaubt. Lassen Sie sich auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln. An die Verbraucherzentrale wenden Sie sich, wenn Sie das Unternehmen identifizieren können. Dann können Sie eine Beschwerde einreichen.
  • Eine regelmäßige Kontrolle der Kontobewegungen ist Pflicht, um Unregelmäßigkeiten festzustellen. Abbuchungen sind sofort zu widersprechen, wenn sie unrechtmäßig sind. Dazu gibt es ebenfalls einen entsprechenden Musterbrief.
  • Stellen Sie sofort eine Strafanzeige, wenn Ihnen bekannt ist, dass eine Kontobuchung ohne Ihre Einwilligung auffällt.
Gewinnspiel kündigen kündigung
Burda Direct GmbH: Werbeeinwilligung kündigen – so gehts!

Sie möchten die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Burda Direct GmbH rückgängig machen? Kein Problem. Bei der Teilnahme an Gewinnspielen der Burda Direct GmbH geben Sie neben Ihren persönlichen Daten oft auch das Einverständnis zur weiteren Verwendung

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Datenmissbrauch

1. Was ist eigentlich Datenmissbrauch?

Von Datenmissbrauch spricht man, wenn der Missbrauch von personenbezogenen Daten in gewisser krimineller Weise durchgeführt wird. Die personenbezogenen Daten generiert man auf unterschiedliche Weise. Sie werden von Unternehmen gestohlen, aber auch gekauft, um kriminelle Aktionen durchzuführen.

2. Ist Datenmissbrauch strafbar?

Nach §202 a des Strafgesetzbuches ist der Missbrauch von Daten strafbar und wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

3. Wie kommen Betrüger an meine Daten?

Um die Bonität eines Verbrauchers zu stehlen, ist nur der Name und das Geburtsdatum notwendig. Diese Informationen sind fast überall von allen Verbrauchern zu finden. Ein Link bei den sozialen Netzwerken reicht meist aus. Telefonumfragen sind auch immer sehr beliebt.

4. Was tun, wenn ich Opfer von Datenmissbrauch bin?

Sie müssen erst einmal ruhig bleiben und sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.

5. Wo gibt es eine gute Rechtsberatung zum Thema Datenmissbrauch und wer zahlt die Kosten?

In jeder Stadt gibt es Kanzleien, die sich mit der Vertretung von Opfern durch Datenmissbrauch auseinander setzen. Es gibt sogar mittlerweile Versicherungen, die den Datenmissbrauch in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Zuerst sind Sie selber in der Pflicht die Kosten zu übernehmen, nur bei Erfolg können Sie klagen und erhalten eventuell eine Kostenerstattung.

Fazit

In der heutigen Zeit ist Datenmissbrauch kein unbekanntes Thema. Gerade das Internet sorgt dafür, dass immer mehr Datenmissbrauch betrieben wird. Es gibt aber einige Möglichkeit, um sich zu schützen. Die oberste Regel ist immer darauf zu achten, dass Sie ihre Daten nicht bei jeder Gelegenheit rausgeben. Kommt es trotzdem zu einem Missbrauch, dann bleiben Sie ruhig und melden sich bei der Polizei und buchen Sie sofort den unrechtmäßig abgebuchten Betrag vom Konto zurück. Eine Rechtsberatung ist in jedem Fall hilfreich, um sich vor weiterem Missbrauch zu schützen.

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