Adventskranz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 29 Dec 2021 06:00:59 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Adventskranz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Brandgefahr durch Adventskranz, Baum und Böller – Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/brandgefahr-durch-adventskranz-baum-und-boeller-haftpflichtversicherung-uebernimmt-im-schadensfall/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/brandgefahr-durch-adventskranz-baum-und-boeller-haftpflichtversicherung-uebernimmt-im-schadensfall/#respond Wed, 29 Dec 2021 06:00:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57325 Adventskranz und Weihnachtsbaum gehören zur Weihnachtszeit, wie der Böller zu Sylvester. Aber welche Versicherung kommt im Brandschaden für welche Schäden auf? Wir bieten einen Überblick über die Gefahren. Der Weihnachtsbaum oder der Adventskranz steht in

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Adventskranz und Weihnachtsbaum gehören zur Weihnachtszeit, wie der Böller zu Sylvester. Aber welche Versicherung kommt im Brandschaden für welche Schäden auf? Wir bieten einen Überblick über die Gefahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für welche Schäden zahlt welche Versicherung eigentlich?
  • Die oberste Regel bei angezündeten Kerzen ist, dass immer eine Person im Raum bleibt.
  • Weigert die Versicherung sich im Schadenfall zu zahlen, dann wenden Sie sich an die Beratung der Verbraucherzentralen.

Der Weihnachtsbaum oder der Adventskranz steht in Flammen oder an Sylvester schießt eine Rakete quer, dann sind die Folgen meist schlimm. Der Einsatz der Versicherung hängt immer von dem Schaden oder den Verletzungen ab, aber auch vom Versicherungsschutz. Dabei ist Umsicht im Vorfeld entscheidend, denn angezündete Kerzen brennen niemals ohne Beaufsichtigung.

Sie kommen selber für den Schaden auf, wenn Sie keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung haben. Aber auch mit entsprechender Versicherung ist die Zahlung nicht immer sicher. Beim Hantieren mit Kerze, Knaller und Co. beschäftigen Sie mitunter eigene Sachen und in einem solchen Fall zahlt der Versicherer meist nur einen kleinen Teil des Schadens. Die genaue Summe hängt immer von der Mitschuld ab. Es gibt keine Rund-um-Versicherung für solche Fälle.

Die Hausratversicherung

Ein Weihnachtsbaum, der Adventskranz oder das Adventsgesteck dürfen mit echten Kerzen bestückt sein. Natürlich sind sie zum Anzünden geeignet.

Die Hausratversicherung kommt zum Einsatz, wenn neben den Kerzen auch Teppiche, Geräte, Möbel oder Gardinen Feuer fangen. Die Versicherung ersetzt die Verluste und zwar alle, die durch das Feuer oder das Löschwasser entstehen. Geschenke, die komplett ruiniert sind gehören auch dazu. Allerdings zahlt die Hausratversicherung manchmal nur teilweise oder gar nicht, wenn sie nachweisen kann, dass Kranz oder Baum ohne Beaufsichtigung waren.

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Die Wohngebäudeversicherung

Das ganze Haus oder sogar das Gebäude stehen in Flammen, dann kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen.

Bei einem Brand durch Baum, Kranz oder Böller kann es im schlimmsten Fall zu einem großen Schaden an Haus und Gebäude kommen. Hier kommt die Wohngebäudeversicherung zum Einsatz.

Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung kommt zum Einsatz, wenn Sie als Partygast Geschirr, Geschenke oder Gläser beschädigen. 

Auch ein ungeschicktes Verhalten mit einem Feuerwerkskörper im Garten kann mitunter schwere Schäden anrichten. Hier kommt die private Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Kinder unter 7 Jahren sind für aufkommende Schäden nicht haftbar. Im Straßenverkehr gilt die Regelung für Kinder unter 10 Jahren. In einem solchen Fall sind die Eltern haftbar und die Familienhaftpflichtversicherung springt ein. Das gilt auch, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wenn das Kind mit dem Böller ohne Aufsicht spielt.

Die private Unfallversicherung

Beim Benutzen von Knallern und Böllern kommt es jedes Jahr zu unzähligen Verletzten und die Behandlungskosten tragen de Krankenversicherungen.

In einigen Fällen bleibt ein Schaden bestehen und dann kommt zusätzlich die private Unfallversicherung auf den Plan. Kommt es in Folge eines solchen Unfalls zu einer Berufsunfähigkeit, dann tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

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Die Kraftfahrzeugversicherung

In der Silvesternacht komm es schon einmal zu Schäden an Fahrzeugen und wenn der Autobesitzer richtig versichert ist, dann tritt die Kfz-Versicherung ein.

Die Teilkaskoversicherung tritt immer dann ein, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Brandes oder einer Raketenexplosion beschäftigt wird. Glimmende Böller oder Schmor- und Sengschäden übernimmt die Kraftfahrzeugversicherung nicht. Die Vollkaskoversicherung leistet Schadensersatz, wenn der Wagen mutwillig beschädigt wird. Das bedeutet, wenn beispielsweise ein Böller auf dem Dach angezündet wird. Allerdings wird bei einem solchen Schaden die Selbstbeteiligungssumme abgezogen und der Geschädigte erhält nur den Rest.

Verträge immer gründlich studieren

Ein Blick in die Versicherungspolice wird im Ernstfall helfen, um festzustellen, ob der Schaden versichert ist.

Der Schaden ist sofort nach den Feiertagen bei dem Versicherer zu melden. Zudem unterlassen die Betroffenen alle Maßnahmen, welche die Feststellung des Schadens erschweren. Der Versicherer kommt sonst in die Versuchung, die Zahlung zu verweigern. Die Gefahrenquellen sind aber zu beseitigen und zudem muss abgesichert werden, damit kein weiterer Schaden entsteht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Brandgefahr

1. Was tun, wenn der Weihnachtsbaum brennt?

Grundsätzlich hat jeder Haushalt einen Feuerlöscher zu Hause, um bei einem kleinen Brand sofort zu reagieren. Ansonsten bietet es sich an eine große Decke auf den Baum zu werfen, um die Flammen zu ersticken. Bei einem größeren Feuer sofort die Feuerwehr rufen und die Wohnung verlassen.

2. Wer bezahlt mir den Raketenschaden am Fahrzeug?

Bei einem Schaden durch eine Rakete kommt die Kfz-Versicherung zum Einsatz. Wichtig ist, dass der Schaden unabsichtlich passiert ist. Direkt am nächsten Werktag ist der Schaden zu melden. Beweisbilder und ein genauer Tathergang helfen!

3. Dachfenster offen gelassen, Rakete in der Wohnung – Wer zahlt den Schaden?

Ein offenes Dachfenster zu Silvesterzeit ist fahrlässig und somit kann es sein, dass keine Versicherung eintritt. Im schlimmsten Fall kommen Sie allein für den Schaden auf.

4. Wie weit sollte der Abstand zwischen zwei Personen beim Knallen sein?

Um großmöglichsten Schaden zu vermeiden, sollte mindestens 8 Meter Abstand zwischen zwei Personen bestehen. Böller, Raketen und Co. niemals in der Hand halten und auf die Windrichtung achten.

5. Wer zahlt bei einer durchgeschmorten Steckdose?

Wenn die Steckdose schmort dann kommt es darauf an, ob es an der Steckdose oder an der Lichterkette lag. Grundsätzlich kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, aber auch die Wohngebäudeversicherung ist möglich, wenn der Schaden an der Steckdose lag. Genaue Beweiserstellung ist wichtig.

Fazit

Gerade in der Weihnachtszeit steigt die Gefahr von Bränden in den Wohnungen. Der Adventskranz im Wohnzimmer hat echte Kerzen und diese Brennen bei jeder Gelegenheit. Aber brennende Kerzen sind immer in Sicht zu haben, damit es nicht zu einem Brand kommt. Kommt es trotzdem dazu, dann kommen verschiedene Versicherungen zum Einsatz von der Haftpflichtversicherung bis zur Gebäudehaftpflicht. Melden Sie den Schaden sofort mit Bildern der Versicherung, um schnellstmöglich eine Klärung in die Wege zu leiten.

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