Airline | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:13:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Airline | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Mein Flug wurde annulliert: Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-wurde-annulliert-habe-ich-anspruch-auf-eine-entschaedigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-wurde-annulliert-habe-ich-anspruch-auf-eine-entschaedigung/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:13:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64081 Bei einer Annullierung des Fluges haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Recht zu bekommen. Sie können nicht nur auf eine Entschädigung hoffen, sondern auch eine Unterkunft und Verpflegung erhalten. Des Weiteren ist Schadenersatz möglich, wenn

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Bei einer Annullierung des Fluges haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Recht zu bekommen. Sie können nicht nur auf eine Entschädigung hoffen, sondern auch eine Unterkunft und Verpflegung erhalten. Des Weiteren ist Schadenersatz möglich, wenn es die Rechtslage zulässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ansprüche auf Ausgleichszahlung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Der erste Faktor ist, wann Sie über die Annullierung informiert werden und ob Sie einen Alternativflug von der Airline angeboten bekommen. Idealerweise weicht der Alternativflug nur geringfügig von dem eigentlichen Flug ab.
  • Weitere Faktoren für eine Ausgleichszahlung sind die Verspätung am Endziel und die Länge der Flugstrecke.
  • Sie verzichten auf Betreuungsleistungen, wenn Sie den angebotenen Ersatzflug ablehnen und den Flugpreis zurückfordern.
  • Die Verbraucherzentrale hat eine App ins Leben gerufen und mit dieser können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei überprüfen.

Was Sie vor Ort tun können…

Zuerst wenden Sie sich mit eventuellen Fragen an das Bodenpersonal der Airline, wenn Sie von der Annullierung kurzfristig erfahren. In der Regel sollten Sie einen Ansprechpartner finden, aber wenn nicht, dann beginnen Sie die Informationen zu dokumentieren. Dazu notieren Sie sich den Zeitpunkt des geplanten Abfluges, das Verhalten der Airline und auch die Daten des eventuell angebotenen Ersatzfluges. Sie können auch einfach die Anzeigetafel fotografieren, denn dort stehen viele Informationen draus. Für die Beweislage ist es sinnvoll, wenn Sie die Informationen mit der Hand aufschreiben und dazu bietet sich ein Zettel mit handschriftlichen Notizen an. Alle Angaben sollten Sie sich von einem Zeugen unterschreiben lassen, aber vergessen Sie nicht, sich die Kontaktdaten geben zu lassen. Zudem sammeln Sie alle Quittungen, die aufgrund der Annullierung entstehen, wie Taxibelege, Hotelrechnungen und andere.

Sie haben eine Pauschalreise abgeschlossen und der annullierte Flug war ein Bestandteil davon, dann müssen Sie sich sofort nach Bekanntgabe der Annullierung an den Veranstalter wenden. Sie sollten sich vom Veranstalter eine schriftliche Mitteilung geben lassen, dass er den Mangel erhalten hat und dazu reicht auch ein „zur Kenntnis genommen“ auf der Mängelanzeige.

Informationspflicht!

  • Wenden Sie sich an den Veranstalter, wenn der annullierte Flug ein Teil einer Pauschalreise ist.
  • Informieren Sie das Hotel beziehungsweise die Unterkunft, dass Sie nicht zum genannten Zeitpunkt anreisen.
  • Informieren Sie die Mietwagenfirma, wenn Sie sich für einen Mietwagen entschieden haben und den vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe nicht einhalten können.
  • Eine Fähre ist gebucht, dann informieren Sie die Reederei, dass Sie die Fähre wahrscheinlich nicht rechtzeitig erreichen.

Der Zeitpunkt der Annullierung

Der Zeitpunkt, wann Sie über die Annullierung des Fluges informiert werden, ist für die weiteren Schritte oder eventuelle Schadenersatzforderungen sehr wichtig. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten „Stichtage“.

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14 Tage vor Abflug

Ausgleichszahlungen

Wenn Sie Fluggesellschaft Sie so frühzeitig über die Annullierung des gebuchten Fluges informiert hat, dann braucht sie keine Ausgleichszahlungen leisten.

Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht Ihnen eine anderweitige Beförderung anzubieten, wenn entsprechende Plätze vorhanden sind und es zum Zeitpunkt passt. Haben Sie sich dazu entschlossen, den Flug nicht anzutreten, dann können Sie den Flugpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückverlangen. Eine alternative Beförderung kann eine gute Möglichkeit sein und dazu gehören Bahn, Schiff oder Bus. Zudem kann Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zu einem späteren Zeitpunkt anbieten, wenn vorhanden. Ist das nicht möglich, dann können Sie sich um eine Alternative kümmern und im Endeffekt die Mehrkosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Sie haben sogar die Möglichkeit der Fluggesellschaft eine entsprechende Frist zur Reaktion zu geben. Die Frist wird durch die Zeit des annullierten Abflugtermins bestimmt und dem Zeitpunkt der Information. Das bedeutet, wenn Sie erst ein paar Stunden vor der Annullierung informiert wurden, dann reicht eine Frist von wenigen Stunden.

Ist die Frist abgelaufen, dann können Sie sich selber um einen Ersatzflug kümmern und auch bei einem anderen Unternehmen buchen. Im Rahmen des Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe können Sie die Kosten der Fluggesellschaft des annullierten Fluges in Rechnung stellen.

Sie haben sich entschlossen, den Ersatzflug anzunehmen oder haben einen Ersatzflug gebucht, dann stehen Ihnen Betreuungsleistungen zur Verfügung, wenn Sie länger am Flughafen verweilen oder einen Hotelaufenthalt erleben müssen.

Rücktritt vom Vertrag

Sie treten von dem Beförderungsvertrag zurück, wenn Sie eine Erstattung des Flugpreises für den annullierten Flug verlangen. Sie können eventuelle Mehrkosten als Schadenersatz fordern, wenn Sie sich selber einen Ersatzflug organisieren. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung zuständig ist. Nach einem Rücktritt haben Sie keinen Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen wie Taxi, Hotel oder Verpflegung.

Allerdings können diese Ansprüche durchaus bestehen, wenn Sie schon am Flughafen sind und erst dort von der Annullierung erfahren, so dass Wartezeiten entstehen.

Wenn Sie sich für den Rücktritt vom Beförderungsvertrag entschieden haben, dann erhalten Sie den gesamten Flugpreis zurück. Das ist auch möglich, wenn Sie schon einige Reiseabschnitte durchgeführt haben und die Reise bei einem Zwischenstopp abbrechen. Manchmal sorgt der annullierte Flug dafür, dass die restliche Reise sinnlos ist. Dann muss die Fluggesellschaft sogar dafür sorgen, dass Sie zum ersten Abflugort kommen.

Anders sieht es bei einer Pauschalreise und einem annullierten Flug aus, denn zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft gibt es keinen Beförderungsvertrag. Sie müssen sich an den Veranstalter wenden und mit ihm die Reise kündigen, aber das ist nur aufgrund eines erheblichen Reisemangels möglich. In der Regel handelt es sich bei Annullierungen um normale Flugstörungen und somit handelt es sich höchstens um eine Preisminderung. Sie können den Vertrag also höchstens kündigen, wenn es um Übernachtungen geht und durch eine Annullierung nicht alle Übernachtungen möglich sind.

Betreuungsleistungen

Durch die Annullierung des Fluges müssen Sie länger am Flughafen bleiben und dann muss Ihnen die Fluggesellschaft Snacks und Getränke zur Verfügung stellen und zwar kostenfrei. Zudem haben Sie das Recht auf zwei Telefonate, Faxe oder Mails auf Kosten der Gesellschaft. Es kommt vor, dass der Ersatzflug nicht am selben Tag möglich ist, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit organisieren und auch die Fahrt dorthin.

Bei einer frühzeitigen Information von 14 Tagen wird eine Wartezeit in der Regel nicht entstehen, aber es kommt trotzdem vor. Bei einem annullierten Rückflug kommt es schon mal zur Verlängerung des Reiseaufenthalts und dann muss die Fluggesellschaft für eine Unterkunft sorgen.

Wenn die Fluggesellschaft sich weigert die Betreuungsleistungen kostenfrei durchzuführen, dann müssen Sie die Organisation selber übernehmen, die Belege aufheben und Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen.

Bedenken Sie, dass solche Ansprüche nicht bestehen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten, den Ersatzflug ablehnen oder den Preis zurückverlangen.

„Die vorstehend beschriebenen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gelten nur für Flüge, die entweder a) von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder b) von einem Staat außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU mit einer Fluggesellschaft fliegen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Außerdem darf das Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, nicht länger als drei Jahre zurück liegen.“

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13 bis 7 Tage vor Abflug

Ausgleichszahlungen

Die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn Sie innerhalb dieser Zeitspanne für Sie eine Ersatzbeförderung zur Verfügung hat und diese zeitlich nur gering von dem annullierten Flug abweicht. Im Grunde handelt es sich um eine gute Zeitspanne, wenn die Flugalternative im Höchstfall zwei Stunden später geht oder maximal vier Stunden später am Zielort ankommt. Sie können eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro erhalten, wenn Ihnen die Fluggesellschaft keine alternative Beförderung anbieten kann oder nur zu einer anderen Reisezeit.

Die Anspruchshöhe richtet sich in erster Linie nach der Entfernung des Endziels und danach ob der Start- und Zielflughafen in Europa zu finden ist. Anspruch auf Zahlung von:

  • 250 Euro haben Sie bei einer Kurzstrecke von höchstens 1500 km
  • 400 Euro haben Sie bei einer Mittelstrecke von mehr als 1500 km innerhalb der EU und zwischen 1500 und 3500 km außerhalb der EU
  • 600 Euro haben Sie bei einer Langstrecke von mehr als 3500 km

Sie haben allerdings keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn Ihnen die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass es nur aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zur Annullierung kam und die Fluggesellschaft keine Möglichkeit hatte eine entsprechende Maßnahme zu unternehmen. In der Praxis kommt es aufgrund dieser Einordnung sehr häufig zu Rechtstreitigkeiten. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen:

  • schlechte Wetterverhältnisse
  • Streit von Fluglotsen
  • Terrorwarnungen
  • Naturkatastrophen
  • Vogelschlag

Die Fluggesellschaft die Möglichkeit diese Umstände zu vermeiden und wenn Maßnahmen bestehen, dann müssen sie auch eingesetzt werden. Technische Defekte hingegen gehören nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.

Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Kommt es zu einer Annullierung, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen eine anderweitige Beförderung zu einem passenden Zeitpunkt anbieten und falls Sie diese Alternative nicht nutzen können, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen den Flugpreis mit Steuern und Gebühren zurückzahlen.

Natürlich muss es sich nicht um einen Alternativflug handeln, denn auch eine Reise mit der Bahn, dem Bus oder dem Schiff wäre eine gute Möglichkeit. Sollten Sie auf einem Flug bestehen und die Fluggesellschaft kann keinen Alternativflug oder nur einen unangemessenen Flug anbieten, dann können Sie sich ein günstigeres Angebot einer anderen Fluggesellschaft zu Nutze machen, aber nur wenn Sie der annullierenden Fluggesellschaft eine Frist gesetzt haben. Die Frist kann unterschiedlich lang sein, so dass der ursprünglich geplante Flug entscheidend ist. Die Frist kann mitunter ein bis zwei Tage dauern, wenn der annullierte Flug auch innerhalb dieser Zeit stattfinden sollte.

Ist die Frist abgelaufen und es hat keine Reaktion stattgefunden, dann können Sie sich um Ersatz kümmern. Die Kosten muss die annullierende Fluggesellschaft am Ende übernehmen. Dazu gehören auch eventuell notwendige Betreuungskosten wie ein Hotelzimmer oder die Fahrt des Taxis zur Übernachtung.

Rücktritt vom Vertrag

Sie treten vom Beförderungsvertrag zurück, indem Sie von der Airline die Erstattung des Flugpreises verlangen. Die eventuell entstehenden Mehrkosten für einen Ersatzflug können Sie als eine Art Schadenersatz von der Airline fordern. Aber diese Möglichkeit haben Sie nur, wenn die Airline für die Annullierung verantwortlich ist. Sie haben keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen, aber wenn Sie schon Wartezeit am Flughafen verbracht haben und dann erst die Annullierung bekannt wurde, dann könnte es unter Umständen Betreuungsleistungen geben.

Der annullierte Flug macht den Reiseplan sinnlos, dann können Sie auch bei Reiseabschnitten von dem Vertrag zurücktreten. Die Airline muss Sie kostenfrei zum Startflughafen befördern. Anders sieht es aber aus, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, denn dann besteht zwischen der Airline und Ihnen kein Beförderungsvertrag. Sie müssen sich mit dem Veranstalter auseinandersetzen. Grundsätzlich ist eine Kündigung beim Veranstalter nicht möglich, denn eine Annullierung ist ein einfacher Reisemangel. Wenn Sie aber eine Pauschalreise mit mehreren Übernachtungen gebucht haben und durch die Annullierung eine oder mehrere Übernachtungen verpassen, dann sieht die Lage anders aus.

Betreuungsleistungen

Die Annullierung des Fluges führt zu längeren Wartezeiten am Flughafen und die Airline ist verpflichtet, Snacks und Getränke zu servieren. Für die Kosten kommt die Airline aus und außerdem haben Sie Anspruch auf zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe. Findet der Flug nicht mehr am gleichen Tag statt, dann ist die Airline verpflichtet nicht nur für eine angemessene Unterkunft zu sorgen, sondern auch für den Transport dorthin. Grundsätzlich sollten Annullierungen frühzeitig bekannt sein, damit keine langen Wartezeiten entstehen. Bei einem annullierten Rückflug kann es möglich sein, dass die Annullierung zu einem längeren Aufenthalt im Urlaubsort notwendig ist und dann muss die Airline die Kosten tragen.

Sie können aber auch die Organisation für eine neue Unterkunft und die Verpflegung selber übernehmen, wenn die Airline sich nicht äußert. Im Endeffekt stellen Sie die Rechnung an die Airline, denn die Belege sorgen für eine entsprechende Beweislast.

Allerdings haben Sie keine Ansprüche auf Betreuungsleistungen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten. Das machen Sie, wenn Sie den angebotenen Ersatzflug nicht nehmen oder für den annullierten Flug den Preis zurückverlangen.

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Weniger als 7 Tage vor Abflug

Ausgleichszahlungen

Die Fluggesellschaft hat Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten, nachdem die Annullierung des Fluges bekannt wurde und die neue Beförderung weicht zeitlich nur gering von dem annullierten Flug ab, dann sind keine Ausgleichszahlungen zu leisten. Man spricht von einer kurzzeitigen Information, wenn die Annullierung des Fluges eine Stunde vor dem Abflug bekannt wird oder Sie zwei Stunde zu spät am Endziel ankommen.

Ihnen wird keine Beförderung angeboten oder nur mit anderen Reisezeiten, dann können Sie Ausgleichszahlungen von 200 bis 600 Euro erhalten. Die Höhe kann dabei variieren und wird durch die Entfernung des Endziels und danach entschieden, ob der Start- und Zielflughafen innerhalb der EU liegen.

Einen Anspruch auf Zahlung haben Sie bei:

  • Kurzstrecken von bis zu 1500 km auf 250 Euro
  • Mittelstrecken von mehr als 1500 km innerhalb der EU oder zwischen 1500 km und 3500 km außerhalb der EU auf 400 Euro
  • Langstrecke von mehr als 3500 km auf 600 Euro

Die Ausgleichszahlung kann um bis zu 50% reduziert werden und das hängt von der Verspätung am Endziel ab. Die nachfolgenden Verspätungen sorgen für eine solche Minderung:

  • drei Stunden auf Mittelstrecken
  • vier Stunden auf Langstrecken

Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen annulliert werden musste. Zudem muss die Airline im Vorfeld alle Maßnahmen ergriffen haben, um eine Annullierung zu vermeiden. Diese Umschreibung sorgt in vielen Bereichen für Streitigkeiten vor Gericht, denn die Airlines berufen sich auf:

  • schlechtes Wetter
  • Streiks
  • Warnungen vor Terror
  • Naturkatastrophen
  • Vogelschlag

Diese Umstände lassen sich von den Airlines nicht planen, aber anders sieht es bei einem technischen Defekt aus. Der technische Defekt lässt sich verhindern und gehört nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.

Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Grundsätzlich muss die Airline Ihnen eine anderweitige Beförderung anbieten, die frühstmöglich oder zu einem Ihnen passenden Zeitpunkt stattfindet. Bei der Airline dürfen Ihnen durch den Ersatzflug keinerlei Kosten entstehen und wenn Sie diesen Ersatzflug nicht annehmen können oder wollen, dann muss die Airline Ihnen die ursprünglichen Kosten, inklusive aller Gebühren und Steuern erstatten. Es muss sich aber nicht unbedingt um einen Ersatzflug handeln, denn in einigen Fällen ist auch die Weiterreise mit Bus und Bahn oder sogar dem Schiff möglich.

Sie können der Airline eine Frist setzen, damit Sie Ihnen ein passendes Angebot macht, wenn noch keine Alternative angeboten wurde. Die Frist kann unterschiedlich lang sein, von einigen Stunden bis hin zu mehreren Tagen. Wenn Sie schon am Flughafen sind und die Annullierung kommt, dann kann die Frist auf ein oder zwei Stunden gesetzt werden, aber wenn der Abflugtermin schon einige Tage im Vorfeld annulliert wird, dann sind Tage möglich.

Wenn die Frist verstreicht, ohne dass die Airline entsprechend reagiert hat, dann können Sie sich um eine Alternative bei einer anderen Airline kümmern. Nehmen Sie allerdings den Ersatzflug der Airline an, dann haben Sie Anrecht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen, Taxikosten und sogar Hotelkosten.

Rücktritt vom Vertrag

Sie verlangen von der Airline eine Preiserstattung für den annullierten Flug, dann treten Sie von dem Beförderungsvertrag zurück. Schadenersatz können Sie einfordern, wenn Sie in Eigenregie einen Ersatzflug organisieren, aber nur, wenn die Airline die Annullierung verschuldet hat. Des Weiteren können Sie Betreuungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten. Nur, wenn die Flugannullierung bekannt wurde, wenn Sie schon am Flughafen waren, dann können Sie Betreuungsleistungen erhalten.

Sie haben nicht nur die Möglichkeit vor Beginn der Reise den Beförderungsvertrag zu kündigen, sondern auch, wenn Sie schon Reiseabschnitte hinter sich haben. Bei einem Zwischenstopp haben Sie die Möglichkeit die Reise abzubrechen, wenn der annullierte Flug für Probleme mit dem Reiseplan führt. Die Airline muss Sie dann zum Abflughafen zurückbringen.

Handelt es sich bei dem annullierten Flug um einen Teil einer gebuchten Pauschalreise, dann ist kein Beförderungsvertrag zwischen Airline und Ihnen vorhanden. Dann müssen Sie sich an den Veranstalter wenden, aber in einem solchen Fall ist keine Kündigung möglich. Der Veranstalter ist der Ansicht, dass eine Annullierung eine einfache Flugstörung ist und kein erheblicher Reisemangel. Somit ist nur eine Preisminderung möglich und kein Rücktritt. Sollten Sie aufgrund der Annullierung allerdings eine oder mehrere Übernachtung der Pauschalreise nicht nutzen können, dann sieht es wieder anders aus und Sie können kündigen.

Betreuungsleistungen

Die Annullierung eines Fluges kann durchaus zu längeren Wartezeiten am Flughafen führen und dann ist die Airline verpflichtet, Ihnen Snacks und Getränke kostenfrei bereitzustellen. Zudem haben Sie das Anrecht auf zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe. Die Airline muss Sie in einem angemessenen Hotel unterbringen und die Fahrt dorthin organisieren, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfindet.

Meistens erreicht Sie die Information über die Flugannullierung schon einige Tage vor dem Abflug und dann kommt es auch nicht zu Wartezeiten. Normal sind Wartezeiten eher bei kurzfristigen Annullierungen und dann können Sie aber meist mit einer anderen Beförderung rechnen. Bei einen annullierten Rückflug kommt es vor, dass Sie noch ein paar Tage am Reiseziel verweilen müssen und die Kosten für das Hotel und die weitere Verpflegung muss von der Airline übernommen werden. Kümmert sich die Airline nicht, dann können Sie das selber in die Hand nehmen, die Rechnungen aufheben und bei der Airline als Kostenerstattung einreichen. Diese Ansprüche bestehen nicht, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten, weil Sie das Ersatzangebot ablehnen oder den Preis einfordern.

Achtung:

Die beschriebenen Ansprüche gegen eine Airline sind nur gültig, wenn die Flüge entweder von einem EU-Flughafen starten oder von einem Flughafen starten, der außerhalb der EU liegt, aber die Airline in der EU ihren Firmensitz hat. Wichtig ist auch, dass eine Frist von drei Jahren einzuhalten ist, die beginnt, sobald das Jahr endet, indem der Flug durchgeführt wurde.

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Schadenersatz

Die anwendbaren nationalen Vorschriften sind dafür verantwortlich, inwieweit durch eine Annullierung des Fluges ein Schaden entsteht und somit Schadenersatz möglich ist.

Dadurch, dass die Rechtslage überall unterschiedlich ist, haben wir uns nach dem deutschen Recht gerichtet. Allerdings sollten Sie wissen, dass in den Geschäftsbedingungen der Airlines immer ein anderes Recht zu finden ist und somit lässt sich darüber keine genaue Auskunft geben.

Durch die Annullierung entstehen Ihnen zusätzliche Kosten für beispielswiese den Ersatzflug oder für ein Hotelzimmer, weil Sie eine nächtliche Wartezeit haben. Auch Fähren oder Transfer ist mit Kosten versehen, so dass Sie durchaus Schadenersatz von der Airline verlangen können.

Es ist eine Verletzung der vertraglichen Beförderungspflicht durch die Annullierung entstanden und Ihnen entsteht somit ein Schaden. Sie können nachweisen, dass Sie für die Annullierung nicht verantwortlich sind, sondern die Airline, dann haften nicht Sie, sondern die Airline. Die folgenden Aktionen sind Beispiele dafür:

  • Startverbot
  • Mängel an der Flugsicherung
  • Streik der Fluglotsen
  • schlechtes Wetter
  • Personalprobleme

Allerdings können technische Probleme der Airline nicht angelastet werden, es sei den sie kommt ihren Wartungspflichten nicht in vollem Maß nach. Eventuell hat die Airline schon Ausgleichszahlungen geleistet, dann müssen diese von den Ansprüchen für Schadenersatz abgezogen werden.

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Pauschalreiseveranstalter und die Ansprüche

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter können Sie geltend machen, wenn der annullierte Flug im Rahmen der Pauschalreise stattfindet.

Zudem muss geklärt sein, dass es zu einem erheblichen Reisemangel gekommen ist, der Reisevertrag gekündigt werden muss oder ob Sie Schadenersatz aufgrund nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit möglich ist.

Der Ersatzflug gefährdet die Reiseplanung

Die gesamte Reiseplanung bekommt einen Riss, denn der Mietwagen steht die bereit, die Fähre ist gebucht und auch sonst stehen viele Termine. Durch die Annullierung des Fluges kommt es zu vielen Schwierigkeiten, vor allen Dingen, wenn Sie keinen Ersatzflug bekommen. Sie verzichten auf Betreuungsleistungen, wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen.

Die Alternative ist ein Ersatzflug, den Sie von der Airline verlangen können und dafür setzen Sie eine Frist. Diese Möglichkeit bietet sich eigentlich nur an, wenn noch ausreichend Zeit bis zu Reiseantritt vorhanden ist. Kommt es aufgrund der Annullierung zu weiteren Kosten, dann sind Sie berechtigt Schadenersatzforderungen an die Fluggesellschaft zu stellen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema annullierter Flug

1. Rückflug ist annulliert – wer kümmert sich um die Unterkunft?

Aufgrund der Annullierung müssen Sie eine Unterkunft nutzen, die von der Airline gezahlt wird. Allerdings muss die Airline für die Annullierung verantwortlich sein und keine Alternative zur Verfügung haben.

2. Muss ich die Kosten für das Taxi vom Flughafen zum Hotel vorstrecken?

Ja, wenn aufgrund einer Annullierung eine Fahrt mit dem Taxi notwendig wird und die Airline keine Beförderung bereitgestellt hat, dann müssen Sie das Geld vorstrecken, die Belege aufheben und der Airline in Rechnung stellen.

3. Wann muss die Airline Snacks und Getränke kostenlos bereitstellen?

Die Airline muss kostenlose Snacks und Getränke zur Verfügung stellen, wenn Sie mindestens zwei Stunden auf den Flug warten müssen.

4. Laktoseintolerant – muss die Airline darauf Rücksicht nehmen?

Wenn der Flughafen die Möglichkeit bietet, dass laktosefreie Lebensmittel erreichbar sind, dann muss die Airline darauf auch Rücksicht nehmen.

5. Welche Wartezeit nach einer Flug-Annullierung ist mit zuzumuten?

Darüber gibt es keine festen Richtlinien, denn in der Regel kümmern sich die Airlines um Ersatzflüge, Ersatzbeförderungen oder ähnliches. Zudem bieten die Airline Mahlzeiten und Getränke an, um die Wartezeit so angenehm wie möglich zu machen.

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Fazit

Aus verschiedensten Gründen kann es zur Annullierung des Fluges kommen und dann sind meist die Airlines in der Pflicht entsprechend zu reagieren. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die wir Ihnen hier hinterlegt haben. Wichtig ist immer, dass Sie sich alle Informationen einholen, Belege und Quittungen aufheben und die Airline oder den Reiseveranstalter kontaktieren.

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In einem Streikfall kommt es zu zahlreichen verspäteten oder sogar ganz ausgefallenen Flügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Piloten oder das Kabinenpersonal einer Airline streiken. Sie müssen sich entscheiden, wenn Sie von einem Streik betroffen sind und dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung – einen späteren Flug nehmen oder das Geld zurückfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Streik durch das Personal einer Airline kommt es oft zu zahlreichen verspäteten oder komplett gestrichenen Flügen. Dabei kommt es vor, dass gleich mehrere Hundert Flüge nicht stattfinden, wie der Streik bei Ryanair in der Vergangenheit gezeigt hat.
  • Sie haben den Flug selber gebucht, dann müssen Sie mit Verspätungen rechnen oder vielleicht sogar mit komplett gestrichenen Flügen. Zudem müssen Sie meist die Zusatzkosten vorstrecken.
  • Der Flug wurde im Rahmen einer Pauschalreise gebucht, dann wenden Sie sich umgehend an den Reiseveranstalter.

Bei einer Airline findet ein Streik statt, dann sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren. Zuerst können Sie die Webseite der Airline besuchen und nach Informationen suchen, aber Sie können sich auch an die Hotline oder den Kundenschalter am Flughafen wenden. Die Airline muss Sie über mögliche Alternativen informieren und Ihnen mitteilen, ob Ihr Flug stattfindet oder nicht.

Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie das Flugticket direkt bei der Airline gekauft haben oder mit Hilfe einer Pauschalreise. Bei einer Pauschalreise handelt es sich, wenn Sie den Flug, die Unterkunft, den Mietwagen und andere Bestandteile von einem Reiseveranstalter als Paket gebucht haben.

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Der gebuchte Flug von der Airline

Sie haben den Flug bei der Airline gebucht, dann haben Sie im Falle eines Streiks verschiedene Möglichkeiten.

Sie bestehen auf einem Ersatzflug

Bei der Airline drängen Sie unbedingt auf eine anderweitige Beförderung also in der Regel auf eine Ersatzflug. Nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung steht Ihnen ein Ersatzflug zu, wenn die Airline Ihnen einen solchen Flug im Rahmen der Möglichkeiten anbieten kann. Allerdings kann es auch heißen, dass Sie erst einige Tage später fliegen können oder ein paar Tage früher als geplant. Im Grunde bekommen Sie einen Platz in einer Maschine, die noch freie Plätze hat.

Meistens müssen Sie nicht nur das Hotel, sondern auch den Mietwagen und andere gebuchte Dinge bezahlen, wenn Sie in den Urlaub fliegen. Dabei spielt es für die Anbieter keine Rolle, ob Sie schon vor Ort sind oder nicht. Manchmal kommt es vor, dass Sie ein paar Tage länger am Urlaubsort bleiben müssen und dann kommt die Airline für die Kosten auf.

Falls Sie beispielsweise am Urlaubsort festsitzen und keinen Flug nach Hause bekommen, dann muss die Airline Ihnen Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • Verpflegung
  • Hotel
  • Taxi zur Unterkunft

Darauf müssen Sie bestehen, denn das ist Ihr gutes Recht. Sollte sich die Airline weigern, dann kümmern Sie sich selber um Unterkunft und eine angemessene Versorgung, aber dann stellen Sie die Kosten der Airline in Rechnung. Heben Sie Rechnungen und Quittungen gut aus, damit Sie das Geld von der Airline im Nachhinein zurückfordern können.

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Ausgleichszahlungen

Die Rechtlage bei dem Thema Ausgleichszahlungen ist noch nicht eindeutig, denn der Bundesgerichtshof hat für den Bereich Streiks eine Ausnahme gemacht, so dass die Airline nicht zahlen muss (21. August 2012, Az. X ZR 146711). Allerdings besteht die Möglichkeit die Entscheidung zu kippen, wenn es um reguläre Streiks geht. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Airline zahlen muss, wenn das Personal in einen wilden Streik geht und das bedeutet, dass sich viele Angestellte einfach krank melden (14.April 2018 Az. C-195/17). Auch bei den regulären Streiks könnte der Bundesgerichtshof der Meinung sein, aber für endgültige Klarheit kann nur ein Urteil des Bundesgerichtshof sorgen. Kommt es zu einer Änderung in der Rechtsprechung, dann bedeutet es, dass auch eine Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und Transfer und eine Ausgleichszahlung verlangt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (4. September 2018 X ZR 11/17) klar gemacht, dass bei manchen Streiks die Airline durchaus zur Verantwortung gezogen werden kann.

Kümmern Sie sich zuerst um einen Flug nach Hause und danach um die Ausgleichszahlung, denn die Forderungen können Sie nach der Heimkehr bei der Airline stellen. Die Höhe richtet sich entweder nach der Fluglänge oder nach der Verspätung am Endziel. Wenn der Bundesgerichtshof zu einem anderen Urteil kommt, dann haben Sie gute Karten Geld zu erhalten. Aber beachten Sie, dass eine Forderung nur drei Jahre nach Ankunft am Heimatflughafen gültig ist.

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Sie stornieren den Flug und fordern Ihr Geld zurück

Andernfalls haben Sie die Möglichkeit den Flug zu stornieren und das gezahlte Geld innerhalb von sieben Tagen von der Airline zurückzufordern. Im gleichen Atemzug können Sie sich um einen anderen Flug oder eine alternative Beförderung nach Hause oder in den Urlaub kümmern. Bei einem großflächigen Streik kommt es vor, dass sich viele Reisende um eine solche Möglichkeit bemühen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob es noch freie Flüge von der Airline gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, bevor Sie Ihren Flug stornieren.

Schlichtungsstelle hilft bei Ärger!

Wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle, wenn Sie sich mit der Airline in Bezug auf Verspätungen und Ausfälle nicht einig werden. Auch bei Streiks kann die Schlichtungsstelle helfen!

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Veranstalter steht bei Pauschalreisen gerade

Für anfallende Kosten oder Ersatz, wenn es zu einem Streik kommt, sieht es besser aus, wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist.

Das bedeutet, Sie haben den Flug zusammen mit anderen Dingen wie der Unterkunft, dem Mietwagen oder anderen Bestandteilen als Paket bei einem Anbieter gebucht. Kommt es zum Streik und zu Verspätungen oder Annullierungen des Fluges, dann wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Drängen Sie auf eine Lösung, wenn notwendig auch mit einer anderen Airline oder einer anderen Beförderungsmöglichkeit.

Pauschalreiseveranstalter sind auch bei einem Streik für die Kosten verantwortlich, wenn es zu Verspätungen oder Annullierungen kommt. Zu den Kosten können Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten oder Telefonate gehören. Sie können nicht am selben Tag einen Flug bekommen, dann bleiben Sie mit Ihrem Veranstalter in Kontakt und drängen Sie auf eine Übernachtungsmöglichkeit.

Bei längeren Verspätungen können Sie zudem auf eine Preisminderung setzen, aber dafür gibt es feste Rechentabellen. Beispielsweise können Sie für fünf Stunden Verspätung für jede Stunde 5% des Tagesreisepreises einfordern.

Bei Kurzreisen kommt es vor, dass sich die Reise bei einer sehr langen Verspätung überhaupt nicht mehr lohnt, dann können Sie den kompletten Urlaub stornieren und der Veranstalter muss Ihnen den Reisepreis erstatten.

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Ausgleichszahlungen bei Pauschalreisen

Sollte der Europäische Gerichtshof Ausgleichszahlungen für Streiks ermöglichen, dann können Sie das auch bei einer Pauschalreise anwenden. Es gilt das gleiche Prinzip, wie im oberen Bereich beschrieben. Sie können sich zu Hause in aller Ruhe um die Ausgleichszahlungen kümmern, wenn Sie einen Ersatzflug bekommen haben. Ihre Forderungen stellen Sie direkt an die Airline und die Höhe hängt von der Fluglänge und der Verspätung am Ziel ab.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Streik bei der Airline

1. Wer kümmert sich um einen Ersatzflug, wenn die Piloten streiken?

Grundsätzlich ist die Airline der streikenden Piloten dazu verpflichtet, sich um einen angemessenen Ersatzflug zu kümmern. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dann ist der Reiseveranstalter verantwortlich.

2. Lohnt sich ein Wochenendtrip, wenn der Flug 24 Stunden Verspätung hat?

Wenn Sie einen Wochenendetrip gebucht haben, dann lohnt sich die Reise nicht mehr, wenn der Flug 24 Stunden Verspätung hat. In dem Fall stornieren Sie einfach die komplette Reise.

3. Wann muss die Airline nach einer Stornierung die Reisekosten erstatten?

In der Regel erstattet die Airline die Reisekosten sehr schnell, aber setzen Sie eine Frist von 7 Tagen.

4. Wer kommt bei einem Streik für die Betreuungsleistungen auf?

Die Betreuungsleistungen sind Aufgabe der Airline, denn für das streikende Personal können Sie nichts.

5. Muss mir die Airline Ausgleichszahlungen zahlen, wenn deren Personal streikt?

Der Bundesgerichtshof ist in der Hinsicht noch nicht zu einem eindeutigen Urteil gekommen.

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Fazit

In den letzten Jahren kam es am Flughafen immer wieder zu unvorhersehbaren Streiks durch das Airline-Personal. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern sorgt auch für Stress. Verspätungen der Flüge oder komplett annullierte Flüge sind keine Seltenheit bei einem Streik. Aber keine Angst, denn Sie sind auf der sicheren Seite und können entweder einen Ersatzflug nehmen oder den Flug stornieren.

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Der Beitrag Airline pleite – was tun, wenn Flüge gestrichen sind? Die verpflichtende Insolvenz-Versicherung soll helfen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Immer wieder kommt es vor, dass eine Airline Insolvenz geht und dann sind Sie in der Pflicht. Sie müssen sich umgehend kümmern, wenn Ihre Flüge gestrichen werden. Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzflug zu verlangen, wenn Sie zu den Pauschalreisenden gehören. Allerding müssen Sie sich selber um eine Ersatzbeförderung kümmern, wenn Sie direkt bei der Airline Ihre Tickets gebucht haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erkundigen Sie sich ob die gebuchten Flüge noch ausgeführt oder schon gestrichen sind, wenn eine Fluggesellschaft insolvent geht.
  • Sie haben eine Pauschalreise gebucht, also eine Kombination aus Flug, Hotel und Mietwagen, dann wird der Veranstalter für eine kostenfreie Verbindung sorgen.
  • Das Flugticket haben Sie eigenständig bei der Fluggesellschaft gebucht und Sie müssen vielleicht länger am Urlaubsort bleiben, weil der neue Rückflug später stattfinden wird, dann fallen weitere Kosten für Sie an. Ob Sie jemals die entstandenen Kosten zurückbekommen, dass entscheidet sich erst nach einem langwierigen Insolvenzverfahren.

Die Pleite einer Fluggesellschaft ist keine Seltenheit, denn immer mehr Billig-Flieger drücken sich auf den Markt und dieser ist stark umkämpft. Die britische Fluglinie Flybe ist zuletzt insolvent gegangen und dann heißt es für die Kunden oft, dass der Flugbetrieb eingestellt wird. Da spielt es keine Rolle, dass zahlreiche Kunden mit Flugtickets ausgestattet sind, denn die Flüge fallen von einen auf den anderen Tag aus.

Sie sind von den gestrichenen Flügen betroffen, dann gibt es einen Unterschied. Die Tickets haben Sie selber bei der Airline gekauft oder über eine Pauschalreise erhalten.

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Der Veranstalter springt bei Pauschalreisen ein

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und die Airline ist Pleite, so dass die Flüge alle gestrichen werden. In dem Fall muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.

Im Online-Portal oder in einem Reisebüro haben Sie sich für mehr als eine Leistung entschieden und zahlen einen hohen Gesamtpreis, so dass nicht nur Hotel und Mietwagen enthalten sind, sondern auch der Flug. Wenden Sie sich bei der Pleite der Fluggesellschaft unbedingt beim Veranstalter an, wie Sie an das Ziel kommen. Die entstehenden Mehrkosten muss der Reiseveranstalter übernehmen und dazu gehören zusätzliche Hotelkosten, wenn Sie länger am Urlaubsort bleiben müssen. Der Ersatzflug kann natürlich später starten.

Sie haben die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, wenn die Reise trotz des Ersatzfluges nicht so abläuft wie ursprünglich geplant. Beispielsweise kommen Sie einen Tag später im Urlaubsort an, weil der Flieger einen Tag später startet und somit verlieren Sie einen Urlaubstag.

Manchmal kommt es vor, dass eine Restzahlung bei Reiseantritt notwendig wird und diese sollten Sie auch vornehmen. Der Veranstalter trägt das Risiko einer insolventen Fluglinie komplett allein und muss sofort tätig werden, wenn es zu einem Flugausfall kommt.

Achtung:

Nur weil Sie in einem Reisebüro die Reise gebucht haben, bedeutet es nicht, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Bei den sogenannten verbundenen Reiseleistungen fehlt die Haftung durch den Veranstalter. Die Möglichkeit kommt in Betracht, wenn Sie für jeden Teil der Leistung eine separate Rechnung erhalten. Beispielsweise haben Sie eine Rechnung für die Flugtickets, eine weitere für das Hotel und auch eine für den Mietwagen erhalten.

Sie sind sich nicht sicher, dann wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in der Nähe!

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Kosten im Insolvenzverfahren anmelden

Sie haben sich für das eigene Buchen der Tickets bei der Airline entschieden, dann haben Sie bei einer Insolvenz der Airline schlechte Karten.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen bei der Annullierung den Flugpreis und auch die weiteren Kosten erstatten, wenn Sie nicht befördert werden können. Das ist der Fall, wenn die Airline insolvent wird. Allerdings müssen Sie die Forderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

Sie müssen sich selber um eine Ersatzbeförderung kümmern und auch in Vorkasse treten. Selbst, wenn Sie durch den neu gebuchten Flug länger am Urlaubsort bleiben müssen und das Hotel und den Mietwagen auch weiterhin nutzen, dann zahlen Sie die Zusatzkosten.

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Gut zu wissen

Bewahren Sie die Rechnungen gut auf, denn Sie haben die Möglichkeit die Kosten später beim Insolvenzverwalter zu melden.

Aber rechnen Sie damit, dass Sie im Zuge eines Insolvenzverfahrens erst sehr spät am Zug sind und ob Sie das Geld wirklich zurückbekommen, das steht in den Sternen. Zudem kann es sehr lange dauern.

Zahlungen für die Flugtickets können Sie eventuell rückgängig machen, wenn Sie per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt haben. Die bezahlten Beiträge können allerdings zur Insolvenzmasse gehören und das ist ein großes Risiko. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nachforderungen durch den Insolvenzverwalter, aber das wird im Einzelfall entschieden.

Im Zweifel können Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten lassen!

Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie die Flugtickets über ein Online-Vermittlungsportal oder ein Reisebüro gebucht haben. Sie können das Geld von dort wiederbekommen, wenn es noch nicht an die Airline weitergeleitet wurde.

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Längst überfällig ist der Schutz für Flugreisende

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine verpflichtende Insolvenzversicherung, damit es eine Absicherung bei Pauschalreisen gibt. Heute sind Insolvenzen von Airlines schließlich keine Seltenheit mehr.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gestrandete Urlauber und Passagiere das Geld für Flugtickets einfach verloren haben und in einem solchen Fall sind halbherzige Beschwichtigungen nicht sinnvoll. Das sagt Marion Jungbluth, die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen. Die Verbraucher haben schließlich kaum eine Möglichkeit festzustellen, ob es sich bei einer Airline um eine insolvente Airline handelt oder nicht und aus dem Grund muss der Gesetzgeber Hilfestellung leisten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Airline pleite

1. Wie komme ich nach Hause, wenn eine Airline Pleite geht?

Es kommt darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder die Flugtickets einzeln erstanden haben. Bei einer Pauschalreise kümmert sich de Veranstalter, aber wenn Sie selber gekauft haben, dann stehen Sie in der Verpflichtung.

2. Wer zahlt die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft?

Auch hier kommt es darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nicht. Der Veranstalter übernimmt die Kosten bei einer Pauschalreise, aber ansonsten müssen Sie die Kosten selber tragen.

3. Woran lässt sich erkennen, ob eine Airline insolvent ist?

Als Verbraucher haben Sie eher selten die Möglichkeit zu erkennen, ob die Airline insolvent ist. Beachten Sie einfach die Nachrichten und meist lässt sich eine Tendenz erkennen.

4. Flug vor Anreise gestrichen- was nun?

Wenden Sie sich an den Veranstalter, denn er muss sich bei einer Pauschalreise um einen Ersatzflug kümmern. Zudem können Sie den Reisepreis mindern.

5. Wie viel Minderung kann ich machen?

Die Minderung des Reisepreises kommt immer auf die Situation an und muss von Fall zu Fall entschieden werden, aber bis zu 30% sind durchaus möglich.

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Fazit

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Fluggesellschaften unter großem Druck stehen und nicht alle auf dem Markt bestehen können. Die Folge ist eine Insolvenz und meist sind die Verbraucher die Leidtragenden. Bei Pauschalreisenden kommt der Veranstalter dafür auf, aber wenn Sie selber den Flug über die Airline gebucht haben, dann stehen Sie selber gerade. Aus dem Grund fordern die Experten eine verpflichtende Insolvenz-Versicherung.

Der Beitrag Airline pleite – was tun, wenn Flüge gestrichen sind? Die verpflichtende Insolvenz-Versicherung soll helfen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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