Akustiker | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:50:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Akustiker | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Hörgeräte: Übernahme der Kosten – Krankenkassen haben einen gesetzlichen Festbetrag für die Kostenübernahme https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-krankenkassen-haben-einen-gesetzlichen-festbetrag-fuer-die-kostenuebernahme/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-krankenkassen-haben-einen-gesetzlichen-festbetrag-fuer-die-kostenuebernahme/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:50:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63313 Nach dem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, wenn Sie ein Hörgerät brauchen. Ein Hörgerät ist ein individuelles Hilfsmittel und wird auf die Bedürfnisse des Patienten

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Nach dem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, wenn Sie ein Hörgerät brauchen. Ein Hörgerät ist ein individuelles Hilfsmittel und wird auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt, so dass ein eigenständiger Alltag wieder nahezu möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie ein Hörgerät brauchen, dann haben Sie einen Anspruch auf aufzahlungsfreie Hörhilfen.
  • In den Anspruch fällt nicht nur die Anpassung der Hörhilfe, sondern auch das Testen des Geräts, die Wartung und die mögliche Reparatur.
  • Hörhilfen müssen nicht nur für Sie geeignet sein, sondern auch in Sachen Qualität sehr hochwertig und vor allen Dingen medizinisch notwendig.
  • Sie müssen die Mehrkosten für ein besonderes Gerät selber tragen, wenn Sie sich für ein höherwertiges Gerät entscheiden und dieses eigentlich medizinisch nicht notwendig ist.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung bis zu einer bestimmten Höhe und die maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt. Die Hörgeräte kosten unterschiedlich und demnach ist auch die Zahlung der Krankenkasse recht unterschiedlich. Grundsätzlich hängt es von der Vereinbarung zwischen dem Akustiker und der Krankenkasse ab, wie teuer die Hörgeräte im Einzelnen sind.

Wichtig ist, dass die Krankenkasse für das zweite Hörgerät einen deutlich geringeren Anteil übernimmt, wenn Sie für beide Ohren ein Hörgerät brauchen. Die nachfolgenden Hinweise und Tipps helfen Ihnen dabei, dass Sie das richtige Gerät finden.

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Der technische Standard

In der heutigen Zeit müssen die Hörgeräte für den Kassenpatienten mindestens mit Digitaltechnik ausgestattet sein, denn das hat einen entscheidenden Vorteil.

Das digitale Hörgerät passt sich perfekt der Hörschwäche des Patienten an und lässt sich optimal einstellen. Die Technik sorgt nicht nur für eine intelligente Signalverarbeitung, sondern unterscheidet auch super zwischen den Umgebungsgeräuschen und der Sprache. Auf das Ort trifft der Schall und es kommt zu einer automatischen Regulierung, so dass eine Feineinstellung mit der Hand nicht mehr notwendig ist. Zudem gibt es noch ein paar andere technische Standards, auf die Sie achten müssen. Das Hörgerät sollte mit mindestens vier Kanälen ausgestattet sein und drei Hörprogramme besitzen. Zudem ist eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung notwendig, aber auch eine Verstärkungsleistung von bis zu 75 Dezibel.

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Die Kostenübernahme

Die Entscheidung welche Hörhilfen als Kassengerät angeboten werden, wird von den Hörgeräte-Akustikern selber entschieden.

Allerdings müssen Sie auch Modelle im Sortiment haben, so dass die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlung komplett übernehmen und somit keine Zuzahlung des Patienten notwendig ist. Allerdings müssen Sie immer bedenken, dass Sie einen Eigenanteil von 10 Euro pro Gerät leisten müssen, wenn Sie nicht komplett von der Zuzahlung befreit sind.

Die Hörgeräte sind mitunter sehr teuer, wenn die Hörschwäche und der individuelle Bedarf höher ist. In solchen Fällen kommt es vor, dass der Höchstbetrag von knapp 800 Euro nicht ausreicht und weitere Kosten von mehreren Tausend Euro dazu kommen. Die Kosten für ein solches höherpreisiges Gerät übernimmt die Krankenkassen nicht und somit müssen Sie selber tief in die Tasche greifen. Es gibt nur eine Ausnahme und die besagt, dass die Krankenkasse auch ein hochwertiges Modell übernehmen muss, wenn das Gerät mit dem höheren Frequenzbereich medizinisch notwendig ist.

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Kostenübernahme von Dienstleistungen

Die Krankenkassen bezahlen aber nicht nur das Hörgerät selber, sondern auch die Beratung, die Programmierung und die individuelle Anpassung.

Dazu kommt noch die Nachbetreuung und auch auftretende Reparaturen. Bei all diesen Dienstleistungen fallen Kosten an und diese werden von den Krankenkassen übernommen. Die erforderlichen Batterien für ein Hörgerät übernehmen die Krankenkassen aber nur bis zum 18. Lebensjahr.

Die Akustiker-Wahl

Sie müssen zuerst einen Ohrenarzt aufsuchen und eine Untersuchung beider Ohren durchführen. Danach erhalten Sie ein Rezept, wenn medizinisch notwendig, und erhalten das Hörgerät als Kassenleistung.

Allerdings nur bei erstmaliger Anschaffung. Sobald Sie die Verordnung des Arztes in der Tasche haben, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und nach einem Hörakustiker fragen. In der Regel arbeiten die Krankenkassen mit einigen Akustikern zusammen und das sorgt für eine bessere Verständigung und Kostenübernahme. Sie sollten aber immer mindestens zwei Akustiker aufsuchen, damit Sie die Geräte und Leistungen miteinander vergleichen können.

Sie haben sich für einen Akustiker entschieden, dann ermittelt er mit Ihnen zusammen das geeignete Hörgerät und gibt Ihnen einen Kostenvoranschlag. Zusammen mit der Verordnung wird der Kostenvoranschlag zur Krankenkasse geschickt und dann heißt es warten.

Wichtig:

Warten Sie auf jeden Fall auf die schriftliche Zusage der Krankenkasse bevor Sie den Auftrag an den Akustiker geben, denn nur dann können Sie auch sicher sein, dass der Festbetrag für das Hörgerät von der Kasse übernommen wird.

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Die Mehrkostenerklärung

Der Arzt hat Ihnen eine Hörschwäche diagnostiziert und der Akustiker will Ihnen ein Hörgerät mit einem hohen Eigenanteil aufdrängen.

Lassen Sie sich nicht auf so eine Sache ein, denn die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, dass Sie als Versicherter ein Hörgerät bekommen. Schließlich ist das Hörgerät medizinisch erforderlich und eine hohe Zuzahlung ist meist nicht notwendig. In der Regel reicht ein Kassen-Hörgerät vollkommen aus, so dass die Krankenkasse die kompletten Kosten übernimmt und Sie keine Mehrkosten haben.

Nehmen Sie umgehend mit der Krankenkasse Kontakt auf, wenn Ihnen der Akustiker kein Hörgerät anbieten kann, welches den medizinischen Bedarf deckt.

Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten, wenn Sie sich aus medizinischen Gründen für ein Hörgerät entscheiden, das nicht von der Zuzahlung befreit ist.

Sie erhalten bei dem Akustiker eine „Mehrkostenerklärung des Versicherten“ und diese sollen Sie unterschreiben. Das bedeutet, wenn Mehrkosten anfallen, dann zahlen Sie diese aus der eigenen Tasche. Aber das heißt nicht, dass Sie die Krankenkasse nicht mit in Boot holen können. Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kostenübernahme bei Hörgeräten

1. Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten rund um das Hörgerät?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht nur für Kosten für die Anschaffung des Hörgeräts, sondern auch die Kosten für die Einstellung, Beratung, Nachbehandlung und Reparatur. Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse sogar den Batteriewechsel.

2. Wie wird der Antrag auf ein Hörgerät gestellt?

Zuerst müssen Sie einen Spezialisten aufsuchen und dieser muss die medizinische Notwendigkeit feststellen. Mit dem Rezept suchen Sie sich einen Akustiker aus und lassen einen Kostenvoranschlag machen. Der Kostenvoranschlag, das Rezept und der Antrag werden bei der Krankenkasse eingereicht und dann müssen Sie warten.

3. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung bei der Krankenkasse?

Bei einem medizinisch notwendigen Hilfsmittel wie einem Hörgerät sind die Krankenkassen recht zügig. Meist ist die Genehmigung schon innerhalb von drei Wochen vorhanden und Sie können das Hörgerät in Auftrag geben.

4. Das ausgesuchte Hörgerät kostet über 1.200 Euro – übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten?

Die Krankenkassen haben einen Höchstsatz von etwa 800 Euro und bis zu diesem Betrag übernehmen sie die Kosten komplett. Die restlichen 400 Euro müssen Sie selber bezahlen, aber reichen Sie trotzdem einen Mehrkostenantrag ein, wenn es sich um ein medizinisch notwendiges höherwertiges Produkt handelt.

5. Kann ich den Akustiker selber aussuchen?

Grundsätzlich können Sie sich den Akustiker selber aussuchen, aber die Krankenkassen arbeiten mit Akustikern zusammen, so dass Sie sich erst mit der Krankenkasse auseinander setzen sollten. Vergleichen Sie auf jeden Fall immer zwei Angebote miteinander.

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Fazit

Hörgeräte gehören zu den medizinischen Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden. Sie müssen sich die Notwendigkeit von einem Ohrenarzt bestätigen lassen und erhalten dann ein Rezept. Der Akustiker erstellt einen Kostenvoranschlag und die Krankenkasse entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt. Sie hat einen Festbetrag von knapp 800 Euro und bis zu diesem Betrag werden die Kosten in der Regel übernommen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten zahlen Sie aus der eigenen Tasche.

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