Anbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:19:07 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Anbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Umzug: Die Rechte der Telefon- und Internetkunden- Rechtzeitig informieren sorgt für weniger Arbeit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-rechtzeitig-informieren-sorgt-fuer-weniger-arbeit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-rechtzeitig-informieren-sorgt-fuer-weniger-arbeit/#respond Fri, 13 May 2022 09:19:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65181 Wenn es zu einem Umzug kommt, dann können Sie Ihre Verträge von Festnetz, Internet und Mobilfunk einfach mitnehmen und müssen dafür keine Änderungen in der Laufzeit oder sonstige Vereinbarungen hinnehmen. Allerdings muss Ihr Anbieter am

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Wenn es zu einem Umzug kommt, dann können Sie Ihre Verträge von Festnetz, Internet und Mobilfunk einfach mitnehmen und müssen dafür keine Änderungen in der Laufzeit oder sonstige Vereinbarungen hinnehmen. Allerdings muss Ihr Anbieter am neuen Wohnort auch die vereinbarte Leistung anbieten, denn ansonsten ist es natürlich nicht möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel können Sie Ihren Telefon- und Internetvertrag ohne Probleme weiterführen, wenn Sie umziehen und einen neuen Wohnort haben. Grundvoraussetzung ist aber, dass der neue Wohnort die gleichen Leistungen ermöglicht.
  • Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Sie haben die Möglichkeit zum Ende des Kalendermonats, mit einer Frist von drei Monaten, zu kündigen.
  • Damit die Möglichkeiten der Mitnahme des Telefon- und Internetanschlusses geklärt werden können, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen.

Grundsätzlich ist ein Umzug immer mit viel Stress und Arbeit versehen und aus dem Grund sollten Sie sich einige Dinge so einfach wie möglich machen. Ein entspannter Umzug und am neuen Wohnort direkt Internet und Telefon sind möglich, wenn Sie die folgenden Tipps beachten.

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Kümmern Sie sich rechtzeitig

Informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig um der Umzugstermin und erkundigen Sie sich, ob eine Mitnahme des Telefon- und Internetanschlusses überhaupt möglich ist.

Räumen Sie dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort ein. Wenn der Vertrag nicht weiterlaufen kann, weil der Anbieter den aktuellen Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllen kann, dann dürfen Sie kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und am besten per Einwurfeinschreiben oder per Mail über das Kunden-Login verschickt werden. Wichtig ist, dass Datum und Unterschrift vorhanden sind.

Sie können aber auch die Umschaltung der Anschlüsse für den Tag des Umzugs verlangen und dabei helfen Ihnen einige Firmen mit Formularen, welche Sie einfach downloaden können.

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Die Leistung am Wohnort muss stimmen

Am neuen Wohnort muss der Anbieter die Leistung erbringen, die am alten Wohnort auch vorhanden war und im Vertrag vorgeschrieben. 

Die Übertragungsrate der Internetverbindung ist hierbei genau zu beachten, denn wenn die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort nicht ankommt, dann haben Sie das Recht zu kündigen. Sie müssen sich auf keinen Fall mit der Einstufung in einem neuen Tarif zurechtfinden. Die Vertragslaufzeit bleibt von dem Umzug unbetroffen, denn eine neue 24-monatige Laufzeit darf bei einem Umzug nicht einfach in Gang gebracht werden.

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Portierung der Rufnummern

Sie können die alte Rufnummer mitnehmen (portierten), wenn sich die Ortsvorwahl nicht verändert. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den alten Vertrag behalten oder einen neuen Anbieter nutzen möchten. Mit den Mobilfunknummern verhält es sich allerdings ein wenig anders, denn diese sind ortsunabhängig und können somit einfach mitgenommen werden. Selbst, wenn Sie zu einem Anbieterwechsel gezwungen werden, können Sie die Mobilfunknummer portieren.

Die Anbieter verlangen für eine Rufnummernmitnahme Gebühren, aber diese Kosten sind gedeckelt. Bei Festnetzanschlüssen darf der Anbieter im Höchstfall ein Entgelt von 11,44 Euro berechnen und bei einem Mobilfunkanschluss 6,82 Euro. Die Bundesnetzagentur ist für die Festlegung der Höchstgrenzen verantwortlich und gleichzeitig können Sie sich bei denen auch beschweren, wenn der Anbieter mehr Geld für die Portierung verlangt. Es gibt Anbieter, die erhöhte Kosten nehmen, um die Portierungskosten auszugleichen, aber egal wie, Sie sollten sich über solche Gebühren frühzeitig informieren.

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Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland gelten diese Regeln auch.

Allerdings betrieben die hiesigen Firmen nur im Inland das Mobilfunknetz und bei einem Auslandsgespräch kommen die Netze des dortigen Anbieters zum Einsatz, so dass wahrscheinlich die Regelungen für eine außerordentliche Kündigung greifen.

Kürze Laufzeiten bei Bedarf

Bei der Wahl des Anbieters beziehungsweise des Tarifs können Sie berücksichtigen, dass Sie vor Ablauf des zwei Jahresvertrages in einen anderen Wohnort ziehen.

Voraussetzung ist, dass Sie absehen können, dass Sie innerhalb dieser Zeit umziehen. Mittlerweile sind die Anbieter dazu verpflichtet Ihnen einen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten anzubieten und einige Anbieter erlauben sogar eine monatliche Kündigung.

Wichtig ist, dass die meisten kurzen Angebote aber mit höheren Grundgebühren versehen sind oder es fallen Subventionen auf den Router oder das Mobiltelefon. Sie bleiben aber flexibler und sparen bei einem Umzug die Grundkostenzahlung für die letzten drei Monate.

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Das Thema Sonderkündigungsrecht

Sie können den Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Frist zum Ende des Kalendermonats kündigen, wenn der Anbieter Ihnen die aktuelle Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. 

Allerdings gibt es auch hier wieder einige Dinge zu beachten, so dass die 3-monatige Frist erst mit dem realen Umzug beginnt (aktuelle Rechtsprechung).

Das heißt, wenn Sie schon sechs Monate vor dem Umzug kündigen, dann müssen Sie grundsätzlich noch drei Monate nach dem Umzug für den Anschluss bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Leistungen noch in Anspruch nehmen oder nicht. Die Regelung dient dem Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Anbieter, denn der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen bekommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Umzugsrechte der Telefon- und Internetkunden

1. Kann ich meine Festnetznummer bei einem Umzug mitnehmen?

Sie können Ihre Festnetznummer bei einem Umzug mitnehmen, wenn Sie im gleichen Wohnort umziehen. Ziehen Sie in einen anderen Wohnort, dann ändert sich auch die Vorwahl und eine Mitnahme ist nicht möglich.

2. Kann ich bei einem Umzug meine Handynummer behalten?

Sie können Ihre Handynummer bei einem Umzug behalten, denn die Handynummer ist nicht an einen Wohnort gebunden, so dass Sie auch bei einem Wohnortwechsel keine Einschränkungen haben.

3. Kostet die Rufnummermitnahme Gebühren?

Ja, die meisten Anbieter verlangen für die Mitnahme der Rufnummer Gebühren, die aber im Höchstfall bei um die 12 Euro liegen.

4. Wann muss ich die Telefongesellschaft über den Umzug informieren?

Idealerweise informieren Sie die Telefongesellschaft frühzeitig, damit auch direkt nach dem Umzug der Telefonanschluss aktiv ist oder Sie sich im Falle einer notwendigen Kündigung, um einen neuen Anbieter kümmern können.

5. Läuft mein Handyvertrag bei einem Umzug einfach weiter?

Sie müssen mit keinen Einschränkungen oder Änderungen beim Vertrag rechnen, wenn Sie umziehen. Der Vertrag ist an Leistungen und Zahlungen gebunden und nicht nach dem Wohnort.

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Fazit

Heutzutage ist umziehen an der Tagesordnung und die Gründe sind umfangreich, von einem neuen Job bis hin zu einer neuen Liebe. Aber schon vor dem Umzug sollten Sie sich über Telefon und Internet am neuen Wohnort informieren, denn eigentlich können Sie Ihren vorhandenen Vertrag mitnehmen. Grundvoraussetzung ist, dass der Anbieter die Leistungen am neuen Wohnort garantieren kann. Ansonsten können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und müssen sich um einen neuen Anbieter kümmern.

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Telefonieren und surfen auf Schiffen – Roaming-Angebote gelten nur an Land https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-und-surfen-auf-schiffen-roaming-angebote-gelten-nur-an-land/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-und-surfen-auf-schiffen-roaming-angebote-gelten-nur-an-land/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:29:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65157 Mobiltelefon und Tablet sind zu ständigen Begleitern geworden, so auch auf Kreuzfahrten um die ganze Welt. Allerdings gibt es für die Verbraucher immer wieder Fragen rund um Netze und Kosten, so dass wir uns entschieden

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Mobiltelefon und Tablet sind zu ständigen Begleitern geworden, so auch auf Kreuzfahrten um die ganze Welt. Allerdings gibt es für die Verbraucher immer wieder Fragen rund um Netze und Kosten, so dass wir uns entschieden haben, einen umfangreichen Text zum Thema zu verfassen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Roaming-Verordnung oder spezielle Reisepakete der Anbieter gelten auf hoher See und somit auf einer Kreuzfahrt nicht.
  • In der Regel können Sie über ein Mobilfunknetz eines Satelliten telefonieren, so dass Sie auch an Bord von Schiffen mit der Außenwelt in Kontakt treten können. Aber vorsichtig, denn dadurch entstehen sehr hohe Kosten.
  • Bevor Sie eine Kreuzfahrt antreten, sollten Sie sich beim Reiseanbieter informieren und sich die Reiseunterlagen durchlesen. Zudem informieren Sie sich über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord und vergessen Sie die Preise nicht.
  • Damit es nicht zu hohen Kosten kommt, deaktivieren Sie die automatische Netzeinwahl. Sie befindet sich in den Einstellungen des Mobilfunkgerätes, so dass das Gerät sich nicht automatisch in das Schiffnetzwerk einwählt.

Mit dem inländischen Vertrag auf dem Meer telefonieren

An Land nutzen Sie Mobilfunknetze, aber diese decken die Meeresgebiete nicht ab, denn die Reichweite ist landgeschützt und somit terrestrisch.

Wenn Sie sich also auf einem Schiff befinden lassen sich keine Telekommunikationsverbindungen mit einem terrestrischen Mobilfunknetz herstellen.

Auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren ist aber trotzdem ein Mobilfunknetz verfügbar, aber dieses Netz ist mit Hilfe von Satellitentechnik möglich. Schiffe sind mit GSM-Basisstationen ausgestattet (Global System für Mobile Communications: Standard für volldigitale Mobilfunknetze). Die Basisstationen sind mit Hilfe eines Satelliten mit dem Land verbunden, so dass es auch auf hoher See möglich ist, mit dem Smartphone zu telefonieren, SMS-Nachrichten zu versenden oder zu empfangen und im Internet zu surfen.

Wegen der späteren Abrechnung und damit Sie die mobilen Geräte während der Kreuzfahrt nutzen können, müssen Sie ein Roaming-Abkommen mit dem Satellitenbetreiber über das Schiffsnetz abschließen. Die speziellen Preise für die Nutzung richtet sich dann nach den sogenannten maritimen Services.

Wichtig:

Vor Antritt einer Schiffsreise sollten Sie sich bei dem Reiseanbieter oder der Reederei erkundigen. Zudem sollten Sie sich die Preise für Satellitenverbindungen des Mobilfunkanbieters notieren.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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EU-Roaming-Verordnung auf Schiffen

Die EU-Roaming-Verordnung und spezielle Roaming-Reisepakete gelten nur an Land und sind auf dem Meer nicht brauchbar.

Das bedeutet, wenn Sie sich auf einer Kreuzfahrt befinden, dann greift der Kosten-Airbag der EU-Roaming-Verordnung nicht. An Land gibt es einen Schutzmechanismus und der trennt die Verbindung mit dem Mobilfunknetz, sobald Sie eine Höhe von 59,50 Euro erreicht haben.

Die Kosten für eine Satellitenverbindung sind deutlich höher als die Roaming-Preise an Land.

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Warnung vor Roaming-Kosten – Die Pflichten der Mobilfunkanbieter

Inzwischen haben die meisten Mobilfunkanbieter einen sogenannten Kostendeckel für die Roaming-Kosten innerhalb der EU eingeführt oder sperren das Daten-Roaming komplett.

Aber hier sollten Sie vorsichtig sein, denn es gibt auch durchaus Anbieter, bei denen die Telefongespräche von einem Schiff aus auch ohne Kostenbegrenzung weiterhin möglich ist. Dadurch entstehen in der Regel sehr hohe Kosten.

Der Hintergrund ist, dass die EU-Roaming-Verordnung an Bord von Schiffen oder im Flugzeug nicht greift. Es besteht auch keine einheitliche Klarheit darüber, ob der Mobilfunkanbieter eine Informationspflicht hat, damit Sie vor den hohen Kosten auf Schiffen geschützt sind. Die einzige Möglichkeit ist der freiwillige Kostendeckel, aber es handelt sich halt um eine freiwillige Sache.

Es ist allerdings gar nicht so einfach für den Mobilfunkanbieter, Sie vor den hohen Kosten zu warnen, denn er bekommt die Verbindungsdaten von dem Satellitennetzbetreiber nur zeitversetzt. Dadurch kann Ihr Mobilfunkanbieter Sie eigentlich auch nur zeitversetzt informieren.

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Die Preise für Mobilfunkverbindungen per Satellit

Es gelten unterschiedliche Preise für eine Mobilfunkverbindung auf dem Schiff, denn das Roaming-Abkommen des Netzbetreibers mit dem Schiffsnetz-Satellitenbetreiber ist entscheidend.

Es ist sogar möglich, dass ein Megabyte (MB) bis zu 30 Euro kosten kann und ein MB reicht aus, um etwa 20 Mails ohne Fotos zu versenden oder empfangen. Sie können aber auch fünf Webseiten öffnen. Je nach Anbieter kommen dazu die Telefonate nach Deutschland, die zwischen drei und sieben Euro für eine Minute liegen. Manchmal ist sogar eine Einwahlgebühr notwendig.

Wenn Sie nun der Meinung sind, dass Sie sich lieber anrufen lassen, dann lassen Sie sich gesagt sein, dass auch eingehende Anrufe das Urlaubsgeld verringern. Eine Minute liegt zwischen 1,50 Euro und 7 Euro und eine SMS kostet Sie zwischen 40 Cent und 1,50 Euro.

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WLAN auf See

Das Schiff ist dafür verantwortlich, ob es an Bord ein schiffseigenes WLAN (Wireless Local Area Network) gibt. 

Sie können das WLAN in den öffentlichen Bereichen und in einigen Fällen sogar in der Kabine nutzen. Sie können sich über die genauen Konditionen des Internetnutzens an der Rezeption erkundigen.

Die Kreuzfahrtunternehmen bieten meist eigene Internetpaket-Angebote und dann können Sie sich auch mit dem eigenen Gerät ins Schiffs-WLAN einwählen. Diese spezielle Pakete können Sie direkt bei Buchung der Reise online mitbuchen. Preislich liegen die Internetpakete um die 25 Euro für ein Datenvolumen von 250 MB und für 500 MB Datenvolumen müssen Sie mit einem Preis von um die 39 Euro rechnen.

Es werden sogar Tages-/Wochen-Pakete angeboten, wenn Sie das soziale Netzwerk nutzen wollen oder es wird ein Tarif zum Abrufen von Mails (Schnell-Check) angeboten. In der Regel liegen die Preise für solche Pakete zwischen 4 Euro und 19 Euro. Auch eine genaue Minutenabrechnung ist möglich. Sie behalten die Kosten dadurch gut im Überblick.

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Gut zu wissen

Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Pakets über die genauen Modalitäten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Interessant ist, ob die Verbindung nach aufgebrauchtem Guthaben automatisch getrennt wird und ob Sie weitere Pakete buchen müssen.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit Hilfe der Kreditkarte oder Bankkarte, aber nicht über die Mobilfunkrechnung.

Bei den öffentlichen WLAN-Netzwerken gilt, dass die persönlichen Daten bei einer ungesicherten Verbindung nicht sicher sind und somit sollten Sie die Zahlung per Kreditkarte oder Bankkarte per WLAN vermeiden. Zudem sollten Sie den Browserverlauf immer löschen und das Speichern von Zugangspasswörtern vermeiden.

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Schiffseigenes und landbasiertes Mobilfunknetz

Das Mobilfunksystem gilt innerhalb der EU im Bereich zwischen 2 und 12 Seemeilen vor den Landesküsten, manchmal auch auf Schiffen zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Das bedeutet, dass das schiffeigene Mobilfunksystem bei einer geringeren Entfernung als 2 Seemeilen nicht zur Anwendung kommen darf. Die Regelungen des Staates entscheiden, ob auch die Küsten der vorgelagerten Inseln mit einbezogen werden. Diese Regelung gilt übrigens auch für die Länder, die außerhalb der EU liegen.

Wichtig:

Ob die Verantwortlichen sich an die Bestimmungen halten und in den entsprechenden Zonen die Mobilfunkdienste deaktivieren kann man nicht beurteilen. Zudem ist nicht sicher, ob die zuständigen Stellen regelmäßige Prüfungen durchführen.

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Kostengünstige Alternativen zum schiffseigenen Netz

Ein Landgang ist eine gute Möglichkeit, um schnell die E-Mail zu checken, denn in Internet-Cafés und freien Hotspot-Regionen ist es meist günstiger.

Die Hotspots sind meist Hotels, Schnellrestaurants und Cafés. Sie haben sogar die Möglichkeit die entsprechenden WLAN-Hotspots entlang der Reiseroute im Vorfeld zu suchen. Dazu bieten sich Internet-Seiten und Apps an. Allerdings besteht bei den öffentlichen Netzwerken die Gefahr, dass die Datensicherheit nicht gegeben ist. Hier sollten Sie auf jeden Fall auf die Eingabe von sensiblen Daten verzichten.

Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich durchaus lohnen, wenn Sie sich für einen längeren Zeitraum in einem Land aufhalten. Sie müssen aber für jedes Land eine Karte kaufen, wenn Sie unterschiedliche Länder aufsuchen. Ob sich das wirklich lohnt, sollten Sie vor der Reise kontrollieren.

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Hohe Roaming-Kosten durch Satellitenverbindung

Sie haben die Möglichkeit Ihre Mobilfunkrechnung innerhalb von acht Wochen nach Zugang zu beanstanden, wenn Sie mit den Forderungen nicht einverstanden sind.

Hier kommt das Telekommunikationsgesetz zum Einsatz, aber der Widerspruch darf sich nur gegen die geforderten Roaming-Kosten richten. Sie können einen Einzelverbindungsnachweis und ein technisches Prüfprotokoll anfordern, wenn nicht vorhanden.

Die Verbindungen gelten als Anscheinsbeweis, wenn auf der Verbindungsübersicht deutlich wird, dass die Verbindungen mit genauer Uhrzeit, Ziel und Datenmenge aufgeführt sind. Dann sind Sie in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen.

Sie müssen eine gute Begründung für den Widerruf haben, so dass Sie Einwendungen auch erheben können, wenn der Mobilfunkanbieter seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Sie müssen auf jeden Fall die SMS zum Thema Roaming aufbewahren.

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10 Tipps zur Vermeidung von hohen Roaming-Kosten

Die mobilen Endgeräte wählen sich immer automatisch in das Schiffsnetz ein, wenn es sich um das sendestärkste Netz in der Umgebung handelt.

Schon bei einem Hafenspaziergang besteht die Gefahr, aber Sie können auf Ihrem Display sofort erkennen, wenn sich Ihr Gerät in das Schiffsnetzwerk einwählt. Die nachfolgenden 10 Tipps können Ihnen helfen,  die teuren Roaming-Kosten zu vermeiden.

  • Der Telefonanschluss Ihres Smartphones beziehungsweise Ihres Endgerätes muss International-Roaming-fähig sein und das gilt für Telefonate und das Versenden und Empfangen von SMS und mobilen Daten. Die Voraussetzungen können Sie vor der Reise abklären.
  • Die speziellen Reisepakete des Mobilfunkanbieters gelten auf hoher See nicht. Es gibt auf hoher See keine Kostendeckelung, die Sie innerhalb der EU an Land kennen.
  • Vor einer Schiffsreise sollten Sie sich beim Reiseanbieter, der Schiffsgesellschaft oder in den Reiseunterlagen informierten und die Preise für die Nutzung des Mobilfunks und des WLANs einsehen.
  • Vor Antritt der Reise sollten Sie sich nach speziellen Internet-Paketen der Reedereien informieren und diese buchen.
  • Beim Betreten des Hafens sollten Sie das Daten-Roaming abschalten, denn ansonsten kann es passieren, dass Sie ungewollt auf das Schiffsfunknetz zurückgreifen.
  • Beim Betreten des Schiffes achten Sie auf Kurzmitteilungen per SMS, in denen die Preishinweise des Mobilfunkanbieters zu finden sind.
  • Prüfen Sie immer, ob das terrestrische Netz erreichbar ist, denn es ist in der Regel deutlich preiswerter. Innerhalb der EU gelten entweder die Roaming-Tarife oder die speziellen Reisepakete des Mobilfunkanbieters.
  • Passen Sie die Einstellungen an, damit Ihr Mobilfunkgerät nicht mehr Daten als notwendig verbraucht. Dazu sollten Sie die automatischen Updates des Betriebssystems und der Apps ausschalten. Auch die automatische Synchronisation mit Netzwerkdiensten oder Mail-Servern muss nicht sein. Machen Sie das nicht, dann kommt es zu einem automatischen Abruf großer Datenmengen. Sie können auch den Abruf von Mails einrichten, dann werden die Mails nicht komplett heruntergeladen. Aktivieren Sie das mobile Daten-Roaming und die automatische Verbindung mit dem WLAN-Netz nur bei Bedarf und ansonsten schalten Sie es aus.

Ebenfalls wichtig:

  • Schränken Sie die Kommunikation an Bord ein, denn auf hoher See gelten spezielle maritime Services und die sind sehr teuer.
  • Werfen Sie in der Nähe der Küste immer ein Blick auf Ihr Display, denn es kann sein, dass Ihr Endgerät sich mit dem Netzwerk des Landes verbindet. Mit einem Blick auf das Display können Sie das Netz überprüfen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonieren und Surfen auf Schiffen

1. Hat jedes Schiff ein eigene WLAN?

Mittlerweile können Sie bei jeder Schiffsreise das WLAN des Schiffes verwenden, aber in der Regel kommt es immer zu einer Satellitenverbindung und die kann sehr teuer sein.

2. Wann sollte ich das WLAN meines Smartphones ausgeschaltet werden?

Sobald Sie sich in der Nähe des Hafens befinden, sollten Sie die automatische Verbindungseinstellung stoppen. Es kann sein, dass Sie sich mit dem Schiffsnetzwerk einwählen und somit wird es teuer.

3. Wo kann ich kostenfrei meine Mails auf dem Schiff kontrollieren?

Einige Reedereien haben kostenlose WLAN-Hotspots auf den Schiffen eingerichtet. Hier können Sie kostenlos die Mails checken, ohne dass Sie mit hohen Kosten rechnen müssen.

4. Gelten die Roaming-Angebote auch auf Schiffen?

Nein, die Roaming-Angebote sind nur an Land gültig.

5. Wo kann ich mich über die aktuellen Preise für eine Kreuzfahrt und Netzwerkverbindungen informieren?

Sie können sich im Internet, bei der Reederei oder bei dem Reiseunternehmen informieren und sich auf die Reise gut vorbereiten, so dass keine unnötig hohen Kosten zustande kommen.

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Fazit

Die mobilen Endgeräte sind heute immer und überall mit dabei und so ist es auch kein Wunder, dass auch bei einer Kreuzfahrt mindestens das Smartphone mit auf die Reise geht. Aber gerade bei einer Kreuzfahrt gibt es für das mobile Endgerät auf ein paar Dinge zu achten, damit Sie am Ende die Urlaubskasse nicht mit hohen WLAN- und Telefonkosten in die Höhe treiben. Wichtig ist, dass die Roaming-Verordnung nur an Land gilt!

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Sparen mit Preselection, aber Flatrate anderer Anbieter sind teilweise günstiger https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparen-mit-preselection-aber-flatrate-anderer-anbieter-sind-teilweise-guenstiger/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparen-mit-preselection-aber-flatrate-anderer-anbieter-sind-teilweise-guenstiger/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:04:15 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65093 Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, um Geld zu sparen und das beginnt schon bei der Wahl des richtigen Telefontarifs. Die Telekom-Kunden haben die Möglichkeit Geld zu sparen, wenn ihr Anschluss auf die Netzvorwahlnummer eines anderen

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Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, um Geld zu sparen und das beginnt schon bei der Wahl des richtigen Telefontarifs. Die Telekom-Kunden haben die Möglichkeit Geld zu sparen, wenn ihr Anschluss auf die Netzvorwahlnummer eines anderen Anbieters voreinstellen lassen. Allerdings müssen Sie sich bei der Telekom neu anmelden, wenn Sie zu diesem Anbieter zurück wollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt unzählige Anbieter von Telekommunikationsmöglichkeiten, so dass die Auswahl nicht immer leicht fällt.
  • Finden Sie einen guten Anbieter, indem Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen untereinander vergleichen.
  • Mit Preselection lässt sich eine Menge Geld sparen, aber dafür müssen Sie sich gut informieren und einige Voraussetzungen erfüllen.

Preselection-Erklärung

Die Kunden der Telekom Deutschland GmbH haben die Möglichkeit einen zweiten Anbieter für Telekommunikation voreinstellen zu lassen und über den Anbieter führen Sie dann die Telefonate.

Bei der Preselection telefonieren Sie von Ihrem Anschluss aus, aber die Verbindung wird über einen anderen Anbieter durchgeführt. Der Vorteil ist, dass Sie keine Sparvorwahl mehr eingeben müssen, denn das ist bei den Call-by-Call-Verbindungen notwendig. Die Verbindung wird automatisch durch den anderen Anbieter durchgeführt, denn schließlich handelt es sich um eine Voreinstellung.

Diese Möglichkeit besteht nicht nur für Ortsgespräche, sondern die Voreinstellung ist auch für Ferngespräche möglich. Des Weiteren können Sie auch zwei verschiedene Anbieter voreinstellen lassen, so dass einer der beiden Anbieter automatisch ausgewählt wird. Sie können aber auch weiterhin Call-by-Call-Anrufe durchführen.

Sie haben sich für Preselection entschieden, dann bekommen Sie von der Telekom jeden Monat eine Rechnung mit der Grundgebühr und einer Auflistung der Sondernummern. Dazu eine Rechnung von dem Preselectionsanbieter mit den aufgeführten Telefonaten, so dass Sie zwei verschiedene Rechnungen erhalten.

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Preselection – lohnt es sich überhaupt?

Ob sich Preselection für Sie lohnt, hängt von Ihrem Telefonverhalten ab und kann pauschal nicht beantwortet werden.

Mittlerweile haben die meisten Anbieter attraktive Flatrateangebote, so dass sich eine Voreinstellung in der Regel nicht mehr lohnt. Schließlich können Sie mit den Flatrates unbegrenzt telefonieren. Die einzige Möglichkeit sind Auslandsgespräche, denn für sie kann Preselection eine gute Alternative darstellen.

Allerdings sollten Sie sich nicht einfach so für die Preselection entscheiden, sondern erst einmal durchrechnen, ob Sie nicht anders günstiger sind. Achten Sie bei der Berechnung auch darauf, ob es einen Mindestumsatz gibt und wie die Gesprächsabrechnung genau funktioniert.

Nutzen Sie keine Minutentaktabrechnung, wenn Sie immer nur kurze Gespräche führen und wenn Sie viel ins Ausland telefonieren, dann könnte ein günstiges Auslandspaket vielleicht deutlich preiswerter sein.

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Ungewollte Werbeanrufe können zu einer richtigen Plage für Verbraucher werden. Häufig werden Dienstleistungen oder Abonnements am Telefon angeboten. Wir erklären, was Sie konkret dagegen tun können und wo Sie sich beschweren sollten. E-Mails als Werbung für

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Preselection, aber kein Telekom-Kunde

Die Telekom Deutschland GmbH hat eine marktbeherrschende Position und ist somit verpflichtet Ihren Kunden die Preselection möglich zu machen.

Andere Netzbetreiber sind nicht dazu verpflichtet die Preselection anzubieten, so dass die Möglichkeit nur über die Telekom besteht.

Die Anmeldung für Preselection

Sie sind an der Preselection interessiert, dann müssen Sie sich bei dem gewünschten Anbieter melden.

Er übernimmt dann die Weiterleitung an die Telekom Deutschland GmbH und die Umstellung erfolgt schon nach wenigen Werktagen. Sie haben die Möglichkeit selber festzustellen, ob Ihr Anschluss umgestellt ist und dazu tippen Sie die Zahlen 0311 (Ortsnetz) oder 0310 (Fernverbindung) ein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Preselection

1. Ist Preselection preiswerter?

Heutzutage arbeiten viele Telekommunikationsunternehmen mit Flatrates, so dass Preselection für normale Inlandsverbindung nicht mehr lohnenswert ist.

2. Warum muss man keine Vor-Vorwahlen bei Preselection eingeben?

Bei der Wahl von Preselection werden die Vor-Vorwahlen schon einprogrammiert, so dass das lästige Eingeben dieser Zahlen wegfällt.

3. Welche Nachteile hat Preselection?

Viele Wettbewerber der Telekom haben keine Nahbereichstarife, so das alle Gespräche mit einer 0 beginnen und über die benachbarte Ortschaft führen. Es entsteht die Berechnung mit Hilfe des Ferntarifs, aber er kann trotzdem noch günstiger sein als der Nahtarif der Telekom.

4. Was ist der Unterschied zu einem Anschlusswechsel?

Bei der Preselection handelt es sich nicht um einen Vollanschlusswechsel, denn es wird nur eine Programmierung im Computer durchgeführt. Der Telekom-Anschluss bleibt bestehen, so dass Sie auch weiterhin die Grundgebühr zahlen müssen.

5. Sind bei Preselection Call-by-Cal Anrufe weiterhin möglich?

Ja, denn in der Preselection sind keine Anrufe ins Ausland vorgesehen. Die Minutenpreise sind sehr teuer und aus dem Grund sollten Sie auch weiterhin hier auf Call-by-Call setzen.

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Angezeigte Telefonnummer manipulieren – geht das überhaupt?

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Fazit

Heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um beim Telefonieren zu sparen und eine Möglichkeit ist die Preselection der Telekom. Die Telekom ist der einzige Anbieter, der diese Möglichkeit anbietet, aber nach genauer Überprüfung haben wir festgestellt, dass mitunter eine Flatrate anderer Anbieter trotzdem günstiger ist als die Preselection.

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Vergleichsportale: Preissuchmaschinen richtig nutzen – Achten Sie auf die Gesamtkosten und schauen Sie auch direkt bei den Anbietern https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vergleichsportale-preissuchmaschinen-richtig-nutzen-achten-sie-auf-die-gesamtkosten-und-schauen-sie-auch-direkt-bei-den-anbietern/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vergleichsportale-preissuchmaschinen-richtig-nutzen-achten-sie-auf-die-gesamtkosten-und-schauen-sie-auch-direkt-bei-den-anbietern/#respond Wed, 06 Jan 2021 13:10:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59758 Das Internet ist voll Anbietern und den verschiedensten Tarifen und aus dem Grund sind Vergleichsportale eine sehr gute Hilfe. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Vergleichsportale richtig nutzen! Vergleichsportale im Internet werben damit, dass Sie

Der Beitrag Vergleichsportale: Preissuchmaschinen richtig nutzen – Achten Sie auf die Gesamtkosten und schauen Sie auch direkt bei den Anbietern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Das Internet ist voll Anbietern und den verschiedensten Tarifen und aus dem Grund sind Vergleichsportale eine sehr gute Hilfe. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Vergleichsportale richtig nutzen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder zweite Internetnutzer setzt in der heutigen Zeit auf die Vergleichsportale, um die Preise zu vergleichen und einen günstigen Tarif zu bekommen.
  • Manchmal sind die Rankings auf den Preisvergleichsseiten aber sehr neutral und das hängt von den Provisionszahlungen oder den Geschäftsbeziehungen untereinander ab.
  • Vergleichsportale sollten Sie immer recht kritisch nutzen und vergleichen Sie auf jeden Fall die Angebote und die einzelnen Anbieter selber.

Vergleichsportale im Internet werben damit, dass Sie mit nur wenigen Klicks den besten Anbieter mit einem attraktiven Tarif im Bereich Versicherungen, Kredite, Hotel, Stromversorgung oder sogar Mobilfunk finden. Die Vergleichsportale sollen innerhalb von wenigen Sekunden nicht nur das beste, sondern auch das billigste Angebot finden und Ihnen einen detaillierte Übersicht anbieten. Aber viele Verbraucher wissen nicht:

  • Die Preissuchmaschinen berücksichtigen nicht alle Anbieter und nutzen auch nicht alle Produkte, die auf dem Markt zu finden sind. Bei den verschiedenen Branchen variiert die Preisabdeckung sehr stark. Bei Gas und Strom erhalten Sie mit Hilfe der Vergleichsportale einen sehr guten Überblick.
  • Anbieter haben die Möglichkeit für ein gutes Ranking zu bezahlen und demnach stehen diese Angebote in der Regel deutlich weiter oben als andere Angebote.
  • Die Suchergebnisse werden von voreingestellten Filtern beeinflusst und somit passen die Ergebnisse nicht mehr zu Ihrem individuellen Bedarf.
  • Nicht immer haben die Preissuchmaschinen das beste Angebot auf Lager und in einigen Fällen sind die Preise sogar teurer als beim Anbieter selber. Aber auch bessere Preise und Vertragsbedingungen lassen sich über die Vergleichsportale finden.
Stiftung Warentest Eingang
Stiftung Warentest empfiehlt dieses Vergleichsportal zu meiden

Vergleichsportale sind eine praktische Sache und helfen dem Verbraucher Geld zu sparen. Vom Stromtarif über Reisen und Mietwagen bis zu Versicherungen und Krediten können Sie heute fast alles vergleichen. Doch ist die Anzeige immer fair

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Die Objektivität der Vergleichsportale

Im Grunde kann man die Preisvergleichsseiten im Internet mit einem Makler vergleichen, denn sie listen in einigen Fällen nur ausgesuchte Unternehmen auf und dafür erhalten Sie eine Provision.

Die Plattformen gehören nicht zu den neutralen Anbietern und handeln auch nicht uneigennützig, denn sie erhalten für einen Vertragsabschluss eine Provision vom Unternehmen.

Bei so einem Preisvergleichsportal finden Sie nur Angebote von Unternehmen, mit denen das Portal einen Vertrag geschlossen hat. Aber es gibt auch Preissuchmaschinen, die eigene Recherchen betreiben und nach Angeboten und Tarifen suchen.

Scheinbar kostenlos – die Vermittlungsplattformen für Dienstleistungen

Die Online-Vermittlungsplattformen im Bereich Übernachtung, Stromtarif, Flug, Kredit und Mobilfunk wurden von den Marktwächtern untersucht.

Das Ergebnis ist eindeutig, denn sie bieten im fast undurchsichtigen Dschungel von Anbietern und Angeboten einen guten Überblick, aber trotzdem sollten Sie die Plattformen nur eingeschränkt nutzen. Die Plattformen bieten ihre Dienste meist nur vermeintlich kostenfrei an.

Die meisten Vermittlungsplattformen verlangen zwar kein Geld für die Leistung, aber durch Werbeanzeigen oder die Verwertung der persönlichen Daten lassen sich einige Kosten gut decken. Zudem nutzen sie die Möglichkeit höhere Preise für eine Dienstleistung zu nehmen, um die Provisionszahlung abzudecken.

Das Ranking für die Dienstleistungen lassen sich durch die Provisionen der Online-Vermittlungsplattformen beeinflussen und das kann der Nutzer nur sehr schwer feststellen.

Die unklaren Vertragsverhältnisse sind bei den Vergleichsportalen für Dienstleistungen sehr tückisch, denn bei einer Buchung kommen in der Regel gleich mehrere Verträge zustande:

  • Ein Vertrag mit der Vermittlungsplattform.
  • Ein Vertrag mit dem Erbringer der Dienstleistung und eventuell ein Vertrag mit einem Sub-Vermittler.

Durch diese Undurchsichtigkeit lässt sich kaum feststellen, an wen Sie sich wenden müssen, wenn es bei der Durchführung der Dienstleistung zu Problemen kommt. Für die Vertragspartner lässt sich dank der undurchsichtigen Vertragsführung ein Reklamationsfall immer hin und her schieben und der Verbraucher hat Schwierigkeiten die Forderungen durchzusetzen.

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Schneeballsysteme sind illegal aber faszinieren schon sehr lange die Menschen. Die einen, weil Sie viel Geld bekommen, die andere, weil Sie scheinbar viel verdienen können. Doch woran erkennt man ein illegales Schneeballsystem überhaupt? Mit geringen

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Die Tücken der Preissuchmaschinen

Jeder zweite Internetnutzer hat schon einmal ein Vergleichsportal genutzt, egal ob für die Suche nach einem Versicherungstarif oder um das beste Hotel zu finden.

Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Bundesverband, die im Jahr 2017 zu einer forsa-Umfrage aufgerufen hat. Über das Vergleichsportal soll das beste und günstigste Angebot gefunden werden und das ist auch die Hoffnung der Nutzer. Leider lauern bei den Preissuchmaschinen viele Risiken. Sie bilden nicht die Angebote des gesamten Marktes ab, sondern das Angebot muss zudem auch noch günstig und für Sie dauerhaft gut sein.

Beispiel:

Sie suchen einen neuen Stromtarif und Tarif A liegt auf dem obersten Platz als bester und günstigster Stromtarif. Aufgrund eines Bonus, der bei Vertragsbeginn angeboten wird, ist der im Moment das günstigste Angebot. Der Tarif wird im 2. Jahr deutlich teurer und somit ist der Tarif nur im 1. Jahr für Sie der beste und günstigste. Aber entscheidend sollten immer die Kosten für die gesamte Laufzeit sein, denn wenn Sie einen Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen, zahlen Sie meist drauf und die Frist liegt meist bei 12 Monaten.

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Das richtige Nutzen der Vergleichsportale

Damit Sie als Verbraucher im Endeffekt nicht draufzahlen, haben wir Ihnen eine Auflistung gemacht und zeigen Ihnen, wie Sie die Portale richtig nutzen.

  • Seien Sie immer sehr kritisch beim Nutzen der Vergleichsportale! Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie keinen umfassenden Marktüberblick durch die Preissuchmaschinen bekommen. Je nach Branchen berücksichtigen sie nicht immer alle Anbieter, aber im Bereich Strom- und Gasanbieter lassen sich positive Beispiele zeigen. Mit den Preissuchmaschinen erhalten Sie hier einen guten Überblick.
  • Nutzen Sie immer verschiedene Vergleichsportale! Bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden, sollten Sie sich immer über die Anbieter und die Tarife informieren. Bei den Vergleichsportalen gibt es meist sehr große Unterschiede, denn beim Ranking werden eventuell verschiedene Anbietertarife berücksichtigt. An den Hinweisen „sponsored by“ oder „powered by“ erkennen Sie, dass die gleiche Datenbasis zum Einsatz kommt.
  • Preise und Vertragsbedingungen beim Anbieter vergleichen! Manchmal ist es deutlich günstiger einen Vertrag direkt mit dem Anbieter abzuschließen und nicht beim Vergleichsportal. Auch ein Blick in die Vertragsbedingungen kann Unterschiede aufzeigen und schauen Sie sich immer das Kleingedruckte genau an. Dadurch wissen Sie über Widerrufs- und Reklamationsmöglichkeiten bescheid und kennen auch die Bedingungen für eventuelle Bonuszahlungen. Das Vergleichsportal bietet meist auch Bonuszahlungen an und hier müssen Sie sich genau informieren.
  • Voreinstellungen bei Vergleichsportalen beachten! Die Voreinstellungen schränken die Suchergebnisse ein und führen zu einem verbraucherunfreundlichen Ranking. Lassen Sie sich nur Tarife anzeigen, zu denen Sie direkt über das Portal selber gelangen.
  • Die Einstellung zu Einpreisung von Boni ist zu überprüfen! Die tatsächlichen Jahreskosten lassen sich nur so vergleichen. Die meisten Angebote sind nur im ersten Jahr sehr günstig und im zweiten Jahr kommt die böse Überraschung und die Kosten steigen. Das gilt besonders für Tarife bei Strom- und Gasversorgern.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss Ihnen den Bonus auch wirklich auszahlen! Unternehmen haben in der Vergangenheit viele Boni einfach nicht ausgezahlt und die Kunden mussten dem Geld hinterherlaufen. Nur wenn die Vergleichsportale für die Boni einstehen, können Sie sich zur Auszahlung an sie wenden. Einen deutlich besseren Vergleich finden Sie, indem Sie nicht nur die Angebote mit Boni, sondern auch die Angebote ohne Boni mit in den Vergleich einbeziehen.
  • Verwechseln Sie die Ergebnisse der Vergleichsseiten nicht nur bezahlten Anzeigen! Die Suchergebnisse sollten immer mit speziellen Zusätzen wie „Gesponsert“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Nur mit einem hohen Rechercheaufwand lässt sich nachvollziehen, welche Anzeige eine gute Empfehlung ist.

Finden Sie einen günstigen Strom- oder Gasanbieter

Bei der Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter sollten Sie immer auf einige Besonderheiten achten, die wir Ihnen erklären. Nur dann entspricht das Ergebnis auch Ihren Wünschen. Eine gute Unterstützung bietet die Checkliste zum Energie-Anbieterwechsel, die Sie kostenfrei herunterladen können.

Unabhängige Energieberater der Verbraucherzentralen beraten Sie zur Auswahl des richtigen Stromanbieters. Eine Beratung findet in den eigenen vier Wänden oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen statt.

Mehr Transparenz für Vergleichsportale

Die Verbraucherzentrale Bundesverband verlangt verbesserte, gesetzliche Rahmenbedingungen, damit die Verbraucher mehr Vertrauen zu den Vergleichs- und Buchungsportalen haben.

Zahlungen und Provisionen der Anbieter dürfen keinen Einfluss auf das Ranking haben, so dass auch wirklich das beste und günstigste Angebot beim Ranking ganz oben zu finden ist. Die genauen Forderungen in Bezug auf die Buchungs- und Vergleichsportale lassen sich hier nachlesen.

Fakeshop
Warnung vor Onlineshops: Hier dürfen Sie nicht einkaufen (Fakeshop Liste)

Achtung: Neue Fakeshops entdeckt! Das Geld ist weg und die Ware kommt nicht oder es kommt nur minderwertige Ware. Diese Erfahrung machen einige Verbraucher in Deutschland beim Onlineshopping. Betrüger eröffnen Onlineshops, die es nur virtuell

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vergleichsportale

1. Wie seriös sind heute die Vergleichsportale?

Es gibt heute unzählige Vergleichsportale, aber das seriöseste Portal ist wohl die Stiftung Warentest. Es gibt ein paar Kriterien anhand derer Sie seriöse Plattformen erkennen.

2. Sind Vergleichsportale wirklich sinnvoll?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Vergleichsportale durchaus einen Sinn haben, denn mit Ihnen lassen sich die verschiedenen Anbieter und die Preise der einzelnen Tarife auf einen Blick sehr gut vergleichen.

3. Befinden sich alle Anbieter im Ranking der Vergleichsportale?

Nein, leider befinden sich nicht alle Anbieter eines Bereichs im Ranking der Vergleichsportale. In den meisten Fällen sind nur die Anbieter vorhanden, die für das Ranking bezahlen.

4. Welche Branche lässt sich am besten mit einem Preisvergleich kontrollieren?

Im Bereich Gas und Strom befinden sich die meisten Anbieter in den Vergleichsportalen, aber auch im Bereich Übernachtungen ist die Marktübersicht in den letzten Jahren deutlich besser geworden.

5. Warum verändert sich das Ranking im Vergleichsportal so schnell?

Der Markt unterliegt ständigen Preisschwankungen und zudem kommen immer neue Tarife und Anbieter hinzu. Diese Schwankungen zeigen sich natürlich auch in den Vergleichsportalen und somit ändert sich das Ranking ständig.

Symbolbild Kopfhörer schnurlos Air Pods
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Schnurlose Kopfhörer zum Spitzenpreis bieten die Onlineshops modern-play.de und modernplay.de. Die Earpods funktionieren mit Bluetooth und sollen kompatibel zum iPhone und zu Android sein. Das Design entspricht teils den beliebten AirPods von Apple. Doch wie

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Fazit

Heutzutage nutzt jeder zweite Internetuser mindestens einmal ein Preisvergleichsportal, um einen Überblick über die Anbieter und die Preise zu erhalten. Mit Hilfe eines Vergleichsportals lassen sich in beinah allen Branchen die besten und günstigsten Anbieter finden, wenn Sie auf unsere Richtlinien achten.

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