Thema Anbieterwechsel
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Unsere Beiträge zum Thema Anbieterwechsel
Einfach wechseln: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab
23. Februar 2022
Was passiert beim Umzug mit Stromvertrag und Gasvertrag? Alle Infos
23. Februar 2022
Anbieter wechseln? So ermitteln Sie den Termin für Ihre Kündigung
22. November 2021
Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters: Höchstens ein Tag ohne Leitung, ansonsten kann es zu einer hohen Geldbuße kommen
24. April 2022
Ein Anbieterwechsel im Bereich des Telefon- und Internetanschlusses ist keine Seltenheit, aber der Anschluss darf bei einem Wechsel im Höchstfall nur einen Tag unterbrochen sein. Hier ist der Anbieter in der Pflicht und Sie als Kunden können ihn auch auf seine Pflicht hinweisen.
Stromanbieterwechsel: Warum sollten Sie den Gas- oder Stromanbieter wechseln?
23. Februar 2022
Der richtige Tarife kann bei Gas und Strom für einen Unterschied von mehreren Hundert Euro sorgen. Aufgrund dessen ist es für Hauseigentümer sowie ebenfalls für Mieter unbedingt empfehlenswert, Wechselmöglichkeiten zu nutzen.
Einfach wechseln: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab
23. Februar 2022
Durch einen Wechsel ist es bei Strom und Gas nicht nur machbar, aus einer Vielzahl an Tarifen auszuwählen, sondern es kann zumeist auch einiges an Geld gespart werden. Dazu kommt, dass der Wechsel von einem Anbieter zum nächsten in der Regel unkompliziert und reibungslos abläuft. Hier lesen Sie nach, wie Sie den Wechsel am besten durchführen.
Was passiert beim Umzug mit Stromvertrag und Gasvertrag? Alle Infos
23. Februar 2022
Schon vor dem Umzug bietet es sich an, das Thema Strom- und Gasvertrag zu behandeln. Eventuell besteht die Möglichkeit den vorhandenen Gas- und Stromvertrag auch an der neuen Adresse weiterlaufen zu lassen. Im schlimmsten Fall drohen nicht nur doppelt laufende Verträge, sondern auch doppelte Kosten.
Anbieter wechseln? So ermitteln Sie den Termin für Ihre Kündigung
22. November 2021
Ein Anbieterwechsel ist immer mit großen Hürden verbunden, dabei spielt es keine Rolle ob es um die Gastarife, die Autoversicherung oder das Telefon geht. Wichtig ist, dass Sie einen Blick auf den Kündigungstermin werfen. Mit Hilfe der neuen Transparenzverordnung gibt es endlich Abhilfe und Sie können deutlich besser mit den Möglichkeiten umgehen.
Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde? – Sie haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht
16. Dezember 2020
In den letzten Jahren haben die Haustür- und Telefonverkäufe stark zugenommen und die Gas- und Stromanbieter haben Verbrauchern Energieverträge untergeschoben, die sie gar nicht brauchen und nicht abschließen wollten. Die Betroffenen können gegen die ungewollten Energieverträge vorgehen.