Angebote | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 29 Nov 2021 04:46:41 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Angebote | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Anbieter wechseln? So ermitteln Sie den Termin für Ihre Kündigung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anbieter-wechseln-so-ermitteln-sie-den-termin-fuer-ihre-kuendigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anbieter-wechseln-so-ermitteln-sie-den-termin-fuer-ihre-kuendigung/#respond Mon, 22 Nov 2021 10:30:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67235 Ein Anbieterwechsel ist immer mit großen Hürden verbunden, dabei spielt es keine Rolle ob es um die Gastarife, die Autoversicherung oder das Telefon geht. Wichtig ist, dass Sie einen Blick auf den Kündigungstermin werfen. Mit

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Ein Anbieterwechsel ist immer mit großen Hürden verbunden, dabei spielt es keine Rolle ob es um die Gastarife, die Autoversicherung oder das Telefon geht. Wichtig ist, dass Sie einen Blick auf den Kündigungstermin werfen. Mit Hilfe der neuen Transparenzverordnung gibt es endlich Abhilfe und Sie können deutlich besser mit den Möglichkeiten umgehen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Anbieterwechsel sind heute in vielen Sparten üblich, so dass mindestens alle zwei Jahre ein neuer Anbieter gesucht wird.
  • Ein Wechsel des Anbieters findet in der Regel bei der Autoversicherung, bei Versicherungen im Allgemeinen, bei den Strom- und Gasanbietern und bei Telefon- und TV-Anbietern statt.
  • Die Preise wechseln von Jahr zu Jahr und von Anbieter zu Anbieter, so dass ein regelmäßiger Wechsel durchaus sinnvoll ist und eine Menge Geld sparen kann.
  • Beim Anbieterwechsel gibt es ein paar wichtige Faktoren zu beachten, darunter auf jeden Fall die Kündigungsfrist des laufenden Vertrages.

Die neue Transparenzverordnung

Ein Wechsel des Anbieters ist in der heutigen Zeit kein Hexenwerk mehr, denn aufgrund der unzähligen Anbieter und Angebote auf dem Markt, will jeder Verbraucher Geld sparen.

Mit einem Anbieterwechsel können Sie, je nach Anbieter und Tarif mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Mit Hilfe der neuen Transparenzverordnung muss Ihnen der Anbieter die folgenden Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie einen Anbieterwechsel durchführen oder den Vertrag einfach beenden können.

  • Datum des Vertragsbeginns
  • Ende der Mindestvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • letzter Kalendertag für die Kündigung
  • Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels

Die ganzen Informationen finden Sie eigentlich immer auf der jeweiligen Rechnung, denn dort steht das Datum des Vertragsbeginns, das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Zudem bieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Möglichkeit alle wichtigen Punkte nachzulesen.

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Die Angabe des letzten Kalendertags

Die wichtigste Information für Sie ist die Angabe des letzten Kalendertags für die Kündigung, denn dabei handelt es sich um den Tag, an dem die Kündigung spätestens auf dem Tisch des Anbieters liegen muss. 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um dem Anbieterwechsel rechtzeitig in die Wege zu leiten. Idealerweise nutzen Sie ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung, denn damit haben Sie im Notfall einen Beleg in der Hand, dass das Schreiben rechtzeitig bei Ihrem alten Anbieter angekommen ist.

Einige Anbieter akzeptieren die Kündigung auch via Mail, aber dann sollten Sie sich die Kündigung unbedingt bestätigen lassen. Ohne eine schriftliche Bestätigung haben Sie keine rechtliche Grundlage und können die Kündigung nicht nachweisen, so dass Sie auch weiterhin an dem laufenden Vertrag gebunden sind.

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Anbieterwechsel mit Hilfe des neuen Anbieters

Obwohl ein Anbieterwechsel in der heutigen Zeit häufig vorkommen, sollten Sie sich nicht nur genau informieren, sondern den neuen Anbieter mit ins Boot holen.

Gerade, wenn Sie schon wissen, zu welchem Anbieter Sie wechseln wollen, dann sollten Sie nicht selber eine Kündigung in die Wege leiten oder die Portierung der alten Rufnummer beantragen. Der neue Anbieter kann Ihnen bei diesen Aufgaben helfen. Die Möglichkeit steht bei allen Anbietern zur Verfügung, denn Sie müssen nur den Auftrag geben. Dazu müssen Sie mit dem neuen Anbieter einen Vertrag schließen und ihn dazu berechtigen, dass er in Ihrem Auftrag handeln darf. Er übernimmt dann nicht nur die Kündigung des alten Anbieters, sondern kümmert sich dann auch um alle anderen Belange.

Wichtig ist, dass bei einem Anbieterwechsel die Leistung im Höchstfall nur für einen Kalendertag unterbrochen sein darf. Damit das auch möglich ist, müssen Sie die Beauftragung rechtzeitig in die Wege leiten. Sie sollten aber auch immer ein Blick auf die Kündigungsfristen Ihres alten Anbietern haben.

Wenn Sie den Vertrag mit dem neuen Anbieter widerrufen, dann müssen Sie die Kündigung und die Portierung in Bezug auf den alten Anbieter zurücknehmen, damit keine Leistungsunterbrechung stattfindet.

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Die „richtige“ Kündigung

  • Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort versenden, denn dadurch erhalten Sie einen Beleg, der als sicherer Beweis zum Eingang der Kündigung beim Anbieter gilt.
  • Obwohl viele Anbieter Kontaktformulare und E-Mail-Optionen anbieten und es sich auch um eine schriftliche Form handeln, haben sie nicht die gleiche Beweiskraft. Im Streitfall kann der Anbieter nur mit Hilfe der Rückantwort auf seine Pflicht hingewiesen werden.
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Anbieterwechsel beim Umzug

Damit bei einem Umzug ein reibungsloser Wechsel des Anbieters funktionieren kann, müssen Sie eigentlich nur auf drei Schritte achten.

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Idealerweise planen Sie den Anbieterwechsel schon einige Monate im Voraus, damit Sie die Kündigungsfrist einhalten können. Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, prüfen Sie zuerst die Frist bei Ihrem aktuellen Vertrag, um Verlängerungen zu vermeiden.

Wahl des neuen Anbieters

Tarife vergleichen und Angebote einholen hilft dabei, einen neuen Anbieter zu finden. Wichtig ist zudem, ob die gewünschten Dienste auch am neuen Wohnort verfügbar sind. Einige Dienste sind nicht überall verfügbar.

Vertrag mit neuem Anbieter

Zum Schluss müssen Sie einen neuen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen, wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden können. Sie haben sogar die Möglichkeit, dass der neue Anbieter die Kündigung des alten Anbieters übernimmt und sich um den ganzen Papierkram kümmert. Wichtig ist, dass Sie sich um eine Rufnummermitnahme bemühen, wenn Sie ihre alte Nummer mitnehmen möchten. Aber auch hierum kann sich der neue Anbieter kümmern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Anbieterwechsel

1. Wie läuft ein Anbieterwechsel ab?

Der tatsächliche Wechsel beginnt, wenn der neue Anbieter den alten Anbieter über den Wechsel informiert. Allerdings kümmern sich der neue Anbieter in der Regel um alle notwendigen Belange, so dass Sie ihn nur beauftragen müssen.

2. Wann ist ein Anbieterwechsel möglich?

Ein Anbieterwechsel ist möglich, wenn der aktuelle Vertrag in naher Zukunft endet oder es zu einer immensen Preiserhöhung kommt, ohne dass die Leistungen entsprechend angepasst werden.

3. Wann wechseln die Verbraucher ihre Autoversicherung?

In der Regel wechseln die Verbraucher ihre Autoversicherung immer zum Ende des Jahres, denn in den meisten Fällen laufen dann die alten Verträge aus oder Preiserhöhungen werden bekannt.

4. Muss ein Anbieterwechsel nahtlos erfolgen?

Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass ein Anbieterwechsel nahtlos funktioniert. Aber ein Leistungsverlust von einem Werktag ist durchaus erlaubt.

5. Muss die Kündigung immer in schriftlicher Form vollzogen werden?

Eine Kündigung sollte immer in schriftlicher Form vollzogen werden, damit Sie einen beweiskräftigen Beleg in der Hand haben.

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Fazit

Ein Anbieterwechsel ist heute keine Seltenheit mehr, denn bei der Fülle an Angeboten und Anbieter können Sie sich immer das Beste raussuchen. Allerdings sollten Sie einen Blick auf die Kündigungsfrist halten, den Kalendertag für die Kündigung und die richtige Kündigungsform haben. Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden haben, dann überlassen Sie ihm die Arbeit, indem Sie ihm den schriftlichen Auftrag dazu erteilen.

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Frühbucherrabatte sind nicht immer Schnäppchen, aber ein Vergleich aller Angebote und deren Leistungen verschafft eine gute Übersicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fruehbucherrabatte-sind-nicht-immer-schnaeppchen-aber-ein-vergleich-aller-angebote-und-deren-leistungen-verschafft-eine-gute-uebersicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fruehbucherrabatte-sind-nicht-immer-schnaeppchen-aber-ein-vergleich-aller-angebote-und-deren-leistungen-verschafft-eine-gute-uebersicht/#respond Wed, 24 Feb 2021 09:49:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61319 Sommer ist die beste Zeit um einen Urlaub zu planen und dabei suchen Sie bestimmt nach Frühbucherrabatten, um einen guten Preis zu erhalten. Bei den Frühbucherrabatten ist ein zweiter Blick sehr wichtig, denn nicht immer

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Sommer ist die beste Zeit um einen Urlaub zu planen und dabei suchen Sie bestimmt nach Frühbucherrabatten, um einen guten Preis zu erhalten. Bei den Frühbucherrabatten ist ein zweiter Blick sehr wichtig, denn nicht immer sind die angeblichen Rabatte auch richtige Schnäppchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frühbucher-Angebote sind unterm Strich manchmal deutlich teurer als der normale Preis und dass obwohl es ein Rabattversprechen gibt.
  • Die Leistungen der unterschiedlichen Angebote vergleichen Sie vor der Buchung.
  • Im Reisebüro verlangen Sie den günstigsten Preis und wenn der Vermittler das Angebot nicht günstig anbieten kann, dann muss er die Differenz nachträglich zahlen.

Die Entscheidung den Sommerurlaub schon sehr früh zu buchen wird in der Regel mit allerlei Vergünstigungen belohnt, denn die meisten Verbraucher buchen den Jahresurlaub schon bis Ende Februar. Die Reiseveranstalter locken schon sehr früh mit sogenannten Frühbucherrabatten, aber was auf den ersten Blick wie ein günstiges Schnäppchen wirkt, kann sich als Schmalspurangebot erweisen. Ein Blick hinter die Kulissen offenbart, dass zusätzliche Kosten entstehen und aus dem Grund buchen Sie nicht zu schnell. Vergleichen Sie immer zuerst mehrere Angebote, um am Ende wirklich das günstigste und beste Angebot zu bekommen.

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Rabatte zählen zu den freiwilligen Leistungen

Der Reiseveranstalter ist für die Frühbucherrabatte zuständig, aber er muss sie nicht gewähren, denn es handelt sich um freiwillige Leistungen.

Innerhalb eines Angebotes sind die Nachlässe und Vergünstigen meist sehr unterschiedlich. Manche Rabatte gibt es nur für eine bestimmte Unterkunft und das ist nur ein Beispiel. In der Hinsicht gibt es allerlei Möglichkeiten.

Wichtiger wie nie – der Preisvergleich

Die einzelnen Posten aus dem Frühbucherangebot vergleichen Sie am besten immer nur mit gleichen Leistungen oder Sie achten darauf, dass die Leistungen zumindest ähnlich sind.

Das Augenmerk liegt bei dem Vergleich nicht auf dem Preis, obwohl auch da genauer geschaut werden muss, sondern eher auf dem Umfang der Leistungen. Ist in den Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel vorhanden oder ist die Verpflegung All-inclusive?

Ein Vergleich mit einem anderen Anbieter kann sich durchaus lohnen, denn viele Anbieter haben gleiche Leistungen im Angebot, dazu gehören beispielsweise Flug und Unterkunft. Bei einem Anbieter zahlen Sie den normalen Preis und bei einem anderen Anbieter erhalten Sie einen reduzierten Preis. Der günstigere Anbieter gewährt Ihnen sogar noch einen Nachlass, dann kann es zu einer Einsparung von mehreren hundert Euro kommen.

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Fragen Sie nach dem preisgünstigen Angebot

Sie haben keine Lust auf den Internetseiten oder den Katalogen nach Schnäppchen zu suchen, dann wenden Sie sich an das Reisebüro und verlangen Sie das billigste Angebot für das Traumziel.

Die Reisevermittler suchen das günstigste Angebot raus, denn wenn nicht, dann stehen sie für die Preisdifferenz gerade. Im Idealfall nehmen Sie einen Zeugen mit, denn wenn es zu einem Streitfall kommt, dann müssen Sie nachweisen, dass es sich nicht um das günstigste Angebot handelt.

Katalogpreise sind unverbindlich

Im Katalog stehen Preisangaben, aber nach denen können Sie sich heute nicht mehr richten.

Die Reiseveranstalter ändern an den Preisen im Nachhinein immer etwas und demnach sind die Katalogpreise schnell nicht mehr aktuell. Sie müssen immer nach den kompletten Kosten und nach möglichen Nachlässen fragen.

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Nach Buchung folgen Preiserhöhungen

Nach der Buchung haben Reiseveranstalter die Möglichkeit den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn die Buchung vier Monate vor Reisebeginn erfolgt.

Mittlerweile gibt es aber einige Urteile, die besagen, dass eine solche Preiserhöhung nicht richtig ist und demnach haben sich die Veranstalter gefügt. Es gibt kaum noch Preiserhöhungen bei den Frühbucherangeboten.

Die Reiserücktrittsversicherung

Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab, wenn Sie frühzeitig ein Reisebuchung vornehmen.

Im Vergleich zu möglichen Stornierungskosten ist die Prämie für die Versicherung ein Klacks. Die Versicherung zahlt aber nur, wenn es zu einem der vertraglich vereinbarten Ereignisse kommt, wie einer Schwangerschaft, ein Todesfall in der nächsten Familie oder einer schweren Krankheit.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Frühbucherrabatte

1. Bis wann gibt es einen Frühbucherrabatt?

Für einen Frühbucherrabatt gibt es keine Grenzen, aber im Durchschnitt wird behauptet, dass Frühbucherrabatte bis zur Buchung Mitte Februar in Frage kommen.

2. Erhalten ich einen Frühbucherrabatt, wenn ich ein Jahr im Vorfeld buche?

Es gibt keine festen Regelungen, ob und wann Sie einen Frühbucherrabatt bekommen. Am besten kontaktieren Sie den Reiseveranstalter und fragen nach den günstigsten Preisen.

3. Wann sollte ich eine Reise buchen?

Bei einem Flug in die Ferne, nach Asien oder Amerika lohnt sich ein Blick auf die Preise schon einige Monate vorher. vier bis sechs Monate vor der Reise sind die Flüge meist deutlich günstiger. Bei einem Flug innerhalb Europas reicht eine Zeitspanne von sechs Wochen vor Reisebeginn.

4. Kann ich Frühbucherratte verhandeln?

In einem Reisebüro lässt sich am besten verhandeln, denn schließlich will der Veranstalter die Reise verkaufen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Verhandlungsmöglichkeiten Sie haben und nehmen Sie immer eine zweite Person mit.

5. Internet ist billiger als das Reisebüro – kann ich stornieren?

Sie haben die Möglichkeit die Reise aus dem Reisebüro zu stornieren, aber dafür müssen Sie auf die Fristen achten, sonst zahlen Sie Stornogebühren.

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Fazit

Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr und die meisten Menschen sparen das ganze Jahr für diese Zeit. Frühbucherrabatte locken den Verbraucher und dabei gibt es keine feste Zeitspanne bis wann ein solcher Rabatt angeboten wird. Aber vor der Buchung sollten Sie das vermeintliche Schnäppchen mit anderen Angeboten und deren Leistungen vergleichen. Werfen Sie nicht nur einen Blick auf den Preis, denn auch die Leistungen sind manchmal immens unterschiedlich.

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