Angehörige | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 04:01:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Angehörige | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Urlaub für pflegende Angehörige – Die Pflegekasse zahlt 42 Tage Urlaub im Jahr https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/urlaub-fuer-pflegende-angehoerige-die-pflegekasse-zahlt-42-tage-urlaub-im-jahr/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/urlaub-fuer-pflegende-angehoerige-die-pflegekasse-zahlt-42-tage-urlaub-im-jahr/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57106 Der Sommer steht vor der Tür und Sonne und Strand locken viele Menschen in den Urlaub, aber die Möglichkeit besteht bei pflegenden Angehörigen selten. Die pflegenden Angehörigen haben einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause, den sie

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Der Sommer steht vor der Tür und Sonne und Strand locken viele Menschen in den Urlaub, aber die Möglichkeit besteht bei pflegenden Angehörigen selten. Die pflegenden Angehörigen haben einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause, den sie betreuen und pflegen. Da kommt eine Auszeit sehr selten vor. Urlaub und Pflege lassen sich schwer organisieren und viele Angehörigen haben einfach keine Hilfe. Aber gerade ein paar Tage weg vom Alltag sorgt dafür, dass die Energiereserven aufgetankt werden, um die Aufgaben zu Hause besser zu erfüllen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Urlaubsvertretung orientiert sich an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.
  • Die pflegende Angehörige das Recht auf bis zu 42 Tage Verhinderungspflege, die auch als Ersatzpflege bezeichnet wird. Sie wird von der Pflegekasse bezahlt und kann auf das Jahr verteilt werden.
  • Die Verhinderungspflege wird immer dann in Anspruch genommen, wenn die Pflegezeit verhindert ist, aber nur für eine zeitlich begrenzte Zeit.
  • Nachweise und Belege reichen zur Antragsstellung aus. Ein zusätzlicher Antrag muss nicht gestellt werden.
  • Es findet teilweise eine Anrechnung auf das Pflegegeld statt.
  • Ein Pflegehotel bietet sich innerhalb Deutschlands als idealer Urlaubsort an.

Bei dem Bedürfnis einen Urlaub zu unternehmen, muss die Urlaubsvertretung für den Pflegebedürftigen nach seinen Bedürfnissen ausgesucht werden. Viele Hilfsbedürftige verlassen die gewohnte Umgebung nur sehr ungerne und demnach ist es sinnvoll eine Pflegekraft zu nehmen, die zu Hause betreut. Der Angehörige, der ansonsten pflegt und betreut kann in Ruhe Kraft tanken.

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Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege

Es spielt keine Rolle, ob ein Arztbesuch anstatt, eine Familienfeier oder eine kleine Reise, die Pflegekasse zahlt für den Ausfall der vertrauten Pflegeperson die sogenannte Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege bezeichnet man auch als Ersatzpflege und sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die vertraute Pflegekraft eine kurzzeitig begrenzte Auszeit braucht. Selbstverständlich handelt es sich auch bei einem Urlaub um einen solchen Fall, aber auch eine stundenweise Betreuung wird als Verhinderungspflege bezeichnet. Zu den stundenweise Verhinderungen zählen beispielsweise

  • ein Zoobesuch mit dem Enkel
  • eine familiäre Feier
  • ein Kinobesuch
  • ein Arztbesuch

Aber auch langfristige Verhinderungen sind möglich, darunter zählen

Wichtig:

Als Pflegeperson wird eine Person bezeichnet, die nicht erwerbsmäßig in dem Haushalt des Pflegebedürftigen lebt. In der Regel handelt es sich um den Ehepartner, Tochter, Sohn, aber auch Freunde und Nachbarn fallen darunter.

Die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 bezahlt.

Dabei spielt beim Leistungsanspruch die Vorpflegezeit eine wichtige Rolle. Das bedeutet, die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben, damit überhaupt ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob zu diesem Zeitpunkt nur der Pflegegrad 1 oder eine andere Einstufung vorhanden war. Der Pflegegrad 2 muss aber zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege vorliegen.

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Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Die Kurzzeitpflege und das Pflegehotel

Bei einer Auszeit stehen dem pflegenden Angehörigen mehrere Optionen zur Auswahl, die Kurzzeitpflege oder ein Urlaub im Pflegehotel.

Die Kurzzeitpflege sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige rund um die Uhr gut versorgt wird. Dafür wird er in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht, die als Kurzzeitpflegeeinrichtung zu bezeichnen ist. Für Unterkunft und Verpflegung zahlt der Pflegebedürftige selber. Für die Kurzzeitpflege stellen einige Pflegeheime extra Betten zur Verfügung, die frühzeitig anzufragen sind. Dadurch, dass nur wenige Pflegeheime solche Angebote machen, sind die Plätze heiß begehrt und es kommt häufig zu Engpässen.

Die zweite Möglichkeit ist der Urlaub in einem Pflegehotel, indem der pflegende Angehörige zusammen mit dem Pflegebedürftigen ein paar Urlaubstage verbringt. Der Pflegebedürftige wird in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung direkt am Urlaubsort untergebracht, wenn eine Wohnanlage vorhanden ist. Viele Pflegehotels bieten eine gemeinsame Unterbringung an, wobei auch in den Hotels eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen ist. Allerdings sind die Angebote nur auf Deutschland begrenzt.

Fragen zum Thema Ersatzpflege werden am nächstgelegenen Pflegestützpunkt beantwortet. Ein Einzelgespräch mit einem Berater hilft alle Fragen zu klären und informiert über die Voraussetzungen für eine Ersatzpflege. Eine Aufklärung über den Hilfebedarf findet statt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Urlaub für pflegende Angehörige

1. Was bringt ein Urlaub mit dem Pflegebedürftigen?

Der Urlaub zusammen mit dem Pflegebedürftigen bringt sehr viel, von Steigerung der Lebensfreude bis hin zur Abwechslung zum Alltag. Aber vor allen Dingen bringt es eine Entlastung für den pflegenden Angehörigen, der ansonsten jederzeit für den Pflegebedürftigen da ist.

2. Wer übernimmt die Pflege im Urlaub?

Die Pflege des Pflegebedürftigen wird von einem anderen Verwandten oder einem professionellen Pflegedienst übernommen. Die Entscheidung trifft der Angehörige in der Regel zusammen mit dem Pflegebedürftigen.

3. Wer finanziert den Urlaub?

Grundsätzlich kommt die Pflegekasse zum Einsatz, welche die Kosten für die Pflege in der Abwesenheit des eigentlichen Pflegenden übernimmt. Eine Kostenerstattung von bis zu 1.612 Euro für 6 Wochen ist möglich.

4. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Der Pflegegrad 2 muss anerkannt sein. Zudem muss die Pflegeperson mindestens 6 Monate betreut sein. Das sind die Grundvoraussetzungen, die Sie zu erfüllen haben.

5. Kann ich jedes Jahr einen Urlaub machen?

Sie haben mehrmals im Jahr Anspruch auf eine kleine Auszeit, die Sie als Urlaub nutzen können.

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Fazit

Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden versorgen, müssen sich regelmäßig eine Auszeit gönnen, um Kraft zu tanken. Bis zu 42 Tage im Jahr zahlt die Pflegekasse dafür die Ersatzpflege. Die Ersatzpflege ist auch unter dem Begriff Verhinderungspflege bekannt und wird für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen. Ein Antrag ist nicht extra zu stellen, aber Nachweise und Belege sind zu sammeln und bei der Pflegekasse einzureichen. Der Pflegebedürftige wird in der Zeit entweder in den eigenen vier Wänden oder in einer ausgesuchten Kurzzeitpflegeeinrichtung. Die Entscheidung über die Kurzzeitpflege trifft der Angehörige.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-das-erstgespraech-ist-kostenfrei-und-unverbindlich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-das-erstgespraech-ist-kostenfrei-und-unverbindlich/#respond Sat, 20 Feb 2021 11:25:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61111 Gerade ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen brauchen im Alltag ein bisschen Unterstützung. Sie möchten sich z.B. bei den Alltagsaufgaben helfen lassen, dann wenden Sie sich an einen entsprechenden Dienstleister. Treffen Sie sich mit Ihm zum

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Gerade ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen brauchen im Alltag ein bisschen Unterstützung. Sie möchten sich z.B. bei den Alltagsaufgaben helfen lassen, dann wenden Sie sich an einen entsprechenden Dienstleister. Treffen Sie sich mit Ihm zum Erstgespräch und besprechen Sie die Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Erstgespräch besprechen Sie alle Wünsche und Vorstellungen detailliert, damit die haushaltsnahen Dienstleistungen nach den eigenen Wünschen erfüllt werden.
  • Eine vertraute Person ist beim Erstgespräch dabei, damit der eigene Hilfsbedarf besser eingeschätzt wird.
  • Lassen Sie sich von dem Dienstleister ein umfassendes Angebot erstellen.

Sie haben sich entschlossen, Hilfe im Haushalt anzunehmen, dann haben Sie eine schwere Aufgabe, denn Sie müssen einen passenden Dienstleister finden. Erste Anhaltspunkte liefert der Bekanntenkreis, denn er kann Empfehlungen aussprechen. Das Internet kann ebenfalls eine große Hilfe sein, aber auch Nachbarschaftshilfen oder die Pflegekasse, sowie die Kommunen können Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Unterstützung helfen.

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Unterstützungsbedarf vor dem Erstgespräch klären

Bevor Sie einen der zahlreichen Anbieter kontaktieren, sollten Sie zuerst überlegen, in welchem Bereich Sie genau Hilfe brauchen.

Welche Aufgaben möchten Sie gern abgeben, wo fehlt die Zeit und was fällt Ihnen mittlerweile schwer? Das sind z.B. die Fragen, die Sie sich stellen müssen-Wichtig ist dabei, dass Sie sie ehrlich beantworten. Daher: überlegen Sie, wie oft und zu welchen Gelegenheiten Ihnen eine Unterstützung durch eine dritte Person wichtig ist.

Sie haben eine Vorstellung von den Aufgaben, die der Dienstleister in Zukunft übernehmen soll? In diesem Fall kontaktieren Sie z.B. einen der Dienstleister und bitten Sie ihn zu einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch. Die Leistungen und die Preise variieren inzwischen sehr stark. Einen guten Eindruck erhalten Sie daher nur, wenn Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch

Mögliche vertragliche Details lassen sich mit dem Dienstleister im Vorfeld, mit Hilfe des kostenlosen Erstgespräches, klären.

Fragen sprechen Sie direkt an. Auf diese Weise erhalten Sie einen ersten Eindruck von dem Dienstleister. Das Erstgespräch ist am besten zuhause zu führen, damit der Dienstleister die Gegebenheiten vor Ort kennen lernt und die Situation gut einschätzt.

Nach Möglichkeit bitten Sie z.B. einen Angehörigen, Freund oder Nachbars zum Erstgespräch dazu. Manchmal ist es nicht so einfach, den eigenen Hilfebedarf richtig einzuschätzen und eine vertraute Person unterstützt beim Gespräch.

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Eindruck vom Dienstleister verschaffen

Bei dem Erstgespräch kommt es zu einem umfangreichen Gespräch, in dem auch alle Vorlieben und Wünsche anzusprechen sind.

Weisen Sie den Dienstleister auf Besonderheiten hin und fragen Sie in z.B., ob Sie einen Schlüssel hinterlegen können.

Sie sind z.B. mit dem Mitarbeiter nicht zufrieden? Welche Möglichkeiten bestehen dann?  Auch die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter ist sehr wichtig. Unter welchen Bedingungen arbeitet der Mitarbeiter, beispielsweise als Festangestellter mit gesetzlichem Mindestlohn oder als Minijobber.

Wenn der Mitarbeiter einmal verhindert ist, dann ist mit Sicherheit ein Ersatz vorgesehen. Aber auch diese Dinge müssen Sie erfragen.

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Alles rund um die Vorstellung durchsprechen

Das Erstgespräch dient zur Klärung aller allgemeinen Fragen und darüber hinaus, bekommen Sie die Gelegenheit den Dienstleister auf konkrete Vorstellungen anzusprechen.

Der Alltag und der Haushalt bestehen in der Regel aus Gewohnheiten und die Wünsche sind meist recht unterschiedlich. Die nachfolgenden Beispiele machen das deutlich.

Beispiel 1: Fenster putzen

Das Fenster putzen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, denn nicht nur der Wohnort ist entscheidend, sondern auch die persönliche Vorstellung. Z.B. Fenster nah eines Ackers oder an einer großen Straße macht man häufiger sauber als andere Fenster. Einige Menschen sind auch bereits mit einem jährlichen Fensterputz zufrieden, aber andere Menschen möchten einmal die Woche eine klare Scheibe. Es kommt daher zum Ärger, wenn im Vorgespräch der Fensterputz nur nebenbei angesprochen wird.

Beispiel 2: Einkaufen

Zum Beispiel beim Einkaufen kommt es ebenfalls auf die individuellen Vorstellungen an. Sie kaufen das Brot vielleicht schon seit Jahren immer bei dem gleichen Bäcker, aber er liegt ein bisschen weiter entfernt. Sie haben Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergie, so dass Sie nicht alle Lebensmittel essen dürfen. Der Dienstleister kann den Einkauf nur zu gut einschätzen, wenn er alle Details genau kennt.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Checkliste für das Erstgespräch

Sie erstellen für das Erstgespräch am besten eine Art Checkliste, damit Sie auf jeden wichtigen Punkt auch detailliert eingehen können.

Die Checkliste gehen Sie zusammen mit dem Dienstleister Punkt für Punkt durch, damit keine Fragen offen bleiben. Zudem wissen Sie genau was Sie brauchen und beauftragen auch nicht mehr als wirklich notwendig.

Besprechung der Zahlungsmodalitäten

Beim Erstgespräch besprechen Sie auch die Zahlungsmodalitäten und dabei sind die folgenden Punkte sehr wichtig:

  • Wie erfolgt z.B. bei dem Dienstleister die Abrechnung, pauschal, nach Zeit oder nach erledigten Aufgaben?
  • Kommt es z.B. zu Zusatzkosten für Material oder Anfahrten?
  • Wie sieht z.B. die Taktung bei einer zeitbasierten Abrechnung aus, nach 5-Minuten-Takt oder nach 15- Minuten-Takt?
  • Wie hoch ist der gesamte Preis am Ende?
  • Wann wird in der Regel die Rechnung gestellt?

Ein Tipp zum Thema Entlastungsbetrag für zertifizierte Dienstleister

Personen, die mindestens Pflegegrad 1 haben, erhalten von der Pflegekasse inzwischen monatlich bis zu 125 Euro. Dieses Geld können Sie in die haushaltsnahen Dienstleistungen stecken. Die Chemie und das Angebot müssen allerdings zwischen der Person und dem Dienstleister stimmen und außerdem muss der Dienstleister von der Pflegekasse zertifiziert sein. Ansonsten zahlen Sie die Rechnung aus der eigenen Tasche.

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Vertrag prüfen und vergleichen

Der Dienstleister erstellt auf Basis der Wünsche nach dem Erstgespräch ein entsprechendes Angebot und darin sind alle Punkte enthalten.

Achten Sie unbedingt darauf, dass wirklich alle Punkte im Angebot aufgelistet sind, die Ihnen wichtig sind und dass keine Zusatzleistungen enthalten sind. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, wenden Sie sich daher an den Dienstleister und lassen das Angebot entsprechend anpassen. Sie unterschreiben grundsätzlich nichts, was Sie nicht verstehen.

Sie lassen sich einfach einen Mustervertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuschicken, denn das ist im Rahmen der Angebotserstellung möglich. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit alle Informationen in Ruhe zu prüfen und außerdem können Sie die verschiedenen Angebote der einzelnen Anbieter mit Leistung und Preis auf einen Blich vergleichen.

Das Erstgespräch ist immer unverbindlich und kostenfrei, auch wenn der Dienstleister zwei Stunden bei Ihnen war. Es entstehen für Sie keine Verpflichtungen ein Angebot anzunehmen, es direkt zu unterschreiben oder mehr Leistungen zu buchen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Zählt das Einkaufen auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Ohne das Einkaufen kann ein Mensch nicht überleben, denn der Einkauf sorgt für einen vollen Kühlschrank und demnach gehört das Einkaufen auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

2. Muss der Dienstleister zum Bioladen des Vertrauens zum Einkaufen?

Sie ernähren sich schon seit Jahren Bio und wollen daher auch in Zukunft nicht darauf verzichten. Dann besprechen Sie mit dem Dienstleister die Möglichkeiten. In der Regel wird der Dienstleister auch Wunsch auch in den Lieblingsbioladen fahren.

3. Was sind die Mindestanforderungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

Zu den Mindestanforderungen gehört das Einkaufen und das Führen des Haushaltes. Wäsche, Fenster putzen und Staub wischen sind hierbei die Grundaktionen. Die genauen Details sind daher im Vertrag festzuhalten.

4. Muss der Dienstleister meine Putzmittel verwenden?

Schon seit Jahren putzen Sie immer mit dem gleichen Putzmittel und bei der Wahl eines Dienstleisters sprechen Sie an, dass auch in Zukunft das Putzmittel zum Einsatz kommt. Der Dienstleister sollte darauf eingehen.

5. Welche Kosten kommen für ein Erstgespräch auf mich zu?

Für das Erstgespräch müssen Sie mit keinerlei Kosten rechnen, denn das Gespräch ist kostenfrei.

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Fazit

Sie haben sich entschieden, dass Sie für die Bewältigung des Alltags und des Haushaltes Hilfe brauchen und wollen einen entsprechenden Dienstleister beauftragen. In diesem Fall suchen Sie sich einen Dienstleister aus und führen ein kostenfreies Erstgespräch. In diesem Gespräch werden alle Details zu den haushaltsnahen Dienstleistungen durchgesprochen, von den Leistungen bis hin zu den Kosten. Vergleichen Sie verschiedene Angebote miteinander bevor Sie sich für einen Dienstleister entscheiden.

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Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-fuer-angehoerige-aelterer-menschen-in-corona-zeiten-wichtig-ist-hygienemassnahmen-einhalten-und-kontakte-reduzieren-zum-schutz-der-pflegebeduerftigen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-fuer-angehoerige-aelterer-menschen-in-corona-zeiten-wichtig-ist-hygienemassnahmen-einhalten-und-kontakte-reduzieren-zum-schutz-der-pflegebeduerftigen/#respond Fri, 25 Dec 2020 09:06:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58870 In den Corona-Zeiten gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die gelten, damit Sie ältere Angehörige nicht anstecken. Sie helfen den älteren Angehörigen im Alltag, haben die Pflege übernommen oder besuchen sie regelmäßig? in all diesen Fällen müssen

Der Beitrag Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In den Corona-Zeiten gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die gelten, damit Sie ältere Angehörige nicht anstecken. Sie helfen den älteren Angehörigen im Alltag, haben die Pflege übernommen oder besuchen sie regelmäßig? in all diesen Fällen müssen Sie sich an die Regelungen genau halten. Wichtig ist aber auch, dass Sie auf sich selber achten und sich nicht übernehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Corona-Krise ist der Umgang mit pflegedürftigen Menschen und die Hilfe für Eltern eine ganz besondere Herausforderung.
  • Sie müssen besonders umsichtig sein, wenn Sie Angehörige besuchen oder pflegen. Die richtigen Tipps für den Umgang finden Sie hier.
  • Die Hygienemaßnahmen sind zu jeder Zeit einzuhalten, wenn Sie die Betreuung oder Pflege im eigenen Zuhause oder über einen Pflegedienst übernehmen.
  • Ein Besuch im Pflegeheim ist nur mit Einhaltung des strengen Hygienekonzeptes möglich und hier sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen.

Die Angehörigen von älteren Menschen haben seit Beginn der Corona-Krise große Probleme und der bekannte Alltag ist nicht mehr möglich. Das Virus sorgt für Unsicherheiten und viele Fragen, gerade, wenn Sie sich um Ihre Eltern kümmern oder die Pflege für einen Angehörigen übernehmen.

Wichtig:

Das Besuchen, Versorgen und Pflege von Angehörigen ist nur möglich, wenn Sie sich strikt an die Hygieneregelungen halten. Nur so garantieren Sie, dass Sie von außen keine Erreger mitbringen.

In der Öffentlichkeit sollten Sie sich nicht mit den Händen anfassen und den Kontakt zu anderen Personen weitgehend vermeiden. Nach Einkäufen oder anderen Erledigungen sind sofort die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

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Corona: Interpol warnt vor falschen Impfstoffen

Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff  zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als

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Tipps erleichtern den Alltag

Die Pflege in den eigenen vier Wänden und Tipps für Hilfen haben wir zusammengestellt. 

Es ist immer besser, wenn die Angehörigen Hilfsdienste erledigen. Fremde Personen gehen nicht so besonnen mit der Situation um und Angehörige achten mehr. Sie sind vorsichtiger und achten darauf, weniger Kontakte zu haben, um eine Ansteckungsgefahr zu minimieren. Allerdings ist das nur möglich, wenn der Angehörige selber gesund ist und keinen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte.

Sie können sich weiterhin in Ruhe um die Angehörigen kümmern, wenn Sie die Kontakte gut aussuchen und vorsichtig sind. Betreten Sie die Wohnung, dann waschen Sie sich mit Seife gründlich die Hände und im besten Fall desinfizieren Sie sie auch. Die Pflege in Haus und Garten leisten Sie auch, wenn die Eltern nicht in direkter Nähe sind. Bei einem Besuch beim Arzt halten Sie einfach ausreichend Abstand und das beginnt schon im Auto. Die Eltern sitzen hinten im Auto auf der gegenüberliegenden Seite von Ihnen.

Zudem gilt es auf folgende Aspekte zu achten

  • Treten bei Ihnen Symptome für eine Atemwegserkrankung auf, dann verzichten Sie sofort auf die Pflege. Organisieren Sie eine kurzzeitige Vertretung und setzen Sie sich mit dem Hausarzt in Verbindung. Sie müssen Ihn daran erinnern, dass Sie für die Pflege des Angehörigen zuständig sind.
  • Außerhalb der Pflegemaßnahmen halten Sie immer einen Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern, auch wenn Sie für die Pflege des Angehörigen verantwortlich sind. Umarmungen und Berührungen sind zu vermeiden, vor allen Dingen im Gesicht.
  • Kontakt zu dritten Personen und körperliche Kontakte sind zu vermeiden oder stark einzuschränken. Leider gilt es auch für den Kontakt der eigenen Familie, denn nur Distanz hilft das Infektionsrisiko zu senken. So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen.
  • Kontakt zu Familie und Freunden halten Sie immer per Telefon oder Video. Auch die für Pflegebedürftigen können Sie diese Möglichkeiten nutzen. Sie fühlen sich nicht allein gelassen und erhalten beide Zuspruch.
  • Verabredungen treffen, um im Vorfeld eine Alternative zur Pflege zu haben, wenn Sie von Krankheit oder Quarantäne betroffen sind.
  • Teilen Sie die Pflege unter Geschwistern auf, aber dann müssen sich auch alle Personen an die bekannten Regelungen halten.
  • Essen lässt sich sehr gut vorkochen und im Notfall greift die Vertretung auf das vorgekochte Essen zurück.

Auch ein Lieferdienst bietet sich in so einem Fall an.

  • Angehörige von Menschen mit Demenz stehen vor einer ganz großen Herausforderung, denn die Hygiene-Maßnahmen müssen auch bei diesen Menschen eingehalten werden. Da die Maßnahmen ihnen nur sehr schwer beigebracht werden können, brauchen diese Angehörigen eine stärkere Entlastung, sonst brennen sie aus.
  • Freunde und Nachbarn übernehmen den Einkauf und stellen ihn einfach vor der Tür ab. Sie müssen zwischendurch Luft holen und demnach sind Betreuungszeiten besser aufzuteilen.

Holen Sie sich frühzeitig einen Rat von Experten.

  • Pflegestellen und Pflegestützpunkte sind in allen Bundesländern zu finden und sind immer der erste Ansprechpartner. Zurzeit sind sie telefonisch oder per Mail zu erreichen. Eine ausführliche Übersicht liefert die bundesweite Datenbank.
  • In der Regel beachten die Pflegedienste alle Hygienemaßnahmen sehr gut und auch das Tragen des Mund-Nasenschuttes ist selbstverständlich. Mitarbeiter von Pflegediensten sind im Umgang mit Pflegepersonen sehr umsichtig.
  • In der aktuellen Lage sind Besuchsdienste sehr sehr wichtig, aber auch hier gilt die Hygieneregeln einzuhalten. Sprechen Sie die Person direkt an und im Zweifel verzichten Sie einfach auf die Hilfe.

Beim Zentrum für Qualität in der Pflege finden Sie weitere ausführliche Tipps.

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Besuche in Pflegeheimen nur eingeschränkt

Pflegeheimbewohner freuen sich immer über die Besuch der Kinder, Enkelkinder, Verwandte oder Freunde, aber zurzeit ist ein Kontakt leider nur schwer möglich.

Die Besuche finden schon monatelang nicht mehr statt und selbst wochenlang fehlende Kontakte sind schwer zu verkraften. Zurzeit haben einige Bundesländer für ein paar Lockerungen gesorgt oder die Pflegeheime haben spezielle Maßnahmen in die Wege geleitet, um Besuche zu ermöglichen. Jedes Bundesland geht mit der Situation anders um, aber in allen Ländern ist immer auf die Einhaltung des Hygienekonzepts zu achten und in der Hinsicht gelten die Besuchsregelungen, falls vorhanden.

Bevor Sie einen Besuch planen, erkundigen Sie sich über die geltenden Regelungen im Bundesland und setzen Sie sich mit dem Pflegeheim in Verbindung. Die Regelungen der verschiedenen Bundesländer sind von der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen Pflegeschutz zusammengefasst worden.

Ausnahmemöglichkeiten gibt es meist nur, wenn ein Heimbewohner schwer erkrankt ist und bekannt ist, dass seine letzten Tage anbrechen. In einem solchen Fall kommen meist nur sehr nah stehende Angehörige in den Genuss eines Besuchs. Sie müssen sich aber immer an die geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes halten und den Besuch mit dem Heim absprechen.

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Schlachthöfe und Corona: Was sollten Fleischesser jetzt beachten?

Die Corona-Ausbrüche in mehreren deutschen Schlachtbetrieben verunsichern die Verbraucher. Ist das Fleisch jetzt noch genießbar? Worauf muss man beim Kauf und beim Verzehr von Fleisch achten?  Auch wenn es mittlerweile wieder Lockerungen gibt – das

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Möglichkeiten und Tücken der Kontaktaufnahme

Ein telefonischer Kontakt mit Angehörigen kann sehr sinnvoll sein, muss aber von der Situation abhängig gemacht werden. Im Zweifel ist eine Absprache mit dem Pflegeperson eine gute Idee. In der Regel freuen sich die Angehörigen über einen telefonischen Kontakt, aber bei demenzkranken Personen kann es eine schwere Belastung sein, wenn ein Anruf stattfindet aber kein Besuch.

Menschen, die für die Pflege der Pflegebedürftigen zuständig sind, bringen die Ansteckungsgefahr in ein Heim und aus dem Grund sind Schutzvorkehrungen zu treffen. Sie sollten den Besuch außerhalb der Arbeit auf ein Minimum reduzieren. Zudem finden regelmäßige Testungen statt und Schutzmasken sollten ausreichend vorhanden sein. Häufiges Händewaschen gehört ebenfalls zu den wichtigen Maßnahmen.

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AProof Corona-Antikörpertest in Apotheken erhältlich: Das müssen Sie wissen

Mitten in der Corona-Pandemie beschäftigt viele Menschen ein Thema: Hatte ich das Coronavirus oder bin ich gar an Covid-19 erkrankt. Das Pharmaunternehmen Adversis Pharma aus Leipzig bietet einen Corona-Antikörpertest an. Dieser soll auch über Apotheken

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NRW erlaubt Zimmerbesuche

Besuche für die Bewohner auf den Zimmer sind wieder zugelassen, dadurch haben die Angehörigen und die Bewohner eine vertraute Atmosphäre.

Zum Schutz der Bewohner sind weiterhin zahlreiche Maßnahmen einzuhalten, damit keine Erkrankung ausgelöst wird. Jede Einrichtung ist verpflichtet sich Gedanken zu machen, wie Besuche stattfinden ohne dass ein Ansteckungsrisiko besteht. Sie müssen Verständnis haben, wenn Sie auch in der Einrichtung auf Einschränkungen achten müssen. Dazu gehören

  • Abstand halten
  • Fenster öffnen
  • Mund-Nasen-Maske tragen

Die Bewohner der Pflegeeinrichtungen haben mittlerweile auch wieder die Möglichkeit die Einrichtung für bis zu sechs Stunden zu verlassen. Damit der Schutz vor Ansteckung weiterhin gegeben ist, müssen allerdings alle Corona-Schutzverordnungen eingehalten werden.

Sie sind wichtig

Ein sollten Sie auf keinen Fall vergessen, denn Sie sollten auch auf sich selber achten!

Die Situation ist für die Angehörigen sehr belastend und Sie möchten mit Sicherheit helfen, aber nutzen Sie ruhig die Hilfsangebote für Angehörige. Kontaktstellen und allerlei Informationen finden Sie im Artikel für pflegende Angehörige.

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Vorsicht Betrug: Forderung der Rückzahlung von Corona-Hilfen per E-Mail

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen jetzt besonders wachsam sein. Aktuell werden unter Strafandrohung bereits durch Bund und Länder gezahlte Corona-Hilfen zurückgefordert. Dabei wird das Geld in den Unternehmen dringend zur Existenzsicherung benötigt. Für viele Unternehmen

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Corona und pflegebedürftige Personen

1. Welche Corona-Maßnahmen sich am wichtigsten?

Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelungen sind die wichtigsten Maßnahmen im Umgang mit älteren und pflegebedürftigen Menschen. Wichtig ist, dass Sie zu jederzeit eine Mund-Nasen-Maske tragen, um eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden.

2. Wie oft muss ich mir die Hände waschen?

Nach dem Aufenthalt im Freien sollten Sie sich die Hände gründlich waschen und im besten Fall desinfizieren. Auch in den eigenen vier Wänden sind die Hände regelmäßig zu waschen.

3. Wie wichtig ist der Schutz der pflegebedürftigen Personen?

Pflegebedürftige Personen haben meist ein angegriffenes Immunsystem und das bedeutet, sie sind empfindlicher gegenüber Erregern. Zudem kann Corona einen tödlichen Verlauf haben und demnach ist besondere Vorsicht geboten?

4. Welche Regelungen gelten ab dem 16.12?

Ab Mittwoch, den 16.12 geht Deutschland in einen weiteren Lockdown. Das bedeutet, die Kontakte sind einzuschränken und das öffentliche Leben wird aus das Minimum heruntergefahren. Ein Besuch im Pflegeheim ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich.

5. Kann ich meine Angehörigen an Weihnachten sehen?

Experten raten von einem direkten Kontakt ab. Sie empfehlen eine Beschränkung per Telefon oder Video, aber über die Weihnachtstage sind ein paar Lockerungen drin. Ein Haushalt darf sich mit fünf Personen treffen, wobei Experten empfehlen, dass vorher mindestens 7 Tage keine anderen Kontakte getätigt wurden.

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Coronavirus: Vorsicht bei E-Mails und Nachrichten über das Internet

Die Angst vor dem neuartigen Coronavirus erfasst jetzt auch die Internetnutzer. Denn Kriminelle nutzen die Panik vor der Krankheit aus, um gezielt Schadsoftware unter die Verbraucher zu bringen. Nehmen Sie sich vor E-Mails und Nachrichten

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Fazit

Gerade in der heutigen Zeit haben es die Angehörigen von pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr schwer. Ein persönlicher Kontakt ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich und ein Besuch im Pflegeheim ist meist gar nicht erlaubt. Wichtig ist aber immer ein Mindestabstand von 2 Metern, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und das Tragen der Mund-Nasen-Maske.

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Hilfe für pflegende Angehörige – Die Pflegekassen unterstützen die Pflegenden in vielerlei Hinsicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfe-fuer-pflegende-angehoerige-die-pflegekassen-unterstuetzen-die-pflegenden-in-vielerlei-hinsicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfe-fuer-pflegende-angehoerige-die-pflegekassen-unterstuetzen-die-pflegenden-in-vielerlei-hinsicht/#respond Mon, 30 Nov 2020 13:28:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57180 Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es

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Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es nicht zur Überforderung kommt und die Fürsorge jederzeit garantiert ist. Hier geben wir sinnvolle Tipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hilfe gibt es bei den zahlreichen Beratungsstellen. Nachdem allerdings klar ist, dass Sie die Pflege übernehmen, wenden Sie sich einfach an eine solche Stelle. In vielen Städten befinden sich die Beratungsstellen bei den Krankenkassen.
  • Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an und viele davon können Sie in Anspruch, wenn Sie mit der Pflege beginnen.
  • Sie müssen sich auf die neue Situation einstellen und dafür stellen viele Arbeitgeber spezielle Arbeitszeiten zur Verfügung. Diese sind vorzeitig zu beantragen und das immer in schriftlicher Form. Grundsätzlich sind die Arbeitgeber verpflichtet diese Zeiten zu ermöglichen.

Die Pflege eines Angehörigen bringt nicht nur eine hohe körperliche und emotionale Belastung mit sich, sondern auch hohe Kosten hoch und die Menge an Papieren ist kaum allein zu bewältigen. Dazu kommen die vielen Fragen, die sich mit dem Alltag ergeben und von einem Laien kaum beantwortet werden können. Ein Laie hat meist keinen Einblick und das muss er auch nicht, aber mit der Pflegeübernahme muss man sich damit auseinander setzen. Aber niemand muss sich allein durch die ganzen gesetzlichen Bestimmungen oder die Alltagstücken kämpfen, solange man weiß wo es Hilfe gibt.

Die Hürden zwischen Überforderung und Fürsorge lassen sich mit unseren Tipps sehr gut meistern.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

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Die Pflegeberatung

In vielen Bundesländern haben Pflegekassen und Kommunen mittlerweile Pflegestützpunkte eingerichtet, so dass Fragen jederzeit beantwortet werden können. Die bundesweite Datenbank liefert genaue Adressen zu den Pflegestützpunkten.

Hilfestellung und Beratung zu örtlichen Hilfeangeboten gibt es in den Senioren- und Pflegeberatungsstellen, solange die Kommunen eine Möglichkeit anbieten. Zudem gibt es den sogenannten Pflegewegweiser NRW. Der Pflegewegweiser enthält alle Angebote und die Ortsangaben rund um die Beratungs- und Hilfsangebote. Nachdem Sie im Internet die Telefonnummern gefunden haben können Sie eine Soforthilfe in Anspruch nehmen. Für die sofortige Hilfe gibt es die gebührenfreie Telefonnummer 0800-4040044, unter der Sie geschulte Mitarbeiter erreichen. Sie stehen Ihnen Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Seite und am Donnerstag sind sie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar.

Einen Expertenrat erhalten die pflegenden Angehörigen unter der Rufnummer 030-20179131. Das ist das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier erhalten Sie eine vertrauliche Beratung und auf Wunsch bleibt die Beratung sogar anonym.

Von Montag bis Donnerstag ist das Pflegetelefon zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr erreichbar. Sie können die Mitarbeiter auch per Mail [email protected] erreichen. Das Angebot wird durch umfangreiche Informationen ergänzt.

Zudem gibt es das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit. Unter der Telefonnummer 030-3406066-03 erreichen Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr jemanden und am Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr.

Sie planen selber die Pflege zu übernehmen und sind sich aber unsicher, ob Sie den Anforderungen gerecht werden? Dann schauen Sie sich die Checkliste „Pflegefall – was tun?“ an. Nachdem beurteilen Sie erneut, ob Sie die Pflege stemmen können oder Hilfe brauchen.

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Die finanziellen Hilfen

Die Pflege von hilfebedürftigen Menschen kostet eine Menge Geld, aber diverse Leistungen sind bei der Pflegekasse zu beantragen. Auch die Krankenkassen sind in der Hinsicht eine gute Hilfe, denn sie übernehmen die Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege.

Zur ärztlich verordneten Behandlungspflege zählen

  • das Stellen von Medikamenten
  • das Verabreichen von Medikamenten
  • das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe

und viele andere Punkte mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Nachdem ein erster Kontakt steht, können Sie vor Ort nach möglichen Leistungen und entsprechender Unterstützung fragen.

Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Sie deutlich mehr Rechte und diese sollten Sie auch nutzen. Zu den Rechten gehören bestimmte Vergünstigungen, die Ihnen zu stehen und den Alltag allein in finanzieller Hinsicht erleichtern.

Für Begleitpersonen ist die Fahrt in Bus und Bahn kostenfrei und auch das Taxi kann in Begleitung kostenlos sein. Das Versorgungsamt beantwortet alle Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung und gibt wichtige Informationen an die Hand.

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Die Selbsthilfegruppen

Mittlerweile gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen, die einen Ort für Erfahrungsaustausch und intensive Gespräche anbieten. Dazu gehören Behindertenorganisationen, aber auch Angehörigenkreise, deren Treffpunkte auf den Seiten www.nakos.de oder www.deutsche-alzheimer.de zu finden sind.

Pflegende Angehörige können sich in vielen Städten mit Gleichgesinnten austauschen, indem Sie sich an Beratungsstellen, Pflegedienste oder Wohlfahrtsverbände wenden. Diese Stellen bieten Gesprächskreise an und das zu verschiedenen Uhrzeiten. Die Uhrzeiten sind arbeitgeberfreundlich und liegen manchmal auch in den Abendstunden, so dass auch alle Angehörigen die Möglichkeit zur Teilnahme bekommen.

Weitere Informationen zur Pflegeselbsthilfe oder zu Ansprechpartnern bietet Nordrhein-Westfalen mit der Internetseite des Pflegewegweisers, so dass Sie sich selber informieren können.

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Der Entlastungsbetrag

Die Pflegekasse erstattet mit dem sogenannten Entlastungsbetrag, so dass Sie viele Unterstützungsangebote im Alltag nutzen können. Der Betrag liegt bei 204 Euro und muss beantragt werden. Nachdem wird der Betrag monatlich bezahlt und die finanzielle Absicherung ist garantiert.

Dieser Entlastungsbetrag wird vielfältig eingesetzt und da besteht die Möglichkeit bei

  • Betreuungsangeboten
  • Angebote zur Alltagsentlastung
  • Angebote zur Entlastung der Pflegenden.

Allerdings erstattet die Pflegekasse nur die tatsächlich angefallenen Kosten und somit sind die Rechnungen zu sammeln und bei der Pflegekasse einzureichen. Wird der Entlastungsbetrag für das Jahr nicht vollständig verbraucht, dann wird der Restbetrag bis zum 30.Juni des Folgejahres verbraucht.

Wichtig:

In den verschiedenen Bundesländern ist das Angebot unterschiedlich, so dass nie 100%ig sicher ist, welche Angebote bezahlt werden. Dabei finanziert die Pflegekasse nur gewisse Angebote und diese Informationen sind bei der Pflegekasse direkt oder den Pflegestützpunkten zu erfragen.

Mit Hilfe des Entlastungsbetrags lassen sich Tages- und Nachtpflege, aber auch die Kurzzeitpflege finanzieren. Zusätzlich nutzen Sie 40% des Pflegesachleistungsbetrags für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen, so dass auch andere Angebote bezahlbar sind. Die Angebotsmöglichkeiten sind vielseitig und werden von den Pflegepersonen individuell auf die Pflegeperson abgestimmt.

Die Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse trägt die Kosten, wenn eine Pflege vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden möglich ist und der Pflegebedürftige anderweitig versorgt werden muss.

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Fremdbetreuung, wenn Sie die Kosten von 1.612 Euro im Jahr nicht übersteigen. Sie eignen sich für einen kurzzeitigen Aufenthalt in einer der zahlreichen Pflegeeinrichtungen, wo die Pflege gesichert ist und eine ausreichende Betreuung stattfindet.

Die Verhinderungspflege

Pflegepersonen brauchen auch zwischendurch mal eine Pause und hier kommt die Verhinderungspflege zum Einsatz. Nachdem ein entsprechender Antrag gestellt ist, wird das Geld überwiesen.

Sie fallen meist nur für einen begrenzten Zeitpunkt aus, vielleicht wegen Krankheit oder für einen kleinen Urlaub, aber die Betreuung muss trotzdem gewährt sein. Die Pflegeversicherung finanziert dann eine Ersatzpflegekraft und die kümmert sich entweder im Haushalt oder in einer Pflegeeinrichtung um den Hilfebedürftigen.

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Die Pflegekurse

Die Pflegekasse bietet in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und professionellen Pflegekräften Pflegeschulungen an, so dass Sie sich immer weiterbilden können.

Die Pflegeschulungen sind kostenlos und ergänzen das Angebot an schriftlichen Informationen und praktischen Demo-Videos. Ehrenamtliche Pflegepersonen und Angehörige sind mit kostenfreien Pflegekursen zu unterstützen, so dass Sie die Pflege garantieren können und immer die aktuellsten Methoden kennen. Dazu sind die Pflegekassen verpflichtet und diese Verpflichtung nehmen sie sehr ernst. Die Kurse finden entweder mit anderen Pflegenden zusammen statt oder ganz bequem zu Hause, so dass Sie sich frei für die richtige Möglichkeit entscheiden können.

Die Urlaubsmöglichkeiten und Kuren

Die Pflege- und Krankenkassen ermöglichen sogar spezielle Kuraufenthalten und behinderte Kinder oder Pflegebedürftige dürfen sogar mitreisen. Die Angebote sind speziell auf die Bedürftigen zurechtgeschnitten, so dass sich alle Parteien im Urlaub erholen.

Bei der Bewilligung berücksichtigen die Krankenkassen die besonderen Belastungen, unter denen die pflegenden Angehörigen stehen. Mittlerweile gibt es in allen Städten Beratungsstellen, so dass sich die Angehörigen ausreichend informieren.

Wohlfahrtsverbände, Organisationen der Behindertenhilfe und spezielle Reiseanbieter bieten kostengünstige Urlaubsangebote an. Seitdem es die Angebote gibt, werden sie ausführlich genutzt.

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Die Pflegezeit für Beschäftigte

Ein Arbeitnehmer hat, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Anspruch auf sogenannte Pflegezeit. Sie ist auf eine Dauer von 6 Monaten beschränkt.

Dabei bezieht der Pflegende in dieser Zeit kein Gehalt, aber seit Anfang 2015 besteht die Möglichkeit einen Teil des Lohnverlustes auszugleichen. Dazu gibt es ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Die sogenannte Familienpflegezeit

Die Arbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden reduziert werden, wenn Sie einen Angehörigen pflegen. Allerdings ist die Reduzierung nur maximal 2 Jahre möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen habe Sie diesen Anspruch. Die Einzelheiten lesen Sie einfach unter Familienpflegezeit nach. Der Lohnverlust wird auch in diesem Fall mit einem zinslosen Darlehen ausgeglichen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfe für pflegende Angehörige

1. Was ist die A-L-P-E-N-Methode?

Die A-L-P-E-N-Methode ist ein spezieller Plan, der für Pflegepersonen geeignet ist. Es geht um Aufgaben auflisten, Länge beziehungsweise Zeitbedarf einschätzen, Pufferzeiten einplanen, Entscheidung über Priorität treffen und die Nachkontrolle des Plans. So lässt sich Stress vermeiden und der Alltag deutlich besser organisieren.

2. Woran lässt sich übermäßiger Stress in der Pflege erkennen?

Stress zeigt sich individuell. Während einige Personen mit körperlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Magenbeschwerden kämpfen, reagieren andere Personen mit Traurigkeit, Ärger und sozialem Rückzug. Wichtig ist, dass die Warnsignale frühzeitig erkannt werden und Sie sich Hilfe suchen.

3. Wie entlastet man pflegende Angehörige?

Die beste Entlastung für einen pflegenden Angehörigen ist eine Auszeit um Kraft zu tanken. Dafür finanziert die Pflegekasse Urlaub von bis zu 14 Wochen im Jahr. Der Urlaub teilt sich in 8 Wochen Kurzzeitpflege und 6 Wochen Ersatzpflege.

4. Wird Pflegeurlaub bezahlt?

Für einen Pflegeurlaub wird Pflegeunterstützungsgeld bezahlt. Das Geld zahlt entweder die Pflegekasse oder das Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen.

5. Wie oft lässt sich Pflegezeit in Anspruch nehmen?

Die Pflegezeit beläuft sich auf höchstens 6 Monate und wird nur zusammenhängend in Anspruch genommen. Eine Aufteilung ist nicht möglich.

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Fazit

Die Pflege eines Angehörigen ist anstrengend, nicht nur körperlich, sondern auch emotional und finanziell. Mittlerweile gibt es unzählige Entlastungsangebote. Krankenkassen und Pflegekassen bieten Pflegenden nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch viele andere Hilfsangebote. Gerade die Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige sind eine große Hilfe. Hier tauschen sich die Pflegenden mit Gleichgesinnten aus. Jede Stadt hat verschiedene Angebote, die bei den Pflege- und Krankenkassen zu erfragen sind.

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