Appartement | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:57:59 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Appartement | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Time-Sharing-Urlaub bietet keine Alternative zu den normalen Urlaubsmöglichkeiten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/time-sharing-urlaub-bietet-keine-alternative-zu-den-normalen-urlaubsmoeglichkeiten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/time-sharing-urlaub-bietet-keine-alternative-zu-den-normalen-urlaubsmoeglichkeiten/#respond Fri, 13 May 2022 08:57:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62457 Der Urlaub auf Time-Sharing-Basis ist ein Highlight und dafür lassen die Urlauber eine Menge Geld springen. Im eigens reservierten Appartement auf Mallorca ein paar Wochen Urlaub zu machen, das klingt in erster Linie sehr gut.

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Der Urlaub auf Time-Sharing-Basis ist ein Highlight und dafür lassen die Urlauber eine Menge Geld springen. Im eigens reservierten Appartement auf Mallorca ein paar Wochen Urlaub zu machen, das klingt in erster Linie sehr gut. Die Rede ist von einem langjährigen Feriennutzungsrecht auf Time-Sharing-Basis und das hört sich gut an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Time-Sharing ist eine neue Urlaubsidee und diese gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Aufmerksamkeit.
  • Time-Sharing-Verträge gelten für eine lange Zeit uns sind immer schriftlich zu unterzeichnen.
  • Die finanziellen Vorteile werden von den Maklern hoch gelobt und immer mehr Urlaubsländer steigen auf den Zug auf.

Sie sind im Urlaub, flanieren über die Strandpromenade und auf einmal sollen Sie an einer Meinungsumfrage teilnehmen. Sie erhalten auch eine kleine Belohnung und dürfen in den Lostopf greifen. Die Überraschung ist groß, denn Sie haben gewonnen und dazu gehört beispielsweise eine Woche freie Unterkunft in Spanien und manchmal sogar in der Karibik. Eine Party zur Gewinnübergabe ist schon vorbereitet und dort treffen Sie auf viele andere Gewinner, aber schnell wird klar, dass es nicht mehr nur um den Urlaub geht. Ihnen wird eine neue Urlaubsidee vorgestellt und die angeblichen Vorzüge werden Ihnen präsentiert – Time-Sharing!

Sie sehen eine Menge Fotos und Ihnen werden die finanziellen Vorteile präsentiert, so dass Ihr Interesse geweckt wird. Sogar einen Preisnachlass erhalten Sie, wenn Sie den Time-Sharing-Vertrag direkt vor Ort unterzeichnen.

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Was ist Time-Sharing?

Time-Sharing ist eine neue Art der Unterkunftsvermietung, denn bei dieser Idee kaufen Sie das Recht für ein voll ausgestattetes Appartement oder ein Hotel.

Sie können für eine bestimmte Zeit im Jahr das Appartement oder das Hotelzimmer bewohnen und müssen sich um keine andere Unterkunft kümmern. Das Feriennutzungsrecht wird auf einen festen Zeitraum begrenzt, der zwischen einem Jahr und 99 Jahren liegen kann. Der Zeitraum wird in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und der Urlauber muss einmalig einen Betrag zahlen. Die Zahlung hängt von der Vertragslaufzeit und der Saison ab, so dass Zahlungen zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro möglich sind.

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Durch Tausch weltweiten Urlaub machen?

Für viele Urlauber klingt es nicht besonders spannend, wenn Sie jahrelang am gleichen Ort Urlaub machen sollen, aber das ist auch nicht notwendig.

Mittlerweile gibt es spezielle Unternehmen wie Interval International oder RCI und sie haben sich auf die Vermittlung von Tauschgelegenheiten für Feriennutzungsrechte spezialisiert. Aber Sie können auch bei der Kaufvermittlung oder der Veräußerung zum Einsatz kommen. Diese Geschäftsidee machen sich viele Verkäufer zu nutzen, denn sie behaupten, dass man das Wohnrecht einfach tauschen kann und so problemlos nicht nur in der Karibik, sondern auch an anderen Traumurlaubsorten urlauben kann.

Leider entpuppt sich dieses Argument schnell als eine leere Versprechung, denn wenn Sie ein Nutzungsrecht für eine spanische Wohnung haben, dann können Sie kaum mit einem Luxusappartement in Florida tauschen. Der Tausch kann nur funktionieren, wenn die Objekte in vergleichbarer Qualität und Größe sind. Dazu kommt wie Sie das Nutzungsrecht haben, beispielsweise in der Vor-, Neben- oder Hauptsaison.

Wichtig:

Ein Tausch findet auch nicht ohne finanzielle Kosten statt, denn einen unentgeltlichen Tausch gibt es nicht. Die Mitgliedschaft in einer solchen Tauschorganisation kostet Geld und dazu kommen Gebühren für jede getauschte Ferienwoche.

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Ist Time-Sharing finanziell vorteilhaft?

Nach unserer Auffassung birgt das Time-Sharing viele finanziellen Risiken und zahlreiche Nachteile, so dass diese Urlaubsart nicht als günstige Alternative zur Pauschalreise angesehen werden sollte.

Auch im Gegensatz zu anderen Urlaubsformen weist das Time-Sharing viele Nachteile und Risiken auf. In den meisten Fällen sind die Preise für die gekauften Wochen viel zu hoch angesetzt, aber auch, wenn der Verkäufer noch einige tausend Euros runtergeht und von einem einmaligen Angebot spricht, dann ist es immer noch viel zu teuer. Außerdem müssen Sie das Wohnrecht meist um Jahre im Vorfeld bezahlen und das ist bei anderen Urlaubsformen nicht der Fall. Der Verkäufer behauptet, dass der Kaufpreis gut angelegt wird, Zinsgewinne bringt und nicht verloren geht.

Der Quadratmeterpreis für ein Appartement in der Time-Sharing-Anlage sollte genauer angeschaut werden. Das Landgericht Duisburg (Az.8 O 129/93) hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1994 ein Bungalow-Appartement auf Gran Canaria angeschaut und festgestellt, dass ein Quadratmeterpreis von 10.000 Euro festgelegt wird. Eigentumswohnung im Vergleich kosten zwischen 750 Euro und 1.000 Euro pro Quadratmeter. Aufgrund des exorbitanten Missverhältnisses ist der Vertrag als sittenwidrig erklärt worden und somit ist er nicht gültig.

Interessant:

Zudem ist Time-Sharing auch eine kostspielige Alternative zu den anderen Urlaubsformen, denn neben dem einmaligen Kaufpreis müssen Sie auch die Anreise und die Verpflegung bezahlen. Nach Angaben der Time-Sharing-Branche geben die Urlauber zudem mehr als 20% mehr für Restaurants, Ausflüge und Einkäufe aus als die anderen Touristen und Hotelgäste. Dazu kommen noch weitere Nebenkosten, die jährlich anfallen und zwischen 80 und 220 Euro liegen für jede Woche liegen. Sie werden in Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung investiert. Auch wenn Sie den Urlaub woanders verbringen müssen Sie diese Beiträge trotzdem zahlen. Langfristig lassen sich die Beiträge nicht kalkulieren, denn in der Regel steigen sie von Jahr zu Jahr. Kostspielige Renovierungen kommen bei den älteren Anlagen zum Tragen, denn dann reichen die Instandhaltungskosten in der Regel nicht. Im Grunde müssen Sie also noch mehr bezahlen, ohne dass Sie Einfluss auf die Verwaltung des Objektes nehmen können.

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Time-Sharing als günstige Geldanlage?

Time-Sharing ist keine gute Geldanlage, obwohl die Verkäufer diese Werbebehauptung immer wieder machen.

Sie können die Feriennutzungsrechte für Standardanlagen weder verkaufen oder nur, wenn Sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Zudem sind die Instandhaltungskosten für eine solche Ferienanlage sehr teuer, vor allen Dingen wenn die Objekte immer älter werden. Damit diese Anlagen aber auch weiterhin im Katalog der Tauschorganisation vorhanden sind, müssen sie einen gewissen Standard erfüllen. Damit der Standard erhalten bleibt, müssen erhebliche Investitionen gemacht werden und die verteilen sich auf die bisherigen Erwerber von Feriennutzungsrechten.

Ist Time-Sharing eine sichere Sache?

Neben den Verkäufern tauchen in den Verträgen auch noch eine Anzahl von Clubs, Treuhändern und Firmen auf.

Selbst für Juristen sind die Aufgaben und Beziehungen der einzelnen Parteien kaum zu verstehen. Außerdem gibt es noch verschiedene Modelle im Bereich Time-Sharing, so dass nicht jeder Erwerb gleich ist. Alle Modelle haben aber eines gemeinsam und das ist die komplizierte Gestaltung des Vertrages. Wichtig ist, dass Sie bei allen Vertragsmodellen zudem weder gegen den Konkurs, noch gegen finanzielle Verluste geschützt sind.

In der Werbung und in den Vertragstexten stehen viele Informationen, so dass der Eindruck entstehen kann, dass Sie zeitanteilig der Eigentümer eines Appartements werden, aber das sind Sie nicht. Es gibt in der Beziehung nur sehr wenige Ausnahmen.

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Das Reiserecht in Bezug auf Time-Sharing

Bei Reisemängeln steht Ihnen das deutsche Reisevertragsrecht zur Seite, wenn Sie eine Pauschalreise buchen.

Bei den Mängeln haben Sie die Möglichkeit, den Preis für die Reise zu mindern, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben sogar die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu verlangen, wenn notwendig. Außerdem sind Sie gegen Schäden durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert, denn es gibt meist eine Insolvenzversicherung. Sie können sogar ein Zahlungsversprechen des Kreditinstituts haben, wobei Sie einen Sicherungsschein erhalten und dadurch sind Sie vor finanziellen Verlusten abgesichert.

Beim Time-Sharing sind Sie als Kunde in einer ziemlich schlechten Rechtsposition, denn das Reisevertragsrecht zählt nicht für Time-Sharing. Ihre Möglichkeiten beschränken sich auf komplizierte Vertragskonstrukte oder Satzungen, so dass die Rechte deutlich hinter den Pauschalreisenden liegen. Laut einigen Verträgen steht sogar fest, dass wenn Sie eine Verwaltungsgebühr zwei Jahre lang nicht bezahlt haben, dass Sie das Time-Sharing-Recht ersatzlos entzogen bekommen. Nur mit großen Mühen lässt sich erkennen, an wen Sie sich wenden müssen, wenn es zu Baumängeln oder Schwierigkeiten vor Ort kommt.

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Raus aus dem Time-Sharing-Vertrag

Die Vorschriften im Teilzeit-Wohnrechtevertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen Sie vor den Tücken in einem Time-Sharing-Vertrag schützen.

Die Vorschriften gelten für alle Teilzweit-Wohnrechteverträge, für Verträge für langfristige Urlaubsprodukte und Vermittlungs- und Tauschsystemverträge. Zu den langfristigen Urlaubsprodukten zählen alle Preisnachlässe und Vergünstigungen für die Unterkunft, für die ein Verbraucher eine Zahlung leistet. Dazu zählen auch Mitgliedschaften in Ferienclubs. Zudem sind die Nutzungsrechte an beweglichen Unterkünften zur Übernachtung einbezogen.

Die folgenden Punkte spielen bei den Time-Sharing-Rechten eine sehr große Rolle:

  • Informationspflichten

Vor dem Vertragsabschluss müssen Sie ausführlich informiert werden und dazu gehören nicht nur die Art und der Inhalt des Rechts, sondern auch alle Informationen zur Immobilie, den Gemeinschafts- und Versorgungseinrichtungen und die Kosten. In der Regel bekommen Sie ein Formblatt in der eigenen Muttersprache, aber die Informationen sind auch Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag ist natürlich auch in der Muttersprache des Käufers auszufertigen.

  • Widerrufsrecht

Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit den Time-Sharing-Vertrag zu widerrufen, wenn er eine Mindestlaufzeit von einem Jahr hat. Sie brauchen dazu keine Gründe nennen, aber beachten Sie bei der Laufzeit alle vorgesehenen Möglichkeiten der Vertragsverlängerung. Grundsätzlich beginnt die Widerrufsfrist mit dem Abschluss des Vertrages oder mit dem Vorvertrag. Sollten Sie den Vertrag erst nach Abschluss bekommen, dann gilt die Frist ab Aushändigung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht oder nur teilweise nachkommt, spätestens nach drei Monaten und 14 Tagen. In einem Formblatt müssen Sie ausführlich informiert werden, in wie weit das 14-tägige Widerrufsrecht greift. Ohne eine entsprechende Belehrung kann ein Widerruf auch noch in einem Jahr Gültigkeit haben. Ihnen dürfen keine Kosten bei einem Widerruf entstehen, auch die Verträge mit einer Bank können widerrufen werden, wenn der Verkäufer mit einer Bank für die Finanzierung zusammenarbeitet.

  • Anzahlungsverbot

Vor Ablauf der 14 Tage nach Aushändigung des Vertrags darf der Anbieter keine Zahlung entgegennehmen und zudem darf er sie auch nicht einfordern.

Vor den Machenschaften von unseriösen Verkäufern schützen auch die Verbrauchervorschriften für Verträge über Teilzeit-Wohnrechte und langfristige Urlaubsprodukte, über Vermittlungen und Tauschsysteme nicht. Zudem machen sie die Time-Sharing-Urlaube mit Sicherheit nicht zu einer günstigen Urlaubsmöglichkeit.

  • Die Drücker versuchen Sie mit Gewinnversprechungen zu Time-Sharing-Verkaufsveranstaltungen zu locken. Zeigen Sie ihnen die kalte Schulter!
  • Unter Zeitdruck unterschreiben Sie nichts und Sie lassen sich auch noch von den angeblichen Rabatten locken.
  • Vereinbaren Sie schriftlich die Geltung des deutschen Rechts in Bezug auf Teilzeit-Wohnrechte, wenn Sie den Vertrag im Ausland unterschreiben. Zudem verlangen Sie einen deutschen Gerichtsstand.
  • Sie leisten keine Anzahlungen, wenn Ihnen ein Verkäufer dazu rät. Haben Sie eine Anzahlung geleistet, dann sperren Sie sofort den Scheck und sorgen Sie dafür, dass Ihre Bank keine Überweisung macht.
  • Erklären Sie den Widerruf vom Vertrag, wenn Sie auf die Werbefalle reingefallen sind und einen Time-Sharing-Vertrag unterschrieben haben. Dazu nutzen Sie ein Einschreiben mit Rückschein und berufen Sie sich auf das deutsche Recht zu Teilzeit-Wohnrechteverträgen.
  • Wenden Sie sich sofort an die örtliche Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt. Sie werden kompetent beraten und Sie erhalten Hilfe bei der Lösung des Vertrages.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Time-Sharing-Urlaub

1. Welche Vorteile bietet Time-Sharing?

Im Grunde gibt es nur einen Vorteil für Time-Sharing und der liegt darin, dass Sie sich keine Sorgen um eine Unterkunft machen müssen.

2. Welche Nachteile liefert Time-Sharing?

Time-Sharing hat viele Nachteile, von Urlauben immer in der gleichen Umgebung bis hin zu einem hohen finanziellen Risiko.

3. Wer zahlt die Kosten bei einem Baumangel im Bereich Time-Sharing?

In Bezug auf Baumängel ist die Kostenfrage nicht eindeutig geklärt, denn die Verträge sind sehr kompliziert und enthalten keine genauen Informationen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Kosten übernehmen.

4. Wie lange kann ich den Time-Sharing-Vertrag normal widerrufen?

Sie haben das Recht den Time-Sharing-Vertrag innerhalb von 14 Tage nach Erhalt des Vertrages zu widerrufen.

5. Muss ich beim Widerruf Gründe angeben?

Nein, wenn Sie einen Widerruf tätigen, dann müssen Sie keine Gründe nennen, aber er muss in schriftlicher Form erfolgen.

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Fazit

In vielen Urlaubsländern sind Drücker unterwegs, die mit Gewinnversprechen die Urlauber zu Time-Sharing-Veranstaltungen locken. Time-Sharing wird als eine gute Urlaubsalternative zu den normalen Urlaubsmöglichkeiten angeboten, aber es hat sich rausgestellt, dass es sich um eine sehr teure Alternative handelt. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine solche Veranstaltung ein, unterschreiben Sie nichts und leisten Sie auch keine Zahlung!

 

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