Apple Watch | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sat, 31 Aug 2019 19:08:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Apple Watch | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Apple startet Austausch von Bildschirmen der Apple Watch https://www.verbraucherschutz.com/news/apple-startet-austausch-von-bildschirmen-der-apple-watch/ https://www.verbraucherschutz.com/news/apple-startet-austausch-von-bildschirmen-der-apple-watch/#respond Sat, 31 Aug 2019 19:08:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=37077 Bei der Apple Watch gab es offenbar Probleme mit der Qualität der Bildschirme. Deshalb hat Apple jetzt ein Austauschprogramm für das Display der Aluminiummodelle der Apple Watch-Serien 2 und 3 gestartet. Wir erklären, welche Uhren betroffen

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Bei der Apple Watch gab es offenbar Probleme mit der Qualität der Bildschirme. Deshalb hat Apple jetzt ein Austauschprogramm für das Display der Aluminiummodelle der Apple Watch-Serien 2 und 3 gestartet. Wir erklären, welche Uhren betroffen sind und was Sie tun müssen.

Zuletzt haben wir über Probleme mit der Batterie bei einigen Modellen des MacBook Pro berichtet. Es bestand Brandgefahr, sodass einige Airlines entschieden haben, die MacBook nicht mehr mitfliegen zu lassen

Jetzt ruft Apple einige Modelle der Apple Watch Serie 2 und Serie 3 in die Werkstätten zurück. In sehr seltenen Fällen kann es zu Rissen entlang der abgerundeten Kante des Bildschirms kommen. Der Riss kann entlang der Kante rundherum gehen. Wie üblich gibt es bei Apple keinen vollständigen Rückruf der Geräte. Vielmehr werden betroffene Modelle zurück in die Werkstätten gerufen. Dort wird das Display kostenlos getauscht. Verkauft wurden die smarten Uhren von September 2016 bis September 2019.

Flugverbot Apple MacBook Pro
Reiseverbot: Fluggesellschaften verbieten zurückgerufenes MacBook an Bord

Das Apple MacBook Pro 15″ wurde vor nicht allzu langer Zeit wegen eines defekten Akkus zurückgerufen. Jetzt reagieren auch die Fluggesellschaften und wollen die defekten Notebooks nicht mehr an Bord haben. Aufgrund von Brandgefahr wurden die

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Welche Modelle sind betroffen?

Nachfolgend listen wir die für den Austausch des Bildschirms berechtigten Modelle auf. Es handelt sich jeweils um die Gehäusegrößen 38 mm und 42 mm.

  • Apple Watch Series 2, Raumgrau, Gold, Roségold und Silberaluminium, verkauft im Zeitraum September 2016 – September 2017
  • Apple Watch Nike + Series 2, Raumgrau und silbernes Aluminium, verkauft im Zeitraum Oktober 2016 – Oktober 2017
  • Apple Watch Series 3 (GPS), Aluminium in Space Grey, Gold und Silber, verkauft im Zeitraum September 2017 – September 2019
  • Apple Watch Series 3 (GPS + Mobilfunk), Aluminium in Space Grey, Gold und Silber, verkauft im Zeitraum September 2017 – September 2019
  • Apple Watch Nike + Series 3 (GPS), Raumgrau und silbernes Aluminium, verkauft im Zeitraum Oktober 2017 – September 2019
  • Apple Watch Nike + Series 3 (GPS + Mobiltelefon), Raumgrau und silbernes Aluminium, verkauft im Zeitraum Oktober 2017 – September 2019

Falls Sie eine dieser Apple Watch Uhren gekauft haben, sollten Sie sich mit einem Apple Service–Provider, einem Apple-Store oder dem Apple Support in Verbindung setzen. Weitere Informationen zu dem Austauschprogramm finden Sie auf dieser Webseite von Apple.

Durch das Austauschprogramm wird der Garantiezeitraum für die Apple Watch nicht verlängert.

Auf Onlinewarnungen finden Sie weitere aktuelle Rückrufaktionen.

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Notfallupdate: Apple Nutzer müssen iPhone, iPad und Mac aktualisieren https://www.verbraucherschutz.com/news/notfallupdate-apple-nutzer-muessen-iphone-ipad-und-mac-aktualisieren/ https://www.verbraucherschutz.com/news/notfallupdate-apple-nutzer-muessen-iphone-ipad-und-mac-aktualisieren/#respond Wed, 28 Aug 2019 06:28:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=36917 Schon wieder müssen Apple Nutzer ihre Geräte einem Update unterziehen. Die Aktualisierung behebt schwere Lücken, die sich beim iPhone, iPad und iPod touch unter anderem zu einem Jailbreak nutzen lassen. Mit dem letzten Update auf

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Schon wieder müssen Apple Nutzer ihre Geräte einem Update unterziehen. Die Aktualisierung behebt schwere Lücken, die sich beim iPhone, iPad und iPod touch unter anderem zu einem Jailbreak nutzen lassen.

Mit dem letzten Update auf iOS 12.4 wurden erhebliche Sicherheitslücken von Apple-Geräten geschlossen. Doch scheinbar war dieses Update nicht gut genug. Denn immer noch gibt es Sicherheitslücken, die schwerwiegend sind. Doch nicht nur das iPhone, iPad und der iPod touch sind betroffen, auch tvOS, watchOS und macOS bekommen aktuell ein Update.

Laut heise online hat Apple in der Nacht zum Dienstag Updates für alle Hauptbetriebssysteme publiziert. Diese wurden veröffentlicht, da es nach wie vor schwere Sicherheitsprobleme gibt. So gibt es in iOS 12.4 (dem vorherigen Update) eine Schwachstelle, durch die sich auf dem iPhone, iPad und dem iPod touch erstaunlich einfach ein Jailbreak implementieren lässt. Dies würde die softwareseitige Öffnung des jeweiligen Gerätes bedeuten.

Alte Sicherheitslücke wieder ins System gebracht

Das sollte eigentlich nicht passieren und wird auch für einigen Unmut unter den Apple-Nutzern sorgen. Denn die bereits in iOS 12.3 behobene Sicherheitslücke wurde mit dem Update auf iOS 12.4 wieder ins System gebracht. Bislang ist unklar, wie das passieren konnte. Das Update auf iOS 12.4.1 soll diesen Fehler beheben.

Achtung, jetzt wird es technisch: Das Problem betraf laut Apple den Kernel. Es erlaubte, beliebigen Code mit Systemprivilegien auszuführen. Der User-after-Free-Bug wurde mit Hilfe von verbessertem Speichermanagement gefixt.

Von dem Problem sind alle iPhone, iPads und iPod touch betroffen. Die Ausnahme bildet die 2018er Hardware-Generation, die die Apple A12-Chips nutzt (etwa das iPhone XR und das iPhone XS)

Das es immer wieder Probleme mit dem Apple Betriebssystemen gibt, zeigt das folgende Video.

Der Kernel-Bug steckt auch in den anderen Betriebssystemen

Der Fehler steckt auch in den anderen Apple-Betriebssystemen. So ist tvOS 12.4 betroffen. Das Update auf tvOS12.4.1 behebt den Fehler. Außerdem hat Appel die watchOS Version 5.3.1 veröffentlicht. Allerdings wird hier nicht ganz klar, ob die Lücke auch im Betriebssystem der Apple Watch steckt.

Die vierte Aktualisierung bezieht sich auf den Mac. Das Update macOS 10.14.6 Supplemental ist ebenfalls Online und steht zum Download bereit. Auch hier wird das Kernel-Problem behoben. Doch beim Mac werden zusätzlich noch weitere Fehler angegangen und ausradiert. Unter anderem wurde der Fehler behoben, dass sich Mac-Notebooks während des Schlafvorgangs herunterfahren konnten. Auch ein Leistungsproblem beim Bearbeiten sehr großer Dateien wurde angegangen. Die Programme Pages, Keynote, Numbers, iMovie und GarageBand sollen sich zuverlässig aktualisieren lassen.

Ältere macOS-Versionen hingegen bekamen keine Updates. Ob diese noch folgen, ist bislang nicht klar.

Quelle: heise.de

Kennen Sie eigentlich schon unsere Apple Anleitungen? Außerdem erfahren Sie alles zu Apple-Phishing-Mails auf Onlinewarnungen.

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Wie kann ich Apple Pay nutzen, ohne die Bank zu wechseln? https://www.verbraucherschutz.com/tipps/wie-kann-ich-apple-pay-nutzen-ohne-die-bank-zu-wechseln_b0/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/wie-kann-ich-apple-pay-nutzen-ohne-die-bank-zu-wechseln_b0/#comments Wed, 23 Jan 2019 12:44:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=30462 Im Dezember 2018 kam Apple Pay nach Deutschland. Doch nicht alle Nutzer können das Zahlsystem von Apple nutzen, da es Probleme mit der Zusammenarbeit der Banken gibt. iPhone-Besitzer fragen sich nun, wie sie Apple Pay

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Im Dezember 2018 kam Apple Pay nach Deutschland. Doch nicht alle Nutzer können das Zahlsystem von Apple nutzen, da es Probleme mit der Zusammenarbeit der Banken gibt. iPhone-Besitzer fragen sich nun, wie sie Apple Pay nutzen können, ohne die Bank wechseln zu müssen. Wir geben Tipps.

Mit Verspätung gegenüber anderen europäischen Ländern kam Apple Pay im Dezember 2018 auch nach Deutschland. Für Nutzer eines Apple-Gerätes ist das mobile Zahlsystem natürlich interessant, dennoch stehen einige vor Problemen. Nicht jede Bank arbeitet mit dem Dienst zusammen, einige Banken gehen davon aus, dass sich dies in der Zukunft auch nicht ändern wird.

Mit der einfachen EC-Karte funktioniert Apple Pay bei diesen Instituten also nicht. Wenn Sie Apple Pay nutzen möchten, könnten Sie noch über kompatible Kreditkarten gehen. Anderenfalls bliebe natürlich der Weg, ein neues Konto bei einer teilnehmenden Bank (beispielsweise Fidor Bank, N26, Comdirect, DKB) zu eröffnen oder einen Dienstleister zu nutzen. Welche Möglichkeiten es gibt, Apple Pay zu nutzen und was es bei Apple Pay zu beachten gibt, erfahren Sie im Artikel.

Konto bei Partnerbank testweise eröffnen

Ein Kontowechsel ist nicht immer einfach und mit viel Arbeit verbunden. Schließlich müssen Sie alle wichtigen Personen/Unternehmen von der neuen Bankverbindung in Kenntnis setzen.

Nur wenige Bankkunden eröffnen ein neues Konto und wechseln gleich ihre kompletten Kontoverbindungen. Den meisten Menschen ist dieser Umstand zu hoch, denn mit dem Wechsel ist es nicht getan: Wenn Sie nicht allen Unternehmen die neue IBAN mitteilen, bei denen Lastschriftaufträge existieren, werden Sie unweigerlich mit Mahnungen überhäuft. Daher werden oft zwei Accounts parallel genutzt. Und genau dieses Prinzip ließe sich auch anwenden, wenn es um Apple Pay geht:

  • Bank suchen – zuerst müssen Sie eine Bank finden, die Apple Pay unterstützt. Online lassen sich die einzelnen Banken recht schnell finden.
  • Konditionen vergleichen – einzig für Apple Pay sollten Sie nicht wechseln. Der Wechsel sollte immer damit einhergehen, das bessere Angebot zu finden. Die Konditionen und Gebühren der Bank müssen Sie also in einem Bankenvergleich prüfen.
  • Konto anlegen – das Konto wird eröffnet. Grundsätzlich gibt es Übergangsfristen. Zugleich können Sie darauf achten, dass das Konto mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist versehen ist. Jetzt testen Sie das Angebot zunächst. Das Augenmerk sollte natürlich auf Apple Pay liegen. Funktioniert die Verknüpfung reibungslos oder gibt es doch Schwierigkeiten?
  • Entscheidung – je nachdem, wie die Testphase ausfällt, können Sie entscheiden. Entweder kündigen Sie das neue Konto oder Sie behalten es. Entscheiden Sie sich für das Behalten, können Sie das alte Konto mit einer ausreichenden Frist auflösen. Achtung: Ist dies der Fall, müssen Sie die neuen Bankverbindungen allen wichtigen Personen und Institutionen mitteilen.

Hinweis: Denken Sie als Apple Pay-Nutzer daran, dass noch nicht jedes Geschäft das Zahlsystem von Apple kennt oder unterstützt. Wenn Sie sagen, dass Sie mit Apple Pay zahlen, werden Sie noch oft einen verständnislosen Blick ernten. Hier müssen Sie den Mitarbeitern helfen. Geben Sie einfach den Tipp, dass an der Kasse die Bezahlung mit Karte ausgewählt wird. Wenn im Geschäft das kontaktlose Bezahlen unterstützt wird, sollte der Bezahlvorgang dann auch mit iPhone und Apple Watch funktionieren.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Virtuelle Kreditkarten nutzen

Sie möchten gerne bei Ihrer Bank bleiben, obwohl diese Apple Pay nicht unterstützt? Dann könnten Sie Ihre Kreditkarte mit Apple Pay verknüpfen. Wenn Sie keine entsprechende Kreditkarte haben, brauchen Sie trotzdem nicht auf das Angebot zu verzichten. Es gibt spezielle Dienstleiter, bei denen Sie quasi eine virtuelle Kreditkarte eigens für Apple Pay beantragen können. Und das geht so:

  • Anbieter auswählen und anmelden – ob es nun Boon oder Bunq ist, Sie müssen sich bei dem Anbieter zuerst registrieren und ein Konto anlegen. Welcher Anbieter für Sie am besten ist, müssen Sie für sich entscheiden. Die Angebote sind in den ersten drei Monaten kostenfrei, danach wird eine Gebühr erhoben.
  • Erstellung – der Anbieter erstellt nun eine virtuelle Kreditkarte, die Sie auch unabhängig von Apple Pay nutzen können.
  • Aufladen – das Konto wird mit Ihrem Bankkonto verknüpft. Darüber können Sie das Konto aufladen. Eine direkte Abbuchung vom Bankkonto funktioniert nur bei einer direkten Verknüpfung. Nutzen Sie als Verknüpfung eine Kreditkarte, wird das Geld am Zahlungstag vom Konto abgebucht.
  • Apple Pay – die virtuelle Kreditkarte können Sie nun mit Apple Pay verbinden und den mobilen Dienst nutzen.

Die virtuelle Kreditkarte ist übrigens stets kostenlos, einzig das Konto selbst ist nach drei Monaten gebührenpflichtig. Glücklicherweise kann beispielsweise Bunq jederzeit gekündigt werden. Mit bestimmten Mustervorlagen wird dies zum Kinderspiel und sorgt somit dafür, dass kein finanzielles Risiko entsteht.

Was ist bei Apple Pay zu beachten?

Es gibt auch unter den Apple-Nutzern ausreichend Personen, die diese Form des mobilen Zahlens mit Skepsis betrachten. Vielen Menschen ist einfach unbehaglich zumute, wenn sie nur noch ihr Handy vor ein Terminal halten und sonst nichts zu machen brauchen. Doch das stimmt so nicht ganz:

  • Beträge – das Bezahlen ohne Eingabe einer PIN ist möglicherweise nur bei Beträgen bis zu 25,00 Euro möglich, danach wird je nach Bank eine PIN notwendig, wie bei der Bezahlung mit EC-Karte. Zudem gibt es Banken, die diese Kleinabbuchungen auch zufällig mit PIN versehen. Das Prinzip gilt übrigens auch für EC-Karten. Auch hier wird immer mal wieder zwischendurch eine PIN abgefragt, zudem sind die Kleinabbuchungen oft in der Tagesgesamthöhe beschränkt.
  • Sicherheit – selbst beim Zahlen ohne PIN besteht ein erhöhter Schutz, im Vergleich zu EC-Karten mit NFC-Technologie. Immerhin muss das iPhone zuerst per Fingerabdruck oder anderen Sicherheitsabfragen entsperrt werden.
  • Im Betrugsfall – hier ist die Haftung tatsächlich noch nicht ganz geklärt. Grundsätzlich gilt aber die Regel, die für EC-Karten gilt. Schlecht für den Kunden ist es immer, wenn beim Betrug mit PIN und Karte (Apple Pay) bezahlt wird, da nun davon auszugehen ist, dass der Kunde unachtsam mit der PIN umgegangen ist.

Sie müssen übrigens nicht befürchten, dass das bloße Vorbeigehen an einem Terminal zu einer Abbuchung führt. Auch mit Apple Pay ist die NFC-Technologie auf eine kurze Distanz beschränkt. Zudem muss der Vorgang vom Kassierer angestoßen und freigegeben werden. Sie müssen auf Ihr iPhone acht geben und darauf achten, dass niemand Ihre PIN oder die Zugangsdaten zu Apple Pay einsehen kann. Dann sind Sie so sicher unterwegs wie mit neuen EC-Karten.

Fazit – attraktiv für iPhone-Nutzer

Apple Pay ist ein Bezahlsystem, welches ausschließlich auf Applegeräten inklusive der Apple Watch funktioniert. Um das System zu nutzen, benötigen Sie jedoch wahlweise ein Konto bei einer teilnehmenden Bank oder eine akzeptierte Kreditkarte. Alternativ gibt es Dienstleister, die virtuelle Konten samt Kreditkarten zur Verfügung stellen. Diese werden mit dem Zahlungsdienst verbunden. Ist das geschehen, brauchen Sie nur noch Geschäfte aufsuchen. Die Voraussetzung in den Geschäften selbst ist, dass diese bereits NFC-taugliche Terminals besitzen und das Zahlen via Handy und Auflegen einer Karte akzeptieren.

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