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Seit 2018 galt die Regelung, dass für Zweit- und Nebenwohnungen keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind. In einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft entsteht aber nicht selten das Problem, das einer von beiden die Gebühren zahlt und die bessere Hälfte auswärts arbeitet und dort in einer eigenen Wohnung residiert. Und für diese Unterkunft mussten Rundfunkgebühren überwiesen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist.
Im Juli 2018 hatte das Gericht beschlossen, dass Inhaber/-innen einer Nebenwohnung nicht zweimal die Rundfunkgebühren zahlen müssen und eine Neuregelung durch den Gesetzgeber gefordert. Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) ändert nun entsprechend das Befreiungsverfahren.
Der SWR-Justitiar Dr. Hermann Eichler, bei der ARD für Beitragsangelegenheiten zuständig, begrüßte nun die Unterzeichnung der Neuregelung durch die Länderchefs. Von der Änderung des Gesetzes profitieren etwa Ehepaare, die in einer anderen Stadt arbeiten und dort eine Wohnung unterhalten.
Wurde bereits in der Vergangenheit ein entsprechender Antrag auf Befreiung gestellt, der abgelehnt wurde, muss nun ein Neuantrag gestellt werden. Denn der Beitragsservice, so sein kommissarischer Geschäftsführer, Dr. Joachim Altmann, prüft „nicht auf die Erfüllung neuer Beitragsvoraussetzungen“. Will man sich also nun nach der Gesetzesänderung von der GEZ befreien lassen, ist ein neuer Antrag erforderlich.
Innerhalb von drei Monaten, nachdem die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen, muss der Antrag gestellt werden. So gilt die Neuregelung rückwirkend etwa nach dem Bezug einer Nebenwohnung. Bei verspätetem Einreichen gilt die Befreiung erst ab Antragstellung. Ist der Antrag schon bei der GEZ eingegangen oder bereits im Widerspruchsverfahren, werden die neuen Regelungen automatisch berücksichtigt.
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr kann am besten einfach online gestellt werden. Vorgelegt werden muss eine Meldebescheinigung. In dieser sollten die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnung sowie für beide das Einzugsdatum enthalten sein. Alternativ erfüllt ein Zweitwohnungssteuerbescheid die Voraussetzungen für die Befreiung.
Auf rundfunkbeitrag.de finden Sie alle relevanten Informationen. Auch das für den Antrag notwendige Formular kann hier heruntergeladen oder ausgefüllt werden.
Wir möchten wissen, ob Sie von dieser Neuregelung profitieren können und ob die Antragstellung reibungslos geklappt hat. Bitte nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um sich zu diesem Thema auszutauschen.
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]]>Der Beitrag GEZ Mail: Ankündigung der Zwangsvollstreckung – Beitragsservice enthält Virus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Zahlung der Rundfunkbeiträge an die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ), heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ist für viele Verbraucher ohnehin mehr als unbeliebt. Jetzt setzen Betrüger noch einen oben drauf und verunsichern die Nutzer zusätzlich. In einer E-Mail wird über eine vermeintliche Ankündigung der Zwangsvollstreckung informiert. Angeblich hat der Empfänger rückständige Beiträge in Höhe von 161,00 Euro und soll nun insgesamt 213,50 Euro zahlen. Wir erklären, woran Sie die gefälschte E-Mail erkennen, und wie die aktuellen Fakten sind.
In der Vergangenheit haben wir schon vor schädlichen E-Mails im Namen der GEZ gewarnt. Wir erinnern an die Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice / GEZ und E-Mail zur SEPA-Umstellung, die beide einen Virus enthielten.
Bei den versendeten E-Mails im Namen des Beitragsservice handelt es sich um gefälschte Nachrichten. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung ist geschädigt, da der Name missbraucht wird. In den letzten Wochen wurde die gefälschte Mail weiterentwickelt, sodass diese nun noch gefährlicher ist.
Die E-Mail wurde sehr professionell gefälscht, sodass diese für das ungeschulte Auge kaum als Fälschung erkennbar ist. Als Absender ist „Beitragsservice – ARD ZDF Deutschlandradio“ mit der E-Mail-Adresse [email protected] angegeben. Teilweise sind auch E-Mails mit beliebigen E-Mail-Adressen als Absender im Umlauf. Im Betreff der Nachricht heißt es „Ankündigung der Zwangsvollstreckung – Beitragsservice“ . Der Text der E-Mail enthält das Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und folgenden Inhalt:
Im Anhang der E-Mail befindet sich eine Datei mit dem Namen „Mahnbescheid – Antwortbogen – Aktenzeichen 4650969334.doc“ mit einer Größe von ca. 121,1 Kilobyte. In dieser Office-Datei befindet sich ein gefährlicher Trojaner. Sie sollen diese Datei öffnen, um Einzelheiten über die Forderung und die Zwangsvollstreckung zu erfahren. Tun Sie das nicht!
Die Qualität des Anschreibens ist als sehr gut einzustufen. Allerdings enthält die E-Mail keine persönliche Anrede, was ein erstes Zeichen für eine Fälschung ist. Zudem würde die ehemalige GEZ wohl kaum eine Office-Datei mit Informationen versenden. Im Gegenteil: Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice würde derart wichtige Informationen eher per Post und mit der korrekten Anrede des Zahlungspflichtigen versenden. Schließlich kann dem Anschreiben gar nicht entnommen werden, an welche Person es sich richtet.
Bitte öffnen Sie weder den Anhang noch die über eventuelle Links in zukünftigen Versionen der Spam-Mail heruntergeladene Dateien. Der enthaltene Virus wird von vielen Virenscannern noch nicht erkannt. Der Trojaner kann im Hintergrund weitere Schadsoftware aus dem Internet herunterladen und auf Ihrem Computer installieren.
Das erfahren Sie, indem Sie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter der offiziellen Telefonnummer 01806/99955510 (20 Cent/Anruf) anrufen. Aufgrund der E-Mail besteht jedenfalls kein Handlungsbedarf, da es sich um Spam handelt.
Wir haben uns die im Anhang befindliche oder heruntergeladene Word-Datei näher angesehen. Diese angebliche Mahnbescheid enthält einen sogenannten Makrovirus, der eine Schwachstelle in Microsoft Word ausnutzt. Sobald Sie die Datei öffnen, stellt das Makro eine Verbindung zu einem Server her und lädt die eigentliche Schadsoftware herunter. Diese wird ohne das Zutun des Nutzers sofort ausgeführt und installiert. Es handelt sich um einen Virus, der schon länger im Umlauf ist. Dennoch wird dieser noch nicht von allen Virenscannern erkannt. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Öffnen Sie die Word-Datei auf keinem Fall.
Da es unkalkulierbar ist, welche Software durch das Marko heruntergeladen wird, sind nach der Ausführung der Datei besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Denkbar ist, dass auf diesem Weg sogenannte Ransomware auf Ihren Computer gelangt. Damit wird Ihre Festplatte unbrauchbar gemacht. Anschließend fordern die Kriminellen ein Lösegeld.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit könnte über diese Word-Datei auch der Emotet-Trojaner auf Ihren Computer gelangen. Dieser ist besonders gefährlich, da die Schadsoftware sowohl Ihre Kontakte auslesen als auch Ihre E-Mails mitlesen kann. Anschließend verbreitet sich die Malware selbst, indem Ihre Kontakte mit teils tatsächlich von Ihnen verwendeten Betreffzeilen angeschrieben werden.
Auch hier kann sich die Situation schnell ändern. Nach bisherigen Erkenntnissen sind von dieser Malware nur Computer mit dem Betriebssystem Windows betroffen. Allerdings verändern sich Viren sehr schnell und können unter Umständen auch andere Betriebssysteme angreifen.
Solange Sie die E-Mail nicht geöffnet und den Text nicht angeklickt haben, ist noch nichts passiert. Löschen Sie die E-Mail in diesem Fall einfach. Falls Sie den Text angeklickt und die Datei in Microsoft Office geöffnet haben, empfehlen wir aufgrund der unkalkulierbaren Folgen diese Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen:
Im schlimmsten Fall wird Ihre Festplatte mit einer sogenannten Ransomware verschlüsselt. Anschließend werden Sie mit einer Lösegeldzahlung erpresst. Um dieses Risiko auszuschließen, sind diese radikalen Sicherheitsmaßnahmen aus unserer Sicht angebracht. Diese Punkte sollten Sie vor allem dann befolgen, wenn Ihr Virenscanner beim Anklicken der Datei keinen Virenalarm ausgelöst hat.
Sie können die E-Mail vom Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio löschen und sollten das auch tun. Damit schließen Sie aus, dass Sie die Datei versehentlich öffnen und sich auf diese Weise einen gefährlichen Trojaner auf den Computer holen.
Kriminelle ändern ihre gefälschten E-Mails häufig, vor allem dann, wenn die Nutzer gewarnt sind. Bitte leiten Sie uns die E-Mail an [email protected] weiter, wenn Sie einen anderen Text, andere Absender oder andere Betreffzeilen bekommen haben.
Falls Sie andere unglaubwürdige E-Mails bekommen, sollten Sie uns diese ebenfalls an [email protected] weiterleiten. Nur mit Ihrer Hilfe können wir sehr schnell vor neuen Gefahren warnen.
Um sich zu diesem Vorfall mit uns und anderen Lesern auszutauschen, nutzen Sie bitte die Kommentare unter dem Artikel.
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]]>Der Beitrag GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Lange Zeit hielt sich im Internet die Geschichte mit dem Bargeldtrick. Angeblich sollte man um die Zahlung der GEZ-Beiträge kommen, wenn man nur darauf besteht, dass man in bar anstatt per Überweisung vom Bankkonto oder Lastschrift zahlen möchte. Es gab und gibt zahlreiche Anleitungen und Webseiten, die diesen vermeintlichen Trick unter die Leute bringen.
Wenn es nach dem Internet geht, kann man die GEZ (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) also ganz leicht mit Bargeld austricksen. Doch leider geht es nicht immer nach dem Internet. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, das dem Bürger keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen zusteht. Im Umkehrschluss bedeutet dass, das der Bürger sich an die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten halten muss und seine Rundfunkbeiträge per Lastschrift oder mit einer Überweisung bezahlen muss. Doch worum ging es überhaupt?
Die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten erlauben die Beitragszahlung der Rundfunkbeiträge nur bargeldlos. Das bedeutet, dass der Beitragsschuldner, also der Bürger, die Rundfunkgebühren entweder mittels Lastschrift von seinem Girokonto abbuchen lässt oder den Beitrag selbst überweist. Das gefiel einem Beitragszahler nicht. Er war der Meinung, dass er das Recht hat, die Forderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in bar zu bezahlen. Der WDR lehnte die Barzahlung ab. Der Beitragszahler war mit dieser Entscheidung des WDR nicht einverstanden und reichte Klage ein.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir
Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Daraufhin stellte der Kläger einen Antrag, für das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zuzulassen. Am 13. Juni 2017 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag des Klägers abgelehnt (2 A 1351/16 (I. Instanz: VG Köln 6 K 7425/15)). Zur Begründung teilt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Pressemitteilung mit:
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Damit hat das Gericht endgültig entschieden, dass der Bürger kein grundsätzliches Recht auf die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen hat. Damit ist auch klargestellt, dass der Trick mit der Bargeldzahlung nicht funktioniert. Bleibt nur zu hoffen, dass damit auch die endlosen Posts in sozialen Netzwerken wie Facebook und WhatsApp sowie die Kettenbriefe zum Thema GEZ-Abwehr mit Bargeldtrick der Vergangenheit angehören.
Scheinbar schwer kranke Personen bieten Ihnen via Instagram-Nachricht ein Vermögen an. Der Grund: angeblich haben sie eine unheilbare Krankheit und wollen ihr gespartes Geld verschenken. Warum Sie auf diese Nachrichten nicht reagieren sollen? Wir verraten
Ein angebliches Gewinnspiel zum 30-jährigen Jubiläum von Amazon macht derzeit seine Runde auf WhatsApp. Sie bekommen einfach einen Link auf das Smartphone geschickt ohne jeglichen Kommentar. Doch was passiert, wenn Sie diesen anklicken? Ist das
Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Sie haben eine E-Mail von AOL beziehungsweise Oath: bekommen? Dabei könnte es sich um eine Fälschung handeln. Derzeit versuchen Kriminelle mit einer Nachricht mit dem Betreff „Letzte AOL-Warnung: Ihr AOL-Desktop wird in 7 Tagen eingestellt“
Eine SMS im Namen von FedEx, Amazon, DPD oder DHL Express erhalten derzeit viele Verbraucher. Darin geht es um eine Sendung die zugestellt oder an den Absender zurück geschickt werden soll. Auch im Namen von
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]]>Der Beitrag GEZ: E-Mail von Beitragsservice zur SEPA-Umstellung ist ein Virus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Zahlung der Rundfunkbeiträge an die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ), heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ist für viele Verbraucher ohnehin mehr als unbeliebt. Jetzt setzen Betrüger noch einen oben drauf und verunsichern die Nutzer zusätzlich. In einer E-Mail wird angekündigt, dass zukünftig die Bezahlung der Rundfunkbeiträge nur noch per SEPA-Lastschrift möglich ist. Wir erklären, woran Sie die E-Mail erkennen, und wie die aktuellen Fakten sind.
Bei den versendeten E-Mails im Namen des Beitragsservice handelt es sich um gefälschte Nachrichten. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung ist geschädigt, da der Name missbraucht wird. In den letzten Wochen wurde die gefälschte Mail weiterentwickelt, sodass diese nun noch gefährlicher ist.
Die E-Mail wurde sehr professionell gefälscht, sodass diese für das ungeschulte Auge kaum als Fälschung erkennbar ist. Als Absender ist „Beitragsservice“ mit der E-Mail-Adresse [email protected] oder [email protected] angegeben. Mittlerweile sind auch E-Mails mit beliebigen E-Mail-Adressen als Absender im Umlauf. Im Betreff der Nachricht ist „Zahlungsumstellung“ oder „SEPA-Umstellung“ zu lesen. Der Text der E-Mail enthält das Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und folgenden Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Senkung der Betriebskosten hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen die Rundfunkbeiträge zukünftig verpflichtend durch die SEPA-Lastschrift begleichen zu lassen.
Aus diesem Grund wird die Zahlungsmethode zum 01.02.2017 verpflichtend auf die Zahlung mit SEPA-Lastschrift geändert. Wurde die Zahlungsmethode bis zum 01.02.2017 nicht durch Sie geändert, erfolgt eine zwangsweise Umstellung, bei der einmalig eine Umstellungsgebühr in Höhe von 75 Euro erhoben wird.
Nähere Informationen finden Sie im Anhang.
Das Team vom Beitragsservice versucht Ihnen auch weiterhin die beste Qualität zu bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Beitragsservice
Im Anhang der E-Mail befindet sich eine Datei mit dem Namen „SEPA-Umstellung.doc“ mit einer Größe von ca. 261 Kilobyte.
Die gefährlichen E-Mails wurden weiterentwickelt, damit der Spam und die angehängte Schadsoftware von Virenscannern nicht so gut erkennbar ist. Seit Anfang Februar werden die E-Mails ohne Anhang versendet und der Text hat sich geringfügig geändert. In der E-Mail befindet sich ein Button „Dokument abrufen“. Klicken Sie nicht auf die E-Mail, da ohne weitere Nachfrage eine Schadsoftware heruntergeladen wird. So lautet der aktuelle Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Senkung der Betriebskosten hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen
die Rundfunkbeiträge zukünftig verpflichtend durch die SEPA-Lastschrift
begleichen zu lassen.Aus diesem Grund wird die Zahlungsmethode zum 15.02.2017 verpflichtend auf
die Zahlung mit SEPA-Lastschrift geändert. Wurde die Zahlungsmethode bis zum
15.02.2017 nicht durch Sie geändert, erfolgt eine automatische Umstellung. Bei
der automatischen Umstellung entsteht einmalig eine Gebühr in Höhe von 30
Euro, die mit der nächsten Rechnung von Ihrem Konto abgeüucht wird.Das Dokument mit weiterführenden Informationen können Sie hier abrufen:
Dokument abrufen
Das Team vom Beitragsservice versucht Ihnen auch weiterhin die beste Qualität
zu bieten.Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Beitragsservice
Abgesehen von kleineren rhetorischen Fehlern ist die Qualität des Anschreibens als sehr gut einzustufen. Allerdings enthält die E-Mail keine persönliche Anrede, was ein erstes Zeichen für eine Fälschung ist. Zudem würde die ehemalige GEZ wohl kaum eine Office-Datei mit Informationen versenden. Im Gegenteil: Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice würde derart wichtige Informationen eher per Post und mit der korrekten Anrede des Zahlungspflichtigen versenden. Schließlich kann dem Anschreiben gar nicht entnommen werden, an welche Person es sich richtet.
Update: Mittlerweile wird die E-Mail mit persönlicher Anrede des Empfängers (Vorname und Name) versendet. Den Betrügern muss also eine Datei vorliegen, bestehend aus E-Mail-Adresse, Name und Vorname der Nutzer.
Bitte öffnen Sie weder den Anhang noch die über den blauen Button heruntergeladene Doc-Datei. Der enthaltene Virus wird von vielen Virenscannern noch nicht erkannt. Der Trojaner kann im Hintergrund weitere Schadsoftware aus dem Internet herunterladen und auf Ihrem Computer installieren.
Nach wie vor haben Sie die Wahl, ob Sie den Rundfunkbeitrag per Überweisung oder mit dem Lastschriftverfahren bezahlen möchten. Das geht auch aus aktuellen Informationen auf der offiziellen Webseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hervor, die Sie hier nachlesen können. Es gibt also keinen Handlungsbedarf.
Wir haben uns die im Anhang befindliche oder heruntergeladene Word-Datei näher angesehen. Diese enthält einen sogenannten Makrovirus, der eine Schwachstelle in Microsoft Word ausnutzt. Sobald Sie die Datei öffnen, stellt das Makro eine Verbindung zu einem Server her und lädt die eigentliche Schadsoftware herunter. Diese wird ohne das Zutun des Nutzers sofort ausgeführt und installiert. Es handelt sich um einen Virus, der schon länger im Umlauf ist. Dennoch wird dieser noch nicht von allen Virenscannern erkannt. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Öffnen Sie die Word-Datei auf keinem Fall. Bekannt ist der Virus unter anderem unter folgenden Bezeichnungen:
Da es unkalkulierbar ist, welche Software durch das Marko heruntergeladen wird, sind nach der Ausführung der Datei besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Denkbar ist, dass auf diesem Weg sogenannte Ransomware auf Ihren Computer gelangt. Damit wird Ihre Festplatte unbrauchbar gemacht. Anschließend fordern die Kriminellen ein Lösegeld. Falls Sie die Datei geöffnet haben, sollten Sie schnell aktiv werden und folgende Punkte abarbeiten:
Diese Punkte sollten Sie vor allem dann befolgen, wenn Ihr Virenscanner beim Anklicken der Datei keinen Virenalarm ausgelöst hat.
Sie können die E-Mail vom Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio löschen und sollten das auch tun. Damit schließen Sie aus, dass Sie die Datei versehentlich öffnen und sich auf diese Weise einen gefährlichen Trojaner auf den Computer holen.
Wir haben über diese E-Mail auch mit dem Beitragsservice gesprochen. Die Pressestelle nimmt wie folgt dazu Stellung:
Kriminelle ändern ihre gefälschten E-Mails häufig, vor allem dann, wenn die Nutzer gewarnt sind. Bitte leiten Sie uns die E-Mail an [email protected] weiter, wenn Sie einen anderen Text, andere Absender oder Betreffzeilen bekommen haben.
Falls Sie andere unglaubwürdige E-Mails bekommen, sollten Sie uns diese ebenfalls an [email protected] weiterleiten. Nur mit Ihrer Hilfe können wir sehr schnell vor neuen Gefahren warnen.
Um sich zu diesem Vorfall mit uns und anderen Lesern auszutauschen, nutzen Sie bitte die Kommentare unter dem Artikel.
Wir warnen vor einer gefährlichen E-Mail im Namen der Direktbank Ing-DiBa. Die Nachricht mit dem Betreff „Sie haben eine neue Mitteilung“ informiert über die angeblich missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkarte. Doch das ist eine Falle. Die
Wir warnen vor gefälschten E-Mails, die im Namen der Deutsche Kreditbank AG (DKB) versendet werden. Dabei geht es angeblich um ein neues Sicherheitssystem. Sie sollen Ihre Identität bestätigen. Doch Vorsicht: Klicken Sie die E-Mail nicht
Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran
Wir warnen vor einer E-Mail im Namen der Postbank. Diese suggeriert, dass das Passwort beziehungsweise die PIN für das Onlinebanking mehrfach falsch eingegeben und deshalb das Konto gesperrt wurde. Zudem gibt es Sicherheitshinweise. Doch es
Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein
Der Beitrag GEZ: E-Mail von Beitragsservice zur SEPA-Umstellung ist ein Virus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Vermehrt wenden sich irritierte Verbraucher an die niedersächsische Verbraucherzentrale. Alle haben etwas gemeinsam: Die ratlosen Verbraucher sind von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der GEZ, die heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heißt, betroffen. In einigen Fällen wurden sogar Konten gepfändet oder eine Hausdurchsuchung angekündigt. Jetzt gibt die Verbraucherzentrale Tipps, wie sich betroffene Verbraucher verhalten sollen. Das Wichtigste vorab:
Sie müssen bei der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung reagieren.
Hinweis: Da der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heute noch häufig als GEZ bezeichnet wird, verwenden wir diese Abkürzung im Artikel als abkürzendes Synonym.
In vielen Fällen gab es vorab keine eindeutige Klärung, ob tatsächlich ein Beitrag geschuldet wird. Offensichtlich geht der Beitragsservice hier sehr rigoros vor und setzt die Beitragspflicht einfach voraus. Nach dem Motto: „Wer nicht mehr zahlt, ist Beitragsschuldner“ wird das Geld vom Verbraucher eingetrieben. Doch so einfach scheint es in vielen Fällen nicht zu sein.
Wie die Verbraucherzentrale berichtet, sind Irrtümer oft der Ausgangspunkt für das Dilemma. So kommt es vor, dass Abmeldungen nicht registriert werden und somit nicht bei dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) ankommen. Andere Verbraucher gehen davon aus, aus unterschiedlichsten Gründen von der Beitragspflicht befreit zu sein.
Immer wieder müssen wir über Mahnungen und die Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen von dubiosen Firmen berichten. In unserer Übersicht finden Sie auch Anbieter, die zu unrecht mahnen.
Zunächst sollten Sie wissen, dass die GEZ die Beiträge auf dem Weg der Zwangsvollstreckung nicht selbst eintreibt. Der Irrglaube vieler Bürger, dass ein GEZ-Mitarbeiter klingelt und das Geld eintreibt, ist schlicht falsch. Allerdings gibt es diese Mitarbeiter auch, welche jedoch keine hoheitlichen Rechte haben.
Die Zwangsvollstreckung wird in der Regel mit einem Anschreiben des Amtsgerichts angekündigt. Als Vollstreckungsbehörde kommen jedoch unterschiedliche Institutionen infrage. In einigen Bundesländern haben Sie direkt mit der Gemeinde oder gleich mit dem Gerichtsvollzieher zu tun.
Wichtig ist, dass Sie derartige Schreiben nicht achtlos weglegen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie müssen reagieren, um eine mögliche Pfändung zu vermeiden. Suchen Sie am Besten das direkte Gespräch. Gerade wenn Ihnen die Beitragsschuld gar nicht bewusst ist oder Sie gar keinen Beitragsbescheid von dem Beitragsservice erhalten haben, müssen Sie das mitteilen.
Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale vor Ort. Die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale finden Sie über das Internet nach Eingabe Ihrer Postleitzahl auf dieser Webseite. Alternativ können Sie sich zur rechtlichen Beratung natürlich auch an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Da dieser in der Regel nicht kostenlos für Sie tätig wird, empfehlen wir zuerst den Gang zur Verbraucherzentrale.
Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf. Lange Zeit
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist aus der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorgegangen und besteht in der heutigen Form seit 01. Januar 2013. Die Einrichtung wird von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betrieben. Sie erhebt den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten von Verbrauchern, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen.
Weitere Informationen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie alle Formulare für Anmeldungen und Ummeldungen finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.
Hatten Sie schon einmal mit einer Zwangsvollstreckung für Rundfunkgebühren zu tun und wie ist das in Ihrem Fall ausgegangen? Andere Leser interessieren sich sicher dafür, ob und wie Sie die drohende Pfändung vermeiden konnten. Was halten Sie von dem Rundfunkbeitrag ganz allgemein? Diskutieren Sie über die Kommentare unter dem Artikel mit anderen Lesern zu diesem Thema.
Haben Sie eine E-mail mit einer Rechnung zur Domainregistrierung für 2021 / 2022 oder 2020 / 2021 von United Hosting Deutschland bekommen? Wir erklären was es damit auf sich hat und warum Sie diese nicht
Sie haben eine E-Mail von AOL beziehungsweise Oath: bekommen? Dabei könnte es sich um eine Fälschung handeln. Derzeit versuchen Kriminelle mit einer Nachricht mit dem Betreff „Letzte AOL-Warnung: Ihr AOL-Desktop wird in 7 Tagen eingestellt“
Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für
Scheinbar schwer kranke Personen bieten Ihnen via Instagram-Nachricht ein Vermögen an. Der Grund: angeblich haben sie eine unheilbare Krankheit und wollen ihr gespartes Geld verschenken. Warum Sie auf diese Nachrichten nicht reagieren sollen? Wir verraten
Der Beitrag GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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