Auslandsreisen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 04:01:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Auslandsreisen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Auslandsreisen – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? – Die Auslands-Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-die-auslands-krankenversicherung-ist-die-wichtigste-versicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-die-auslands-krankenversicherung-ist-die-wichtigste-versicherung/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57300 Der Urlaub ist eine Zeit der Erholung und Entspannung und niemand will vor der Reise über Krankheit, Gepäckdiebstahl, Reiseabbruch, Streit oder einen Unfall nachdenken. Der Traumurlaub wird aber schnell zum Albtraum, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz

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Der Urlaub ist eine Zeit der Erholung und Entspannung und niemand will vor der Reise über Krankheit, Gepäckdiebstahl, Reiseabbruch, Streit oder einen Unfall nachdenken. Der Traumurlaub wird aber schnell zum Albtraum, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist und damit das nicht passiert, sollten Sie sich frühzeitig um einen guten Schutz kümmern. Die Versicherungen und Verbraucherschutzzentralen helfen hier mit Sicherheit weiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der wichtigste Schutz im Urlaub ist die Auslands-Krankenversicherung. Finden Sie heraus, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch im Ausland gilt.
  • Bei einem Urlaub oder einer teuren Reise, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, wenn Kinder auch mitfahren.
  • In der Regel brauchen Sie keine Reisegepäckversicherung, denn sie gilt als unnötige Versicherung. Auch sogenannte Rund-um-Sorglos-Pakete oder eine Reisehaftpflichtversicherung, sowie eine Reiseunfallversicherung sind nicht notwendig.
  • Ein Schutzbrief ist bei einer Auslandsreise mit dem Auto wichtig und das auch schon bei einer Reise ins Nachbarland. In der Regel wird der Schutzbrief nicht gebraucht, wenn Sie ADAC-Kunde sind.
  • Ein Blick auf die Versicherungen sind wichtig, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen fahren.
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Bei den Vorbereitungen für einen Trip ins Ausland spielt nicht nur der Reiseführer eine wichtige Rolle, sondern auch der Versicherungsschutz ist. Im schlimmsten Fall zahlen Sie aus eigener Tasche, wenn es zu einem Schaden kommt und Sie nicht die richtige Zusatzpolice haben.

  1. Schließen Sie unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen.
  2. Bei teuren Reise ist die Reiserücktrittsversicherung wichtig, so dass auch bei einer nicht angetretenen Reise keine finanziellen Einbußen vorhanden sind.
  3. Günstige und bessere Konditionen bekommen Sie, wenn Sie sich selber auf die Suche nach einer Versicherung machen und dazu das Internet nutzen.

Es gibt aber auch Versicherungen, die unbedingt ins „Reisegepäck“ gehören und auch der Zeitpunkt des Abschlusses ist zu beachten.

Versicherungsschutz frühzeitig abklären

Ein Versicherungsschutz lässt sich auch noch in letzter Minute abschließen, also kurz vor dem Antritt, aber die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass diese Angebote eher mit durchwachsenen Ergebnissen punkten.

Einen optimalen Versicherungsschutz erhalten Sie meist nicht, wenn Sie schnell eine Versicherung online abschließen.

  • Bei den Online-Buchungsportalen finden Sie Komplett-Pakete, so dass hier mehrere Versicherungen gebündelt sind und Sie keine Zusatzversicherungen brauchen. Somit schließen Sie nicht nur eine Auslandskrankenversicherung ab, sondern auch noch weitere Versicherungen. Meist brauchen Sie die Extraversicherungen überhaupt nicht, aber bezahlen müssen Sie sie trotzdem, weil sie im Paket enthalten sind. Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2017 getestet und festgestellt, dass von 9 Online-Anbietern keiner eine reine Auslandskrankenversicherung anbietet, sondern nur Kombiversicherungen.
  • Die Verträge verlängern sich meist automatisch und im zweiten Jahr verdoppelt sich die Beitragshöhe, so dass sie im zweiten Jahr deutlich teurer sind als im ersten Jahr.
  • Die Stiftung Warentest hat Versicherungen gefunden, die eine hohe Selbstbeteiligung haben und im Schadensfall zahlen Sie ordentlich mit.
  • Auf jedem Online-Portal ist meist nur ein Versicherungsanbieter vorhanden, so dass keine Auswahl besteht und das ist nicht verbraucherfreundlich.

Aus den genannten Gründen empfiehlt sich also kein Abschluss auf die letzte Minute, sondern ein gründlicher Preis-Leistungs-Vergleich. Dafür nehmen Sie sich Zeit und planen vor der Reise.

 

Haftpflichtversicherung und ihre Unverzichtbarkeit im Ausland

Zu einem sehr hohen Schadenspotential gehören die sogenannten Haftungsrisiken. Einem Opfer wird Schadensersatz gezahlt, wenn ihm ein Schaden zugefügt wird.

Im schlimmsten Fall kann ein Haftpflichtfall eine Existenz bedrohen und in die Millionen gehen. Aus dem Grund ist eine Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt, aber gilt sie auch im Ausland?

Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Mietwagen und Hotelzimmer sind zusätzliche Haftungsrisiken, die im Urlaub entstehen und zu hohen Kostenfaktoren führen könnten. Sie überprüfen vor dem Reiseantritt frühzeitig, ob der bestehende Versicherungsschutz auch für das Ausland gilt.

  • Die Privathaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich bei einem Auslandsaufenthalt, aber im Höchstfall nur ein Jahr, aber dafür weltweit.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz in Europa. Der Geltungsbereich ist auf die Europäische Union begrenzt und somit ist der Versicherungsschutz anzupassen, wenn Sie mit dem eigenen Auto weiter fahren.
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Die private Auslands-Krankenversicherung

Eine private Auslands-Krankenversicherung ist wichtig, wenn Sie den Urlaub im Ausland verbringen. Das ist nicht nur für privat Versicherte wichtig, sondern auch für Personen, die über die gesetzliche Krankenkasse versichert sind.

Neben den Versicherungsbedingungen spielt der Beitrag bei der Auslandreise-Krankenversicherung eine wichtige Rolle, denn je höher der Beitrag desto besser sind meist auch die Leistungen.

Zu den wichtigsten Leistungen einer Auslandreise-Krankenversicherung gehören:

  • der normale Arztbesuch
  • ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandsmittel, sowie weitere Hilfsmittel
  • stationäre Behandlungen (Krankenhausleistungen, Krankenpflege, Unterkunft, Verpflegung und besondere ärztliche Leistungen wie Operationen)
  • Aufenthalt einer Begleitperson (aber nur für Kinder unter 18 Jahren)
  • Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus, sowie zurück in die Urlaubsunterkunft
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, provisorischer Zahnersatz und Reparaturen von Zahnersatz
  • Rücktransport bei medizinischer Anordnung
  • Überführung im Todesfall
  • Bestattungskosten im Ausland, wenn notwendig

Dieser Schutz ist weltweit gültig und Sie wählen den Arzt nach eigenem Ermessen.

Im Ausland wird der Arztbesuch aus eigener Tasche bezahlt und die Rechnung aufgehoben. Auf der Rechnung stehen alle Angaben zur Diagnose und das Original wird bei Reiserücktritt sofort bei der Versicherung eingereicht, so dass sie eine Erstattung erhalten.

Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt ist ein sofortiger Kontakt mit der Versicherung notwendig, so dass schnell die Kostenübernahme geklärt wird.

Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung wird die Summe aus eigener Tasche bezahlt und die Versicherung tritt erst ein, wenn die ausgemachte Summe überschritten ist. Achten Sie daher immer auf die Selbstbeteiligung, denn sie kann unter Umständen zur finanziellen Belastung werden.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die folgenden Leistungen eher nicht:

  • Behandlungen im Ausland (Grund für die Reise)
  • Krankheiten, die vor der Reise bekannt waren und behandelt werden müssen
  • Verletzungen und Krankheiten, wenn vorher bekannt
  • Unfälle, Krankheiten und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse oder der aktiven Teilnehme an Unruhen ausgelöst werden
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
  • Behandlungen von Suchtkrankheiten
  • psychoanalytische Behandlungen
  • psychotherapeutische Behandlungen
  • Behandlungen von Schwangerschaftsbeschwerden, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung (ausgenommen sind Behandlungen bei akuten Komplikationen)
  • Hilfsmittel (Hörgeräte, Brille)

Mittlerweile gibt es Auslandsreise-Krankenversicherungen mit Kurzzeitpolice, die nur für eine Reise gelten. Die Jahrespolicen eignen sich für mehrere Reisen im Jahr, allerdings wird die Höchstdauer von 6 bis 8 Wochen pro Reise nicht überschritten.

Für eine Einzelperson beträgt die Jahresprämie etwa 10 Euro und Familien zahlen ein wenig mehr. Kinder sind bis zu einem gewissen Alter im Familientarif enthalten. Die Familientarife eignen sich auch für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wichtig ist, dass die Personen in einem Haushalt leben und dann sind die Beiträge günstiger. Teurer wird die Versicherung ab einem Alter von 60 Jahren.

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Die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung

Eine Urlaubsreise wird oft lange vor dem eigentlichen Reisetermin gebucht. In der Zwischenzeit kann eine Menge passieren.

Treten Sie die Reise nicht an, dann zahlen Sie dem Reiseveranstalter, dem Reisebüro oder dem Hotelier sogenannte Stornokosten. Diese Kosten fallen auch an, wenn die Reise verspätet angetreten wird.

In solchen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und zahlt die Stornokosten. Der Versicherer erstattet die Nachreisekosten, wenn die Reise verspätet wahrgenommen wird. Er übernimmt die Kosten aber nur bis zur Stornohöhe für den Nichtantritt der Reise.

Muss die Reise abgebrochen werden, dann erstattet der Versicherer nur die Rückreisekosten und nicht die Reiseleistungen.

Die Reiserücktrittsversicherung tritt auch ein, wenn der Aufenthalt aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit verlängert werden muss.

Unter Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung gehören die folgenden Risiken:

  • Nichtantritt der Reise
  • verspäteter Antritt der Reise
  • vorzeitiger Abbruch der Reise
  • verspätete Rückkehr von der Reise
  • Nichtinanspruchnahme von Leistungen (Safari, Mietwagen, usw.)

Im Wesentlichen sind versicherte Rücktritts- und Reiseabbruchgründe:

  • Todesfall in der Familie
  • schwere Verletzungen von Unfällen
  • eine unerwartete, schwere Krankheit
  • unvorhergesehene Komplikationen (Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft)
  • Lockerungen von implantieren Gelenken
  • Bruch von Prothesen
  • Organspende oder -empfang
  • erhebliche Schäden am Eigentum (Feuer, strafbare Handlungen von Dritten)
  • Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete, betriebsbedingte Kündigung)
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Wiederholungsprüfungen von Studenten und Schülern

Bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zahlt der Versicherer in der Regel, aber abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Bei dem Versicherer ist nicht nur der Versicherungsnehmer versichert, sondern auch die Risikoperson, das sind

  • der Ehepartner / Lebensgefährte
  • die Angehörigen
  • die Angehörigen des Ehepartners / Lebensgefährten

Diese Personen sind ebenfalls durch die Versicherung geschützt, wenn die Reise gemeinsam gebucht wird. Es gibt noch weitere versicherte Personengruppen, darunter minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.

Der Versicherung sind Probleme vor der Reise sofort zu melden und gleichzeitig wird die Reise storniert. Nachweise wie ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde sind bei der Versicherung einzureichen.

Der Beitrag der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung hängt von Preis der Reise, dem Leistungsumfang und dem Alter des Versicherten ab.

Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag, dann ist jede Reise bis zum Reisepreis abgesichert.

Familien nutzen den Familienjahresvertrag, bei dem der Versicherungsschutz auch bei einzelnen Familienmitgliedern zählt.

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Der Autoschutzbrief

Bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ist der Autoschutzbrief ein wichtiges Detail.

Die Liste der möglichen Schadensfälle mit dem eigenen Fahrzeug ist lang, von einem Unfall auf der Autobahn bis hin zum Diebstahl des Fahrzeugs.

Der Versicherer unterstützt den Versicherten mit dem Autoschutzbrief bei

  • Diebstahl
  • Panne
  • Unfall
  • Verletzung
  • Tod

Er organisiert und bezahlt die Kosten, von der Pannenhilfe bis zum Mietwagen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nur innerhalb der europäischen Grenzen und in Gebieten, die der europäischen Union angehören. Für eine weitere Reise ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung notwendig.

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Die Mallorca-Klausel oder die Traveller-Police

Die Mallorca-Police ist eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen.

Diese Versicherung gilt für alle außereuropäischen Gebiete, die zur Europäischen Union gehören und im geographischen Sinne in Europa. Ihr Abschluss ist unbedingt notwendig.

Im Ausland ist ein Autofahrer meist nicht genügend abgesichert. Der Versicherungsschutz richtet sich immer nach den Regelungen des Urlaubslandes. Ein Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag ist meist sehr niedrig und wenn die Ansprüche des Geschädigten darüber hinausgehen, dann muss der Fahrer selber bezahlen. Die Mallorca-Police hebt den Haftpflichtschutz auf das deutsche Niveau an.

Rechtzeitig vor der Abreise kümmern Sie sich um einen zusätzlichen Versicherungsschutz. In einigen Fällen ist die Mallorca-Police in der bestehenden Haftpflichtversicherung enthalten.

Die Traveller-Police ist zu empfehlen, wenn Sie Fahrten außerhalb Europas planen. Sie ist der weltweit gültige Versicherungsschutz, der entweder beim ADAC oder dem Kfz-Versicherer abgeschlossen wird.

Die Rund-um-Sorglos-Pakete

Viele Versicherungen bieten sogenannte Rund-um-Sorglos-Pakete an. Sie werden in Reisebüros und Online-Portalen abgeschlossen und decken fast alle Risiken ab:

  • Reisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Allerdings sind die Pakete meist überflüssig, denn sie führen zu doppelten Versicherungen. Zudem schützen Sie kaum und es fallen unnötige Beiträge an. Im Idealfall wird der bestehende Versicherungsschutz einfach um die notwendige Reiseversicherung ergänzt.

Sinnfrei sind spezielle Reiseunfallversicherungen. Schließen Sie einen leistungsstarken Vertrag ab, der Sie in allen Lebenslagen schützt und nicht nur im Urlaub.

Die Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung ist nicht zu empfehlen. Bei Verlust des Gepäcks steht großer Ärger bevor, aber eine solche Versicherung ist nicht sinnvoll.

Die Versicherer verlangen einen hohen Beitrag und liefern einen minimalen Schutz. Sie achten auf Ihr Gepäck besonders sorgfältig und das obwohl es versichert ist.

Ihnen wird ein Mitverschulden angerechnet, wenn der Versicherer nachweisen kann, dass Sie nicht gut auf Ihr Gepäck geachtet haben. Dann wird Ihnen kein Geld erstattet. Kann der Versicherer den Nachweis erbringen, dass Sie zu 80% Schuld haben, dann zahlt er nur noch die restlichen 20%.

Das Reisegepäck von Ihnen und allen mitreisenden Familienangehörigen ist gegen Verlust und Beschädigung versichert, wenn die Personen im Versicherungsschein genannt sind. Allerdings gilt der Schutz nur, wenn das Gepäck sich im Beförderungsbetrieb, eines Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. In der restlichen Zeit ist das Gepäck gegen

  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Transportmittelunfall
  • Feuer
  • Elementarereignisse

versichert.

Zum Reisegepäck gehören alle Sachen, die zum persönlichen Bedarf zählen und Sie während der Reise mitführen. Dazu zählen nicht nur die getragenen Kleidungsstücke, sondern auch Reiseandenken und Geschenke, und alle amtlichen Ausweise und Visa.

Es gibt aber auch Sachen, die nicht mitversichert sind:

  • Geld
  • Wertpapiere
  • Fahrkarten
  • Urkunden
  • andere Dokumente
  • Brillen
  • Kontaktlinsen
  • Hörgeräte
  • Prothesen

Auch das Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren ist nicht mitversichert.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Auslandsreisen und Versicherungen

1. Ist eine Reiseversicherung wirklich notwenig?

Im Grunde ist eine Reiseversicherung nicht notwendig, wenn Sie die Mehrkosten leicht verkraften können. Eine Reiseversicherung macht Sinn, wenn Sie den Urlaub frühzeitig planen und er noch weit in der Zukunft liegt.

2. Welche Versicherung ist im Ausland notwendig?

Um im Ausland ordentlich versichert zu sein, brauchen Sie eine international gültige Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Weitere Versicherungen sind nur im Einzelfall wichtig und sind frühzeitig vor der Reise zu prüfen.

3. Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen?

Experten empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung direkt bei der Reisebuchung mit abzuschließen. Der späteste Zeitpunkt sollte 30 Tage vor Reiseantritt sein. Es gibt aber auch kurzfristige Reise, dann direkt nach der Buchung, innerhalb von 3 Tagen.

4. Bin ich im Ausland krankenversichert?

Grundsätzlich sind Sie im europäischen Ausland mit der normalen gesetzlichen Krankenversicherung auch krankenversichert. Die Staaten, in denen die Versicherung gilt, sind auf der Rückseite der Gesundheitskarte aufgedruckt.

5. Was kostet eine internationale Krankenversicherung?

Die Kosten für eine internationale Krankenversicherung sind unterschiedlich. Sie unterscheiden sich nach dem Anbieter, den Leistungen und dem Alter des Versicherten. Sie sollten mit Kosten zwischen 100 Euro und 250 Euro rechnen. Genaue Zahlen erfragen Sie bei den einzelnen Versicherungen.

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Ein Kommentar

Fazit

Immer wieder spielt das Thema Versicherungsschutz bei Auslandsreisen eine wichtige Rolle. Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz kann jeder Urlaub zu Albtraum werden und das gilt es zu vermeiden. Lassen Sie die Finger auf jeden Fall von Rund-um-Sorglos-Paketen, denn sie sind nicht notwendig und verursachen nur zusätzliche Kosten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, wenn die Reise teuer ist und weit im Vorfeld gebucht wird. Der wichtigste Schutz ist aber die Auslands-Krankenversicherung. Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt nicht überall und aus dem Grund muss für das Ausland ein zusätzlicher Schutz her. Alle anderen Versicherungen sind nur im Einzelfall notwendig und deren Verwendung ist zu prüfen.

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Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/insolvenzen-der-reiseanbieter-so-sind-verbraucher-abgesichert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/insolvenzen-der-reiseanbieter-so-sind-verbraucher-abgesichert/#respond Fri, 05 Feb 2021 13:56:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60934 Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?

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Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite? Und was machen Sie als Verbraucher im Falle einer Insolvenz?

Sowohl die Tourismusbranche als auch Reisende selber wurden von der Corona-Pandemie sehr schwer getroffen. Durch die Sicherheitsmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus zu einzudämmen, ist das Reisen nur eingeschränkt möglich, wenn überhaupt. Viele Tourismusunternehmen stehen in diesem Jahr möglicherweise vor einer Pleite.

Insbesondere die Veranstalter von Pauschalreisen werden hart getroffen. Aufgrund der wieder geltenden Insolvenzantragspflicht könnten viele Tourismusunternehmen in diesem Jahr pleitegehen. Verbraucher befürchten, dass sie bei Ausfall der Reise auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten.

Verluste durch Corona

Das Jahr 2020 war ein Horrorjahr für die gesamte Tourismusbranche. Insgesamt beklagt sie Verluste von 28 Milliarden Euro für das Jahr. Davon sind Deutschlandweit etwa 11.000 Reisebüros, 2.300 Veranstalter und unzählige Dienstleister betroffen. Großartige Veränderungen sind aktuell noch nicht abzusehen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Reisebranche in diesem Jahr wohl ebenfalls keine schwarzen Zahlen schreiben wird.

Grund hierfür sind die Beschränkungen und Reisewarnungen, die sich ständig ändern. Das sorgt wiederum für Unsicherheit, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Verbrauchern. Sie möchten sich verständlicherweise ungern mit dem Virus infizieren. Je nach Reisedestination könnte auch eine Quarantäne drohen. Das sind alles Risiken, die niemand auf sich nehmen will.

Selbst die ausgetüftelten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bringen zumindest aktuell nichts, da die Branche durch den Lockdown ohnehin handlungsunfähig ist.

Neues Gesetz soll mehr Schutz bieten

Bereits im Sommer 2020 hat die Bundesregierung eine neue Insolvenzregelung auf den Weg gebracht, die Veranstalter von Pauschalreisen entlasten soll. Dabei sollen sowohl die Unternehmen als auch deren Kunden im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Allerdings ist sie bislang noch nicht in Kraft getreten.

Die neue Regelung besagt, dass Reiseveranstalter in einen gemeinsamen Fonds einbezahlen. Nur dann dürfen sie überhaupt noch Pauschalreisen anbieten. Gleichzeitig sollen sie sich ihrer Bonität entsprechend Rücklagen zulegen. Zuerst sollen mögliche Reiseausfälle durch diese Rücklagen der Veranstalter kompensiert werden. Sind diese aufgebraucht, greift der Rettungsfonds des Bundes.

Auf diese Weise bleiben Reisende nicht auf ihren Kosten sitzen. Zudem müssen die Steuerzahler nicht für Ausfälle aufkommen, wie es etwa bei der Pleite der Firma „Thomas Cook“ der Fall war.

Mögliche Pleite bei Reiseanbietern

Wie bereits erwähnt, ist diese neue Insolvenzregelung bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten. Da mit dem Jahreswechsel jedoch wieder die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wieder gilt, gehen Experten davon aus, dass es möglicherweise eine Pleitewelle bei den Reiseunternehmen geben wird. Das sagte zumindest der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Klaus Müller, in einem Artikel des Handelsblatts.

Aller Wahrscheinlichkeit wird es in diesem Jahr ebenfalls zu Reiseausfällen aufgrund der Corona-Pandemie kommen, möglicherweise noch mehr als im Jahr zuvor. Dadurch werden eine Vielzahl von Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Allerdings wird es dann für die entsprechenden Versicherungen schwierig, diese ganzen Kosten zu tragen. Es ist also wichtig, dass eine Lösung nicht erst Ende 2021 gefunden wird.

Reisesicherungsschein

Normalerweise würde bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters eine entsprechende Pflichtversicherung greifen. Sie sichert ihn bei Konkurs und Zahlungsfähigkeit ab, sodass die Reisekosten an die Verbraucher auf jeden Fall rückerstattet werden können. Der sogenannte Reisesicherungsschein wird in der Regel mit der Bestätigung der Reise geschickt und sollte vorliegen, bevor eine Anzahlung zur Reise geleistet wurde.

Kommt es zu einer Insolvenz bevor die Reise überhaupt beginnt, werden die Reisekosten oder die Anzahlungen von dieser Versicherung erstattet.

Geht das Unternehmen während der Reise bankrott, muss der Urlaub abgebrochen werden. Ansonsten gehen etwaige Entschädigungsansprüche verloren. Die Insolvenzversicherung zahlt dann aufkommende Kosten. Allerdings ist die Versicherungssumme pro Jahr für die Unternehmen auf 110 Millionen Euro gedeckelt. In Zeiten von Corona kann diese Summe jedoch schnell überschritten werden. In der Folge könnten die Steuerzahler für die Kosten aufkommen.

Kann eine Reiseversicherung zusätzlich schützen?

Eine Reiseversicherung kann zwar ziemlich hilfreich sein, allerdings schützt sie nicht vor der Insolvenz eines Reiseunternehmens. Zudem hilft sie Verbrauchern nicht weiter, wenn sie sich lediglich vor einer Ansteckung fürchten. Allerdings ist sie trotzdem sinnvoll, wenn es beispielsweise darum geht, aufgrund einer Krankheit die Reise abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten.

Beispielsweise genügt ein positiver Corona-Test hierfür oder ein anderes ärztliches Attest, das eine Krankheit bescheinigt. Wer wegen eines Verdachts in Quarantäne muss, ist jedoch ebenfalls nicht versichert. Verbraucher sollten sich vor der Reise und vor Abschluss einer Reiserücktrittversicherung genau informieren.

Ansprüche, wenn das Reisebüro bankrott geht

Genauso gilt es sich zu informieren, wenn es um die Ansprüche geht, die geltend gemacht werden. Generell gilt, dass das Reisebüro nämlich nicht gleichzusetzen ist mit dem Veranstalter der Reise. Reisebüros vermitteln die Verbraucher an die Reiseveranstalter. Letztere müssen in der Regel seltener einen Insolvenzantrag stellen als Reisebüros. Meldet das Reisebüro Konkurs, bietet selbst der Reisesicherungsschein keinen Schutz.

Die Kosten wurden zwar beim Büro bereits bezahlt, das hat das Geld jedoch noch nicht an den Veranstalter überwiesen. Die Rechnung ist als beim Veranstalter noch offen. Mit entsprechenden Belegen über geleistete Zahlungen können Verbraucher jedoch beim Veranstalter ihr Recht geltend machen und die Reise wahrscheinlich dennoch antreten. Mit den offenen Forderungen muss sich der Veranstalter dann wohl an den Insolvenzverwalter des Reisebüros wenden.

Grundsätzlich gilt, dass es aktuell durch Corona noch eine wirklich unsichere Zeit ist, um auf Reisen zu gehen. Wie sich das Jahr entwickeln wird, ist noch unklar. Wichtig ist, dass Verbraucher bei ihren Planungen und Buchungen die Augen aufbehalten, um eventuellen Problemen und Notsituationen bei ihrer Reise aus dem Weg zu gehen.

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