Bahn | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:11:37 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bahn | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen kümmert sich die Bahn um Alternativen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bahnstreik-diese-fahrgastrechte-gelten-wenn-die-zuege-stillstehen-kuemmert-sich-die-bahn-um-alternativen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bahnstreik-diese-fahrgastrechte-gelten-wenn-die-zuege-stillstehen-kuemmert-sich-die-bahn-um-alternativen/#respond Fri, 13 May 2022 08:11:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63727 Aufgrund von Personalstreiks stellt die Deutsche Bahn in der Regel Teile des Betriebes ein und dabei achten sie nicht auf den Nah- oder Fernverkehr. Auch bei einem Streik können Sie Entschädigungen fordern, wenn die Züge

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Aufgrund von Personalstreiks stellt die Deutsche Bahn in der Regel Teile des Betriebes ein und dabei achten sie nicht auf den Nah- oder Fernverkehr. Auch bei einem Streik können Sie Entschädigungen fordern, wenn die Züge sich sehr stark verspäten oder ausfallen und Sie dadurch einen Anschluss verpassen. Auch hier spielt es keine Rolle, ob es sich um den Nah- oder Fernverkehr handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sorgen die Streiks der Gewerkschaften regelmäßig dafür, dass Teile des Bahnverkehrs lahmgelegt werden.
  • Sie haben ein Anrecht auf Entschädigung, wenn Sie aufgrund des Streiks zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen. Für diese spezielle Situation haben die deutsche Bahn und die Eisenbahnunternehmen ein Formular, welches Sie auf der Internetseite der Unternehmen herunterladen können.
  • Lassen Sie sich die Verspätungen immer von einem Mitarbeiter der deutschen Bahn bestätigen.

Die Geduld der Kunden der Deutschen Bahn wird oft auf die Probe gestellt, denn immer wieder kommt es vor, dass es zu Streik kommt und dadurch die Züge mit starken Verspätungen unterwegs sind oder gar nicht fahren. Schnell kommt es zu Tausenden wartenden Passagieren an den Bahnhöfen. Aber wenn der Streik vorbei ist, dann müssen Sie auch noch mit Verspätungen rechnen. Es dauert eine ganze Weile bis der Bahnverkehr wieder zu 100% läuft.

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Streik-Tag – Ruhe bewahren

Sie haben gehört, dass es zu einem Streik kommen soll oder er findet gerade statt, dann erkundigen Sie sich am besten zuerst bei dem betroffenen Bahn-Unternehmen.

Die Unternehmen versuchen auf den Internetseiten die Verbindungen mit Verspätungen und Ausfällen darzustellen und Ihnen Alternativen anzubieten.

Sie kommen mit der gebuchten Verbindung nicht ans gewünschte Ziel, dann sammeln Sie unbedingt alle Belege und bevor Sie die Reise abbrechen, sollten Sie sich nach Alternativen umschauen.

  • Lassen Sie sich Verspätungen immer von einem Mitarbeiter des Unternehmens bestätigen. Die Unternehmen haben dafür Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Allerdings kann die Suche nach einem Mitarbeiter sehr mühselig werden, wenn am Bahnhof Tausende von Menschen stehen und warten.
  • Ansonsten sollten Sie Fotos von den Anzeigetafeln machen, denn dort stehen die Verspätungen und Ausfälle der Züge. Zudem bietet sich ein Screenshot der Internetseite oder der App als Beweismittel auch an.

Anschließend nutzen Sie das Fahrgastrechte-Formular und füllen es komplett aus. Zusammen mit den Beweisen können Sie die Reise anschließend reklamieren. Das Fahrgastrechte-Formular finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn.

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Das Ziel erreichen

In der Vergangenheit hat die Deutsche Bahn auch schon Taxifahrten für Ihre Kunden organisiert, wenn aufgrund eines Streiks der Nahverkehr ausgefallen ist.

In einem solchen Fall suchen die Mitarbeiter der Deutschen Bahn mehrere Personen, welche das gleiche Reiseziel haben und füllen mit ihnen ein Taxi. Sie können sich auch selber auf die Suche nach einem Taxi machen, aber bedenken Sie, dass es einige Einschränkungen gibt und nicht jede Taxirechnung wird von den Unternehmen übernommen.

Die Kunden dürfen manchmal sogar in Fernverkehrszüge einsteigen, wenn die Bahn dazu auffordert und dann sind IC und ICE eine gute Möglichkeit. Es gelten einige Einschränkungen, wenn die Bahn nicht für alle Passagiere eine Freistellung gibt.

Von einigen Bahnhöfen aus besteht auch die Möglichkeit eine Sammelbeförderung mit Fernbussen zu machen, aber darum kümmert sich auch die Bahn.

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Gut zu wissen

Aufgrund des Streiks planen Sie das eigene Fahrzeug zu nutzen, dann achten Sie auf die Staumeldungen und planen Sie mehr Zeit ein. Sie haben die Möglichkeit die zusätzlichen Kosten für die Fahrzeugnutzung der Bahn in Rechnung zu stellen.

Sie sind an einem Bahnhof gestrandet und kommen nicht auf einem anderen Weg ans Ziel, dann muss die Bahn Ihnen eine Unterkunft besorgen. Aber nicht nur das, denn die Bahn muss auch für die Wege planen. Wenn Sie sich selber um eine Unterkunft kümmern wollen, dann sollten Sie sich von der Bahn eine Bestätigung geben lassen, dass keine Züge an diesem Tag mehr fahren. Dann können Sie die Kosten für die Unterkunft der Bahn in Rechnung stellen. Also bewahren Sie dann auch die Hotel-Rechnung auf.

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Entschädigung bei Streik

Aufgrund des Bahnstreiks kommen Sie nicht pünktlich an das Ziel und dann haben Sie die Möglichkeit einen Teil oder sogar den ganzen Fahrpreis erstattet zu bekommen.

Die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007 regelt das. Die Höhe der Entschädigung hängt in erster Linie von der Verspätung ab, aber auch ob Sie die Fahrt abbrechen mussten.

Die Verspätung dauert länger als 60 Minuten, dann muss Ihnen die Bahngesellschaft Erfrischungen und Snacks anbieten. Die Leistung ist kostenfrei und muss im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen. Außerdem müssen die Snacks und Erfrischungen am Bahnhof oder in der Nähe vorhanden sein.

Sollte das Unternehmen nicht reagieren, dann können Sie sich selber was kaufen und die Kosten der Bahn in Rechnung stellen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bahnstreik

1. Kann ich ein Taxi nutzen, wenn der Zug nicht kommt?

Wenn der Zug nicht kommt, weil es einen Streik gibt und Sie im Nahverkehr unterwegs sind, dann können Sie auch ein Taxi nutzen, um pünktlich ans Ziel zu kommen.

2. Wer kommt für die Fernbuskosten auf, wenn die Bahn mal wieder streikt?

Die bahn streikt und Sie sind notgedrungen auf den Fernbus umgestiegen, dann können Sie die Kosten der Bahn in Rechnung stellen. Heben Sie dafür die Rechnung auf und lassen Sie sich den Streik bescheinigen.

3. Hochsommer und verspätete Züge – wer kümmert sich um Erfrischungen?

Kommt es im Hochsommer zu Verspätungen von mehr als 60 Minuten, dann muss die Bahn für Erfrischungen sorgen. Durch die hohen Temperaturen muss die Menge auch angepasst werden.

4. Feiertag und Streik – was kann ich machen?

An einem Feiertag haben sich die Bahnmitarbeiter für einen Streik entschieden, dann kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Ausweichmöglichkeit.

5. Wo gibt es Informationen zum Bahnstreik?

Auf der Internetseite der Deutschen Bahn finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Streik.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass die Bahngesellschaften streiken und das Nachsehen haben die Passagiere. Verspätete Züge oder komplette Ausfälle sind keine Seltenheit und das zum Ärger aller Pendler und Reisenden. Sie haben verschiedene Möglichkeiten zu reagieren, von der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug über das Nutzen von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zu Alternative, welche die Bahn bietet. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall die Ruhe bewahren und Beweise sammeln, damit Sie eventuelle Zusatzkosten von der Bahn erstattet bekommen.

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Das Bahnunternehmen muss die Kunden und Kundinnen entschädigen, wenn es zu großen Verspätungen kommt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um höhere Gewalt handelt. Die Entschädigung darf auch nicht aufgrund von Überschwemmung, Sturm, Schnee oder Streik verweigert werden, denn es handelt sich um keine ausreichenden Verweigerungsgründe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben unterschiedliche Ansprüche, wenn Sie bei einer Zugreise das Ziel nicht pünktlich erreichen, so dass Sie sogar einen Teil des Ticketpreises zurückverlangen können.
  • Bei einer Mindestverspätung von 60 Minuten können Sie auf eine Erstattung von 25% Wert legen und wenn Sie mehr als 120 Minuten Verspätung haben, dann sind sogar 50% möglich.
  • Sie müssen sich im Zug oder am Bahnhof eine sogenannte Verspätungsbescheinigung ausstellen lassen.

Sie reisen mit dem Zug und kommen nicht pünktlich an Ihrem Ziel an, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Ein Teil des Fahrpreises können Sie sich erstatten lassen und in schlimmen Fällen können Sie sogar den kompletten Fahrpreis zurück bekommen. Informationen dazu finden Sie in der EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.

Bahn streikt oder der Zug verspätet sich – Was kann ich tun?

Die Bahn empfiehlt, dass Sie sich die Verspätung durch einen Mitarbeiter unbedingt bestätigen lassen sollen. Sie können im Anschluss mit Hilfe der Bescheinigung die Reise reklamieren. Dazu haben Sie die Möglichkeit das Internet zu nutzen oder ein Servicecenter des Unternehmens aufzusuchen. Im Internet finden Sie ein standardisiertes Fahrgastrechte-Formular. Das Bahnpersonal vor Ort kann Ihnen auch einige Fragen rund um die Verspätung und Ihre Möglichkeiten erläutern.

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Eine Stunde zu spät am Ziel

Sie sind eine Stunde zu spät an Ihrem Ziel angekommen, dann können Sie bis zu 25% des Fahrpreises zurückfordern. Sollten Sie mit mehreren Zügen unterwegs sein, dann ist die Verspätung am Endziel entscheiden und nicht die Verspätung der einzelnen Züge.

Zwei Stunden zu spät am Ziel

Sie sind zwei Stunden zu spät am Endziel eingetroffen, dann haben Sie die Möglichkeit bis zu 50% des Fahrpreises erstattet zu bekommen. Auch hier gilt, dass die Verspätung am Endziel entscheidend ist und nicht die Verspätung der einzelnen Züge.

60 Minuten zu spät am Ziel – Fahrt abgebrochen

Sie haben die Möglichkeit auf die Fahrt zu verzichten, wenn ersichtlich ist, dass Sie mindestens 60 Minuten zu spät am Ziel ankommen. Dann können Sie von der Bahn den kompletten Fahrpreis zurückerhalten. Sie können sogar die Kosten zurück zum Ausgangspunkt von dem Unternehmen erstattet bekommen.

Am Bahnhof gestrandet

Sie kommen abends am Bahnhof nicht weg, auf dem Sie gestrandet sind, dann muss die Bahn umgehend für einen Ersatzverkehr sorgen. Kommt kein Ersatzverkehr, dann muss das Unternehmen für die Unterkunft und die Beförderung aufkommen.

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Zu spät ankommen – Taxi ist schneller

Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Taxikosten zurückbekommen, aber die Fahrt darf höchstens 80 Euro kosten und die Ankunft am Ziel muss zwischen 0 Uhr und 5 Uhr liegen. Zudem muss der Zug mindestens 60 Minuten zu spät kommen. Das gleiche Prinzip gilt, wenn der Zug am Tag ausfällt und Sie Ihr Ziel bis 24 Uhr nicht mit anderen Mitteln erreichen können.

Nahrverkehrticket – 20 Minuten zu spät – Zug für Fernverkehr als Alternative

Sie können ohne Aufpreis den Zug für den Fernverkehr nutzen, wenn sich abzeichnet, dass der Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung hat. Allerdings darf er nicht reservierungspflichtig sein, denn die Sonderfahren sind von der Regelung ausgenommen. Sie müssen zudem ein gültiges Ticket lösen bevor Sie in den Fernverkehrszug einsteigen. Das Bahnunternehmen erstattet Ihnen den entstandenen Mehraufwand.

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Wichtig

Allerdings dürfen Sie davon nur Gebrauch machen, wenn die ursprüngliche Route nicht über 50 km lang ist und nicht länger wie eine Stunde dauert. Diese Regelung gilt auch nicht, wenn Sie ein erheblich gemäßigtes Ticket haben.

Monatsticket – Geld zurück bei Verspätung

Sie haben die Möglichkeit, auch bei einer Zeitkarte wie einer Monatskarte, bei einer Verspätung von 60 Minuten eine Erstattung zu bekommen. Die Verspätung muss aufgeschrieben werden, wenn Sie eine Zeitkarte haben und am Ende des Monats können Sie die gesammelten Verspätungen bei dem Unternehmen einreichen. Sie erhalten 1,50 Euro bei Klasse 2 und 2,25 Euro bei Klasse 1 als Erstattung.

Allerdings sollten Sie wissen, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden und somit müssen mehrere Verspätungen vorhanden sein, damit eine Auszahlung möglich ist.

Die Nutzer von Zeitkarten für den Fernverkehr können mit einer Pauschale von 5 Euro der 2. Klasse und 7,50 Euro der 1. Klasse rechnen. Maximal können Sie eine Entschädigung von 25% des Zeitkartenwertes als Entschädigung bekommen.

Sie bekommen einen Pauschalbetrag von 10 Euro in der zweiten Klasse und 15 Euro in der ersten Klasse, wenn Sie eine Bahncard 100 haben und die Verspätung länger als 60 Minuten dauert.

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Die Verpflegung bei einer Verspätung

Die Bahngesellschaft muss Ihnen, bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, Erfrischungen und Mahlzeiten im angemessenen Rahmen, kostenfrei, zur Verfügung stellen. Allerdings müssen die Produkte im Zug oder auf dem Bahnhof zur Verfügung stehen.

Höhere Gewalt und die Ansprüche

Auch bei höherer Gewalt haben Sie Ansprüche, denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. September 2013 (Az. C-509/11) ist eindeutig.

Dazu gehören:

  • Naturkatastrophen
  • besondere Wetterbedingungen
  • Terrorakte
  • Streiks
  • unvermeidbares Verhalten dritter Parteien (Suizid)

Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze und die besagt, dass die Eisenbahnunternehmen einen Betrag unter 4 Euro nicht auszahlen müssen. Kommt es zu wiederholten Verspätungen oder Zugausfällen und es sind Zeitkarteninhaber betroffen, dann müssen diese angemessen entschädigt werden.

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Die neuen EU-Fahrgastrechte nach 2023

Mittlerweile hat das Europäische Parlament Änderungen der Fahrgastrechte in der EU beschlossen und diese Änderung ist schlecht für die Kunden.

Es kam zu einem abgestimmten Kompromiss zur Neufassung und damit sind die Rechte dauerhaft auf das Abstellgleis geschoben worden, so kommentiere Klaus Müller. Klaus Müller ist der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. Bahnreisende sollen ab 2023 keine Entschädigung mehr bekommen, wenn Sie verspätet oder gar nichts an Ziel kommen, wenn es durch außergewöhnliche Umstände nicht möglich ist. Extreme Wetterbedingungen und große Naturkatastrophen sorgen dafür, dass die Kunden auf den Kosten sitzen bleiben. Ein weiteres Manko gibt es bei Gesundheitskrisen und bei Handlungen Dritter, denn auch hier soll es in Zukunft keine Entschädigung mehr geben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Erstattung bei Verspätung

1. Stimmt es, dass ab 2023 keine Entschädigungen mehr gezahlt werden, wenn eine Pandemie ausbricht?

Durch die neuen Regelungen ist das richtig, denn die Bahn ist der Meinung, dass sie für eine Pandemie nichts können und somit auch nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind.

2. Wie viel Entschädigung kann ich von der Bahn bei Verspätung verlangen?

Bei der Höhe der Entschädigung kommt es auf die Verspätung an, denn bei einer Stunde Verspätung sind bis zu 25% des Fahrpreises möglich und bei mehr als zwei Stunden können es sogar um die 50% sein.

3. Wie erhalte ich meine Entschädigung von der Bahn?

Wenden Sie sich an das Servicecenter oder schauen Sie ins Internet. Wichtig ist, dass Sie eine Verspätungsbescheinigung vorlegen können.

4. Wie bekomme ich eine Verspätungsbescheinigung ?

Die Verspätungsbescheinigung können Sie sich direkt vor Ort von einem Bahnmitarbeiter ausstellen lassen. Wichtig ist, dass ein Zeuge anwesend ist.

5. Bis wann kann ich eine Entschädigung einfordern?

Bei einem Monatsticket sollten Sie Ende des Monats mit den Verspätungsbescheinigungen die Entschädigung beantragen. Bei einem Tagesticket können Sie direkt am nächsten Tag eine Entschädigung beantragen.

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Fazit

Sie können unter Umständen eine Entschädigung von der Bahn erhalten, wenn Ihr Zug Verspätung hat oder Sie gar nicht am Endziel ankommen. Dabei kommt es darauf an, wie lange Sie warten müssen und danach wird die Entschädigung berechnet. Bis zur vollen Erstattung, bei ausfallenden Zügen, ist möglich. Wichtig ist immer, dass Sie sich eine Verspätungsbescheinigung vor Ort durch einen Mitarbeiter ausstellen lassen.

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Neu in Deutschland? Unterwegs mit Bus und Bahn mit dem richtigen Ticket https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neu-in-deutschland-unterwegs-mit-bus-und-bahn-mit-dem-richtigen-ticket/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neu-in-deutschland-unterwegs-mit-bus-und-bahn-mit-dem-richtigen-ticket/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:09:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68474 Bus und Bahn sind die beliebtesten Verkehrsmittel in Deutschland, aber einige Menschen haben Schwierigkeiten sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Das gilt nicht nur für Menschen, die neu in Deutschland sind, sondern auch für die

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Bus und Bahn sind die beliebtesten Verkehrsmittel in Deutschland, aber einige Menschen haben Schwierigkeiten sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Das gilt nicht nur für Menschen, die neu in Deutschland sind, sondern auch für die Einheimischen. Aus dem Grund haben wir alle wichtigen Hinweise auf einen Blick zusammengestellt, so dass endlich ein wenig Licht im Tunnel zu sehen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bus und Bahn zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, die von den Menschen nicht nur privat, sondern auch für den Weg zu Arbeit genutzt werden.
  • Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sind Tickets notwendig, die im Bus oder im Schalter gekauft werden können.
  • Die Ticketvarianten sind unterschiedlich, von den Einzeltickets über die 4er-Tickets bis hin zu Monatstickets, so dass die Entscheidung meist recht schwer fällt. Gerade, wenn man sich nicht auskennt, kommt es hier zu Missverständnissen.

Das Sozialticket

Das Sozialticket gibt es in fast allen Gemeinden, Städten und Kreisen, so dass auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz ein solches Ticket bekommen können.

Das spezielle Ticket kann beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragt werden und wenn Sie ein Sozialticket haben, dann haben Sie die Möglichkeit billiger zu fahren. Sie können sogar Monatskarten kaufen und mit ihnen in einem bestimmten Bereich problemlos fahren.

Damit Sie mit dem Sozialticket in dem gewünschten Bereich fahren können, müssen Sie zudem ein Anschlussticket oder ein Übergangsticket kaufen.

Wichtig:

Die Fahrkarte ist nur gültig, wenn Sie das Sozialticket und die gültige Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

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Erste Hilfe bei einer Kontrolle

Regelmäßig werden in Bus und Bahn Kontrollen durchgeführt und gerade, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket auffallen, dann kann es teuer werden.

Die Kontrolleure sprechen ein erhöhtes Beförderungsentgelt oder eine Fahrpreisnacherhebung aus, so dass Sie nur weiterfahren können, wenn Sie diese Kosten sofort begleichen. Zudem gibt es das sogenannte „Schwarzfahren“ und dafür werden 60 Euro Strafe fällig, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket in Bus und Bahn erwischt werden. Die Kontrolleure stellen Ihre Personalien fest und nutzen dafür den Ausweis oder ein anderes Dokument. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, dann kann die Polizei gerufen werden und dann ermittelt sie Name und Anschrift des Fahrgastes. Das Verkehrsunternehmen wird Ihnen dann die Rechnung auf die ermittelte Adresse schicken.

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Ein Einspruch muss stets fristgerecht eingelegt werden.

Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder nicht wissen, warum Sie die 60 Euro Strafe zahlen sollen. Schon bei der Kontrolle ist die Strafe fällig, so dass die Frist für einen Einspruch recht kurz ist. Dabei beginnt die Frist mit dem Kontrolltag und dann haben Sie ein oder zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Für den Einspruch brachen Sie das Aktenzeichen oder auch EBE-Nummer oder FN-Nummer und die Adresse für den Einspruch. Diese Informationen finden Sie auf dem Beleg, den Ihnen der Kontrolleur bei der Kontrolle überreicht hat.

Heben Sie diesen Beleg sehr gut auf, denn es reicht nicht, wenn Sie auf Post warten. Das kann dann schon zu spät sein und Sie haben eine Möglichkeit für einen Einspruch mehr.

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Der Fernverkehr

Mit Bus und Bahn kann man nicht nur kommunal oder regional fahren, sondern auch im sogenannten Fernverkehr.

Die Tickets für den Fernverkehr finden Sie in erster Linie im Internet, auf der Webseite der Bahn. Aber auch am Bahnhof befinden sich Schalter mit Personal für die Kaufmöglichkeit. Automaten stehen auf jedem Bahnhof ausreichend, so dass Sie ohne Schwierigkeiten an ein passendes Ticket kommen können. Die Fahrpläne und Verbindungen sind entweder im Internet auf der Seite der Bahn zu finden oder Sie nutzen die App für das Smartphone.

Sie sollten wisse, dass die Tickets für die schnelleren Züge (Intercity und IntercityExpress) um einiges teurer sind als die Tickets für die normalen Züge (Regionalzüge). Die Nahverkehrstickets gelten in den schnelleren Zügen nicht und eignen sich nur für RB und RE, also die Regionalzüge.

Interessant ist, dass die Fernbusse manchmal deutlich preiswerter sind als die Bahn. Die Tickets für einen Fernbus lassen sich im Internet kaufen, aber auch einige Reisebüros ermöglichen den Kauf. Die Fahrpläne und die Verbindungen lassen sich ebenfalls im Internet nachlesen oder sie nutzen die App.

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Flüchtlinge sollten diese Dinge erklärt bekommen

  • Bus, Straßenbahnen, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzüge zählen zum Nahverkehr und die grauen Züge (IC und ICE) gehören zum Fernverkehr. In diesen Zügen gelten die Nahverkehrtickets nicht!
  • Das Ticket muss vor dem Einstieg gekauft werden, denn nur in Bussen kann das Ticket im Bus gekauft werden. Ticketautomaten gibt es nur in sehr wenigen Straßenbahnen und U-Bahnen. Zur eigenen Sicherheit sollten Sie daher immer vorher ein Ticket kaufen!
  • Ticketautomaten an der Haltestelle, bestimmte Geschäfte und Kiosks bieten die Möglichkeit Tickets zu kaufen. Auch am Bahnhof oder beim Busfahrer können Sie ein Ticket erstehen.
  • An diesen Stellen finden Sie nicht nur die Tickets, sondern auch Informationen zu den einzelnen Tarifzonen und die Fahrpreise. Auch einige Ortskundige haben damit ihre Schwierigkeiten.
  • In der Regel muss das Ticket entwertet werden und dafür gibt es Entwerter-Automaten an der Haltestelle oder im Bus.
  • Die Einzeltickets sind in der Regel schon entwertet und müssen nicht noch einmal entwertet werden. Sie können aber auch einen anderen Fahrgast oder den Busfahrer fragen, ob Sie das Ticket noch entwerten müssen.
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E-Scooter: Darf der Roller mit in Bus und Bahn?

E-Scooter sind eine beliebte Alternative zu den Nahverkehrsmitteln. Doch was ist, wenn Sie eine größere Strecke überwinden und dabei Bus oder Bahn benutzen möchten? Dürfen Sie den E-Scooter im Zug oder Bus mitnehmen und kostet

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bus und Bahn 

1. Müssen Flüchtlinge für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen?

Auch Flüchtlinge müssen für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen, aber sie haben die Möglichkeit ein Sozialticket zu bekommen und somit können sie preiswerter unterwegs sein.

2. Wie teuer ist aktuell das NRW Ticket?

Das NRW Ticket gibt es als Einzelticket oder als Gruppen oder Familienticket. Das Einzelticket liegt aktuell bei 30,60 Euro und das Familienticket kostet 45,70 Euro. Fahren dürfen Sie damit in der zweiten Klasse.

3. Wo muss ein Ticket für den Bus erstanden werden?

Heute kann ein Busticket an den Kiosken an den Haltestellen, beim Busfahrer oder an vorhandenen Automaten erstanden werden. Der Preis richtet sich nach der Tarifzone.

4. Kann ich ein Ticket auch während der Fahrt kaufen?

Nein, denn ein Ticket muss vor der Fahrt erstanden werden. Wenn Sie sich für die Busfahrt entscheiden, dann sollten Sie spätestens beim Einstieg beim Busfahrer ein Ticket kaufen.

5. Wie teuer ist „Schwarzfahren“?

Schwarzfahren kostet aktuell 60 Euro und ist in der Regel sofort fällig. Wenn Sie sich ausweisen können, dann erhalten Sie eine Rechnung per Post und haben 14 Tage Zeit zum Begleichen.

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E-Mail mit 500,- Euro Deutsche Bahn-Gutschein führt zu Datensammler-Gewinnspiel

Aktuell befindet sich in vielen E-Mail-Postfächern eine Nachricht mit einem Gutschein im Wert von 500 Euro für die Deutsche Bahn. Optisch erweckt die Nachricht den Eindruck, dass diese von der Deutschen Bahn stammt. Wir erklären,

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Fazit

Das Fahren mit Bus und Bahn ist in Deutschland wichtig für viele Arbeitnehmer, aber auch für Privatpersonen. Aber durch den Dschungel von Tarifzonen, Verbindungen und Tickets steigen die Einheimischen schon kaum durch. Aus dem Grund sollten Flüchtlinge und andere Ausländer auch einige Informationen rund um Bus und Bahn bekommen. Idealerweise gibt es entsprechende Informationen auf der Internetseite der Anbieter.

Der Beitrag Neu in Deutschland? Unterwegs mit Bus und Bahn mit dem richtigen Ticket erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Unfreiwillige Schwarzfahrer aus Versehen: Mit falschem Ticket kann’s teuer werden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unfreiwillige-schwarzfahrer-aus-versehen-mit-falschem-ticket-kanns-teuer-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unfreiwillige-schwarzfahrer-aus-versehen-mit-falschem-ticket-kanns-teuer-werden/#respond Wed, 23 Feb 2022 11:10:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59152 Fahrgäste, die in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket mitfahren, müssen jetzt, laut den aktuellen Beförderungsbedingungen ganze 60 Euro begleichen. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen. Selbst Fahrgäste, die aufgrund eines defekten Fahrkartenautomaten kein Ticket besitzen

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Fahrgäste, die in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket mitfahren, müssen jetzt, laut den aktuellen Beförderungsbedingungen ganze 60 Euro begleichen. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem defekten Fahrkartenautomaten ist keine Strafe zu bezahlen. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, sich beispielsweise beim Umsteigen oder, falls vorhandenen, bei anderen Automaten ein Ticket zu besorgen.
  • Ist das E-Ticket nicht lesbar, fällt die Strafe zunächst an. Es ist jedoch möglich, sich eine dementsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen und dies nachträglich vorzulegen. Oftmals wird dann auf die Strafe verzichtet.
  • Bei einer Strafe ist es möglich, Einspruch zu erheben. Wird dieser abgelehnt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Selbst Fahrgäste, die aufgrund eines defekten Fahrkartenautomaten kein Ticket besitzen oder Ihr eigenes Abo-Ticket zu Hause liegen gelassen haben, müssen bei einer Kontrolle zunächst bezahlen. Dabei gilt jedoch auch: Wenn Sie das unfreiwillige „Schwarzfahren“ nicht selbst verantwortet haben, ist eine Bezahlung nicht notwendig. Hier kommt es jedoch auf die jeweilige Situation an.

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Fahrkartenautomat defekt

Ist der Fahrkartenautomat defekt, müssen Sie keine Vertragsstrafe begleichen, sind jedoch dazu verpflichtet, sich nach anderen Möglichkeiten umzusehen.

Fahrgäste müssen dann keine Vertragsstrafe begleichen, wenn der Fahrkartenentwerter oder -automat defekt ist und es somit deshalb nicht möglich gewesen ist, ein Ticket zu kaufen beziehungsweise dieses zu entwerten. Gibt es jedoch mehrere Automaten oder Schalter, dann sind Sie dazu verpflichtet, sich dort eine Fahrkarte zu beschaffen. Außerdem sind Sie beim Umsteigen ebenfalls dazu verpflichtet, sich dort eine Fahrkarte zu beschaffen.

Wir raten Ihnen dazu, Ihren Standort, die Uhrzeit sowie die jeweilige Gerätenummer aufzuschreiben und dies dem jeweiligen Zugbegleiter zu melden. Sofern möglich, ist es immer gut, wenn Sie Ihre Aussagen durch Mitreisende bestätigen lassen können.

Achtung: In Nahverkehrszügen ist es oftmals nicht möglich, ein Ticket zu kaufen. Sie erkennen dies an dem Hinweis auf den Fahrzeugtüren: „Einstige nur mit gültigem Ticket“.

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Fahrschein verloren oder vergessen?

Lediglich bei persönlichen Tickets mit Namen des Fahrtberechtigungen werden, wenn diese zu Hause vergessen werden, keine 60 Euro, sondern nur eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei einer Kontrolle Ihre Abo-Karte vorzuzeigen, da Sie diese bei daheim vergessen haben, ist die Situation etwas kniffliger. Lediglich ein persönliches Ticket, auf dem Ihr Name beziehungsweise der Name des Fahrtberechtigungen steht, kann bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, dass die 60 Euro Strafe fordert, auch noch nachträglich gezeigt werden. In diesem Fall kommt lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr auf Sie zu.

Handelt es sich jedoch um ein übertragbares Ticket, sind die 60 Euro fällig. Bei Einzel- und Mehrfahrtentickets ist es generell so, dass diese bei Vergessen oder wenn Sie verloren gegangen sind, generell nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgezeigt werden können. Außerdem müssen Sie beachten, dass nachdem die Frist, die auf dem Zahlschein zu sehen ist, abgelaufen ist, ebenfalls kein nachträgliches Vorzeigen mehr möglich ist.

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Nicht lesbares E-Ticket

Bei einem nicht lesbaren E-Ticket werden in der Regel zunächst 60 Euro verlangt.

Ist es dem Kontrolleur nicht möglich das Abo-Ticket bei der Kontrolle einzulesen und kann dieser somit nicht eindeutig feststellen, ob Ihr Ticket gültig ist, müssen Sie zunächst ebenfalls mit der Strafgebühr rechnen. Allerdings ist es hier ratsam, dass Sie sich die Gültigkeit Ihres Abo-Tickets von dem betreffenden Unternehmen, dass Ihr Ticket ausgestellt hat, bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung können Sie anschließend dem Verkehrsunternehmen vorlegen, das die Strafe erhoben hat. In der Regel verzichten die Unternehmen dann auf die 60 Euro.

Zur Überprüfung des Chips in der Karte lassen Sie das jeweils ausstellende Unternehmen diesen einlesen und sich gegebenenfalls ein neues Ticket besorgen, wenn der Chip beschädigt ist.

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Tarif falsch ausgewählt

Sofern Sie beweisen können, dass Sie versehentlich im Besitz eines falschen Tickets sind, verzichten die Verkehrsunternehmen oftmals auf ein Strafentgelt.

Wenn Fahrgäste einen Mitarbeiter des Verkehrsunternehmen über Ihre Fahrt falsch informiert haben und aufgrund dessen ein falsches Ticket besitzen, müssen dennoch nicht dafür einstehen. Allerdings ist die Chance, dass auf die Strafe von 60 Euro verzichtet wird, höher, wenn Sie beweisen können, dass Sie einer falschen Beratung aufgesessen sind.

Aufgrund dessen ist es ratsam, dass Sie sich den Namen des betreffenden Mitarbeiters notieren oder auch Zeugen benennen. Selbst bei einem falschen Ticket vom Automaten ist es möglich, dass das Verkehrsunternehmen aus Kulanzgründen auf eine Strafe verzichtet; sofern Sie glaubwürdig erläutern können, dass das passende Ticket für Sie nicht ersichtlich war.

Kommt es jedoch dazu, dass Fahrkarten durch Tariferhöhungen ungültig sind, ist folgendes zu beachten: Tickets, die Sie während des Vorverkaufs erstanden haben und außerdem zu dem Zeitpunkt der tariflichen Änderung von Ihnen noch nicht entwertet wurden, sind ab dem Tag, an dem die Tarifänderung noch gilt, oftmals noch für eine gewisse Übergangszeit zur Fahrt verwendet werden.

Fahrgäste, die anschließend noch mit diesen „alten“ Tickets fahren, riskieren jedoch, dass sie ein erhöhtes Entgelt begleichen müssen. Wie lange genau ein Ticket nach einer Tariferhöhung noch gültig ist, können Sie bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen nachfragen. Zudem finden ist es in der Regel so, dass die jeweiligen Preisänderungen ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden, wie etwa an den Bahnhöfen, Haltestellen und in den Medien.

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Einspruch

Es ist möglich, bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen Einspruch zu erheben.

Sie sind der Meinung, dass das erhöhte Befördungsentgelt von Ihnen zu Unrecht erhoben wurde? Dann erheben Sie am besten bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen Einspruch. Die jeweils einzuhaltende Frist sowie ebenfalls die Adresse des Unternehmen finden Sie auf dem Zahlschein, den der Kontrolleur Ihnen aushändigt. Dort ist auch das gültige Aktenzeichen der Förderung ersichtlich. Achtung: Der Tag der Kontrolle zählt bei der jeweiligen Frist mit!

Einspruch abgelehnt?

Bei einem abgelehnten Einspruch besteht noch die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle zu beauftragen.

Verhält es sich jedoch so, dass das Verkehrsunternehmen Ihren Einspruch ablehnt, dann besitzen Sie noch die Möglichkeit, Ihren Fall der sogenannten Schlichtungsstelle zur Überprüfung vorzulegen. Vorteilhaft hierbei ist, dass die Schlichtung kostenfrei vonstatten geht; jedoch unter der Berücksichtigung der jeweils objektiven Rechts- sowie Sachlage und auf Basis der Kulanz. In den meisten Fällen ist eine gerichtliche Auseinandersetzung dagegen nicht lohnenswert. Es sei denn, Sie verfügen über eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema unfreiwillige Schwarzfahrer

1. Kein Ticket durch defekten Automaten – muss ich eine Strafe bezahlen?

Hier müssen Sie in der Regel keine Strafe bezahlen; sofern kein weiterer, funktionierender Automat in der Nahe gewesen ist und Sie auch beim Umsteigen keine Möglichkeiten hatten, sich ein Ticket zu besorgen.

2. Ich habe mein Ticket zu Hause vergessen, kann ich es nachträglich vorzeigen?

Das ist lediglich dann möglich, wenn es sich um ein persönliches Ticket handelt, das auf Ihren Namen ausgestellt ist. Andernfalls ist eine Strafe fällig.

3.Der Kontrolleur konnte mein E-Ticket nicht lesen – was jetzt?

Am besten ist es, wenn Sie sich von dem ausstellenden Verkehrsunternehmen eine Bescheinigung geben lassen und diese dem Verkehrsunternehmen vorzeigen, dass Ihnen die Strafe erteilt hat. In den meisten Fällen wird dann auf eine solche Zahlung verzichtet.

4.Ist bei einer Strafe ein Einspruch möglich?

Ja, Fahrgäste besitzen in einer solchen Situation gemeinhin das Recht auf Einspruch. Beachten Sie hier jedoch die gesetzte Frist und die Tatsache, dass der Kontrolltag in die Frist hinein gerechnet wird.

5. Lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung?

Eine solche Vorgehensweise lohnt sich zumeist nicht; es sei denn, Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten hierfür übernimmt.

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Fazit

In vielen Fällen ist es nicht notwendig, eine Strafgebühr zu bezahlen. Allerdings sind oftmals Nachweise vonnöten, dass Sie beispielsweise tatsächlich Ihr Ticket verloren oder vergessen haben. Zudem besitzen Sie das Recht auf Einspruch, wenn Sie denken, dass Sie ungerechterweise eine Strafgebühr erhalten haben. Bei einem abgelehnten Einspruch bietet sich dieselbe die Schlichtungsstelle an. Eine rechtliche Auseinandersetzung ist dagegen gemeinhin nicht lohnenswert.

Der Beitrag Unfreiwillige Schwarzfahrer aus Versehen: Mit falschem Ticket kann’s teuer werden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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