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]]>Bei dem Marktstammdatenregister handelt es sich um ein amtliches Register, indem alle stromerzeugenden Anlagen erfasst sind.
Es wird auch kurz nur MaStR genannt und besteht seit 2019. Seitdem das amtliche Register online ist, gibt es inzwischen keine anderen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz mehr.
In dem Marktstammdatenregister müssen alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden. In Zukunft sollen nämlich alle dezentralen Anlagen in Deutschland in dem Register zu finden sein. Dies sind mittlerweile rund 2 Millionen Stück.
Solarenergie hat auch für Hausbesitzer in den vergangenen Jahren zunehmend an Attraktivität gewonnen. Jedoch sinkt die staatliche Solarvergütung kontinuierlich. Das bedeutet, dass man für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, immer weniger Geld
Das Marktstammdatenregister ist eine Einsammlung von allerlei Informationen rund um die Stromerzeugungsanlagen und soll eine große Datenbank im Bereich Strommarkt werden.
Die Daten werden erfasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, so dass alle Verbraucher alle wichtigen Informationen nachlesen können. Das Register dient der Vereinfachung und Abschaffung von Meldepflichten. Es soll vor Allem mit weniger Aufwand und geringeren bürokratischen Hürden funktionieren.
Sie müssen sich inzwischen in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen, wenn Sie mit einer Solaranlage Strom erzeugen und an das Netz angebunden sind.
Diese Meldepflicht gilt z.B. für:
All diese Anlagen sind zu registrieren. Dies gilt auch dann, wenn sie schon ein paar Jahre laufen. Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme spielt dabei keine Rolle, denn eine Meldepflicht besteht für alle Anlagen dieser Art.
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Sie haben Ihre Anlage bestimmt schon an einigen Stellen registrieren lassen, aber diese Registrierungen reichen nicht aus.
Ihre Anlage ist bestimmt beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Register registriert. Aber diese Meldung reicht heute nicht mehr aus. Die Anlage muss inzwischen im neuen Marktstammdatenregister aufgenommen werden, denn das neue Register löst alle bisherigen Meldeportale der Bundesnetzagentur ab und zwar vollständig.
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung werden die bisher gemeldeten Daten nicht übernommen. Daher muss eine neue Registrierung erfolgen.
Es besteht eine Meldepflicht für das Marktstammdatenregister und wenn Sie dieser Meldepflicht nicht nachkommen, dann droht ein Bußgeld oder der Vergütungsverlust nach EEG oder KWKG.
Die Anlagen ist z.B. weder bei dem Netzbetreiber noch bei dem Marktstammdatenregister registriert? Dann haben Sie inzwischen auch keinen Anspruch auf Vergütung mehr nach EEG oder KWKG.
Sie haben die Anlage zwar beim Netzbetreiber angemeldet, aber nicht bei dem neuen Register? Dann sinkt der Vergütungsanspruch um etwa 20% und das kann erheblich sein.
Die Regulierungsbehörden sind zudem in der Lage, ein Bußgeld nach EnWG §95 zu verhängen.
Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.
Ihre Anlage ist z.B. schon vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen worden? Dann hatten Sie immerhin bis Ende Januar 2021 Zeit eine Registrierung durchzuführen.
Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Solaranlage oder ein Blockheizkraftwerk haben. Sie sind inzwischen verpflichtet die Registrierung im neuen Register fristgerecht vorzunehmen.
Die neuen Anlagen müssen auch innerhalb einer festen Frist registriert werden, so dass es auch hier keinen Spielraum gibt.
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss die Neuanlage im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Diese Pflicht gilt für alle Anlagen, die nach dem Februar 2019 an den Start gegangen sind. Aber Sie haben auch die Möglichkeit, dass die neue Anlage vor Inbetriebnahme registriert wird.
Sie müssen jede einzelne Anlage zur Stromerzeugung registrieren lassen. Daher muss auch ein Batteriespeicher zusätzlich gemeldet werden.
Sie betreiben z.B. eine Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher? Dann müssen Sie inzwischen die Solaranlage und den Batteriespeicher einzeln ins Register eintragen lassen.
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Auch für den Batteriespeicher gibt es eine Meldepflicht, so dass er bis zum 31. Januar 2021 registriert sein muss.
Nur durch eine rechtzeitige Registrierung verhindern Sie eine Kürzung der EEG-Förderzahlungen. Für einen neuen Speicher müssen Sie daher mit einer Ein-Monats-Meldefrist rechnen.
Die Stammdaten kommen in den Marktdatenstammregister und dazu gehören
Die Daten werden allerdings von der Anlagenart bestimmt und sind in unterschiedlichen Mengen zu hinterlassen. Informieren Sie sich daher am besten bei der Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur. Sie kann Ihnen z.B. alle wichtigen Informationen mitteilen. Auch eine Schritt-für-Schritt-Videoanleitung lässt sich finden, so dass Sie die Einträge ohne Schwierigkeiten selber machen können. Sie haben sogar die Möglichkeit, dass einige Daten auch noch nach der Registrierung nachgetragen werden können.
Die Bundesnetzagentur hat eine Übersicht zusammengestellt. In dieser können Sie z.B. die häufigsten Fragen rund um den Marktstammdatenregister nachlesen.
Zudem gibt es eine Hotline und diese können Sie von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr erreichen. Die Nummer lautet 0228 14 – 3333. Darüber hinaus gibt es ein Online-Kontaktformular zum Erhalt weiterer Informationen.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
FAQs zum Thema Marktstammdatenregister
Die Bundesnetzagentur will mit Hilfe der Registrierungspflicht eine ausführliche Liste mit allen Anlagen rund um die Stromerzeugung erschaffen. Aus genau diesem Grund müssen Sie sich inzwischen in dem Register anmelden.
Alle Daten rund um die Anlage und den Standort erfasst inzwischen das neue Register der Bundesnetzagentur. Aber auch persönliche Daten müssen Sie hinterlegen. Sie haben sogar die Möglichkeit eine Registrierung zu machen und einige Daten nachzutragen, wenn diese nicht direkt bekannt sind.
Bei dem Acer-Code handelt es sich um einen Registrierungscode. Dieser wird für einen Marktteilnehmer festgelegt. Er dient daher nicht nur zur Registrierung der Daten, sondern wird auch bei Transaktionen angegeben.
In dem bisherigen Register wurde mit ASO-Nummern gearbeitet. Wenn Sie sich schon einmal angemeldet haben, dann haben Sie z.B. die ASO-Nummer mit der Post erhalten.
Marktakteure sind z.B. Personen oder Organisationen, die im Marktstammdatenregister vorhanden sind und eine Marktfunktion übernehmen.
Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren.
Alle stromerzeugenden Anlagen sind bisher bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden und in einem Register festgehalten. Aber seit kurzem gibt es das Marktstammdatenregister. Das Marktstammdatenregister ersetzt alle bisherigen Registrierungsformen und ist verpflichtend für alle stromerzeugenden Anlagen. Eine Registrierung muss zudem innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme stattfinden. Anderenfalls kommt es zu einem Bußgeld oder zu Vergütungskürzungen.
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