Baudarlehen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 09:53:47 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Baudarlehen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gebührendschungel: Welche Bankentgelte unzulässig sind und welche Gebühren sind zulässig? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-versicherungen/gebuehrendschungel-welche-bankentgelte-unzulaessig-sind-und-welche-gebuehren-sind-zulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-versicherungen/gebuehrendschungel-welche-bankentgelte-unzulaessig-sind-und-welche-gebuehren-sind-zulaessig/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:53:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61039 Bei den Bankgebühren kommt es oft zu Streitigkeiten, denn die meisten Verbraucher verstehen nicht, welche Gebühren zulässig und welche unzulässig sind. Im Bereich der Darlehen dürfen die Banken manche Entgelte verlangen, aber es gibt wirklich

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Bei den Bankgebühren kommt es oft zu Streitigkeiten, denn die meisten Verbraucher verstehen nicht, welche Gebühren zulässig und welche unzulässig sind. Im Bereich der Darlehen dürfen die Banken manche Entgelte verlangen, aber es gibt wirklich unzulässige Gebühren. Der folgende Überblick bringt Licht ins Dunkel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Banken verlangen für viele Serviceleistungen Gebühren, aber einige der Gebühren sind unzulässig.
  • Im Bereich Girokonto sind viele Serviceleistungen kostenfrei und gehören zum Service der Bank.
  • Bei eine Darlehen fallen viele Gebühren an und einige sind zulässig, andere hingegen nicht.

Die Liste ist nicht vollständig, aber anhand des aktuellen Wissensstands ist sie so vollständig wie möglich.

Gebühren für die Ausfertigung der Löschungsbewilligung

Bei Hypotheken und Grundschulden kommt es per Gesetz dazu, dass die Löschung bewilligt werden muss und dazu muss eine Bewilligungsausfertigung genutzt werden.

Für die Ausfertigung verlangt die Bank in der Regel kein besonderes Entgelt. In einem Darlehensvertrag darf die Bank eine solche Bewilligung auch nicht im Bereich der Hauptleistung ausweisen. Dazu gibt es ein Urteil vom Oberlandesgericht Köln vom 28.02.2001 – U 13 95 /oo und dieses ist rechtskräftig. Die Bank darf nur die tatsächlich anfallenden Sachkosten berechnen, wie die Gebühren für eine notarielle Beglaubigung und auch hierzu gibt es ein Urteil vom 7.05.1991 – XI ZR 244/90.

Achtung:

Nicht nur die Notare haben das Recht die Löschung des Grundpfandrechts zu beglaubigen, denn auch die Sparkassen sind dazu berechtigt. Die Bank verlangt aber meist eine „Stempelgebühr“, aber diese ist nicht zulässig, denn dieser kleine Aufwand ist in dem Zins mit einkalkuliert.

Zu den Kosten, die der Kunde selber trage muss gehören Entgelte, welche das Grundbuchamt verlangt.

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Gebühren für die Führung eines Darlehenskontos

Im Rahmen eines Privatdarlehen wird das Girokonto geführt und die Bank hat kein Recht ein gesondertes Entgelt zu verlangen.

Bei der Führung eines Darlehenskontos handelt es sich um keine Sonderleistung für einen Kunden, sondern um eine Standardleistung. Vielmehr handelt die Bank in ihrem eigenen Interesse, so dass ein Entgelt für diese Tätigkeit für den Kunden nicht zulässig ist. Auch hierzu gibt es ein entsprechendes Urteil vom 07.06.2011 – Az.XI ZR 388/10.

Darlehen und die Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung eines Darlehens dürfen Banken und Sparkassen keine pauschale Gebühr verlangen, denn sie handelt im eigenen Interesse.

Mit der Prüfung der Bonität erfüllen die Banken und Sparkassen eine gesetzliche Pflicht, so dass die Kunden hier keine Entgelte zu erwarten haben. Für diesen Fall gibt es sogar zwei Urteile, die am 13.05.2014 gefallen sind Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13.

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Unzulässige Gebühren

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale und der Gerichte sind die folgenden Gebühren ebenfalls unzulässig.

  • Kosten für Kredit- oder Kontokündigung oder für einfache Erinnerungsschreiben

Die Bank darf keine Gebühren verlangen, wenn sie ein Schreiben ohne jede Rechtswirkung ausgeben. Dazu gehört die Androhung einer rechtlichen Konsequenz, aber auch eine einfache Erinnerung. Die Bank verfolgt ein eigenes Interesse, wenn sie die Geschäftsbeziehung beendet und somit wird der Kunde nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet.

  • Gebühren für Münzgeldeinzahlung

In Deutschland führen immer mehr Banken für die Einzahlung von Münzgeld Gebühren ein. Immer mehr Kunden melden sich bei der Verbraucherzentrale, denn die Banken verlangen teilweise 50% der eingezahlten Summe als Gebühr. Dabei haben die Banken eine gute Argumentation, denn sie behaupten, dass die Münzen laut EU eine besondere Prüfung erfordern. Aber wichtig ist, dass nur die tatsächlichen Kosten der Bank dürfen an den Kunden weitergegeben werden. Die BBBank hat eine Gebühr von pauschal 7,50 Euro erhoben und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich geklagt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem Verbraucherschutz Recht gegeben, aber das Verfahren wird noch vor dem Bundesgerichtshof landen.

  • Gebühren für Kredit- und sonstige Vertragsangebote (kein Vertragsabschluss)

In der Regel brauchen Interessenten keine Gebühren zu bezahlen, wenn sie sich nur auf Interesse informieren und keinen Vertrag abschließen. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn die Bank einer Geschäftsbeziehung nicht zustimmt. Zu jeder Geschäftstätigkeit gehört das Abspringen von Kunden zum üblichen Risiko und für dieses Risiko darf die Bank sich nicht extra bezahlen lassen. (OLG Dresden mit Urteil vom 08.02.2001 – 7 Z 2238/00, rechtskräftig)

  • Kosten für Baudarlehenkontoauszüge

Bei einem Baudarlehen gehört es zu den Pflichten der Bank, dass die eingehenden Raten ordentlich verbucht werden und dass der Kunde informiert wird. Für die bankinternen Verrechnungen darf die Bank dem Kunden keine Gebühren berechnen.

  • Treuhandgebühren für die Baufinanzierungslöschung

Einige Institute verlangen Gebühren in Form einer „Treuhandgebühr“, die bei der Umschuldung einer Baufinanzierung fällig sein soll. Die Ablösung des Darlehens ist eine Grundpflicht der Bank und darf somit auf keinen Fall als Sonderdienstleistung dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Forderung der vorherigen Bank erlöscht sofort, wenn die neu finanzierende Bank die Ablösesumme des Altdarlehens überweist. Die Bank muss die Kreditsicherheiten rausgeben und die Löschungsbewilligung für den Notar ausstellen. Die Treuhandgebühr ist zulässig, wenn das Darlehen vorzeitig gekündigt wird und das hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 27.05.2009, 13 U 202/08) festgelegt. Es handelt sich auch um eine vorzeitige Darlehensablösung, wenn der Kunde nach Ablauf der Zinsbindung zu einer anderen Bank wechselt und durch eine neue Finanzierung das alte Darlehen zurückzahlt. Die Grundschuld wird von der ersten Bank an die neue Bank übertragen und es kommt nicht zur Grundschuldlöschung.

  • Schätz- und Besichtigungsgebühren

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken stehen Schätz- und Besichtigungskosten, die immer dann fällig sind, wenn es zu einer Wertermittlung eines Grundstücks kommen, wenn es sich um ein besicherten Kredit handelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Gebühren als unzulässig erklärt, denn mit den Gebühren verlagert die Bank nur Kosten um, die aufgrund des eigenen Interesses interessant sind. Dazu gibt es ein Urteil vom 05.11.2009 und auf dieses Urteil haben die Banken reagiert und verlangen jetzt eine separate kostenpflichtige Beauftragung eines Wertgutachtens im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags. Sie umgehen damit das Urteil, aber Sie müssen sich darauf nicht einlassen. Die meisten Banken verlangen diese Kosten nicht und lassen das Gutachten auf eigene Rechnung erstellen, denn ansonsten entgeht ihnen eventuell ein Darlehensgeschäft.

  • Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen

Um ein Darlehenskonto zu führen verlangen einige Bausparkassen ein Entgelt, aber die Bank handelt ausschließlich in ihrem eigenen Interesse und demnach ist die Rechnungsstellung für die Kontoführung nicht in Rechnung zu stellen. Aber leider gibt es in Bezug auf die Bausparverträge noch keine gerichtliche Grundlage.

  • Umschuldungsgebühren eines Immobilienkredits

Die bisherige Bank darf keine Treuhandgebühren fordern, wenn es zum Umschulden eines Immobilienkredits kommt. Der Bundesgerichtshof hat im September 2019 diese Entscheidung getroffen, als es zu einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbandes kam. Die Betroffenen fordern ihr Geld zurück.

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Zulässige Bankgebühren

Der Bundesgerichtshof hat die folgenden Bankgebühren als zulässig erachtet.

  • Bereitstellungszinsen für die Zeit zwischen der Darlehenszusage und der Darlehensauszahlung

Das Darlehen wird dem Kunden nicht umsonst bis zum Abruf zur Verfügung gestellt, denn der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass es Sache des Kunden ist, wann er das Geld verwendet. (Urteil 21.02.1985 – III ZR 207/83)

  • Schadensersatz bei Gewinnverlust (Kunde nimmt den Darlehensbetrag nicht)

Die Bank wird um ihren Zinsgewinn gebracht, wenn der Kunde den bereitgestellten Darlehensbetrag nicht nimmt. Die Bank darf in Form einer Nichtabnahmeentschädigung einen Verlustausgleich verlangen. Grundsätzlich kann die Bank für einen solchen Fall eine Art Pauschale verlangen, aber sie darf den üblichen Schaden nicht übersteigen und dem Kunden muss ein Nachweis erbracht werden, welcher Schaden entstanden ist. (Urteil 21.02.1985 – III ZR 207/83)

  • Schadensersatz für Gewinnverlust (Kunde zahlt Darlehensbetrag vorzeitig zurück)

Der Kunde beendet den Darlehensvertrag frühzeitig, dann hat die Bank das Recht den Gewinnverlust in Form von Gebühren zu berechnen. Die Bank muss ein vereinbartes Disagio allerdings anteilig erstatten. Die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank und nicht nach dem Wert aus dem PE-Index des Verbandes deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands. (Urteil 30.11.2004 – XI ZR 285/03) Das Landgericht Frankfurt am Main sieht es aber als unzulässig, wenn die Bank ein pauschales Entgelt verlangt und das nur für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Es gibt zwar einige gerichtliche Vorgaben, aber bislang noch keine Berechnung für die Vorfälligkeitsentschädigung und das endet meist im Streit zwischen Bank und Kunde.

  • Abschlussgebühren bei Bausparkassen

Beim Abschluss eines Bausparvertrages dürfen die Bausparkassen keine Abschlussgebühr verlangen. Die Außendienstmitarbeiter machen Neukundenwerbung und mit diesen Abschlusskosten werden diese Kosten gedeckt. Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass mit der Neukundenwerbung nicht nur das Bankinteresse verfolgt wird. Gerade beim Bausparen ist es wichtig, dass immer wieder neue Kunden einsteigen, damit die Bauspargemeinschaft wächst und seine Funktion erfüllt. Nur mit ausreichend neuen Geldern können den Altkunden die zinsgünstigen Darlehen zugeteilt werden.

In den Bereichen Girokonto und Geldanlagen finden Sie noch weitere zulässige und unzulässige Gebühren der Banken.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bankgebühren

1. Mit wie viel Kontoführungsgebühren muss man heute rechnen?

Ein Arbeitnehmer zahlt für sein Girokonto eine Pauschale von 16 Euro als Kontoführungsgebühren.

2. Welche Bankgebühren sind zulässig?

Die Banken dürfen für viele Leistungen Gebühren verlangen, aber für viele Leistungen auch nicht. Beispielsweise für Bareinzahlungen oder Auszahlungen darf kein Entgelt verlangt werden. Alle Kosten, die dem Interesse der Bank dienen, sind eher unzulässig.

3. Was bedeutet „Interesse der Bank“ in Bezug auf die Gebühren?

Das Interesse der Bank ist unterschiedlich, denn eine Darlehensbank hat ein Interesse daran, Darlehen zu vergeben und eine normale Bank ist für die Kontoführung zuständig. Das sind die Hauptgeschäftsfelder und somit liegt hier das Interesse der Bank.

4. Welche Rücklastschriften sind zulässig?

Die Rücklastschriften sind in vielen Fällen deutlich zu hoch und das haben schon mehrere Gerichte entschieden. Dabei sind schon Gebühren von 10 Euro rechtswidrig.

5. Wie teuer darf ein Girokonto sein?

Einige Experten sind der Meinung, dass die Gebühren für ein Girokonto den Jahressatz von 60 Euro nicht überschreiten darf.

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Urteil: Aufpreis für Zahlung per SEPA-Überweisung ist unzulässig

Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels

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Fazit

Banken und Kreditinstitute verlangen für viele Leistungen sogenannte Entgelte und dabei handelt es sich eigentlich vereinfacht gesagt um Gebühren. Für viele Sachen verlangt die Bank Gebühren, aber einige Gebühren sind nicht zulässig und da haben sich schon Gerichte eingeschaltet. Während einige Gebühren unzulässig sind, sind andere hingegen erlaubt und werden von der Bank verlangt. Informieren Sie sich im Vorfeld.

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Baufinanzierung – Rechtliche Rahmenbedingungen von Grundschuld und Hypothek https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-rechtliche-rahmenbedingungen-von-grundschuld-und-hypothek/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-rechtliche-rahmenbedingungen-von-grundschuld-und-hypothek/#respond Mon, 21 Jun 2021 03:57:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63825 Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In

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Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In letzter Konsequenz bedeutet der Immobilienzugriff, dass die Immobilie durch die Bank zwangsversteigert werden kann, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Schulden zu zahlen. Der Erlös vom Verkauf fließt in die Tilgung der Schulden und der eventuelle Rest wird Ihnen ausgezahlt. Grundsätzlich spricht man von einem Hypothekendarlehen, aber eigentlich dient eine Grundschuld als Absicherung. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie denken an eine Baufinanzierung, dann wenden Sie sich zuerst an die Hausbank und versuchen einen entsprechenden Kredit zu bekommen. Als Absicherung verlangt die Bank die Immobilie als Sicherheit.
  • Kommen Sie mit der Zahlung der Schulden in Verzug hat die Bank das Recht die Immobilie in die Zwangsversteigerung zu geben, um die Schulden auszugleichen.
  • Grundsätzlich wird zwischen einer Hypothek und der Grundschuld unterschieden, wobei es gravierende Unterschiede gibt.

Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek

Bei einer Baufinanzierung gibt es zwei Möglichkeiten, welche das kreditgebende Institut nutzt, die Hypothek oder die Grundschuld.

Die Hypothek ist immer an die Höhe der gesicherten Darlehensforderung gebunden und entspricht dem aktuellen Stand des Kreditkontos. Das bedeutet, wenn die letzte Rate des Kredits bezahlt ist, dann ist die Hypothek auch automatisch weg.

Anders sieht es bei der Grundschuld aus, denn sie ist Darlehensunabhängig und bleibt so lange bestehen, bis sie aus dem Grundbuch gelöscht wird. Der Grundschuldeintrag wird rot unterstrichen und somit wird die Löschung gekennzeichnet.

In den letzten Jahren hat sich die Grundschuld in der Kreditpraxis durchgesetzt, denn sie ist viel einfacher zu handhaben und das ist für die Banken sehr wichtig. Handelt es sich um eine Hypothek, dann muss der Kreditnehmer erst einmal nachweisen, dass noch offene Beträge vorhanden sind, wenn er in die Zahlungsunfähigkeit gelangt. Ansonsten ist die Hypothek nämlich automatisch hinfällig. Die Außenstände können durch eine Grundschuld viel schneller vollstreckt werden, denn es ist kein zeitraubendes und juristisches Verfahren notwendig.

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Der Grundbucheintrag

Die Grundschuld wird immer in das Grundbuch eingetragen und kann somit von jeder Person eingesehen werden.

Allerdings muss die Person ein berechtigtes Interesse nachweisen können und das ist meist ein Kaufvorhaben. Dadurch, dass das Grundbuch einen hohen Stellenwert hat und das öffentliche Glauben genießt, geht jeder davon aus, dass der Eintrag stimmt.

Wichtig:

Der Eintrag in das Grundbuch wird nicht nur vom Notar, sondern auch vom Grundbuchamt in Rechnung gestellt und kann sehr teuer sein. Je nach Höhe der Grundschuld können sich die Kosten auf mehrere Hundert Euro, aber auch über Tausend Euro betragen.

Beim Bankwechsel kommt die Abtretung

Die Banken haben die Möglichkeit, dass die Grundschulden von einer Bank zur anderen Bank weitergegeben werden.

Dazu ist weder ein Eintrag im Grundbuch notwendig, noch muss eine privatschriftliche Abtretung passierten, so dass auch keine Vermerkung im Grundbuch notwendig ist.

Zu einem solchen Fall kommt es, wenn Sie nach der Baufinanzierung die Bank wechseln. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist können Sie sich ein günstigeres Angebot von einer anderen Bank holen und dann kommt es zu einem Bankwechsel. In so einem Fall kommt es nicht zu einer teuren Löschung im Grundbuch und zu einer Neueintragung, sondern die erste Bank bleibt als Schuldner im Grundbuch bestehen und überschreibt die Rechte lediglich an die neue Bank.

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Die Ränge der Grundschulden

Im Grundbuch kommt es zu unterschiedlichen Rängen und diese Ränge bestimmen in welcher Reihenfolge die Gläubiger ihre offenen Forderungen erhalten. 

Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, dann gilt der folgende Grundsatz:

„Wer zuerst seine Ansprüche verbrieft hat, der bekommt sein Geld zuerst!“

Beispiel:

Sie sind Eigentümer eines Hauses und können die Raten bei der Bank nicht mehr bedienen und es kommt zur Zwangsversteigerung. Bei der Bank A sind noch 100.000 Euro offen, bei Bank B sind es 50.000 Euro und bei der dritten Bank sind es ebenfalls 50.000 Euro. Bei der Versteigerung wird das Haus für 175.000 Euro verkauft, dann bekommt die dritte Bank 25.000 Euro und muss die restlichen Forderungen in den Wind schreiben. Die Banken sind aus diesem Grund gerade auf die ersten Plätze richtig scharf, denn die ersten Plätze bekommen ihr Geld fast immer. Die besten Konditionen gibt es für die erstrangigen Grundschulden, denn dadurch wird der Kreditnehmer motiviert, die guten Sicherheiten zu stellen.

Der Rang einer Grundschuld wird anhand des Beleihungswertes berechnet und dazu kommt es die folgende Richtlinie. Als erstrangig gelten bis zu 60% des Beleihungswertes und der Wert zwischen 60% und 80% gilt als zweitrangig.

Die Hypothekenbanken wollen immer auf dem ersten Rang liegen und die Bausparkassen nehmen auch gern den zweiten Rang. Der aktuelle Verkaufswert wird als Ermittlung des Beleihungswertes genommen und dabei handelt es sich meist um den Kaufpreis der Immobilie. Davon wird meist ein Risikoabschlag von 20% abgezogen.

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Grundschuldrang ermitteln

Im Grundbuch gibt es verschiedene Ränge und diese Ränge legen den Rückzahlungsplatz der Schuld bei einer Zwangsversteigerung fest.

Die Ermittlung des Rangs kann wie das folgende Beispiel aussehen:

Risikoabschlag 20%               30.000 Euro

Beleihungswert                      120.000 Euro

Kaufpreis der Wohnung      150.000 Euro

Darlehen erstrangig          bis 72.000 Euro

Darlehen zweitrangig        bis 96.000 Euro

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Baufinanzierung

1. Wie sinnvoll ist eine Baufinanzierung bei der Hausbank?

Eine Baufinanzierung lässt sich durch die Hausbank ermöglichen, aber in der Regel sind Hypothekenbanken und Bausparkassen besser. Der Grund sind die deutlich besseren Konditionen und die Experten für Baufinanzierung.

2. Wer bekommt bei einer Zwangsversteigerung zuerst sein Geld?

Heute arbeiten die Banken mit der Grundschuld, so dass die Bank meist auf einem der ersten Plätze im Grundbuch steht und somit auch zuerst seine Schulden ausgeglichen bekommt.

3. Wie schnell kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Es kann heute sehr schnell zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn Sie drei Zahlungen nicht fristgerecht leisten können und auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist.

4. Wer fordert die Zwangsversteigerung einer Immobilie?

In der Regel fordert die kreditgebende Bank die Zwangsversteigerung, wenn die befürchtet, dass die Forderungen nicht fristgerecht bezahlt werden.

5. In welcher Reihenfolge werden die Schulden getilgt?

Die Schulden werden anhand des Grundbuchrangs getilgt und das bedeutet, dass die Bank in der Regel zuerst ihr Geld bekommt und dann erst alle anderen Gläubiger.

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Fazit

Bei einer Baufinanzierung sind Hypothekenbanken oder Bausparkassen in der Regel die erste Wahl. Sie arbeiten heute allerdings selten mit Hypotheken, sondern mit einem Grundschuldeintrag. Die Grundschuld wird im Grundbuch festgehalten und somit gilt die Bank als Hauptschuldner. Bei einer Zwangsversteigerung bekommt der erste Rang immer zuerst sein Geld und aus dem Grund will jede Bank natürlich auf dem ersten Rang liegen. Dafür bieten sie ausgezeichnete Konditionen an.

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Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben – Zuschuss von der Pflegekasse oder Förderkredit durch die KfW-Bank https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohnungsanpassung-veraenderungen-fuer-ein-angenehmeres-leben-zuschuss-von-der-pflegekasse-oder-foerderkredit-durch-die-kfw-bank/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohnungsanpassung-veraenderungen-fuer-ein-angenehmeres-leben-zuschuss-von-der-pflegekasse-oder-foerderkredit-durch-die-kfw-bank/#respond Wed, 20 Jan 2021 11:48:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60084 Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen

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Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen erleichtern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige erhalten für die Wohnungsanpassungen Leistungen von der Pflegeversicherung und beantragen einfach die entsprechenden Zuschüsse.
  • Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und zur Finanzierung bieten die Wohnungsberatungsstellen vor Ort.
  • Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen beantragen unterschiedliche Baudarlehen, neben den normalen Zuschüssen durch die Pflegekasse.

Die Wohnung oder z.B. auch das Haus hat viele Tücken. Diese sind allerdings auf Anhieb oftmals nicht deutlich sichtbar. So könnte z.B. der Boden rutschig sein, der Duscheinstieg viel zu hoch oder vielleicht besitzen auch einige Treppen kein Geländer. Es handelt sich folglich zwar nur um kleine Mängel, aber die eigenen vier Wände werden durch sie zum Hindernisparcours. Angst und Unsicherheit sorgen dafür, dass sich viele Menschen mit den kleinen Stolperfallen abfinden. Insbesondere die hohen finanziellen Ausgaben schrecken oftmals ab. Einige Probleme sind allerdings mit sehr wenig Aufwand und geringen Kosten zu beseitigen.

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Zuschuss der Pflegeversicherung

Die Wohnungsberatungsstelle ist eine gute Anlaufstelle, um sich Informationen rund um den Umbau und deren Möglichkeiten zu bekommen.

Die Wohnberatung ist auch für Menschen mit Demenz geeignet, denn die Berater helfen dabei, die Wohnungen dieser Menschen sicherer zu machen und übersichtlich zu gestalten. Aber die Berater erarbeiten nicht nur konkrete Lösungen, sondern sie informieren auch über die Finanzierung und welche Zuschüsse möglich sind.

Sie als Pflegebedürftiger stellen einen Antraf auf Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Pflegekasse. Dies gilt für den Fall, wenn Sie schon Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen. Auch Pflegebedürftige, die nur einen Pflegegrad 1 haben, haben die Möglichkeit seit dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Wohnraumanpassung zu stellen. Diese Chance haben Sie auch, wenn Sie kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen.

Das Vorhaben wird von der Pflegeversicherung inzwischen mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Bei einer Wohngemeinschaft, in der mehrere Pflegebedürftige zusammen leben, ist sogar ein Zuschuss von z.B. maximal 16.000 Euro drin. Neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften bekommen eine zusätzliche Förderung, um die Wohnungen umzubauen. Pro Person ist daher ein Zuschuss von 2.500 Euro möglich – für eine Wohngruppe sogar bis zu 10.000 Euro.

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Betrüger versenden aktuell eine gefälschte E-Mail im Namen verschiedener Landesregierungen. Darin geht es um Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage. Wir warnen vor dieser E-Mail. Kriminelle denken sich immer neue

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Die verschiedenen Baudarlehen

Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit ein Baudarlehen zu beantragen, zusätzlich zu den Zuschüssen der Pflegekasse.

Für Eigentümer und Mieter bietet sich eine Möglichkeit für den Umbau z.B. mit Hilfe eines Kredits an. Dazu bietet die KfW Förderbank etwa das Programm „Altersgerecht umbauen“ an. Dadurch wird die Modernisierung finanziert, damit die Wohnungen barrierefrei werden. Für eine Wohneinheit stehen inzwischen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung gibt es sogar für ein umgerüstetes Wohngebäude. Abgewickelt wird der Kredit über die Hausbank und Experten raten zu einer Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen. Entweder wird ein Investitionszuschuss oder ein Kredit  gewährt und wer ein Wohngebäude zur eigenen Nutzung kauft, der bekommt noch weitere Förderungen.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es die „Eingliederungshilfe“, die zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung gedacht ist. Mit Hilfe der Eingliederungshilfe wird die Wohnung an die Bedürfnisse des Bewohners angepasst und diese Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Auskunft über die Förderung liefert der örtliche Sozialhilfeträger.

Die Wohnungsberatungsstellen prüfen Kostenvoranschläge, begleiten die Vorhabensumsetzung und helfen Bei Problemen, die mit Kostenträgern oder Vermietern aufkommen.

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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohnungsanpassung

1. Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Die Maßnahmen in der Wohnung bezeichnet man als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder auch als Wohnraumanpassung. Es gibt demzufolge mittlerweile Förderungen durch Banken oder Zuschüsse der Pflegekasse. Mit deren Hilfe verbleiben die Menschen in Ihrem gewohnten Umfeld und verbessern die Gegebenheiten.

2. Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt in erster Linie die Leistungen rund um die Pflege und Betreuung. Aber auch für den Umbau der Wohnung oder des Hauses ist die Pflegekasse teilweise zuständig. Mit speziellen Förderungen lässt sich die Wohnung mit kleinen finanziellen Mitteln schnell zu einem Umfeld umbauen, in der auch ein Pflegebedürftiger leben kann.

3. Was zahlt die Pflegekasse für den Umbau des Bads?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Umbau eines Badezimmers. Grundvoraussetzung ist eine anerkannte Pflegestufe. Wenn mehrere bezugsberichtige Personen in einem Haushalt leben, dann steht jeder Person ein Zuschuss in 4.000 Euro Höhe zu. Im Höchstfall kann ein Hausstand bis zu 16.000 Euro für den Badumbau bekommen.

4. Was kostet ein behindertengerechtes Bad?

Die Gesamtkosten für ein behindertengerechtes Badezimmer, das barrierefrei und ausreichend groß ist, kostet aus diesem Grund etwa um die 8.000 Euro.

5. Was kostet ein begehbare Dusche?

Der Einbau einer begehbaren Dusche ist nicht so teuer wie der Umbau des gesamtes Badezimmers, aber die Duschtasse wird eingepasst, die Fliesen neu verlegt und die Duschwand wird angepasst. Zusammen erreichen Sie nur für das Material bestimmt um die 2.000 Euro und dazu kommen noch die Arbeitsstunden der Handwerker.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

Behinderte, pflegebedürftige und alte Menschen brauchen ein Zuhause, indem sie sich wohlfühlen und sich unbeschwert bewegen können. Leider sind die meisten Wohnungen und Häuser nicht auf die Bedürfnisse dieser Personengruppen abgestimmt, so dass mit der Zeit ein Umbau stattfinden muss. Personen, die mindestens den Pflegegrad 1 haben, haben die Möglichkeit einen Zuschuss bei der Pflegekasse zu bekommen. Dieser liegt inzwischen bei 4.000 Euro für eine Person. Es gibt aber auch Kredite, die z.B. für die Umbaumaßnahmen geeignet sind. Die KfW-Bank bietet Förderungen zum Wohnungsumbau an. Für einen Haushalt mit mehreren Personen steht jeder Person ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zu, höchstens 16.000 Euro sind möglich. Wenden Sie sich an einen entsprechenden Berater und nutzen Sie Ihre Möglichkeiten.

Der Beitrag Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben – Zuschuss von der Pflegekasse oder Förderkredit durch die KfW-Bank erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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