Bausparverträge | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:07:20 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bausparverträge | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bausparkassen: Kündigungswelle wegen Niedrigzinsen sorgt für Verwirrung bei den Bausparern https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparkassen-kuendigungswelle-wegen-niedrigzinsen-sorgt-fuer-verwirrung-bei-den-bausparern/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparkassen-kuendigungswelle-wegen-niedrigzinsen-sorgt-fuer-verwirrung-bei-den-bausparern/#respond Fri, 13 May 2022 08:07:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63849 In diesem Artikel finden Sie Hintergründe zur aktuellen Kündigungswelle aufgrund von Niedrigzinsen und erhalten eine rechtliche Einschätzung der Verbraucherzentrale. Zudem können Sie sich mit einem Musterbrief gegen die angedrohten oder ausgesprochenen Kündigungen wehren, wenn Sie

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In diesem Artikel finden Sie Hintergründe zur aktuellen Kündigungswelle aufgrund von Niedrigzinsen und erhalten eine rechtliche Einschätzung der Verbraucherzentrale. Zudem können Sie sich mit einem Musterbrief gegen die angedrohten oder ausgesprochenen Kündigungen wehren, wenn Sie sich die Informationen und die rechtliche Einschätzung durchlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schon seit einer ganzen Weile kündigen die Bausparkassen an, dass sie die Bausparverträge mit hohen Bonuszinsen kündigen. Allerdings ist die Kündigung in vielen Fällen nicht wirksam oder die Rechtslage nicht eindeutig. Laut aktuellem BGH-Urteil ist ein Bausparvertrag nach Erreichen der 10 Jahre zuteilungsreif und somit kündbar.
  • Sie können sich mit Hilfe des Musterbriefes gegen eine unberechtigte Kündigung wehren..
  • Die Bausparkassen versenden Verrechnungsschecks, um die Auflösung der Bausparverträge zu erzwingen.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen die Bausparkasse ein attraktives Angebot zur Alternative macht. Hinterfragen Sie das Angebot, wenn die Bausparkasse mit finanziellen Nachteilen droht.
Schon seit einigen Jahren klagen die Kunden der Bausparkassen, dass sie gedrängt werden, die vorhandenen Verträge zu kündigen. Allerdings sind nicht alle Kunden betroffen, sondern nur die Kunden, die einen Vertrag mit hohen Guthaben-Zinsen haben. Die Kündigung ist für die Bausparkassen ein sehr beliebtes Mittel, aber Sie drohen auch mit finanziellen Nachteilen, wenn der Kunde nicht zum Ausstieg zu bewegen ist. Auch Lockangebote sind heute keine Seltenheit mehr. Bekannt sind Kündigungen der

  • LBS Baden-Württemberg
  • BHW
  • Debeka
  • Wüstenrot
  • LBS West / LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
  • BSQ
  • Aachener Bausparkasse
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Die alten Verträge mit Bonuszinsen

In den 90er-Jahren waren die Bausparverträge voll im Trend und viele Anleger haben zu diesem Zeitpunkt einen Bausparvertrag abgeschlossen.

Durch die aktuellen Dauerzinsen sitzen diese Kunden auf einem Schatz, denn während zur damaligen Zeit für die Bausparkassen die Bausparverträge vorteilhaft waren, sind sie heute für die Anleger ein gutes Geschäft. Traditionell erhielten die Bausparer damals nicht nur einen normalen, sondern eher einen geringen jährlichen Bonuszins und weitere 2% für jedes Jahr der Laufzeit. Allerdings nur, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wurde. Bei sehr langen Laufzeiten warben die Bausparkassen mit regelmäßig steigenden Zinssätzen, aber über die Jahre haben die Zins sich deutlich über dem aktuellen Zinsniveau entwickelt. Aus dem Grund ist es auch kein Wunder, dass die Bausparkassen mit aller Macht versuchen, die Kunden zu einer Kündigung zu bewegen und manchmal arbeiten sie auch mit unsauberen Tricks.

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Die Gründe für Kündigungen

Die Bausparkassen berufen sich auf die unterschiedlichsten Kündigungsrechte, so dass sie leicht aus den Verträgen kommen.

Allerdings sind die Verbraucherzentralen der Meinung, dass einige der Kündigungen unwirksam sind. Verschiedene Gerichte sind mittlerweile der gleichen Auffassung und dennoch gibt es auch ein paar Gerichte, welche den Bausparkassen und ihren Kündigungen Recht geben.

Das jeweilige Kündigungsrecht wird von der Bausparkasse anhand der Situation ausgesucht. Sie haben einen voll besparten Bausparvertrag, dann erhalten Sie eine andere Kündigung als ein Kunde, der seine monatlichen Raten nicht zahlt. Also kann man nicht pauschal sagen, dass die Kündigung zulässig oder unzulässig ist. Grundsätzlich müssen Sie immer darauf achten, welches Kündigungsrecht genutzt wird.

Auch wenn Sie bislang alle Kündigungsversuche erfolgreich verhindert haben, heißt es nicht, dass in Zukunft keine Versuche mit anderen Begründungen mehr ins Haus flattern. Sie haben nur die Möglichkeit der Bausparkasse keinen Grund für eine Kündigung zu geben. Nachfolgend lesen Sie die häufigsten Gründe, welche die Bausparkasse für eine Kündigung anführen.

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Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife (§489 BGB)

Die Bausparkassen kündigen die zuteilungsreifen Verträge, obwohl sie noch nicht komplett angespart sind. Dabei stützen sich die Kassen auf das Kündigungsrecht des §489 Absatz 1 Nr. 2 BGB. Sie verweisen in den Kündigungen immer auf das Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14).

Der Bundesgerichtshof vertritt leider auch diese Position und in den Urteilen vom 21.02.2017 (XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16) wird deutlich, dass die Bausparkassen die Kündigung durchführen können, wenn der Bausparvertrag nach 10 Jahren zuteilungsreif ist. Mit diesem Urteil bejaht der BGB das Kündigungsrecht aus §489 Absatz 1 Nr.2. Dadurch können Sie davon ausgehen, dass die Bausparkassen in Zukunft auf dieses Kündigungsrecht gehen.

Allerdings macht der Bundesgerichtshof in seinen Gründen klar, dass es weitere Einschränkungen gibt. Eine andere Geltung tritt beispielsweise ein, wenn der Anleger andere vertragliche Vereinbarung hat. Darunter vielleicht ein zeitlich begrenzter Verzicht auf das zugeteilte Darlehen oder einen Treuebonus nach Ablauf einer festen Laufzeit. In einem solchen Fall kann die Bausparkasse nicht zu diesen Bedingungen kündigen und es müssen andere Gründe gesucht werden. Lassen Sie auf jeden Fall prüfen, ob bei Ihnen diese Konstellation vorhanden ist.

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Kündigung nach Vollbesparung / Übersparung (§488 BGB)

Eine Kündigung erlauben die meisten Gerichte, wenn es sich um einen vollständig angesparten oder übersparten Bausparvertrag handelt. Das bedeutet, der Vertrag überschreitet die vertraglich vereinbare Bausparsumme durch die Sparleistung und die Zinsen. Dazu gibt es ein paar Urteile, darunter das OLG Stuttgart mit dem Urteil vom 4. Mai 2016 (Az. 9 U 2013/15) oder das OLG Celle mit dem Urteil vom 14. September 2016 (Az. 13 U 86/16). Das eigentliche Ziel des Bausparvertrages lässt sich nicht mehr erreichen, denn der abzudeckende Teil der Bausparsumme ist schon angespart.

Allerdings ist stark umstritten, ob die Bausparkassen in so einem Fall den Bausparvertrag einfach kündigen dürfen. Vor allen Dingen, wenn auch die Bonuszinsen in Betracht kommen. Das OLG Celle hat das verneint (Urteil vom 14. September 2016 Az. 13 U 86/16). Aus dem Grund sollten Sie die Berechnung der Bausparkasse zum Thema der Vollbesparung genau nachkontrollieren.

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Kündigung wegen §313 und §314 BGB

Ein paar der Bausparkassen berufen sich auf die Kündigungsrecht nach § 313 und § 314, aber eine Kündigung aufgrund einer erforderlichen Störung der Geschäftsgrundlage ist nicht wirksam.

Deutliche Worte hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 2017 gefunden (Az. XI ZR 272/16). Obwohl der Bausparer die 10 Jahre des Vertrages erreicht hat und somit der Vertrag zuteilungsreif ist, nimmt er das Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Auch eine Veränderung des Zinsniveaus kann zu einem wichtigen Grund werden. Die Richter wollen eine Kündigung nach § 313 BGB nicht im Allgemeinen ausschließen, aber die Bausparkasse muss zuerst eine Anpassung vornehmen und die Guthabenzinsen runtersetzen. Eine Kündigung kommt nur in Betracht, wenn ein solcher Schritt nicht möglich oder zumutbar ist. Dann muss zuerst geprüft werden, ob es sich um eine Störung der Geschäftsgrundlage handelt. Der Richter ließ die Entscheidung offen, denn es fehlte schon eine vorrangige Vertragsanpassung.

Nach unserer Einschätzung sind alle Kündigungen mit dem Hinweis auf § 313 oder § 314 BGB unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage eingereicht, aber diese gelang nicht.

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Kündigung wegen Verzugs

Ein Kündigungsrecht sehen die Bausparkassen auch vor, wenn der Anleger mit dem Sparraten in Verzug kommt und das steht auch in den Vertragsbedingungen. Kommt es zu so einer Kündigung, dann handelt es sich meist um eine rechtswirksame Kündigung, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Im Vertrag muss nachzulesen sein, dass eine Kündigung nur zulässig ist, wenn der Anleger mit einer bestimmten Ratenanzahl in Verzug gekommen ist.

Ein Blick in die Allgemeinen Bedingungen der Bausparverträge ist ein Muss, denn die Kündigungsrechte sind von Bausparkasse zu Bausparkasse mehr oder weniger streng. Zudem sollten Sie einen Blick in die anderen Informationen werfen, denn auch hier kann ein Stopp des Lastschrifteinzugs stehen.

Auch wenn die Bausparkasse bislang die Nichtzahlung der Raten hingenommen hat, muss das nicht heißen, dass sie es in Zukunft auch tun muss. Es kann also durchaus zu einer Kündigung kommen. Sie hat auch nicht das Kündigungsrecht verwirkt, denn das hat der BGH mit dem Urteil vom 18. Februar 2020 entschieden (Az. XI ZR 390/19). Ein Kündigungsrecht nach 15 Jahren als generell zu betiteln ist nicht zulässig. Die LBS Südwest und die Bausparkasse Badenia haben ein generelles Kündigungsrecht nach 15 Jahren in die Verträge eingebaut, aber diese Regelung ist unangemessen und die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe sind der gleichen Meinung.

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Kündigung – Was können Sie tun?

Sie haben eine Kündigung des Bausparvertrags erhalten, dann prüfen Sie zuerst auf welches Kündigungsrecht die Kündigung sich beruft. Nicht alle Kündigungen sind zulässig und bei einer unberechtigten Kündigung können Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, so dass auch eine Klage möglich ist.

Aber Vorsicht, denn nicht jede Kündigung ist automatisch unberechtigt. In vielen Fällen gibt der Bundesgerichtshof zu, dass es sich um eine rechtmäßige Kündigung handelt. In einem solchen Fall müssen Sie die Voraussetzungen für die Kündigung finden und eventuell schauen, ob der Vertrag nach 10 Jahren zuteilungsreif ist. Einen kritischen Blick sollten Sie auch bei der Vertragsabwicklung haben, so dass Sie auf die Bonuszinsen achten und schauen, ob sie vertragswidrig einbehalten werden.

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Regelsparrate wird von der Bausparkasse nachgefordert

Anfang 2021 schrieb die LBS West Ihre Kunden an und forderte sie auf, die ausstehende Regelsparrate für das vergangene Jahr nachzuzahlen.

Im gleichen Atemzug machte die LBS deutlich, dass auch in Zukunft auf die Einhaltung der Regelsparrate Wert gelegt wird. Die Nachzahlung soll innerhalb einer festgelegten Frist eingehen, ansonsten behält die LBS sich eine Kündigung vor.

Grundsätzlich ist das eigentlich möglich, denn ausstehende Regelsparraten sind ein Kündigungsgrund, aber es ist fraglich, ob die Kunden wirklich zu wenig gezahlt haben. Die LBS West bezieht sich in dem Schreiben auf die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge und den Bereich der vereinbarten monatlichen Regelsparraten. Allerdings berichten viele Betroffenen, dass handschriftlich eine ganz andere Regelsparrate festgehalten wurde und diese liegt deutlich unter der geforderten Summe. Nach unserer Auffassung hat eine Individualvereinbarung immer Vorrang, aber im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Aufgepasst bei Nachzahlungen

Werfen Sie bei einer Nachzahlung immer zuerst einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsunterlagen der Bausparkasse. Es kommt vor, dass eine Kündigung nur möglich ist, wenn mindestens 50% der vereinbarten Regelsparbeträge fehlt. Andere Bausparkassen drohen nur mit einer Kündigung, wenn das ganze Jahr über der Regelsparbetrag fehlt.

Außerdem ist fraglich, ob die Bausparkassen eine Nachzahlung überhaupt verlangen dürfen, denn das Landesgericht Stuttgart hat entschieden, dass bei vielen Bausparkassen eine dreijährige Verjährungsfrist vorhanden ist. Das Urteil wurde am 22. September 2017 bekannt gegeben (Az. 6 O 45/16). Forderungen, die deutlich weiter zurück liegen, können von der Bauparkasse nicht eingefordert werden. Sie müssen der Bausparkasse mittteilen, dass eine Nachzahlung aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht mehr möglich ist, wenn die Bausparkasse mit der Forderung kommt.

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Ein Schufa-freier Kredit zu günstigen Konditionen scheint für Überschuldete oft die letzte Rettung zu sein. Solche Angebote finden sich auf einigen Webseiten. Doch sind diese Versprechen wirklich seriös? Können Sie dem Angebot trauen? Wir haben

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Lastschriftverfahren stoppen

Die Regelsparrate wird von einigen Bausparkassen nicht mehr per Lastschriftverfahren eingezogen, denn darüber finden sich versteckte Informationen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anfang 2019 hat die Debeka Bausparkasse einen solchen Fall gehabt und seit Januar 2019 vom Kunden keine Sparbeiträge mehr für den zuteilungsreifen Bausparvertrag eingezogen.

Wenn Sie in einem solchen Fall weiterhin sparen wollen, dann müssen Sie die Regelsparrate eigenständig überweisen.

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Kündigung und Bonuszinsverlust vorbeugen

Bedenken Sie, dass nicht jede Kündigung automatisch unberechtigt ist, denn einige Gerichte sind der Auffassung, dass eine Kündigung wegen Vollbesparung durchaus zulässig ist.

Die Bausparbedingungen erlauben auch eine Kündigung, wenn Sie als Anleger mit einer Sparrate in Verzug sind. Sie können dieser Situation aber auch vorbeugen und die Sparraten einfach anpassen. In den Bausparbedingungen finden Sie in der Regel die entsprechenden Voraussetzungen unter denen die Bonuszinsen gezahlt werden.

Es gibt aber auch Bausparkassen, die unter Berufung auf die Bonusbedingungen, keinen Bonuszins mehr zahlen müssen, wenn Sie als Kunde selber kündigen. Ein Verlust der Bonuszinsen ist auch möglich, wenn Sie die Bausparsumme erreicht haben. Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie einem Streit zuvorkommen und selber kündigen oder auf das Darlehen verzichten. Pauschale Aussagen sind in der Hinsicht nicht möglich, denn es sind die konkreten Bonusbedingungen des Vertrages zu prüfen.

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Wichtig

Holen Sie sich auf jeden Fall einen rechtlichen Rat ein, bevor Sie kündigen oder auf das Darlehen verzichten. Mit einem solchen Schritt können Sie sich eine Menge Ärger ersparen. Dabei können Sie sich an dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 2020 (Az. 14 U 36/19) orientieren. Der Kunde muss in schriftlicher Form auf das Bauspardarlehen verzichten, damit er den Bonusanspruch bekommt. Nach dem Urteil haben viele Anleger den Darlehensverzicht erklärt, aber der Zeitpunkt spielt eine wichtige Rolle.

Geben Sie eine Verzichtserklärung erst ab, wenn Sie selber kündigen. Sie können unbeabsichtigt einen Kündigungsgrund liefern, wenn Sie die Darlehensverzichterklärung zu früh abgeben. In solchen Fällen argumentieren die Bausparkassen, dass ein Bausparvertrag das Ziel hat ein Bauspardarlehen zu erreichen und nun würde der Vertragszweck entfallen und es kommt zu einer Kündigung.

Ein Rechtsanwalt hilft bei der richtige Taktik

Es macht Sinn für diese taktischen Überlegungen einen Rechtsanwalt ins Boot zu holen, denn ein Fachmann kann eher alle Unwägbarkeiten berücksichtigen. Aufgrund der Fallgestaltungen sind keine konkreten Empfehlungen möglich.

Ihre Ziele, Ihre Risikobereitschaft und die Rechtslage bestimmen das richtige Vorgehen.

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Schlichtungsstelle oder Ombudsmann

Sie können auch eine Schlichtungsstelle oder einen Ombudsmann einschalten, denn das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Schlichtungsstelle für Sie zuständig ist, dann schauen Sie auf der Homepage der Bausparkasse nach oder in Ihren Vertragsunterlagen.

Es gibt Schlichtungsstellen, welche sich schnell auf die Seite der Bausparkassen schlagen, obwohl viele Fragen nicht eindeutig geklärt sind. Aufgrund neuer Gerichtsurteile können sich negative Schlichtungssprüche als falsch herausstellen.

Alternativen der Bausparkassen

Ein sanfter Weg wird durch einige Bausparkassen ermöglicht, denn sie versuchen mit Prämien, Sonderzahlungen und alternativen Angeboten die Kunden zu locken.

Die Kunden sollen aus den Altverträgen kommen, aber hier ist Vorsicht geboten. Warum sollte eine Bank einen gut verzinsten Altvertrag gegen ein gutes neues Angebot tauschen und in der Regel fallen auch die Sonderzahlungen und Prämien deutlich geringer aus.

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Drohungen sind nicht selten

Es gibt sogar einige Bausparkassen, die es sehr bunt treiben und den Kunden drohen, dass der hohe Zinsbonus verschwindet, wenn es zu keiner Kündigung kommt.

Diese Aussagen sollen Sie nur unter Druck setzen und aus dem Grund lassen Sie sich solche Aussagen immer in schriftlicher Form geben. Zudem sollten Sie sich über die aktuelle Rechtslage bei den zuständigen Stellen informieren.

Seien Sie kritisch!

  • Ihnen werden angeblich lukrative Verträge als Alternative angeboten, dann seien Sie kritisch!
  • Kündigungen sind eingehend zu prüfen und denken Sie an den Widerspruch, wenn notwendig!
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Sonderzahlungen ablehnen

Immer mehr Bausparkassen gehen andere Wege und lehnen die höheren Sparraten der Kunden direkt ab.

In diesem Bereich sind zwei Grenzen zu unterscheiden, denn in den Bausparverträge steht ein Regelsparbeitrag und eine höhere Sparrate.

Die Bausparkasse hat das Recht eine Summe, die über die höhere Sparrate hinausgeht abzulehnen. Allerdings auch nur dann, wenn die Bank zuerst die Zustimmung erteilen muss.

Ein wenig komplizierter wird die Lage, wenn die Bausparkasse eine Zahlung ablehnt, die über den Regelbeitrag hinausgeht, aber immer noch unter dem höheren Sparbetrag liegt. Die Bausparkasse kann argumentieren, dass sie von Anfang an höhere Raten akzeptiert hat und wenn die Zahlungen nicht ausreichen, um die staatliche Förderung zu erhalten, dann kommt ein weiterer Punkt ans Licht. Das Ziel eines Bausparvertrages ist es, dass die maximale staatliche Förderung ausgenutzt werden soll und das ist nur durch das entsprechende Sparen des Kunden möglich.

Die Rechtslage ist in diesem Fall nicht ganz eindeutig, denn es gibt noch keine Rechtsprechung. Mit der Argumentation können Sie also Pech haben, aber es kommt immer auf den Einzelfall an und die Formulierung in den Vertragsunterlagen.

Im Notfall sollten Sie einen Ombudsmann oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Zudem sollten Sie unbedingt überprüfen, ob die Sonderzahlungen Ihnen nicht vielleicht sogar nutzen. Bedenken Sie, wenn Sie kleine Zahlungen tätigen, dann brauchen Sie länger um die volle Bausparsumme zu erreichen und damit kommt es auch später zu einer Kündigung. Somit können Sie vielleicht länger von den hohen Zinsen der Altverträge profitieren.

Bausparverträge erleben eine Kündigungswelle

Seit 2007 bekommen immer mehr Kunden von Bausparkassen Kündigungen der Bausparverträge, denn die Guthabenzinsen sind zur damaligen Zeit sehr hoch vereinbart worden und heute zahlen die Bausparkassen drauf.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bausparkassen

1. Was sind Altverträge bei den Bausparkassen?

Zu den Altverträgen gehören alle Verträge, die in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden und einen hohen Zinssatz haben.

2. Kann jeder Altvertrag einfach gekündigt werden?

Nein, nicht jeder Altvertrag kann von der Bausparkasse einfach gekündigt werden. Es gibt Voraussetzungen, die man einhalten muss und mittlerweile gibt es eine rechtskräftige Urteile zu diesem Thema.

3. Rate nicht gezahlt – droht die Kündigung?

Bei einer fehlenden Rate kann die Bausparkasse eigentlich noch keine Kündigung aussprechen, aber wenn es mehrere Raten sind, dann hat die Bausparkasse das Recht eine schriftliche Kündigung zu verfassen.

4. Bis wann muss ich den Widerruf zur Kündigung schreiben?

Wenn Sie die Kündigung schriftlich erhalten haben, dann haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von mindestens 14 Tage.

5. Ist ein Anwalt hilfreich?

Ein Rechtsanwalt kennt sich mit den aktuellen Regelungen besser aus und somit ist das Einschalten eines Anwalts eine gute Idee, wenn Sie sich über das weitere Vorgehen nicht sicher sind.

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Fazit

In den letzten Jahren hat eine Kündigungswelle der Bausparkassen die Bausparer überschwemmt, denn die Altverträge lohnen sich für die Bausparkassen nicht mehr. Sie wurden mit hohen Zinsen und wachsenden Zinssteigungen abgeschlossen, aber seit Jahren sind die Zinsen in einem Dauertief. Um keinen Verlust zu machen, versuchen die Bausparkassen die Bausparverträge mit hohen Zinsen zu kündigen. Das ist nicht immer möglich, denn es muss gute Gründe geben. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten!

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Sparen für Kinder und Enkelkinder: Welche Anlageprodukte dafür taugen und welche Anlagen nicht geeignet sind https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparen-fuer-kinder-und-enkelkinder-welche-anlageprodukte-dafuer-taugen-und-welche-anlagen-nicht-geeignet-sind/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparen-fuer-kinder-und-enkelkinder-welche-anlageprodukte-dafuer-taugen-und-welche-anlagen-nicht-geeignet-sind/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:25:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62200 Viele Geldinstitute locken in der Weltsparwoche mit interessanten Prämien und ansprechenden Belohnungen. Die Marketingmaßnahmen der örtlichen Filialen sollen auch schon den Kleinsten Interesse am Sparen machen. Eltern und Großeltern bekommen Produkte angeboten und diese sollen

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Viele Geldinstitute locken in der Weltsparwoche mit interessanten Prämien und ansprechenden Belohnungen. Die Marketingmaßnahmen der örtlichen Filialen sollen auch schon den Kleinsten Interesse am Sparen machen. Eltern und Großeltern bekommen Produkte angeboten und diese sollen für den Bedarf der Kinder zugeschnitten sein, aber es hat sich rausgestellt, dass viele der Finanzprodukte ungeeignet und viel zu teuer sind. Wir klären Sie darüber auf, welche der gängigen Finanzprodukt Sinn machen und welche unsinnig sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie für Kinder oder Enkelkinder ein wenig Geld zurücklege wollen, so dass sie es zum 18. Geburtstag zur Verfügung haben.
  • Die Anlagemöglichkeiten unterscheiden sich deutlich, denn einige sind sehr effektiv und andere nicht. Bei einigen Produkten fallen beim Verkauf sehr hohe Provisionen an und andere sind nicht flexibel.
  • Die am häufigsten genutzten Möglichkeiten bewerten wir für Sie und dann finden Sie auch das passende Produkt.

Die Ausbildung von Kindern kostet eine Menge Geld und um dieses Geld zusammen zu bekommen gibt es verschiedene Sparprodukte. Die Unterschiede liegen in der Anlagendauer, der Flexibilität und der Risikobereitschaft. Der nachfolgende Beitrag erklärt Ihnen, welche Produkte geeignet sind und welche Vor- und Nachteile sie haben.

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Abzocke bei Geldanlagen im Netz – so schützen Sie sich

Im Internet gibt es fast alles. Also ist es kein Wunder, dass auch Geldanlagen mit lukrativen Gewinnen angeboten werden. Doch die Traum-Renditen bleiben leider in der Traumwelt. Wer darauf spekuliert, wird oft abgezockt und verliert

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Die richtigen Weichen stellen

Zuerst stellen Sie sich die Frage, warum Sie Geld für den Nachwuchs anlegen wollen. Möchten Sie vielleicht einen Startschuss für die Ausbildung legen oder haben Sie einen anderen Anlass.

Allein der Anlass kann ein Grund für die unterschiedlichsten Sparmöglichkeiten sein. Das Ziel und auch die Erwartungen spielen eine wichtige Rolle.

Fahrrad oder ein großes Geschenk in wenigen Jahren

Sie brauchen das Geld in ein paar Jahren und wollen auch keine Risiken eingehen, dann sollten Sie auf ein einfaches Sparkonto oder ein Festgeld setzen. Das Ziel und die Erwartungen bieten Ihnen die unterschiedlichsten Möglichkeiten, aber die Renditechancen sind bei diesen Varianten sehr gering.

Geld für die Ausbildung anlegen

Sie brauchen das Geld eine ganze Weile nicht, dann haben Sie die Möglichkeit höhere Rendite zu bekommen. Die Banken zahlen nämlich deutlich mehr Zinsen, wenn Sie das Geld für einen längeren Zeitraum anlegen. Sie können sich einmal die Unterschiede zwischen einem dreimonatigen Festgeld und einem zehnjährigen Sparbrief anschauen und dabei ist der Sparbrief genauso sicher.

Wichtig:

Sie haben sich für eine feste Laufzeit entschieden, dann ist am Laufzeitende meist kein Spielraum. Bei einem langen Zeitraum haben Sie aber auch gleichzeitig ein wenig mehr Risiko, wenn Sie beispielsweise auf einen Bereich im Aktienmarkt setzen, der zurzeit eine schlechte Phase hat. Sie erfahren weiter unten, wie das genau funktioniert. Sie können den Kindern aber auch nicht nur ein ungreifbares Finanzprodukt schenken, sondern vielleicht den Musikunterricht bezahlen oder den Vereinsbeitrag des Lieblingssports übernehmen. Das sind nur ein paar Alternativen, aber diese können durchaus eine interessante Option sein. Auf lange Sicht gesehen stellen sie eine gute Möglichkeit für das Kind dar und sind für das Kind interessanter als eine Geldanlage.

Schenkung, Erbschaft oder Immobiliengrundstein

Der Wunsch ist eigentlich recht einfach, denn die Kinder oder Enkelkinder sollen es im Leben später ein wenig einfacher haben und aus dem Grund können Sie einen größeren Geldbetrag früh schenken, aber Sie sollten ihn richtig anlegen. Dadurch leisten Sie einen guten Beitrag für die Zukunft.

Wir haben Ihnen zwei Beispiele zusammengestellt und in beiden Beispielen geht es um Summen über 1.000 Euro, aber die Rechnungen funktionieren auch mit höheren Summen.

Finanzprodukt mit breiter Streuung
und geringen Kosten
Finanzprodukt mit breiter Streuung
und üblichen Kosten
Angenommene Rendite 4% p.a. 4% p.a.
Kosten des Produkts 0,4% p.a. 2% p.a.
Vermögenssteigerung nach 10 Jahren Eur 424 Eur 219
Vermögenssteigerung nach 20 Jahren Eur 1029 Eur 485
Vermögenssteigerung nach 40 Jahren Eur 3115 Eur 1208
Vermögenssteigerung nach 50 Jahren Eur 4861 Eur 1692

4% haben wir als Wert genommen und dieser Wert entspricht dem jährlichen Mehrertrag bei einer breit gestreuten Anlage vom Aktienmarkt. Die Rendite am Aktienmarkt liegen rückwirkend betrachtet höher als 4%, aber auch die Zinsen waren deutlich höher.

Bedenken Sie immer, dass eine Geldanlage mit hohen Renditechancen auch mehr Verlust bedeuten kann. Durch eine Risikostreuung können Sie einen Totalverlust vermeiden und erleiden nur Wertschwankungsrisiken. Die Verluste sind am Ende der Anlagedauer auch deutlich weniger aufgetreten, das hat die Vergangenheit gezeigt.

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„Berater“ wollen verkaufen

Die junge Zielgruppe ist von den Marketingexperten der Finanzinstitute schon seit langer Zeit erkannt worden und sie dienen nicht nur der Kundenbindung, sondern stellen eine lukrative Einkommensquelle dar.

Mittlerweile gibt es speziell Produkte für Eltern und Großeltern, aber meist sind die Produkte komplett am jungen Verbraucher vorbei verkauft.

Ausbildungsversicherung, Kinderpolice, Kindervorsorge

Bei dieser Versicherung gehen Sie in der Regel davon aus, dass Sie die Ausbildung des Kindes absichern, aber Sie liegen komplett falsch. Sie können eine Ausbildung nicht gegen Risiken absichern, das ist bei einem Haus oder dem Hausrat anders. Im Grunde handelt es sich bei diesen Versicherungen um eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung dessen Ablaufleistung frei ist. Die Versicherungsnehmer zahlen einen so genannten Elternteil oder den Großelternteil und die Leistung wird am Ende der Vertragszeit fällig. In der Regel wird sich am Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums orientiert und wenn der zahlende Elternteil verstirbt, dann kommt es trotzdem zu einer Auszahlung in voller Höhe.

Im Grunde handelt es sich bei diesen Versicherungen also um mehrere Leistungen, den Schutz gegen die finanziellen Folgen beim Tod der Eltern und um eine Geldanlage für das Kind. In den meisten Produkten sind noch weitere Risiken abgedeckt, wie Unfall oder Invalidität, zumindest bis zu einer bestimmten Höhe, aber diese Leistungen kosten zusätzlich.

Wichtig:

Verschiedene Leistungen miteinander kombinieren, davon raten wir Ihnen ab. Sie möchten Todes- oder Unfallrisiko absichern, dann können Sie das durchaus machen, aber Sie sollten sich im Vorfeld über die Leistungen und den Zweck der Versicherung erkundigen. Nicht immer ist der Versicherungsschutz dieser Produkte passgenau und sichern die Risiken eher nicht bedarfsgerecht ab. Für die einzelnen Bestandteile ist ein Preis-Leistungsvergleich kaum möglich und in Sachen Flexibilität punktet das Produkt auch nicht. Es ist nämlich nicht so einfach, am Vertragsende einfach über das Guthaben zu verfügen oder das Sparen einfach zu verlängern. Meist ist das nur mit finanziellen Einbußen möglich und am Ende kommt es noch zu hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Aber aus diesen Gründen raten Ihnen die Berater zu diesen Produkten.

Den Todesfall der Eltern sichern Sie doch lieber über eine Risikolebensversicherung ab. Bei dieser Versicherung achten Sie nicht auf die Ausbildungskosten, sondern auf das Sicherheitsbedürfnis der Eltern.

Rentenversicherungen, Generationenpolicen

Im Bereich der Altersvorsorgen verkaufen die Vermittler in erster Linie Renten- und Lebensversicherungen mit einer langen Laufzeit oder auch die Generationenpolicen. Die Marketingabteilungen haben sich in diesem Bereich verschiedene Produkte einfallen lassen und lassen sie unter unterschiedlichen Bezeichnungen laufen. Diese Produkte werden gern verkauft und das hat auch einen guten Grund, denn die Vermittlungsprovision setzt sich aus der Einzahlungssumme über die vereinbarte Laufzeit zusammen. Das bedeutet, wenn die Laufzeit sehr lang ist dann ist auch die Provision für den Vermittler hoch. Aber desto weniger Geld wird auch in den ersten Jahren angelegt. In erster Linie ist die Altersvorsorge aber immer ein Vermögensaufbau und da gibt es aber deutlich bessere Produkte, wie ETF-Sparpläne oder Banksparpläne und sie sind zudem auch deutlich preiswerter zu bekommen.

Außerdem:

Im Erwachsenenalter soll der Nachwuchs sich am Ende selber entscheiden dürfen, welche Produkte er haben möchte, welche Risiken er bereit ist einzugehen und welche Ertragsmöglichkeiten bestehen. Vielleicht soll das Vermögen in eine Immobilie fließen oder es kommt zu einem Auslandsstudium. Aus dem Grund ist eine private Rentenversicherung mit Sicherheit nicht die erste Wahl.

Bausparverträge

Zurzeit sind neue Bausparverträge keine gute Geldanlage, denn die Guthabenverzinsung liegt aktuell gering über Null und wenn Sie alle Kosten abziehen, dann bleibt am Ende nicht mehr als der eigentliche Sparbetrag übrig. Trotzdem verkaufen die Vermittler einen Bausparvertrag immer noch sehr gerne, denn sie erhalten eine Abschlussgebühr als Provision. 1% der Bausparsumme ist das in der Regel und dazu fallen jährliche Entgelte an.

Früher wurde die Aussage verwendet, dass der Nachwuchs im Alter vielleicht bauen möchte, aber diese Aussage ist heute nicht mehr notwendig, um einen Bausparvertrag abzuschließen. In den letzten Jahren haben die Bausparkassen die Verträge gekündigt, wenn sie die Gelegenheit hatten. Rechnen Sie mit einer baldigen Kündigung, wenn der Vertrag bald zuteilungsreif ist und die Darlehensphase beginnt. Die Zeiten sind vorbei, in denen Sie das Darlehen einfach ruhen lassen können und zu einem späteren Zeitpunkt drauf zurückgreifen.

Goldkonten

In der letzten Zeit werden immer mehr Goldkonten oder Goldsparpläne angeboten und das liegt an dem jüngsten Preisanstieg beim Gold. Allerdings müssen Sie bedenken, dass es zu starken Goldpreisschwankungen gekommen ist und das sogar noch mehr als auf den Aktienmärkten. Der Preis für eine Feinunze pendelte in den letzten 20 Jahren zwischen 300 und 1.400 Euro. Aber generell ist Gold als Geldanlage nicht ungeeignet. Mischen Sie doch einfach bei höheren Beträgen mit Gold und einem Anlagemix aus Zinspapieren und Aktienfonds. Dadurch senken Sie das Risiko bei der Geldanlage einen großen Verlust zu erleiden. Aber bei einer Anlage in Gold müssen Sie bedenken, dass Gold keine Zinsen und keine Dividenden zahlt. Zudem ist die langfristige Wertentwicklung über Jahrzehnte hinweg höher als bei anderen Geldanlagen. Aus dem Grund raten wir Ihnen, dass Sie nie mehr als 10% Ihres Vermögens in Gold anlegen sollten.

Wichtig:

Sie spielen mit dem Gedanken für den Nachwuchs Geld in Gold anzulegen, dann nutzen Sie keine Goldkonten oder Goldsparpläne. Schenken Sie lieber eine Goldmünze, denn sie besteht in den meisten Fällen aus 999er Feingold. Jedes Jahr bringen die Länder unterschiedliche Goldmünzen auf den Markt und darunter sind nicht nur Sammlermünzen, aber achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr für die Münze zahlen als sie in Gold wert ist. Die Münzen wiegen nicht alle eine Unze (31,1 Gramm), denn es gibt auch leichtere Münzen und dann ist der Preis auch deutlich schlechter. Kaufen Sie lieber wenige große Münzen als viele kleine. Im Internet können Sie sich gut über den Goldpreis informieren und das Angebot einschätzen. Goldmünzen sollten Sie aber nur bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler kaufen. Beim Kauf von Goldmünzen im Internet sollten Sie vorsichtig sein und auf keinen Fall zuerst zahlen und dann auf die Ware warten.

Festgeld plus Investmentfonds

Im Rahmen der Aktionswochen bieten viele Finanzinstitute höhere Zinsen für eine begrenzte Laufzeit an, wenn Sie Geld in Investmentfonds anlegen. Aber hier sollten Sie sehr vorsichtig sein, denn die höheren Zinsen zahlen Sie eigentlich aus der eigenen Tasche, denn beim Kauf von Investmentfonds müssen Sie einen Ausgabeaufschlag zahlen. Hierbei handelt es sich um die Provision, die eine Bank von der jeweiligen Fondsgesellschaft bekommt. In Zukunft bekommt die Bank auch weitere Provisionen aus dem Betrag, den Sie in Investmentfonds angelegt haben. Hierbei handelt es sich um die Vertriebsfolgeprovision, die auch Zuwendung genannt wird. Der Extra-Zins läuft in der Regel nach etwa drei Monaten aus und die Kosten laufen aber weiterhin.

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Sparen mit einfachen Produkten

Den richtigen Umgang mit Geld können die Kinder lernen, vor allen Dingen wenn Sie die Sparform überhaupt verstehen.

Die einfachste Möglichkeit bieten dafür die Sparbücher und Tagesgeldkonten. Beide Möglichkeiten sind einfach und weisen kein Risiko auf. Der Nachwuchs kann jederzeit nach seinem Geld schauen, wenn er ein Sparbuch in den Händen hält.

Sparbücher, Tagesgeld und Festgeld

Im Rahmen begrenzter Anlagesummen bieten die Banken für die Kinderkonten höhere Zinsen. Bei Direktbanken sind sogar noch höhere Zinsen möglich, wenn es keinen Filialvertrieb gibt. Eine Bank vor Ort ist aber für das Kind immer die beste Wahl, denn die meisten Banken investieren in Sachen Marketing eine Menge Geld um Kinder anzusprechen und der Weltspartag lockt jedes Jahr mit tollen Werbegeschenken für die Kleinen. Natürlich ist das alles nicht komplett selbstlos, denn schließlich lebt die Bank davon, dass sie ihre eigenen Produkte gut verkauft und dafür bekommt sie Entgelte und Provisionen.

In der Regel bieten Direktbanken nicht nur eine bessere Verzinsung, sondern sind sogar noch deutlich flexibler. Allerdings entfällt der anschauliche Besuch um das Geld abzuholen oder einzuzahlen, denn es gibt keine Filiale. Eine feste Laufzeit können Sie beim Festgeld nutzen, aber Sie haben keine Möglichkeit über das Geld zu verfügen. Die Zinsen sind dafür deutlich höher.

Banksparpläne

Bei einem Banksparplan handelt es sich eigentlich um ein Sparkonto und darauf zahlen Sie regelmäßig ein. Das aktuelle Zinstief hat dafür gesorgt, dass solche Angebote im Moment sehr überschaubar sind. Aber speziell für Minderjährige stehen diese Produkte oft noch zur Verfügung, aber bei den Verträgen müssen Sie zweimal hinschauen und auf die Besonderheiten achten:

  • Besonderheiten für eine Extra-Verzinsung
  • laufzeitabhängige Bonuszinsen
  • sinkender Guthabenzins
  • Rate ändern oder nicht
  • vorzeitige Kündigung oder Teilkündigung

Das Geld ist sicher, aber die Ertragschancen sind gering.

Fondssparpläne / ETF-Sparpläne

Die Renditechancen dieser Produkte sind deutlich höher als bei den oben genannten Produkten. Aktien sind auf lange Sicht gesehen eine sehr ertragsstarke Anlageform, aber sie unterliegen auch sehr hohen Wertschwankungen. Aktienfondssparpläne eignen sich für Sie, wenn Sie bereit sind zwischenzeitliche Verluste hinzunehmen. Sie können die Summe für die Anlage gut aufteilen und sich für eine Mischung zwischen Aktienfondssparplänen und Bausparplan entscheiden. Sie können die Raten flexibel und meist kostenlos verändern oder auf Wunsch sogar aussetzen.

Es gibt starke Unterschiede bei den Aktienfonds. Die erste Wahl sind die Indexfondssparpläne oder die ETF-Sparpläne, denn sie verursachen die geringsten Kosten und sorgen für eine breite Risikostreuung. Ein ETF bildet die Wertentwicklung eines Aktienindexes nach. Sie können Ihr Geld richtig breit streuen, wenn Sie den richtigen Index aussuchen. Verwenden Sie die großen Anbieter und setzen Sie auf die etablierten Indizes. Die FTSE All Word Index und die MSCI All Country World Index setzen auf eine Streuung von mehr als 3.000 Aktien. Hier bieten verschiedene Anbieter die ETFs an.

Die ETF-Sparpläne bergen ein sehr hohes Wertschwankungsrisiko, aber mit dem Renditerechner können Sie sich ausführlich über die Risiken und Renditen informieren.

Zweifelhafte Geldanlagen
Marktwächter warnen vor zwielichtigen Geldanlagen und Schneeballsystemen

Unseriöse Angebote gibt es im Internet jede Menge. Das Frühwarnnetzwerk Marktwächter der Verbraucherzentralen warnt vor zweifelhaften Geldanlagen und Schneeballsystemen. Oft sind die Hintermänner unbekannt und können sich unerkannt aus dem Staub machen. Doch böse Fallen lauern

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Sparen für Kinder

1. Wie sinnvoll ist ein Sparbuch?

Ein Sparbuch ist eine sinnvolle Form für ein Kind, damit es mit Geld umgehen lernt. Allerdings gibt es kaum bis keine Zinsen.

2. Sind Aktien für Kinder eine gute Idee?

Aktien können eine gute Idee sein, aber es kommt darauf an, was Sie mit der Geldanlage erreichen wollen und wie hoch das Risiko sein darf.

3. Eignet sich eine Lebensversicherung als Sicherheit für Kinder?

Eine Lebensversicherung für Kinder bietet sich an, wenn Sie als Elternteil im Todesfall für eine finanzielle Absicherung sorgen wollen.

4. Wie viel Geld legt man für ein Kind an?

Sie haben die Möglichkeit eine große oder kleine Summe auf einen Schlag anzulegen oder Sie zahlen jeden Monat eine Rate, um Geld anzulegen.

5. Wie hoch sind die Zinsen im Moment?

Die Zinsen beim Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld sind sehr gering, wobei die Zinsen beim Festgeld ein wenig höher sind, weil das Geld für eine lange Zeit angelegt wird. Für eine Geldanlage mit hoher Renditechance eignen sich diese Geldanlagen eher nicht.

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Fazit

Heute denken Eltern schon sehr früh über die Zukunft des Kindes nach und wollen eine finanzielle Sicherheit schaffen. Die Möglichkeiten für eine Geldanlage sind recht vielfältig, denn es gibt nicht nur Sparbücher, Bausparverträge und Aktien, sondern auch Versicherungen und viele Produkte mehr. Bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden, sollten Sie sich ausführlich informieren und sich über die Möglichkeiten hinsichtlich Zinsen und Rendite informieren.

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Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparvertrag-gekuendigt-was-jetzt-wichtig-ist-und-worauf-sie-unbedingt-achten-sollten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparvertrag-gekuendigt-was-jetzt-wichtig-ist-und-worauf-sie-unbedingt-achten-sollten/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:17:35 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62226 Ein paar Finanzinstitute versuchen die Kunden zur drängen, dass sie die gut verzinsten Alt-Verträge kündigen und sie die Verträge so loswerden. Dadurch, dass es viele Beschwerden und Klagen in dieser Hinsicht gibt, hat der Bundesgerichtshof

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Ein paar Finanzinstitute versuchen die Kunden zur drängen, dass sie die gut verzinsten Alt-Verträge kündigen und sie die Verträge so loswerden. Dadurch, dass es viele Beschwerden und Klagen in dieser Hinsicht gibt, hat der Bundesgerichtshof im Mai 2019 ein Urteil gesprochen. Das Urteil besagt, dass die Sparkassen die Verträge nicht generell kündigen dürfen, sondern nur in besonderen Fällen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Finanzinstitute drängen ihre Kunden dazu, dass sie die gut verzinsten Sparverträge kündigen oder beenden.
  • Betroffen sind davon nicht nur zahlreiche Bausparverträge, sondern auch Prämiensparverträge der Sparkassen.
  • Als Kündigungsgrund geben die Finanzinstitute entweder das „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ oder die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an.
  • In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Kündigungen nur bei bestimmten Verträgen wirklich rechtens sind.

Die Kündigung von laufenden Alt-Verträgen

In der heutigen Zeit versuchen viele Finanzinstitute die Kunden aus den gut verzinsten Sparverträgen zu drängen, denn die langfristigen Verträge sind lästig und nicht wirtschaftlich.

Die Zinsen befinden sich auf einem sehr niedrigen Niveau, so dass Experten von Niedrigzinsen sprechen und aus dem Grund wollen die Finanzinstitute die alten Verträge mit langen Laufzeit und hohen Zinsen kündigen. Auch eine Kündigung vor Ablauf der Zeit ist keine Seltenheit, denn das hat eine bundesweite Untersuchung durch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergeben.

In der Hinsicht sind die Finanzinstitute sehr kreativ, denn damit die Kunden ihre Verträge selber kündigen oder beenden setzen sie auf verschiedene Methoden. Sie heben beispielsweise nur die Nachteile der langfristigen Verträge hervor und appellieren gleichzeitig an die Verantwortung für das Bausparkollektiv. Zudem drohen sie auch Kündigungen an, wenn Sie nicht bereit sind den Tarif zu wechseln. Die Verträge legen die Finanzinstitute in vielen Fällen sehr eng aus und nutzen jede Gelegenheit zur Kündigung. Dazu kann schon eine nicht geleistete Nachzahlung oder eine Tarifanpassung zur Kündigung führen, denn sie berufen sich auf die gesetzlichen Regelungen für Darlehen und kündigen die Sparverträge.

Die Finanzinstitute stellen das Prinzip der Vertragstreue stark in Frage, in dem sie versuchen die Sparverträge frühzeitig zu beenden. Die vereinbarte Laufzeit wird dann nicht mehr erreicht und die langfristige Geldanlage, die als Altersvorsorge dienen sollte, ist weg.

Die Betroffenen

In erster Linie sind die zahlreichen Bausparverträge, aber auch die Prämiensparverträge von den verschiedenen Sparkassen betroffen.

Die Verträgen wurden in den meisten Fällen schon in den 1990er Jahren abgeschlossen. Sie zeichnen sich durch geringe variable Sparzinsen aus, haben eine lange Laufzeit und mit der Zeit steigen die Prämien und auch die Zinsen.

Die höchste Prämienstufe ist so langsam erreicht und nun versuchen die Sparkassen die Verträge zu kündigen.

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Alt-Verträge kündigen – dürfen die Finanzinstitute das?

Die Begründung der Kreissparkassen für die Kündigung der Prämiensparverträge liegt in dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“, zumindest nach deren Ansicht.

Allerdings sind wir der Meinung, dass die Kunden wirtschaftlich denken müssen und darauf angewiesen sind, dass sie rentable Verträge abschließen und diese auch behalten können. Leider berücksichtigen nur sehr wenige Finanzinstitute diese Sache und zahlen die vereinbarten Zinsen im Vorfeld oder bieten Ihnen zumindest einen Ausgleich in finanzieller Hinsicht an.

Das Kündigungsrecht des Anbieters ist in den betroffenen Spar- und Bausparverträgen meist nicht vereinbart, aber die Anbieter nutzen die Regelungen des BGB um trotzdem kündigen zu können. Dabei sind die Kündigungsrecht umstritten und die Verbraucherzentralen und der Bundesverband setzen auf eine Verbandsklage gegen die einzelnen Anbieter.

Am 14. Mai 2019 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass langfristige Verträge von den Sparkassen nur gekündigt werden dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt sind. (Az. XI ZR 345/18) Sparer haben gegen die Kündigung der „S-Prämiensparen flexibel“ Sparverträge der Kreissparkasse Stendal (Sachsen-Anhalt) geklagt. Im Vertrag sind steigende Prämien bis zum 15. Sparjahr vermerkt und diese sollen auf 50% der geleisteten Sparbeträge ansteigen. Allerdings stand in den Verträgen keine feste Laufzeit und auch keine Mindestlaufzeit.

Ergebnis:

Die Prämien aus der vereinbarten Prämienstaffel sind nicht erreicht und in den Verträgen ist keine andere Vereinbarung zu finden, dann haben die Kunden auch keine Möglichkeit sich gegen eine Kündigung zu wehren, so die Ansicht des BGH. In dem Fall gab es eine Prämienstaffel, die nach 15 Jahren zu Ende war und nach dieser Zeit wurde die höchste Prämie in Aussicht gestellt. Die Sparkasse muss diese Prämien zuerst zahlen und erst dann ist eine Kündigung wirksam.

Allerdings muss das auch nicht heißen, dass die Kündigung der Sparkasse rechtens ist, denn wenn in Ihrem Vertrag eine Laufzeit vorhanden ist, dann darf die Sparkasse den Vertrag auch nicht im Vorfeld kündigen. Eine Kündigung erfolgt dann erst nach Ablauf der Laufzeit und das gilt auch bei sehr langen Laufzeiten von 1.188 Monaten (99 Jahren). Das hat nicht nur das Oberlandesgericht Dresden (Az.8 U 1770/18) bestätigt, sondern auch das Landgericht Stendal (Az. 22 S 104/18). Eine Revision wurde durch das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Die Sparkassen haben keine Möglichkeit, bei einem Vertrag mit vereinbarter Laufzeit und einer längeren Prämienstaffel als 15 Jahre den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Wichtig:

In Ihrem Vertrag ist schriftlich festgehalten, dass die Prämie vom 15.Laufzeitjahr bis zum 25. Laufzeitjahr 50% beträgt, dann erreicht sie mit dem Ablauf des 15. Laufzeitjahres den Höchstwert und muss für die nächsten 10 Jahre ausgezahlt werden. Nach 15 Jahren darf also ein solcher Vertrag nicht gekündigt werden, denn Sie haben das Recht auf die 10 Jahre der hohen Prämie.

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Wichtige Urteile

Die folgenden Urteile sollten Sie sich anschauen, wenn Sie in einer ähnlichen Situation stecken und das Finanzinstitut Ihren Sparvertrag kündigen möchte.

Die Wirksamkeit der Kündigungen (OLG Dresden, 8 U 1770/18)

Nicht jeder Sparvertrag lässt sich vorzeitig kündigen und da lohnt es sich auf jeden Fall ganz genau hinzuschauen. Die vorzeitige Kündigung des Kreditinstitutes ist unwirksam, wenn in dem Vertrag eine konkrete Laufzeit vorhanden ist.

Die Sparkasse Zwickau hat zwischen 1994 und 1996 drei unbefristete Prämiensparverträge abgeschlossen und hat nicht nur eine variable Verzinsung, sondern auch eine anfänglich wachsende, jährliche Prämien vorgesehen. Sie wird aber erst nach 15 Jahren auf 50% des Sparbetrags ausgezahlt und danach findet keine weitere Steigerung statt.

Im Jahr 2015 wurden die drei Verträge auf die Erbin umgeschrieben und unter Ziffer 4 des Vertrages heißt es, dass der Vertrag mit einer Laufzeit von 1.188 Monaten abgeschlossen ist. In Ziffer 3.2 steht, dass die Prämienstaffel für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart ist. Für den Zeitraum von 99 Jahren listet die Prämienstaffel die Prämie auf und jedes Jahr ist sogar einzeln aufgeführt.

Im Jahr 2017 kündigt die Sparkasse die drei Verträge und die Klägerin hielt die Kündigung für rechtswidrig. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden stimmt ihrer Meinung zu und legte fest, dass die Sparkasse sich an die vorformulierte Laufzeit halten muss. Gemäß Nr. 26 Abs.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Die Sparkasse muss die Verträge bis 2096 und 2096 erfüllen.

Versprechen aus Werbeflyern (OLG Dresden, 8 U 52/19)

Die Versprechen aus Flyern bedeuten leider nicht sehr viel, denn mit ihnen können Sie nicht beweisen, dass die Werbung und die darauf befindliche Beispielrechnung für Jahre entscheidend war.

Über einen solchen Fall hat das Oberlandesgericht entschieden, denn in einem Kundenfinanzstatus hat die Sparkasse für eine Verbraucherin eine Laufzeit von 99 Jahren berechnet. Dabei handelte es sich um eine Beispielrechnung und das Gericht ist der Meinung, dass es sich um keine verbindliche Laufzeit handelt. Zwar hat die Verbraucherin den Flyer und die Beispielrechnung angeführt, aber konnte nicht beweisen, dass Sie diese Flyer schon bei Vertragsabschluss kannte und aus diesem Grund sich für einen Vertrag entschied. Aus dem Grund wurde der Flyer auch nicht zu einem Bestandteil des Vertrages.

Wichtig:

Das OLG Dresden urteile in einem weiteren Verfahren (8 U 1868/18), dass der Einbezug von Flyern zu beweisen ist.

Unter bestimmten Umständen kann der Werbeflyer Vertragsbestandteil sein und das hat das PLG Stuttgart entschieden ( Az. 9 U 31/15). Das Gericht kam zu dem Schluss, der der Inhalt des Flyers in Bezug auf die Laufzeit, die Ratenhöhe, die Verzinsung und die Änderungsmöglichkeiten als Vertragsbedingungen eingestuft wird und demnach auch ein Bestandteil des Vertrages ist.

Die Wichtigkeit der versprochenen Prämien (OLG Dresden, 8 U 1968/18)

Die Sparverträge dienen dazu, dass die Kunden Geld ansparen können, aber wie stark ist die Bedeutung der Prämien der Sparkasse. Diese Frage ist bislang noch nicht juristisch geklärt.

Das OLG Dresden hat in einem Verfahren zu Gunsten der Sparkasse entschieden, denn die Sparer konnten dem Gericht nach nachweisen, dass es Ihnen bei dem Sparvertrag um die Prämien ging.

In der Urteilsbegründung heißt es:

„Der Vertragszweck – die Ansammlung von Vermögen durch regelmäßige Ansparvorgänge – wird auch dann erreicht, wenn die Einlagen weniger als 25 Jahre stehen gelassen werden. Entsprechend der Prämienstaffel erhält der Sparer – neben den variablen Zinsen – bereits ab Vollendung des dritten Sparjahres jährlich eine steigende Prämie.“

Laut diesen Informationen ist das Gericht der Meinung, dass es nicht ersichtlich ist, dass der Vertrag sich für den Kunden erst lohnt, wenn nach 15 Jahren die höchste Prämie gezahlt wird.

Dagegen steht das Urteil des LG Zwickau ( 4 O 70/18), welches der Verbraucher nutzen kann.

Der Richter urteilt hier so:

„Die Laufzeit der Prämienstaffel von 15 Jahren kann nur als Ausschluss einer ordentlichen Kündigung durch den Beklagten bis zu diesem Zeitpunkt, also bis zum Ende des 15. Sparjahres, nicht aber für einen Zeitraum darüber hinaus ausgelegt werden.“

Das heißt aber auch, dass Sie bei einer längeren Prämienstaffel sehr gut mit argumentieren können, dass das Kündigungsrecht der Sparkasse für den genannten Zeitraum bis zum 25. Jahr ausgeschlossen wurde.

Es wurde eine Prämienstaffel erstellt, die besagt, dass der Höchstsatz ab dem 15. Jahr und bis zum 25. Jahr gezahlt wird, dann argumentieren Sie nicht mit dem Erreichen der höchsten Prämie, sondern eher mit dem Erreichen der Prämie, die in der Prämienstaffel vorhanden ist, also bis zum 25. Laufzeitjahr.

Alte Verträge mit neuen Formularen umschreiben (LG Zwickau, 4 O 70/18)

Die Vereinbarungen zwischen der Sparkasse und dem Sparer können mit neuen Vereinbarungen ersetzt werden. Sind in dem neuen Vertrag auch neue Laufzeiten vorhanden, dann können Sie darauf vertrauen, dass sie auch gültig sind.

Das Landgericht Stendal ist der gleichen Meinung und urteile, dass ein Sparvertrag durch die Sparkassenkündigung 2016 nicht wirksam beendet wird. In diesem Fall hat die Sparkasse in das Formular eine Laufzeit von 1.188 Jahren also 99 Jahre eingetragen als der Vertrag von dem Vater auf den Sohn übertragen wurde. Außerdem hat die Sparkasse die 1.188 Monate in einer 99-jährigen Prämienstaffel als Anlage zum Sparvertrag ausgewiesen und das bedeutet, dass die höchste Prämie ab dem 15. Jahr und bis zum 99. Jahr gezahlt wird.

In dem neuen Vertrag sind keine neuen Regelungen vorhanden und darüber sind sich Bank und Kunde auch einig, dann könnte es sein, dass die neue Vereinbarung nicht gilt.

Der Kläger (Sohn) hat vor dem LG Zwickau geklagt und auf die Vertragslaufzeit von 99 Jahren bestanden. Schließlich wurde der Vertrag an ihn vererbt und von der Sparkasse mit einer Laufzeit von 99 Jahren umgeschrieben. Im Verfahren hat der Kläger gesagt, dass keine 99-jährige Laufzeit vereinbart, sondern der Vertrag nur auf seinen Namen umgeschrieben wurde. Das Gericht urteilte in diesem Fall, dass es sich bei der Laufzeit von 1.188 Monaten lediglich um eine maximale Vertragslaufzeit handelt, obwohl in der Dokumentation eine eindeutige Laufzeit beschrieben wird.

Wichtig:

In einem ähnlichen Fall hat das Amtsgericht Zwickau ( 22 C 127 / 18) genau anders herum ein Urteil getroffen:

„Wenn etwas geklärt wird, das in Wirklichkeit nicht ernst gemeint war, darf der Empfänger aber darauf vertrauen, dass es ernst gemeint war.“

Die Bank hat 1.188 Monate in das Formular eingetragen und das obwohl sie diesen Zeitraum nicht als feste Vertragslaufzeit wollten.

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Ein Kommentar

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Rechtliche Unterstützung bekommen Sie durch die Verbraucherzentralen vor Ort.

  • Bei verlockenden und gut klingenden Alternativangeboten zu laufenden, gut verzinsten Bau- oder Prämiensparverträgen sollten Sie immer skeptisch sein.
  • Sie haben eine Kündigung erhalten, dann überlegen Sie, ob Sie einen schriftlichen Widerspruch schreiben. Dazu nutzen Sie am besten ein Einschreiben mit Rückschein.
  • Nutzen Sie die Beratung der Verbraucherzentralen oder einen Fachanwalt, denn beide Parteien können Ihnen bei der Prüfung der Widerspruchsmöglichkeiten helfen.

Ob Sie Erfolg mit Ihrem Widerspruch haben, dass hängt von dem Vertrag selber ab:

  • Im Vertrag ist eine Prämienstaffel vorhanden, dann muss diese auch eingehalten werden.
  • Nachweislich gibt es eine Laufzeit, dann muss auch diese eingehalten werden.
  • Nur unter bestimmten Umständen kann eine Werbung Bestandteil des Vertrages sein.
  • Es ist rechtlich eine umstrittene Frage, ob Sie sich auf Vertragsänderungen berufen können, wenn diese erst gemeint sind oder nur eine Schlamperei der Sparkasse. Sie sollten immer mit einer schriftlichen Vereinbarung argumentieren.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Musterklagen gegen die Sparkasse und eine Übersicht finden Sie in einem zusätzlichen Artikel.

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Ein Kommentar

Die Quelle der Untersuchung

Das Frühwarnnetzwerk war die Grundlage für die Untersuchung der Marktwächter und dabei handelt es sich um eine qualitative Datenbank.

Die Beratungskräfte der 16 Verbraucherzentralen haben die besonders auffälligen Beschwerden den Marktwächtern gemeldet. Mehr als 900 Fälle erhielten sie zwischen Oktober 2015 und Ende 2017, die alle im Zusammenhang mit langfristigen Spar- und Bausparverträgen lagen und mit einer vorzeitigen Kündigung durch die Sparkassen oder eine Beendigung beabsichtigt ist. Anschreiben der Unternehmen zur Auswertung und alle Vertragsunterlagen lagen bei jedem vierten Fall vor.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Sparvertrag kündigen

1. Was ist ein Sparvertrag?

Bei einem Sparvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der das Sparen erleichtert und in gewisser Weise an ein Sparkonto erinnert.

2. Wie lange läuft ein Prämiensparvertrag?

Grundsätzlich muss in einem Prämiensparvertrag eine konkrete Laufzeit stehen und in einigen Verträgen steht sogar eine Laufzeit von 1.188 Monaten drin.

3. Darf die Sparkasse meinen Sparvertrag einfach kündigen?

Ob die Sparkasse den Sparvertrag kündigen darf hängt von dem Einzelfall ab. Die Laufzeit ist ein ausschlaggebender Faktor.

4. Ist das Zinstief an der Kündigungsflut Schuld?

Ja, denn aus Sicht der Sparkassen sind die alten Verträge mit hohen Zinsen eine wirtschaftliche Belastung und für ein Unternehmen nicht tragbar.

5. Muss ich einen Sparvertrag nach dem Tod umschreiben lassen?

Sie sollten den Sparvertrag unbedingt nach dem Tod des Sparers umschreiben lassen, damit Sie alle rechtlichen Handhaben haben.

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Wenn Ihre Hausbank bei Ihnen anruft, sollten Sie besonders wachsam sein. Immer häufiger rufen Kriminelle als Mitarbeiter der Hausbank an und zocken ahnungslose Bankkunden ab. Die Maschen sind ganz verschieden. Dafür ist die Vorgehensweise sehr

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Fazit

In den letzten Jahren sind die Beschwerden hinsichtlich Kündigungen der Sparverträge immer mehr geworden. Mittlerweile haben sich zahlreiche Gerichte mit dem Thema befasst und Urteile gefällt. Fakt ist, dass nicht jeder Sparvertrag einfach innerhalb der Laufzeit gekündigt werden darf. Eine Kündigung ist stattdessen nur in bestimmten Fällen möglich. Sie sollten auf die Meinung eines Fachanwaltes setzen, bevor Sie eine Kündigung akzeptieren oder einen Widerruf schreiben.

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Schnelles Geld erhalten Sie mit sogenannten Sofortfinanzierungen und dabei werben die Anbieter mit vermeintlich günstigen Angeboten. Allerdings sind diese Finanzierungsmodelle in der Regel recht kompliziert und nicht für jede Person geeignet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Untersuchung der Marktwächter hat gezeigt, dass nur noch ein kleiner Teil der Bausparkassenkredite nach den altbekannten Modellen vergeben werden.
  • Die Verbraucher bekommen immer undurchsichtigere Angebote und müssen mit einem höheren Risiko leben.
  • Es kann also eine Menge schiefgehen und darüber sollten Sie sich im Vorfeld gut informieren. Achten Sie auf die nachfolgenden Faktoren, bevor Sie sich für eine Wohneigentumsfinanzierung entscheiden.

Die klassischen Bausparverträge werden heute kaum noch nach dem ursprünglichen Sinn genutzt. Normalerweise soll der Bausparer nach der Zuteilung der Bausparsumme die Möglichkeit auf ein zinsgünstiges, marktzinsunabhängiges Bauspardarlehen bekommen. Allerdings gibt es mittlerweile attraktivere Angebote, denn das Marktzinsniveau ist auf einem Tiefstand.

Die Bausparkasse setzen auf Bausparsofortfinanzierung, damit ihre Einnahmen stabil bleiben und sie auch weiterhin mit Immobilienfinanzierungen Geld verdienen können. Allerdings ist diese Finanzierung mit einigen Risiken verbunden und zudem sehr intransparent für den Kunden.

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Sparkasse-Phishing: E-Mails „Ihr Online-Banking wurde deaktiviert“ und weitere Bedrohungen (Update)

Derzeit werden wieder massenhaft gefälschte E-Mails im Namen der Sparkasse versendet, um Nutzer des Onlinebankings der Sparkassen in eine Falle zu locken. Damit sollen persönliche Daten wie das Geburtsdatum, die Telefonnummer und die Kreditkartendaten gestohlen

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Bausparsofortfinanzierung klingt verlockend

Sie als Immobilienkäufer erhalten sofort ein Darlehen und zwar zu niedrigen Zinsen und zahlen in den Bausparvertrag ein. Durch diese Kombination wird das klassische Bausparen komplett auf den Kopf gestellt, denn eigentlich müssen Sie erst eine Mindestsumme angespart haben, dann kommt es zur Zuteilung und dann können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bekommen.

Anders sieht es bei den Bausparsofortfinanzierungen aus, denn Sie schließen erst einen Darlehensvertrag ab. Er ist auch unter dem Namen Vorausdarlehen bekannt. Sie erhalten die aktuellen Marktzinsen, aber dann beginnt der Unterschied. Sie tilgen das Darlehen nicht wie Sie es bei dem klassischen Darlehen kennen, sondern zahlen in einen Bausparvertrag ein. Nach einigen Jahren wird der Bausparvertrag zugeteilt und dann lösen Sie das Darlehen ab. Im Grunde tilgen Sie also in den kommenden Jahren die im Vorfeld vereinbarten Konditionen.

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Minikredite – warum sie sich nicht lohnen

Sie brauchen schnell einen kleinen Geldbetrag, um eine Reparaturrechnung zu bezahlen? Dann könnte Ihnen ein Minikredit aus der Patsche helfen. Doch das kleine Darlehen hat nicht nur Vorteile. Vor dem fixen Vertragsabschluss sollten Sie sich

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Zwei Kredite als Sofortfinanzierung

Bei den Bausparsofortfinanzierungen kombinieren die Anbieter zwei Kredite miteinander und diese werden zeitlich aufeinander abgestimmt, damit beide Kredite wie geplant erfüllt werden.

Das hört sich gut an und eigentlich lautet der Plan so, aber die Zuteilung der Bausparsumme kann sich auch verzögern. Beispielsweise können neue Bausparer gewonnen werden.

  • Der Anbieter darf keinen Zuteilungstermin verbindlich zusagen und das bedeutet, dass Sie das angesparte Bausparguthaben und das Bauspardarlehen nur erhalten, wenn ausreichend Mittel im Topf vorhanden sind.
  • Die Zuteilungsverzögerung kann zu großen Problemen führen, denn wenn im Vertrag ein Datum zur Ablöse vorhanden ist, dann brauchen Sie eine Zwischenfinanzierung. Heute können Sie aber nicht absehen zu welchen Zinskonditionen eine solche Finanzierung möglich ist. Sie müssen aber auch mit länger zu zahlenden Zinsen rechnen, wenn der ursprüngliche Kredit bis zur Zuteilung einfach weiter läuft.
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Kreditvermittler: Gebühren vor Auszahlung des Darlehens sind Betrug

Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche

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Alternativen zum Bausparvertrag

Die folgenden Angebote gibt es neben den klassischen Bausparverträgen.

  • Vorfinanzierung

Grundsätzlich läuft ein Bausparvertrag eigentlich so ab, dass Sie zuerst einen Vertrag abschließen müssen und dann einige Jahre einzahlen, um ein Sparguthaben zu erreichen. Erst nach der Zuteilung bekommen Sie die Möglichkeit auf ein Bauspardarlehen. Wenn Sie schneller Geld brauchen, dann bietet sich eine Vorfinanzierung der Bausparkasse an. In dem Fall erhalten Sie von der Bausparkasse ein Darlehen, welches Sie durch den Bausparvertrag in Zukunft zurückzahlen können.

  • Zwischenfinanzierung

In der Regel wird ein Finanzierungsdarlehen mit einer Zinsbindung angeboten und wenn diese Zinsbindung abläuft, dann müssen Sie die Zinsen neu verhandeln. Sie können einen neuen Kredit abschließen, wenn es bessere Zinsangebote gibt und den alten Kredit ablösen. Angebote für eine Zwischenfinanzierung erhalten Sie von der Bausparkasse, wenn Sie einen Bausparvertrag besitzen.

  • sonstige Baudarlehen

Einige Anbieter lösen sich komplett von den Gedanken des Bausparens und setzen auf ganz normale andere Kredite.

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Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und

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Es läuft nicht wie geplant

Die persönliche Lage oder das Zinsniveau verändern sich im Laufe der Jahre und somit läuft e nicht mehr wie geplant.

Eine Veränderung des Zinsniveaus ist eher unwahrscheinlich, denn aktuell gibt es einen Nullzins und somit können die Zinsen nicht sinken, sondern steigen nur.

  • Bei der aktuellen Niedrigzinsphase sollten Sie bei einer Bausparsofortfinanzierung auf eine Zinsbindung setzen. Ideal ist, wenn die Zinsbindung bis zur Zuteilung besteht, denn dann bleibt der Zins auch fest.
  • Sie haben bei einem gestiegenen Zinsniveau auch eine monatlich höhere Belastung und das kann zu Problemen führen.
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Mit einem Sofortkredit sollen Sie schnell und unkompliziert zu Geld kommen. Doch was ist ein Sofortkredit und worauf sollten Sie achten. Auch wenn das Geschäft mit den Schulden heute scheinbar ganz alltäglich ist, raten wir

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Guter Rat bei Wohneigentum

Bei der Finanzierung von Immobilien rät die Verbraucherzentale zu folgenden Dingen.

  • Die Beurteilung, ob die Finanzierung zum persönlichen Bedarf passt, fällt schwer, wenn es sich um ein kompliziertes Angebot handelt.
  • Lassen Sie sich neutral beraten und holen Sie sich immer mehrere Angebote ein.
  • Sie können die aktuell niedrige Zinsphase sehr gut nutzen, wenn Sie direkt mit dem Abzahlen beginnen und nicht mit Sparmodellen erst in der Zukunft mit der Abzahlung des Kredits beginnen.
  • Die klassischen Bausparmodelle sind auch weiterhin vorhanden und haben eine Berechtigung. Vor allen Dingen, wenn es um die Bildung von Rücklage geht, denn Modernisierungen und Sanierungen stehen immer wieder an. Eine Kombination aus verschiedenen Förderungen kann durchaus sinnvoll sein.
  • Bei der Planung sollten Sie auch Annuitätendarlehen berücksichtigen, denn es handelt sich um die einfachste Form der Finanzierung. Es wird ein Zins für mehrere Jahre vereinbar und schon ab dem ersten Monat zahlen Sie die Schulden ab. Zinsbindungen gibt es für 10, 15 oder 20 Jahre. Eine unabhängige Beratung hilft Ihnen die passende Finanzierungsform zu finden.
  • Mit Sondertilgungsrechten und der Möglichkeit den Tilgungssatz in der Laufzeit zu ändern bleiben Sie flexibel.
  • Bei allen Produkten fragen Sie nach dem Gesamteffektivzins, denn diesen muss der Anbieter Ihnen mitteilen. Schließlich bestimmt er die Kosten des Vertrags und Sie können die Berechnung selber nur mit Mühe durchführen. Sie sollten die verschiedenen Angebote mit Zahl und Laufzeit vergleichen.
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Viele Verbraucher haben eine Kreditkarte bei der Firma GlobalPayments BV auf unterschiedlichen Webseiten wie mastercredit.de oder sorglosduo.de bestellt. Einige Interessenten haben es dabei auf einen Kredit abgesehen, weil sie Geld benötigen. Die Marktwächter der Verbraucherzentrale haben GlobalPayments BV abgemahnt und

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Der große Topf des Bausparens

Die Bausparkassen haben mit ihrer Arbeit vor rund 100 Jahren begonnen.

  • Der Ursprung war ein kollektiver Gedanke, denn die Kunden sollten ein Mindestguthaben ansparen und Bauspardarlehen tilgen. Beide Aktionen kommen aus einem gemeinsamen großen Topf. Aus dem Topf erhalten die Bausparer nach Zuteilung die Bausparsumme. Bereitgestellt wird das Bauspardarlehen aber nur mit einem wohnwirtschaftlichen Verwendungsnachweis.
  • Die Bausparkassen halten das Gleichgewicht zwischen Guthaben- und Darlehenszins, aber auch zwischen den Ein- und Auszahlungen.
  • Es müssen also immer neue Kunden gewonnen werden, damit das Prinzip auch weiterhin funktioniert.

Leider nehmen immer weniger Kunden das Bauspardarlehen in Anspruch, so dass die Gewinne anders erwirtschaftet werden müssen. Die Bausparkassen gehen somit mehr in das außerkollektive Geschäft und legen das Geld aus dem Topf anderweitig an und nicht mehr bei den Sparern.

Das klassische Bausparmodell kommt nur noch selten zum Einsatz

Das ursprüngliche Bausparmodell besagt, dass die Bausparer erst einen Bausparvertrag abschließen, ein Guthaben sparen und dann das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen können.

Bei dem aktuellen Zinsniveau eine gute Sache, wenn die Zinsen in Deutschland steigen. Aber allein aus dem Grund ist das klassische Modell nicht mehr so gefragt, denn seit 1990 sind die Zinsen immer wieder gesunken und aktuell sind sie auf dem Nullpunkt.

Die Marktwächter haben sich die altbekannten Bausparverträge und die Bausparsofortfinanzierungen angeschaut. Sie haben festgestellt, dass nur noch 12% des Kreditvolumens wirklich ausgenutzt wird. In den letzten Jahren sind die Vor- und Zwischenfinanzierungen deutlich mehr angestiegen. Zudem gibt es Kredite, welche das Bausparsystem komplett ablösen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bausparen

1. Wie funktioniert Bausparen?

Sie schließen einen Bausparvertrag über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren ab und zahlen monatlich eine feste Summe in den Bauspartopf ein. Ist das Guthaben erreicht, dann kommt es zu einer Zuteilung und Sie können über ein Bauspardarlehen verfügen. Danach zahlen Sie das Bauspardarlehen monatlich an die Bausparkassen zurück.

2. Gibt es Alternativen zum Bausparen?

In den letzten Jahren haben sich immer neue Alternativen zum Bausparen entwickelt, denn heute ist das Bausparen mit einem günstigen Zinsniveau nicht mehr interessant genug. Der Grund ist einfach, dass Zinsniveau liegt seit einigen Jahren bei Null.

3. Bietet sich ein Annutitätendarlehen als Bausparalternative an?

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Annuitätendarlehen eine gute Alternative zum Bausparen darstellt. Vergleichen Sie beide Angebote nicht nur in der Zinsbindung und der Zinshöhe, sondern auch in Bezug auf Sondertilgungen und Flexibilität.

4. Wann sollte man mit dem Bausparen beginnen?

Viele Menschen beginnen mit dem Bausparen direkt mit dem ersten festen Job, denn dann können sie jeden Monat eine feste Summe einzahlen und schon früh ins eigene Haus ziehen.

5. Was ist eine Bausparsofortfinanzierung?

Bei einer Bausparsofortfinanzierung erhalten Sie sofort ein Darlehen und zahlen mit der Zuteilung des Bausparvertrages das Darlehen in einigen Jahren zurück.

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Fazit

Das Thema Bausparen war bis vor einigen Jahren für viele Menschen ein Muss, wenn der Traum von eigenen Haus bestand. Heute wird das Bausparen immer weniger genutzt, denn günstige Konditionen sind nicht mehr mit Bauspardarlehen gleichzusetzen. Das Zinsniveau ist auf einem niedrigen Niveau und somit können sich auch andere Finanzierungsmöglichkeiten lohnen. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote wird sich lohnen!

Der Beitrag Vorsicht bei komplizierten Bausparmodellen – Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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