Bausparvertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:08:33 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bausparvertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bauspardarlehen – Der Weg in die eigenen vier Wände https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bauspardarlehen-der-weg-in-die-eigenen-vier-waende/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bauspardarlehen-der-weg-in-die-eigenen-vier-waende/#respond Fri, 13 May 2022 08:08:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63839 Die Bausparkassen vergeben an Bausparer Bauspardarlehen zu günstigen Konditionen, damit sie sich den Traum der eigenen vier Wände verwirklichen können. Die Konditionen sind möglich, indem auf das angelegte Bausparguthaben nur sehr niedrige Zinsen zahlen. Das

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Die Bausparkassen vergeben an Bausparer Bauspardarlehen zu günstigen Konditionen, damit sie sich den Traum der eigenen vier Wände verwirklichen können. Die Konditionen sind möglich, indem auf das angelegte Bausparguthaben nur sehr niedrige Zinsen zahlen. Das Geld wird in Form des Bauspardarlehens an die Kunden verliehen und das zu sehr guten Zinsen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Verbraucher, der ein Haus bauen oder kaufen möchte, kann auf ein Bauspardarlehen zugreifen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
  • Allerdings kann die Bausparkasse nur solange Bauspardarlehen rausgeben solange auf der Bilanzseite alles im grünen Bereich ist.
  • Bausparverträge haben eine besondere Gestaltung, denn Sie beginnen mit regelmäßigen Spareinzahlungen.

Die Bausparkassen zahlen Bauspardarlehen aus, um Verbrauchern den Wunsch nach einer Immobilie zu ermöglichen. Allerdings stehen die Mittel nur in begrenzter Form zur Verfügung und das bedeutet, die Bausparkasse kann nur so lange Bauspardarlehen ausgeben, wie die Bilanzseite im grünen Bereich ist und durch Bausparguthaben abgedeckt ist.

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Nach der Sparphase gibt´s das Darlehen

Bausparverträge haben aus diesem Grund eine ganz besondere Gestaltung, denn Sie schließen den Vertrag über eine bestimmte Summe ab und beginnen dann mit dem Sparen. Sie zahlen regelmäßig Geld ein und können auch Extra-Einzahlungen tätigen. Die Bewertungszahl erhöht sich Jahr für Jahr durch das angesammelte Guthaben und sobald eine bestimmte Höhe erreicht ist, kommt es zu einem zuteilungsreifen Vertrag. Sie haben dann die Möglichkeit die Differenz zwischen dem Guthaben und der Vertragssumme als Bauspardarlehen zu bekommen.

Die Zuteilungsreife

Die Zuteilungsreife des Vertrages ist meist dann erreicht, wenn das Guthaben zwischen 40 und 50% der Bausparsumme beträgt, dem sogenannten Mindestsparguthaben. Zudem muss der Bausparer zwischen 5 und 9 Jahren eingezahlt haben.

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Tilgung des Darlehens

Üblicherweise ist die Tilgung des Darlehens innerhalb von 10 bis 15 Jahren abgeschlossen und funktioniert in der Regel somit recht zügig. Sie müssen also bei einem Bauspardarlehen auf einen hohen Tilgungsanteil setzen und eine höhe monatliche Kreditrate zur Abtragung einrechnen. Bei einem Bankdarlehen ist die Tilgung deutlich langsamer und deswegen begnügen sich die Bausparkassen bei der Grundschuldabsicherung auch mit einem zweiten Rang. Bei kleineren Summen verzichten sie manchmal sogar komplett auf die Grundschuld.

Nebenkosten

Die Bausparverträge sind mit Nebenkosten verbunden, so dass Sie schon zu Beginn eine Abschlussgebühr zahlen. Die Abschlussgebühr wird auf die Bausparsumme gerechnet und liegt zwischen 1 und 1,6%. Sie wird als Vermittlungsprovision von der ersten Spareinlage sofort abgezogen, so dass es in der Hinsicht keine Schwierigkeiten gibt.

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2010 entschieden, dass die Bausparkassen die Abschlussgebühr auch verlangen dürfen, wenn sie keine Kundenleistung erbringen. (Az. XI ZR 3/10)

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Die Besonderheiten

Das Entgelt kommt nicht der Bausparkasse zu Gut, sondern der Bauspargemeinschaft und das ist die Besonderheit des Bausparens. Die Bausparkassen dürfen heute keine Kontoführungsgebühr in der Darlehensphase mehr verlangen, denn das hat der Bundesgerichtshof um Mai 2017 entschieden (Az. XI ZR 308/15). Allerdings ist noch unklar, ob eine Kontogebühr in der Sparphase verlangt werden kann, die auch als Servicepauschale bezeichnet wird. Hierzu gibt es noch kein Urteil und somit steht das noch nicht fest.

Die Vorteile des Bauspardarlehens

Das Thema Bauspardarlehen hat Vorteile, die auch genannt werden müssen. 

  • Über die gesamte Laufzeit erhalten Sie eine Zinssicherheit.
  • Bei kleineren Darlehenssummen verzichten die Bausparkassen in der Regel auf die Grundschuld und Zinsaufschlag.
  • Jederzeit besteht die Möglichkeit der Sondertilgung und zwar in unbegrenzter Höhe.
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Die Nachteile des Bauspardarlehens

Das Bauspardarlehen hat aber nicht nur Vorteile, sondern auch ein paar Nachteile, sie zu erwähnen sind.

  • Aufgrund der hohen Nebenkosten handelt es sich um intransparente Konditionen.
  • Die Bausparkassen können keinen festen Zeitpunkt für die Kreditzuteilung garantieren.
  • Die finanzielle Belastung ist sehr hoch, denn es handelt sich um eine sehr kurze Rückzahlungsdauer.
  • In der Ansparphase kommt es zu niedrigen Guthabenzinsen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bauspardarlehen

1. Wann sollte man mit dem Bausparen beginnen?

Im Idealfall beginnen Sie mit dem Bausparen schon direkt mit dem 18. Lebensjahr, wenn Sie ein festes Einkommen haben und die Ausgaben noch gering sind. Sie müssen mindestens 5 Jahre einzahlen, um eine Auszahlung zu erhalten.

2. Wie hoch sollte die Sparsumme sein?

Wenn Sie eine Bausparsumme von 50.000 Euro erreichen wollen, dann müssen Sie im Monat um die 250 Euro zahlen und zwar über einen Zeitraum von etwa 8 Jahren.

3. Was ist eigentlich die Bausparsumme?

Bei der Bausparsumme handelt es sich um den Betrag über den der Vertrag mit der Bausparkasse abgeschlossen wird. Sie setzt sich auf dem Bausparguthaben und dem Darlehensanspruch zusammen.

4. Wann ist die Zuteilung?

Die Zuteilung erfolgt nur, wenn der Bausparer alle Bedingungen des Bausparvertrages erfüllt hat. Dann hat der Bausparer die Möglichkeit über das Bausparguthaben zu verfügen.

5. Lohnt sich eine Sparsumme von 100 Euro im Monat?

Experten sind der Meinung, dass eine Summe von 100 Euro im Monat nicht ausreicht, um sich in Zukunft den Traum von Eigenheim zu verwirklichen.

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Fazit

Bausparen ist seit Jahrzehnten eine beliebte Methode, um Geld für den Bau eines Eigenheims zu sparen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Sparens, denn durch das Einzahlen über einen festen Zeitraum können Sie sich ein Bausparguthaben anlegen und nach fünf bis sieben Jahren darüber verfügen. Sie können sich entweder ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen, aber bedenken Sie, dass die günstigen Konditionen auch ihren Preis haben und somit müssen Sie mit einer schnellen Tilgung rechnen.

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Wohn-Riester: Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung für eine finanziell abgesicherte Rentenphase https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohn-riester-immobilienfinanzierung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-eine-finanziell-abgesicherte-rentenphase/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohn-riester-immobilienfinanzierung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-eine-finanziell-abgesicherte-rentenphase/#respond Thu, 31 Mar 2022 19:43:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69093 Die Wohn-Riester ist auch unter dem Namen Eigenheimrente bekannt und ist ein komplexes, aber auch teilweise kompliziertes Konstrukt. Besonders einfach ausgedrückt wird bei der Wohn-Riester der klassische Riester-Sparvertrag durch die selbst genutzte Immobilie ersetzt. Zahlreiche

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Die Wohn-Riester ist auch unter dem Namen Eigenheimrente bekannt und ist ein komplexes, aber auch teilweise kompliziertes Konstrukt. Besonders einfach ausgedrückt wird bei der Wohn-Riester der klassische Riester-Sparvertrag durch die selbst genutzte Immobilie ersetzt. Zahlreiche Vor- und Nachteile sind vorhanden und diese erläutern wir.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Wohn-Riester können viele Menschen staatliche Förderungen erhalten und diese zur Finanzierung einer eigenen Immobilie verwenden.
  • Das Angebot hat zahlreiche positive Effekte, aber zu den positiven Effekten kommen auch noch ein paar Schattenseiten, denn nicht für jeden Menschen ist die Wohn-Riester eine gute Entscheidung.
  • Lassen Sie sich auf jeden Fall von einer unabhängigen Stelle beraten, wenn Sie bei der passenden Finanzierung unsicher sind. Bei den Verbraucherzentralen erhalten Sie mit Sicherheit eine kompetente Beratung zur Immobilienfinanzierung.

Zur eigenen Immobilie mit der Wohn-Riester

Unter dem Begriff Riester wird die Möglichkeit verstanden, dass mit Hilfe von staatlicher Unterstützung eine Zusatzrente zur normalen Rente aufgebaut werden kann.

Die Riester-Rente wird lebenslang gezahlt und diese Verträge sind auch unter dem Namen Geld-Riester bekannt. Mit dieser Form können sie seit dem Jahr 2008 aber nicht nur eine monatliche Rente für das Alter ansparen, sondern mit der staatlichen Förderung besteht die Möglichkeit, dass Sie eigene Immobilie finanzieren. Der Name Wohn-Riester hat sich mit der Zeit etabliert und ist heute vielen Menschen ein Begriff.

Mit der eigenen Immobilie wollen sich viele Menschen einen Traum erfüllen und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung oder gleich ein Haus handelt. Für diesen Traum müssen Sie sich allerdings jahrzehntelang an ein Kreditinstitut binden und die Schulden belaufen sich meist in sechsstelliger Höhe. Sie müssen einige Jahrzehnte zurückgezahlt werden und da ist es kein Wunder, dass der Gedanke nah liegt, dass Sie mit der Wohn-Riester die Rückzahlung beschleunigen können.

Auch wenn sich das Angebot in erster Linie gut anhört und es auch viele positive Effekte gibt, gibt es auch einige Schattenseiten. Aus dem Grund sollten Sie zuerst einmal die Wohn-Riester nicht unbedingt ausschließen, wenn Sie über eine Immobilie nachdenken, aber auch die Förderung durch eine Finanzierung muss gut durchdacht sein. Es hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, ob der Einsatz sich auch wirklich lohnt und aus dem Grund ist eine eingehende Prüfung im Vorfeld ein Muss.

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Wichtig

Zur eingehenden Prüfung gehört nicht nur, dass Sie die Vor- und Nachteile gegeneinander aufwiegen, sondern auch, dass Sie die verschiedenen Angebote gut miteinander vergleichen. Wenn Sie sich allerdings unsicher sind, dann sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. Eine Beratung zur Immobilienfinanzierung ist vielerorts möglich und auch die Verbraucherzentralen bieten so etwas an.

Die Nutzung vom Wohn-Riester

Nicht jeder kann die Wohn-Riester nutzen und der Personenkreis für die Förderung lässt sich im Einkommenssteuergesetz §79 in Kombination mit dem §10a Absatz 1 EStG nachlesen.

In erster Linie gehören die folgenden Personengruppen dazu:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Amtsträger, Beamte, Richter, Soldaten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld

Auch weitere Personengruppen können unter Umständen die Wohn-Riester nutzen, obwohl dieser Förderweg für sie eigentlich überhaupt nicht offenstand. Sogar die geringfügig beschäftigten Personen von der staatlichen Förderung profitieren, aber dafür müssen diese Personen eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen. Auch Personen, die nicht förderberechtigt sind können unter gewissen Umständen zur den Förderberechtigten zählen. Diese Personen können auch einen eigenen Vertrag für die Wohn-Riester abschließen. Wichtig ist aber, dass der Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehört und einen Riester-Vertrag hat, so dass er selber spart. Die mittelbar Förderberechtigten zahlen dann nur einen Eigenanteil von 60 Euro im Jahr.

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Der Einsatz der Wohn-Riester

Die Wohn-Riester lässt sich nutzen, um eine eingetragene Genossenschaftswohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu bauen, aber sie darf nicht zum Kauf eines Ferienhauses eingesetzt werden.

Das Ziel der staatlichen Förderung ist eigentlich recht einfach, den es soll sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt, in der Sie in der Rentenphase mietfrei wohnen können und dadurch lassen sich die Lebenshaltungskosten geringer halten. Es ist auch möglich, dass die Immobilie während des Erwerbslebens zeitlich befristet vermietet wird, aber das ist nur mit Genehmigung möglich. Spätestens in der Rentenphase muss der Sparer auf jeden Fall selber in die Immobilie einziehen.

Der Einsatz der Wohn-Riester ist auf zwei verschiedene Weisen möglich

  • Entnahme aus Geld-Riester
  • Finanzierung mit Wohn-Riester

Diese werden nachfolgend einzeln vorgestellt.

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Entnahme aus Geld-Riester

Sie haben vor ein paar Jahren einen Vertrag abgeschlossen und das Ziel ist es, dass Sie eine lebenslang gezahlte Zusatzrente erhalten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, dass gebildete Kapital auch für die Entschuldung zu nutzen. Dabei gilt aber, dass das Kapital aus dem Geld-Riestervertrag entweder teilweise oder komplett entnommen wird. Wenn Sie sich für einen Teilbetrag entscheiden, dann gilt eine doppelte Einschränkung, so dass Sie nur 3.000 Euro entnehmen können, aber gleichzeitig müssen aber auch 3.000 Euro auf dem Geld-Riestervertrag erhalten bleiben.

Beispiele:

a) Das Kapital im Geld-Riestervertrag hat eine Höhe von 10.000 Euro, so dass eine Teil- oder Komplettentnahme möglich ist. Allerdings darf bei einer Teilentnehme jeder Betrag zwischen 3.000 Euro und 7.000 Euro gewählt werden, so dass mindestens 3.000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.

b) 5.000 Euro beträgt das Kapital im Geld-Riestervertrag und somit kommt nur eine Komplettentnahme in Betracht. Nicht möglich ist hier eine Teilentnahme und der Grund ist einfach, denn wenn Sie 3.000 Euro entnehmen, dann bleiben nur 2.000 Euro im Vertrag. Das ist zu wenig und wenn Sie 3.000 Euro drin lassen, dann können Sie nur 2.000 Euro entnehmen und auch das ist zu wenig.

Sie können sogar heute noch einen Geld-Riestervertrag abschließen, wenn die Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll. Dadurch sichern Sie sich die jährlichen Zulagen und können das gebildete Kapital zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung einsetzen. Ein Beispiel sind Sondertilgungen.

Das Kapital kann unter Umständen auch für Umbauten eingesetzt werden. Sie müssen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf oder dem Bau mindestens 6.000 Euro entnehmen, denn nach den ersten drei Jahren beträgt das Kapital um die 20.000 Euro. Nach dem Einkommenssteuergesetz §92a muss die Hälfte der Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 vom September 2011 erfüllen. Der verbleibende Teil kann dazu verwendet werden, die Barrieren in der Immobilie zu reduzieren.

Fördermittel
Fördermittel vom Staat – rechtzeitige Antragsstellung ist das A und O

Sie haben sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschieden und müssen aber eine Finanzierung in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich an eine kreditgebende Bank. Darüber hinaus können Sie noch staatliche Förderungen erhalten,

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Finanzierung mit Wohn-Riester

Mit Hilfe der Wohn-Riester lässt sich auch eine Finanzierung ermöglichen und auch hier können Sie zwischen drei verschiedenen Optionen wählen.

  1. Annuitätendarlehen
  2. Bausparkombifinanzierung
  3. Bausparvertrag

1 – Annuitätendarlehen

Heute kauft oder baut man sine Immobilie und zahlt dafür nicht nur die Tilgung, sondern auch den Zins mit Hilfe von bestehenden Raten. Der Zinssatz wird dabei im Vorfeld für eine bestimmte Zeit fest vereinbart und dann spricht man von der sogenannten Zinsbindung. In der Regel wird die Zinsbindung für 10 oder 15 Jahre festgelegt und je näher Sie dem Ende der Zinsbindungsfrist kommen, desto höher ist dann der Tilgungsanteil. Der Grund dafür ist, dass die Zinsen im Laufe der Zeit immer mit einer geringeren Darlehenshöhe berechnet werden.

Beispiel:

Das Annuitätendarlehen hat eine Höhe von 200.000 Euro und Sie bekommen einen Zinssatz von 3% und eine anfängliche Tilgung von 3%. Die monatliche Rückzahlungsrate liegt somit genau bei 1.000 Euro und mit der ersten Rate zahlen Sie 500 Euro Zinsen und 500 Euro Tilgung. Die Restschuld sinkt auf 199.500 Euro. Mit der Zeiten Rate kommen Sie dann auch 499 Euro Zinsen und einer Tilgung von 501 Euro. Die Restschuld beträgt nach 10 Jahren etwa 130.000 Euro und in dieser Phase zahlen Sie mit der 1.000 Euro Rate nur noch 325 Euro an Zinsen und 675 Euro gehen in die Tilgung.

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2 – Bausparkombifinanzierung

Auch bei der Bausparkombifinanzierung kauft oder baut man eine Immobilie, aber die Finanzierung ist ein wenig anders als bei einem Annuitätendarlehen. Hier spricht man von einem Vorausdarlehen und für das Darlehen werden nur die Zinsen gezahlt, so dass es nicht zu einer Tilgung kommt. Parallel zum Vorausdarlehen sparen Sie mit Hilfe eines Bausparvertrages, der aufgelöst wird, wenn er zuteilungsreif ist. Die Summe nehmen Sie dann um das Vorausdarlehen abzulösen. Danach beginnen Sie den Zins und die Tilgung zu zahlen und bezahlen somit dann erst das Bauspardarlehen.

3 – Reiner Bausparvertrag

Bei dem reinen Bausparvertrag sparen Sie Eigenkapital an, um sich am Ende den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Nach einigen Jahren ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und Sie können das angesparte Guthaben für den Immobilienerwerb nutzen. Aber Sie können dann auch ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhalten.

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Nachteile von Wohn-Riester

Das Wohnförderkonto ist der Nachteil der Wohn-Riester, auf dem jedes Jahr maximal 2.100 Euro eingezahlt werden und am Jahresende mit 2% verzinst werden.

Wenn Sie 30 Jahre lang den höchsten Betrag von 2.100 Euro im Jahr einzahlen, dann kommt am Ende eine Summe von 86.600 Euro dabei raus. Das Konto muss spätestens zum 68. Lebensjahr aufgelöst werden und dafür stehen für Steuerpflichtige die folgenden Optionen zur Verfügung.

  • Sie können das Wohnförderkonto sofort mit einem Rabatt von 30% auflösen.
  • Sie können das Förderkonto nach und nach auflösen, so dass Sie die Summe auf alle Jahre bis zum 85. Lebensjahr gut verteilen. Wichtig ist, dass Sie immer bedenken dass zu jedem Zeitpunkt der offene Restbetrag unter der Rabattnutzung in einer Summe versteuert werden kann.

Die Höhe der Steuerpflicht ist abhängig vom individuellen Steuersatz und es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Die Steuerpflicht, die auf Sie als Wohn-Riester-Sparer im Alter auf Sie zukommt ist nicht unerheblich. Auch eine Verteilung der 86.600 Euro auf 18 Jahre (vom 68. Lebensjahr bis zum 85. Lebensjahr) würde daran nichts ändern.

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Steuerliches beim Wohn-Riestern

Es ergibt sich eine erhebliche Steuerpflicht und dabei spielt es keine Rolle, wie das Wohnförderkonto aufgelöst wird. Sie haben die Möglichkeit die aus der früheren Tilgung ersparten Beiträge anzulegen, um die Steuerpflicht ein wenig abzufangen. Aber Sie dürfen auf keinen Fall vergessen, dass es sich bei der staatlichen Förderung nicht um ein Geschenk handelt, sondern nur um eine Entlastung in der Spar- und eine Belastung in der Rentenphase. Sie als Verbraucher sollten jedes Jahr prüfen, ob die Zulagen richtig gebucht sind und feststellen, ob steuerliche Abzüge geltend zu machen sind. Wichtig ist, dass Sie immer einen Blick auf die Beiträge des Wohnförderkontos haben.

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Vorteile von Wohn-Riester

Sie müssen sich also wirklich komplett bewusst sein, welche Chancen Sie mit Hilfe der Riester haben und welche Risiken Sie eingehen, wenn Se sich für ein Eigenheim als Altersvorsorge entscheiden.

Wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dann kann die Wohn-Riester durchaus eine gute Form der Altersvorsorge sein. Allerdings sollten Sie einen Blick auf die unterschiedlichen Produkte werfen, denn der Markt hat eine große Auswahl und sie sind teilweise recht unterschiedlich.

Die Unterscheidung:
  • Bausparverträge sorgen dafür, dass die Einzahlungen in der Sparphase förderfähig sind und die Zulage erhöhen das Bausparguthaben. Nachdem der Vertrag zuteilungsreif ist, kann das Kapital entweder für den Kauf einer Immobilie eingesetzt werden oder für ein Bauspardarlehen eingesetzt werden. Die laufenden Tilgungsleistungen sind dann förderfähig und die Zulagen wirken dann als eine Art Sondertilgung.
  • Darlehensverträge haben förderfähige, jährliche Tilgungsleistungen. Die Zulagen fließen als eine Art Sondertilgung in den Vertrag.
  • Kombination aus Bausparvertrag und Darlehensvertrag bedeutet, dass der Kauf oder Bau einer Immobilie mit Hilfe eines Darlehens finanziert wird. Am Ende mit dem Bausparvertrag ausgelöst wird. Die Förderung fließt in den Bausparvertrag und nach der Ablösung des Darlehens in das Bauspardarlehen.
  • Entnahme von Vermögen aus dem Riester-Sparvertrag ist möglich, wenn Sie zu einem Zeitpunkt den Kauf eines Eigenheims in Betracht ziehen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Tilgungsbeginn möglich.
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Gut zu wissen

Sie sollen wissen, dass Darlehen immer recht teuer sind und jeder Euro für eine rasche Tilgung immer eine gute Idee ist. Die Darlehenszinsen sind meist deutlich höher als die Sparzinsen. Hierbei handelt es sich um einen klaren Vorteil, der für die Einbindung der Riester-Rente in die Finanzierung eines Eigenheims spricht. Es gibt aber auch eine ganze Reihe an Nachteilen für diese Option.

  • Sie müssen Steuern zahlen, denn auf dem Wohnförderkonto wird Buch geführt und es sind alle geförderten Beträge, die Tilgungsleistung und die Zulagen aufgelistet. Einmal im Jahr wird der Stand um 2% erhöht und bei dem aktuellen Marktzinssatz handelt es sich um eine hohe unterstellte Rendite. Der Stand des Wohnförderkontos ist mit Rentenbezug auf einen Schlag zu versteuern. Der Riester-Sparvertrag stellt die Immobilie dar und diese gewinnt 2% an Wert im Jahr. Die Rente erhalten Sie daraus und es entsteht eine Steuerlast.
  • Die Immobilie verliert ihre Förderung, wenn Sie diese nach Belieben vermieten oder verkaufen. Sie wird nur weiterhin gefördert, wenn Sie selber in der Immobilie wohnen.
  • Sie brauchen die Zustimmung des Anbieters, wenn Sie das Wohnförderkonto durch eine Ausgleichszahlung in einen anderen Riester-Sparvertrag reduzieren wollen. Allerdings haben die jüngsten Erkenntnisse gezeigt, dass Sie die Steuerlast nicht einfach loswerden.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohn-Riester

1. Was ist die Wohn-Riester?

Bei der Wohn-Riester handelt es sich um eine Möglichkeit sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Gleichzeitig können Sie im Alter mietfrei wohnen und sind finanziell somit ein wenig abgesichert.

2.Wann muss ein Wohn-Riester Vertrag abgeschlossen werden?

Idealerweise schließen Sie einen Wohn-Riester Vertrag in jungen Jahren ab, damit Sie über die Jahre ausreichend Kapital einzahlen können.

3. Welche Maximalhöhe zahle ich in die Wohn-Riester?

Die Maximalhöhe für die Einzahlung in die Wohn-Riester liegt aktuell bei 2.100 Euro im Jahr. Die staatliche Förderung liegt zurzeit bei rund 2%.

4. Wie sinnvoll ist eine Wohn-Riester heute?
Die Wohnriester ist eine sinnvolle Idee, wenn Sie in Zukunft den Kauf oder Bau einer Immobilie zur eigenen Nutzung planen.

 

5. Wie wird die Wohn-Riester ausgezahlt?

Die Wohn-Riester lässt sich einmal als Einmalbetrag auszahlen oder Sie können eine lebenslange Rente ausgezahlt bekommen. Sie können auch eine Kombi aus beiden Möglichkeiten erhalten.

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Fazit

Wohn-Riester eignet sich für Menschen, die in Zukunft eine Immobilie zur eigenen Nutzung kaufen oder bauen wollen. Sie erhalten eine staatliche Förderung und Ihnen stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Allerdings sollten Sie nicht nur die Vor- und Nachteile abwägen, sondern auch die einzelnen Anbieter. Die Angebote sind recht unterschiedlich, so dass Sie einen guten Blick für die richtigen Fakten haben sollten.

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BGH: Darlehensgebühr bei Bausparverträgen ab sofort unzulässig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bgh-darlehensgebuehr-bei-bausparvertraegen-ab-sofort-unzulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bgh-darlehensgebuehr-bei-bausparvertraegen-ab-sofort-unzulaessig/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:27:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63854 Bei der Auszahlung des Bauspardarlehens dürfen die Bausparkassen keine Darlehensgebühr verlangen, denn das ist unzulässig. Die Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW getroffen und die Regelung ist umgehend gültig.  Bei der

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Bei der Auszahlung des Bauspardarlehens dürfen die Bausparkassen keine Darlehensgebühr verlangen, denn das ist unzulässig. Die Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW getroffen und die Regelung ist umgehend gültig. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Bauspardarlehen eine sogenannte Darlehensgebühr zu verlangen ist unzulässig.
  • Sie haben die Möglichkeit eine bis jetzt gezahlte Gebühr mit Hilfe eines Musterbriefes zurückzuverlangen.
  • Allerdings können die Ansprüche schon verjährt sein, so dass es zu einer Prüfung kommen muss.

Bei der Auszahlung eines Bauspardarlehens dürfen die Bausparkassen keine sogenannte Darlehensgebühr verlangen. In den Vertragsbedingungen sind solche Entgelte zwar zu finden, aber laut des Bundesgerichtshofs mit dem Urteil vom 8. November 2016 (Az. XI ZR 552/15) ist ein Entgelt in der Hinsicht unzulässig. Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Klage eingereicht, denn die Bausparkasse hat eine entsprechende Klausel im Kleingedruckten. In der Vergangenheit haben auch viele andere Bausparkassen solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Der Bundesgerichtshof hat den Bausparkassen jetzt die rote Karte gezeigt!

Kreditkarte Erstaunt Schreck Symbolbild
Kreditvermittler: Gebühren vor Auszahlung des Darlehens sind Betrug

Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche

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Die Funktion eines Bausparvertrages

Der Bausparvertrag ist eine Möglichkeit, um beim Kauf oder Bau der eigenen vier Wände eine Unterstützung zu bekommen. Millionenfach wird der Bausparvertrag angewendet, denn mit ihm ist Sparen und Darlehen kombiniert.

Sie schließen bei einer Bausparkasse einen Sparvertrag mit einer festen Bausparsumme ab und während der Ansparphase zahlen Sie monatliche Raten. Die Ansparphase geht zwischen fünf und sieben Jahren und in der Zeit legen Sie ein Eigenkapital an, dass mit niedrigen Zinsen belohnt wird. Sie müssen zwischen 30 und 50% der vereinbarten Bausparsumme ansparen, damit der Vertrag zuteilungsreif ist und es zur Auszahlung kommt. Sie müssen nicht nur ein Mindestguthaben erreichen, sondern auch eine Mindestbewertungszahl und dann kommen Sie in den Genuss ein Bauspardarlehen zu immens günstigen Konditionen zu bekommen.

Bausparer sind nicht nur Anleger, sondern auch ein Teil der Bauspargemeinschaft und diese besteht aus einzelnen Einzahlern. Die Einzahler legen mit Hilfe von Ratenzahlungen ein Guthaben an und können dann am Ende als Darlehensnehmer von den eingezahlten Beiträgen einen Kredit bekommen. Der Kredit muss nach und nach wieder in den Topf zurückgezahlt werden, denn nur wenn in dem Bausparkassentopf genügend Kapital vorhanden ist, dann bekommt der nächste Bausparer auch ein Darlehen.

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Die Bundesgerichtshof-Entscheidung

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat sich in der Vergangenheit 2% des Bauspardarlehens als Gebühr zur Gemüte geführt und andere Bausparkassen haben davon auch ihren Nutzen gezogen.

Bei einem Bauspardarlehen von 50.000 Euro kommt eine Gebühr mit 2% auf um die 1.000 Euro und das ist schon eine ganze Menge. Die Verbraucherzentrale NRW ist der Meinung, dass eine solche Gebühr ein Unding ist und die Bausparkassen sich eine Leistung bezahlen lassen, die sie sowieso machen. Zuerst hat das Landgericht Heilbronn und das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage abgewiesen, aber die Beharrlichkeit hat sich durchaus gelohnt. Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung getroffen und am 8. November 2016 kam es zu einem Urteil. Die bei Immobiliendarlehen entwickelten Grundsätze zählen auch bei den Bauspardarlehen und das bedeutet, dass die Bausparkassen sich an Regelungen zu halten haben und Entgelte nicht nach eigenem Ermessen kreieren dürfen.

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Geld zurück verlangen

Sie mussten eine Darlehensgebühr für die Auszahlung bezahlen, dann können Sie die Gebühr mit Hilfe eines Musterbriefes aus dem Internet zurückverlangen.

Der Bundesgerichtshof hat zwar nur über die Vertragsklausel der Bausparkasse Schwäbisch Hall entschieden, aber nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW sind auch andere Kunden von der Entscheidung betroffen und somit sind auch andere Klauseln in den Verträgen betroffen.

Mit Hilfe des Musterbriefes können Sie zwischen zwei Erstattungsvarianten wählen, zum einen können Sie sich die Darlehensgebühr auszahlen lassen und zum anderen können Sie sich die Gebühr valutengerecht gutschreiben lassen. Es entstehen bei der zweiten Variante Zinsvorteile, denn die erste Kreditrate dient nicht nur zur Zahlung der Darlehensgebühr, sondern fließt direkt in die Darlehenstilgung.

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Verjährungshemmende Schritte

Es müssen verjährungshemmende Schritte eingeleitet werden, wenn die Bank einer Erstattung nicht zustimmt und auch wenn Sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ein einfaches Mahnschreiben reicht in dem Fall nicht aus, denn es muss dazu noch eine Klage kommen. Die Einleitung eines Ombudsmannverfahrens hat meist eine verjährungshemmende Wirkung.
Aus dem Grund sollten Sie sich die Beantragung eines Mahnbescheids oder eine Klageerhebung gut überlegen, denn es kommt zu hohen Kosten. Bei den gezahlten Mindestentgelten handelt es sich zudem meist um sehr überschaubare Beträge.
Sie können einen zuständigen Ombudsmann einschalten, wenn sich die Banken gegen eine Erstattung wehren. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf der Internetseite der Bank oder in den Vertragsinformation. Grundsätzlich ist ein Schlichtungsverfahren für Sie als Kunden kostenfrei, denn Sie zahlen nur die eigenen Kosten also das Porto.

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Verjährung der Erstattungsansprüche

Gerade bei den älteren Darlehensverträgen ist es zu unzulässigen Darlehensgebühren gekommen und mittlerweile sind einige Erstattungsansprüche sogar schon verjährt.

Aus diesem Grund konnten die Entgelte, die bis zum Jahr 2014 gezahlt wurden, nur bis 2017 zurückverlangt werden. Alle Entgelte, die bis zum Jahr 2015 ausgezahlt wurden, können demnach bis zum Jahr 2018 zurückverlangt werden.

Es gibt zwar einige Ausnahmefälle, aber in der Regel sind die Regelungen klar. Es gibt einige Entscheidungen in der Hinsicht, aber es ist fraglich, ob diese Entscheidungen auch auf die Darlehensgebühr übertragbar ist.

Sie können eine Klage einreichen, wenn die Bausparkasse eine Auszahlung verweigert und auf eine Verjährung hinweist. Allerdings sind die Kosten für eine Klage sehr hoch, denn Sie müssen zuerst alle Kosten selber tragen und wenn Sie verlieren, dann auch die Gerichtskosten. Die Kosten im Gesamten sind nicht einzuschätzen.

Ein deutlich besserer Weg kann das Einschalten eines Ombudsmanns sein, denn dadurch entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Gerichtlich ungeklärte Fragen klären die Ombudsmänner aber auch nicht. Aus dem Grund kann man nicht genau sagen, ob sie den älteren Erstattungsforderungen wirklich stattgeben.

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victis-credit.com: Seriöser Kreditvermittler oder Fake? – Ihre Erfahrungen

Einen Kredit, auch ohne Schufa, bietet das belgische Unternehmen Victis Credit an. Auf der Suche nach einem Darlehen für ein neues Auto oder eine Umschuldung könnten Sie hier fündig werden. Doch wie seriös ist dieser Kreditgeber?

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Darlehensgebühr wirklich gezahlt?

Am einfachsten können Sie feststellen, ob Sie eine Darlehensgebühr bezahlt haben, wenn Sie einen Blick auf die Kontoauszüge des Darlehenskontos werfen.

Zudem können die Allgemeinen Bausparbedingungen ein Indiz für die gezahlten Darlehensgebühren geben, denn dort steht meist drin, ob ein Entgelt gezahlt wurde.

Abschlussgebühren sind weiterhin zulässig

Die Darlehensgebühren dürfen nicht mit den Abschlussgebühren verwechselt werden, denn das sind andere Entgelte. Bei Abschluss des Bausparvertrages sind die Abschlussgebühren zu bezahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Darlehensgebühren

1. Gibt es eine Verjährungfrist für die Rückforderung der Darlehensgebühren?

Grundsätzlich können Sie gezahlte Darlehensgebühren bis zu drei Jahre später zurückfordern. Das bedeutet, wenn Sie im Jahr 2016 das Entgelt bezahlt haben, dann können Sie bis 2019 eine Rückforderung verlangen.

2. Ist eine Klage gegen die Bausparkasse sinnvoll?

Lehnt die Bausparkasse eine Rückerstattung ab, dann kann eine Klage eine sinnvolle Lösung sein. Allerdings sollten Sie bedenken, wenn Sie verlieren, dann zahlen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Kostenhöhe lässt sich nicht einschätzen.

3. Wo finde ich die Darlehensgebühren?

Das Thema Darlehensgebühr steht in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Kann ein Rechtsanwalt bei der Durchsetzung meiner Interessen helfen?

Ein Rechtsanwalt kann eine gute Unterstützung sein, denn die Statuten und Regelungen sind kompliziert.

5. Ist die Darlehensgebühr auch die Abschlussgebühr?

Nein, denn bei der Abschlussgebühr handelt es sich um ein Entgelt, welches Sie direkt nach Abschluss zahlen müssen.

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Ratenkauf vs. Kredit: Was ist besser?

Sie wollen eine größer Investition machen? Und jetzt fragen Sie sich, ob ein Ratenkauf oder ein Kredit besser ist? Was sind Vorteile? Was sind die Nachteile der jeweiligen Variante? Wir haben uns beide genau angesehen

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Fazit

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Bausparkassen vielen Bausparern Gebühren abgenommen haben und das zu Unrecht. Aus dem Grund können Sie die Darlehensgebühren bis zu drei Jahre nach Zahlung zurückfordern. Kontrollieren Sie ihre Unterlagen, schalten Sie einen Ombudsmann oder einen Anwalt ein, um Ihre Interessen zu vertreten.

Der Beitrag BGH: Darlehensgebühr bei Bausparverträgen ab sofort unzulässig erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Bausparvertrag – Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmerzulagen machen den Bausparvertrag sinnvoll https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparvertrag-wohnungsbaupraemie-und-arbeitnehmerzulagen-machen-den-bausparvertrag-sinnvoll/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparvertrag-wohnungsbaupraemie-und-arbeitnehmerzulagen-machen-den-bausparvertrag-sinnvoll/#respond Tue, 30 Nov 2021 14:56:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67358 Eine sichere Zukunft mit Hilfe eines Bausparvertrages ist eine gute Idee und genau das besagt auch die Werbung der zahlreichen Bausparkassen. Aber ein genauer Blick auf die Konditionen hilft, denn viele der Verträge sind unrentabel

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Eine sichere Zukunft mit Hilfe eines Bausparvertrages ist eine gute Idee und genau das besagt auch die Werbung der zahlreichen Bausparkassen. Aber ein genauer Blick auf die Konditionen hilft, denn viele der Verträge sind unrentabel und ob die Zeit bessere Konditionen ermöglicht, ist unklar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bausparvertrag teilt sich in zwei Phasen, wobei die Sparphase sehr wichtig ist. In dieser Zeit sind die Rendite meist sehr gering und somit ist der Bausparvertrag in der Zeit unrentabel.
  • Eine gute Aussicht auf Rendite besteht, wenn Sie eine Arbeitnehmerzulage oder Wohnungsbauprämie bekommen.
  • Es ist sehr unsicher, ob sich das Bausparen auch in Zukunft noch lohnen wird und das obwohl die Darlehenszinsen im Moment sehr niedrig sind. Es ist nämlich vollkommen unklar, ob die Zinsen in Zukunft steigen oder sinken.
  • Zahlreiche Altverträge gibt es noch und in der Regel können diese auch bis auf weiteres bestehen bleiben.

Der Bausparvertrag

Der Bausparvertrag unterteilt sich in die Sparphase und die Darlehensphase. Während in der Sparphase nur angespart wird kommt es in der Darlehensphase zur Auszahlung.

Sie können schnell feststellen, ob der Bausparvertrag rentabel ist oder nicht und das ist möglich, wenn die gutgeschriebenen Zinsen in der Sparphase auch nach Abzug der Kosten des Vertragsabschlusses immer noch attraktiv sind. Grundsätzlich informieren die Bausparkassen jeden Kunden vor Vertragsabschluss über die Höhe der Kosten, aber über die Sparzinsen gibt es keine Informationen. Darum müssen Sie sich selber kümmern und eine Berechnung starten.

Auch in der zweiten Phase kann der Bausparvertrag attraktiv sein, aber das hängt von dem Darlehenszins und den üblichen Darlehenszinsen der anderen Banken ab.

Abschlussgebühren
Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung durch den Bundesgerichtshof

Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben.

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Abschluss des Bausparvertrags

In Zukunft möchten Sie über eine Bausparsumme von 100.000 Euro verfügen, die sich aus dem Bauspardarlehen und Ihrem Ersparten zusammensetzt.

Die Abschlusskosten für den Bausparvertrag kommen zuerst auf Sie zu und in dem Beispiel liegen diese bei 100 Euro. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von der Bausparkasse auch alle wichtigen Informationen rund um die Konditionen zu Ihrem Bausparvertrag. In dem Beispiel liegt der Guthabenzins bei 0,25%. Wenn alle Formalitäten mit der Bank geklärt sind, dann beginnt auch schon die erste Phase – die Sparphase.

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Die Sparphase

Das klassische Bausparen arbeitet nach einem festen Motto und das lautet – Erst sparen, dann bauen! Also legen Sie ihr Geld jeden Monat an, um im Anschluss ein Darlehen zu bekommen.

Wenn Sie 10.000 Euro als Darlehen erhalten möchten, dann müssen Sie in der Sparphase jeden Monat 50 Euro einzahlen. Der Vertrag ist nach 8,5 Jahren zuteilungsreif und das bedeutet, dass Sie zu diesem Zeitpunkt ausreichend Guthaben für ein Bauspardarlehen angespart haben. Das Guthaben beträgt zu diesem Zeitpunkt 5.155 Euro und davon sind 55 Euro Zinsen.

Wichtig:

Die Bausparkasse informiert Sie genau, wie viel Geld Sie auf dem Konto haben müssen, wie lange Sie einzahlen und wann Sie das Darlehen ausgezahlt bekommen. Allerdings kann Ihnen die Bausparkasse eine Auszahlung vor der Zuteilungsreife nicht garantieren. Das Auszahlungsdatum kann sich verschieben, denn die Auszahlungsangaben sind meist nur grobe Schätzungen.

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Sparphasen-Fazit

Anhand der Zahlen wird deutlich, dass in der Sparphase der Bausparvertrag keine gute Anlage ist. Sie haben nur 55 Euro Zinsen erwirtschaftet, mussten aber schon zu Beginn 100 Euro für die Abschlusskosten zahlen. Es handelt sich um ein eindeutiges Minusgeschäft.

Eine Wohnungsbauprämie oder eine Arbeitnehmersparzulage ist in dem Beispiel nicht mit eingerechnet. Grundsätzlich können diese die Rentabilität des Vertrages steigern, aber das hängt von den Konditionen ab. Unterm Stich kommen Sie also besser weg, wenn Sie ohne Prämien das Geld lieber unter das Kopfkissen legen.

Das Szenario ist nicht unbedingt naheliegend, denn wenn Sie 50 Euro bei der Bank hinterlegen und 0,5% Verwahrungsentgelt zahlen, dann stehen Sie mit einem Bausparvertrag natürlich besser da. Bei einem Bausparvertrag ist der Zins eigentlich immer festgeschrieben und wenn die Zinsen fallen, dann können Sie sich freuen. Das war in der Vergangenheit der Fall, wenn es um die Altverträge der Sparer ging.

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Die Darlehensphase

In der ersten Phase des Bausparvertrages haben Sie ein Minusgeschäft gemacht und trotzdem kommen Sie danach in die Bau-Phase des Vertrages. Das bedeutet, Sie können über das gewünschte Baudarlehen verfügen.

Das Bauspardarlehen hat einen Zinssatz von 2,5% im Jahr und wenn Sie den Verlust in der Sparphase mit einrechnen, dann steigt der Satz auf 3%. Zu diesem festen Zins können Sie 4.845 Euro finanzieren, also die Differenz zwischen dem Guthaben und der Bausparsumme von 10.000 Euro. Das Darlehen muss in den nachfolgenden 9 Jahren bezahlt sein.

Wichtig:

Ein Bauspardarlehen muss deutlich schneller als andere Darlehen zurückgezahlt werden und dadurch ist die monatliche Belastung viel höher.

Darlehensphasen-Fazit

Heute kann niemand absehen, ob es sich um ein gutes und günstiges Darlehen handelt. Die Zinsen der 10-jährigen Baudarlehen liegen aktuell weit unter dem Beispiel.

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„Normale“ Baudarlehen

Sie können auch ein normales Baudarlehen ohne einen Bausparvertrag aufnehmen und dazu wird das Annuitätendarlehen verwendet. Sie bekommen günstige Zinsen für einen solchen Kredit, aber müssen dafür mindestens 50.000 Euro aufnehmen. Wenn Sie nur einen kleineren Kredit brauchen, dann bietet sich ein Konsumentenkredit an, aber dieser ist recht teuer. Der Unterschied zu einer Baufinanzierung liegt zwischen 2 und 4%. Die Kredithöhe spielt bei einem Bauspardarlehen keine Rolle, so dass auch kleine Geldsummen zu den vereinbarten Zinssätzen möglich sind.

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Das Zahlen-Beispiel

Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, haben wir Ihnen die Zahlen mal anhand eines Beispiels übersichtlich zusammengefasst.

Sparphase

Abschlusskosten: – 100,00 Euro

Monatliche Spareinlage: 102 Monate x 50 Euro= + 5.100,00 Euro

Guthabenzins: 8,5 Jahre mit 0,25% Zinsen= +55,00 Euro

Guthaben – Abschlusskosten= 5.055,00 Euro

Verlust: – 45,00 Euro

Darlehensphase

Darlehenssumme: 4.845,00 Euro

Zinssatz: 2,5% / Jahr

Tilgungszeit: 9 Jahre

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Bausparvertrag wirklich abschließen?

Im Endeffekt kann kein Mensch sagen, wie es am Ende aussieht und wenn Sie nicht wissen, ob Sie ein Bauspardarlehen brauchen, dann können Sie sich die Kosten sparen.

Mittlerweile gibt es viele alternative Angebote, mit dem Sie sich ein gutes Vermögen für eine spätere Immobilienfinanzierung aufbauen können.

Kombination von Bauspar- und Darlehensverträgen

Gerade in der Immobilienfinanzierung gibt es viele Möglichkeiten, so dass Kreditinstitute und Bausparkassen auch sogenannte Bausparsofortfinanzierungen verkaufen.

Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einem Bausparvertrag und einem Annuitätendarlehen. Diese Finanzierungsform bedeutet für den Verkäufer eine sehr hohe Provision als bei einem normalen Annuitätendarlehen.

Sie schließen bei einer Bausparsofortfinanzierug erst einen Darlehensvertrag zum Marktzinssatz ab, also ein Vorausdarlehen. Das Darlehen wird nicht fortlaufend getilgt und das ist der Unterschied zu einem klassischen Darlehen. Die Tilgung erfolgt durch einen Bausparvertrag, denn wenn dieser nach vielen Jahren Zuteilungsreif ist, dann wird der Kredit einfach abgelöst. Sollte ein Rest übrig bleiben, dann wird das Bauspardarlehen damit bezahlt. Im Endeffekt bleibt da noch eine Restschuld aus dem Bausparvertrag vorhanden und diese muss innerhalb der nächsten 10 Jahre bezahlt werden.

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Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

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Der alte Bausparvertrag

Aus der heutigen Sicht bieten einige alte Bausparverträge hohe Guthabenverzinsungen und einige Verbraucher beziehen sogar einen Bonuszins.

Ein gut verzinster Altvertrag bietet sich für die Rücklagenbildung an, so dass Sie Instandhaltungskosten ansparen können. Im Grunde können Sie den Vertrag auch nach der Auszahlung bestehen lassen, aber einige Bausparkassen kündigen den Vertrag, sobald das Bausparguthaben erreicht ist.

Einige Bausparkassen bieten ihren Kunden auch einen Tarifwechsel an, aber hier ist Skepsis ganz gut, auch wenn die Bank Ihnen einen geringeren Darlehenszins zusichert. Meist ist der Zins wirklich nur auf den ersten Blick geringer und bei einem Wechsel fällt der Bonuszins auf jeden Fall weg. Auch der Gutteil der angesammelten Sparzinsen fallen dann weg.

Der Tarifumwandlungsbetrag und der verlorene Bonuszins sind eigentlich nur unnötige Kosten für das Bauspardarlehen. In dem vermeintlich günstigeren Darlehen sind diese Punkte im Effektivzins nicht mit eingerechnet. Bei genauer Rechnung können aus dem 2%-Zinssatz auch schnell 8% werden.

Im Grunde lohnt ein Tarifwechsel für viele Kunden einfach nicht, denn sie verlieren die Ansprüche auf Guthabenzinsen.

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Fazit zum Thema Bausparvertrag

Nur unter bestimmten Bedingungen ist der Abschluss eines Bausparvertrages eine gute Idee. Ertragreich ist er nur, wenn Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmerzulagen erhalten. Ansonsten sollten Sie sich nach einer anderen Möglichkeit der Finanzierung umschauen.

Ihr Bausparvertrag läuft schon und Sie überlegen zu kündigen, dann schauen Sie sich die Guthabenverzinsung genau an. Die Altverträge sind meist rentabler als die neuen Verträge.

Bei aufkommender Unsicherheit wenden Sie sich einfach an die Verbraucherzentralen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bausparvertrag

1. In welchem Alter soll ein Bausparvertrag abgeschlossen werden?

Ein Bausparvertrag sollte frühzeitig, also in jungen Jahren, abgeschlossen werden, denn die Laufzeit liegt zwischen 8 und 10 Jahren.

2. Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden?

Das Bauspardarlehen eignet sich zum Kauf oder Bau einer Immobilie und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt.

3. Kann man seinen Bausparvertrag einfach kündigen?

Natürlich haben Sie die Möglichkeit den Bausparvertrag zu kündigen, aber die Zinsen und Überschüsse bekommen Sie nicht ausgezahlt. Sie verfallen.

4. Muss mein Arbeitgeber Arbeitnehmerzulagen zahlen?

Nein, kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seinen Mitarbeiten Arbeitnehmerzulagen zu zahlen. Aber ein Anfragen kostet nichts.

5. Wie viel muss ich in einem Bausparvertrag einzahlen?

Die Einzahlung in den Bausparvertrag kommt auf die Wunschhöhe an. Mehr als 20.000 Euro sollten nicht eingezahlt werden. Sinnvoll ist eine Summe zwischen 10.000 und 12.000 Euro.

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Fazit

Auch in der heutigen Zeit kann eine Bausparvertrag durchaus noch seinen Sinn haben. Allerdings müssen Sie schauen, ob Sie bei einem anderen Darlehen nicht günstiger wegkommen. Zudem müssen Sie bedenken, dass das Bauspardarlehen innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt sein muss und das ist bei anderen Immobilienfinanzierungen nicht notwendig.

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Bausparkassen: Verrechnungsschecks nicht vorschnell einlösen – Weisen Sie die Kündigung schriftlich zurück https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparkassen-verrechnungsschecks-nicht-vorschnell-einloesen-weisen-sie-die-kuendigung-schriftlich-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparkassen-verrechnungsschecks-nicht-vorschnell-einloesen-weisen-sie-die-kuendigung-schriftlich-zurueck/#respond Tue, 30 Nov 2021 14:55:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67353 Viele Bausparkassen schicken den Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen nicht nur die Kündigung, sondern auch einen Verrechnungsscheck. Allerdings ist nun bekannt geworden, dass Sie einen solchen Scheck auf keinen Fall einfach so hinnehmen sollten. Auch

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Viele Bausparkassen schicken den Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen nicht nur die Kündigung, sondern auch einen Verrechnungsscheck. Allerdings ist nun bekannt geworden, dass Sie einen solchen Scheck auf keinen Fall einfach so hinnehmen sollten. Auch die Kündigung müssen Sie nicht ohne eine Reaktion hinnehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Verrechnungsscheck der Bausparkasse sollten Sie auf keinen Fall hinnehmen, wenn Sie einen gut verzinsten Bausparvertrag besitzen.
  • Informieren Sie die Bausparkasse darüber, dass Sie weder mit der Kündigung noch mit dem Scheck einverstanden sind.
  • Wenn Sie den Scheck aber einlösen möchten, dann sollten Sie im Vorfeld die Bausparkasse darüber informieren.
  • Haben Sie sich entschieden, den Scheck nicht einzulösen, dann verwahren Sie in sicher und schicken ihn auf keinen Fall einfach zurück.

Möglicher Verzicht auf gute Konditionen

In der letzten Zeit verschicken die Bausparkassen Verrechnungsscheck zu den gut verzinsten Kunden und das hat einen guten Grund.

Wenn Sie den Verrechnungsscheck annehmen und einlösen, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie unter Umständen auf eine Möglichkeit verzichten, Ihr hart verdientes Geld auch weiterhin zu besonders guten Konditionen anzulegen. Gerade bei den Altverträgen sind bis zu 4,25% möglich. Bei den neuen Verträgen ist von solchen Summen nur noch zu träumen.

Die Bausparkassen haben schon Ende 2014 mit der Kündigung solcher rentablen Anlagen gedroht und inzwischen ist eine neue Kündigungswelle der Kreditinstitute unterwegs. Die Postbank-Tochter BHW hat versucht, mit dem Versand von Verrechnungsschecks die Auflösung der Verträge zu erreichen. Auch andere Bausparkassen können in Zukunft auf eine solche Weise reagieren.

Abschlussgebühren
Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung durch den Bundesgerichtshof

Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben.

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Untätigkeit führt zur Kündigung

Wenn Sie einen solchen Vertrag haben und erhalten von der BHW oder einer anderen Bausparkasse einen Verrechnungsscheck, dann dürfen Sie nicht untätig sein.

Die Kündigung, die durch den Verrechnungsscheck erzwungen wird, ist in vielen Fällen unrechtmäßig. Aus dem Grund kann es sich lohnen, wenn Sie sich zur Wehr setzen.

Die Banken nutzen die unterschiedlichsten Gründe für die Kündigung und somit gibt es auch zahlreiche rechtliche Einschätzungen.

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Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit

Sie haben die Möglichkeit die Baufinanzierung zu kündigen, aber dann verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können sich eventuell dagegen wehren und alle entsprechenden Informationen können Sie hier nachlesen. Die

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Das richtige Vorgehen

Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, wenn Sie einen Verrechnungsscheck von Ihrer Bausparkasse erhalten. 

Grundsätzlich lösen Sie den Scheck nicht direkt ein, denn ein Einlösen kann als Zustimmung zur Auflösung des Bausparvertrages führen. Damit wäre die Bausparkasse dann sogar im Recht. Idealerweise setzen Sie sich hin und schreiben an Ihre Bausparkasse, dass die Kündigung und der Scheck nicht akzeptiert werden. Zudem sollten Sie die Bank informieren, dass das Einlösen des Schecks nicht als Anerkenntnis der Kündigung gültig ist. Das Schreiben schicken Sie per Einschreiben mit Rückschein nur kurze Zeit nach der Schecksendung raus. Entsprechende Musterbriefe lassen sich im Internet finden.

Sie haben aber auch die Möglichkeit den Scheck einzulösen, aber dann informieren Sie die Bausparkasse im Vorfeld von Ihrem Vorhaben. Damit beugen Sie der Verlustgefahr vor. Außerdem fordern Sie von Ihrer Bausparkasse entsprechende Kontodaten für eine Rückzahlung. Zudem soll das Geld anhand der Bausparvertragsvereinbarung verbucht werden. Danach lässt sich der Scheck problemlos einlösen. Idealerweise legen Sie das Geld auf einem sogenannten Tagesgeldkonto an, denn dann lässt sich das Geld umgehend an die Bausparkasse zurückzahlen, wenn Sie die Bankdaten erhalten haben. Wenn die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt dann als unwirksam erklärt wird, dann können Sie das Geld ganz einfach wieder in den Bausparvertrag einzahlen. Gerade in der heutigen Zeit gibt es in der Hinsicht viele Urteile von Bundesgerichtshöfen.

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Achtung!

Zudem haben Sie die Möglichkeit den Scheck der Bausparkasse nicht einzulösen, dann senden Sie den Verrechnungsscheck aber nicht an die Bausparkasse zurück. Verwahren Sie den Scheck an einem sicheren Ort, dazu eignet sich ein Tresor oder ein Schließfach bei der Bank. Achten Sie immer darauf, dass der Scheck von jedem Menschen eingelöst werden kann. Er darf also auf keinen Fall in falsche Hände geraten, denn dann ist das Geld verloren. Sie tragen dafür sogar das Risiko, auch wenn Sie keine Schuld tragen, denn das besagt die aktuelle Rechtsprechung.

Kündigungen sind rechtmäßig behaupten die Bausparkassen

Einige Bausparkassen haben ihre Kunden schon im Dezember des Jahres 2014 angeschrieben und um eine aktuelle Kontoverbindung gebeten.

Die Bausparkassen haben nur Kunden angeschrieben, deren Verträge zuteilungsreif sind oder schon mehr als zehn Jahre laufen. Aus dem Grund sind sie der Ansicht, dass eine Kündigung durchaus rechtmäßig ist. Außerdem wird ein Verrechnungsscheck nur verschickt, wenn der Kunde bis zum aktuellen Zeitpunkt keine Kontoverbindung eingereicht hat.

Hypothek
Baufinanzierung – Rechtliche Rahmenbedingungen von Grundschuld und Hypothek

Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In

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Die aktuelle Lage

Zurzeit bekommen Tausende von Bausparern wieder Post von ihrer Bausparkasse und in der Post sind Verrechnungsschecks und Kündigungen.

Nach aktuellen Informationen handelt es sich um Kunden der Wüstenrot Bausparkasse und auch die Landesbausparkasse Baden-Württemberg. Sie teilen den Kunden mit, dass eine Kündigung erfolgen soll und somit verschicken Sie Verrechnungsschecks, wenn keine Bankverbindung vorhanden ist. Auch hier berufen sich die Banken auf die Zuteilungsreife der Verträge. Für diese Verträge kann ein Darlehen nicht mehr in Anspruch genommen werden und somit ist eine Kündigung durchaus möglich. Auch die Bausparkasse BHW folgt dieser Auffassung und hat mittlerweile mehr als 25.000 Verträge gekündigt, wenn die Kunden nach mehr als 10 Jahren kein Darlehen verwendet haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kündigung der Bausparkassen

1. Wie viele Bausparer sind von der Kündigungswelle betroffen?

Die Zahlen schwanken sehr stark, aber Experten sind der Meinung, dass mittlerweile mehr als 40.000 zuteilungsfreie Verträge in den letzten Jahren gekündigt wurden. Andere Medien sind der Meinung, dass es schon mehr als 120.000 Kündigungen sind. Bei Bausparkasse, die in der der Öffentlichkeit bekannt wurden, handelt es sich zwischen 0,1 und 2% der Kunden.

2. Welche Bausparer sind von einer Kündigung betroffen?

Betroffen sind in erster Linie Kunden, die das Darlehen nicht nutzen oder die Sparsumme schon überschritten haben und deren Geld im Bausparvertrag liegt.

3. Lohnt sich heute ein Bausparvertrag noch?

Auch heute ist ein Bausparvertrag noch eine gute Idee, denn Menschen die innerhalb der nächsten 10 Jahre bauen wollen, können heute von den niedrigen Zinsen profitieren.

4. Sind die Kündigungen der Bausparkassen rechtlich einwandfrei?

Diese Frage lässt sich nicht leicht beantworten, denn auch die Experten sind sich nicht einig. Die Kündigungen sind rechtens wenn die Bausparsumme erreicht ist und nicht für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet wird. Allerdings fehlt eine höchstrichterliche Rechtsprechung bis heute.

5. Kann ich mich gegen die Kündigung der Bausparkasse wehren?

Sie können sich auf das Stuttgarter Urteil berufen, wenn Sie eine Kündigung erhalten und die Bausparsumme noch nicht erreicht haben. Zumindest können Sie verlangen, dass der Vertrag noch bis zur angesparten Summe weiterläuft.

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Fazit

Der Bausparvertrag ist eine sinnvolle Entscheidung, wenn Sie sich in Zukunft für den Bau oder Kauf einer Immobilie entscheiden. Wenn die Bausparsumme erreicht ist, dann können Sie sich das Darlehen auszahlen lassen und zum Bauherr werden. Aber in der heutigen Zeit versuchen die Bausparkassen die zuteilungsreifen Verträge mit Hilfe von Verrechnungsscheck zu kündigen. Das müssen Sie nicht hinnehmen und können sich mit den oben genannten Aktionen zur Wehr setzen.

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Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung durch den Bundesgerichtshof https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abschlussgebuehr-der-bausparkassen-zustimmung-durch-den-bundesgerichtshof/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abschlussgebuehr-der-bausparkassen-zustimmung-durch-den-bundesgerichtshof/#respond Sun, 21 Nov 2021 16:59:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67215 Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben.

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Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 3/10) im Dezember des Jahres 2010.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Bausparvertrag fallen gewisse Kosten an und dazu gehören die sogenannten Abschlussgebühren. Die Abschlussgebühren liegen zwischen 1 und 1,6% der Bausparsumme, so dass bei einer Summe von 50.000 Euro der Verbraucher mit mindestens 500 Euro Abschlusskosten rechnen muss.
  • Die Abschlussgebühren werden direkt bei der Vertragszusammenstellung mit eingerechnet, so dass im Vorfeld die Höhe klar ist.
  • Die Abschlussgebühr ist ein einmaliger Kostenpunkt bei einem Bausparvertrag und setzt sich aus den Beratungs- und Abschlusskosten zusammen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat beanstandet

Das Thema der Abschlussgebühren der Bausparkassen ist seit Jahrzehnten im Gespräch und die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall geklagt.

Die Verbraucherzentrale hat beanstandet, dass die Schwäbisch Hall Bausparkasse die Abschlussgebühren nur im Kleingedruckten benennt, aber die Kosten nicht im Effektivzins angibt.

In den vergangenen Jahren haben die Verbraucherzentralen verschiedene Verfahren eingeleitet, denn auch die Bausparkassen LBS und Deutscher Ring sind in Bezug auf die Abschlussgebühren negativ aufgefallen. Allerdings haben Landgerichte und sogar das Oberlandesgericht den Bausparkassen recht gegeben und geurteilt, dass die Forderungen der Bausparkassen durchaus rechtens ist.

Die Abschlussgebühren werden meist im Kleingedruckten der Bausparverträge versteckt und dabei handelt es sich um einen sehr beträchtlichen Posten. Die Summe wird anhand der Bausparsumme berechnet und zwar mit Hilfe eines Prozentsatzes. Der Prozentsatz liegt zwischen 1 und 1,6%. Das Entgelt wird von der ersten Spareinlage direkt einbehalten und gilt als eine Art Vermittlungsprovision.

Beispiel:

Der Kunde hat eine Bausparsumme von 30.000 Euro bei der Bausparkasse beantragt. Damm muss er zwischen 300 und 480 Euro an Abschlussgebühren bezahlen.

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Verbraucherzentralen verlangen deutliche Kennzeichnung

Die Abschlussgebühren lassen sich nicht so leicht finden, zumindest ist die Verbraucherzentrale NRW dieser Meinung.

Vor dem Bundesgerichtshof vertritt die Verbraucherzentrale NRW die Ansicht, dass die Abschlussgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich zu erkennen sein sollen und nicht irgendwo in den kleinen Klauseln versteckt werden. Zudem ist die Information nicht im Effektivzins vorhanden, zumindest nicht in den Bausparverträgen von Schwäbisch Hall. Sie kritisiert zudem, dass die Bausparkasse den Kunden keine wirkliche Leistung in Aussicht stellt und nur das Entgelt verlangt. Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Kasse auf diese Art und Weise nur die Provisionskosten auf den Bausparer abwälzt.

Der Bundesgerichtshof ist der Argumentation in der letzten Instanz nicht mehr gefolgt, denn die Richter sind der Meinung, dass die Bausparkassen durchaus eine Abschlussgebühr verlangen dürfen. Das gilt auch, wenn sie keine Leistung für den Kunden erbringen. Schließlich kommt die Abschlussgebühr nicht der Bausparkasse zu Gute, sondern fließt in die Gemeinschaft der Bausparer ein. Die Bauspargemeinschaft lebt immerhin davon, dass sich immer neue Zahler dazu gesellen, sondern funktioniert das Prinzip nicht.

Die höchste Richterkammer stützt die Ansicht der Verbraucherzentrale und somit können die Konditionen der Bausparverträge kontrolliert und überprüft werden. Der Bundesgerichtshof widersprach in diesem Punkt eindeutig dem Oberlandesgericht Stuttgart, denn er hat zuvor eine andere Auffassung vorgetragen.

Das Urteil bedeutet für viele Bausparer-Interessenten, dass sie die Möglichkeit haben die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen. Nur so können sie die verborgenen Gebühren finden, denn es reicht heute einfach nicht aus, einfach nur auf den Effektivzins zu achten.

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Bausparverträge sind die beste Finanzierungsmöglichkeit für ein Eigenheim

Auch wenn es in Sachen Abschlussgebühren immer noch keine 100%ige Einigung gibt, ist eines doch grundsätzlich klar – Bausparverträge sind zur Finanzierung eines Eigenheims immer noch die beste Option.

Die Vorteile der Bausparverträge liegen auf der Hand, denn es gibt eine mögliche staatliche Förderung und eine feste Zinsbindung. Aber auch ein paar Nachteile sollten nicht vergessen werden, denn in der Sparphase gibt es eine schlechte Verzinsung und die Abschlussgebühren, die von den Gerichten als zulässig beurteilt wurden. Diese beiden Faktoren sorgen dafür, dass auf dem Sparkonto meist nur ein Ausgleich der Inflation stattfindet.

Wenn Sie eine Finanzierung planen, dann sollten Sie auf die lange Dauer bis zur Zuteilung und die hohen Tilgungsanteile innerhalb der Darlehensphase achten. Der Bausparer steht immer schlecht da, wenn der Marktzins für das Baudarlehen sinkt.

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BGH – Bei Verbraucherdarlehen keine Bearbeitungsentgelte

Der Bundesgerichtshof hat das Bearbeitungsentgelt bei den Verbraucherdarlehen als unzulässig erklärt und da kommt es zum Unterschied zu den Abschlussgebühren bei einem Bausparvertrag. Der BGH hat zwei Urteile am 13. Mai 2014 getroffen – Az: XI ZR 405/12 und Az: XI ZR 170/13.

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass das Bearbeitungsentgelt nicht an eine gesonderte Leistung geknüpft ist und somit auch nicht verlangt werden darf. Viele Kreditinstitute verlangen bis zu 3% des Nettodarlehensbetrags als Bearbeitungsentgelt und das ist nicht zulässig.

Die Verbraucherzentralen sind der Auffassung, dass die gleiche Regelung auch für das Bauspardarlehen gelten soll, aber eine höchstrichterliche Erklärung gibt es dazu noch nicht.

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Die bekannten Musterklagen

In den letzten Jahrzehnten gab es immer wieder Klagen rund um die und Abschlussgebühren der Bausparkassen, so dass wir Ihnen die Historie der Klagen einmal aufzeigen möchten.

I. Schwäbisch Hall

  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 12.03.2009, Az. 6 O 341/08
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.12.2009, Az. 2 U 30/09
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2010, AZ. XI ZR 3/2010

II. LBS West

  • Landgericht Dortmund, Urteil vom 15.05.2009, AZ. 8 O 319/08
  • Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.12.2010, AZ. I-31 U 130/09
  • Revision beim Bundesgerichtshof anhängig

III. Deutscher Ring

  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.05.2009, AZ. 324 O 777/08
  • Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht

Nachdem das Urteil gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall gesprochen wurde, wurde die Revision gegen die LBS West und das Berufungsverfahren des Deutschen Rings sofort zurückgenommen.

Nachdem der BGH einen weiteren Hinweis gegeben hat, sind auch weitergehende Revisionen eingestellt worden. Die weitergehende Berufung wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit einem Beschluss zurück.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Abschlussgebühren

1. Was ist eigentlich eine Abschlussgebühr?

Beim Abschluss eines Bausparvertrags erhebt die Bausparkasse eine Abschlussgebühr, die einmalig zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Beratungs- und Abschlusskosten. Die Abschlussgebühr wird bei der ersten Sparrate mit verrechnet.

2. Wie hoch ist die Abschlussgebühr normalerweise?

Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrages wird immer in Prozent gerechnet und dazu ist die Bausparsumme wichtig. Die meisten Bausparkassen nehmen aktuell zwischen 1,0 und 1,6%.

3. Wie lässt sich die Abschlussgebühr berechnen?

Dadurch, dass die Abschlussgebühr anhand der Bausparsumme berechnet wird, können Sie die Berechnung leicht selber durchführen. Nehmen Sie die Bausparsumme und schauen Sie, welche Abschlussgebühr fällig ist. Sie zahlen bei 50.000 Euro zwischen 500 und 800 Euro.

4. Gibt es auch Bausparverträge ohne Anschlussentgelt?

Aktuell dominieren immer noch die Bausparverträge mit Abschlussentgelt, aber es gibt ein paar Tarife ohne diese Gebühr. Allerdings müssen Sie hier genau hinschauen.

5. Wie oft muss das Abschlussentgelt bezahlt werden?

Das Abschlussentgelt wird nur einmalig bezahlt und direkt bei der ersten Sparrate verrechnet.

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Fazit

Das Abschlussentgelt ist eine Gebühr bei Bausparverträgen, die heute immer noch von vielen Bausparkassen verwendet wird. Obwohl einige Gerichte der Auffassung sind, dass das spezielle Entgelt unzulässig ist, fehlen die höchstrichterlichen Entscheidungen meist noch. Auch, wenn die Abschlussgebühr ärgerlich ist, bleibt der Bausparvertrag immer noch die beste Finanzierung für das Eigenheim!

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