Behandlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:57:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Behandlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus? Arten und Beispiele https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-wahlleistungen-im-krankenhaus-arten-und-beispiele/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-wahlleistungen-im-krankenhaus-arten-und-beispiele/#respond Fri, 13 May 2022 07:57:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65883 Die Wahlleistungen im Krankenhaus sind so wie IGeL auch Wunschleistungen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Sie können verschiedene Dinge wählen, wie die Unterbringung, die Arztwahl oder auch die medizinische Versorgung. Krankenhäuser arbeiten zweckmäßig

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Die Wahlleistungen im Krankenhaus sind so wie IGeL auch Wunschleistungen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Sie können verschiedene Dinge wählen, wie die Unterbringung, die Arztwahl oder auch die medizinische Versorgung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahlleistungen im Krankenhaus sind wie IGeL auch selbst zu zahlen.
  • Mit den Wahlleistungen buchen Sie Extraleistungen, die die notwendige Versorgung überschreiten.
  • Sie können sich zudem auch noch für die Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer entscheiden.

Krankenhäuser arbeiten zweckmäßig

Die Krankenhäuser müssen wie Ärzte auch die Behandlung und Unterkunft auf einem medizinisch zweckmäßigem Niveau und einer ausreichenden Versorgung halten.

Aus diesem Grund können Sie auch im Krankenhaus Selbstzahlerleistungen in Anspruch nehmen. Hier heißen Sie jedoch Wahlleistungen. In den meisten Krankenhäusern können Sie diese zusätzlich wählen. Sie erhalten dann Leistungen, die den normalen Umfang übersteigen.

Es gibt drei Kategorien an Wahlleistungen:

  • Zur Kategorie 1: Die Unterkunft
  • Bei Kategorie 2: Die ärztlichen Wahlleistungen
  • Die Kategorie 3: Die medizinischen Wahlleistungen
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Die Unterkunft

Sie können schon vorab entscheiden, ob Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer möchten.

Ferner besteht die Möglichkeit, mehr Zusatzleistungen zu erhalten. Zum Beispiel Internetanschluss, Wahlverpflegung, Fernseher oder auch die Mitaufnahme des Partners.

Wichtig: Sofern Sie aus medizinischen Gründen, weil Sie zum Beispiel viel Ruhe brauchen, ein Einzelzimmer benötigen, darf das Krankenhaus dies nicht als Wahlleistung berechnen. Ferner wäre diese Unterbringung im Einzelzimmer dann eine allgemeine Krankenhausleistung. In diesem Fall würde auch die gesetzliche Krankenkasse dafür aufkommen.

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Die ärztlichen Wahlleistungen

Bei der allgemeinen Krankenhausleistung erhalten Sie die Behandlung vom diensthabenden Arzt.

Sofern Sie aber die Wahlleistung vereinbaren, können Sie auch vom Chefarzt behandelt werden. Generell gilt als Wahlarzt, wer spezielle Qualifikationen hat und dementsprechend viel Erfahrung in seinem Fachgebiet mitbringt.

Wichtig: Sollte Ihre Erkrankung es nötig machen, dass der Chefarzt diese durchführt, so bezahlt dies die Krankenkasse und es ist keine Wahlleistung. Dies wäre der Fall, wenn nur der Chefarzt über das nötige fachliche Können verfügt, um sie zu behandeln.

  • Bestehen medizinische Gründe, die für ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung sprechen, dürfen Sie diese nicht als Wahlleistung in Rechnung gestellt bekommen.
  • Auch die medizinischen Wahlleistungen haben dem fachlich anerkannten Medizin-Standard zu entsprechen.
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Die medizinischen Wahlleistungen

Dies können Behandlungen sein, die medizinisch nicht notwendig sind, zum Beispiel Schönheitsoperationen.

Ferner gehören erweiterte Leistungen dazu, die die allgemeinen Krankenhausleistungen übersteigen. So zum Beispiel erweiterte Laborleistungen. Auch sind Alternativleistungen eine Möglichkeit, die nicht zur Standardbehandlung gehören. So zum Beispiel neuartige Implantate oder Operationsmethoden. Sie können diese Leistungen nach Wunsch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese in dem Krankenhaus angeboten werden und, dass Sie den fachlich anerkannten Standards der Medizin entsprechen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus? – Sie haben die Wahl

1. Kann ich mich auch im Krankenhaus für Wahlleistungen entscheiden?

Natürlich können Sie auch während Ihrem Aufenthalt Wahlleistungen wählen.

2. Darf ich Wahlleistungen auch wieder absagen?

Sie haben das Recht eine Wahlleistung jederzeit zu widerrufen. Sie ist dann ab sofort ungültig und darf für die weitere Behandlungszeit auch nicht mehr berechnet werden.

3. Warum bezahlt die Krankenkasse diese Leistungen nicht?

Die Krankenkasse muss wirtschaftlich handeln. Das bedeutet, es wird nur bezahlt, was auch medizinisch notwendig ist. Sofern ein Einzelzimmer nicht nötig ist, zahlt die Kasse es auch nicht.

4. Habe ich die freie Wahl bei den Wahlleistungen?

Sofern diese in dem Krankenhaus angeboten werden, ja. Sie können nur wählen, was es auch gibt. Gerade kleine Kliniken bieten keinen so großen Umfang an, weil auch der Platz und das Personal dafür fehlt.

5. Sollte ich Krankenhäuser vergleichen?

Haben Sie bestimmte Wünsche bei den Wahlleistungen sollten Sie sich vorab erkundigen und auch die Kliniken vergleichen. Vergessen Sie aber nicht, dass auch die fachliche Kompetenz nicht vergessen werden darf.

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Fazit

Sie können sich im Krankenhaus ganz normal behandeln lassen und so schlichtweg Kassenpatienten sein. Ferner können Sie auch Wahlleistungen dazu buchen, die Sie jedoch selbst bezahlen müssen. Bedenken Sie, dass hier schnell hohe Rechnungen entstehen.

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Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte – Geplante Behandlungen bedürfen der Genehmigung und akute Notfälle zahlt die Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:53:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63337 Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen

Der Beitrag Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte – Geplante Behandlungen bedürfen der Genehmigung und akute Notfälle zahlt die Krankenkasse erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen welche Leistungen die Krankenkasse auch im Ausland übernehmen. Es gibt aber auch Behandlung, welche Sie genehmigen lassen müssen und auch Fallstricke lauern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gute Vorbereitung für eine Reise ist wichtig und dabei spielt es keine Rolle ob Sie privat verreisen oder aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands unterwegs sind.
  • Das Ausland ist in vielerlei Hinsicht für die Menschen interessant und mittlerweile auch um eine medizinische Behandlung vornehmen zu lassen.
  • Gesprochen wird von dem sogenannten Behandlungstourismus, denn das Ausland lockt mit Einsparungen.
  • Sie sollten die Vorschriften Ihrer Krankenkasse kennen, wenn Sie einen Arztbesuch jenseits der deutschen Grenzen in Erwägung ziehen.

Auf der Reise krank

Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung auf, wenn Sie sich in einem EU-Mitgliedsland befinden, mit denen Deutschland n Sozialversicherungsabkommen hat.

Sie können sich eine genaue Länderübersicht anschauen, indem Sie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland aufsuchen.

Kommt es zu einem solchen Fall, dann müssen Sie in der Klinik oder beim Arzt nicht nur die Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen, sondern auch Ihren gültigen Personalausweis. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte). Zudem müssen Sie vor Ort noch ein Formular ausfüllen, wodurch der Arzt für die Behandlung berechtigt wird. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für alle Leistungen, die Sie im Urlaubsland nutzen. Es kommt vor, dass der Arzt oder die Klinik die EHIC nicht annehmen, dann müssen Sie in Vorleistung treten und die Rechnungen sammeln, so dass Sie diese bei Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. In aller Regel übernehmen die Krankenkassen die Kostenerstattung, aber Zuzahlungen und Selbstbehalte müssen Sie im Ausland aus der eigenen Tasche zahlen, wenn diese dort üblich sind.

Vorsicht:

Von den Hotelangestellten werden Ihnen in der Regel nur reine Privatärzte oder -kliniken angeboten und dann gilt besondere Vorsicht, denn diese Einrichtungen sollten Sie nur in Anspruch nehmen, wenn das System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung berechtigt ist. Recherchieren Sie am besten selber, wer dafür in Frage kommt. Achten Sie zudem darauf, dass es im Notfall kaum reicht, im Internet nach entsprechenden Anbietern zu suchen.

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Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Möglichkeit bietet eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung an, denn sie deckt die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes ab.

Für den Rücktransport gilt das auf jeden Fall, denn diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht. Zudem übernimmt die Zusatzversicherung auch andere Anteile, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden und dazu gehört auch das Reisegepäck. Aber es gibt auch eine Ausnahme, denn wenn Sie eine Vorerkrankung haben oder aufgrund des Alters keine Zusatzversicherung erhalten, dann sammeln Sie die Absagen und wenden Sie sich an die Krankenversicherung. In vielen Fällen kommt sie dann für die Behandlung im Ausland auf.

Gesetzliche und private Auslandsreisekrankenversicherungen

Mittlerweile haben sich die Krankenkassen auf diese Umstände eingestellt und einen verbesserten Schutz für Auslandsreisen ins Sortiment aufgenommen. Dazu müssen Sie sich für einen Wahltarif entscheiden, aber beachten Sie, dass solche Tarife in der Regel an Bindungsfristen gekoppelt sind. Sie können dann die gesetzliche Krankenkasse nicht vor mehreren Jahren kündigen.
Bei den privaten Auslandsreisekrankenversicherungen läuft es anders, denn sie werden zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Sie sind von der gesetzlichen Krankenkasse vermittelt worden, aber auch dann entstehen keine Bindungsfristen.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vergleichs, denn nicht jede private Auslandsreiseversicherung, die von der eigenen Krankenkasse empfohlen wird, ist die Beste.

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Die Auslandsbehandlung

Sie können sich innerhalb der Europäischen Union behandeln lassen, wenn Sie in einer gesetzlichen Versicherung gemeldet sind.

Heutzutage machen sich viele Menschen mit einer gesetzlichen Versicherung auf ins Ausland, um beispielsweise seine Zähne richten zu lassen. Der Grund ist einfach, denn die Preise sind in einigen Ländern deutlich günstiger. Aber in einem solchen Fall gibt es ein paar Dinge zu beachten, denn bei Zahnersatz oder Kuren müssen Sie die Leistungen vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen. Dazu reichen Sie einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein, denn sonst kann es vorkommen, dass sie die Kosten nicht übernimmt. Das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 19 / 08 R) hat diese Auflage am 30. Juni 2009 bestätigt. Eine Genehmigung von der zuständigen Krankenkasse brauchen Sie auch, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt planen, aber ein Notfall ist davon ausgeschlossen.

Sie sollten sich vor Reisebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Übernahme der Kosten erläutern, auch wenn die anstehende ambulante Behandlung eigentlich keine Genehmigung bedarf. Schließlich gibt es verschiedene Varianten der Kostenerstattung beziehungsweise der Kostenübernahme. Die günstigste Alternative finden Sie immer durch die Krankenkasse und einer ausführlichen Beratung.

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Die Arztsuche

Im besten Fall informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn diese hat allerlei Informationen zu Ärzten. Zudem können die Krankenkassen weitere Informationen liefern.

Die Kliniken und Ärzte präsentieren ihre Leistungen heute auch viel im Internet und darüber hinaus sind auch die medizinischen Dienste der Automobilclubs hilfreiche Quellen. Dadurch erhalten Sie Informationen über die deutschsprachigen Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.

Klären Sie vor der Behandlung

Bevor Sie sich in die Behandlung im Ausland begeben sollten Sie sich gut informieren.

  • Informieren Sie sich zuerst sehr gut über den Arzt und achten Sie schon vor der eigentlichen Behandlung darauf, dass es zu keinen Verständigungsproblemen kommt. Zur Not müssen Sie sich einen Dolmetscher besorgen, wenn Sie keinen anderen Arzt nehmen wollen.
  • Richten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation des Arztes und auf die Standards der Klinik oder der Praxis. Eine vorhandene Zertifizierung bietet das ISO-Zeichen, denn es weist auf eine ständige Kontrolle hin und das gilt nicht nur für die Praxis, sondern auch für das Material. Bei der Erstellung von Zahnersatz können Sie sich über einen Materialpass erkundigen, denn er gibt Auskunft über das Material und das Labor.
  • Sprechen Sie den Termin und den Behandlungsablauf genau ab und dazu gehört auch die Dauer der Voruntersuchung, die eigentliche Therapie und die Nachbehandlung. Chirurgische Eingriffe können kompliziert sein und eine geregelte Nachsorge ist für den Heilungsprozess sehr wichtig. Zudem kann eine Nachbehandlung sich mehrere Wichen hinziehen und somit die Behandlungskosten deutlich teurer machen. Wichtig ist auch, dass die Ärzte einen Kooperationspartner in Deutschland haben, denn damit können Sie weitere Reisekosten vermeiden, wenn der deutsche Arzt die Nachbehandlung übernimmt.
  • Legen Sie Wert auf einen exakten Kostenvoranschlag, denn nur wenn alle erforderlichen Maßnahmen auf dem Kostenvoranschlag vorhanden sind, kommt es am Ende zu keinen Schwierigkeiten, wenn Arzt oder Klinik weitere Rechnungen ausstellen.
  • Das deutsche Recht gilt nicht automatisch und aus dem Grund sollten Sie immer einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt oder einem anderen Leistungserbringer abschließen.
  • Stellen Sie dem behandelnden Arzt alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung wie Röntgenbilder und Befunde, damit der Arzt sich im Vorfeld genau informieren und planen kann.
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Die häufigsten Behandlungen im Ausland

Nicht alle Behandlungen werden im Ausland gern gemacht, aber es gibt auch Behandlungen, die aufgrund der Preise gern in Anspruch genommen werden.

Zahnersatz

Von der Krankenkasse bekommt jeder Versicherte für den Zahnersatz einen festen Zuschuss, denn dabei handelt es sich um eine Pauschale und die gilt für alle gleichen Zahnbeschwerden. Es spielt also keine Rolle, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Diese Regelung gilt auch für eine Behandlung im Ausland. Lassen Sie sich zuerst von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn Sie sich entschließen die Zähne in einem Nachbarland richten zu lassen. In diesem Plan stehen alle Kosten für die Behandlung in Deutschland und auch der Krankenkassenzuschuss, sowie der Eigenanteil. Danach lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan von dem ausländischen Zahnarzt nach dem gleichen Muster erstellen.

Bevor Sie die Behandlung beginnen müssen Sie den Plan bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, aber beachten Sie auch die Fahrt- und Unterkunftskosten. In Deutschland besteht für die Zahnärzte immer die Pflicht, dass Sie nachbessern oder den Zahnersatz neu anfertigen müssen, wenn der Bedarf besteht. Im Ausland gilt diese Regelung nicht und aus dem Grund sollten Sie sich hier auf eine sichere Seite begeben und mit dem Zahnarzt einen schriftlichen Vertrag abschließen. Sie müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn Sie eine Nachbehandlung in Deutschland durchführen müssen.

Kuren

Es gibt Krankenkassen, die einen Vertrag mit Kureinrichtungen in Osteuropa abgeschlossen haben und solche Vereinbarungen erleichtern die Abrechnung zwischen der Krankenkasse und dem Leistungsanbieter.

Sie sind auf der Suche nach einem Aufenthaltsort für die Kur, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse und fragen Sie nach den Abkommen. Sie können zwar frei aussuchen, ob Sie eine Kur in Deutschland oder im Ausland machen, aber die Leistungen müssen Sie auf jeden Fall von der Krankenkasse genehmigen lassen. Stellen Sie nicht nur die Besonderheiten der Einrichtung und das Therapieangebot gegenüber, sondern achten Sie auch auf die Reisekosten und eine daraus entstehende Einsparung.

Arzneimittel

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen Sie aus Ländern der Europäischen Union für drei Monate nach Deutschland mitbringen. Sie haben rezeptpflichtige Arzneimittel gekauft, dann sollten Sie nicht nur mit der Zuzahlung rechnen, sondern auch mit einer zusätzlichen Pauschale und einem hohen Verwaltungsaufwand. In der Regel lohnt sich die Einlösung eines Rezepts aus dem EU-Ausland nicht. Nachlässe erhalten Sie auch bei einer Internetapotheke aus dem Nachbarland, aber für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es starke Preisunterschiede und von diesen können Sie profitieren. Sie kommen aus Thailand oder der Türkei und haben Arzneimittel dabei, dann darf es nur die Menge für den persönlichen Bedarf sein. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Außerdem sollten Sie mit Arzneimitteln aus dem Ausland vorsichtig sein, denn es besteht die Gefahr, dass die Arzneimittel nicht zugelassen, falsch dosiert oder eine Fälschung sind. Der Zoll hält weitere Informationen zum Thema „Mitbringen von Arzneimitteln aus dem Urlaubland“ bereit.

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Die Kosten und die Abrechnung

Auf unterschiedlichen Wegen kann die geplante Behandlung im Ausland abgerechnet werden.

Sie haben vor der Behandlung keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse eingeholt, dann kommt es zum Kostenerstattungsverfahren. In diesem Fall müssen Sie für alle Kosten in Vorkasse treten und erst nach Abschluss der Behandlung reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dann kommt es zur Kostenerstattung, aber nur bis zum Beitrag, der bei gleicher Behandlung im Inland fällig gewesen wäre. Die Krankenkasse behält automatisch den Anteil für die gesetzliche Zuzahlung und für den hohen Verwaltungsaufwand behält die Krankenkasse auch einen Posten.

  • Die Rechnungen für die Krankenkasse müssen alle in Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, denn ansonsten müssen sie übersetzt werden. Dafür kommen Sie als Patient auf.
  • Wenn die Rechnung höher ausfällt als die Kosten für die Behandlung in Deutschland, dann müssen Sie die Differenz bezahlen.
  • Alle Behandlungskosten sind detailliert aufzuschlüsseln.
  • Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich keine Kosten für die Reise oder die Unterkunft.

Sie müssen sich die Kostenübernahme vorher bestätigen lassen und Sie haben die Möglichkeit, dass Sie auch für nicht zustimmungspflichtige Leistungen eine Kostenübernahme beantragen können. Sie erhalten die Leistungen entweder als Sachleistungen oder im Wege der Kostenerstattung entweder nach deutschem oder ausländischen Recht. Das kommt aber auf die gesetzliche Grundlage an. Sie sollten sich bei der Versicherung über die verschiedenen Wege informieren.

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Sie wünschen eine kostengünstige Behandlung im Ausland, dann müssen Sie bedenken, dass eventuell mehrere Termine in verschiedenen Zeitabständen vor Ort notwendig sind. Bedenken Sie, dass die Kosten für die Reise und die Behandlung vielleicht deutlich teurer werden könnten als wenn Sie die Behandlung vor Ort vornehmen. Eine Behandlung im Ausland lohnt sich für Sie, wenn Sie ihn Grenznähe wohnen oder ein Langzeiturlauber sind.

Bei Problemen

Sie haben sich für eine Behandlung im Ausland entschieden und es kommt zu Problemen. Dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse, denn sie ist der erste Ansprechpartner.
  • Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bietet Informationen.
  • Informationen finden Sie auch bei der nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
  • Bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und beim Europäischen Verbraucherzentrum können Sie sich einen unabhängigen Rat einholen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krank im Ausland

1. Lohnt sich eine Zahnbehandlung im Ausland?

In den meisten Fällen ist die Zahnbehandlung im Ausland deutlich preiswerter als in Deutschland, aber achten Sie darauf, dass auch die Qualität stimmt. Zudem zahlen die Krankenkassen die Reise und auch den Aufenthalt für die Behandlung nicht.

2. Warum nutzen viele Verbraucher das Europäische Ausland für Zahnersatz?

In den letzten Jahren ist der Zahnersatz in Deutschland immer teurer geworden und die Krankenkassen übernehmen nur einen gewissen Teil. In vielen Ländern ist der Zahnersatz deutlich günstiger und eventuell übernehmen die Krankenkasse die Behandlung sogar komplett.

3. Reicht das Vorzeigen der Krankenversicherungskarte bei einer Auslandsbehandlung?

Sie müssen sich im Ausland von einem Arzt behandeln lassen, dann reicht es normalerweise im Europäischen Ausland, wenn Sie die Krankenkarte vorzeigen. Ansonsten erhalten Sie eine Rechnung und müssen in Vorkasse treten.

4. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Krankenhausaufenthalt in Spanien?

Spanien gehört mit zum Europäischen Ausland und wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, dann übernimmt die gesetzliche deutsche Krankenkasse auch die Behandlungskosten.

5. Krankenkasse zahlt die Kosten nicht – an wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bei Problemen mit der Krankenkasse im besten Fall an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt. Lassen Sie sich beraten und leiten Sie alle weiteren Schritte ein. Aber meist hilft ein sachliches Gespräch mit der Krankenkasse auch weiter.

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Fazit

Heutzutage ist ein Besuch beim Arzt nicht mehr so einfach, denn die Kosten sind sehr hoch und einige Behandlungen übernimmt die Krankenkasse nicht. Um Kosten zu sparen, fahren viele Menschen ins Ausland, wo die Kosten deutlich geringer sind. Aber Sie müssen vorsichtig sein, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung nur im Europäischen Ausland. Zudem nur bis zu dem gleichen Satz wie in Deutschland. Aus dem Grund sollten Sie sich vorher gut informieren und sich einen Kostenvorschlag von verschiedenen Ärzten einholen.

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Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung – schriftlich und mit Unterschrift ist die Kosteninformation gültig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aufklaerung-ueber-igel-kosten-erst-nach-der-behandlung-schriftlich-und-mit-unterschrift-ist-die-kosteninformation-gueltig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aufklaerung-ueber-igel-kosten-erst-nach-der-behandlung-schriftlich-und-mit-unterschrift-ist-die-kosteninformation-gueltig/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:20:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62279 Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu

Der Beitrag Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung – schriftlich und mit Unterschrift ist die Kosteninformation gültig erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu zahlen, aber der Arzt muss Sie vor Untersuchungsbeginn beziehungsweise vor Beginn der Behandlung darauf hinweisen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Privatleistung darf der Arzt nur dann Geld verlangen, wenn er Sie vor Beginn der Behandlung in schriftlicher Form auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen hat und Sie auch in schriftlicher Form zugestimmt haben.
  • Sie dürfen die Bezahlung ohne Rechnung verweigern.
  • Als Patient haben Sie das Recht sich im Vorfeld über die Notwendigkeit der Untersuchung zu informieren und eventuelle Kassenalternativen zu finden. Auch in Sachen Kosten können Sie Vergleiche machen.

Nachträgliche Kostenaufklärung nicht erlaubt

Viele Patienten berichten davon, dass sie erst nach der Untersuchung oder Behandlung über die Kosten informiert wurden und dass eine private Zahlung stattfinden muss.

Die Sprechstundenhilfe gibt den Patienten beim Verlassen der Praxis nur einen Hinweis oder Sie erhalten eine Informationen während der Behandlung durch den Arzt. Die meisten Patienten folgen der Anweisung und zahlen am Empfang, denn meist handelt es sich um kleine Summen und Sie sind auch zufrieden mit der Behandlung.

Aber der Hinweis, dass es sich um eine private Leistung handelt, die selber zu bezahlen ist, muss vor der Behandlung erfolgen. Sie müssen die Möglichkeit haben, dass Sie Alternativen suchen können und vielleicht auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bekommen.

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Die Kosten bei IGel-Leistungen

Eine Bezahlung darf der Arzt nur verlangen, wenn er Sie als Versicherten vor Behandlungsbeginn schriftlich auf die entstehenden Kosten hingewiesen hat. Zudem müssen Sie schriftlich zustimmen, so dass eine Gültigkeit eintritt.

Diese Form gilt für alle medizinischen Maßnahmen, welche Sie selber zahlen müssen und das beginnt bei einer kleinen Laboruntersuchung und endet bei den umfangreichen medizinischen Behandlungen.

  • Vor der Zahlung müssen Sie über die Kosten informiert werden und eine schriftliche Zustimmung geben. Zudem müssen Sie im Anschluss eine Rechnung bekommen.
  • Sie haben das Recht die Zahlung zu verweigern, wenn Sie keine Rechnung bekommen. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur eine Rechnung mit Pauschalhonorar, eine Quittung oder einen Zahlungsbeleg bekommen.

Eine Rechnung ist Pflicht

Sie sind im Vorfeld über die Kosten informiert worden und haben auch vertraglich zugestimmt, aber das reicht nicht aus, wenn Sie am Ende keine Rechnung erhalten.

Sie müssen eine korrekt ausgefüllte Rechnung bekommen, denn ansonsten haben Sie das Recht die Zahlung zu verweigern. Es reicht nicht aus, wenn Sie einfach nur einen Zahlungsbeleg, eine Quittung oder eine Rechnung mit Pauschalhonorar bekommen.

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Gebührenordnung legt Rechnung fest

Die Rechnung für die Behandlung muss nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte erstellt werden. 

Entspricht die Rechnung nicht den Vorgaben, dann haben Sie das recht die Zahlung zu verweigern. Dieses Prinzip gilt für alle IGel-Leistungen und da gibt es auch keine Ausnahmen aufgrund der Zusatzleistung oder des Preises. Die Rechnung muss sachgemäß sein und der Gebührenordnung entsprechen.

Patiententipps

Sie bezahlen auf keinen Fall schnell für eine Leistung in der Arztpraxis, zum Beispiel in bar direkt am Empfang.

Sie müssen sich informieren und sich sicher sein, dass Sie im Vorfeld über die aufkommenden Kosten informiert worden sind. Zudem muss die Information schriftlich erfolgt sein und Sie müssen zustimmen. Außerdem müssen Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnungen erhalten. Nur, wenn alle diese Voraussetzungen vorhanden sind, dann sollten Sie die offene Forderung auch zahlen.

Sie haben das Recht den Betrag zurück zu verlangen, wenn Sie im Vorfeld nicht informiert worden sind und auch keine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben haben. Die Zahlung wird dann nicht als „Anerkenntnis einer Berechtigung des Arztes zur privatrechtlichen Abrechnung der Leistung“ gewertet. Es handelt sich sogar um einen Verstoß gegen die Vorschriften und ist nach dem gültigen Bundesmantelvertrag unwirksam. Das Landgericht Mannheim hat am 18.01.2008 darüber entschieden und auch die Bundesärztekammer weist auf das Urteil hin.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema IGel-Kosten-Aufklärung

1. Darf die Sprechstundenhilfe mich über die Kosten aufklären?

Es ist nicht rechtswirksam, wenn die Sprechstundenhilfe Ihres Arztes Sie über die Kosten für die Behandlung aufklärt. Das ist die Aufgabe des Arztes.

2. Wann muss der Arzt mich über die Höhe der Behandlungskosten informieren?

Bevor die Behandlung beginnt muss Ihr Arzt Sie über die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung hinweisen. Der Hinweis muss schriftlich erfolgen.

3. Was passiert, wenn ich die Kosteninformation nicht unterschreibe?

Unterschreiben Sie die Kosteninformation nicht, dann kann der Arzt die Behandlung nicht durchführen.

4. Wie hoch können die Kosten für eine Behandlung sein?

Die Behandlungskosten können unterschiedlich hoch sein, denn sie unterscheiden sich anhand Erkrankung. Sie können mit wendigen Euros auskommen, aber auch mehrere Hundert Euro zahlen.

5. Kann ich mein Geld zurückverlangen?

Sie haben nur die Möglichkeit das Geld zurück zu verlangen, wenn der Arzt sich nicht an alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Aufklärung der Kosten gehalten hat.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

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Fazit

Es gibt viele Arztleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und von Ihnen als Patient selber zu zahlen sind. Aber dafür muss der Arzt einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen vor der Behandlung schriftlich über die Kosten informiert werden und erst, wenn Sie den Kosten schriftlich zustimmen, dann darf die Behandlung beginnen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Rechte Sie haben!

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Telemedizin – was die Fernsprechstunde für Patienten möglich macht und wo die Grenzen liegen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telemedizin-was-die-fernsprechstunde-fuer-patienten-moeglich-macht-und-wo-die-grenzen-liegen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telemedizin-was-die-fernsprechstunde-fuer-patienten-moeglich-macht-und-wo-die-grenzen-liegen/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:53:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65804 Eben mal schnell dem Arzt über Video die geröteten Augen zeigen und mit ihm darüber sprechen. Ein sehr gutes Beispiel für Telemedizin. Arzt und Patienten finden zueinander und müssen sich nicht persönlich gegenüber sitzen. Telemedizin

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Eben mal schnell dem Arzt über Video die geröteten Augen zeigen und mit ihm darüber sprechen. Ein sehr gutes Beispiel für Telemedizin. Arzt und Patienten finden zueinander und müssen sich nicht persönlich gegenüber sitzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telemedizin ist es dann, wenn Arzt und Patienten trotz Kontakt räumlich getrennt sind. Hier kann es sich um ein Video-Telefonat handeln, aber auch um Ihre Messgeräte, auf die der Arzt von der Ferne zugreifen kann.
  • Die Telemedizin erleichtert es bei einem Fachärztemangel die Patienten zu betreuen. Jedoch ist die Infrastruktur noch nicht ausreichend ausgebaut.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab 2021 eine elektronische Patientenakte ausstellen.

Telemedizin Beispiele

Die Videosprechstunden sind äußerst praktisch.

Seit 2018 sind diese für Ärzte erlaubt. Jedoch müssen Sie ärztlich vertretbar sein und die ärztliche Sorgfalt darf nicht vergessen werden. Zwar kann der persönliche Kontakt nicht ersetzt werden, doch in den ländlichen Regionen ist es eine gute Lösung, um dem Fachärztemangel entgegenzuwirken.

Zweitmeinungsportale

Im Internet finden Sie einige Portale, auf denen Sie eine kostenpflichtige Zweitmeinung erhalten. Meist haben die Anbieter mit ein paar Krankenkassen Kooperationen. Sofern das bei Ihrer Versicherung der Fall ist, übernimmt diese die Kosten für die Zweitmeinung.

Fragen Sie deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse nach. In der Regel erhalten Sie die Zweitmeinung so: Geben Sie Ihre Unterlagen per Post oder online ab, füllen Sie den Fragebogen aus und der Spezialist wird eine Auswertung machen. Am Ende erhalten Sie Ihre Behandlungsempfehlung. Sie können sich alternativ auch noch telefonisch beraten lassen.

Portal-Beispiele sind Medexo, 2.te Zahnarztmeinung oder Krebszweitmeinung.

Videokonferenz

Selbst wenn Ärzte miteinander per Video kommunizieren, spricht man von Telemedizin. Das bundesweite Schlaganfallnetz ist hier ein Beispiel: Kliniken mit neurologischem Fachwissen helfen hier anderen Krankenhäusern, die nicht über Spezialwissen verfügen und das über eine Videokonferenz.

Hierbei hat der Neurologe auch Zugriff auf die CT-Bilder und kann den behandelnden Arzt während seiner Arbeit am Patienten über eine Kamera unterstützen.

Überwachung von Patienten

Ferner gibt es die Betreuung von chronisch kranken Patienten über die Telemedizin. Zum Beispiel werden Patienten mit einer chronischen Herzschwäche zu Hause überwacht.

Wobei der Arzt auf die Messgeräte von der Ferne zugreifen kann. Auf diese Weise lässt sich eine Verschlechterung des Zustandes erkennen.

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Die Telematikinfrastruktur

Damit der Austausch der Daten auch sicher erfolgt, muss die gematik GmbH sorgen.

Sie ist dafür zuständig, das Telematiknetz in Deutschland weiter auszubauen. Es entsteht eine elektronische Datenautobahn, auf der die Daten sicher und geschützt ausgetauscht werden.

Leider war der Ausbau sehr schleppend. 2019 wurde jedoch das Bundesministerium für Gesundheit involviert und nun verläuft der Ausbau zügiger.

Die elektronische Gesundheitskarte

Die Krankenkassenkarte wurde von der elektronischen Gesundheitskarte abgelöst.

Bisher standen nur Ihr Name, Ihre Versichertennummer und Ihr Foto auf der Karte. Nun sollten aber zusätzliche freiwillige Angaben erfolgen:

  • Notfalldaten wie Allergien, Blutgruppe, Vorerkrankungen
  • elektronische Rezepte, die Sie nur noch in der Apotheke einlösen müssen
  • elektronischer Medikationsplan
  • Patientenakte in elektronischer Form. So kann jeder Arzt, der Sie behandelt, darauf einsehen und es bleiben keine Fragen offen.
Symbolbild Arbeitsunfähigkreit Krankschreibung
Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Die elektronische Patientenakte

Seit 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Ihnen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen und Sie darüber zu belehren.

Für Sie als Versicherten ist die Nutzung der elektronischen Patientenkarte freiwillig. Zudem haben Sie die Rechte über Ihre Akte. Angedacht ist, dass Sie selbst Eintragungen auf Ihrer Karte vornehmen können. Einfach über PC oder Smartphone. Ebenso entscheiden Sie, welcher Arzt darauf einsehen darf.

Ferner sollen darauf Befunde, Diagnosen, Notfalldaten, Behandlungsmaßnahmen und Medikationspläne.

Gut oder Schlecht?

Generell stellt die Digitalisierung eine Verbesserung der Medizin dar.

Zudem werden Patienten umfassender versorgt, was gerade in ländlichen Regionen praktisch ist.

Studien des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale zufolge finden Patienten die Digitalisierung gut. Jedoch gibt es auch Sorgen bezüglich der Datensicherheit. Selbst Experten sind sich unschlüssig, ob die Datensicherheit gewährleistet werden kann.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telemedizin – was die Fernsprechstunde für Patienten möglich macht – Eine super Möglichkeit

1. Bietet die Videosprechstunde eine adäquate Behandlung?

In erster Linie kommt es immer darauf an, weshalb Sie sich an den Arzt wenden. Sofern er Sie jedoch körperlich untersuchen muss, wird er Sie um einen Termin in der Praxis bitten. Für eine banale Erkältung ist diese Form jedoch ausreichend.

2. Wie sicher sind meine Daten im Internet?

Sie kommunizieren mit dem Arzt über eine spezielle Plattform. Diese ist auch geschützt. Dennoch bestehen natürlich immer Risiken, dass auch einmal Daten verloren gehen.

3. Muss ich die elektronische Patientenakte nutzen?

Bis jetzt ist kein Patient dazu verpflichtet. Sofern Sie unsicher sind, können Sie somit auch noch mit der Nutzung warten.

4. Kann jeder Arzt einfach auf meine elektronische Patientenakte zugreifen?

Sie entscheiden, wer darauf zugreifen kann und darf. Somit besteht nicht die Gefahr, dass ein Arzt sich schon über Sie informiert, während Sie noch im Wartezimmer sitzen.

5. Warum brauche ich die elektronische Patientenakte?

Generell soll die elektronische Patientenakte den Patienten gläsern machen. Der Arzt kann ersehen, was Ihnen alles fehlt und wie Sie bisher behandelt wurden. Das erleichtert die Diagnostik und kann auch Fehlbehandlungen vermeiden.

Symbolbild Arbeitsunfähigkreit Krankschreibung
Krankschreibung: Erneut Änderungen – Arztbesuch wieder notwendig (Video)

In den letzten Wochen konnten Sie bei leichten Atemwegserkrankungen oder einer Erkältung ganz problemlos via Telefon einen Krankenschein anfordern. Ein Arztbesuch war nicht notwendig. Das ändert sich ab 20.04.2020 wieder. Jetzt sollen wieder alle Erkrankten

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Fazit

Die Telemedizin ist ein Fluch und Segen zugleich. Wohingegen viele Patienten davon überzeugt sind, weil die Kommunikation mit dem Arzt durchaus erleichtert. Sie entscheiden jedoch selbst, ob Sie diese moderne Form der Behandlung schon nutzen möchten.

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Zahnersatz zum Nulltarif – Achtung! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnersatz-zum-nulltarif-achtung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnersatz-zum-nulltarif-achtung/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:41:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65708 Die Werbung preist den „Zahnersatz zum Nulltarif“ so schön an und es ist tatsächlich eine gute Möglichkeit, um keine Zuzahlungen leisten zu müssen. Doch bedenken Sie, dass hier auch Bedingungen erfüllt werden müssen. Wie gibt

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Die Werbung preist den „Zahnersatz zum Nulltarif“ so schön an und es ist tatsächlich eine gute Möglichkeit, um keine Zuzahlungen leisten zu müssen. Doch bedenken Sie, dass hier auch Bedingungen erfüllt werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Zahnersatz ganz ohne Zuzahlung erhalten Sie nur im Ausland und das auch nur als Regelversorgung.
  • Ihr Bonusheft muss meist 10 Jahre ohne Unterbrechung geführt sein.
  • Wollen Sie nicht nur die Basistherapie, müssen Sie für Extras Zusatzkosten zahlen.

Wie gibt es Zahnersatz zum Nulltarif?

Unter Zahnersatz zum Nulltarif versteht man eine Versorgung mit Prothesen, Brücken oder Kronen und das ohne Zuzahlung. 

In der Regel erhalten nur finanzielle Härtefälle diesen Zahnersatz. Jedoch muss die Krankenkasse hierfür bei Geringverdienern 100 Prozent der Regelversorgung tragen. Es gibt zudem Voraussetzungen, bei denen Sie diesen Zahnersatz  zum Nulltarif unabhängig vom Einkommen erhalten.

Erstens: Sie nehmen einen preiswerten Zahnersatz aus dem Ausland.

Zweitens: Sie wählen nur die Regelversorgung.

Drittens: Ihr Bonusheft muss 10 Jahren lückenlos geführt sein. Dadurch erhöht sich der Krankenkassenzuschuss auf 75 Prozent. Wählen Sie ein ausländisches Labor, haben Sie die beste Kostenersparnis.

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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Einen Anbieter finden

Es gibt Zahnärzte, die ganz aktiv mit diesem Angebot werben.

Jedoch ist hier unter Umständen ein Zahnarztwechsel notwendig.

Fragen Sie auch bei Ihrer Krankenkasse nach. Diese arbeiten auch mit bestimmten Vertragspartnern zusammen. Dies können Zahnärzte, Zahntechniker oder Labore sein. Die Versicherten erhalten in diesem Fall einen günstigeren Preis oder sogar den Nulltarif. Manche Kassen weisen die Versicherten darauf hin, wenn diese einen Heil- und Kostenplan einreichen. Auch große Labor werben mittlerweile ganz direkt bei den Patienten. Der Patient muss den Zahnarzt nur noch danach fragen. Sofern der Zahnarzt ablehnt, kann der Patient beim Labor nach einem kooperierenden Zahnarzt fragen. Jedoch ist der eigene Zahnarzt nicht verpflichtet, mit einem der Labore zusammenzuarbeiten.

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Wann muss man zuzahlen?

Weichen Sie als Patient von der Regelversorgung ab, so tragen Sie die Zusatzkosten selbst. Diese gelten für das Material sowie für das höhere Honorar.

Sollten Sie sich somit für eine andere oder bessere Versorgung umentscheiden, entfällt der Zahnersatz zum Nulltarif.

Beispiel: Sollte bei Ihnen im Seitenzahnbereich ein Zahn kaputt, aber dennoch erhaltungswürdig sein, käme als Regelversorgung eine Brücke aus Nicht-Edelmetall oder eine Krone in Frage. Von der Qualität haben Sie keine Einschränkungen. Jedoch macht es optisch einen Unterschied. Möchten Sie lieber eine Krone oder Brücke in Zahnfarbe, müssen Sie die Zusatzkosten aus eigener Tasche bezahlen. Das Gleiche gilt für Implantate oder Inlays.

Die Alternativen

Möchten Sie nicht auf Ihre freie Arztwahl verzichten oder wollen Sie bei Ihrem Zahnarzt bleiben, können Sie in der Praxis fragen, ob es Einsparmöglichkeiten gibt.

Sogar Labore in Deutschland haben Preisunterschiede. Bedenken Sie auch, dass die Regelversorgung die günstigste Variante ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahnersatz zum Nulltarif – Achtung!

1. Ist die Regelversorgung qualitativ minderwertig?

Die Regelversorgung ist keineswegs schlecht, jedoch macht sie optisch manchmal einen Unterschied.

2. Kostet die Unterkunft für eine Behandlung im Ausland extra?

Das kommt auf das Angebot an. Manche Anbieter werben tatsächlich mit einem Komplettangebot, in dem die Preise für Unterkunftskosten bereits enthalten sind.

3. Wie bekomme ich eine Härtefallregelung bei der Krankenkasse?

Wenn Sie den Heil- und Kostenplan einschicken, stellen Sie auch gleich einen Antrag auf Härtefallregelung. Die Krankenkasse wird dann von Ihnen ein paar Angaben zum Einkommen benötigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen kann.

4. Ist der Kostenvoranschlag beim Zahnarzt verhandelbar?

Der Arzt nennt Ihnen hier seine Preise. Natürlich können Sie fragen, ob man hier noch ein wenig günstiger wegkommt. Doch bedenken Sie, dass der Zahnarzt nicht dazu verpflichtet ist, Ihnen entgegenzukommen.

5. Warum variieren die Preise der Labore?

Hier kann es an verschiedenen Faktoren liegen. So verwenden manche vielleicht einfach kostengünstigeres Material. Am Ende müssen Sie aber keine Angst haben, dass die Qualität vielleicht darunter leidet.

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In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fazit

Zahnersatz ist richtig teuer geworden und so mancher Geringverdiener oder Patient mit Familie hat Probleme, diesen zu bezahlen. Gut, dass es Angebote wie den Zahnersatz zum Nulltarif gibt. Doch erkundigen Sie sich erst genau, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.

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Wenn der Arzt die Kassenleistung verweigert – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-der-arzt-die-kassenleistung-verweigert-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-der-arzt-die-kassenleistung-verweigert-wissenswertes/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:40:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65763 Will Ihr Arzt Sie nur behandeln, wenn Sie ihm eine IGeL „abkaufen“? Was er macht, ist nicht rechtens. Es ist nicht erlaubt, Kassen- und Privatleistungen miteinander zu koppeln. Behandlung verweigert Immer wieder kommen Klagen von

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Will Ihr Arzt Sie nur behandeln, wenn Sie ihm eine IGeL „abkaufen“? Was er macht, ist nicht rechtens. Es ist nicht erlaubt, Kassen- und Privatleistungen miteinander zu koppeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt darf den Termin oder Ihre Behandlung nicht davon abhängig machen, dass Sie auch eine IGeL machen lassen. Ärzte mit Kassenzulassung unterliegen diesbezüglich strengen Regeln.
  • Als gesetzlich Versicherter haben Sie das Recht auf eine Behandlung oder Untersuchung auf Kassenleistung.
  • Sofern der Kassenarzt Ihnen eine Privatleistung aufdrehen möchte, anstatt der Ihnen zustehenden Leistung, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird, verstößt er gegen seine Vertragsarztpflicht.
  • Der Arzt darf nicht verlangen, dass Sie vor der kassenärztlichen Leistung eine IGeL machen lassen.
  • Die Behandlung eines Versicherten darf der Kassenarzt nur in bestimmten Fällen ablehnen.

Behandlung verweigert

Immer wieder kommen Klagen von Kassenpatienten, die in einer Praxis abgewimmelt wurden, weil Sie vorab keine IGeL machen wollten.

Aus diesem Grund nehmen einige Patienten die individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch, damit sie weiter behandelt werden. Sie wissen aber nicht, ob die private Leistung überhaupt sinnvoll ist.

Manche Ärzte sind verärgert, wenn Patienten eine IGeL ablehnen. Sie sind wohl der Meinung, der Patient würde ihre medizinische Kompetenz unterschätzen. Sie können die Absage des Patienten nicht respektieren. Als Konsequenz verweigert er dann vermutlich die weitere Behandlung oder verweist den Patienten an einen anderen Arzt oder das Klinikum.

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Ist das rechtens?

Ärzte haben natürlich eine Berufsfreiheit und können entscheiden, ob Sie einen Patienten behandeln oder nicht, außer es handelt sich um einen Notfall.

Ärzte, die eine Kassenzulassung haben, unterliegen jedoch strengeren Berufsregeln. Das bedeutet, ein Arzt, der einen Patienten ablehnt, nur weil er keine IGeL haben möchte, verstößt gegen seine Vertragsarztpflicht.

Laut Bundesmantelvertrag der Ärzte darf ein Vertragsarzt eine Behandlung eines gesetzlich Versicherten nur dann ablehnen, wenn ein begründeter Fall vorliegt. Zum Beispiel, weil die Praxis überlastet ist. Er darf den Patienten aber nicht ablehnen, weil er keine kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchung möchte.

Auch verstößt der Arzt gegen seine Vertragsarztpflichten, wenn er einem Versicherten eine Privatleistung andrehen möchte, anstatt ihm eine Leistung anzubieten, die die gesetzliche Krankenkasse zahlt.

Generell ist IGeL eine freiwillige Untersuchung. Alle Untersuchungen, die medizinisch notwendig sind, werden auch von der Krankenkasse bezahlt. So zum Beispiel vor einer Operation oder die Behandlung chronischer Erkrankungen. Sofern der Arzt seriös ist, muss er Ihnen auch eine gewisse Bedenkzeit geben. Auch wird er erst die Leistungen anbieten, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Die kostenpflichtigen Leistungen wird er nur am Rande erwähnen.

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Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

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TIPP: Unseriöses Verhalten müssen Sie nicht dulden!

Melden Sie dieses der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese wird sich den Fall näher ansehen und unter Umständen disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Arzt einleiten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wenn der Arzt die Kassenleistung verweigert – Wissenswertes

1. Darf der Arzt mich wegschicken, nur weil ich die IGeL nicht machen will?

Das darf er nicht. Sie kommen zum Arzt, weil Sie eine Behandlung brauchen und diese darf er Ihnen nicht verweigern, nur weil Sie vorab keine IGeL machen möchten.

2. Warum sind die Ärzte so versessen auf IGeL?

Diese Untersuchungen bringen dem Arzt bares Geld. Deshalb wollen unseriöse Ärzte auch möglichst viele davon an die Patienten verkaufen.

3. Was kann ich machen, wenn der Arzt mich erst weiterbehandeln möchte, wenn ich der IGeL zugestimmt habe?

Melden Sie das der Kassenärztlichen Vereinigung, denn mit diesem Verhalten verstößt der Arzt gegen Regeln. Er muss Ihren Willen akzeptieren und darf Ihnen die Untersuchung nicht aufzwingen.

4. Wie sieht die Situation im Notfall aus?

Sofern Sie als Notfall in die Praxis kommen, muss er Sie behandeln. Macht er das nicht, können Sie den Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen.

5. Der Arzt will mir nicht erklären, warum ich erst die IGeL machen soll. Was tun?

Wenn der Arzt Ihnen eine IGeL anbietet, dann muss er Sie auch über deren Nutzen und Nachteil aufklären. Sofern er dazu nicht bereit ist, sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht doch einen anderen Arzt aufsuchen. Melden Sie auch diesen Vorfall der Kassenärztlichen Vereinigung, denn Ärzte sind zur Aufklärung verpflichtet.

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Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag

Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Fazit

Die IGeL spaltet immer wieder die Gemüter. Mancher Arzt nutzt seine Stellung aus und möchte die IGeL praktisch erzwingen, indem er die weitere Behandlung des Patienten ablehnt, bis dieser der Untersuchung zustimmt. Solche unseriösen Ärzte sollten der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer gemeldet werden.

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So finden Sie das geeignete Krankenhaus – Tipps https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-geeignete-krankenhaus-tipps/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-geeignete-krankenhaus-tipps/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:54:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65755 Suchen Sie für eine spezielle Operation oder Behandlung nach einer passenden Klinik, haben Sie die Möglichkeit, sich über Qualitätsberichte zu den Angeboten zu informieren. Die Qualitätsberichte Jedes Krankenhaus, das in Deutschland zugelassen ist, muss Qualitätsberichte

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Suchen Sie für eine spezielle Operation oder Behandlung nach einer passenden Klinik, haben Sie die Möglichkeit, sich über Qualitätsberichte zu den Angeboten zu informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Qualitätsberichte der Krankenhäuser können Sie über den Gemeinsamen Bundesausschuss ersehen und über die Weisse Liste vergleichen.
  • Meist sind die aufgeführten Informationen für den Laien schwer verständlich. Aus diesem Grund bietet Ihnen der Verbraucherschutz eine Checkliste an, die Sie für Ihre Recherche nutzen können.
  • Reden Sie auch mit Ihrem Arzt. Er kann Sie in ein für Sie geeignetes Krankenhaus überweisen.

Die Qualitätsberichte

Jedes Krankenhaus, das in Deutschland zugelassen ist, muss Qualitätsberichte über ihr Leistungsspektrum erstellen.

Der Sinn besteht darin, die Leistungen der jeweiligen Einrichtung und deren Qualität transparent zu machen, für Patienten wie auch medizinische Fachleute.

Sofern eine Behandlung oder Operation geplant ist, und sofern es kein Notfall ist, können Sie die Qualitätsberichte nutzen, um ein für Sie passendes Klinikum zu finden.

Aus den Qualitätsberichten erfahren Sie Informationen über das Krankenhaus und über die Abteilungen. Diese Infos beziehen sich auf die pflegerischen und medizinischen Leistungen sowie auf die Hotelleistungen.

Ebenso sehen Sie darin die Kontaktdaten der Einrichtungen. Zudem die Anzahl der Betten, die Gesamtzahlen der Behandlungsfälle und die Fallzahlen, die diagnosenspezifisch sind. Ferner werden Angaben zum Personalschlüssel gegeben. Sie lesen, welche medizinischen Schwerpunkte und Facharztausstattung das Krankenhaus hat und welches pflegerische Leistungsangebot es bietet. Zum Beispiel Ernährungsberatung, Akupunktur oder Bewegungstherapie.

Ferner erhalten Sie auch Informationen zu nichtmedizinischen Angeboten. Zum Beispiel Ein- oder Zweibettzimmer, Kosten für die Telefonnutzung und das Parken. Wichtig ist auch eine Aussage über die Barrierefreiheit. Außerdem erfahren Sie, ob das Klinikum besondere Apparate hat. Das Qualitäts- und Risikomanagement sowie das Fehlermeldesystem und das Hygienemanagement dürfen hier auch nicht fehlen.

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Die Sorgen um einen geliebten Menschen während der Corona-Pandemie sind sehr groß. Dabei spielt die Angst mit, was passiert wenn man selber oder ein geliebter Mensch ins Krankenhaus kommt. Corona ist ein konkretes Risiko und

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Qualitätsberichte lesen

Sie können die Qualitätsberichte im Internet lesen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss bietet Ihnen die Möglichkeit, die Qualitätsberichte als Information zu nutzen. Ebenso können Sie die Qualitätsdaten als PDF-Datei herunterladen. Zudem gibt es noch andere Portale, etwa der Krankenkassen oder der Bertelsmann Stiftung („Weisse Liste“), die noch bessere Informationen bieten.

Sprechen Sie auch gerne mit Ihrem Arzt, wenn Sie nach einem geeigneten Krankenhaus suchen. Fragen Sie ihn auch nach dem ICD-Code, weswegen Sie ins Krankenhaus müssen.

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Weitere Quellen

Natürlich können Sie auch noch andere Quellen für Ihre Recherche nutzen.

  • Krankenversicherungen
  • Internetseiten der Kliniken
  • Deutsches Krankenhausverzeichnis

Des Weiteren können auch die Medien hilfreich sein. Dort finden Sie oft Ranglisten, die die besten Ärzte oder Kliniken nennen. Jedoch mag Ihnen das bei Ihrer Suche nicht helfen. Besser ist es, wenn Sie mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen und erst dann Ihre Entscheidung treffen.

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In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema So finden Sie das geeignete Krankenhaus – Tipps

1. Warum nicht das nächste Krankenhaus nehmen?

Als Patient können Sie, sofern es kein Notfall ist, ein Krankenhaus nach Ihrem Belieben wählen. Vielleicht haben Sie mit einem Klinikum besonders gute Erfahrungen und mit einem anderen nur schlechte. Schon deshalb ist es praktisch, wenn Sie wählen können.

2. Was, wenn in dem gewählten Klinikum keine Betten frei sind?

Sofern die Behandlung noch nicht akut ist und Sie noch etwas Zeit haben, können Sie selbstverständlich warten. Ferner kann es nicht schaden, sich noch eine Alternative zu suchen.

3. Darf ich für ein gutes Krankenhaus auch in eine andere Stadt reisen?

Falls Sie eine gute Fachklinik gefunden haben, die nicht in Ihrer Stadt liegt, so können Sie natürlich auch in eine andere Stadt fahren. Jedoch sollten Sie hier mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, ob das keine Probleme mit der Kostenübernahme gibt.

4. Kann mein Arzt einen Termin beschleunigen?

Selbstverständlich kann Ihr behandelnder Arzt anrufen und die Dringlichkeit der Behandlung nennen. Sofern das Klinikum aber keine Betten mehr frei hat, kann es jedoch durchaus sein, dass auch Ihr Arzt nichts bewirken kann und Sie eine andere Klinik wählen müssen.

5. Übernehmen die Krankenkassen für alle Kliniken die Behandlungskosten?

Hier ist Achtung geboten. Wählen Sie eine Privatklinik, die nur Privatpatienten behandelt, so kann Ihnen die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern.

Pflegekraft
Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst

Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten. Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei

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Fazit

Die Suche nach einem passenden Krankenhaus kann sich als schwierig erweisen. Nutzen Sie deshalb die obigen Informationsquellen und sprechen Sie vor allen Dingen mit Ihrem Arzt.

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Tierisch überflüssig: Krankenversicherungen für Haustiere sind teuer und mit vielen Einschränkungen versehen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tierisch-ueberfluessig-krankenversicherungen-fuer-haustiere-sind-teuer-und-mit-vielen-einschraenkungen-versehen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tierisch-ueberfluessig-krankenversicherungen-fuer-haustiere-sind-teuer-und-mit-vielen-einschraenkungen-versehen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:18:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64584 Mittlerweile hat jeder zweite Haushalt mindestens ein Haustier und Krankheiten können auftreten oder es wird bei einem Unfall verletzt. Die Behandlung oder die Operation durch einen Tierarzt kann sehr teuer werden. Heute gibt es sogenannte

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Mittlerweile hat jeder zweite Haushalt mindestens ein Haustier und Krankheiten können auftreten oder es wird bei einem Unfall verletzt. Die Behandlung oder die Operation durch einen Tierarzt kann sehr teuer werden. Heute gibt es sogenannte Tierkrankenversicherung, die Sie vor einem finanziellen Risiko schützen sollen. Aber lohnt sich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung überhaupt?

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel lohnen sich die Krankenversicherungen für Tiere eher nicht.
  • Die Versicherungen versichern meist nur gesunde Haustiere.
  • Eine OP-Kostenversicherung kann durchaus sinnvoll sein, aber sie springt nur ein, wenn es um Operationen geht. Dafür ist sie deutlich preiswerter als eine Krankenversicherung.
  • Aus unserer Sicht ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein Muss für einen Hundehalter, anders als bei der Tierkrankenversicherung.

Versicherungen für Hunde, Katzen und Pferde

Mittlerweile bieten einige Versicherungen besondere Versicherungen für Hund, Katze und Pferd an, aber deren Nutzen ist stark beschränkt.

Die Police ist meist richtig teuer und im Endeffekt werden nicht alle Behandlungen bezahlt, denn meist werden nur gesunde Tiere ausreichend versichert. Auf diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, ob eine Tierkrankenversicherung sich überhaupt lohnt.

Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt und dabei die folgenden Versicherungsgesellschaften in Bezug auf die Tierkrankenversicherung für Hunde untersucht. Zurzeit ist keine neuere Untersuchung bekannt:

  • AGILA Haustierversicherung AG
  • Allianz Versicherungs-AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
  • Tiergarant Versicherungsdienst GmbH
  • Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.G.

Ein Hundebesitzer zahlt im Jahr ab 120 Euro, aber der Betrag kann auch bis zu 1.300 Euro hoch gehen. Der Besitzer eine Katze muss mit Tarifen zwischen 160 und 560 Euro rechnen. Dazu kommt dann noch die OP-Kostenversicherung, die für einen Hund bei rund 110 Euro liegt und bei einer Katze bei 70 Euro.

Somit wird deutlich, dass nicht nur die Preisunterschiede immens sind, sondern auch die abgedeckten Risiken. Es ist also umso wichtiger, dass die Tarife und die Bedingungen miteinander verglichen werden, um ein passendes Angebot zu finden.

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Sommer: So schützen Sie Ihre Haustiere vor der großen Hitze

Mittlerweile ist der kalendarische Sommer da und die Temperaturen nehmen auch zu. Da haben nicht nur Menschen mit der Hitze zu kämpfen. Auch Ihre Haustiere wollen im Sommer immer mal eine Abkühlung haben. Doch wie

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Wer erhält eine Versicherung und wann gilt sie?

Grundsätzlich werden nur gesunde Tiere versichert, so dass es bei manchen Versicherungen sogar ein Mindest- und ein Höchstalter gibt.

In der Regel darf das Tier nicht jünger als zwei Monate sein und bei älteren Tieren ist ein tierärztliches Gutachten vorzulegen. Auch Vorerkrankungen können für einen Ausschluss sorgen. Tiere, die ein bestimmtes Alter überschritten haben, bekommen keine Versicherung mehr. Bei Hunden ist das der Fall, wenn Sie ein Alter von sieben Jahren überschritten haben.

Sie können damit rechnen, je älter das Tier bei Abschluss des Vertrages ist, desto teurer wird auch der Versicherungsbeitrag.

Sollte das Tier eine Krankheit haben, dann müssen Sie mit einer Wartezeit von drei Monaten nach Beginn des Vertrages rechnen. Kommt es also direkt nach Vertragsabschluss zu einer Krankheit, dann übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit, so dass sofort ein Versicherungsschutz besteht.

Computer Nutzung Versicherung
Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Was kostet so eine Versicherung?

Die Höhe der Beiträge wird anhand von verschiedenen Faktoren bestimmt:

  • Rasse
  • Größe
  • Alter
  • Gewicht
  • Art der Haltung

In Deutschland besteht der Versicherungsschutz europa- oder weltweit, wenn es um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt mit Hunde handelt und der Aufenthalt nur bis zu 12 Monate gilt. Achten Sie auf die genauen Regelungen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen möchten!

Der Versicherungsvertrag lässt sich von beiden Seiten kündigen, also nicht nur von Ihnen, sondern auch von dem Versicherer. Allerdings sollten Sie dabei genau auf die vereinbare Kündigungsfrist achten. Idealerweise kündigen Sie, wenn es um eine Beitragserhebung geht oder wenn ein Versicherungsfall eintritt.

Wenn Sie das versicherte Tier verkaufen oder es stirbt, dann erlischt der Vertrag, aber das ist der Versicherung umgehend mitzuteilen.

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Die Leistungen der Versicherung

Zu den Leistungen der Tierkrankenversicherung gehört die Erstattung der Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, aber auch Diagnostik, Medikamente und Unterbringung.

Allerdings gibt es Einschränkungen, so dass nur medizinisch notwendige Behandlungen übernommen werden. Eine Sterilisation oder eine Kastration ist keine medizinische Notwendigkeit und wird nicht übernommen. Nicht alle Versicherer übernehmen die Kennzeichnung mit einem Chip oder eine entsprechende Tätowierung.

Die Tierarztpraxen berechnen für eine Behandlung den drei fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte, aber der Versicherer bezahlt immer nur den zweifachen Satz. Der dreifache Satz wird nur in begründeten Fällen, wie einem Notdienst bezahlt. Außerdem ist es heute üblich, dass nur etwa 80% der Kosten übernommen werden, so dass eine Selbstbeteiligung von 20% bleibt.

Bei Untersuchungen und Behandlungen sorgen die Gebührenordnung und die Selbstbeteiligung also dafür, dass Sie einen großen Teil selber zahlen müssen, obwohl eine Versicherung besteht.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit den Tierarzt, die Praxis und die Tierklinik selber zu bestimmen. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen, dass Sie den Haustierart der Versicherung aufsuchen.

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Tierkrankenversicherung abschließen – lohnt es sich?

Nur Tierhalter, die ein gesundes Haustier so früh wie möglich versichern, zahlen niedrige Beiträge.

Allerdings zahlen sie dafür viele Jahre die Beiträge, so dass Sie sich gut überlegen sollten, ob Sie eine Tierkrankenversicherung abschließen oder nicht. Die Standardleistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten, so dass Sie Impfungen, Sterilisationen und Kastrationen selber zahlen müssen.

Es kann aber sinnvoll sein, eine reine OP-Versicherung abzuschließen, denn eine OP ist auch bei einem Haustier sehr teuer und somit erhalten Sie wenigstens einen Teil der Kosten erstattet. Die Beiträge solcher Versicherungen sind zudem deutlich günstiger als die Tierkrankenversicherung.

Bilden Sie Rücklagen und legen Sie ein Konto für das Haustier an, dann können Sie auf eine Tierkrankenversicherung verzichten.

Die Leistungen und Beiträge sind bei den zahlreichen Anbietern extrem, so dass es sinnvoll ist sich unabhängig beraten zu lassen.

Wenden Sie sich an:

  • die Stiftung Warentest
  • unabhängige Versicherungsberater
  • Verbraucherzentralen vor Ort
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Die Tierhaftpflichtversicherung ist ein Muss!

Die Tierhaftpflichtversicherung hat mit der Tierkrankenversicherung rein gar nichts zu tun, denn eigentlich sollte die Tierhaftpflichtversicherung ein Muss für Hunde- und Pferdehalter sein. Verursacht Ihr Hund oder Ihr Pferd einen Schaden, dann haften Sie für die Schäden. Das ist auch der Fall, wenn Sie nicht verantwortlich sind.

Hunde und Pferde können gerade draußen einen hohen Schaden verursachen, denn wenn das Tier auf die Straße läuft und es zu einem Unfall kommt, dann wird es teuer. Bei der Deckungssumme sollten Sie mindestens 5 Millionen Euro einsetzen, denn schnell sind diese Summen erreicht. Für einen Hund müssen Sie bei der Deckungssumme mit unter 100 Euro im Jahr rechnen.
Bei Katzen deckt die Haftpflichtversicherung auch Folgen durch unkalkulierbares Verhalten mit ab.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tierkrankenversicherung

1. Zahlt die Tierkrankenversicherung auch Augenoperationen?

Eine Augenoperation wird von der Tierkrankenversicherung nur bezahlt, wenn es sich um eine medizinisch notwendige OP handelt.

2. Zahle ich immer einen Selbstanteil?

Grundsätzlich deckt die Tierkrankenversicherung nur 80% der Kosten ab, so dass Sie mit einem Selbstanteil von 20% rechnen müssen.

3. Wie teuer ist eine Tierkrankenversicherung?

Eine Tierkrankenversicherung kann bis zu 1.300 Euro für einen Hund und 560 Euro für eine Katze kosten. Die Berechnung erfolgt nach Alter, Rasse, Größe und Haltung.

4. Gibt es Tierkrankenversicherungen, die sofort greifen?

Es gibt Tierkrankenversicherungen bei denen die Wartezeit bei Krankheit bei einer Woche liegt und bei Unfall sofort.

5. Wie lang ist die normal Wartezeit bei Krankheit?

Bei Krankheit müssen Sie mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen, damit die Tierkrankenversicherung greift.

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Fazit

Zahlreiche Versicherer bieten Haustierbesitzern eine Tierkrankenversicherung an, damit die geliebten Haustiere im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls gut zu behandeln sind. Allerdings greifen viele Versicherungen nicht immer und es gibt immense Einschränkungen. Zudem sind Tierkrankenversicherungen meist sehr teuer und kommen nicht für jede Person in Frage. Halten Sie sich lieber an die Alternativen und richten Sie ein Konto ein, um Rücklagen zu bilden.

Der Beitrag Tierisch überflüssig: Krankenversicherungen für Haustiere sind teuer und mit vielen Einschränkungen versehen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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