Beitragserhöhung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Beitragserhöhung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Eine Versicherung wegen Beitragserhöhung, Verkauf oder Umzug kündigen. Das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eine-versicherung-wegen-beitragserhoehung-verkauf-oder-umzug-kuendigen-das-sonderkuendigungsrecht-bei-versicherungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eine-versicherung-wegen-beitragserhoehung-verkauf-oder-umzug-kuendigen-das-sonderkuendigungsrecht-bei-versicherungen/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57402 Sie haben in bestimmten Situationen ein sogenannten Sonderkündigungsrecht bei allen Versicherungsverträgen. Der Vorteil ist, dass Sie nicht auf den vorgegebenen Kündigungstermin warten müssen. Im Normalfall ist eine Kündigung allerdings nur mit einer Jahresfrist möglich. Versicherungsverträge

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Sie haben in bestimmten Situationen ein sogenannten Sonderkündigungsrecht bei allen Versicherungsverträgen. Der Vorteil ist, dass Sie nicht auf den vorgegebenen Kündigungstermin warten müssen. Im Normalfall ist eine Kündigung allerdings nur mit einer Jahresfrist möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Versicherungen erhöhen in unregelmäßigen Abständen ihre Beiträge ohne dass die Leistungen ansteigen. In solchen Fällen haben Sie das immerhin Recht, den Vertrag kurzfristig zu kündigen.
  • Verkaufen Sie einen versicherten Gegenstand dann funktioniert es mit der Versicherung im Grunde genommen genauso.
  • Der Umzug wird bei der Hausratversicherung gemeldet und es kommt zu teuren Beiträgen. In solchen Fällen besteht ebenfalls ein Kündigungsrecht.
  • Allerdings gibt es für solche Sonderkündigungen gewisse Fristen. Sie müssen folglich schnell handeln.

Versicherungsverträge lassen sich in manchen Fällen vorzeitig kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt, aber die Leistungen gleich bleiben. Besitzen Sie den versicherten Gegenstand aufgrund von Verlust oder Verkauf nicht mehr, dann ist eine Kündigung möglich. Oder Sie zahlen z.B. bei dem aktuellen Versicherer nach dem Umzug höhere Beiträge. Auch in diesem Fall dürfen Sie immerhin kündigen.

Einmal im Jahr kündigen Sie Versicherungen „ordentlich“, ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Nach einem Versicherungsfall besteht aber immer ein Kündigungsrecht.

In diesem Beitrag lesen Sie, wie eine normale Kündigung und eine Kündigung im Schadensfall funktioniert.

Die Kündigung bei Beitragserhöhung

Die Beiträge für eine Versicherung steigen und die Versicherungssumme bleibt gleich, dann haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

In einem solchen Fall gilt es schnell zu handeln. Sie kündigen die Versicherung kurzfristig und dass ohne die üblichen Fristen. Sie haben nur eine kurze Widerrufspflicht. Diese müssen Sie nutzen, um anschließend rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Das gleiche Prinzip greift auch in anderen Bereichen. Der Beitrag bleibt in gleicher Höhe, aber der Versicherungsschutz also die Leistungen reduzieren sich deutlich, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Ankündigung der Erhöhung beim Versicherer eingehen. Bei einer Krankenversicherung besteht diese Möglichkeit nicht nur bei der Beitragserhöhung, sondern auch wenn sie die Eigenbelastung erhöht.

Achtung:

Einige Verträge beinhalten, dass die Beiträge regelmäßig erhöht werden, aber dafür leistet die Versicherung immerhin auch mehr. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das übrigens meistens der Fall. Dann haben Sie nur das Recht auf eine ordentliche Kündigung.

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Bestimmte Lebenssituationen sorgen für Kündigungsmöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit frühzeitig aus Versicherungsverträgen auszusteigen, aber nur wenn die Lebenssituation sich ändern.

Zu diesen Situationen gehören ein Umzug oder der Verkauf des versicherten Gegenstands.

  • Die Hausratversicherung lässt sich kündigen, etwa wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und der Tarif sich dadurch stark erhöht. Die erhöhte Beitragsrechnung wird zugeschickt. Ab jetzt haben Sie einen Monat Zeit, um die Kündigung einzureichen. Einen Monat nach Zugang bei Versicherer wird die Kündigung dann wirksam.
  • Die Wohngebäudeversicherung lässt sich übrigens auch kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen. Dies aber erst, wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Die einmonatige Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung.
  • Beim Autokauf ohne Meldung bei der Versicherung übernehmen Sie zwar den bestehenden Versicherungsvertrag. Der neue Besitzer hat aber immerhin das Recht einen neuen Vertrag abzuschließen. Der bisherige Vertrag endet dann dadurch automatisch.

Vor dem Autoverkauf melden Sie das Fahrzeug ab. Mit der Abmeldung endet auch der Versicherungsvertrag. Sie bekommen nun also die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Der Übergabezeitpunkt des Fahrzeugs ist dabei immer schriftlich festzuhalten. Im Kaufvertrag befindet sich schließlich eine Klausel, die zur unverzüglichen Ummeldung verpflichtet. Wenn der neue Besitzer einen Unfall vor der Abmeldung verursacht, dann muss Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Das Ergebnis ist eine Hochstufung der Prozente und somit auch der Beiträge ohne eigenes Verschulden.

Stirbt ein Versicherungsnehmer, dann enden einige Versicherungsverträge automatisch. Andere Versicherungen werden dagegen von den Erben übernommen. Die Privathaftpflichtversicherung endet mit dem Tod des Versicherungen, wenn es sich um eine Einzelversicherung handelt. Handelt es sich um eine Familienversicherung, dann behält die mitversicherte Person den Versicherungsschutz. Dies gilt allerdings nur bis der nächste Beitrag fällig ist. Es gilt auch nur, wenn der Vertrag vom Erben nicht fortgesetzt wird. Die Kfz-Versicherung bleibt erhalten und geht auf den Erben des Fahrzeugs über.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kündigung der Versicherung

1. Wann besteht das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen?

Jeder Versicherte hat das Recht der außerordentlichen Kündigung, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen sich verbessern. In einem solchen Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

2. Wie kündige ich meine Versicherung?

Bei der Kündigung einer Versicherung gibt es mehrere Varianten. Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt dagegen einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung. Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen.

3. Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist ein einseitiges Gestaltungsrecht, das ein bestehendes Rechtsverhältnis kündigt.

4. Ist eine Kfz-Versicherung jederzeit kündbar?

Die Kfz-Versicherung ist immer vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung ist einen Monat vorher einzureichen. Ansonsten verlängert sich der bestehende Vertrag um ein weiteres Jahr.

5. Wie wird eine Sonderkündigung geschrieben?

Der Versicherte macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündig den laufenden Vertrag außerordentlich. Verlangen Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des nächstmöglichen Kündigungstermins. Unterschrift und Datum, sowie alle Details zum Vertrag sind ebenfalls im Schreiben zu hinterlassen.

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Fazit

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit jeden Vertrag fristgerecht zu kündigen. Dazu haben Sie in einigen Fällen das Recht einer Sonderkündigung. Die Sonderkündigung ist möglich, wenn die Versicherungsbeiträge steigen, die Versicherungsleistungen aber nicht. Beim Verkauf des versicherten Gegenstands können Sie auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn Sie nach einem Umzug einen deutlich teuren Tarif bekommen. Die Sonderkündigung erfolgt immer in schriftlicher Form. Sie muss vier Wochen nach Informationszugang auf dem Tisch des Versicherers liegen.

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