Beitragsregelungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:24:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Beitragsregelungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wahltarife der Krankenkassen für besondere Beitragsregelungen eignen sich nicht für jeden Versicherten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-beitragsregelungen-eignen-sich-nicht-fuer-jeden-versicherten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-beitragsregelungen-eignen-sich-nicht-fuer-jeden-versicherten/#respond Fri, 13 May 2022 08:24:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63025 Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen.  Sie

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit den Versicherten flexible Tarifmodelle anzubieten.
  • Bei den flexiblen Tarifmodellen handelt es sich um Wahltarife mit finanziellen Vorteilen, aber sie richten sich in erster Linie an gesunde Versicherte. Gesunde Versicherte nehmen keine Leistung in Anspruch.
  • Die Versicherten binden sich an die Krankenkasse und dafür für ein bis drei Jahre, wenn sie sich für einen solchen Tarif entscheiden.
  • Sie haben auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt oder den Beitrag erhöht.

Sie haben keine Möglichkeit in einen dieser freiwilligen Wahltarife zu kommen, wenn Ihre Versicherungsbeiträge von einer dritten Partei gezahlt werden. Gerade bei Beziehern von Arbeitslosengeld I oder II ist das nicht möglich, denn die Beiträge werden von den Behörden übernommen.

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Das Thema Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung ist ein spezieller Tarif, der nicht bei allen Versicherten zum Tragen kommt, denn nur wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben, dann können Sie davon profitieren.

Die Beitragsrückerstattung ist ein Tarif von der Krankenkasse. Versicherte bekommen bei diesem Tarif einen Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge zurück, wenn sie oder ein mitversicherter Familienangehöriger keine Leistungen in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen, bestimmte Schutzimpfungen und Arztbesuche, bei denen keine Verordnung zum Tragen kommt.

Dieser Tarif hat einen großen Vorteil, denn der Versicherte geht kein Risiko mit ihm ein. Die Krankenkasse übernimmt bei einer Erkrankung auch in diesem Tarif die Kosten, aber es gibt auch einen Nachteil. Sie binden sich für mehrere Jahre an die Krankenkasse, mindestens ein Jahr zumindest. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei Beschwerden nicht an einen Arzt wenden, nur damit Sie die Jahresprämie bekommen. Das kann dazu führen, dass es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt oder dass Sie eine Krankheit verschleppen.

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Bei den Leistungen machen die Krankenkassen starke Unterschiede, denn es kommt immer darauf an, welche Informationen in den Tarifinformationen stehen. Sie können auch weiterhin Leistungen nutzen, aber einige führen dazu, dass Sie die Prämie verlieren. Werfen Sie einen Blick in die Tarifbedingungen, die sich in der Satzung befinden. Sie haben die Möglichkeit die Satzung bei der Krankenkasse einzufordern oder Sie nutzen die Möglichkeit die Internetseite aufzurufen.

Der Selbstbehalttarif

Der Selbstbehalttarif ähnelt auf den ersten Blick dem Tarif mit der Beitragsrückerstattung, denn auch hier können Sie einen Bonus bekommen.

Sie verursachen für die Krankenkasse weniger Kosten, dann haben Sie die Möglichkeit einen Bonus zu bekommen. Der Bonus kann im Höchstfall bei 600 Euro liegen, aber Sie gehen das Risiko ein, dass Sie im Krankheitsfall die Behandlungskosten bis zu einer festgelegten Summe selber tragen müssen. Bei dieser Summe spricht man von einem festgelegten Selbstbehalt und diesen zahlen Sie selber. Die mögliche Prämie hängt in der Regel von der Höhe des Einkommens ab, denn je höher das Einkommen desto höher ist die Prämie, aber auch der Selbstbehalt.

Die Versicherten binden sich mit der Wahl dieses Tarifes für drei Jahre an die Krankenkasse. Die sogenannten Selbstbehalttarife sind für die Mitglieder der Krankenkasse vorgesehen und ein einbeziehen der Familienversicherten ist nicht möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Selbstbehalt auf einige Leistungen und Angebote beschränkt wird, wie zum Beispiel für Kuren oder Zahnersatz.

Im Grunde gilt, dass bei Krankheit oder Verletzung der Versicherte immer ein gewisses Risiko trägt und einen Teil der Kosten selber tragen muss, denn die Prämie fällt meist geringer aus als der Selbstbehalt.

Wichtig:

Unterschiedlich ist die Beteiligung der Kosten für die medizinische Versorgung, denn es gibt teilweise sogar Pauschalen zur Kostenberechnung. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die Kosten auf den Selbstbehalt direkt angerechnet werden. Die Prämie kann aber auch bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen komplett wegfallen.

Sie sollten immer vorsichtig sein, wenn Ihnen die Krankenkasse einen Tarif anbietet, bei dem Sie einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten tragen müssen. Hier entsteht ein großes finanzielles Risiko und dem sollten Sie sich nicht aussetzen.

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Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt als Kombination

Einige Krankenkasse bieten Ihnen die Möglichkeit der Tarifkombination, so dass Sie einen Bonus von bis zu 900 Euro im Jahr bekommen können. 

In der Regeln bündeln die Tarife aber auch alle dargestellten Risiken, so dass der Maximalbetrag in den meisten Fällen nur von sehr gut verdienenden und gesunden Versicherten erreicht wird.

Mittlerweile gibt es aber auch spezielle Tarife, bei denen keine finanzielle Prämie gezahlt wird, sondern die Krankenkasse zusätzliche Angebote im Bereich Vorsorge- und Prävention anbietet. Dazu können beispielsweise Ernährungs- oder Entspannungskurse gehören, aber auch die Kombination mit einer Auslandsreisekrankenversicherung kann hier möglich sein.

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Die variablen Kostenerstattungstarife

In der Regel sind die variablen Kostenerstattungstarife sehr unterschiedlich gestaltet und können demnach verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung beinhalten.

Dabei wird die medizinische Versorgung in stationäre und zahnärztliche Leistungen unterteilt, aber in der Regel sind alle Versorgungsleistungen enthalten. Aber es gibt auch Tarife, die nur auf die ambulante Versorgung setzen.

Der Arzt rechnet bei den Kostenerstattungstarifen immer direkt mit dem Versicherten ab, wobei diese Methode an Privatpatienten erinnert. In der Praxis bedeutet das, dass Sie die Rechnung des Arztes oder des Therapeuten bekommen und diese auch zuerst zahlen müssen. Zudem haben die Ärzte die Möglichkeit mehr Geld für Ihre Leistung zu verlangen, denn bei diesen Tarifen greift die Vergütungsregelung für Privatpatienten und nicht die Regelung für Kassenpatienten. Die beglichene Rechnung müssen Sie dann bei der Krankenkasse einreichen und im besten Fall erhalten Sie die Kosten erstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den Vertragsbedingungen ab.

In den meisten Fällen zahlen diese Versicherten eine zusätzliche Prämie an die Krankenkasse und somit erhalten Sie höhere Behandlungskosten als ein gesetzlich Versicherter. Es ist sogar möglich, dass Leistungen abgedeckt sind, die nicht in den vorgeschriebenen Leistungskatalog fallen.

Die Kostenübernahme der Krankenkasse ist aber auf jeden Fall auf eine bestimmte Behandlung und festgelegte Höhe der Kosten begrenzt. Es besteht die Gefahr, dass die Versicherten einen hohen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlen müssen ohne eine Erstattung zu bekommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wahltarife der Krankenkassen

1. Was sind Wahltarife der Krankenkassen?

Bei den Wahltarifen der Krankenkasse handelt es sich um spezielle Versicherungstarife, die von der Standard Regelversorgung abweichen und sich nicht für jeden Versicherten eignen.

2. Für wen eignet sich ein Wahltarif?

In der Regel eignet sich der Wahltarif nur für Personen, die eine sehr gute Gesundheit haben und ein hohes Einkommen, denn die Kosten sind in der Regel zuerst immer selber zu tragen.

3. Wie läuft die Zahlung bei einem Wahltarif?

Sie gehen ganz normal zum Arzt und lassen sich behandeln, aber danach wird es anders als bei gesetzlich Standardversicherten. Sie erhalten eine Rechnung für die erbrachten Leistungen und gehen in Vorkasse. Danach reichen Sie die Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhalten einen gewissen Betrag zurück.

4. Kann jeder Arzt mit einem Wahltarif besucht werden?

Ja, Sie haben auch weiterhin freie Arztwahl und können sich den Arzt selber aussuchen.

5. Wie hoch ist der Beitrag bei einem Wahltarif?

Die Beitragshöhe bei einem Wahltarif der Krankenkasse ist unterschiedlich und wird anhand der Krankenkasse, der Leistung und der Einkommenshöhe des Versicherten gewählt.

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Fazit

Neben der gesetzlichen Standardregelung und der Privatversicherung der Krankenkasse gibt es heute eine Reihe von Wahltarifen. Wahltarife eignen sich nicht für alle Versicherten. In der Regel sind sie nur für Versicherte mit einem hohen Einkommen und einer guten Gesundheit geeignet, denn bei einer Leistung zahlen Sie bis zu einem festgelegten Betrag die Behandlungskosten selber. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

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