Beratungsstelle | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 04:01:47 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Beratungsstelle | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Betreuungsrecht: Wer berät dazu? – Ein wichtiges Thema https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreuungsrecht-wer-beraet-dazu-ein-wichtiges-thema/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreuungsrecht-wer-beraet-dazu-ein-wichtiges-thema/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56399 Sie haben die Möglichkeit, sich an eine Betreuungsstelle oder an einen Betreuungsverein zu wenden. Dort bekommen Sie sämtliche Formulare, die für die Vorsorge benötigt werden. Dazu auch noch Informationen zu diesem Thema. Ob Patientenverfügung oder

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Sie haben die Möglichkeit, sich an eine Betreuungsstelle oder an einen Betreuungsverein zu wenden. Dort bekommen Sie sämtliche Formulare, die für die Vorsorge benötigt werden. Dazu auch noch Informationen zu diesem Thema. Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – hier bekommen Sie es.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Behinderung oder Krankheit kann dazu führen, dass Sie oder ein Angehöriger für eine gewisse Zeit nicht eigenständig handeln können. Ein gesetzlicher Betreuer hilft hier.
  • Über das Betreuungsrecht bekommen Sie bei Betreuungsstellen alle Antworten.
  • Suchen Sie eine Betreuungsstelle auf, um Unterstützung beim Ausfüllen von einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zu bekommen.

Betreuer sind wichtig

Können Sie Ihre Wünsche nicht mehr eigenständig äußern und keine Entscheidungen mehr treffen, so benötigen Sie Hilfe.

Oftmals wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dies passiert dann, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht abgeschlossen haben. Es gibt auch den Fall, dass darin keine andere volljährige Person als Betreuer gewünscht wird.

Beratung zum Betreuungsrecht: Wo bekommen Sie Hilfe?

Suchen Sie eine Betreuungsstelle in Ihrer Nähe und stellen Sie dort Ihre Fragen bezüglich des Betreuungsrechts oder holen Sie sich dort Beratung.

In so gut wie jeder Stadt gibt es mindestens eine Beratungsstelle, wobei  allerdings die Namen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. So nennen sich diese Stellen in Baden-Württemberg Betreuungsbehörden oder Betreuungsgerichte.

Dort erhalten Sie unter anderem auch eine Beglaubigung für Vollmachten.

Sofern Sie Unterstützung benötigen, suchen Sie Betreuungsvereine auf. Ehrenamtliche Vereinsmitglieder übernehmen hier die Betreuung, wobei sie aber auch Hilfe von Fachkräften bekommen, wenn es sich um schwierige Fälle handelt. Die Aufgabe des Betreuungsvereins ist es, die Betroffenen, Angehörigen oder Interessierten zu unterstützen und zu beraten.

Für Sie ist ein Betreuungsverein von Vorteil, da diese mit allen örtlichen Stellen wie Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten und vielen mehr vernetzt sind. Meist finden Sie diese Vereine deshalb auch z.B. bei der Arbeiterwohlfahrt oder auch beim Roten Kreuz.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

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Wo finde ich eine Betreuungsstelle in meiner Nähe?

Betreuungsstellen und Betreuungsvereine finden Sie im Internet oder Telefonbuch.

Darüber hinaus bieten einige Bundesländer Senioren- und Pflegeberatungsstellen sowie Pflegestützpunkte. Hier werden Sie von Beratungskräften informiert.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft

Respektive bietet sich beispielsweise auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft an, die über ein Alzheimertelefon verfügt. Rufen Sie die Hotline an und lassen Sie sich beraten:

Alzheimer-Telefon: 030 – 259 37 95 14

Montag bis Donnerstag, 9 -18 Uhr; Freitag, 9 – 15 Uhr

Beratung für türkischsprechende Menschen: Mittwoch, 10 – 12 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, eine persönliche Beratung zu erhalten. Die Adressen hierfür können Sie inzwischen am Alzheimertelefon oder auch z.B. direkt im Internet erfragen.

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Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Jeder kann in Situationen geraten, deren Umstände es unmöglich machen, noch eigenständig Entscheidungen oder Wünsche zu nennen. Haben Sie eine Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? In diesem Fall können Sie jetzt schon planen, was Sie im Fall der Fälle wünschen. Doch wie Sie eine Patientenverfügung richtig erstellen, lässt sich inzwischen leicht bei Beratungsstellen klären. Für Textbausteine und Checklisten wenden Sie sich einfach an uns.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betreuungsrecht: Wer berät dazu? – Ein wichtiges Thema

1. Wann braucht man einen Betreuer?

Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt, wenn Sie
Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können. Dies kann nach einem Unfall aber auch bei einer Behinderung zutreffen.

2. Wo erhalte ich Hilfe?

Benötigen Sie zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und mehr Informationen, so wenden Sie sich an die örtlichen Betreuungsstellen. Auch die Arbeiterwohlfahrt oder z.B. das Rote Kreuz sind gerne für Sie da.

3. Kann auch ein Angehöriger zum Betreuer bestellt werden?

Dies ist möglich, sofern die Person bereits volljährig ist. Hierfür ist ein Antrag beim Gericht zu stellen. Wie Sie das machen und welche Verantwortung Sie eingehen, erfahren Sie ebenfalls in den Beratungsstellen.

4. Regelt der Betreuer alle Belange?

Dies ist unterschiedlich, sofern Sie noch manche Dinge alleine entscheiden können. Sobald sich Ihr Zustand verbessert, ist es jedenfalls möglich, dem Betreuer auch bestimmte Bereiche zu entziehen. Umso wichtiger ist es allerdings, den Zustand der zu betreuenden Person immer wieder gutachterlich zu prüfen.

5. Kann ich bestimmen, wer Betreuer wird?

Sie haben das Recht, eine volljährige Person als Betreuer vorzuschlagen. Jedoch benötigen Sie hierfür inzwischen eine Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht, in der Sie das regeln. Entweder füllen Sie diese alleine aus oder lassen sich von einer Betreuungsstelle helfen.

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Fazit

Sofern Sie selbst noch Entscheidungen treffen können, sorgen Sie nun schon für eine nötige Vollmacht. Wenn Sie allerdings nicht mehr dazu in der Lage sind, wird Ihnen immerhin ein Betreuer vom Gericht gestellt. Lassen Sie sich daher anfangs hierzu bei Beratungsstellen beraten.

besser gesprochen
bevor
beziehungsweise
bloß dass
besser gesprochen
bevor
beziehungsweise
bloß dass

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