Bestandskunden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 08:42:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bestandskunden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Handytarife: Feiner Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat Laufzeit – Sie haben das Recht auf Widerruf oder Kündigung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handytarife-feiner-unterschied-zwischen-4-wochen-und-1-monat-laufzeit-sie-haben-das-recht-auf-widerruf-oder-kuendigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handytarife-feiner-unterschied-zwischen-4-wochen-und-1-monat-laufzeit-sie-haben-das-recht-auf-widerruf-oder-kuendigung/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:42:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63187 Das Handy ist unser ständiger Begleiter und so abwechslungsreich wie die Handytypen sind, sind auch die Bereiche Flatrates und Datenvolumen. Mittlerweile gibt es kurze Laufzeiten, wobei Sie bei einer Laufzeit von vier Wochen 13x im

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Das Handy ist unser ständiger Begleiter und so abwechslungsreich wie die Handytypen sind, sind auch die Bereiche Flatrates und Datenvolumen. Mittlerweile gibt es kurze Laufzeiten, wobei Sie bei einer Laufzeit von vier Wochen 13x im Jahr bezahlen müssen und bei einer Laufzeit von einem Monat nur 12x.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den letzten Jahren sind Flatrates und Datenvolumen in Paketen bei fast allen Mobilfunkanbietern zu finden. Kurze Laufzeiten sind keine Seltenheit mehr.
  • Einige der Mobilfunkanbieter haben die Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen gesetzt, so dass die Sie nicht mehr nur 12x im Jahr zahlen müssen, sondern 13x.
  • Die bestehenden Verträge lassen sich aber nur umstellen, wenn Sie als Kunde frühzeitig informiert werden.

Bei vielen Mobilfunkanbietern werden die Datenpakete und Flatrates als Pakt mit einer kurzen Laufzeit angeboten. Bei den sogenannten Prepaid-Angeboten ist dies der Fall, so dass Sie einen Festbetrag im Monat bezahlen und dafür erhalten Sie Datenvolumen, Freiminuten oder eine Flatrate. Grundsätzlich sind die kurzen Laufzeiten positiv zu bewerten, denn Sie sind flexibel und können schnell zu einem anderen Tarif oder auch zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn Sie das möchten.

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4 Wochen sind kein Monat

In diesen speziellen Paketen müssen Sie bisher einen Festbetrag im Monat bezahlen und der lag in etwa bei 8,99 Euro oder mehr, je nach Wunsch des Pakets.

Mittlerweile haben die Anbieter aber die Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen verändert und das bedeutet für Sie als Kunde einen sehr großen Unterschied, denn Sie zahlen nicht mehr nur 12x, sondern 13x. Das Jahr hat nämlich 52 Wochen und demnach müssen Sie 13x den Paketpreis bezahlen. Ein Jahr hat aber nur 12 Monate, so dass Sie nur 12x zahlen müssen.

Häufiger Zahlen bedeutet öfter ein neuen Datenvolumen

Grundsätzlich haben die Mobilfunkanbieter das Recht die Konditionen ihres Angebotes frei zu bestimmen.

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Handytarif, dann sollten Sie in der heutigen Zeit sehr genau hinschauen. Zahlen Sie den Paketpreis für einen Monat oder doch für vier Wochen, denn bei einer Laufzeit von vier Wochen müssen Sie 13x in die Tasche greifen. Aber Sie erhalten auch 13x im Jahr neues Datenvolumen für die mobile Telefonierfreiheit.

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Informationspflicht für Bestandskunden

Bei der monatlichen Abrechnung läuft das bereits gebuchte Paket wie gewohnt ab, aber in den AGBs der Mobilfunkanbieter steht, dass sie das Recht haben, Konditionen und Tarife nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

Unter bestimmten Umständen können sie die Konditionen und Tarife wechseln, aber wenn der Anbieter einen bestehenden Vertrag in Bezug auf den Abrechnungszeitraum von einem Monat auf vier Wochen kürzen möchte, dann liegt eine Vertragsänderung vor. Bei einer beabsichtigen Vertragsänderung muss der Kunde darüber informiert werden und hat die Möglichkeit das Widerspruchs- oder Kündigungsrecht zu nutzen. Der Mobilfunkanbieter darf keine „heimliche“ Umstellung durchziehen.

In der Regel lassen sich die Pakete ohnehin jeden Monat kündigen, aber es es sich wirklich um eine sinnvolle Aktion handelt, entscheiden Sie selber. Die Verkürzung der Laufzeit ist meist mit einer Erhöhung in Bezug auf das Datenvolumen verbunden, so dass ein Vergleich auf jeden Fall lohnenswert ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Handytarife

1. Wie lange läuft ein Paket normalerweise?

Normalerweise läuft bei den meisten Mobilfunkanbietern ein Paket einen Monat, aber immer mehr Anbieter stellen nach und nach um, so dass die Laufzeit nur noch vier Wochen beträgt.

2. Warum stellen die Mobilfunkanbieter die Laufzeit um?

Es steht der Verdacht im Raum, dass die Mobilfunkanbieter mehr Kasse machen wollen, denn mit einer einmonatigen Laufzeit müssen Sie 12x im Jahr bezahlen und mit einer vierwöchigen Laufzeit 13x.

3.Muss ich der Änderung zustimmen?

Nein, wie bei allen anderen Vertragsänderungen haben Sie die Möglichkeit von Ihrem Widerrufs- oder Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Vorher sollten Sie die vorhandenen Angebote gut miteinander vergleichen.

4. Wie setze ich mein Widerrufsrecht um?

Sobald Sie die Vertragsänderung erhalten haben, setzen Sie ein Schriftstück mit dem Widerruf auf und schicken es per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter. Vorlagen dazu gibt es im Internet.

5. Wie lang ist mein Kündigungsrecht?

Sie haben in der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsänderung die Möglichkeit das Kündigungsrecht einzufordern.

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Fazit

Das mobile Leben funktioniert nur mit mobilen Geräten und den passenden Verträgen mit Datenvolumen oder / und Flatrates. Heutzutage gibt es viele Mobilfunkanbieter, die kurze Laufzeiten anbieten, darunter die Prepaid-Anbieter. Aber auch hier kommt es in letzter Zeit zu Veränderungen, denn die kurzen Laufzeiten von einem Monat werden auf vier Wochen Laufzeiten umgestellt, so dass Sie als Kunde im Jahr einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Für Bestandskunden muss die Umstellung in schriftlicher Form angekündigt werden und dann haben Sie das Recht auf Widerruf oder Kündigung.

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Stromanbieterwechsel: Warum sollten Sie den Gas- oder Stromanbieter wechseln? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stromanbieterwechsel-warum-sollten-sie-den-gas-oder-stromanbieter-wechseln/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stromanbieterwechsel-warum-sollten-sie-den-gas-oder-stromanbieter-wechseln/#respond Wed, 23 Feb 2022 11:08:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59135 Der richtige Tarife kann bei Gas und Strom für einen Unterschied von mehreren Hundert Euro sorgen. Aufgrund dessen ist es für Hauseigentümer sowie ebenfalls für Mieter unbedingt empfehlenswert, Wechselmöglichkeiten zu nutzen. Anbieterwechsel – für wen

Der Beitrag Stromanbieterwechsel: Warum sollten Sie den Gas- oder Stromanbieter wechseln? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Der richtige Tarife kann bei Gas und Strom für einen Unterschied von mehreren Hundert Euro sorgen. Aufgrund dessen ist es für Hauseigentümer sowie ebenfalls für Mieter unbedingt empfehlenswert, Wechselmöglichkeiten zu nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Wechsel eines Gas- beziehungsweise Stromanbieters ist eine nicht zu verachtende Einsparmöglichkeit, von jährlich bis zu mehreren Hundert Euro, machbar.
  • Üblicherweise wird vor allem beim ersten Anbieterwechsel einiges gespart. Dennoch lohnt es sich oftmals, jährlich zu überprüfen, ob der vorhandene Tarif noch der richtige ist.
  • Selbst wenn Sie im Besitz einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung sind, ist es Ihnen möglich, zu einem anderen Energieanbieter zu wechseln.

Anbieterwechsel – für wen möglich?

  • Generell ist es jedem Haushalt erlaubt, den Anbieter zu wechseln.
  • Der Stromanbieter ist von jedem Haushalt frei wählbar; das gilt ebenfalls für Mieter. Allerdings verhält sich das bei Gas etwas anders: Hier existiert für jede Gaszentralheizung lediglich ein Lieferant. Aufgrund dessen ist es Mietern, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen nur dann möglich, den Gasanbieter selbst auszusuchen, wenn eine Gas-Etagenheizung vorliegt.
  • Bei Gas sowie bei Strom existiert jedoch eine große Anzahl an Anbietern; das gilt selbst für Heizstrom, der für Wärmepumpenheizungen sowie für Nachtspeicherheizungen verwendet wird.
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Ein Kommentar

Anbieterwechsel – wie viel wird gespart?

Beim ersten Anbieterwechsel fällt die Ersparnis gemeinhin am höchsten aus.

Welcher Betrag genau bei einem Wechsel des Anbieters gespart wird, ist vor allem von zwei Dingen abhängig: Zum einen von der Höhe Ihres derzeitigen Preises sowie von der Höhe Ihres persönlichen Verbrauchs. Generell gilt hierbei: Umso höher Ihr Verbrauch, desto mehr wird von einem günstigeren Preis profitiert.

Idealerweise überprüfen Sie ebenfalls die Möglichkeiten zum Sparen von Heizenergie sowie zum Stromsparen. Kilowattstunden, die erst gar nicht verbraucht werden, schonen das Konto und das Klima. Ihr derzeitiger Preis ist gemeinhin vor allem dann besonders hoch, wenn noch nie ein Anbieterwechsel durchgeführt wurde. Denn hier beziehen Sie üblicherweise den Grundversorgungstarif. Bei einem Wechsel des Grundversorgungstarif zu einem anderen Tarif können im Durchschnitt in den zehn größten Städten Deutschlands folgende Ersparnisse ermöglicht werden:

  • etwa 46 Euro jährlich, bei einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden
  • etwa 190 Euro jährlich, bei einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden

Wenn Sie bereits schon einmal gewechselt haben, dann kommt es zumeist zu einer geringeren Ersparnis. Bei einem Tarif, der einen Wechselbonus inkludiert, vergrößert sich die Ersparnis üblicherweise im ersten Jahr.

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Preisverhandlungen beim alten Anbieter – geht das?

In den meisten Fällen bieten Grundversorger noch weitere, günstigere Tarife an.

Wenn Sie nicht zu einem neuen Anbieter wechseln, sondern bei Ihrem alten bleiben möchten, dann bietet es sich an, dort direkt nach einem günstigeren Tarif zu fragen. In der Regel bieten fast sämtliche Grundversorger zusätzliche, günstigere Tarife für Strom beziehungsweise Gas an. Jedoch ist es ratsam, die Angebote zu überprüfen. Diese sollten miteinander verglichen werden, bevor es zu einem neuen Vertragsabschluss kommt.

Anbieterwechsel: weitere Gründe

Nicht nur die Kosten, sondern auch weitere Gründen können für einen Anbieterwechsel ausschlaggebend sein.

  1. Service: Die Erreichbarkeit des Anbieters, die Abrechnungspraxis und vieles mehr im Bereich des Service kann ebenfalls ein Grund für einen Wechsel sein.
  2. Klima/Umwelt: Eine Vielzahl an Stromlieferanten bieten ebenfalls Ökostromtarife an. Allerdings differenzieren sich diese häufig sehr deutlich in Bezug auf den Umweltnutzen. Beim Gas werden ebenfalls klimafreundliche Produkte offeriert, die Ökogas anbieten.
  3. Philosophie des Unternehmens: Durch die Einnahmen von Strom oder Gas sind die Unternehmen dazu in der Lage, die verschiedensten Dinge zu finanzieren. Hierbei kann es sich unter anderem um Investitionen ebenso handeln wie um ein gesellschaftliches Engagement. Durch Ihren persönlichen Vertragsabschluss entscheiden Sie selbst, welche Vorgehen Sie jeweils unterstützen möchten.
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Ist ein einmaliger Wechsel ausreichend?

Es ist generell empfehlenswert, etwa einmal im Jahr die Tarifangebote zu überprüfen.

Bei Ihrem ersten Wechsel aus dem Grundversorgungstarif heraus, sparen Sie üblicherweise die größte Summe. Dennoch lohnt es sich, ungefähr einmal im Jahr die angebotenen Tarife miteinander zu vergleichen. Denn oftmals ist es tatsächlich so, dass Bestandskunden einen höheren Betrag bezahlen als Neukunden.

Außerdem können die Preise auf dem Strom- beziehungsweise Gasmarkt fallen und das ohne, dass Ihr Anbieter die Ersparnis an Sie weitergibt. Wenn Ihnen dies jedoch zu viel Aufwand ist, könnten Sie auch einen Wechseldienstleister damit beauftragen.

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Fragen & Antworten

FAQ zum Thema Stromanbieterwechsel

1. Sind für einen Anbieterwechsel nur die Kosten ausschlaggebend?

Nein, auch Dinge wie Service, Klima, Umwelt und Unternehmensphilosophie spielen eine gewichtige Rolle.

2.Wie viel kann durch einen Anbieterwechsel gespart werden?

Die Ersparnis ist von Ihrem Verbrauch sowie Ihres derzeitigen Preises abhängig. Wenn Sie von der Grundversorgung in einen anderen Tarif wechseln, können das immerhin bis zu mehrere Hundert Euro ausmachen.

3. Ist ein Anbieterwechsel auch bei Nachtspeicherheizungen möglich?

Ja, auch bei Nachtspeicherheizungen können Sie den Anbieter wechseln.

4. Einmal wechseln – und dann nicht mehr?

Es empfiehlt sich, etwa jedes Jahr die Tarifangebote der Anbieter zu „durchforsten“ und bei dementsprechend günstigen Offerten erneut zu wechseln.

5. Wen kann ich zur Anbietersuche beauftragen?

Wenn Sie nicht jedes Jahr „auf eigene Faust“ nach einem neuen Anbieter suchen möchten, dann bietet es sich an, einen Wechseldienstleister zu beauftragen.

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Fazit

Durch den Wechsel eines Anbieters bestehen oftmals beträchtliche Einsparmöglichkeiten; von bis zu circa mehreren Hundert Euro im Jahr. Allerdings ist es oftmals so, dass vor allem beim ersten Wechsel eine recht hohe Summe gespart wird. Außerdem ist ein Anbieterwechsel auch dann machbar, wenn Sie eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung besitzen.

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