Bestellen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:25:03 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bestellen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Versand nicht ankommt? Bezahlung nur bei erhaltener Ware https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-meine-online-bestellung-nach-dem-versand-nicht-ankommt-bezahlung-nur-bei-erhaltener-ware/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-meine-online-bestellung-nach-dem-versand-nicht-ankommt-bezahlung-nur-bei-erhaltener-ware/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:25:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69020 Der Online-Handel boomt seit einigen Jahren und seit Beginn der Pandemie ist das Bestellen durch die Decke gegangen. Im Grunde entsteht auch beim Online-Handel ein Kaufvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Wenn die bestellte

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Der Online-Handel boomt seit einigen Jahren und seit Beginn der Pandemie ist das Bestellen durch die Decke gegangen. Im Grunde entsteht auch beim Online-Handel ein Kaufvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Wenn die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren geht, dann können Sie eine erneute Lieferung nicht verlangen. Wenn die Ware nicht ankommt, dann müssen Sie auch keine Bezahlung vornehmen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versandweg kann mitunter sehr lang sein und immer wieder kommt es vor, dass Ware verloren geht. Kommt es zu so einem Fall, dann können Sie keine erneute Lieferung verlangen.
  • Sie müssen keine Bezahlung vornehmen, wenn keine Ware ankommt.
  • Auch bei einer Online-Bestellung können Sie von dem Widerrufs-und Rückgaberecht Gebrauch machen, dann senden Sie die Ware einfach zurück. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr für das Unternehmen.

Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher

Wenn Sie sich für eine Online-Bestellung entscheiden, dann müssen Sie auf ein paar Dinge achten. Im Grunde handelt es sich auch bei einer Online-Bestellung um einen Kaufvertrag, aber wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht, dann haben Sie kein Recht auf Ersatzlieferung.

Allerdings gibt es hier ein paar Einschränkungen, denn nur wenn der Unternehmer einen zuverlässigen Spediteur beauftragt hat, gilt das Prinzip. Ansonsten haben Sie durchaus die Möglichkeit eine erneute Lieferung zu verlangen. Grundsätzlich hat das Unternehmen seine Vertragspflicht erfüllt, wenn die Ware an den Spediteur übergeben wird. Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof und hat ein Urteil in der Sache gesprochen (Az.: VIII ZR 302/2).

Ihnen sollte aber auch klar sein, dass Sie keine Zahlung durchführen müssen, wenn die Ware nicht ankommt. Also, wenn das Unternehmen die Ware verschickt, aber nicht bei Ihnen ankommt, dann bezahlen Sie auch nicht. Sie können zwar keine erneute Lieferung verlangen, aber dadurch, dass das Unternehmen bezahlt werden möchte, ist Kundenfreundlichkeit meist das A und O.

Schließlich darf das Unternehmen den Kaufpreis erst einfordern, wenn die Ware bei Ihnen als Empfänger angekommen ist. Das muss nachweislich sein und das geht nur, wenn das Paket persönlich übergeben wurde. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass das Paket an einen Familienangehörigen übergeben wird.

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Wichtig

Grundsätzlich gibt es heute verschiedene Möglichkeiten für den Versandhandel, die Ware zu übergeben. Die Kreativität der Transportunternehmen ist groß und somit können auch Balkone, Terrassen oder Mülltonnen als Ablageort genutzt werden. Sie erhalten dann ein Schreiben, auf dem die genauen Hinterlassensorte zu finden sind.

Kaufpreis zahlen, wenn Paket erhalten

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wo das Paket hinterlegt wurde oder wer das Paket angenommen hat. Wenn Sie das Paket ausgehändigt bekommen, dann müssen Sie auch bezahlen.

Es bringt auch nichts, wenn Sie einfach im Nirwana verschwinden, denn den Preis für die bestellte Ware müssen Sie trotzdem bezahlen. Der Versandhändler ist seiner Pflicht auch nachgekommen, wenn Sie sich weigern das Paket mit der bestellten Ware anzunehmen. Vielleicht haben Sie auch irrtümlich eine falsche Lieferadresse angegeben und das Paket kann nicht zugestellt werden. Wichtig ist, dass der Versandhändler seine Pflicht erfüllt hat und die Bezahlung der Ware nun bei Ihnen liegt.

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Fehler des Zustellers sorgt für Nichtbezahlung

Es ist bekannt, dass die Zusteller von Päckchen und Paketen immer kreativer werden und die Waren auch gern einfach mal abstellen.

Ein Fehler des Zustellers müssen Sie sich nicht auf die Kappe schreiben lassen. Wenn der Zusteller die Ware einfach vor die Haustür abstellt und sie dann verloren geht, dann ist der Verkäufer in der Pflicht. Zudem ist der Zusteller auch Schuld, wenn die Ware an einen anderen Hausbewohner überreicht wird, denn dann handelt es sich um einen Fehler in der Zustellung. Geht die Ware dann verloren, dann muss der Verkäufer in die Haftung gehen und Sie müssen die Ware nicht bezahlen.

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Das Thema Widerrufs- und Rückgaberecht

Auch bei einer online bestellten Ware können Sie von Ihrem Widerrufs- und Rückgaberecht Gebrauch machen.

Schließlich handelt es sich auch bei einem Online-Kauf um einen Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind oder die Ware kommt beschädigt bei Ihnen an, dann können Sie von dem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.

Sie senden dann einfach die bestellte Ware an das Unternehmen zurück und dabei hat das Unternehmen das Risiko. Wenn es bei der Rücksendung zu einer Beschädigung der Ware kommt oder sie vielleicht sogar verloren geht, dann müssen Sie keinen Ersatz leisten. Trotzdem müssen Sie den Kaufpreis erstattet bekommen, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Grundsätzlich müssen Sie die Rücksendenummer des Paketdienstes nachweisen und natürlich auch eine versicherungspflichtige Rücksendung durchgeführt haben. In der Regel bieten die Versandhändler einen Retourenschein an, der alle wichtigen Daten enthält und für einen reibungslosen und sicheren Rücktransport genutzt wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Bestellung

1. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Online-Bestellung nicht ankommt?

Jedes Online-Händler weist auf die Versandoptionen hin und wenn innerhalb dieser Zeit die bestellte Ware nicht ankommt, dann können Sie eine erneute Bestellung ausführen. Wichtig ist aber, dass der Versandhändler nicht in der Pflicht ist, Ihnen die Ware erneut zuzusenden. Sie müssen also darauf hoffen, dass Sie die Ware erneut bestellen können.

2. Wer kommt dafür auf, wenn die Online-Ware nicht ankommt?

Eigentlich kann man sagen, dass Sie als Besteller und auch der Unternehmen Pech haben. Der Grund ist einfach, denn wenn die Ware nicht bei Ihnen ankommt, müssen Sie diese auch nicht bezahlen. Das bedeutet, der Unternehmer bleibt auf den Kosten sitzen, aber Sie haben halt auch die Ware nicht.

3. Wer zahlt, wenn der Zusteller die Ware verschwinden lässt?

Der Unternehmer übergibt die Ware an den Zusteller und hat seine Pflicht erfüllt. Wenn die Ware nicht bei Ihnen ankommt, dann müssen Sie auch nicht bezahlen. Das bedeutet, dass der Zusteller eigentlich für den Verlust zuständig ist. Sie haben mit der Sache nichts mehr zu tun, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.

4. Wer zahlt die Rücksendekosten?

Viele Online-Händler bieten kostenfreie Rücksendungen an, wenn die Ware defekt oder unvollständig ist. Gefällt die Ware nicht, dann können Sie die Ware auch zurücksenden. Aber es gibt auch ein paar Online-Händler, die den Verbrauchern die Kosten aufs Auge drücken.

5. Wann muss ich die online bestellte Ware bezahlen?

In der Regel muss die online bestellte Ware 14 Tage nach Erhalt bezahlt werden. Die genauen Daten für die Zahlung finden Sie immer auf der Rechnung oder auf der Internetseite des Verkäufers unter den persönlichen Informationen zur Bestellung.

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Fazit

Bei einem Online-Kauf handelt es sich um einen normalen Kaufvertrag zwischen einem Unternehmen und dem Verbraucher. Wenn die Ware bei Ihnen ankommt, dann müssen Sie diese auch bezahlen. Kommt die Ware nicht bei Ihnen an, dann bezahlen Sie auch nicht. Sie haben aber auch nicht das Recht auf eine erneute Lieferung. In einigen Fällen geht die Lieferung beim Auslieferer verloren, dann müssen Sie auch nicht bezahlen. Die Kosten bleiben auf dem Unternehmen sitzen.

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