Betreuung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:39:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Betreuung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Tipps für Angehörige von Menschen mit Demenz – Sorgen Sie für Sicherheit und Geborgenheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tipps-fuer-angehoerige-von-menschen-mit-demenz-sorgen-sie-fuer-sicherheit-und-geborgenheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tipps-fuer-angehoerige-von-menschen-mit-demenz-sorgen-sie-fuer-sicherheit-und-geborgenheit/#respond Fri, 13 May 2022 07:39:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57046 Eine große Herausforderung für die Angehörigen stellt die Pflege und Betreuung von demenzkranken Menschen dar. Die Wohnung sicher gestalten Jederzeit kann ein Unglück passieren, das ist eine sehr große Sorge, die bei der Betreuung von

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Eine große Herausforderung für die Angehörigen stellt die Pflege und Betreuung von demenzkranken Menschen dar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen mit Demenz brauchen eine sichere Umgebung. Diese zu schaffen ist die Hauptaufgabe der Angehörigen.
  • Demenzkranke Menschen haben Schwierigkeiten sich immer wieder neu anzupassen, denn die Anpassungsleistung wird nicht mehr erbracht. Aus dem Grund muss die Umwelt sich anpassen.
  • Angehörige, die die Pflege und Betreuung übernehmen müssen frühestmöglich die zahlreichen Angebote zur Unterstützung annehmen.

Die Wohnung sicher gestalten

Jederzeit kann ein Unglück passieren, das ist eine sehr große Sorge, die bei der Betreuung von demenzkranken Menschen vorhanden ist.
Das Badewasser läuft über oder der Herd ist einfach zu lange eingeschaltet. Dies sind allerdings nur zwei mögliche Szenarien. Aber genau für solche Fälle gibt es mittlerweile zahlreiche Lösungen. Es gibt Herdsicherungen, Rauch- und Wassermelder, die zu den wichtigsten technischen Lösungen gehören.
Wohnberatungsstellen bieten zudem eine ausführliche Beratung für eine sichere und demenzfreundliche Wohnung.

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Das Meistern von schwierigen Situationen

Demenz ist eine Krankheit, die überwiegend bei älteren Menschen auftritt und die kognitiven Fähigkeiten massiv beeinflusst.
Betroffen sind

  • die Orientierung
  • das Gedächtnis
  • das Denken
  • das Rechnen
  • die Lernfähigkeit
  • die Sprache
  • das Urteilsvermögen

Die genannten Fähigkeiten gehen im Verkauf der demenziellen Erkrankung mit der Zeit verloren und auch die Erinnerung lässt nach. Selbst die nahestehenden Personen werden nicht mehr erkannt, aber Ereignisse, die viel länger zurückliegen sind immer mehr präsent.
Die Angehörigen versuchen die präsenten Erinnerung zu verwenden und in den Alltag einzubauen, dabei kommen alte Fotoalben und Lieder zum Einsatz, die einen näheren Kontakt zum demenzkranken Menschen schaffen.

Die geistige Welt von Demenzkranken

Allerdings lebt der Mensch mit Demenz meist in seiner eigenen Welt und so kommt es immer wieder zu eskalierenden Situationen, denn er kann die Situation einfach nicht richtig einordnen.
Ein Beispiel liefert der Blick in den Spiegel. Der Demenzkranke versteht nicht, warum er in seinen Erinnerungen jung ist und der Blick in den Spiegel einen alten Menschen zeigt. Das sorgt für Angst und gerade in solchen Fällen wird empfohlen, alle Spiegel abzuhängen. Der Demenzkranke lebt in einer ganz eigenen Welt und die Lage eine Anpassungsleistung zu bringen ist nicht gegeben, somit muss die Umwelt das übernehmen.
Die Körperpflege am Waschbecken kann mitunter deutlich einfacher sein als ein Wannenbad. Bei der Körperpflege helfen meist die Lebensweisen und Rituale aus der Jugend.

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Ein Kommentar

Die Unterstützungsangebote

Als wahre Entlastung erleben viele Angehörige, die den demenzkranken Menschen pflegen, die Gesprächskreise mit anderen Angehörigen.
In den Gesprächskreisen findet regelmäßig ein Austausch mit anderen Angehörigen statt, die sich in der gleichen oder sehr ähnlichen Situation befinden. Im Mittelpunkt stehen die pflegenden Angehörigen, die sich ansonsten zurücknehmen müssen. In einer verständnisvollen Atmosphäre tauschen sich die Angehörigen aus und lernen voneinander. Organisiert werden die Gesprächskreise in der Regel durch Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Alzheimergesellschaften und zudem ist das Angebot meist kostenfrei.
Ihnen steht ein Anspruch für Beratungsbesuche zu Hause zur Verfügung, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung bewilligt sind. Anerkannte Beratungsstellen und Pflegedienste übernehmen diesen Part.

  • Alle 6 Monate kann ein Beratungsgespräch verlangt werden, wenn der Pflegegrad 1 erreicht ist oder ein Bezug von Pflegesachleistungen besteht. Dazu gehört beispielsweise der tägliche Besuch eines ambulanten Pflegedienstes.
  • Bei den Pflegegrade 2 und 3 muss das Beratungsgespräch alle 6 Monate stattfinden, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird.
  • Alle 3 Monate wird das Beratungsgespräch genutzt, wenn die Pflegegrade 4 und 5 anerkannt sind.

Außerdem besteht die Möglichkeit an Pflegekursen zum Thema Demenz teilzunehmen, wenn ein Angehöriger die Pflege eines Demenzkranken übernimmt. Dort gibt es Informationen zum Krankheitsbild der Demenz, zudem gibt es Tipps zum richtigen Umgang mit diesen Menschen und auch rechtliche Aspekte werden behandelt. Der Schwerpunkt in den Pflegekursen ist aber immer die Entlastung der Angehörigen und der Einsatz der Entlastungsmöglichkeiten.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, die Landesinitiative Demenz Service NRW, die Pflegekassen und die Pflegestützpunkte informieren über die verschiedenen Unterstützungsangebote.

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Wer trifft für Demenzkranke Entscheidungen?

Menschen mit Demenz verlieren während des Verlaufs dieser Krankheit einige Fähigkeiten, darunter auch die Fähigkeit Geschäfte zu tätigen und Verträge selber abzuschließen.
In solchen Fällen übernehmen nicht immer automatisch die Angehörigen die gesetzliche Vertretung.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um wirksam für einen demenzkranken Menschen zu handeln.

  1. In gesunden Tagen erteilen Sie eine schriftliche Vollmacht für eine Vertrauensperson. Eine Vollmacht kann jeder erstellen, denn sie kommt erst zum Einsatz, wenn der Bedarfsfall eintritt. Die entsprechenden Bedingungen sind in der Vollmacht festzuhalten.
  2. Die zweite Möglichkeit liefert das Amtsgericht, welches einen gesetzlichen Betreuer stellt. Er kümmert sich um alle Angelegenheiten des Demenzkranken.

Bei der Wahl des Betreuers berücksichtige das Gericht immer die Wünsche des Betroffenen. Zudem übt das Gericht eine gewisse Aufsicht aus, um die Betreuungssituation immer im Blick zu haben. Die Vollmacht ist deutlich einfacher zu handhaben, sorgt aber für das Risiko des Missbrauchs. Die gesetzliche Betreuung hingegen bietet zwar eine gewisse Kontrolle, aber der Aufwand ist deutlich höher.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Menschen mit Demenz

1. Wie verläuft die Demenz im Endstadium?

Im Endstadium der Demenz verlieren die Betroffenen immer mehr die Kontrolle über den eigenen Körper und dessen Bewegungen. Nach und nach wird daher Hilfe beim Essen oder Toilettengang notwendig bis am Ende alle Fähigkeiten verloren sind.

2. Wie schnell stirbt man an Demenz?

Sie sterben nicht direkt an Demenz, sondern stattdessen an den Folgen der Krankheit. Ärzte sind der Meinung, dass zwischen der Diagnose und dem Tod ein Zeitraum von durchschnittlich 7 Jahren liegt. Der Betroffene durchläuft drei Stadien der Krankheit, wobei die letzte Station zum Tod führt.

3. Was passiert mit einem demenzkranken Angehörigen?

Zuerst muss die Situation beruhigt werden. Diskussionen oder Rechtfertigungen machen folglich keinen Sinn. Für einen richtigen Umgang sind Sie immer ruhig und geduldig. Verlieren Sie nie die Nerven und nehmen Sie den Betroffenen immer ernst, auch wenn es schwerfällt.

4. Wie lange kann man Demenzkranke allein lassen?

Demenzkranke Menschen können zumindest anfänglich durchaus alleine leben. Sie möchten mit der Situation allein umgehen und selbstständig sein. Lassen Sie die Betroffenen so lange wie möglich ein selbstständiges Leben führen und geben Ihnen Sicherheit und Geborgenheit. Einen festen Zeitraum gibt es nicht.

5. Wie nehmen Demenzkranke die Wahrheit auf?

Die Wahrheit ist bei Demenzkranken keine Hilfe.

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Fazit

Demenz ist eine Krankheit, die auf jeden Fall in den meisten Fällen bei älteren Menschen auftritt und deren Leben auf den Kopf stellt. Sie brauchen eine besondere Unterstützung, außerdem Sicherheit und zudem das gewohnte Umwelt, um sich im Alltag zu Recht zu finden. Pflegende Angehörige sollten daher das Unterstützungsangebot annehmen, das deswegen von vielen Einrichtungen kostenfrei angeboten wird. Dort finden Sie nicht nur Informationen zum Thema Demenz, sondern darüber hinaus auch Kontakt zu anderen betroffenen Angehörigen. Dort können sie sich  folglich über die Erfahrungen austauschen.

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Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl – Hilfreiche Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ambulanter-pflegedienst-checkliste-fuer-die-auswahl-hilfreiche-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ambulanter-pflegedienst-checkliste-fuer-die-auswahl-hilfreiche-infos/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:36:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66179 Beachten Sie: Überlegen Sie vorab, welche Hilfe wie Hauswirtschaft, Pflege oder Betreuung Sie brauchen, bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen. Die Checkliste Möchten Sie professionelle Hilfe, so sollten Sie in aller Ruhe die verschiedenen Anbieter

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Beachten Sie: Überlegen Sie vorab, welche Hilfe wie Hauswirtschaft, Pflege oder Betreuung Sie brauchen, bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellen Sie sicher, für welche Bereiche Sie Hilfe brauchen. Ein Pflegestützpunkt kann Sie hierzu beraten.
  • Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss die Anbieter untereinander.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegedienst auch alle Hilfen bietet, die Sie brauchen.
  • Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter.

Die Checkliste

Möchten Sie professionelle Hilfe, so sollten Sie in aller Ruhe die verschiedenen Anbieter vergleichen.

Es ist durchaus möglich, dass die Preise und Leistungen der Pflegedienste sehr unterschiedlich sind. In einem Pflegestützpunkt oder bei der Pflegekasse können Sie eine Preisvergleichsliste anfordern und sich die Adressen der Pflegedienst in Ihrer Nähe geben lassen.

Folgende Checkliste kann Ihnen bei der Auswahl helfen:

  • Klären Sie schon vorab, für welche Bereiche Hilfe notwendig ist und wo die Angehörigen helfen können.
  • Denken Sie darüber nach, ob Sie Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Körperpflege benötigen oder ob eine Betreuung wie Spazierengehen oder Vorlesen wichtig ist.
  • Fragen Sie bei der Pflegekasse, welche Leistungen Sie erhalten und welche Kosten übernommen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegedienst auch alle Leistungen anbietet oder vermitteln kann. Fragen Sie auch, ob er auf individuelle Bedürfnisse spezialisiert ist. Es gibt zum Beispiel auch Pflegedienste für die Kinderkrankenpflege oder für Menschen, die beatmet werden.
  • Sofern Sie eine engere Auswahl treffen, vergleichen Sie die Anbieter nochmals.
  • Jeder Pflegedienst, der für Sie in Betracht kommt, sollte Sie bei einem Hausbesuch nach Möglichkeit kostenlos über die Leistungen beraten.
  • Machen Sie sich Gedanken, was Sie von dem Pflegedienst auf jeden Fall erwarten. So zum Beispiel feste Uhrzeiten, kein Personalwechsel oder Nichtraucher. Fragen Sie direkt nach, ob diese Wünsche auch berücksichtigt werden.
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Gehen Sie ins Detail

  • Fragen Sie, welche Leistungen von Hilfskräften und welche von ausgebildeten Fachkräften erbracht werden.
  • Hat der Pflegedienst auch eine Kontaktperson für Wünsche oder Beschwerden?
  • Fragen Sie, wie die Abrechnung funktioniert und bitten Sie um einen Kostenvoranschlag für die gewünschten Leistungen. Anhand des Kostenvoranschlags können Sie schnell erfahren, ob die Pflegekasse auch genügend Leistungen bezahlt oder ob Sie selbst noch etwas zuzahlen müssen.
  • Ein Pflegevertrag muss immer in schriftlicher Form erfolgen und alle Leistungen und Kosten enthalten.
  • Als Pflegebedürftiger können Sie den Vertrag ohne Frist kündigen, sofern Sie dem Pflegedienst nicht vertrauen. Sollte jedoch der Pflegedienst kündigen, ist es wichtig, dass im Vertrag eine lange Kündigungsfrist geregelt ist. So haben Sie genug Zeit, um einen neuen Pflegedienst zu bestellen.
  • Erscheint Ihnen die Pflege nicht professionell genug oder gibt es andere Probleme, so sprechen Sie den Pflegedienst darauf an. Meist lässt sich dies mit einem ehrlichen Gespräch klären.
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Eine ausführliche Beratung zu ambulanten Pflegediensten bieten Ihnen Pflegestützpunkte oder auch manchmal die Beratungsstellen der Kommunen und der Verbraucherschutz.

Ist die Benotung der Pflegedienst hilfreich?

Es gibt ein unüberschaubares Angebot bei den Pflegediensten.

So finden Sie nicht nur private, sondern auch gemeinnützige Anbieter. Jedoch muss jeder ambulante Pflegedienst einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden. Derzeit können Sie diese Prüfergebnisse im Internet auf den Seiten der Pflegekassen einsehen. Die Bewertung erfolgt nach Schulnoten.

Jedoch weiß man nun: Dieses Schulnotensystem, das vor ein paar Jahren eingeführt wurde, sagt nicht darüber aus, wie qualitativ die Einrichtung ist. Fakt ist: Noten im Bereich sehr gut und gut bei nicht so wichtigen Punkten können dagegen schlechte Noten bei wichtigen Punkten ausgleichen. Aus diesem Grund soll das System auch umgestellt werden und zwar mit wissenschaftlicher Hilfe.

Bei Pflegeheimen dagegen gibt es schon seit 2020 die Veröffentlichungen der Pflegequalität nach einem anderen Schema. Dieses wird für die Pflegedienste noch angepasst. Wissenschaftler überprüfen gerade, wie zuverlässig und praxistauglich dieses neue Verfahren ist. Bereits 2021 ist eine erste Veröffentlichungen nach dem neuen Schema zu erwarten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl – Hilfreiche Infos

1. Bietet nicht jeder Pflegedienst die gleichen Leistungen?

Dem ist nicht so. Das liegt daran, dass es auch speziell ausgebildetes Personal wie Intensivpfleger gibt. Doch nicht jeder Pflegedienst hat auch diese speziell ausgebildeten Angestellten.

2. Darf auch ein Pflegehelfer alle Leistungen erbringen?

Fragen Sie hierzu beim MDK oder in der Pflegekasse nach. Es gibt tatsächlich Leistungen die nur ein ausgebildeter Pflege machen darf.

3. Brauche ich einen Pflegegrad?

Sie können diesen bei Ihrer Krankenkasse beantragen und überprüfen lassen. Natürlich können Sie die hauswirtschaftliche Versorgung auch ohne Pflegegrad buchen, jedoch müssen Sie die Kosten dann selbst tragen.

4. Kann ich den Pflegedienst erst testen?

Der Pflegedienst nimmt seine Arbeit erst auf, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Sollt es aber dringende Gründe geben, weshalb Sie mit dem Pflegedienst nicht zufrieden sind, dürfen Sie ohne Frist kündigen.

5. Muss sich der Pflegedienst an feste Zeiten halten?

Sofern dies für Sie wichtig ist, können Sie das dem Pflegedienst mitteilen. Es kann jedoch immer passieren, dass er einmal später kommt, weil er bei einem anderen Patienten länger gebraucht hat. Ein wenig flexibel müssen Sie sein.

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Fazit

Da die Auswahl so groß ist, stellt sich die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oftmals als schwierig heraus. Versuchen Sie deshalb so viel wie möglich über die engere Auswahl zu erfahren und lernen Sie den Pflegedienst auch persönlich kennen.

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Betreuungsrecht: Wer berät dazu? – Ein wichtiges Thema https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreuungsrecht-wer-beraet-dazu-ein-wichtiges-thema/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreuungsrecht-wer-beraet-dazu-ein-wichtiges-thema/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56399 Sie haben die Möglichkeit, sich an eine Betreuungsstelle oder an einen Betreuungsverein zu wenden. Dort bekommen Sie sämtliche Formulare, die für die Vorsorge benötigt werden. Dazu auch noch Informationen zu diesem Thema. Ob Patientenverfügung oder

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Sie haben die Möglichkeit, sich an eine Betreuungsstelle oder an einen Betreuungsverein zu wenden. Dort bekommen Sie sämtliche Formulare, die für die Vorsorge benötigt werden. Dazu auch noch Informationen zu diesem Thema. Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – hier bekommen Sie es.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Behinderung oder Krankheit kann dazu führen, dass Sie oder ein Angehöriger für eine gewisse Zeit nicht eigenständig handeln können. Ein gesetzlicher Betreuer hilft hier.
  • Über das Betreuungsrecht bekommen Sie bei Betreuungsstellen alle Antworten.
  • Suchen Sie eine Betreuungsstelle auf, um Unterstützung beim Ausfüllen von einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zu bekommen.

Betreuer sind wichtig

Können Sie Ihre Wünsche nicht mehr eigenständig äußern und keine Entscheidungen mehr treffen, so benötigen Sie Hilfe.

Oftmals wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dies passiert dann, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht abgeschlossen haben. Es gibt auch den Fall, dass darin keine andere volljährige Person als Betreuer gewünscht wird.

Beratung zum Betreuungsrecht: Wo bekommen Sie Hilfe?

Suchen Sie eine Betreuungsstelle in Ihrer Nähe und stellen Sie dort Ihre Fragen bezüglich des Betreuungsrechts oder holen Sie sich dort Beratung.

In so gut wie jeder Stadt gibt es mindestens eine Beratungsstelle, wobei  allerdings die Namen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. So nennen sich diese Stellen in Baden-Württemberg Betreuungsbehörden oder Betreuungsgerichte.

Dort erhalten Sie unter anderem auch eine Beglaubigung für Vollmachten.

Sofern Sie Unterstützung benötigen, suchen Sie Betreuungsvereine auf. Ehrenamtliche Vereinsmitglieder übernehmen hier die Betreuung, wobei sie aber auch Hilfe von Fachkräften bekommen, wenn es sich um schwierige Fälle handelt. Die Aufgabe des Betreuungsvereins ist es, die Betroffenen, Angehörigen oder Interessierten zu unterstützen und zu beraten.

Für Sie ist ein Betreuungsverein von Vorteil, da diese mit allen örtlichen Stellen wie Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten und vielen mehr vernetzt sind. Meist finden Sie diese Vereine deshalb auch z.B. bei der Arbeiterwohlfahrt oder auch beim Roten Kreuz.

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Wo finde ich eine Betreuungsstelle in meiner Nähe?

Betreuungsstellen und Betreuungsvereine finden Sie im Internet oder Telefonbuch.

Darüber hinaus bieten einige Bundesländer Senioren- und Pflegeberatungsstellen sowie Pflegestützpunkte. Hier werden Sie von Beratungskräften informiert.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft

Respektive bietet sich beispielsweise auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft an, die über ein Alzheimertelefon verfügt. Rufen Sie die Hotline an und lassen Sie sich beraten:

Alzheimer-Telefon: 030 – 259 37 95 14

Montag bis Donnerstag, 9 -18 Uhr; Freitag, 9 – 15 Uhr

Beratung für türkischsprechende Menschen: Mittwoch, 10 – 12 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, eine persönliche Beratung zu erhalten. Die Adressen hierfür können Sie inzwischen am Alzheimertelefon oder auch z.B. direkt im Internet erfragen.

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Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Jeder kann in Situationen geraten, deren Umstände es unmöglich machen, noch eigenständig Entscheidungen oder Wünsche zu nennen. Haben Sie eine Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? In diesem Fall können Sie jetzt schon planen, was Sie im Fall der Fälle wünschen. Doch wie Sie eine Patientenverfügung richtig erstellen, lässt sich inzwischen leicht bei Beratungsstellen klären. Für Textbausteine und Checklisten wenden Sie sich einfach an uns.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betreuungsrecht: Wer berät dazu? – Ein wichtiges Thema

1. Wann braucht man einen Betreuer?

Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt, wenn Sie
Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können. Dies kann nach einem Unfall aber auch bei einer Behinderung zutreffen.

2. Wo erhalte ich Hilfe?

Benötigen Sie zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und mehr Informationen, so wenden Sie sich an die örtlichen Betreuungsstellen. Auch die Arbeiterwohlfahrt oder z.B. das Rote Kreuz sind gerne für Sie da.

3. Kann auch ein Angehöriger zum Betreuer bestellt werden?

Dies ist möglich, sofern die Person bereits volljährig ist. Hierfür ist ein Antrag beim Gericht zu stellen. Wie Sie das machen und welche Verantwortung Sie eingehen, erfahren Sie ebenfalls in den Beratungsstellen.

4. Regelt der Betreuer alle Belange?

Dies ist unterschiedlich, sofern Sie noch manche Dinge alleine entscheiden können. Sobald sich Ihr Zustand verbessert, ist es jedenfalls möglich, dem Betreuer auch bestimmte Bereiche zu entziehen. Umso wichtiger ist es allerdings, den Zustand der zu betreuenden Person immer wieder gutachterlich zu prüfen.

5. Kann ich bestimmen, wer Betreuer wird?

Sie haben das Recht, eine volljährige Person als Betreuer vorzuschlagen. Jedoch benötigen Sie hierfür inzwischen eine Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht, in der Sie das regeln. Entweder füllen Sie diese alleine aus oder lassen sich von einer Betreuungsstelle helfen.

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Benötigen Sie Hilfe oder möchten etwas melden? Betrug im Internet ist längst keine Ausnahme mehr. Jeden Tag werden Internetnutzer auf Webseiten, per E-Mail oder in Onlineshops Opfer von Betrügern. Wir möchten nicht länger zusehen, sondern

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Fazit

Sofern Sie selbst noch Entscheidungen treffen können, sorgen Sie nun schon für eine nötige Vollmacht. Wenn Sie allerdings nicht mehr dazu in der Lage sind, wird Ihnen immerhin ein Betreuer vom Gericht gestellt. Lassen Sie sich daher anfangs hierzu bei Beratungsstellen beraten.

besser gesprochen
bevor
beziehungsweise
bloß dass
besser gesprochen
bevor
beziehungsweise
bloß dass

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Hilfe bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren – Entlastung für Pflegende https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfe-bei-der-pflege-zu-hause-leistungen-der-pflegekasse-kombinieren-entlastung-fuer-pflegende/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfe-bei-der-pflege-zu-hause-leistungen-der-pflegekasse-kombinieren-entlastung-fuer-pflegende/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:00:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56328 Bei der Pflege der Angehörigen kann niemand alles alleine stemmen. Wenn Sie ein paar Tage Zeit für sich brauchen und mit manchen Dingen überfordert sind, ist es möglich, für diese einen Antrag bei der Pflegekasse

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Bei der Pflege der Angehörigen kann niemand alles alleine stemmen. Wenn Sie ein paar Tage Zeit für sich brauchen und mit manchen Dingen überfordert sind, ist es möglich, für diese einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Sie können einzelne Leistungen beantragen und auch verschiedene kombinieren. Gleich folgen Beispiele für Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angehörige stehen bei der Pflege in den eigenen vier Wänden unter hohem Druck. Geht diese sogar mehrere Monate oder Jahre, so sind Auszeiten notwendig, um wieder zu sich zu finden.
  • Manchmal ist die körperliche Anstrengung zu hoch und sind von den pflegenden Angehörigen nicht mehr zu bewältigen.
  • Sie können bei der Pflegekasse einen Antrag stellen, damit Sie Leistungen durch Pflegepersonal durchführen lassen.

Überforderung vermeiden

Die Pflege von Pflegebedürftigen wird oftmals von Angehörigen in den eigenen vier Wänden durchgeführt und bedeutet viel Rücksicht.

Die Belastung ist in diesem Fall sehr groß, weil sich die pflegenden Angehörigen bemühen, eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu verhindern. Dabei vergessen aber viele Pflegende, dass sie selbst zu kurz kommen und sich überfordern.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, Hilfen zu beantragen, um sich selbst und Ihrer Familie eine Auszeit zu gönnen. Der Ansprechpartner ist hier die Pflegekasse, die nicht nur Pflegegeld bezahlt, sondern auch die pflegenden Angehörigen durch Kostenübernahme verschiedener Leistungen entlasten kann. Folgende Leistungen stehen hier zur Verfügung:

  • ambulante Pflegedienste
  • Entlastungsleistungen
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege

Sie können diese Leistungen auch nach Bedarf kombinieren. Folgende Beispiele bieten Ihnen eine Hilfestellung:

Beispiel 1: Pflegegeld und Pflege durch ambulanten Pflegedienst

Herr Müller ist mit Pflegegrad 3 eingestuft.

Seine Frau hat sich bisher um die Pflege alleine gekümmert. Dafür bezahlt die Pflegekasse monatlich 545 Euro an Herrn Müller.

Weil sie jedoch nicht mehr in der Lage ist, ihren Mann alleine in die Dusche zu bekommen, kommt der Pflegedienst an 3 Tagen in der Woche. An diesen Tagen hilft der Pflegedienst Herrn Müller beim An- und Ausziehen, beim Duschen, Rasieren und Kämmen. Für diese Leistung verlangt der Pflegedienst 389,40 Euro im Monat. Die Rechnung hierfür stellt der Pflegedienst direkt an die Pflegekasse.

Maximalbetrag beachten

Geht man von einem Pflegegrad 3 aus, so würde die Pflegekasse einen Maximalbetrag von 1298 Euro monatlich bezahlen. Im Fall von Herrn Müller wird der verfügbare Betrag aber nicht komplett ausgeschöpft, weshalb er auch weiterhin von der Pflegekasse Pflegegeld bekommt. Es findet aber eine Kürzung beim Pflegegeld statt. Genau der Betrag, der von dem Maximalbetrag verwendet wird, wird in diesem Fall abgezogen. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall prozentual und nicht in Euro.

Bei Herrn Müller handelt es sich um Sachleistungen, die 389,40 Euro pro Monat betragen. Somit werden 30 Prozent des verfügbaren Maximalbetrages von 1298 Euro abgezogen. Ergo wird das Pflegegeld auch um 30 Prozent reduziert. Herr Müller bekommt also keine 545 Euro, sondern nur noch 381,50 Euro Pflegegeld.

Im genannten Fall verzichtet der Pflegebedürftige auf einen Teil seines Pflegegeldes und nimmt stattdessen Sachleistungen in Anspruch, weil sie die pflegenden Angehörigen nicht mehr alleine schaffen.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Beispiel 2: Ergänzende Entlastungsleistungen

Herr Müller leidet unter einer Demenzerkrankung, was die Situation für Frau Müller schwierig macht.

Seine Tochter lässt sich von der Pflegekasse beraten, welche Möglichkeiten es gibt, um der Mutter Arbeit abzunehmen. Man weist sie darauf hin, dass es die Möglichkeit von Entlastungsleistungen gibt und, dass es extra Gesprächskreise für an Demenz erkrankte gibt. Herr Müller geht nun einmal wöchentlich zu dieser Gesprächsrunde.

Frau Müller bezahlt hierfür monatlich eine Rechnung von 94 Euro, welche sie jedoch bei der Pflegekasse einreicht. Dort wird der Betrag aus dem Entlastungsbetrag entnommen. Ein Pflegebedürftiger hat einen monatlichen Anspruch von 125 Euro als Entlastungsbetrag zum Pflegegeld, muss aber erst in Vorkasse treten.

Den Verwendungszweck berücksichtigen

Jedoch wird der Entlastungsbetrag nur für bestimmte Zwecke verwendet. Er kann nicht ausbezahlt werden. Ein Pflegebedürftiger muss hier die Rechnung bei der Pflegekasse vorlegen, damit er sein Geld zurückerstattet bekommt. Es werden grundsätzlich nur Rechnungen erstattet, die für Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen erbracht wurden und wenn diese auch anerkannt sind.

Falls der Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen oder nicht ausgeschöpft wird, so spart er sich an. Jedoch nur bis Mitte des Folgejahres. Das hat den Vorteil, dass auch eventuell einmalig anfallende größere Ausgaben finanzierbar sind.

In diesem Beispiel bekommt der Pflegebedürftige Entlastungsleistungen, um unterstützende Maßnahmen nutzen zu können, die ihm den Umgang mit der Erkrankung erleichtern. Die pflegenden Angehörigen können in diesem Fall die freie Zeit als kleine Auszeit nutzen.

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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Beispiel 3: Entlastungsleistungen aufstocken – Umwandlungsanspruch

Beim Entlastungsbetrag der 125 Euro beträgt (lesen Sie hierzu das 2. Beispiel), handelt es sich um eine Leistung, die sich aufstocken lässt.

Dies ist dann möglich, wenn Sie die Pflege alleine stemmen können und die Pflegesachleistungen nicht komplett ausschöpfen. Das bedeutet, sie sind nicht auf die Hilfe von professionellen Pflegekräften angewiesen oder nur bis zu einem gewissen Maß. In diesem Fall könnten Sie den Restbetrag zusätzlich für Entlastungsleistungen und Betreuungsleistungen verwenden. Hier spricht man auch von einem Umwandlungsanspruch.

Jedoch liegt hier eine Obergrenze vor. Es können lediglich maximal 40 Prozent vom Maximalbetrag der Sachleistungen verwendet werden, natürlich abhängig vom Pflegegrad.

In Herrn Müllers Fall, der Pflegegrad 3 hat, wären somit 40 Prozent  von den möglichen 1298 Euro ein Betrag von 519,20 Euro. Dieser kann maximal für die Betreuungsleistungen zusätzlich genutzt werden. Frau Müller könnte also eine Betreuung für ein paar Stunden beantragen und hätte auch einmal Zeit für sich. Nutzt Herr Müller diese Möglichkeit, verringert sich das Pflegegeld dementsprechend.

Sie haben als pflegender Angehöriger somit die Möglichkeit, sich auch einmal längere Freizeit zu verschaffen. Sie stemmen die Pflege zwar körperlich, doch psychisch sind sie überlastet. Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie die nicht benötigten Sachleistungen in dementsprechend höhere Entlastungsleistungen umwanden.

Beispiel 4: Pflegegeld, Pflege durch ambulanten Pflegedienst und Tages- oder Nachtpflege

Herrn Müllers Erkrankung nimmt stetig zu und die Pflege für die Angehörigen wird immer schwerer.

Die Familie entscheidet sich dazu, dass Herr Müller zweimal wöchentlich die Tage in einer Tagespflegeeinrichtung verbringt. Den Gesprächskreis benötigt er nun nicht mehr. Herr Müller wird an beiden Tagen von Mitarbeitern der Tagespflege abgeholt. In der Tagespflege kann er sich beschäftigen, erhält dort ein Mittagessen und wird am Nachmittag wieder heimgefahren.

Diese Betreuung kostet monatlich 588 Euro. Die Pflegekasse bezahlt diesen Betrag. Geht man von dem genannten Pflegegrad 3 aus, so könnte Herr Müller maximal 1298 Euro in Anspruch nehmen. Herr Müller muss aus eigener Tasche 177 Euro im Monat bezahlen. Dies ist für die Verpflegung, Unterbringung und Investitionen. Diesen Eigenanteil kann Herr Müller aus dem Entlastungsbetrag bezahlen lassen. Hier stehen ihm 125 Euro monatlich zu.

Weder das Pflegegeld noch die Pflegesachleistungen werden durch die Tagespflege angetastet.

Mit steigendem Pflegeaufwand benötigen pflegende Angehörige oftmals mehr Hilfe. Sie müssen sich aber keineswegs zwischen einer Heimunterbringung oder der Pflege zu Hause entscheiden. Nutzen Sie die Möglichkeit, die für Sie geeigneten Möglichkeiten zu kombinieren, um nur einen kleinen oder im besten Fall auch keinen Eigenanteil entrichten zu müssen. Ein Pflegestützpunkt könnten Sie hierzu beraten. Suchen Sie passende Einrichtungen in Ihrer Umgebung, so werden Sie hier fündig.

Beispiel 5: Pflegegeld, Pflege durch ambulanten Pflegedienst und Kurzzeitpflege

Frau Müller kümmert sich schon seit einigen Jahren um ihren Mann und braucht eine Auszeit.

Sie würde hierfür gerne mit ihrer Freundin in den Urlaub fahren. Darüber hinaus möchte sie ihren Mann in guten Händen wissen, weshalb sie ihn für diesen Zeitraum in einer Kurzzeitpflege angemeldet hat.

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen Herrn Müller 840 Euro für die Pflege in der Einrichtung zu. Sodann müsste Herr Müller aber auch noch Kosten für Verpflegung, Unterbringung und Investitionen in Höhe von 1000 Euro selbst bezahlen. Die Hälfte des Pflegegelds erhält Herr Müller auch in der Zeit, in der er in Kurzzeitpflege ist. Für die Kurzzeitpflege bezahlt die Pflegekasse maximal 1612 Euro. Sie kann maximal 8 Wochen jährlich in Anspruch genommen werden. Sollte der Betrag für die Verhinderungspflege im Kalenderjahr jedoch noch nicht ausgeschöpft sein, so kann sich der verfügbare Betrag auch verdoppeln.

Für pflegende Angehörige ist nach langen Jahren der Pflege auch eine Auszeit notwendig! Haben Sie kein schlechtes Gewissen und nutzen Sie diese Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Jedoch müssen Sie unter Umständen aus eigener Tasche einen gewissen Betrag bezahlen. Doch diese ist immer noch eine bessere Lösung, als sich aufzuarbeiten.

Soforthilfe Symbolbild
Polizei und BKA warnen vor bundesweitem Phishing: E-Mail „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ ist Fake

Betrüger versenden aktuell eine gefälschte E-Mail im Namen verschiedener Landesregierungen. Darin geht es um Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage. Wir warnen vor dieser E-Mail. Kriminelle denken sich immer neue

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfe bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren – Entlastung für Pflegende

1. Kann die ambulante Pflege für nur bestimmte Leistungen beantragt werden?

Dies ist durchaus möglich und auch sinnvoll. Sie entscheiden, was Sie noch alleine schaffen und wobei Sie Hilfe benötigen. So ist es denkbar, dass Sie für die Körperpflege wie Duschen einen Pflegedienst beauftragen, weil Sie dies aus mangelnder körperlicher Kraft nicht mehr alleine schaffen.

2. Entstehen Kosten für die Sachleistungen?

Es entstehen Ihnen Kosten, welche jedoch einfach mit dem Pflegegeld verrechnet werden. Für Sie bedeutet das, dass Sie dementsprechend weniger Pflegegeld erhalten.

3. Was sind Entlastungsleistungen?

Hierbei geht es darum, den pflegenden Angehörigen zu entlasten. Dies kann in Form von Gesprächskreisen oder anderen anerkannten Betreuungsleistungen oder Entlastungsleistungen erfolgen. Der zu Pflegende ist in dieser Zeit betreut und Sie haben ein wenig Zeit für sich.

4. Wie läuft die Unterbringung in der Tagespflege ab?

Der zu Pflegende wird in diesem Fall morgens abgeholt und verbringt seinen Tag in einer Pflegeeinrichtung. Dort wird er beschäftigt, erhält Mittagessen und wird am Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Somit haben die pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihrem Beruf nachzugehen oder einfach die Zeit für sich zu nutzen.

5. Wie oft kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel können im Jahr maximal 8 Wochen in Anspruch genommen werden oder aber, bis der Höchstbetrag von 1612 Euro ausgeschöpft ist. Sollte der Betrag für die Behinderungspflege in dem entsprechenden Jahr jedoch noch nicht verbraucht sein, so lässt sich dieser auf die Kurzzeitpflege aufstocken. So haben Sie mehr Zeit zur Verfügung.

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Fazit

Die Pflege eines Angehörigen ist nervenaufreibend und kräfteraubend. Zusammenfassend stehen Ihnen deshalb verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Hilfe zu erhalten. Dabei müssen Sie sich aber nicht vor den Kosten scheuen, denn diese können zum Großteil von den gesetzlichen Pflegekassen übernommen werden. Außerdem ist es möglich, mehrere Leistungen je nach Bedarf zu nutzen und zu kombinieren. Dies ermöglicht Ihnen eine gute Flexibilität und Sie können auch noch Ihrem normalen Leben nachgehen.

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Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen – Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-stellen-sie-einen-antrag-bei-ihrer-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-stellen-sie-einen-antrag-bei-ihrer-krankenkasse/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:52:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63293 Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, dass eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe ins Haus kommen kann. Die Krankenkasse ermöglicht Ihnen die Hilfe auf Rezept und zahlt die Kosten.   Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung

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Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, dass eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe ins Haus kommen kann. Die Krankenkasse ermöglicht Ihnen die Hilfe auf Rezept und zahlt die Kosten.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen Anspruch auf eine häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe, wenn Sie eine schwere Krankheit haben oder nach der Behandlung im Krankenhaus.
  • Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die Sie pflegen kann oder den Haushalt übernimmt.
  • In der Regel erhalten Sie in der Woche eine Hilfeleistung von vier Wochen für eine Krankheitsepisode und Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung und können sich für eine kurze Zeit nicht selber versorgen, weil Sie eine OP hatten, eine Krankheit haben oder nach einer anderen Behandlung aus dem Krankenhaus kommen. Dann haben Sie das Recht, dass Sie Hilfe im Haushalt bekommen und zwar auf Rezept. Eine Voraussetzung gibt es hier allerdings, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, welche die Aufgaben vorübergehend übernehmen kann. Das bedeutet, Sie haben Zuhause niemanden, der Ihnen bei der Körperpflege hilft, beim Essen machen oder den Haushalt übernimmt. Auch die Versorgung der Kinder ist nicht möglich, dann können Sie Hilfe erhalten. Sie haben dann die Wahl sich für eine professionelle Kraft zu entscheiden oder sich von Freunden oder Verwandten helfen zu lassen.

Damit der Antrag bei der Krankenkasse ein Erfolg wird, sollten Sie sich an die folgenden Tipps halten.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Aufgaben

Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, aber in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt davon ab, was Sie noch machen können. 

Sie brauchen eine Unterstützung für den eigenen Haushalt und diese ist auch genehmigt, dann kümmert sie sich um die folgenden notwendigen Dinge:

  • Wäsche waschen
  • Wohnung putzen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Einkaufen
  • Botengänge
  • Kinderbetreuung
  • Kinderbeaufsichtigung

Der Antrag

Damit Sie Hilfe im Haushalt bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse stellen. 

Neben dem Formular müssen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt haben und darin muss nicht nur die Diagnose stehen, sondern auch die daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Außerdem muss der Arzt noch weitere Informationen angeben, darunter:

  • ab wann eine Hilfe notwendig ist
  • für wie lange die Hilfe gebraucht wird
  • in welchem Umfang die Hilfe zu gewähren ist

Bedenken Sie immer, dann die Bearbeitung des Antrags eine gewisse Weile in Anspruch nimmt und aus dem Grund sollten Sie schon während des Krankenhausaufenthalts den Antrag ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen, so dass es zu einer reibungslosen Versorgung kommt.

AOK Symbolbild Video
Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Die Dauer

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, wenn Sie sich im Krankenhaus oder in der Rehabilitation befinden.

Nachdem Sie in das eigene häusliche Umfeld zurückgekehrt sind, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen in einer Krankheitsperiode. Die Hilfe lässt sich auf 26 Wochen erweitern, wenn Kinder zu versorgen sind und dann übernimmt die Krankenkasse auch weiterhin die Kosten. Sie sind Alleinerziehend oder Eltern ohne Familie, dann sollten Sie sich bei älteren Kindern erkundigen, ob die Krankenkasse auch hier Betreuungsleistungen im Notfall anbietet.

Die Wahlfreiheit

Sie können sich die passende Haushaltskraft bei dem Wohlfahrtsverband, einem Pflegedienst oder einem anderen örtlichen Dienstleister suchen. 

Die Krankenkassen können bei der Suche nach einer Haushaltshilfe aber auch beratend zur Seite stehen, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Fragen Sie schon bei der Antragsstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten, damit Sie sich in Ruhe entscheiden können, denn Sie haben die Wahlfreiheit. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Krankenkasse den ersten Kontakt herstellt und sich über mögliche freie Kapazitäten informiert.

Sie können sich aber auch für eine vertraute Person entscheiden und diese mit der Haushaltsführung beauftragen, wenn Sie das möchten.

Symbolbild Datei Message E-Mail Anhang Coronavirus
Brief von der Bundesstelle für Seuchenschutz – so reagieren Sie richtig

Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

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Die Kosten

Die Krankenkassen zahlen seit Januar 2021 für eine selbst organisierte Hilfskraft einen Stundenlohn von 10,25 Euro.

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen alle Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Inanspruchnahme der Leistung entstehen. Allerdings ist die Erstattung auf eine bestimmte Höhe und eine Stundenanzahl begrenzt. Hierzu gibt es eine feste Reglung, so dass ein achtstündiger Einsatz am Tag möglich ist. Dann übernimmt die Krankenkasse also einen kompletten 8-Stunden-Tag mit 82,00 Euro.

Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse was eine angemessene Stundenzahl für die Haushaltshilfe ist, denn dabei kommen verschiedene Faktoren in die Berücksichtigung. Dazu gehören die Anzahl der Kinder und deren Alter, aber auch ob es noch andere Personen gibt, die sich kümmern können. Unter bestimmten Umständen ist es sogar notwendig, dass eine Betreuungszeit von acht Stunden nicht ausreicht, so dass die Krankenkasse mehr als acht Stunden genehmigt. Allerdings muss der Einzelfall mit der Krankenkasse besprochen werden.

Der Stundenlohn bedeutet gerade für Nachbarn und Freunde eine kleine Anerkennung für ihren Einsatz, aber nicht jede Person erhält eine finanzielle Anerkennung. Wenn der Ehepartner allerdings einen Verdienstausfall hat oder hohe Fahrtkosten, dann können Sie auch hier mit der Kostenübernahme rechnen.

Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, denn unter bestimmten Bedingungen ist es durchaus möglich, dass die Krankenkasse im Rahmen der Satzungsleistungen auch weitere Kosten im Bereich der Haushaltshilfe übernimmt.

Wichtig:

Lassen Sie die Krankenkasse den Vertrag mit der Fachkraft abschließen, wenn Sie sich für eine professionelle Haushaltshilfe entscheiden. Die Krankenkasse rechnen dann die Kosten direkt mit der Fachkraft beziehungsweise mit dem Unternehmen ab, aber eine Zuzahlung müssen Sie trotzdem leisten. Rechnen Sie mit einer Zuzahlung zwischen fünf und 10 Euro.

Sie erhalten keine zusätzliche Haushaltshilfe, wenn die häusliche Versorgung schon für die Leistungen einer Pflegeversicherung sichergestellt ist.

Symbolbild Arbeitsunfähigkreit Krankschreibung
Krankschreibung: Erneut Änderungen – Arztbesuch wieder notwendig (Video)

In den letzten Wochen konnten Sie bei leichten Atemwegserkrankungen oder einer Erkältung ganz problemlos via Telefon einen Krankenschein anfordern. Ein Arztbesuch war nicht notwendig. Das ändert sich ab 20.04.2020 wieder. Jetzt sollen wieder alle Erkrankten

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Hilfe bei Krankheit oder im Pflegefall

Haushaltshilfen sind eine gute Möglichkeit, um den Alltag bewältigt zu bekommen, obwohl Sie körperlich eingeschränkt sind.

Sie schaffen den Haushalt alleine nicht mehr und sind immer auf sich allein gestellt, dann kann eine haushaltsnahe Dienstleistung Ihnen den Alltag ein wenig erleichtern. In einigen Fällen übernimmt die Kranken- oder Pflegeversicherung die Kosten für die Haushaltshilfe.

Symbolbild Rentner Geld
Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Haushaltshilfe

1. Ich bin verheiratet, mein Mann ist auf Montage und ich muss für zwei Wochen ins Krankenhaus – wer übernimmt die Betreuung meiner Tochter?

Zuerst kann der Mann schauen, ob er für Ihren Krankenhausaufenthalt frei bekommt oder Sie wenden sich an die Großeltern. Haben Sie keine Möglichkeit, dann wenden Sie sich in Ihre Krankenkasse, denn in einigen Fällen können Sie eine Betreuungshilfe beantragen. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

2. Wie oft ist eine Zuzahlung erforderlich?

Grundsätzlich zahlen Sie für ein Rezept eine Zuzahlung, also einmal für ein Rezept.

3. Was macht die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe übernimmt alle notwendigen Arbeiten rund um den Haushalt vom Wäsche waschen über das Fenster putzen bis hin zu Staub wischen. Aber auch Einkäufe oder Besorgungen werden von der Haushaltshilfe bei Bedarf erledigt.

4. Fährt die Haushaltshilfe auch mit mir zum Arzt?

Sie sind nicht in der Lage selbstständig zum Arzt zu fahren und der Arzt hat Ihnen das bescheinigt, dann kann die Haushaltshilfe auch mit Ihnen zum Arzt fahren.

5. Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?

Die Krankenkasse hat eine Regelung von vier Wochen in einem Quartal festgelegt, aber unter gewissen Umständen kann die Haushaltshilfe auch für einen längeren Zeitraum eine Hilfe sein.

2020-03-31 Polizei warnt Betrug Gesundheitsamt Coronatest
Vorsicht Fake: Falsche Mitarbeiter vom Gesundheitsamt machen Corona-Test für Bares

Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem

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Fazit

Ein Aufenthalt im Krankenhaus, eine längere Krankheitsphase oder eine Aufenthalt in der Reha können durchaus ein Grund sein, dass Sie nicht mehr in der Lage sind alle Dinge im Haushalt eigenständig zu erledigen. Aber das ist nicht schlimm, denn die Krankenkasse hat die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu ermöglichen. Sie können bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen und die Kosten werden übernommen. Sie müssen allerdings mit einer Zuzahlung von 5 bis 10 Euro für ein Rezept rechnen.

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Worauf Sie bei einem Vertrag mit dem Pflegeheim achten sollten – Pflege, Betreuung, Kosten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/worauf-sie-bei-einem-vertrag-mit-dem-pflegeheim-achten-sollten-pflege-betreuung-kosten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/worauf-sie-bei-einem-vertrag-mit-dem-pflegeheim-achten-sollten-pflege-betreuung-kosten/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:07:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60291 Für das Wohnen und Leben in einem Pflegeheim ist ein Vertrag mit dem Heim notwendig und dabei sind einige Informationen sehr wichtig. Sie erfahren in diesem Beitrag, was und was nicht in einem Vertrag stehen

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Für das Wohnen und Leben in einem Pflegeheim ist ein Vertrag mit dem Heim notwendig und dabei sind einige Informationen sehr wichtig. Sie erfahren in diesem Beitrag, was und was nicht in einem Vertrag stehen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • In dem Vertrag stehen detaillierte Angaben zu den Kosten und den Leistungen.
  • Weicht der Unternehmer von den vorvertraglichen Informationen ab, dass muss diese Passage im Vertrag markiert sein.
  • Ein Pflegevertrag ist immer schriftlich abzuschließen.
  • Durch den Zusatz „in Vertretung“ wird klar, dass Sie den Vertrag für einen Angehörigen unterschreiben.

Das Gesetz regelt den Vertrag

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt alle Dinge, die in einem Vertrag mit dem Pflegeunternehmen stehen müssen.

In den meisten Fällen sind die Pflegebedürftigen sehr gut informiert, bevor Sie in ein Pflegeheim ziehen. Die Entscheidung für den Einzug in ein Pflegeheim ist nicht in einer Nacht getroffen worden und demnach sind alle Vor- und Nachteile abgewogen worden. Bevor es zum Umzug in das Pflegeheim kommt, muss ein Pflegevertrag mit dem Pflegeheim abgeschlossen sein.

Wirksam ist der Vertrag nur, wenn die folgenden Informationen enthalten sind:

  • die Leistungen, die der Pflegeheimbetreiber erbringt
  • welche Kosten dafür auf die Betroffenen zukommen
  • die vorvertraglichen Informationen sind in welchem Umfang in dem Vertrag enthalten
  • ist der Unternehmer bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen

Informationen zu den Leistungen

Der Unternehmer muss aufführen, welche Leistungen das Pflegeheim erbringt und das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Leistungen müssen schon vor Vertragsabschluss bekannt sein und dafür gibt es die sogenannten vorvertraglichen Informationen. In diesen Informationen kann jeder Bewohner nachlesen, welche Leistungen das Heim erbringt und dazu gehören:

  • die Größe und Ausstattung des Wohnraums
  • die Art und Anzahl der Mahlzeiten
  • die Pflege- und Betreuungsleistungen (Art, Inhalt und Umfang)

Dem Pflegeheimbetreiber bleibt selber überlassen, ob er die vorvertraglichen Informationen in den Pflegevertrag mit aufnimmt oder nur als kurzen Verweis mit einbringt. Die Angaben kommen dann meist nicht mehr im Vertrag vor, aber trotzdem ist der Pflegeheimbetreiber gesetzlich an diese Informationen gebunden.

Abweichungen bei den vorvertraglichen Informationen

Im Vertrag muss besonders deutlich zu erkennen sein, wenn der Pflegeunternehmer von den vorvertraglichen Informationen abweicht.

Die Kenntlichkeit lässt sich mit Hilfe eines Fettdrucks oder anderen Unterstreichungen deutlich machen und obwohl die Markierungspflicht besteht gibt es immer wieder Unstimmigkeiten. Leider sind nicht alle Details genau zu erkennen.

Beispiel 1:

Die Alpha GmbH hat Vorabinformationen zur Verfügung gestellt, in denen eine palliativmedizinische Versorgung zu erkennen ist. Aus dem Grund hat sich Frau Schmidt für diese Einrichtung entschieden, denn es handelt es sich um einen wichtigen Punkt. Im Vertrag steht:

„Abweichend von den vorvertraglichen Informationen ist der Unternehmer nicht verpflichtet eine palliativmedizinische Versorgung sicherzustellen.“

Beispiel 2:

Ein Zimmer in der BetreutWohnen GmbH ist für Herr Müller interessant, denn in den vorvertraglichen Informationen steht, dass sein Zimmer einen Terrassenzugang hat. Im Vertrag steht:

„Abweichend von den vorvertraglichen Informationen wird ein Zimmer in der ersten Etage überlassen.“

Vor der Vertragsunterzeichnung sind alle Klauseln gründlich zu lesen und stellen Sie fest, ob es Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gibt.

Kostenangabe

Die Kosten für den Heimbewohner sind klar zu erkennen und müssen im Vertrag deutlich aufgelistet sein.

Der Heimbewohner ist nur verpflichtet die vereinbarten Kosten zu bezahlen. Aus dem Grund stehen im Vertrag immer die Gesamtkosten, aber auch die einzelnen Kosten für die jeweiligen Leistungen. Unter die einzelnen Leistungen fallen:

  • Leistungen rund um die Pflege und Betreuung
  • Wohnraum
  • Verpflegung
  • Aufwendungen für Investitionen
  • Ausbildungspauschale oder Ausbildungsplatzumlage (nicht in allen Bundesländern)
  • Zusatzleistungen (werden separat mit dem Pflegeheim vereinbart)

Streitbeilegungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle

Im Vertrag muss angegeben sein, ob das Pflegeunternehmen bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Auf einer zuständigen Stelle im Vertrag muss deutlich zu erkennen sein, dass der Unternehmer sich zur Teilnahme verpflichtet und zudem muss die Adresse und die Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle namentlich genannt sein.

Das Thema der Sicherheitsleistungen

Unter Umständen kann der Pflegeheimbetreiber eine Art Sicherheitsleistung von dem Bewohner verlangen.

Dabei handelt es sich um eine Art Kaution, die durch Mietverhältnisse bekannt ist. Der Unternehmer sichert sich durch die Sicherheitsleistung gegen eventuelle Schäden ab. Gesetzlich ist aber genau festgelegt, von wem der Unternehmen eine solche Sicherheitsleistung verlangen darf. Keine Sicherheitsleistungen hinterlegen Personen, die Leistungen von der Pflegekasse oder eines Sozialhilfeträgers beziehen.

Eine Sicherheitsleistung darf von Privatzahlern verlangt werden, aber die Höhe darf das doppelte Monatsentgelt nicht überschreiten. Zudem muss die Kaution nicht in einer Summe gezahlt werden. Sie bezahlen den Betrag entweder in drei Monatsraten oder nutzen eine Bankbürgschaft.

Schuldbeitrittserklärungen – hier ist Vorsicht geboten!

Dem Vertrag ist eine Schuldbeitrittserklärung oder eine Haftungsübernahmeerklärung beigefügt, dann müssen Sie vorsichtig sein.

Der Heimbetreiber verpflichtet mit diesem Dokument die Angehörigen dazu, die Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen, wenn der Bewohner nicht mehr in der Lage ist seine Zahlungen zu leisten. Immer wieder kommt so ein Vorgehen zu Tage und leider gibt es gesetzlich auch noch keine Regelung in der Hinsicht.

Unterzeichnen Sie eine solche Erklärung auf keinen Fall!

Die Dauer des Vertrages

Normalerweise werden Pflegeverträge immer auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen und zählen zu den unbefristeten Verträgen.

Die Entscheidung seine Wohnung aufzugeben ist nicht einfach und in der Regel wird so eine Entscheidung nicht auf die Schnelle getroffen. Die Entscheidung wird dauerhaft getroffen und die Betroffenen bleiben im neuen Umfeld.

Natürlich ist auch eine zeitliche Begrenzung der Verträge möglich, aber das ist in keinem Interesse. Es gibt aber auch die Möglichkeit einen befristeten Vertrag zu nehmen, um Wartezeit zu überbrücken. In einem solchen Fall macht es durchaus Sinn einen befristeten Vertrag zu verlangen.

Der richtige Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Pflegeunternehmen und dem Pflegebedürftigen wird in schriftlicher Form abgeschlossen.

Der Vertrag liegt also in Papierform vor und muss von Pflegeunternehmen und dem Pflegebedürftigen oder einer betreuenden Person unterschrieben sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit einen vom Gericht bestellten Betreuer zur Vertragsunterzeichnung dabei zu haben. Eine Ausfertigung des Vertrags erhalten Sie für Ihre Unterlagen und eine Ausfertigung behält das Pflegeunternehmen.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, bis wann ein Vertrag geschlossen sein muss. In der Regel hat jede Partei spätestens am Tag des Einzugs eine Ausfertigung mit allen Unterschriften in den Händen.

Die Schriftformerfordernis kann in bestimmten Fällen auch ausgesetzt werden, aber nur wenn ein solches Vorgehen im Interesse des Verbrauchers ist. Sie waren vielleicht bei der Vertragsunterzeichnung nicht anwesend oder der Einzug ist schnell vollzogen worden und es blieb einfach keine Zeit. Allerdings muss die Vertragsunterzeichnung in jedem Fall nachgeholt werden und zwar so schnell wie möglich.

Fehlt die schriftliche Vertragsform, dann ist der Vertrag aber auch nicht unwirksam, denn mittlerweile gelten auch mündliche Verträge als rechtswirksam. Ohne ein Vertrag in Schriftform fehlt Ihnen allerdings das fristlose Kündigungsrecht. Im Grunde bedeutet es, dass Sie den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen können, aber dieses Recht besteht nur bis zum Vertrag in Schriftform.

Vertragsunterschrift für einen Angehörigen

Es gibt bestimmte Situationen und die zwingen den Heimbewohner dazu, dass er den Vertrag nicht eigenhändig unterzeichnen kann.

Manchen Menschen sind aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage den Inhalt des Vertrages zu verstehen, wenn zum Beispiel die kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt sind. In einem solchen Fall kommen die vertretungsberechtigten Familienangehörigen oder ein bestellter Betreuer zur Vertragsunterzeichnung. Achten Sie immer darauf, dass Sie bei der Unterzeichnung des Vertrages „in Vertretung“ einsetzen, denn Sie unterzeichnen die Vertrag schließlich nicht für sich selber. Ohne den Zusatz kann es aber so ausgelegt werden und Sie sind zur Zahlung des Entgelts am Ende verpflichtet.

Um Missverständnisse zu vermeiden achten Sie einfach darauf, dass im Vertrag der Name des Bewohners steht und als Vertragspartei bezeichnet wird. Zudem ist der Zusatz „vertreten durch seinen Bevollmächtigten oder Betreuer…“ vorhanden.

Achtung:

Es gelten besondere Regelungen, wenn sich nach der Vertragsunterzeichnung herausstellt, dass der Bewohner nicht mehr geschäftsfähig war. Meist ist das der Fall, wenn die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind und die Person unter Demenz leidet. Diese Personen verstehen die Folgen des Vertragsabschlusses nicht und gelten demnach als geschäftsunfähig.

Die Verträge mit Geschäftsunfähigen sind von Anfang an nicht rechtswirksam und somit kann man so tun als gäbe es den Vertrag nicht. Ein solches Verhalten ist aber nicht möglich, wenn die Person schon im dem Heim lebt.

In einem solchen Fall löst das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz die Sache anders und zieht einen Bevollmächtigten oder einen gerichtlich bestellten Betreuer ins Boot. Er muss den Vertrag genehmigen oder lösen und bis zur endgültigen Entscheidung „schwebt“ der Vertrag zwischen wirksam und unwirksam.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegeheimvertrag

1. Was muss im Pflegevertrag stehen?

Der Pflegevertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Pflege und den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Enthalten sind alle Informationen rund um die Pflege, Betreuung, Wohnen und die Kosten.

2. Wo finde ich ein gutes Pflegeheim?

Es gibt unzählige Pflegeheime in Deutschland und mit Sicherheit auch einige in der näheren Umgebung. Das Internet macht eine schnelle Suche einfach und mit einem persönlichen Gespräch kann die Sympathie festgestellt werden.

3. Kann sich jeder Betroffene das Pflegeheim selber aussuchen?

In der Regel kann sich jeder Pflegebedürftige sein Pflegeheim nach den eigenen Wünschen aussuchen, aber die Leistungen müssen immer zu den Anforderungen passen.

4. Wer bezahlt für das Pflegeheim?

In erster Linie bezahlen die Pflegebedürftigen das Pflegeheim vom eigenen Einkommen und Vermögen. Unterstützung bieten die Pflegekasse oder bei unzureichendem Einkommen die Sozialhilfeträger.

5. Wie kann der Heimbewohner das Pflegeheim kündigen?

Der Vertrag mit einem Pflegeheim wird unbefristet abgeschlossen und kann von dem Bewohner mit der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt immer in Schriftform und muss bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Tisch der Heimleitung liegen.

Fazit

Die Entscheidung in ein Pflegeheim zu ziehen, ist schwer und wird in der Regel nicht über Nacht getroffen. Bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim achten Sie nicht nur auf das Heim selber, sondern auch auf die vorvertraglichen Informationen und den Vertrag. Der Vertrag muss alle wichtigen Faktoren rund um die Pflege und Betreuung beinhalten.

Der Beitrag Worauf Sie bei einem Vertrag mit dem Pflegeheim achten sollten – Pflege, Betreuung, Kosten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Corona und die häusliche „24-Stunden-Betreuung“ – Betreuungskraft und Pflegebedürftiger müssen sich an die Hygienemaßnahmen halten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/corona-und-die-haeusliche-24-stunden-betreuung-betreuungskraft-und-pflegebeduerftiger-muessen-sich-an-die-hygienemassnahmen-halten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/corona-und-die-haeusliche-24-stunden-betreuung-betreuungskraft-und-pflegebeduerftiger-muessen-sich-an-die-hygienemassnahmen-halten/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:41:02 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59003 Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die 24-Stunden-Betreung von einigen Betroffenen inzwischen nicht mehr gewährleistet. Und dies selbst dann, wenn zuvor eine gute Organisation vorhanden war. Die ausländischen Pflegekräfte dürfen in diesem Fall nicht mehr einreisen.

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Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die 24-Stunden-Betreung von einigen Betroffenen inzwischen nicht mehr gewährleistet. Und dies selbst dann, wenn zuvor eine gute Organisation vorhanden war. Die ausländischen Pflegekräfte dürfen in diesem Fall nicht mehr einreisen. Darüber hinaus tauchen dann auch bei den Verträgen plötzlich Fragen auf. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betreuung in den eigenen vier Wänden ist meist gut organisiert. Viele  Pflegebedürftige nutzen z.B. osteuropäische Kräfte, die meist auch bei ihnen wohnen.
  • Die Corona-Pandemie hat auch Einfluss auf diesen Bereich. Denn schließlich ist bei der 24-Stunden-Pflege ein enges Zusammenleben notwendig. Daher sollten in diesem Fall besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
  • Bei der Ein- und Ausreise der Betreuungskräfte ist Vorsicht geboten. Genau wie z.B. bei den Verhandlungen in Bezug auf Preiserhöhungen.

Aufgrund von Corona müssen Sie bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung reagieren. Schließlich wird die Betreuung von Dienstleistern übernommen, die teilweise zu Hause wohnen. Das ist aber eigentlich gar nicht möglich. Sie achten aber nicht nur auf die Hygiene, sondern auch auf verhinderte Einreise oder Nachverhandlungen bei den Verträgen. Wir geben Ihnen daher die Antworten auf die wichtigen Fragen.

Corona Impfstoff Warnung Interpol
Corona: Interpol warnt vor falschen Impfstoffen

Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff  zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als

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Ansteckungsschutz

Die Hygienemaßnahmen und die Einschränkung der sozialen Kontakte. 

Die Pflegebedürftigen und die Betreuungskräfte, mit denen sie zusammenleben, haben meist ein sehr enges Verhältnis. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass im Alltag, beim Zusammenleben und bei der Betreuungssituation auf bestimmte Regelungen in Bezug auf das Verhalten geachtet wird.

Das ist besonders wichtig, wenn Sie zur Covid-19-Risikogruppe gehören und dann achten Sie deutlich mehr als die Hygiene und das bedeutet:

  • niesen oder husten Sie immer in die Armbeuge
  • waschen Sie sich regelmäßig die Hände
  • vermeiden Sie das Hände schütteln
  • halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen

Außerdem ist es immens wichtig, dass Sie den Kontakt zu dritten Personen einschränken. Auch im öffentlichen Raum gibt es einige Regelungen, die für Sie oder die Betreuungsperson wichtig sind. Die Kontaktsperren der einzelnen Bundesländer sind dabei zu beachten, aber auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Die Maßnahmen ändern sich manchmal von Tag zu Tag. In den so genannten Allgemeinverfügungen informieren die örtlichen Behörden über die aktuellen Verhaltensregeln und auch die Medien und das Internet versorgen die Menschen mit den entsprechenden Informationen.

Halten Sie sich immer auf dem Laufenden, damit Sie sich und andere Personen nicht unnötig in Gefahr bringen.

Auch die Betreuungskraft muss sich an die Regelungen halten, die von den örtlichen Behörden zum Thema Corona aufgestellt sind.

Es kommt immer zu einem unausweichlichen direkten Kontakt zwischen dem Pflegebedürftigen und der Betreuungsperson, schließlich wohnt sie ihm Zuhause und versorgt ihn den ganzen Tag. Aufgrund des Alters und einer Vorerkrankung gehört der Pflegebedürftige zum Personenkreis der gefährdeten Personen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie auf die aktuellen Informationen vom Robert-Koch-Institut achten. Die Hinweise gelten für die stationäre und die ambulante Pflege, aber nicht unmittelbar für die 24-Stunden-Betreuung, aber trotzdem können sie hilfreich sein. Die Präventionsmaßnahmen sind zu beachten und sinngemäß auf die konkrete Betreuungssituation anzuwenden. Auch außerhalb der Versorgung bekommt die Betreuungskraft Mundschutz und Handschuhe, die zu tragen sind.

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Maßnahmen bei COVID-19 Symptomen

Seit dem Corona-Virus gibt es spezielle Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen, sobald Sie oder die Betreuungskraft Symptome aufweisen.

Sie selber haben Symptome:

  • Rufen Sie sofort bei Ihrem Hausarzt an und wenn Sie ihn nicht erreichen, dann wenden Sie sich an eine der speziellen Corona-Hotlines. Unter der bundesweit gültigen Nummer 116 117 erreichen Sie medizinisches Personal, aber haben Sie ein wenig Geduld, denn aufgrund der hohen Auslastung kommt es zu langen Wartezeiten.
  • Isolieren Sie sich sofort selber, wenn die ersten Symptome auftreten. Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Personen. Halten Sie sich an die Händehygiene und die Husten- und Niesregeln. Informieren Sie weiterhin die Betreuungskraft und deren Auftraggeber oder die Vermittlungsagentur.
  • Wählen Sie die Notfallrufnummer 112, wenn Sie eine akute Atemnot haben.

Die Betreuungskraft hat Symptome:

  • Die Betreuungskraft sucht einen ärztlichen Rat und wenn nicht anders möglich auch mit Zuhilfenahme des Dienstleisters. Zudem sind die oben genannten Schritte zu befolgen.
  • Das Dienstleistungsunternehmen beziehungsweise der Arbeitgeber der Betreuungskraft ist zu informieren. Auch die Agentur der Betreuungskraft ist zu informieren.
  • Die Betreuung ist schnellstmöglich einzustellen und die Betreuungskraft hat sofort einen räumlichen Abstand zu halten. Beachten Sie dabei unbedingt die Hygienemaßnahmen.

Bevor die Einreise der Betreuungsperson stattfinden, informieren Sie sich über die Krankenversicherung. Die Betreuungskraft ist mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet. Mit dieser Versicherungskarte erhält die Betreuungskraft auch in Deutschland medizinische Leistungen.

Sie beschäftigen die Betreuungskraft selber und haben mit ihr einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, dann zahlen Sie als Arbeitgeber Lohnfortzahlung, wenn die Kraft aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht sechs Wochen nach Eintritt der Erkrankung, dabei macht es keinen Unterschied ob es sich um eine Covid-19-Erkrankung oder eine andere Krankheit handelt. Sie als Arbeitgeber sind für zusätzliche Schutzmaßnahmen in der aktuellen Zeit verantwortlich und sind für die Wahrung der Gesundheit zuständig. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie alle Informationen rund um Arbeitgebermaßnahmen während der Corona-Zeit und auch das Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht bietet Auskunft.

Ansteckung festgestellt:

Befolgen Sie die Anweisungen des Gesundheitsamtes, wenn Sie oder Ihre Betreuungsperson positiv getestet sind. Ein Symptom-Tagebuch ist während der amtlich angeordneten Quarantäne zu führen und außerdem meldet sich jeden Tag das Gesundheitsamt, um über die aktuellen Maßnahmen zu informieren.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber der Betreuungskraft informiert wird und das gilt auch, wenn der Vertrag mit Hilfe einer Vermittlung zu Stande gekommen ist. Dann ist auch die Vermittlungsagentur zu informieren. Die weiteren Schritte sind schriftlich, am Telefon oder per Mail abzusprechen.

Nach Feststellung der Ansteckung reist die Betreuungskraft ab und während der Erkrankung können Sie keine neue Betreuungskraft beschäftigen. Aber während der Abwesenheit schulden Sie der Betreuungskraft auch keinen Lohn, da keine Dienstleistung erbracht wurde.

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Die Corona-Pandemie und die bestehenden Verträge

Vertragsrechtlich ändert sich nichts, solange es zu keiner Ansteckung kommt.

Das bedeutet, der bestehende Vertrag bleibt auch weiterhin aktiv und die Betreuungskraft bleibt bei Ihnen wohnen und leistet auch weiterhin ihre Dienste.

Allerdings kann es zu einer Versorgungslücke kommen, wenn ein Wechsel der Betreuungskraft stattfindet. Es gibt Haushalte, die arbeiten aus diesem Grund mit der Tandem-Variante. Die Tandem-Variante besagt, dass die Betreuungskraft alle sechs bis acht Wochen wechselt, immer zwischen zwei oder drei Personen. Allerdings bedenken Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation das Finden einer Wechselkraft schwierig ist. Entweder kann oder will niemand nach Deutschland einreisen.

Finden Sie keine einreisewillige Betreuungskraft, dann gibt es keine Dienstleistung und Sie müssen logischerweise auch keine Zahlung tätigen. Hält dieser Zustand länger an, dann haben Sie ein Kündigungsrecht. Dazu setzen Sie sich mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung und das per Mail oder schriftlich.

Corona sorgt für Preiserhöhungen

Die Anbieter konfrontieren die Verbraucher im Moment mit Preiserhöhungen und begründen diese mit erhöhten Kosten im Bereich der Betreuung.

Viele Transportunternehmen haben ihre Kosten erhöht, denn die Reise findet mittlerweile mit einer kleinen Personengruppe statt. Außerdem sorgen die Engpässe bei den Betreuungskräften dafür, dass die Honorare der Kräfte stark nach oben steigen.

Haben Sie einen bestehenden Vertrag, dann brauchen Sie einer Preisanpassung oder -erhöhung nicht zustimmen, wenn im Vertrag keine Klausel entsprechend vorhanden ist. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport sind ebenfalls in den Verträgen genau geregelt und dazu lesen Sie sich einfach die vorhandenen Vertragsunterlagen durch.

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Die Ein- und Ausreisebeschränkungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gelten Ein- und Ausreisebeschränkungen.

Die Einreise:

Laut dem Bundesinnenministerium ist den Betreuungskräften die Einreise nach Deutschland gestattet. Allerdings muss die Betreuungskraft geeignete Unterlagen aufweisen, darunter Arbeitsvertrag oder Auftragsunterlagen. Nicht einreisen dürfen Pflege- und Betreuungskräfte aus Drittstaaten, nur wenn sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums. Es kann auch vorkommen, dass das Herkunftsland die Einreise nicht erlaubt.

Die Bundesländer haben eine Corona-Einreise-Verordnung in die Wege geleitet und demnach muss der Einreisende in eine 14-tägige Quarantäne. Nur Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten oder deren Betreuung zwingend notwendig ist, bekommen eine Ausnahmeregelung. Allerdings handhaben die Bundesländer das sehr unterschiedlich und am besten informieren Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt.

Personen, bei denen Covid-19-Symptome festgestellt werden, müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben.

Die Ausreise:

Die Betreuungskräfte müssen teilweise in eine zweiwöchige Quarantäne bis sie die Erlaubnis zur Ausreise bekommen. Allerdings ändern sich diese Bestimmungen beinah täglich.

Die aktuellen Bestimmungen für diesen Bereich finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Sie stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung.

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Die Suche nach einer Betreuungskraft

In der aktuellen Zeit ist es schwer eine häusliche 24-Stunden-Betreuung zu finden, wenn Sie noch keine Betreuungskraft gefunden oder einen Vertrag geschlossen haben.

Die Einreise nach Deutschland ist erlaubt, aber trotzdem wollen viele Betreuungskräfte nicht einreisen, weil sie eine Ansteckung befürchten oder Angst haben, dass sie nicht mehr nach Hause reisen können. Auch eine drohende Quarantäne sorgt für einen Mangel an Betreuungskräften. Sie müssen höchstwahrscheinlich sehr lange auf eine Betreuungskraft warten und außerdem ist es schwer eine Person zu finden, die einen Führerschein hat und gute Sprachkenntnisse vorweisen kann.

Setzen Sie sich nicht unter Druck und suchen Sie in aller Ruhe nach einer Betreuungskraft.

„Grauer Pflegemarkt“ das Info-Telefon

Gerade in der aktuellen Situation stehen viele Fragen rund um die Betreuung im Raum.

Die Kollegen des Projektteams „Grauer Pflegemarkt“ haben ein Info-Telefon ins Leben gerufen. Zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beantworten Sie alle Fragen rund um die häusliche 24-Stunden-Betreuung.

Sie erreichen das Team in den Corona-Zeiten unter der Nummer 030/54 44 59 68 immer montags und dienstags von 10 bis 14 Uhr und mittwochs von 14 bis 18 Uhr.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Corona und 24-Stunden-Betreuung

1. Darf die Betreuungskraft auch während der Corona-Pandemie bei mir wohnen?

Die Betreuungskraft ist für die 24 Stunden Betreuung zuständig und demnach darf sie auch während der Corona-Pandemie im Haushalt leben. Sie gilt dann als im haushaltlebende Person.

2. Müssen die Hygienemaßnahmen für die Betreuungskraft eingehalten werden?

Grundsätzlich achtet die Betreuungskraft auf die Hygiene, aber in der aktuellen Situation sind die Hygienemaßnahmen strenger und sind einzuhalten. Mund-Nasen-Maske, Hände waschen und Abstand halten gehören zu den obersten Geboten.

3. Wie ist eine häusliche Betreuung mit 1,5 Meter Abtand möglich?

Bei der häuslichen Pflege gibt es Situationen, in denen die 1,5 Abstandregelung nicht eingehalten werden kann und das ist auch nicht notwendig. Aber dafür sollten alle anderen Regelungen eingehalten werden, um Sicherheit zu gewährleisten und sich selber zu schützen.

4. Wo finde ich Betreuungskräfte?

In der Regel finden Sie Betreuungskräfte über die Webseiten der Anbieter, aber es gibt auch Vermittlungsagenturen, die sich um die Vermittlung von Betreuungskräften kümmern.

5. Können auch Verwandte die häusliche 24-Stunden-Pflege machen?

Ja, auch Verwandte sind in der Lage die 24-Stunden-Betreuung zu übernehmen und das ist in den meisten Fällen sogar besser.

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Fazit

Auch während der Corona-Pandemie gibt es Personen, die eine 24-Stunden-Betreuungskraft brauchen. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei allen anderen Personen auch. Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten, genau wie alle anderen Regelungen zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung. Zudem gibt es in Bezug auf die Ein- und Ausreise einige Bestimmungen, die Sie einzuhalten haben, wenn Sie als Betreuungskraft aus dem Ausland kommen. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, um alle wichtigen Informationen zu bekommen.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-das-erstgespraech-ist-kostenfrei-und-unverbindlich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-das-erstgespraech-ist-kostenfrei-und-unverbindlich/#respond Sat, 20 Feb 2021 11:25:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61111 Gerade ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen brauchen im Alltag ein bisschen Unterstützung. Sie möchten sich z.B. bei den Alltagsaufgaben helfen lassen, dann wenden Sie sich an einen entsprechenden Dienstleister. Treffen Sie sich mit Ihm zum

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Gerade ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen brauchen im Alltag ein bisschen Unterstützung. Sie möchten sich z.B. bei den Alltagsaufgaben helfen lassen, dann wenden Sie sich an einen entsprechenden Dienstleister. Treffen Sie sich mit Ihm zum Erstgespräch und besprechen Sie die Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Erstgespräch besprechen Sie alle Wünsche und Vorstellungen detailliert, damit die haushaltsnahen Dienstleistungen nach den eigenen Wünschen erfüllt werden.
  • Eine vertraute Person ist beim Erstgespräch dabei, damit der eigene Hilfsbedarf besser eingeschätzt wird.
  • Lassen Sie sich von dem Dienstleister ein umfassendes Angebot erstellen.

Sie haben sich entschlossen, Hilfe im Haushalt anzunehmen, dann haben Sie eine schwere Aufgabe, denn Sie müssen einen passenden Dienstleister finden. Erste Anhaltspunkte liefert der Bekanntenkreis, denn er kann Empfehlungen aussprechen. Das Internet kann ebenfalls eine große Hilfe sein, aber auch Nachbarschaftshilfen oder die Pflegekasse, sowie die Kommunen können Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Unterstützung helfen.

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Unterstützungsbedarf vor dem Erstgespräch klären

Bevor Sie einen der zahlreichen Anbieter kontaktieren, sollten Sie zuerst überlegen, in welchem Bereich Sie genau Hilfe brauchen.

Welche Aufgaben möchten Sie gern abgeben, wo fehlt die Zeit und was fällt Ihnen mittlerweile schwer? Das sind z.B. die Fragen, die Sie sich stellen müssen-Wichtig ist dabei, dass Sie sie ehrlich beantworten. Daher: überlegen Sie, wie oft und zu welchen Gelegenheiten Ihnen eine Unterstützung durch eine dritte Person wichtig ist.

Sie haben eine Vorstellung von den Aufgaben, die der Dienstleister in Zukunft übernehmen soll? In diesem Fall kontaktieren Sie z.B. einen der Dienstleister und bitten Sie ihn zu einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch. Die Leistungen und die Preise variieren inzwischen sehr stark. Einen guten Eindruck erhalten Sie daher nur, wenn Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch

Mögliche vertragliche Details lassen sich mit dem Dienstleister im Vorfeld, mit Hilfe des kostenlosen Erstgespräches, klären.

Fragen sprechen Sie direkt an. Auf diese Weise erhalten Sie einen ersten Eindruck von dem Dienstleister. Das Erstgespräch ist am besten zuhause zu führen, damit der Dienstleister die Gegebenheiten vor Ort kennen lernt und die Situation gut einschätzt.

Nach Möglichkeit bitten Sie z.B. einen Angehörigen, Freund oder Nachbars zum Erstgespräch dazu. Manchmal ist es nicht so einfach, den eigenen Hilfebedarf richtig einzuschätzen und eine vertraute Person unterstützt beim Gespräch.

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Eindruck vom Dienstleister verschaffen

Bei dem Erstgespräch kommt es zu einem umfangreichen Gespräch, in dem auch alle Vorlieben und Wünsche anzusprechen sind.

Weisen Sie den Dienstleister auf Besonderheiten hin und fragen Sie in z.B., ob Sie einen Schlüssel hinterlegen können.

Sie sind z.B. mit dem Mitarbeiter nicht zufrieden? Welche Möglichkeiten bestehen dann?  Auch die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter ist sehr wichtig. Unter welchen Bedingungen arbeitet der Mitarbeiter, beispielsweise als Festangestellter mit gesetzlichem Mindestlohn oder als Minijobber.

Wenn der Mitarbeiter einmal verhindert ist, dann ist mit Sicherheit ein Ersatz vorgesehen. Aber auch diese Dinge müssen Sie erfragen.

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Alles rund um die Vorstellung durchsprechen

Das Erstgespräch dient zur Klärung aller allgemeinen Fragen und darüber hinaus, bekommen Sie die Gelegenheit den Dienstleister auf konkrete Vorstellungen anzusprechen.

Der Alltag und der Haushalt bestehen in der Regel aus Gewohnheiten und die Wünsche sind meist recht unterschiedlich. Die nachfolgenden Beispiele machen das deutlich.

Beispiel 1: Fenster putzen

Das Fenster putzen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, denn nicht nur der Wohnort ist entscheidend, sondern auch die persönliche Vorstellung. Z.B. Fenster nah eines Ackers oder an einer großen Straße macht man häufiger sauber als andere Fenster. Einige Menschen sind auch bereits mit einem jährlichen Fensterputz zufrieden, aber andere Menschen möchten einmal die Woche eine klare Scheibe. Es kommt daher zum Ärger, wenn im Vorgespräch der Fensterputz nur nebenbei angesprochen wird.

Beispiel 2: Einkaufen

Zum Beispiel beim Einkaufen kommt es ebenfalls auf die individuellen Vorstellungen an. Sie kaufen das Brot vielleicht schon seit Jahren immer bei dem gleichen Bäcker, aber er liegt ein bisschen weiter entfernt. Sie haben Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergie, so dass Sie nicht alle Lebensmittel essen dürfen. Der Dienstleister kann den Einkauf nur zu gut einschätzen, wenn er alle Details genau kennt.

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Checkliste für das Erstgespräch

Sie erstellen für das Erstgespräch am besten eine Art Checkliste, damit Sie auf jeden wichtigen Punkt auch detailliert eingehen können.

Die Checkliste gehen Sie zusammen mit dem Dienstleister Punkt für Punkt durch, damit keine Fragen offen bleiben. Zudem wissen Sie genau was Sie brauchen und beauftragen auch nicht mehr als wirklich notwendig.

Besprechung der Zahlungsmodalitäten

Beim Erstgespräch besprechen Sie auch die Zahlungsmodalitäten und dabei sind die folgenden Punkte sehr wichtig:

  • Wie erfolgt z.B. bei dem Dienstleister die Abrechnung, pauschal, nach Zeit oder nach erledigten Aufgaben?
  • Kommt es z.B. zu Zusatzkosten für Material oder Anfahrten?
  • Wie sieht z.B. die Taktung bei einer zeitbasierten Abrechnung aus, nach 5-Minuten-Takt oder nach 15- Minuten-Takt?
  • Wie hoch ist der gesamte Preis am Ende?
  • Wann wird in der Regel die Rechnung gestellt?

Ein Tipp zum Thema Entlastungsbetrag für zertifizierte Dienstleister

Personen, die mindestens Pflegegrad 1 haben, erhalten von der Pflegekasse inzwischen monatlich bis zu 125 Euro. Dieses Geld können Sie in die haushaltsnahen Dienstleistungen stecken. Die Chemie und das Angebot müssen allerdings zwischen der Person und dem Dienstleister stimmen und außerdem muss der Dienstleister von der Pflegekasse zertifiziert sein. Ansonsten zahlen Sie die Rechnung aus der eigenen Tasche.

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Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Vertrag prüfen und vergleichen

Der Dienstleister erstellt auf Basis der Wünsche nach dem Erstgespräch ein entsprechendes Angebot und darin sind alle Punkte enthalten.

Achten Sie unbedingt darauf, dass wirklich alle Punkte im Angebot aufgelistet sind, die Ihnen wichtig sind und dass keine Zusatzleistungen enthalten sind. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, wenden Sie sich daher an den Dienstleister und lassen das Angebot entsprechend anpassen. Sie unterschreiben grundsätzlich nichts, was Sie nicht verstehen.

Sie lassen sich einfach einen Mustervertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuschicken, denn das ist im Rahmen der Angebotserstellung möglich. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit alle Informationen in Ruhe zu prüfen und außerdem können Sie die verschiedenen Angebote der einzelnen Anbieter mit Leistung und Preis auf einen Blich vergleichen.

Das Erstgespräch ist immer unverbindlich und kostenfrei, auch wenn der Dienstleister zwei Stunden bei Ihnen war. Es entstehen für Sie keine Verpflichtungen ein Angebot anzunehmen, es direkt zu unterschreiben oder mehr Leistungen zu buchen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Zählt das Einkaufen auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Ohne das Einkaufen kann ein Mensch nicht überleben, denn der Einkauf sorgt für einen vollen Kühlschrank und demnach gehört das Einkaufen auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

2. Muss der Dienstleister zum Bioladen des Vertrauens zum Einkaufen?

Sie ernähren sich schon seit Jahren Bio und wollen daher auch in Zukunft nicht darauf verzichten. Dann besprechen Sie mit dem Dienstleister die Möglichkeiten. In der Regel wird der Dienstleister auch Wunsch auch in den Lieblingsbioladen fahren.

3. Was sind die Mindestanforderungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

Zu den Mindestanforderungen gehört das Einkaufen und das Führen des Haushaltes. Wäsche, Fenster putzen und Staub wischen sind hierbei die Grundaktionen. Die genauen Details sind daher im Vertrag festzuhalten.

4. Muss der Dienstleister meine Putzmittel verwenden?

Schon seit Jahren putzen Sie immer mit dem gleichen Putzmittel und bei der Wahl eines Dienstleisters sprechen Sie an, dass auch in Zukunft das Putzmittel zum Einsatz kommt. Der Dienstleister sollte darauf eingehen.

5. Welche Kosten kommen für ein Erstgespräch auf mich zu?

Für das Erstgespräch müssen Sie mit keinerlei Kosten rechnen, denn das Gespräch ist kostenfrei.

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Fazit

Sie haben sich entschieden, dass Sie für die Bewältigung des Alltags und des Haushaltes Hilfe brauchen und wollen einen entsprechenden Dienstleister beauftragen. In diesem Fall suchen Sie sich einen Dienstleister aus und führen ein kostenfreies Erstgespräch. In diesem Gespräch werden alle Details zu den haushaltsnahen Dienstleistungen durchgesprochen, von den Leistungen bis hin zu den Kosten. Vergleichen Sie verschiedene Angebote miteinander bevor Sie sich für einen Dienstleister entscheiden.

Der Beitrag Haushaltsnahe Dienstleistungen – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können – 125 Euro für die Entlastung im Alltag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-125-euro-fuer-die-entlastung-im-alltag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-125-euro-fuer-die-entlastung-im-alltag/#respond Wed, 20 Jan 2021 11:29:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60078 Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe

Der Beitrag Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können – 125 Euro für die Entlastung im Alltag erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe von 125 Euro im Monat und wird zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die pflegenden Angehörigen werden entlastet und mit Hilfe des Entlastungsbetrags lassen sich Angebote finanzieren.
  • Die Rechnungen müssen Sie einsammeln und diese reichen Sie bei der Pflegekasse ein.
  • Die Pflegekassen geben Auskunft darüber, welche Anbieter zugelassen sind.
  • 40% der Pflegesachleistungen lassen sich zusätzlich für die Entlastungsleistungen verwenden.
  • Sparen Sie nicht genutzte Beiträge an und nutzen Sie diese später bei Bedarf.

Entlastungsleistungen – was ist das?

Die Entlastungs- und Betreuungsangebote sind Unterstützungsleistungen. Sie stehen zusätzlich zur Verfügung und werden von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen genutzt.

Für einige Stunden im Monat übernimmt geschultes, ehrenamtliches oder professionelles Person die verschiedenen Aufgaben und die Pflegebedürftigen sind gut versorgt. Die pflegenden Angehörigen können zu neuer Kraft kommen und sich auf die Aufgaben neu konzentrieren.

Dazu kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:

  • Für alle Angebote, die zur Unterstützung im Alltag dienen und nur bei Anbietern, die nach Landesrecht eine Zulassung haben. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltags- und Pflegebegleiter und sogar Gruppenangebote.
  • Tages- und Nachtpflege, sowie die Kosten für die Unterkunft, die Mahlzeiten und Investitionskosten
  • Kurzzeitpflege
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Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Die Alltagsunterstützungen sind auch unter dem Namen niedrigschwellige Betreuungsangebote zu finden und diese sind in erster Linie für die Demenzkranken sehr spannend. Die kreativen Tätigkeiten erhalten die Fähigkeiten und können diese verbessern. Auch für die körperlich eingeschränkten Personen gibt es ein passendes Angebot in Bewegungs- und Koordinationsgruppen.

Beispielsweise kann das etwa so aussehen:

  • 1x in der Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen
  • einmal in der Woche der Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
  • 1x in der Woche ein Besuch des Bewegungsangebots
  • einmal in der Woche ein Spaziergang mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter
  • Begleitung zum Arzt, den Behörden oder Konzerten bei Bedarf wieder durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter

Wichtig:

Der Entlastungsbetrag kann unter gewissen Umständen auch für die ambulante Pflege und deren Leistungen eingesetzt werden. Die Pflegebedürftigen Personen, die nur einen Pflegegrad 1 haben, müssen nämlich die Leistungen des Pflegedienstes mitbezahlen. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 sind das Waschen und Anziehen, also die körperbezogenen Maßnahmen ausgeschlossen und sie dürfen nur mit Hilfe der Pflegesachleistungen bezahlt werden. Der Entlastungsbetrag dient lediglich zur Unterstützung für Hilfe im Haushalt oder die Alltagsgestaltung.

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Der Anspruch auf Entlastungsleistungen

Anspruch auf Entlastungsleistungen von 125 Euro im Monat haben alle Pflegebedürftigen, die Leistungen für einen ambulanten Dienst von der Pflegeversicherung bekommen.

Bei der Wahl muss der Anbieter nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sein, denn sonst kommt es nicht zu einer Zahlung.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass das Entlastungsgeld von 125 Euro im Monat nicht ausreicht, dann kann der Pflegebedürftige auch einen Teil seiner Pflegeleistung umwidmen. Auf diese Art und Weise lassen sich bis zu 40% der Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden und dass ist gerade dann sinnvoll, wenn die Pflege nicht in dem Ausmaß gebraucht wird. Der Antrag zur Umwidmung wird bei der Pflegekasse gestellt.

Informationen zur Kostenübernahme

Ein gesonderter Antrag ist zu stellen, wenn Sie den Entlastungsbetrag bekommen möchten.

Im Grunde hat jeder das Anrecht auf die Entlastungsleistung, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Person in den eigenen vier Wänden betreut wird.

Sie müssen die richtigen Rechnungen einreichen, denn nur dann erhalten Sie die Zahlung der Leistung. In diesem Fall gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip und das bedeutet, der Pflegebedürftige muss sich zuerst für ein entsprechendes Angebot entscheiden und den fälligen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen. Er bekommt dafür eine Rechnung und diese wird bei der Pflegeversicherung eingereicht. Die Versicherung prüft die Rechnung und ob das Angebot qualifiziert ist und erst dann erhalten Sie den Entlastungsbetrag.

Geben Sie eine Abtretungserklärung ab, dann findet die Abrechnung der Pflege- und Entlastungsleistung direkt mit der Pflegekasse statt. Die Abtretungserklärung ermöglicht einen Datenaustausch zwischen dem Dienstleiter und der Pflegeversicherung, aber Sie treten nicht in Vorkasse.

Wichtig ist, dass Sie regelmäßig einen Einblick in die einreichten Rechnungen erhalten, damit Sie das Budget gut im Blick haben.

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Entlastungsbeitrag für Kurz- und Verhinderungspflege nutzen

„Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht beispielsweise dann, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft sind und der Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 weiterhin in der Einrichtung der Kurzzeitpflege verbleibt, die Finanzierung nunmehr aber im Rahmen der Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI erfolgt. Gleiches gilt, wenn anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (z. B. Freizeiten für Menschen mit Behinderung).“

Hier handelt es sich um ein Zitat des Spitzenverbandes der Pflegekassen.

Ein Beispiel für einen besseren Einblick

Karl ist pflegebedürftig und eigentlich pflegt seine Tochter ihn. Nun ist die Tochter aber leider verhindert und kann ihren Vater in den kommenden Wochen nicht pflegen. Er braucht also eine Kurzzeitpflege, aber die Mittel für die Kurzzeitpflege sind leider schon aufgebraucht, denn Karl war in diesem Jahr schon in der Kurzzeitpflege. Aber die Tochter hat die Verhinderungspflege in diesem Jahr noch nicht in Anspruch genommen. Die Rechnung für die Kurzzeitpflege-Einrichtung übernimmt der Pflegebedürftige erst selber und holt sich die Kosten von der Pflegekasse zurück, aber in der Regel wird eine Abtretungserklärung fertig gemacht. Dadurch reicht der Anbieter seine Rechnung direkt bei der Pflegekasse ein und rechnet somit die Leistungen direkt ab.

Die Pflegekasse begleicht die Kosten und es kommt vor, dass noch Geld übrig bleibt, dazu gehören in der Regel die Investitionskosten und die Hotelkosten. Diese Kosten lassen sich mit dem angesparten Entlastungsbetrag finanzieren und auch dafür unterschreibt der Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung. Die Einrichtung rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab und der Pflegebedürftige stellt lediglich einen Antrag auf Erstattung, und er reicht die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Lassen Sie sich vom Anbieter immer eine Rechnungsdurchschrift geben, damit Sie wissen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben.

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Die ungenutzten Entlastungsleistungen

Wenn die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro nicht ausgeschöpft werden, dann stehen Sie für das restliche Kalenderjahr zur Verfügung.

Sie waren in einem Krankenhaus und haben im November nur 25 Euro der Leistungen ausgegeben, dann stehen Ihnen für den Dezember die 100 Euro aus dem November zur Verfügung. Dazu kommen die regulären 125 Euro für den Dezember und somit stehen Ihnen im Dezember dann 225 Euro zur Verfügung. Das restliche Geld nehmen Sie einfach mit ins kommende Kalenderjahr, aber bedenken Sie, dass der Restbetrag am 30. Juni verfällt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Entlastungsbeitrag

1. Wer erbringt die Entlastungsleistungen?

Die Entlastungsleistung wird von speziellen Gewerbetreibenden erbracht und dazu gehören meist Pflegedienste und besondere Agenturen. Der Anbieter arbeitet nach dem Landesrecht und ist von der Pflegekasse zugelassen. Er rechnet entweder direkt mit der Pflegekasse oder über den Betroffenen ab. Diese Entscheidung trägt der Pflegebedürftige und seine Angehörigen selber.

2. Eignet sich der Entlastungsbetrag für Essen auf Rädern?

Essen auf Rädern und andere Menü-Bringdienste finanzieren Sie nicht mit dem Entlastungsbetrag. Diese Versorgungsform lässt sich mit Hilfe des Sozialamtes finanzieren und nicht durch die 125 Entlastungsbetrag der Pflegekasse.

3. Wann verfällt der Entlastungsbetrag aus 2020?

Der Entlastungsbetrag aus 2020 lässt sich noch bis 30. Juni 2021 einsetzen und erst danach verfällt er.

4. Was ist eine Entlastungsleistung?

Als Entlastungsleistung zählen verschiedene Angebote, die von einem Pflegebedürftige nutzbar sind und zur Alltagsbetreuung dienen. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote und Alltags- und Pflegebegleiter. Bei der Tages- und Nachtpflege werden auch die Unterkunft, die Mahlzeit und die Investitionskosten durch den Entlastungsbetrag abgedeckt.

5. Wo wird der Entlastungsbetrag beantragt?

Stellen Sie den Entlastungsantrag bei der zuständigen Pflegekasse. Sie brauchen keine spezielle Form einhalten, denn die Pflegekasse hat entsprechende Vordrucke da. Füllen Sie diese einfach sachgemäß aus.

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Fazit

In der heutigen Zeit pflegen viele Angehörige ihre Pflegebedürftigen in den eigenen viere Wänden. Der Grund ist einfach, denn die Betroffenen verlassen ihre Wohnung ungern. Aus dem Grund gibt es nicht nur die mobilen Pflegedienst, sondern auch spezielle Angebote, damit die Betreuung Zuhause stattfindet. Der Angehörige braucht zwischendurch eine Pause und kann auf den Entlastungsbetrag setzen. Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse angeboten und unterstützt die Angehörigen finanziell. 125 Euro im Monat stehen jeder Person zu und mit einem Antrag erhalten Sie das Geld. Das Geld steht für Tages- und Nachtpflege, Betreuung und Gruppenangebote zur Verfügung. Bleibt Geld übrig, dann nutzen Sie es im kommenden Monat. Bis zum Juni des folgenden Jahres besteht die Möglichkeit der Nutzung, danach verfällt der Entlastungsbetrag.

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Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreutes-wohnen-eine-alternative-fuers-wohnen-im-alter-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreutes-wohnen-eine-alternative-fuers-wohnen-im-alter-wissenswertes/#respond Mon, 30 Nov 2020 13:19:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56546 Senioren können durch betreutes Wohnen profitieren und der Übergang ist später nicht so schwierig, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Jedoch sollten Sie sich genau informieren, da Hochglanzbroschüren die Angebote meist attraktiver anbieten, als sie

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Senioren können durch betreutes Wohnen profitieren und der Übergang ist später nicht so schwierig, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Jedoch sollten Sie sich genau informieren, da Hochglanzbroschüren die Angebote meist attraktiver anbieten, als sie dann am Ende sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betreutes Wohnen wird oft auch Servicewohnen genannt. Da es keinen rechtlichen Schutz auf diese Bezeichnung gibt, gibt es ebenso wenig rechtlich bindende Angaben, wie das Wohnen wirklich aussehen muss.
  • Die Bewohner leben beim betreuten Wohnen zur Miete, manchmal auch in einer Eigentumswohnung. Sie können diverse Leistungen zubuchen, wie Hausnotruf, Wäscheservice und vieles mehr.
  • Bevor die Entscheidung für ein Haus fällt, sollten Sie sich mehrere Verschiedene ansehen und diese vergleichen.

Was ist Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine Definition, die schnell missverstanden wird.

Das Wort „betreut“ lässt schnell den Eindruck erwecken, dass der Pflegebedürftige hier auch regelmäßig von Pflegepersonal betreut wird. Doch das ist hier nicht der Fall, obwohl diese Leistung später dazu gebucht werden kann. Im Grunde sollte man hier eher vom Service-Wohnen sprechen.

Rechtlich gesehen ist das Wort Betreutes Wohnen nicht im Gesetz geschützt, weshalb die Konzepte Auslegungssache sind.

So gibt es Wohnungen, die neben einem Pflegeheim befindlich sind und somit auch ihre Vor- und Nachteile haben. Zwar handelt es sich um Wohnungen, die seniorengerecht sind, die aber manchmal auch nur einen Hausmeisterdienst bieten und sonst nichts. Andere wiederum sind wie Hotels ausgestattet und bieten den Senioren sogar Wellnessangebote oder Urlaubsreisen. Dementsprechend unterschiedlich sind die Preise, weshalb es ratsam ist, sich genau zu erkundigen. Überlegen Sie gut, welches Haus Ihren Ansprüchen entspricht.

In der Regel können Sie ein Appartement kaufen oder mieten und zusätzliche unterstützende Leistungen. Zwar mag der Hausnotruf meist schon Standard sein, doch ein Wäscheservice oder Pflegeleistungen gehören erst dazu, wenn Sie benötigt und gewünscht werden. Es erwartet Sie somit keine komplett Versorgung, weshalb diese Form für Menschen gedacht ist, die noch eigenständig sind und erst später Hilfe brauchen. Wer jetzt schon pflegebedürftig ist oder eine Demenz Erkrankung hat, ist hier nicht gut aufgehoben.

Manche Wohnstifte und Seniorenresidenzen werben auch mit betreutem Wohnen: Passen Sie hier auf, was genau hinter dieser Bezeichnung steckt. Jedoch ist auch zu bedenken, dass die Preise für diese Wohnanlagen meist wesentlich höher sind als die regulären stationären Pflegeeinrichtungen.

Andererseits können Sie sich auch an Qualitätssiegeln orientieren. So gibt es in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen spezielle Siegel. Zudem gibt es die DIN Norm 77800, die eine Zertifizierung für Wohnanlagen ist.

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Service-Leistungen für Service-Wohnen

Je nach Einrichtung können die Service-Leistungen ganz unterschiedlicher Art sein.

Achten Sie auf die Bezeichnung Wohnen und Service, denn das ist ausschlaggebend.

Wohnen

Hier können Sie eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung beziehen. Wobei der Schnitt, die Ausstattung und die Größe der Wohnung ganz unterschiedlich sein können. Sie alle sind jedoch seniorengerecht geschnitten und ausgestattet (z. B. barrierefrei oder Apotheken und Ärzte in direkter Nähe).

Serviceleistungen

Sie werden hier große Unterschiede erkennen. So haben manche Häuser einen Hausmeisterservice, andere nur einen Ansprechpartner, wenn ein Hausmeister benötigt wird. Hier kommt es darauf an, wie hilfsbedürftig die Senioren sind. Wohnen überwiegend agile Menschen in der Anlage, reicht Ihnen ein Ansprechpartner und kleine Reinigungsarbeiten übernehmen sie noch selbst. Wohnen dagegen mehr hilfsbedürftige Menschen in der Anlage, so wird ein regelmäßiger Hausmeisterdienst benötigt. In der Regel bietet die Wohnanlage Grundleistungen sowie Zusatz- oder Wahlleistungen, die nach Bedarf genutzt werden können.

Grundleistungen

Grundleistungen müssen vorhanden sein, damit sich Betreutes Wohnen auch so nennen darf. Grundsätzlich bedeutet das für Sie, je weniger Grundleistungen Sie brauchen, umso günstiger wohnen Sie. Folgende Leistungen gehören dazu:

  • Ansprechperson

Sie werden beim Modell Betreutes Wohnen keine rund um die Uhr Betreuung erhalten, haben aber zu gewissen Zeiten einen Ansprechpartner, der Hilfe besorgen kann. Wichtig ist, dass diese Person auch feste Sprechzeiten hat und im Urlaubs- oder Krankheitsfall eine Vertretung.

Diese Person ist nur für die Organisation zuständig, nicht aber für Pflegeleistungen. So kann sie auch beim Organisieren von Veranstaltungen, Dienstleistungen oder bei behördlichen Fragen helfen.

  • Hausnotruf

Die Wohnanlage kann über einen eigenen Hausnotruf mit Personal verfügen oder über einen Hausnotruf, der über eine Notrufzentrale besetzt ist. Umso wichtiger ist es, dass der Notruf täglich rund um die Uhr zur Verfügung steht. Ebenso ist entscheidend, dass der Senior den Hausnotruf überall auf der Anlage nutzen kann. Es sollte möglich sein, dass der Hausnotruf auch kurzfristig innerhalb eines Tages freigeschaltet wird, wenn er als Wahlleistung genutzt wird.

  • Hausmeisterdienst

Damit die Wohnanlage sauber und gepflegt bleibt und Schäden ausgebessert werden, ist ein Hausmeister notwendig. Er ist für den Winterdienst, die Mülltonnen, die Pflege der Freiflächen und vieles mehr zuständig. Damit diese gelingt, ist es wichtig, dass er regelmäßig auf der Anlage und auch notfalls über Mobiltelefon erreichbar ist. Jeder Bewohner sollte die Nummer ausgehändigt bekommen.

Achtung: Innerhalb der einzelnen Wohnungen ist ein Hausmeisterdienst kein Standard und es gehört auch nicht zu seinen Aufgaben.

  • Wahlleistungen

Alle Leistungen, die nicht zu den Grundleistungen gehören, sind Wahlleistungen. Diese können Sie nach Belieben oder Bedarf wählen, müssen Sie aber nicht.

So können Sie Haushaltshilfen, Wäscheservice oder ambulante Pflege und vieles mehr zu buchen. Für die Vermittlung sprechen Sie mit dem Betreuungspersonal der Anlage. Sie können aber auch selbst die Buchung der Wahlleistungen übernehmen. Die Endabrechnung machen Sie dann direkt mit dem Anbieter.

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Nötige Verträge

Bevor Sie in Ihre Miet- oder Eigentumswohnung ziehen, benötigen Sie einen Kauf- oder Mietvertrag sowie einen Dienstvertrag für die benötigten Grundleistungen.

Falls nötig können oder müssen nach dem Einzug weitere Verträge, wie zum Beispiel für Wahlleistungen abgeschlossen werden.

Miet- oder Kaufvertrag

  • Es muss aus dem Vertrag hervorgehen, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Ebenso ist die Wohnung genau zu beschreiben, wie Ausstattung, Appartementnummer, Größe und die Anzahl der Räume. Angaben wie altersgerecht oder seniorengerecht sind nicht zulässig. Stattdessen sollte diese Tatsache nach DIN 18040 Teil 2 direkt vom Verkäufer oder Vermieter versichert werden. Da die DIN 77800 im Vertrag keine Verpflichtung ist, sollte sie im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
  • Es müssen die genauen Kosten gelistet sein. Welche Höhe hat die Miete, wie hoch sind die Nebenkosten und welche Kosten sind pauschal angerechnet, respektive welche Kosten richten sich nach dem Verbrauch.
  • Achten Sie darauf, dass die Miethöhe dem ortsüblichen Mietspiegel entspricht, wobei Zuschläge für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen oder baulicher Ausstattung in der Wohnung erlaubt sind.
  • Schließen Sie nur unbefristete Mietverträge ab. Zudem sollte es eine Klausel geben, dass der Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf.

Dienstvertrag

  • Hier wird die Grundleistung geregelt, also zum Beispiel der Hausnotruf. Oftmals nennt er sich auch Service-Vertrag oder Betreuungsvertrag. Meist gehört er fest zum Mietvertrag und kann ohne diesen nicht abgeschlossen sowie gekündigt werden.
  • Alle gebuchten Leistungen müssen aus dem Vertrag hervorgehen. Ebenso der Umfang der Leistungen und die gebuchte Zeit. Gerade neutrale Begriffe wie „regelmäßig“ sind nicht zulässig, da sie Auslegungssache sind.

Weitere Verträge

  • Zusatzleistungen wie Essen auf Rädern, Haushaltshilfen, Wäscheservice und vieles mehr benötigen eigene Verträge. Diese sind nicht an den Mietvertrag gebunden und können unabhängig davon gekündigt werden.
  • Meist startet das Mietverhältnis ohne Pflegebedürftigkeit, welche aber nach geraumer Zeit eintreten kann. Somit stellt das Betreute Wohnen eine Alternative zum Pflegeheim dar. Alle Pflegeleistungen würde dann ein Pflegedienst übernehmen, der durch die Betreuungskraft der Anlage organisiert werden kann.
  • Mit dem Pflegedienst ist ein Vertrag abzuschließen, mit einer Auflistung aller zu erbringenden Leistungen.
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Die Kosten für Betreutes Wohnen

Bei den Kosten haben die Anbieter eine freie Preisgestaltung.

Somit können die Preise je nach Anbieter und Wohnort ganz unterschiedlich hoch sein. Meist sind Stadtwohnungen teurer als Landwohnungen. Überlegen Sie somit schon bei der Suche, in welcher Region Sie gerne leben würden.

Die nachfolgenden Kurzinformationen sollen Ihnen einen Überblick bieten.

Wohnen

  • Unterscheiden Sie bei den Kosten zwischen Miet- oder Kaufwohnung. Bedenken Sie, dass Sie bei beiden Varianten etwa 10 Prozent über den in der Region üblichen Miet- bzw. Kaufpreisen liegen. Dies rechtfertigt die Ausstattung, welche barrierefrei sein muss.
  • Bei einer Mietwohnung fallen zur Nettokaltmiete noch Kosten für Mietnebenkosten an. Dazu gehören Wasser, Strom, Heizung, Müllabfuhr und Abwasser.
  • Erkundigen Sie sich nach dem ortsüblichen Mietspiegel. Daraus können Sie ersehen, wie die Mieten im Schnitt in der Region sind. Er soll Ihnen als Orientierung dienen, um zu sehen, ob der Preis angemessen ist.
  • Beim Kaufpreis ist die Region entscheidend, weshalb er unterschiedlich sein kann. Ebenso kommt es auf die Ausstattung und Lage der Wohnung an.

Dienstleistungen

  • Hier wird jeden Monat ein fester Pauschalbetrag fällig. Diesen müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie die Leistungen nicht benötigen.
  • Fragen Sie genau nach, welche Leistungen in dem Betrag enthalten sind. Da dies von Anbieter zu Anbieter verschieden sein kann, ist es schwierig, sich nach einer Norm bei den Kosten zu richten. Achten Sie darauf, dass auch alle Grundleistungen in dem Vertrag erwähnt werden.
  • Gehen Sie von der niedrigsten Pauschale aus, so liegt diese bei 15 Euro monatlich. Gehen Sie davon aus, dass ein Hausnotruf genutzt wird und eine Betreuungskraft in der Anlage anwesend ist, so liegen die Kosten schon bei 60 bis 150 Euro monatlich. Sehen Sie sich nun noch Residenzen an, so können die Beträge für eine Maximalbetreuung bei mehreren Hundert Euro im Monat liegen.
  • Der Grundservice bietet meist keine Wahlleistungen wie Essen auf Rädern an.
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Die Funktionsweise des Betreuten Wohnen

Meist bezahlen die Bewohner das Betreute Wohnen aus eigener Tasche.

Das gilt für die Miete, aber auch für alle Serviceleistungen und Wahlleistungen.

Jedoch gibt es bei manchen finanziellen Situationen die Option, zumindest einen Teil dieser Kosten von anderen Stellen finanziert zu bekommen.

Wohnberechtigungsschein

Manche Einrichtungen für Betreutes Wohnen sind öffentlich gefördert. Aus diesem Grund ist der Mietpreis auch günstiger als ortsüblich. Hier benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt Ihrer Stadt, um eine Wohnung zu bekommen.

Wohngeld

Einkommensschwache Menschen bekommen Wohngeld, damit sie ihre Wohnung finanzieren können, und das gibt es auch für Betreutes Wohnen. Es wird als Mietzuschuss ausbezahlt. Welche Höhe das Wohngeld beträgt, wird von Fall zu Fall entschieden und richtet sich nach der Größe des Haushalts, der verfügbaren Einkommen und der Miethöhe. Antragsformulare bekommen Sie über die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Leistungen des Sozialamtes

  • Bevor Sie in Betreutes Wohnen ziehen:

Beziehen Sie bereits Leistungen vom Sozialamt, so sollten Sie die Kostenregelung schon vor einem Umzug klären. Hier kommt es darauf an, ob die Kosten auch nach dem Sozialhilfegesetz angemessen sind. In diesem Fall kann das Sozialamt die Grundpauschale und Mietkosten übernehmen. Es gibt hier jedoch keine einheitliche Regelung.

  • Bereits in Betreutem Wohnen lebend:

Sollten Ihre Ersparnisse und Einkünfte nicht mehr ausreichen, können Sie beim Sozialamt Leistungen beantragen. Dies geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bedenken Sie, dass erst ab Antragstellung Leistungen gewährt werden können, weshalb Sie sich schon frühzeitig darum bemühen sollten. Das Sozialamt wird in diesem Fall Ihre finanziellen Verhältnisse, aber auch die Ihrer unterhaltspflichtigen Kinder prüfen.

Grundsicherung

Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung, die Menschen mit zu geringem Einkommen, ältere Menschen und erwerbsgeminderte Menschen absichern soll. Die Grundsicherung ist beim Grundsicherungsamt zu beantragen, welches sich im Sozialamt Ihres Wohnortes befindet.

Leistungen der Pflegeversicherung

Eines vornweg – von der Pflegekasse können Sie keine Leistungen für die Miete für das Betreute Wohnen erwarten. Jedoch kann Sie die Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst abdecken oder den Umbau in eine seniorengerechte Wohnung. Es muss aber eine Pflegebedürftigkeit bestehen.

  • Pflegekassen bezahlen bei Pflegebedürftigkeit auch den Hausnotruf.
  • Die Pflegekasse kann den Umbau in eine barrierefreie Wohnung bezuschussen.

Leistungen der Krankenversicherung

Für Leistungen wie Verbandwechsel, Insulingabe oder Medikamentengabe kann die Krankasse die Kosten übernehmen, da es sich hier um medizinische Leistungen handelt. Auch Hilfsmittel wie Rollatoren oder Wechseldruckmatratzen können finanziert werden.

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Vor dem Umzug beachten

Bevor der Umzug ins Betreute Wohnen startet beachten Sie dies:

  • Sind Sie noch selbstständig und brauchen Sie nur ein wenig Unterstützung, so ist Betreutes Wohnen genau richtig. Die Wohnungen sind meist baulich besser auf Senioren abgestimmt und im Notfall lässt sich schneller die entsprechende Hilfe organisieren.
  • Sind Sie sicher, dass Sie umziehen möchten, so überlegen Sie genau, welche Anlage für Sie in Betracht kommt. Meist gibt es für Betreutes Wohnen lange Wartelisten und es kann lange dauern, bis Sie eine Wohnung bekommen. Planen Sie deshalb lieber etwas früher.
  • Sehen Sie sich verschiedene Einrichtungen genau an und vergleichen Sie.
  • Verlassen Sie sich nicht auf Prospekte und Bilder aus dem Internet. Machen Sie sich selbst ein Bild davon. Übersichtsportale im Internet können hilfreich sein, um Vergleiche zu erstellen.
  • Schauen Sie sich mit einer Vertrauensperson mehrere Anlagen an.
  • Können Sie sich die Anlage nicht selbst ansehen, so lassen Sie dies eine Vertrauensperson machen. Erstellen Sie hierfür aber eine Checkliste mit Dingen, die Ihnen wichtig sind.
  • Sprechen Sie mit einem Vermieter. Er soll Ihnen alles erklären und zeigen. Auch Fragen bezüglich der Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit, Kostenfestlegung und vieles mehr können Sie mit ihm klären. Scheuen Sie sich nicht davor, zu fragen, welches Aufnahmealter die Anlage hat oder ob Sie auch mit einem Wohnberechtigungsschein gerne gesehen sind.
  • Der Betreuungsträger kann Sie über die verschiedenen Serviceleistungen informieren. Fragen Sie, ob die Betreuungskraft eine Qualifizierung hat und wann bzw. wie sie erreichbar ist. Wird der Hausmeister regelmäßig anwesend sein und welche Tätigkeiten übernimmt er? Wie ist die Organisation des Hausnotrufs bezüglich internem oder externem Personal? Besteht die Möglichkeit, auch bei späterer Pflegebedürftigkeit gepflegt zu werden? Welche Serviceleistungen werden angeboten und welche Kosten werden dafür veranschlagt?

Ebenso hilfreich für Ihre Entscheidung

  • Sprechen Sie gerne auch mit anderen Mietern, um sich ein Bild zu machen.
  • Besuchen Sie Infoveranstaltungen.
  • Achten Sie auf die Größe der Wohnungen und welche Ausstattung Sie bieten. Ist das Bad groß genug, um auch mit einem Rollator hineinzukommen? Stellen Sie sich die Wohnung so vor? Passen Ihre Lieblingsmöbel bzw. ist die Wohnung bereits möbliert?
  • Wie ist die Lage der Anlage? Zentral oder abseits? Können Sie Ärzte, Geschäfte, Apotheken und vieles mehr gut erreichen? Werden Gemeinschaftsräume geboten? Gibt es eine nutzbare Gartenanlage?
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes

1. Ist Betreutes Wohnen auch etwas für pflegebedürftige Menschen?

Sofern Sie bereits auf Hilfe angewiesen sind, ist das Konzept des Betreuten Wohnens nicht mehr ideal. Im Idealfall sind Sie noch selbstständig und benötigen erst später irgendwann Hilfe.

2. Ist Beteutes Wohnen teuer?

Die Kosten sind durchaus hoch. So müssen Sie eine Miete oder einen Kaufpreis von etwa 10 Prozent über ortsüblichen Mietspiegel rechnen. Zudem entstehen Ihnen noch Kosten für Serviceleistungen und Grundleistungen.

3. Bezahlt das Sozialamt einen Teil der Kosten?

Sofern Sie schon wissen, dass Sie sich Betreutes Wohnen nicht leisten können, sprechen Sie erst mit dem Sozialamt darüber. Sollten Sie bereits in einer Anlage leben und später merken, dass das Geld dafür nicht reicht, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig beim Sozialamt.

4. Sind alle Wohnanlage gleich?

Die Unterschiede sind hier sehr groß, weshalb Sie sich genau erkundigen sollten. So gibt es durchaus auch Häuser, die Luxushotels gleichen und auch dementsprechend kosten.

5. Worauf sollte man bei der Wohnungsbesichtigung achten?

Erfragen Sie unbedingt, welche Leistungen Ihnen die Anlage zu bieten hat. Besehen Sie sich aber auch die Wohnungen genau. Sind diese barrierefrei, bieten Sie Ihnen genügend Platz und vor allen Dingen – gefällt Ihnen die Wohnung?

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Fazit

Sofern Sie noch in den eigenen vier Wänden leben und mit dem Gedanken spielen, in Betreutes Wohnen zu ziehen, kümmern Sie sich bald darum. Die Wartelisten für Seniorenresidenzen sind lang und die Wartezeit kann auch ein paar Jahre betragen. Planen Sie deshalb lieber etwas früher, damit Sie auch in der neuen Wohnung noch von Ihrer Selbstständigkeit profitieren können.

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