Der Beitrag Dubiose Geldanlagen im Internet: Woran Sie ein Schneeball- oder Pyramidensystem erkennen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Je höher die Rendite angeblich ist, umso hellhöriger sollten Sie sein. Nicht selten verbirgt sich hinter einer „Altersvorsorge“, einem „Crowdfunding“ oder einer „Spende“ ein Schneeballsystem, das Ihnen eine besonders attraktive Gewinnspanne verspricht. Angebote der Kategorie Schneeballsystem finden Sie vor allem auf Online-Plattformen und in sozialen Netzwerken.
Leider ist bei einem Schneeballsystem davon auszugehen, dass ausschließlich die Initiatoren ihren Schnitt machen.
Wer bestenfalls seinen Einsatz anstelle eines größeren Gewinns kassieren kann, hat allen Grund sich zu beschweren. Genau dies tun immer mehr Verbraucher. Die Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, kommen aus elf Bundesländern und betreffen verschiedene Anbieter. Marktwächter Finanzen nahm diese Beschwerden zum Anlass, die Websites von mehr als 50 Anbietern unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis ist bedenklich: Abgesehen davon, dass gut zwei Drittel dieser Anbieter ihre Domains im Ausland angemeldet haben, fehlt bei gut 50 Prozent das Impressum. Erst recht nachdenklich stimmt die Existenz einer Postfachadresse in Panama, unter der sich gleich mehrere Anbieter registriert haben.
Soziale Medien wie Facebook und WhatsApp dienen der Verbreitung von Schneeballsystemen.
Das Marktwächerteam hat im Zuge seiner Untersuchung entdeckt, dass oftmals ein Like eines Beitrages ausreicht, um ein Angebot für die Teilnahme an einem Schneeballsystem zu erhalten. Der Austausch von Handynummern via Facebook-Messenger gewährt den notwendigen Zutritt zur zugehörigen WhatsApp-Gruppe. Unter anderem warnt das Marktwächterteam vor Angeboten mit betrügerischer Absicht. Im Intern erwecken derartige Angebote häufig den Anschein, seriös und gewinnbringend zu sein. .
Grafisch dargestellt sieht ein Schneeballsystem aus wie ein beständig wachsender Schneeball, der einen Hang herabrollt: Es kommen immer mehr Teilnehmer hinzu.
Wer erst einmal Teil eines Schneeballsystems ist, trägt zum Erhalt des Systems bei, indem er immer wieder neue Teilnehmer wirbt. Alle Neuhinzugekommenen müssen ebenfalls weitere Teilnehmer anwerben. Für jeden neuen Teilnehmer erhält der Werber eine Art Kopfgeld. Um das häufig formulierte Versprechen eines langfristig guten Geschäfts einhalten zu können, müsste ein Schneeballsystem unendlich weiterwachsen. Abgesehen von dem Kopfgeld erhält der Einzelne üblicherweise keine Leistung.
In Deutschland sind Schneeballsysteme deshalb verboten: Nicht selten handelt es sich bei einem Schneeballsystem schlicht und ergreifend um Betrug. Denn die eigentlich erforderliche Zahl an Neumitgliedern ist alsbald nicht mehr zu erreichen. Tatsächlich ist jedes Schneeballsystem von Vornherein zum Scheitern verurteilt, da ein unendliche Zunahme der Teilnehmerzahl unmöglich ist. Wer sich dies vor Augen hält, weiß, dass er sein Geld lieber anderweitig investieren sollte.
Typisch für ein Schneeballsystem ist der Erhalt von Kopfgeld für jeden neu gewonnenen Partner. Kopfgeld ist eine recht zutreffende Bezeichnung, da es letztlich nur um die Rekrutierung weiterer Partner geht. Der Erwerb eines realen Produktes ist dagegen nicht vorgesehen. Umgekehrt bedeutet die Teilnahme an einem Schneeballsystem für alle Neuen, dass sie eine Lizenz zu zahlen haben. Da die jeweils Oberen innerhalb dieses Systems Geld erhalten, die jeweils Unteren indes Geld zahlen, sind letztere benachteiligt. Jeder, der erst einmal einem Schneeballsystem angehört, muss möglichst viele Personen anwerben, um selbst wenigstens etwas profitieren zu können.
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Der pyramidenähnliche Aufbau eines Schneeballsystems ist das Grundgerüst für diese spezielle Art Geschäftsmodell darstellt.
Jemand, der als Teilnehmer an einem Schneeballsystem geworben wurde, soll einen festgesetzten Betrag an seinen Anwerber zahlen – beispielsweise 100 Euro. Diese Kosten kann der neue Teilnehmer angeblich rasch wieder ausgleichen, indem er seinerseits weitere Partner findet. Bei zehn angeworbenen Partnern erhielte ein Teilnehmer zehnmal 100 Euro. Demgegenüber stünden die 100 Euro Einsatz. Folglich betrüge der Gewinn 900 Euro. Da aber auch die jeweils letzte Ebene der Pyramide nicht nur bezahlen möchte, sondern auch verdienen möchte, müsste das System ewig weiterlaufen. Selbst unter Berücksichtigung der etwa 7,8 Milliarden Menschen auf der Erde wäre in absehbarer Zeit das Ende des Schneeballsystems erreicht. Zumindest die Reihe mit der sehr großen Zahl an zuletzt Hinzugekommenen hätte ausschließlich Kosten.
Dass Menschen überhaupt erst bereitwillig Geld investieren setzt Überredung voraus. Zumeist gelingt dies, wenn der Anbieter einen Gegenwert für den gezahlten Betrag in Aussicht stellt. Da es bei einem Schneeballsystem aber keinen Gegenwert geben kann, ist der Tatbestand des Betrugs gegeben. Letztlich täuscht der Anbieter die hinzukommenden Teilnehmer, um sich zu bereichern. Immerhin reicht eine einzige Person aus, ein Schneeballsystem beizeiten zu beenden: Eine Anzeige bei der Polizei oder die Überzeugung des Anwerbers Illegales zu fördern macht es möglich.
Sie haben bereits Erfahrungen mit Schneeballsystemen machen müssen? Bitte helfen Sie anderen Verbrauchern, indem Sie diese mittels Beschwerdeformular einfach und kostenlos mitteilen.
Erfolgreich sind vor allem seriös wirkende Schneeballsysteme. Damit Sie auf kein Schneeballsystem hereinfallen, gibt es aber einige Punkte, an denen Sie ein illegales Geschäftsmodell erkennen können.
Vorsicht, neue Bedrohung „Nachricht von Ihrem Kundenservice“ im Umlauf. Betrüger versuchen mit Phishing-Mails ahnungslose PayPal-Kunden in die Falle zu locken. Es geht um neue Sicherheitsbestimmungen, Daten-Verifizierungen oder angebliche Rücklastschriften. In unserer Übersicht finden Sie alle aktuell versendeten
FAQs zum Thema Schneeballsysteme
Nein, MLM (Multi-Level- oder Network-Marketing) gilt als seriöse Art des Direktvertriebs.
Betreiber eines Schneeballsystems können mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren rechnen.
Wer an einem Schneeballsystem teilnimmt und Einnahmen hierdurch erzielt, muss diese gemäß § 20 Abs. 1, Nr. 4 Einkommensteuergesetz versteuern.
Zwar haben Sie rechtlich betrachtet Anspruch auf Betragsrückzahlung, praktisch ist die Anspruchsdurchsetzung aber schwierig. Scheitert sie häufig schon an der Ermittlung des ursprünglichen Initiators.
Anstatt Ihrem Freund zu seiner Provision zu verhelfen, sollten Sie ihm lieber erklären, dass das Geschäftsmodell illegal ist und viele Leute um ihr Geld bringen wird.
Wenn Sie auf einen Trickbetrüger oder Fakeshop reingefallen sind, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. In den meisten Bundesländern geht das online über die Internetwache der Polizei. Wir erklären, was Sie bei der
Früher wurden sie von Hand zu Hand weitergereicht, heute gibt es sie in Form von Social Media Beiträgen: Kettenbriefe oder Angebote, an einem Schneeballsystem teilzunehmen. Vorsicht war und ist geboten, um nicht ein illegales Geschäftsmodell zu unterstützen. Spätestens wenn klar ist, dass es gar keinen Gegenwert für Ihren eingezahlten Betrag gibt und Sie möglichst viele neue Partner gewinnen sollen, sollten Sie auf eine Teilnahme verzichten. Ohne Zweifel finden Sie eine wesentlich risikoärmere Art der Investition.
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]]>Neue Techniken sind nicht zwingend besser als die vorherigen. Die Datenübertragung per Funk spart zwar Zeit und Mühe, birgt aber die Gefahr des Datenklaus.
Machen Sie sich auch ab und zu Gedanken um die Sicherheit Ihres Geldes und um die sichere Verwendung Ihrer Kreditkarte? Wie sich immer wieder zeigt, tun Sie dies zu Recht, da Funkchips dem Abgreifen von Daten dienen können. PayWave von Visa sowie PayPass von MasterCard und Maestro ermöglichen das kontaktlose Zahlen mithilfe eines Funkchips. Sie müssen Ihre Karte also nicht mehr in das Lesegerät stecken und Ihre PIN eingeben. Stattdessen halten Sie den NFC-Chip (Near Field Communication) einfach in kurzer Distanz vor das Gerät. Dank entsprechender Software für Smartphones können Kriminelle während dieses Sendevorganges die Kreditkartendaten abfangen.
Sofern die Übertragung der Daten verschlüsselt geschieht, ist die Bezahlung mit Karte als erheblich sicherer einzustufen. Dies gilt sowohl für das kontaktlose Zahlen in Geschäften als auch für Online-Zahlungen.
Die Kartenausgeber sind gehalten, die Zahlmethoden so sicher wie möglich zu gestalten. Die Besitzer von Debit- und Kreditkarten müssen vorsichtig sein und im Betrugsfall schnellstmöglich reagieren.
Nach unserer Ansicht muss es die Pflicht der Karten ausgebenden Institute sein, auf die Möglichkeit des Datenklaus hinzuweisen. Diverse Tests, die Journalisten mit Kreditkarten durchgeführt haben, belegen, dass es tatsächlich immer wieder zum Abgreifen von Daten kommt.
MasterCard, Maestro und Visa hingegen bezeichnen den NFC-Chip als vergleichsweise sicher: Die Datenübertragung am Terminal geschehe binnen Sekunden und die Prüfziffer werde nicht übertragen. Bei Verlust der Karte habe allerdings der Finder die Chance, kontaktlos bis zum maximalen Betrag in Höhe von 25 Euro oder mehr einzukaufen.
Kommt es zu einem Datenklau, sieht das Gesetz (Paragraph 675v Bürgerliches Gesetzbuch) vor, dass der Betroffene mit höchstens 50 Euro haften muss. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, hat der Karteninhaber üblicherweise den Schaden in voller Höhe zu tragen. Grobe Fahrlässigkeit ist zum Beispiel das Versäumnis, die Bank rechtzeitig vom Kartenverlust oder einem festgestellten Betrug zu informieren.
Können Kriminelle Ihr Geld stehlen, ohne Sie dabei zu berühren? Ja, dass geht. Dafür nutzen die Ganoven eine neue Technologie bei EC-Karten. Diese ermöglicht berührungsloses Bezahlen an der Supermarktkasse. Nach einem Bericht des SWR auch
Als Inhaber einer Girocard und/oder Kreditkarte sollten Sie stets auf eine sichere Unterbringung und Verwendung achten. Eine sorgfältige Überprüfung aller Buchungen ist empfehlenswert.
Unabhängig davon, ob Ihre Karte mit einem Funkchip ausgestattet ist oder nicht ist es gut, regelmäßig den Kontostand und die Buchungen zu überprüfen. Fällt Ihnen eine Unstimmigkeit auf, informieren Sie schnellstmöglich Ihre Bank oder Sparkasse. Im Fall einer unberechtigten Abbuchung von Ihrem Konto haben Sie höchstens acht Wochen Zeit, eine Rückbuchung zu veranlassen. Von Vorteil ist, dass Sie nicht nachweisen müssen, die Daten selbst genutzt zu haben.
FAQs zum Thema Datenklau bei Kreditkarten
Nach der Rückgabe der Lastschrift benachrichtigt das kontoführende Institut den Zahlungsempfänger, dass aufgrund Ihres Widerspruchs eine Rückbuchung des Lastschriftbetrages erfolgt. Binnen weniger Werktage ist der betreffende Betrag Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.
Jemand, der regelmäßig viele Einzahlungen und Abbuchungen hat, muss womöglich alle paar Tage die Buchungen kontrollieren. Üblicherweise reicht es aber aus, einmal monatlich Kontoauszüge auszudrucken oder online zu kontrollieren.
Abhängig vom Serviceangebot Ihrer Bank oder Sparkasse müssen Sie die Funktion von einem der Mitarbeiter deaktivieren lassen oder können dies selbst am Geldautomaten erledigen.
Da die Übertragung der Kartendaten sekundenschnell passiert, haben Sie keine Chance, den Datendiebstahl zu registrieren. Fühlen Sie sich unsicher, entscheiden Sie sich vorsichtshalber für die herkömmliche Zahlweise mit PIN oder Unterschrift.
Praktisch heißt nicht automatisch auch sicher. Wer bereits Opfer eines Datenklaus aufgrund des Funkchips seiner Zahlkarte wurde, kann dies bestätigen. Entscheiden Sie, ob Sie die kontaktlose Zahlvariante überhaupt nutzen möchten. Falls Sie sich dafür entscheiden, können Sie jederzeit auch auf die herkömmliche Art zahlen. Für jeden Kontoinhaber ist es wichtig, immer auf dem Laufenden zu sein, was die Buchungen betrifft. Nur dann können Sie im Zweifelsfall rasch handeln und einer Abbuchung widersprechen.
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]]>Der Beitrag Abzocke online: Wie erkenne ich Fake-Shops im Internet, um richtig zu handeln? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Gut aufgemachte Fakeshops sind leider nicht direkt als solche zu identifizieren: Je professioneller und seriöser eine Website aussieht, umso weniger vermuten Kaufinteressenten dahinter einen Fake-Shop. Vor allem sind es gute Kopien von Produktbildern und zugehörigen Infos, die Vertrauen erwecken. Hat der Shop-Betreiber dies erst erreicht, ist eine Bestellung recht wahrscheinlich. Dies gilt erst recht, wenn der Preis für das gewünschte Produkt unschlagbar günstig zu sein scheint.
Wer tatsächlich bei einem Fake-Shop bestellt, hat üblicherweise eine Vorauszahlung zu leisten. Für die Zahlung erhält der Kunde dann häufig minderwertige Produkte oder gar keine Ware. In Erklärungsnot geratene Händler geben gerne Lieferschwierigkeiten an oder sind für den Käufer gar nicht erst zu erreichen.
Achtung: Neue Fakeshops entdeckt! Das Geld ist weg und die Ware kommt nicht oder es kommt nur minderwertige Ware. Diese Erfahrung machen einige Verbraucher in Deutschland beim Onlineshopping. Betrüger eröffnen Onlineshops, die es nur virtuell
Gesundes Misstrauen ist absolut vor einer Online-Bestellung angebracht. Wichtig ist es, auf die folgenden Aspekte zu achten:
Mit Käuferschutz-Siegeln wird in Onlineshops ein sicherer Einkauf beworben. Auch das EHI-Siegel soll für mehr Sicherheit beim Onlineshopping sorgen. Doch es gibt auch viele Fälle von Siegelmissbrauch. Wir erklären Ihnen, wie Sie das EHI-Siegel überprüfen.
Wer schnell und konsequent handelt, kann möglicherweise dafür sorgen, dass der Fake-Shop den Betrag nicht erhält oder behält.
FAQs zum Thema Fake-Shops
Die einzige Möglichkeit den Betrag nach Buchung auf dem anderen Konto zurückzubekommen, ist eine Anfrage von Bank zu Bank. Die Empfängerbank müsste dann den Händler kontaktieren und die Rückbuchung beantragen.
Nach einer Anzeige nimmt die Polizei die Ermittlungen gegen den Fake-Shop auf. Im günstigsten Fall erhalten Sie letztlich Ihr Geld zurück.
Als die sichersten Varianten sind die Zahlung per Rechnung und die Einzugsermächtigung zu nennen.
Stellen Sie möglichst rasch Strafanzeige und kontaktieren Sie Ihre Bank. Womöglich kann Ihre Bank das Geld noch zurückholen.
Bei SSL (Secure Sockets Layer) handelt es sich um Verschlüsselungsprotokoll, das der sicheren Datenübertragung dient. Wichtig ist dieses Verfahren insbesondere für persönliche Daten und Zahlkarten-Transaktionen.
Online-Einkäufe sind umso attraktiver, je preisgünstiger die gesuchten Produkte sind. Auf der Suche nach schönen und günstigen Produkten kann es aber durchaus passieren, dass Sie an einen Fake-Shop geraten. Deshalb sollten Sie vor einer Bestellung in einem Ihnen unbekannten Online-Shop erst einmal kontrollieren, mit wem Sie es zu tun haben. Insbesondere sollten Sie von der Zahlung per Vorkasse Abstand nehmen und eine Bestellung vermeiden, wenn Sie Zweifel an Siegeln, Impressum und/oder AGB haben.
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]]>Der Beitrag Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren – Vorsicht Kostenfalle! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Im EU-Raum dürfen Debit- oder Kreditkarte Transaktionen nicht mehr kosten als im Inland.
Die EU-Preisverordnung trat 2002 in Kraft und regelte die grenzüberschreitenden Geldflüsse, wie zum Beispiel Bargeldbehebungen oder bargeldlosen Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten. Folgendes sollten Sie für Ihre nächsten Reise in eines der EU-Mitgliedsstaaten oder in einen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wissen:
Machen Sie sich vor der nächsten Reise auf jeden Fall bei Ihrer Hausbank schlau, mit welchen Gebühren Sie bei Bargeldbehebungen im Ausland rechnen dürfen.
Sobald Sie von Ihrer Reise sollten Sie außerdem einen Blick auf Ihre Kontoauszüge werfen. Leider hält sich nicht jede Bank an die Vorgaben der EU-Preisverordnung.
Banken und Sparkassen berechnen für Bargeldbehebungen an Fremdautomaten teils sehr hohe Gebühren.
Ist es Ihnen auch schon einmal so ergangen? Sie waren am Wochenende unterwegs und holten am nächstgelegenen Geldautomaten Bargeld. Montags sehen Sie, dass Sie pro Behebung bis zu 5 Euro bezahlt haben! Zu spät – und durchaus keine Seltenheit.
Vielen Verbrauchern ging und geht es so, denn Banken und Sparkassen dürfen für die Behebung von Bargeld an Automaten von Fremdbanken im Grunde berechnen, was Sie möchten. Eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze gab und gibt es dafür nach wie vor nicht. Da diese Kosten von vielen Verbrauchern unterschätzt wurden, entschied sich der Gesetzgeber im Jahr 2011 dafür, zumindest die Informationspflicht für Banken und Sparkassen auszuweiten.
Banken und Sparkassen müssen an den Geldautomaten mittels Aufkleber oder direkt am Bildschirm die Gebühren für Bargeldbehebungen ausweisen.
Durch diese ausgeweitete Informationspflicht will der Gesetzgeber verhindern, dass Kunden die teils sehr hohen Gebühren pro Behebung unterschätzen. Außerdem haben Sie als Kunde durch die sofort sichtbaren Kosten die Möglichkeit, sich für einen alternativen, kostengünstigeren Automaten zu entscheiden. Diese Möglichkeit ist allerdings meist nur auf die Großstädte begrenzt. Das Angebot an alternativen Geldautomaten ist im ländlichen Raum leider nach wie vor eher überschaubar.
Die Privatbanken im Bundesverband Deutscher Banken hatten sich eine Zeit lang freiwillig dafür entschieden, ihren Kunden nicht mehr als 1,95 Euro für Geldabhebungen an Fremdautomaten zu berechnen. Diese Regelung gibt es leider mittlerweile nicht mehr. Stattdessen berechnet jede deutsche Privatbank mittlerweile wieder Gebühren ohne Höchstgrenzen.
Volksbanken und Sparkassen lehnten und lehnen es nach wie vor ab, sich bei den Gebühren für Behebungen an Fremdautomaten einzuschränken oder an Richtwerte zu halten. Sie begründen dieses Vorgehen damit, dass Sie die meisten Geldautomaten in Deutschland bereitstellen würden und damit auch die höchsten Kosten zu tragen hätten.
Verbraucherzentralen in Deutschland raten Bankkunden, die Augen offenzuhalten und die erweiterte Informationspflicht der Banken und Sparkassen für sich zu nutzen.
Auch wenn es vielleicht umständlich ist: Machen Sie sich die Mühe und suchen Sie nach günstigeren Geldautomaten.
Nur wenn möglichst viele Verbraucher den horrenden Gebühren mancher Banken konsequent aus dem Weg gehen, können die Kreditinstitute auf lange Sicht dazu bewegt werden, ihre Kosten für Bargeldbehebungen an Automaten zu senken.
Diebstahl und das Ausspähen von relevanten Daten für Geldbehebung gehören zu den größten Gefahren.
Wenn Sie eine Bankomat- oder Kreditkarte nutzen, gehen Sie auch immer ein gewisses Risiko ein. Der Diebstahl von Plastikkarten gehört nach wie vor zu den häufigsten kriminellen Handlungen dieser Zeit. Durch die Fingerfertigkeit mancher Gauner sind Sie fast in keiner Lebenssituation vor Diebstahl gefeit. Ob direkt am Geldautomat, beim Einkaufen oder in der Menschenmenge auf Festen oder im Urlaub – Karten werden immer und überall gestohlen. Danach muss es schnell gehen.
Geldautomaten sind immer wieder beliebte Angriffsziele für Hacker. Diese tüfteln neue Methoden aus, um an das Geld zu gelangen. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, welche Betrugsmethoden die Kriminellen aktuell häufig anwenden. Einen Geldautomaten zu
Das sollten Sie sofort unternehmen, wenn Sie einen Diebstahl feststellen:
Der Gesetzgeber hat sich hierzu nicht festgelegt. Wenn Ihre Karte gestohlen und Ihnen damit ein Schaden entstanden ist, tragen Sie, je nachdem, unter welchen Umständen der Diebstahl passiert ist, entweder:
Manche Karten-Anbieter verzichten sogar auf die 50 Euro Selbstbehalt.
Unter Skimming versteht man das kriminelle Ausspähen und Auslesen wichtiger Daten. Skimming kann heute viele Formen annehmen. Die bekanntesten Formen des Skimmings sind:
Ahnungslose Bankkunden werden beim Geldabheben immer wieder an Bankautomaten abgezockt. In Dresden wurden jetzt drei Täter gefasst, die mit einem fiesen Trick in einem Monat 6.000 Euro unberechtigt abgehoben haben. Einige Bankkunden merkten den Betrug
Eine der bekanntesten Skimming Methoden ist das Aufbringen eines gefakten Plastikaufsatzes am Karteneinzugsschlitz. Sobald Sie als Kunde Ihre Bankomat- oder Kreditkarte in den Einzug stecken, wird der Magnetstreifen der Karte kopiert.
Zusätzlich arbeiten die Gauner meistens auch noch mit einer Minikamera, die die Eingabe der Geheimzahl am Automat aufzeichnet. Alternativ dazu arbeiten Kriminelle häufig auch mit gefälschten Tastaturen, den eingegebenen PIN unbemerkt speichert und über Funk an die Täter weiterleitet.
Wurden Sie Skimming Opfer, bemerken Sie dies meist erst, sobald Ihr Konto leer ist.
Die meisten Täter lassen mit den erbeuteten Daten Kopien Ihrer Karte herstellen, um damit im Ausland Geld zu beheben. Dort wird die Echtheit der Karte nicht so akribisch geprüft, wie in Deutschland.
Da die Sicherheitsvorkehrungen aufgrund der vermehrten Kriminaltaten an Geldautomaten mittlerweile immer besser werden, weichen viele Täter auf alternative Geräte aus. Dazu zählten vor allem auch Bezahlterminals in Geschäften (POS). Auch hier werden relevante Daten über einen längeren Zeitraum ausgespäht und dann für die Herstellung entsprechender Kartenkopien genutzt.
Seitdem der EMV-Chip flächendeckend eingeführt wurde, ist das Kopieren der Magnetstreifen nur mehr bedingt hilfreiche. Vor allem neuere Geldautomaten sprechen nicht mehr den Magnetstreifen, sondern den Chip an.
Der Chip wurde von Europay International, Mastercard und VISA entwickelt, die mit ihren Anfangsbuchstaben auch Namensgeber für den EMV-Chip waren.
Zusätzlich zum EMV-Chip werden auch vermehrt Anti-Skimming-Module eingesetzt, um es den Gaunern schwerer zu machen.
Wurde zu wenig Geld ausbezahlt oder sind kriminelle Manipulationen nicht eindeutig, lehnen Kreditinstitute häufig eine Entschädigung ab. Häufig handelt es sich dabei auch einfach auf technische Probleme des jeweiligen Gerätes. Im Streitfall muss die Bank allerdings beweisen, dass der entsprechende Betrag tatsächlich über den Bankomat ausbezahlt wurde. Dafür reicht in der Regel schon ein korrektes Auszahlungsprotokoll. Das Protokoll wird mit dem Kassenabschluss des Automaten verglichen, um etwaige Abweichungen zu erkennen.
Können hier keine Probleme nachgewiesen werden, stehen die Chancen für den Verbraucher tatsächlich relativ schlecht, sein Geld zurückzubekommen. Eine letzte Chance bestünde hier nur noch dann, wenn es auch andere Betroffene geben würde, die im gleichen Zeitraum gleiche oder ähnliche Probleme hatten.
Ein Anruf genügt, um alle Karten zentral sperren zu lassen.
Längst sind nicht mehr nur Kreditkarten und Bankomatkarten Objekt der Begierde von Langfingern. Auch Mitarbeiterkarten und ähnliche Karten werden immer häufiger gestohlen. In diesem Fall ist die Kartensperrhotline der Sperrvermittlung Sperr e.V. praktisch. Sie hat Zugang zu den verschiedensten Kartenanbietern und kann zentral für die Sperre verschiedenster Karten sorgen. Ein Anruf genügt also und alle gestohlenen Karten sind gesperrt.
Auf der Sperrhotline 116 116 können rund um die Uhr verschiedenste Karten gesperrt werden.
Derzeit können über die Hotline Bankomatkarten, Kreditkarten und Handykarten gesperrt werden. Auch Mitarbeiterausweise und Kundenkarten mit Zahlungsfunktion sowie Karten für elektronische Zugangsberechtigungen und Online-Banking-Zugänge können Sie mit einem Anruf auf 116 116 schnell sperren lassen.
Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland.
Die Hotline ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar. Für Hör- und Sprachbehinderte ist die Service-Nummer auch mittels Fax erreichbar. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen müssen Sie die Ländervorwahl +49 vorwählen. Dann ist die Hotline allerdings kostenpflichtig.
Alternativ zur +49 116 116 können Sie aus dem Ausland auch die Telefonnummer +49 30 4050 4050 wählen.
Die Sperre Ihrer Karte/n selbst ist in jedem Fall kostenlos – egal, wo Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden.
Ob Sie überhaupt dazu berechtigt sind, die Karten zu sperren wird erst vom Kartenherausgeber überprüft. Die Sperrhotline selbst stellt nur den Kontakt zum jeweiligen Unternehmen her und leitet Ihren Anruf weiter. Im Gespräch mit dem Kartenherausgeber müssen Sie in aller Regel Ihre Kundendaten oder ein etwaiges Kundenkennwort bekanntgeben, um die Sperre endgültig durchführen zu lassen. Welche Daten für die Sperre notwendig sind, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Bei Kreditkarten ist in aller Regel nur die Angabe von Name, Wohnadresse und Geburtsdatum notwendig.
Gemäß eines Urteils aus 2011 vom Bundesgerichtshof (BGH) bleiben Banken in der Beweispflicht.
Bei Mehrfachbehebungen nach einem Kartendiebstahl ging man bis vor einigen Jahren noch davon aus, dass der Verbraucher seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Juristen sprechen dabei vom sogenannten Anscheinsbeweis. Da man also annahm, dass der Karteninhaber Karte und PIN nicht separat aufbewahrt hatte, musste der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen. Dagegen konnte der Verbraucher nur ankämpfen, indem er den Gegenbeweis antrat, was allerdings in der Regel relativ schwer oder sogar unmöglich war.
Das Urteil des BGH vom 29.11.2011(Az.: XI ZR 370/10) entschied jedoch anders. Demnach müssen Banken in solchen Fällen beweisen, dass die Behebungen mit der Originalkarte durchgeführt wurden. Nur wenn dem so ist, kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass der Verbraucher fahrlässig gehandelt und Karte samt PIN zusammen aufbewahrt hatte. Skimming und andere kriminelle Möglichkeiten bieten immerhin längst genug Möglichkeiten, um an die PIN zu kommen – auch wenn diese nicht zusammen mit der Karte aufbewahrt wird.
Hinzu kommt, dass die Bank in Ihren AGBs festhält, dass Kunden bis zur Verlustmeldung generell nur für 50 Euro haftbar gemacht werden können. Der BGH legte dies so aus, dass der Geschädigte in jedem Fall nur für maximal 50 Euro haftet. Dies würde auch dann zutreffen, wenn er zum Zeitpunkt des Diebstahls seine Sorgfaltspflicht verletzt und Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt hätte.
Trotz dieses BGH Urteils vom 29.11.2011 gibt es nach wie vor keine einheitliche gesetzliche Regelung für solche Fälle. Die Verbraucherzentralen fordern daher einen klaren Gesetzesbeschluss, denn die Folgen einer möglichen anderen Rechtsprechung gegen den Verbraucher wären hart: Er müsste als Opfer eines solchen Betrugs alle Schäden selbst tragen und für sämtliche Abbuchungen selbst aufkommen. Auch die Auslegung der oben genannten Klausel in den AGB’s wurde bislang immer im Einzelfall entschieden.
FAQs zum Thema Bankomat- und Kreditkarten
Laut EU-Preisverordnung aus dem Jahre 2002 dürfen Banken für bargeldlose Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte im EU- und EWR-Raum nicht mehr verrechnen, als in Deutschland. Dasselbe gilt für Bargeldbehebungen.
Hier gibt es nach wie vor keine einheitlichen Regelungen. Banken und Sparkassen steht es demnach frei, wie hoch sie die Gebühren für die Bargeldabhebungen an Fremdautomaten ansetzen. Allerdings hat der Gesetzgeber mittlerweile eine erweiterte Informationspflicht festgelegt. Demnach müssen die Gebühren am jeweiligen Geldautomat deutlich ausgewiesen werden.
Wieviel eine Behebung am Geldautomat kostet, muss laut Gesetz entweder als Aufkleber am Automaten aufgebracht werden oder direkt am Bildschirm deutlich sichtbar sein.
Nach einem Diebstahl ist es wichtig, direkt die Sperrhotline 116 116 anzurufen (Achtung: bitte bei der Bank erkundigen – nicht für alle Kreditinstitute zutreffend). Zusätzlich sollten Sie im Falle eines Diebstahls Ihre Bank und die Polizei kontaktieren.
Je nachdem, wie viel „Schuld“ Ihnen zugesprochen wird bzw. unter welchen Umständen Ihnen die Karte gestohlen wurde, tragen Sie entweder den gesamten Schaden selbst, haben einen Selbstbehalt oder bekommen den gesamten Schaden ersetzt. Dazu kann jedoch keine generelle Aussage getroffen werden, da es sich hier immer um Einzelfallentscheidungen handelt.
Unter Skimming versteht man das Manipulieren von Geldautomaten oder Bezahlterminals in Geschäften. Skimming hat den Zweck, relevante Daten auszuspähen um später im Ausland Kartenkopien herzustellen. Geld behoben wird in der Regel ebenfalls im Ausland.
Der sogenannte EMV-Chip ist heute bereits auf allen Bankomatkarten zu finden. Moderne Geldautomaten sprechen nicht mehr den Magnetstreifen sondern den Chip an und verhindern dadurch, dass Magnetstreifen durch Manipulationen einfach kopiert werden können. Der EMV-Chip wurde von Europay International, Mastercard und VISA entwickelt. Daher auch der Name EMV.
Der Anruf aus dem Inland ist kostenlos. Aus dem Ausland ist der Anruf allerdings kostenpflichtig. Die Sperre selbst ist generell immer kostenlos.
Alles Wichtige zu Bankomatkarten und Kreditkarten kurz zusammengefasst
Bevor Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich bei Ihrer Hausbank über die Kosten für Bargeldbehebungen an Fremdautomaten informieren. Sie gelten gleichzeitig auch für Bargeldbehebungen im gesamten EU- und EWR-Raum. Sollten Sie in ein Land außerhalb der EU und des EWR reisen, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Bargeldloses Bezahlen muss, genauso wie in Deutschland, auch im EU- und EWR-Ausland kostenlos sein.
Schützen Sie sich vor Diebstahl und achten Sie vor allem darauf, Ihre Karte nach einem Diebstahl umgehend sperren zu lassen. Nach dem Anruf bei der Sperrhotline 116 116, sollten Sie Ihre Bank und die Polizei kontaktieren. Kontrollieren Sie zudem in den kommenden Wochen die Geldflüsse auf Ihrem Bankkonto.
Skimming ist eine besondere Form des Bankomat- und Kreditkartenbetrugs. Kriminelle manipulieren hierbei die Geldautomaten oder Zahlungsterminals in Geschäften so, dass sie relevante Daten und den Magnetstreifen von Karten auslesen und für die Anfertigung von Kartenkopien verwenden können. Damit werden die entsprechenden Konten dann (meist) vom Ausland aus abgeräumt. Durch die flächendeckende Einführung des EMV-Chips, kann das Kopieren von Magnetstreifen zumindest nach und nach verhindert werden.
Wurden Sie bestohlen und mit Ihren Karten mehrfach mit PIN Geld behoben, wird von Gesetzes wegen nach wie vor nicht automatisch von einem Diebstahl ausgegangen. Beziehungsweise wird in Betracht gezogen, dass Sie als Opfer fahrlässig gehandelt und den PIN samt Karte zum Zeitpunkt des Diebstahls gemeinsam aufbewahrt hatten. In einem Verfahren aus 2011 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings anders, was Hoffnung auf eine entsprechende Gesetzesänderung gibt.
Der Beitrag Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren – Vorsicht Kostenfalle! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Ing-DiBa Spam: „Sie haben eine neue Mitteilung“ ist Phishing (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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In der Vergangenheit haben wir schon häufiger vor Phishing-Nachrichten im Namen der beliebten Direktbank Ing-DiBa berichtet. Zuletzt informierten uns Leser Mitte März über eine gefälschte E-Mail. Jetzt ist eine neue Variante aufgetaucht, die sich von bisherigen Fälschungen unterscheidet.
Aktuell haben es die Kriminellen nicht nur auf die Zugangsdaten für das Onlinebanking von Ing-DiBa-Kunden abgesehen. Vielmehr sollen mit den Fake-Mails auch die Kreditkartendaten der Nutzer in Erfahrung gebracht werden. Diese lassen sich in den entsprechenden Kreisen gut verkaufen und der zu erwartende Schaden für den Bankkunden ist besonders groß.
Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass die hier beschriebene E-Mail nicht von der Ing-DiBa versendet wird. Das Bankhaus ist selbst geschädigt, da der Name missbraucht wird.
Funktioniert das Onlinebanking bei Ihnen reibungslos? Die Payment Services Directive2 (PSD2) sollte mehr Sicherheit für Bankgeschäfte im Internet bieten. Doch viele Nutzer empfinden die neuen Sicherheitsstufen als umständlich. Einige haben sogar Probleme an ihre Bankguthaben
Die Spam-Mails werden immer häufiger personalisiert versendet. Das bedeutet, dass der Empfänger mit seinem Vornamen und Namen angesprochen wird. Außerdem ist das Logo der Bank enthalten und die E-Mail wird grafisch ansprechend präsentiert. Die Absender und Betreffzeilen ändern sich ständig. Bitte leiten Sie uns die E-Mail an [email protected] weiter, wenn Sie die E-Mail mit anderen Angaben oder abweichendem Inhalt erhalten. Im Text der E-Mail steht:
Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:
Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails im Namen der ING versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Die Gefahr steckt bei einigen E-Mails in der angehängten HTML-Datei mit dem Namen „Formular.html„, die einigen E-Mails angehangen ist. Diese wurde in der Vergangenheit im Anhang mitgesendet. In neueren Versionen der Spam-Mail wird das Phishing-Formular jedoch über einen Link in der gefälschten Nachricht zum Download angeboten. Wir warnen ausdrücklich vor dieser Datei:
Es handelt sich bei der E-Mail und der angehängten Datei um einen Betrugsversuch.
Wir haben uns die angehängte Datei näher angesehen. Es handelt sich zunächst um keinen Virus. Allerdings können wir auch noch nicht abschließend sagen, welche Aktionen die Datei tatsächlich ausführt, da der Quelltext verschlüsselt ist. Fakt ist, dass die Datei nach dem Öffnen eine Webseite anzeigt, die der echten Webseite der Ing-DiBa sehr ähnlich sieht. Diese Webseite wird aber nicht aus dem Internet geladen, sondern befindet sich bereits auf dem Computer des Nutzers.
Wie bei Phishing-Angriffen üblich, sollen Sie in einem ersten Schritt Ihre vollständigen persönlichen Daten eingeben. Im zweiten Schritt wird es noch gefährlicher. Angeblich soll die alte TAN-Liste entwertet werden. Deshalb sollen Sie Ihre vorhandene TAN-Liste hochladen. Wer das tut, übermittelt die Daten direkt an Kriminelle. Diese bekommen damit faktisch einen Vollzugriff auf Ihr Bankkonto und können sich in Selbstbedienungsmanier bereichern.
Nein. Die Betrüger gehen hier sehr geschickt vor. Aktuell wird die Datei von keinem Virenscanner als Phishing erkannt. Das ist auch sehr schwer, da es sich ja um eine normale HTML-Datei handelt. Deshalb sollten Sie bei dieser E-Mail besonders vorsichtig sein.
In unserem Spam-Ratgeber erklären wir ausführlich, woran Sie Spam-Mails erkennen. Zudem helfen einige Vorsichtsmaßnahmen, die Sie bei der Bearbeitung Ihres Posteingangs immer im Kopf haben sollten. Öffnen Sie niemals Dateianhänge in E-Mails, die Sie unerwartet und unaufgefordert erhalten. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie dramatisch der Inhalt der E-Mail ist.
Falls Sie Ihr Konto bei der Ing-DiBa überprüfen möchten, dann verwenden Sie niemals Links für den Aufruf des Onlinebankings. Rufen Sie die Webseite der Ing-DiBa immer manuell über die URL „https://banking.ing-diba.de“ auf und melden Sie sich dort an.
Sie sind in die Falle getappt und haben Ihre Daten eingegeben und die TAN-Liste übermittelt? Jetzt müssen Sie schnell reagieren. Setzen Sie sich unverzüglich telefonisch mit der Ing-DiBa in Verbindung. Sie erreichen die ING-DiBa rund um die Uhr unter der Telefonnummer 069/34 22 24 oder 069/50 500 105.
Falls Sie Ihre Kreditkartendaten eingegeben haben, sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren. Das geht unabhängig von der ausgebenden Bank der Kreditkarte rund um die Uhr. Was Sie tun müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Kartensperrung.
Falls Sie eine Spam-Nachricht eines bekannten Unternehmens oder eine Phishing-Mail in Ihrem Postfach haben, dann leiten Sie diese so schnell wie möglich an [email protected] weiter. Wir prüfen diese und verfassen eine Warnung, damit andere Nutzer nicht hereinfallen.
Der Beitrag Ing-DiBa Spam: „Sie haben eine neue Mitteilung“ ist Phishing (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Deutsche Kreditbank DKB: Vorsicht SMS & Phishing-Mail „Bestätigungsmitteilung, 1. Februar 2021“ erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Kunden verschiedener großer Banken sind seit einigen Monaten im Visier von Cyberkriminellen. Das ist auch kein Wunder, denn die Daten der Kunden sind viel Geld wert. Wir haben in der Vergangenheit bereits über gefälschte E-Mails im Namen der Landesbank Berlin berichtet. Und auch Sparkassen-Kunden wurden lange Zeit mit E-Mails bearbeitet. Inhaltlich gleichen sich die E-Mails. Trotzdem fallen immer wieder Onlinebanking-Nutzer auf die Phishing-Mails herein.
Aktuell werden wahllos E-Mails im Namen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) versendet. Der Link in der E-Mail führt zur Anmeldung zum Internet-Banking. Hier handelt es sich um eine Fälschung. Obwohl die Seite der echten DKB- Seite ähnlich sieht, befinden Sie sich auf der Seite von Kriminellen. Deshalb raten wir Ihnen:
Klicken Sie den Link in der E-Mail nicht an.
Wir erklären, woran Sie die gefälschten E-Mails im Namen der Deutschen Kreditbank erkennen und wie Sie sich am besten verhalten, sollte solch eine Nachricht in Ihrem Postfach landen. Außerdem möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Deutsche Kreditbank AG selber mit dem Versand der E-Mails nichts zu tun hat.
Die Phishing-Nachricht wird als Bild versendet. Dadurch ist diese von Antivirus-Programmen nicht ganz so leicht als Spam erkennbar. Nach einem Klick auf den Link in der E-Mail, werden Sie auf eine gefälschte Webseite im Corporate Identity der DKB weitergeleitet. Übrigens: Da die Betrüger allein bestimmen, welches die Zielseite ist, könnten Sie unter Umständen auch auf eine Seite mit Schadsoftware geleitet werden. Deswegen ist höchste Vorsicht geboten.
Generell ist es möglich, dass Sie Spam-Nachrichten selber erkennen. Dafür sollten Sie unseren Spam-Ratgeber lesen.
Die aktuellen E-Mails der Kriminellen sind an folgenden Betreffzeilen und Absendern erkennbar:
Im Text der E-Mail lesen Sie Folgendes:
Der Link beziehungsweise der Klick auf den blauen Button in der Spam-Mail führt Sie auf gefälschte Webseiten im Namen der Deutschen Kreditbank (DKB). Dort sollen persönliche Daten ausgespäht werden. Sobald Sie sich auf der gefälschten Webseite mit Ihren Zugangsdaten für das Onlinebanking anmelden oder andere persönliche Daten eingeben, werden diese direkt an Kriminelle übertragen.
Wie weiter oben erwähnt, sollten Sie bereits den Klick auf die E-Mail vermeiden, da der Versender der Nachricht bestimmt, auf welche Webseite er sie lenkt. Im nachfolgenden Video sehen Sie, wie solch ein Phishing-Angriff abläuft.
Viele Virenscanner erkennen den aktuellen Angriff noch nicht. Dennoch ist es ratsam, Ihren PC mit einem aktuellen und hochwertigen Virenscanner auszustatten, der auch vor Phishing-Angriffen schützt. Auch auf Ihrem Smartphone sollten Sie für einen aktuellen Virenschutz sorgen.
Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels
Auch die Wahl des Browsers kann Sie unter Umständen vor Phishing-Angriffen schützen. Der Web-Browser Google Chrome erkennt Phishing-Seiten meist sehr schnell und zuverlässig. Aktuell winkt allerdings auch Google die gefälschte DKB-Seite noch anstandslos durch.
Unabhängig von Virenscanner und Webbrowser sollten Sie sich unsere Ratgeber zum Thema Phishing und Spam ansehen.
In der heutigen Zeit sind E-Mails aus der Kommunikation kaum wegzudenken. Das haben auch Kriminelle erkannt und versuchen mit gefälschten E-Mails an Geld und persönliche Daten zu kommen. Do wie können Sie Phishing erkennen, was
Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails
Phishing-Webseiten gehören fast zum alltäglichen Wahnsinn des Internets. Immer wieder begegnen uns gefälschten Webseiten, die immer perfekter werden. Mittlerweile wird fast alles gefälscht. Dennoch ist der Klon einer Webseite an einigen Kriterien erkennbar. Diese Merkmale stellen
Falls Sie auf der verlinkten Phishing-Webseite Ihre persönlichen Daten, Zugangsdaten zum Onlinebanking oder Kreditkarteninformationen eingegeben haben, dann müssen Sie möglichst schnell aktiv werden. Wenn unsere Warnung zu spät kommt und Sie Ihre Daten auf der Phishing-Webseite schon eingegeben haben, sind folgende Dinge zutun:
Unterstützen Sie unsere Arbeit und warnen Sie dadurch andere Leser frühzeitig vor Betrug. Wie das gehen soll? Melden Sie betrügerische Nachrichten an [email protected]. Oder Sie spendieren unseren Redakteuren einen Kaffee, damit diese bis tief in die Nacht für Sie recherchieren und Warnungen verfassen können.
Egal, wie Sie uns unterstützen: Wir sagen: Danke.
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]]>Der Beitrag Volksbanken Raiffeisenbanken: Aktuelle Phishing-Bedrohungen (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Über eine Phishing-Mail versuchen findige Betrüger, an die persönlichen Daten der Bankkunden zu gelangen. Nur sehr selten wird über die Volksbank-E-Mails ein Virus verteilt. Die Volksbanken Raiffeisenbanken haben mit diesem Volksbank Spam nichts zu tun und sind durch den Missbrauch des eigenen Namens selber geschädigt.
Immer wieder setzen die Ganoven auf aktuelle Themen wie ein sicheres Online-Banking auf. In der aktuellen Phishing-Mail geht es um mehr Sicherheit im Onlinebanking, ein neues Sicherheitssystem und neue AGB’s. Doch Vorsicht: Auf der Phishing-Webseite werden nicht nur Ihre Zugangsdaten zum Onlinebanking gestohlen. Auch Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Handynummer und weitere Zahlungsdaten. Sie als Nutzer müssen hier genau unterscheiden, welche E-Mails echt sind und bei welchen Nachrichten es sich um Fälschungen handelt.
Können Kriminelle Ihr Geld stehlen, ohne Sie dabei zu berühren? Ja, dass geht. Dafür nutzen die Ganoven eine neue Technologie bei EC-Karten. Diese ermöglicht berührungsloses Bezahlen an der Supermarktkasse. Nach einem Bericht des SWR auch
Der Anlass und die Form der gefälschten E-Mails im Namen der Volksbanken Raiffeisenbanken ändert sich ständig. Sie müssen sehr wachsam sein, um nicht auf die immer besser werdenden Fälschungen reinzufallen. Das Ziel der Kriminellen bleibt allerdings gleich. Es geht um Ihre persönlichen Daten.
Auf den angezeigten Absender sollten Sie sich niemals verlassen. Es handelt sich bei Fake-Mails in der Regel nie um den tatsächlichen Absender, da die E-Mail-Adresse des Absenders leicht gefälscht werden kann.
Diese Betreffzeilen wurden in der Vergangenheit von den Betrügern verwendet:
Diese Absender und E-Mail Adressen sind uns bisher bekannt:
Klicken Sie die Links in den E-Mails nicht an und installieren Sie niemals Apps oder Zertifikate, die Ihnen per E-Mail zugesendet werden. Dabei handelt es sich um Schadsoftware, die Sie nicht nur ausspionieren, sondern auch Ihre Überweisungen umleiten kann. Hinter den Links verbergen sich gefälschte Webseiten. Das Ziel der Kriminellen ist es, Ihre persönlichen Daten zu erspähen. Aktuell räumen Cyberkriminelle beispielsweise über eine gefälschte Banking-App der Postbank die Konten ahnungsloser Nutzer ab. Das kann jederzeit auch anderen Bankkunden passieren.
Haben Sie eine E-Mail mit einem abweichenden Text oder Betreff erhalten? Bitte leiten Sie uns diese an unserer E-Mail [email protected] weiter. Wir werden diesen Artikel dann schnellstmöglich aktualisieren, um unsere Leser umfassend zu warnen.
Phishing-Webseiten gehören fast zum alltäglichen Wahnsinn des Internets. Immer wieder begegnen uns gefälschten Webseiten, die immer perfekter werden. Mittlerweile wird fast alles gefälscht. Dennoch ist der Klon einer Webseite an einigen Kriterien erkennbar. Diese Merkmale stellen
Auch die gefälschten E-Mails lassen sich anhand bestimmter Merkmale schon im Vorfeld identifizieren. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber „Woran erkennen Sie eine gefälschte E-Mail?“
Gute und auf dem neusten Stand gebrachte Virenscanner erkennen die meisten Phishing-Seiten und blockieren diese. Probleme gibt es nur bei ganz neuen Angriffen, vor denen wir hier warnen. Wir stellen Ihnen in einer Bestenliste die drei besten Virenscanner für Windows vor.
Was die Cyberkriminellen genau mit den Daten machen, können wir im Vorfeld natürlich nicht sagen. Einerseits ist es möglich, dass die Betrüger sich Zugang zu den Konten der Bankkunden verschaffen und diese leer räumen. Doch das kann unter Umständen nicht die einzige Straftat bleiben. Mit Ihren sensiblen Daten ist es den Betrügern auch möglich, weitere Straftaten zu begehen. Ein Fall aus Niedersachsen zeigt, wohin der Datenklau führen kann.
Sollten Sie auf die E-Mail reingefallen sein und Ihre Daten bereits eingegeben haben, müssen Sie schnell handeln. Welche Schritte Sie als Nächstes tun sollten, erfahren Sie in unserem Phishing-Ratgeber auf der zweiten Seite.
Ob Banken, Sparkassen, Onlineshops oder andere Kundenkonten – wenn Sie den Verdacht haben, eine E-Mail mit Betrugshintergrund erhalten zu haben, senden Sie uns diese Spam-Nachrichten mit Viren oder Phishing-Angriffen an unsere E-Mail-Adresse [email protected]. Wir überprüfen diese und werden die Leser von Verbraucherschutz.com zeitnah vor neuen Gefahren warnen.
Der Beitrag Volksbanken Raiffeisenbanken: Aktuelle Phishing-Bedrohungen (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Postbank Phishing Mail bezüglich Sicherheits-App (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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In regelmäßigen Abständen warnen wir vor gefälschten E-Mails im Namen der Postbank. Welche Spam-Mails in der Vergangenheit im Umlauf waren, sehen Sie in unserem Postbank-Übersichtsartikel und in unserer Postbank-Übersicht. In den meisten Fällen geht es um Phishing, also das Ausspähen Ihrer Zugangsdaten oder weiterer persönlicher Daten. Doch auch vor Bank-Trojanern und gefälschten Apps haben wir schon gewarnt. Diese räumen ganz unbemerkt das Konto des Postbankkunden ab.
Aktuell ist wieder eine sehr gut gefälschte Phishing-Nachricht im Corporate Design der Postbank im Umlauf. Wer die Nachricht nur flüchtig betrachtet könnte meinen, dass diese wirklich von der Postbank stammt. Doch Vorsicht. Ein Klick auf den Link und die anschließende Dateneingabe haben weitreichende Folgen. Deshalb unsere Warnung:
Klicken Sie den Link in der E-Mail nicht an.
Nachfolgend erfahren Sie, anhand welcher Kriterien Sie die Fälschung erkennen und welche Gefahr von der Phishing-Mail ausgeht:
Wir weisen darauf hin, dass die Postbank weder der Versender der E-Mail ist, noch der Link in der E-Mail zur Postbank führt. Vielmehr gelangen Sie nach einem Klick auf den Link zum Datenabgleich auf die Webseite von Kriminellen, die die Postbank-Seite gefälscht haben. Dort eingegebene Daten werden direkt an Kriminelle übermittelt.
Falls Sie die Nachricht mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Wir aktualisieren dann diese Warnung. Folgende Daten sind uns bisher bekannt:
Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:
Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Wie schützen Sie sich vor Angriffen von Betrügern auf das Onlinebanking? Sie können einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, damit Kriminelle bei Ihnen keine Chance haben. Mit unseren Tipps für Anfänger und Fortgeschrittene sichern Sie sich vor häufigen
Falls Sie auf den Betrug hereingefallen sind, müssen Sie schnell handeln. Die Betrüger haben Zugriff auf Ihr Konto und werden diesen wohl auch nutzen. Setzen Sie sich unverzüglich mit der Postbank Sicherheitshotline in Verbindung. Sie erreichen die Postbank rund um die Uhr und bundesweit zum Nulltarif unter 0800 1008906. Aus dem Ausland wählen Sie +49 228 5500 5500.
Was Sie außerdem unbedingt tun müssen, um Ihre Daten vor weiterem Verlust zu schützen, lesen Sie in unserem Phishing-Ratgeber auf Seite 2.
Wir bearbeiten tägliche Hunderte E-Mails und wissen, dass sich Phishing-Nachrichten sehr häufig ändern. Deshalb bitten wir alle Internetnutzer um Zusendung zweifelhafter E-Mails an [email protected]. Wir prüfen die Nachrichten und warnen sehr schnell andere Nutzer vor der Gefahr.
Der Beitrag Postbank Phishing Mail bezüglich Sicherheits-App (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Strato: Diese E-Mails sind Phishing und Spam (Überblick) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Kaum ein großer Anbieter wird von Kriminellen verschont, wenn es um den Versand von Spam– oder Phishing-Nachrichten geht. Immer häufiger nutzen die Kriminellen den Namen von Internetdiensten. Das hat meist gleich zwei Vorteile für die Betrüger. Erstens handelt es sich meist um sehr große und damit auch bekannte Unternehmen. Und andererseits fühlen sich thematisch sehr viele Empfänger angesprochen. Schließlich haben Internetnutzer mit dem Thema zwangsläufig zu tun. Wir haben beispielsweise über die Phishing-Nachrichten im Namen von 1&1 IONOS oder der Deutschen Telekom berichtet.
Seit einiger Zeit versenden Kriminelle auch E-Mails im Namen des Internetdienstanbieters Strato AG. Darin geht es um vermeintliche Sicherheitsprobleme oder unbezahlte Rechnungen. In Wirklichkeit sollen persönliche Daten wie Bankdaten, Kreditkartendaten oder Passwörter ausgespäht werde. Beispielsweise geht es in den E-Mails um den Domainnamen des Empfängers. Dieser ist öffentlich bekannt, aber sorgt bei dem Empfänger eben auch sofort für Aufmerksamkeit.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend beschriebenen E-Mails nicht von der Strato AG versendet werden. Der Internetanbieter ist selbst geschädigt, da der Name missbräuchlich verwendet wird.
Die nachfolgend gezeigten E-Mails wurde von Kriminellen gefälscht. Solche Spam-Nachrichten können sich sehr schnell verändern. Falls Sie eine andere Version erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter.
Im Text der Nachricht ist zu lesen:
Wir warnen ausdrücklich vor den hier gezeigten E-Mails. Klicken Sie keine Links an und öffnen Sie keine Dateien im Anhang der Nachrichten. Sie werden auf gefälschte Webseiten gelockt oder es wird Schadsoftware auf Ihrem Computer installiert. Sie können diese E-Mails bedenkenlos löschen. Es handelt sich um Spam.
Unserer Erfahrung nach werden die Spam E-Mails sowohl Inhaltlich, als auch optisch regelmäßig verändert. Folgen Sie dem Link, gelangen Sie auf eine gefälschte Seite. Hier werden Sie aufgefordert Ihren Benutzernamen und das Passwort einzutragen. Wer auf einer gefälschten Seite seine Benutzerdaten eingibt, übermittelt diese Daten direkt an Kriminelle. Sie verschaffen somit den Betrügern die Möglichkeiten andere Straftaten mit Ihren persönlichen Daten begehen zu können.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen unseren Ratgeber „Wie Sie Phishing-Seiten erkennen“ ans Herz legen.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand und bei den bisher bekannten Versionen der E-Mails im Namen von Strato, ist das Öffnen der E-Mail noch nicht gefährlich. Problematisch wird es erst, wenn Sie den Link in der E-Mail anklicken und auf der gefälschten Webseite Ihre persönlichen Daten eingeben. Haben Sie das nicht getan, müssen Sie sich aktuell keine Sorgen machen.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Nein, dass ist nach unseren derzeitigen Erkenntnissen unwahrscheinlich. Es handelt sich um eine Phishing-Mail, die in typischer Spam-Manier wahllos versendet wird. Die Nachricht bekommen sowohl Kunden von Strato, als auch Empfänger, die noch nie mit dem Internetanbieter zu tun hatten. Wir gehen nicht davon aus, dass es ein Datenleck bei Strato gegeben hat oder persönliche Daten gestohlen wurden.
Gegenüber Verbraucherschutz.com versicherte Strato am 13.08.2020, dass es keinerlei Vorfälle dieser Art gab. Sämtliche Daten der Kundinnen und Kunden seien sicher und für Unbefugte unzugänglich.
Falls Sie diese Warnung zu spät lesen, dann müssen Sie schnell handeln. Setzen Sie sich unverzüglich telefonisch mit dem Kundenservice von Strato in Verbindung. Nach einem Phishing-Angriff sollten Sie nicht nur den Zugang zu Strato mit einem neuen Passwort schützen. Nutzen Sie die Log-In Kombination noch bei anderen Onlinezugängen, sind diese natürlich auch gefährdet.
Grundsätzlich lassen sich derartige Spam-Mails nicht zu 100 Prozent vermeiden. Der Absender einer E-Mail lässt sich relativ einfach fälschen. Der Betreff und der Text sowieso. Deshalb sind immer wieder neue Versionen im Umlauf, vor denen wir fast täglich warnen. Doch Sie selbst können auch etwas dafür tun, dass es nur noch wenige E-Mails in Ihren Posteingang schaffen. Das Werkzeug dafür heißt Spam-Filter und dieser ist fast überall verfügbar. Wir erklären in ausführlichen Anleitungen, wie Sie den Spam-Filter bei diversen E-Mail-Anbietern pflegen und konfigurieren:
Alternativ wechseln Sie zu einem E-Mail-Anbieter, der nahezu keine Spam- oder Phishing-Nachrichten in den Posteingang lässt. Das ist zwar mit etwas Aufwand verbunden, lohnt sich aber langfristig.
Bitte leiten Sie dubiose E-Mails an [email protected] weiter, damit wir diese prüfen und andere Internetnutzer davor warnen können. Auf diese Weise profitieren alle. Außerdem können Sie Phishing-Nachrichten im Namen von Strato direkt über diese Strato-Webseite melden.
Der Beitrag Strato: Diese E-Mails sind Phishing und Spam (Überblick) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für Kinofilme oder einer Urheberrechtsverletzung angemahnt. Teils wird mit einem festgelegten Termin einer Pfändung gedroht. Ist die Forderung berechtigt? Darf das Inkasso Team zu Ihnen nach Hause kommen und Gegenstände aus Ihrer Wohnung abtransportieren oder sollten Sie lieber überweisen?
Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.
Betrüger machen sich immer wieder die Unwissenheit von Verbrauchern zu Nutze und stellen Forderungen auf, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Auch wir haben bereits mehrfach über solche dubiosen Inkassounternehmen berichtet. In den meisten Fällen kamen die Forderungen von Inkassounternehmen aus dem europäischen Ausland und waren völlig unbegründet.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
In einer neuen Masche werden nicht nur Geldforderungen gestellt. Neuerdings wird per E-Mail mit einem erwirkten Vollstreckungstitel gedroht und sogar ein Termin für eine Pfändung der Wertgegenstände im Haus oder der Wohnung angekündigt. Eine solche Nachricht verbreitet natürlich besondere Angst und verunsichert die Empfänger, die sich keiner Schuld bewusst sind. Inhaltlich geht es um eine angebliche Mitgliedschaft für ein Streaming-Portal (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )). Dort sollen Sie sich angemeldet und nach einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen automatisch ein Jahresabo für mehrere Hundert Euro abgeschlossen haben. Wir haben davor bereits gewarnt und die Nutzung legaler und kostenloser Streamingdienste empfohlen.
Zudem versenden offensichtlich die gleichen Macher Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Pfändungstermine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Vorausgegangen ist diesen E-Mails tatsächlich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die allerdings ebenfalls Fake ist. In einigen Nachrichten geht es auch um das Portal Usenet.nl. Angeblich sollen Sie Schulden aufgrund der Nutzung des Netzwerkes haben. Doch auch das ist Fake.
Alles begann mit Firmen wie OT Inkasso oder BGS Inkasso. Doch das war erst der Anfang. Mittlerweile werden die vermeintlichen Inkassobüros fast monatlich neu erfunden. Die Besonderheit: Alle Inkassobüros samt der angeblichen Rechtsanwälte sind frei erfunden und existieren nicht. Trotzdem haben viele Empfänger Angst vor den dubiosen Mahnungen.
Folgende Fake-Unternehmen als Inkasso-Büros sind uns bisher bekannt:
Auf diese Bankverbindungen soll Geld überweisen werden:
Diese Betreffzeilen werden verwendet:
Vermeintliche Aktenzeichen / Rechnungsnummern:
Angebliche Mandanten der Fake-Inkassobüros:
Urheber der E-Mails sind die oben genannten Firmen, die ihren Sitz in der Regel in England haben. Die gestellten Forderungen stammen aus angeblichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder aus einem Vertrag mit einem Streamingdienst, der horrende Rechnungen stellt und über den wir bereits berichtet haben.
Die angeblichen Inkassounternehmen handeln augenscheinlich im Auftrag diverser Firmen, bei denen es überwiegend um Streaming-Seiten geht, die ebenfalls als Betrug einzustufen sind. Vermutlich werden hier bestehende Unternehmen genutzt und deren Daten missbraucht. Beispielsweise wurden einige Mahnungen im Auftrag der Movies Darling LTD versendet. Dieses Unternehmen hat sich erst kürzlich bei uns gemeldet und gesagt, dass sie damit nichts zu tun haben und sich von den Forderungen distanzieren. (Siehe unser Artikel)
So sehen die E-Mails beispielsweise aus, deren Text sich regelmäßig geringfügig ändert:
Ob die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, können wir pauschal weder bejahen, noch verneinen. Allerdings können wir sagen, dass die Forderungen des Inkassounternehmens nicht berechtigt sind. Die Inkasso-Firmen sind weder im Unternehmensregister noch in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gelistet. Die sehr professionell anmutende Webseite wurde kopiert. Die Inhalte und Daten eines rechtmäßig in Deutschland arbeitenden Inkassounternehmens werden hier missbraucht.
Auch die angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne weiteres und schon gar nicht von der Inkassofirma durchsetzbar. Um den erwähnten Vollstreckungstitel zu bekommen, muss im Vorfeld ein bestimmtes Prozedere abgelaufen sein. Von diesem hätten Sie mit Sicherheit Kenntnis erlangt. Dazu gehört ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Diesen darf auch kein Inkassounternehmen durchsetzten, denn es handelt sich hier um eine Amtshandlung. Diese ist dem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher vorbehalten. Es hätten mehrere Briefe mit einer förmlichen Zustellung bei Ihnen ins Haus flattern müssen.
Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind oder nicht. Das Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, die Forderungen einzutreiben. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Vollstreckungstitel gibt es nicht.
Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Sie sollten in jedem Fall bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, was in vielen Bundesländern auch online geht. Falls Sie vor Ort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten, sollten Sie unsere Tipps zur Anzeigenerstattung beachten.
Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise unter der Telefonnummer 015237143546, 015236198447 oder +4915236198503 eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummer nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Werder telefonisch, noch per E-Mail.
Gegebenenfalls schreiben Ihnen die Betrüger sogar E-Mails oder rufen an. In letzter Zeit verwenden die Kriminellen dafür den Namen Philipp Schramm, der sich sogar mit Google in Verbindung bringt. Seine E-Mail sieht dann in etwa so aus, wenn Sie Fragen stellen:
Guten Tag,
Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.
Sie haben sich auf www.streamjuju.de angemeldet, und Ihre Daten hinterlassen.
Bitte unsere Nutzungsbedingungen lesen: Punkt 5. Bezahlung:
„Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn
Sie ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird ihr Account aus unserer Datenbank
vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht
abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von
einem Jahr umgestellt.“„Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase
löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen
sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 32,99€ pro Monat,
395,88€ pro Jahr verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft
einmalig in Höhe von 395,88€ geleistet werden.“Als Sie bei Ihrer Registrierung, auf den „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ Button geklickt haben, haben Sie so unseren Nutzungsbedingungen zugestimmt. Auf der Registrierungsseite ist auch ein Kostenhinweis und die Vertragslaufzeit angegeben.
Sie haben eine Registrierungsbestätigung direkt auf unserer Seite nach Ihrer Anmeldung erhalten, alle Informationen waren darin enthalten.
Sie hatten die Möglichkeit, diese Bestätigung einmalig zu verwenden und sie dann weg zu klicken, oder sie zu speichern. Diese Bestätigung haben Sie geöffnet und akzeptiert.Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schramm
Google.com
Tel.: +4915236198447
E-Mail: [email protected]
Falls Sie die dubiose Mahnung von einem anderen Absender erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie andere dubiose E-Mails bekommen, deren Inhalt Sie anzweifeln. Nur mit Ihrer Hilfe können wir schnellstmöglich vor Gefahren warnen oder Entwarnung geben.
Haben wir Ihnen geholfen und ist der erste Schreck verflogen? Dann würden wir uns über eine Unterstützung freuen, damit wir Sie auch zukünftig vor Betrugsmaschen warnen und das Internet zu einem sicheren Ort machen können.
Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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