Bonusheft | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 08:30:36 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bonusheft | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse? Schon Kleinkinder haben Anrecht auf Zahnvorsorge https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-schon-kleinkinder-haben-anrecht-auf-zahnvorsorge/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-schon-kleinkinder-haben-anrecht-auf-zahnvorsorge/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:30:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63059 Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen eine private Leistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihr Zahnarzt kann Sie also nicht nur beraten, sondern Ihnen auch in Bezug

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Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen eine private Leistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihr Zahnarzt kann Sie also nicht nur beraten, sondern Ihnen auch in Bezug auf die Kosten alle wichtigen Informationen mitteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Zahnvorsorgen beginnt bei Kindern seit dem 1. Juli 2019 schon am dem 6. Lebensmonat. Die Kinder haben bis zum 6. Lebensjahr einen Anspruch auf 6 Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt.
  • Der Kinderarzt dokumentiert seit Mai 2015 in einem gelben Kinderuntersuchungsheft die Zahnarztbesuche seit dem 6. Lebensmonat und zwar von U5 bis U9.
  • 2x im Jahr ist die Kontrolluntersuchung für Erwachsene beim Zahnarzt kostenfrei und dazu kommt 1x im Jahr eine kostenfreie Zahnsteinentfernung und alle 2 Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
  • Viele Krankenkassen bieten Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an und dabei handelt es sich meist um eine freiwillige Satzungsleistung.

Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung und somit gehen viele Patienten davon aus, dass auch sonst keine Krankheitsvorbeugungen im Bereich der Zähne von der Krankenkasse übernommen werden. Aber das ist nicht richtig, denn schon für Kinder und Jugendliche gibt es zahlreiche Angebote und auch Erwachsene können kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen.

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Die Kassenleistung für Erwachsene

Sie sind gesetzlich krankenversichert, dann können Sie alle 6 Monate zur kostenlosen Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen.

Dazu können Sie z.B. einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung verlangen und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes. Auf diese drei Untersuchungen haben die gesetzlich Versicherten inzwischen einen rechtlichen Anspruch. Somit ist diese Untersuchung auch kostenfrei.

Kontrolluntersuchung

Das Ziel der Kontrolluntersuchung ist es z.B., die Krankheiten am Zahn frühzeitig zu erkennen und weitere Behandlungen im Bedarfsfall einzuleiten. Dabei werden alle Zähne der Reihe nach durch den Zahnarzt untersucht und das Ergebnis wird in einem Zahnschema festgehalten. Dort steht auch, welche Zählen fehlen, welche Zähne gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Der Zahnarzt achtet zudem noch auf die Mundschleimhaut, Verfärbungen, Zahnstein, Zahnfleischtaschen und auch auf Veränderungen der Zunge. Diese Untersuchungen gehören inzwischen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Sie sollten also in das Bonusheft eingetragen werden. Am Ende können Sie dadurch einen höheren Festzuschuss von der Krankenkasse für Zahnersatz bekommen.

Entfernung von Zahnstein

Zahnsteinentfernung ist eine sinnvolle Sache, denn die Beläge führen nicht nur zu Reizungen des Zahnfleisches, sondern auch zu Entzündungen. Aus der Zahnfleischentzündung entsteht dann oft eine Parodontitis.

Parodontale Screening-Index

Seit 2004 ist der Parodontale Screening Index eine Kassenleistung. Der Zahnarzt misst dabei mit einer kleinen speziellen Sonde die Zahnfleischtaschen im Ober- und Unterkiefer. Dadurch kann er eine grobe Abschätzung machen und dadurch feststellen, ob z.B. eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern gibt es seit dem 1. Juli 2019 eine neue gesetzliche Regelung und diese besagt, dass Kinder zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat drei Vorsorgeuntersuchungen nutzen können.

Zeitlich sind die Untersuchungen inzwischen mit den bekannten U-Untersuchungen abgestimmt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwischen dem 3. und 6 Lebensjahr drei Zahnarztuntersuchungen, wobei diese auch schon zu den Früherkennungsuntersuchungen gehören. Also insgesamt haben Kinder Anrecht auf sechs Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt bis zum 6. Lebensjahr. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juni 2018, so dass eine frühzeitige Behandlung möglich ist.

Jedes halbe Jahr zahlt die Krankenkasse eine Kontrolluntersuchung, allerdings nur dann, wenn die Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sind. Dazu kommen die Fissurenversiegelung der beiden Backenzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Dazu kommt ein Anspruch auf Zahnschmelzhärtung mit Fluroidlack. Diese Leistung wird allerdings nur 2x im Jahr bezahlt, und auch nur bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Bis einschließlich 11 Jahre haben Kinder zudem Anspruch auf Gruppenprophylaxe. Die Kinder üben unter fachlicher Anleitung nicht nur das richtige Zähne putzen, sondern bekommen auch Informationen zur Ernährung und werden zur ordentlichen Mundhygiene Zuhause motiviert.

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Zusatzleistungen der Krankenkasse

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung wird von einigen gesetzlichen Kranken mittlerweile zum Teil oder ganz übernommen.

Allerdings gibt es in der Hinsicht keine feste Regelung, denn die Höhe und auch die Bedingungen sind von Fall zu Fall individuell zu bewerten. Bei solchen Leistungen handelt es sich um sogenannte freiwillige Satzungsleistungen und die beschließen die Krankenkassen selbstständig.

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Zahnvorsorge der Krankenkasse

1. Wird die professionelle Zahnreinigung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

In der Regel wird die professionelle Zahnreinigung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn es handelt sich um eine Privatleistung. In den letzten Jahren haben sich die Krankenkasse unterschiedlich verhalten und einige Kassen zahlen heute einen Teil der Kosten.

2. Wie oft kann ich zum Zahnarzt gehen und die Krankenkasse zahlt?

Erwachsene können alle sechs Monate zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen, denn diese Untersuchungen sind Leistungen der Krankenkasse und Sie müssen keine zusätzlichen Kosten tragen.

3. Ab wann können Kleinkinder zum Zahnarzt?

Mittlerweile sollten Kleinkinder ab einem Alter von 6 Monaten zum Zahnarzt gehen, denn es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung.

4. Wie sinnvoll sind Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt?

Beim Zahnarzt zählen Vorsorgeuntersuchungen genauso wie alle anderen Vorsorgeuntersuchungen auch. Sie sind sehr wichtig, denn mit Hilfe des Bonusheftes können Sie im Alter einen hohen Zuschuss für Zahnersatz bekommen.

5. Was ist, wenn Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt im Bonusheft fehlen?

Das Bonusheft hilft Ihnen einen Zuschuss zum Zahnersatz zu bekommen, aber wenn Untersuchungen fehlen, dann fällt der Zuschuss deutlich geringer aus. Es gibt dafür aber keine feste Regelung, so dass die Krankenkasse individuell entscheiden kann.

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Fazit

Zahnarztvorsorgeuntersuchungen sind immens wichtig, denn nicht nur, dass sie dafür sorgen, dass Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können, sondern mit ihnen sammeln Sie Pluspunkte für den Zahnersatz. Schon Kleinkinder haben Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt und schon am 6. Monaten sollte der Besuch zum Pflichtprogramm gehören. Zeitlich liegen die Zahnarztuntersuchungen mit den U-Untersuchungen gleich, so dass es Ihnen keine Umstände macht.

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Bonusprogramme der Krankenkassen – Belohnung für gesunden Lebensstil https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/__trashed-7/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/__trashed-7/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:06:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55154 Gesetzlich Krankenversicherte, die auf ihre Gesundheit achten, belohnen die Krankenkassen mit Boni bis zu 300 Euro. Zudem stehen auch Sachprämien und Gesundheitsleistungen zur Wahl. Hierfür verlangen die Kassen aber auch einiges. Wer von einem Bonusprogramm

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Gesetzlich Krankenversicherte, die auf ihre Gesundheit achten, belohnen die Krankenkassen mit Boni bis zu 300 Euro. Zudem stehen auch Sachprämien und Gesundheitsleistungen zur Wahl. Hierfür verlangen die Kassen aber auch einiges. Wer von einem Bonusprogramm profitieren möchte, sollte zunächst prüfen, was womit  belohnt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bonusprogramm hat eine Laufzeit von einem Kalenderjahr oder zwölf Monaten vom Anmeldezeitpunkt an gerechnet.
  • Die Teilnahme an einem Bonusprogramm ist freiwillig.
  • Versicherte, die Bonuspunkte sammeln möchten, müssen sich bei ihrer Krankenkasse zuvor anmelden.
  • Gesammelte Bonuspunkte gelten allerdings nur für das Programm der jeweiligen Krankenkasse.

Bonuspunkte können Sie zum Beispiel für den Gesundheits-Check-up, für die Teilnahme an einem Sport- oder Abnehmkurs erhalten. Je gesünder ein Mitglied ist, umso weniger kostet es die Krankenkasse: Eine gute Vorsorge bedingt, dass vergleichsweise weniger Behandlungen erforderlich sind. Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen beziehen sich vor allem auf die gesetzlich empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen und auf eine gesunde Lebensweise.

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein Bonusheft, in dem Sie sich beispielsweise eine Vorsorgeuntersuchung oder eine Kursteilnahme bestätigen lassen können. Das unterzeichnete und abgestempelte Heft reichen Sie jedenfalls zum Ende der Laufzeit bei der  Kasse ein. Nach Überprüfung der Einträge können Sie immerhin unter Prämien unterschiedlicher Art wählen.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Attraktivität der Prämien

Da das Bonusprogramm auch dazu dient Mitglieder zu werben, klingt es häufig attraktiver als es ist.

Zwischen 100 und 300 Euro von der Krankenkasse zurückzubekommen, fordert einiges an Einsatz. Bei den von den Krankenkassen genannten Prämien handelt es sich nämlich um die maximal auszahlbaren Beträge für die Programmteilnahme. Wer z.B. 100 Euro einstreichen möchte, muss vier bis zehn verschiedene Untersuchungen oder Kurse mitmachen. Bis zu 15 Nachweise dieser Art sind allerdings für eine Prämie in Höhe von 200 Euro nötig. Noch mehr verlangen die Kassen von ihrem Mitglied, wenn die Prämie 300 Euro beträgt.

Ganz abgesehen von relativ vielen Forderungen an die Teilnehmer der Bonusprogramme ist zu bedenken, dass Sie für einiges Geforderte erst einmal Geld zahlen müssen. Sofern nicht feststeht, dass Ihre Kasse den gewählten Kurs bezahlt oder ausreichend bezuschusst, steht die Kursgebühr der etwaigen Prämie gegenüber. Fragen Sie deshalb grundsätzlich vor Buchung eines Kurses nach der Bezuschussung.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Die Programmdetails

Welche Regeln für ein Bonusprogramm gelten, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Spezielle Programmvarianten gibt es jedoch vor allem für Familien.

Sie möchten als Familie vom Bonusprogramm Ihrer Krankenkasse profitieren? Oftmals müssen Kinder zwar weniger sammeln als die Eltern, aber dafür fällt der Bonus auch geringer aus als für Mutter und Vater. Bei vielen Kassen können Sie als Familie einzeln Punkte sammeln oder aber als Gruppe. Andere Krankenkassen ermöglichen es, schließlich alle Punkte zusammenzulegen oder aber Punkte von einem Familienmitglied auf ein anderes zu übertragen. Zumeist ist es dann aber so, dass ausschließlich die Eltern ihren Kindern Punkte abgeben dürfen.

Dessen ungeachtet ist die Wahl der Prämie ebenfalls ein Punkt, den die Krankenkassen unterschiedlich handhaben: Häufig können Sie sich erst nach Bestätigung der Bonuspunkte für die Art der Prämie entscheiden. Einige Kassen jedoch bitten ihre Mitglieder mit Zusendung des Bonusheftes um die Benennung der gewünschten Prämie.

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Pflicht und Kür

Während die gesetzlichen Krankenkassen Bonusprogramme anbieten müssen, steht es den Mitgliedern frei daran teilzunehmen.

Seit dem Jahr 2004 gibt es die von Krankenkassen angebotenen Bonusprogramme. Ziel ist es inzwischen, die Mitglieder zu ermuntern, etwas für die eigene Gesundheit und Vitalität zu tun. Die Krankenkassen dürfen z.B. einige Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen und Kurse mit Bonuspunkten versehen. Allerdings haben die Krankenkassen die vom Gesetzgeber festgelegten Rahmenbedingungen für  das Angebot eines Bonusprogramms einzuhalten. Den Mitgliedern steht es z.B. frei, ob sie an dem  jeweiligen Bonusprogramm teilnehmen oder nicht. Diejenigen, die genügend Punkte sammeln, können üblicherweise zwischen einer Geld- bzw. einer Sachprämie wählen. Indes müssen die Mitglieder, die gar nicht oder zu wenige Punkte sammeln, keine Art Bestrafung fürchten. Sie erhalten lediglich  keinerlei Prämie.

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Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zur Teilnahme und eine Mindestsumme an Punkten fordert die Krankenkasse von allen Mitgliedern, die ihre Belohnung erhalten möchten.

Sie haben bislang noch keine Bonuspunkte gesammelt, möchten nun aber  am Bonusprogramm teilnehmen? Dann müssen Sie sich erst einmal per Telefon oder online anmelden. Daraufhin sendet Ihnen die Kasse Ihr Bonusheft zu, in dem verschiedene Untersuchungen und Kurse genannt sind. Unter diesen Vorschlägen können Sie nun wählen. Üblicherweise haben Sie ein Kalenderjahr oder zwölf Monate ab Anmeldedatum Zeit zum Sammeln der Bonuspunkte. Handelt es sich z.B. um ein Kalenderjahr und Sie beginnen erst ab Sommer oder später Punkte zu sammeln, ist es schwierig die geforderte Punktzahl zu erzielen.

Ein grundlegender Unterschied zwischen Krankenkassen bezieht sich allerdings auf die Punktemitnahme: Einige lassen die Mitnahme  in das folgende Jahr zu, andere wiederum nicht. Ohnehin wird die Gültigkeitsdauer der Punkte unterschiedlich gehandhabt. Ein Mitglied, das sich zwar zur Teilnahme am Bonusprogramm angemeldet hat, aber ein oder gar zwei Jahre nicht mitmacht, muss mit der Teilnahme-Beendigung durch die Krankenkasse rechnen.

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Fristen und Prämien

Bis wann das Bonusheft der Kasse zur Kontrolle vorliegen muss, bestimmt diese. Gleiches gilt für die Spielregeln und die Prämienauswahl.

Wenn Sie die Untersuchungen und Kurse wahrgenommen haben, die Sie mitmachen wollten und konnten, geht es ans Addieren der Punkte oder der jeweils genannten Eurobeträge. Die meisten Krankenkassen lassen ihren Mitgliedern bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres Zeit, das Bonusheft/den Bonuspass einzureichen. Die Frist für die Heftabgabe kann aber beispielsweise auch bis Mitte des Jahres oder bis zu einem anderen Zeitpunkt laufen.

Die Bandbreite der angebotenen Prämien reicht von Fitnessartikeln über Elektrogeräte bis hin zu Erstattungsgutscheinen und Gutschriften. Ihnen schwebt ein ganz bestimmtes Produkt vor, das Sie im Prämienkatalog Ihrer Krankenkasse gesehen haben? Bedenken Sie, dass die im Katalog abgebildeten Artikel häufig nur als Beispiele dienen. Abgesehen von der Farbe kann die Form oder die Ausstattung etwas anders sein.

Üblicherweise setzt der Erhalt einer Prämie voraus, dass Ihre Mitgliedschaft nicht gekündigt ist. Sofern Sie den Krankenkassenwechsel planen und Anspruch auf eine Prämie hätten, informieren Sie sich, zu welchem Termin Sie kündigen sollten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bonusprogramme der Krankenkassen

1. Wer darf an einem Bonusprogramm teilnehmen?

An dem Bonusprogramm können, abgesehen vom versicherten Mitglied, auch die mitversicherten Familienangehörigen teilnehmen. Allerdings ist die Gewichtung der Punkte häufig eine andere.

2. Kostet die erforderliche Bestätigung Geld?

Stempel und Unterschrift nach erfolgter Untersuchung oder Kursteilnahme sind kostenlos, wenn Sie den Bonuspass noch in demselben Quartal vorlegen. Bei Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt fällt möglicherweise eine kleine Gebühr an.

3. Ist eine Geldprämie zu versteuern?

Grundsätzlich unterliegen Bonuszahlungen dieser Art der Steuerpflicht. Die Krankenkasse meldet die erfolgte Zahlung dem zuständigen Finanzamt.

4. Wie erhalte ich den erforderlichen Bonuspass?

Den Bonuspass beziehungsweise das Bonusheft Ihrer Krankenkasse wird auf Antrag zugeschickt oder zum Download bereitgestellt. Noch zeitgemäßer und papierfrei ist die Bonus-App, die einige Kassen bereits anbieten.

5. Gibt es auch einen Babybonus?

Nicht alle, aber viele Krankenkassen zahlen eine Prämie für Neugeborene, die in der Krankenkasse eines Elternteils mitversichert sind. Teilweise handelt es sich um eine Art Willkommensprämie, teilweise werden einige Vorsorgeuntersuchungen vorausgesetzt.

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Fazit

So gut es sich anhört, wenn Ihnen Ihre Krankenkasse einen Bonus von mindestens 200 Euro in Aussicht stellt, so gut sollten Sie sich informieren. Schauen Sie sich die Rahmenbedingungen des Bonusprogramms hinsichtlich der Punktevergabe und möglicher Kosten für Sie an: Die Teilnahme an einem Yogakurs zu einem Preis von vielleicht 100 Euro bringt Ihnen gesundheitlich bestimmt etwas; aber ohne Bezuschussung durch die Kasse wäre die mögliche Geldprämie bereits um diesen Betrag gemindert.

Wenn Sie mit Ihrer jetzigen Krankenkasse ohnehin unzufrieden sind, ist es durchaus legitim, das Angebot eines wirklich guten Bonusprogramms als Auswahlkriterium einzubeziehen.

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