Bonuszahlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 16:26:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bonuszahlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was Sie bei Bonus-Tarifen für Strom und Gas beachten sollten – Dauerwechsler können sparen, Einzelwechsler nicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sie-bei-bonus-tarifen-fuer-strom-und-gas-beachten-sollten-dauerwechsler-koennen-sparen-einzelwechsler-nicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sie-bei-bonus-tarifen-fuer-strom-und-gas-beachten-sollten-dauerwechsler-koennen-sparen-einzelwechsler-nicht/#respond Tue, 15 Dec 2020 10:01:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58093 Im ersten Jahr locken viele Gas- und Stromanbieter mit günstigen Bonuszahlungen und schon im zweiten Jahr kommt das böse Erwachen, denn die Preise steigen meist stark an. Die günstigen Angebote lohnen sich meist nur für

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Im ersten Jahr locken viele Gas- und Stromanbieter mit günstigen Bonuszahlungen und schon im zweiten Jahr kommt das böse Erwachen, denn die Preise steigen meist stark an. Die günstigen Angebote lohnen sich meist nur für sogenannte Vielwechsler, aber alle Verbraucher sollten die Bonuszahlungen genau überprüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie wechseln Tarife mit Bonus nur, wenn Sie die Energieverträge jederzeit im Blick haben.
  • Nach einem Jahr planen Sie einen weiteren Wechsel, denn die meisten Bonus-Tarife werden im zweiten Jahr deutlich teurer.
  • In der Regel gelten für Boni komplizierte Bedingungen. Prüfen Sie die Bedingungen immer und halten Sie die Auszahlung nach.
  • Sogenannte Bündel- oder Prämienangebote sind in der Regel finanziell nicht besonders attraktiv.

Im ersten Jahr sind Bonustarife sehr günstig

Beim Anbieterwechsel ermöglichen die Tarife mit Bonus eine sehr hohe Ersparnis, aber dabei handelt es sich meist nur um einen einmaligen Bonus.

Das bedeutet, im ersten Jahr sind die Gesamtkosten für die Belieferung sehr niedrig und im zweiten Jahr kommen hohe Arbeits- und Grundpreise hinzu, so dass die Rechnungen sich dann erheblich erhöht. Aus dem Grund sollten Sie beim Wechsel zu einem Bonus-Tarif zu diesem Zeitpunkt schon festhalten, dass Sie nach einem Jahr erneut einen Wechsel vollziehen. Es gibt zwar auch Bonus-Tarife, deren Laufzeit aus mindestens zwei Jahre festgelegt ist, aber hier sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten kündigen Sie den Vertrag und es passiert, dass der Anbieter den Neukundenbonus nicht mehr rausgibt. Die Bonuszahlung gilt in der Regel nur, wenn Sie eine Strombelieferung von 12 Monaten zulassen. Innerhalb der Erstvertragslaufzeit ist das aber meist nicht möglich, denn der Vertrag wird meist vor Belieferungsbeginn abgeschlossen.

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Ein Kommentar

Wichtig: Die Belieferungszeit und die Vertragslaufzeit sind nicht das Gleiche!

Die Belieferungszeit beginnt erst mit der Belieferung vom Strom und damit deutlich später als der Vertrag mit der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird. Das bedeutet, Sie kündigen den laufenden Vertrag zum Jahresende, also nach 12 Monaten Mindestlaufzeit und dann ist der Belieferungszeitraum von 12 Monaten aber noch nicht erreicht und somit gehen Ihnen die Boni verloren. Deutlich besser wäre ein Bonus, der an die Vertragslaufzeit und nicht an die Belieferungszeit gebunden ist.

Vor dem Vertragsabschluss erkundigen Sie sich im besten Fall an welche Bedingungen der Neukundenbonus geknüpft ist. Zudem recherchieren Sie im Internet und lesen sich Bewertungen von Kunden an, ob diese Probleme mit der Bonuszahlung haben. Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass es durchaus Unternehmen gibt, die Insolvenz gegangen sind und ihren Kunden Bonuszahlungen versprochen haben. An das Geld kommen Sie nur sehr schwer, selbst, wenn Sie alle Bedingungen für die Bonuszahlung erfüllen.

Tarifportale mit Filteroption

Wenn Sie die Filteroption in den Tarifportalen richtig einstellen, besteht die Möglichkeit, dass Sie realistisch abschätzen können, ob der ausgesuchte Tarif auch langfristig günstig ist. Die Boni-Zahlungen sind erst einmal nicht zu berücksichtigen, denn so können Sie die tatsächlichen Jahreskosten vergleichen.

Es gibt Anbieter, die mit Monatspreisen werben, in denen die Boni enthalten sind. Allerdings fallen die tatsächlichen Abschläge deutlich höher aus, denn es sind keine Boni enthalten. Sie sind teilweise genauso hoch wie die Grundversorgungsabschläge und das ist in der Regel der teuerste Tarif des Anbieters. Oft stimmt die Anbieter-Werbung erst nach 12 Monaten, wenn der Bonus ausgezahlt wird. Im Zweifel erkundigen Sie sich immer beim Anbieter, in welcher Höhe der Abschlag tatsächlich ist.

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Achtung:

Die Bonus-Tarife sind mit einer langen Folgelaufzeit verbunden, die meist mindestens ein Jahr läuft und das ist nicht verbraucherfreundlich. Wägen Sie genau ab, ob Sie die Laufzeit für die Ersparnis in Kauf nehmen wollen und versäumen Sie auf keinen Fall die Kündigung.

Ein energieautarkes Haus ist die beste Möglichkeit, um langfristig für eine Senkung der Energiekosten zu sorgen. Sie erzeugen Ihren Strom selber und dann sind Sie nicht mehr auf die Tarife der Anbieter angewiesen. Eine gute Informationsquelle bietet der Ratgeber „Strom und Wärme – Wege zum energieautarken Haus“.

Rechnen Sie bei Bündel- und Prämienangeboten

Manche Energieanbieter versprechen Ihren Kunden zusätzliche Gas- und Strom-Prämien und das sind meist Smartphone, Fahrräder oder Elektrogeräte.

Bei einem solchen Angebot wird von einem Bündel- oder Prämienangebot gesprochen, das Sie nicht ohne Nachrechnen akzeptieren sollten. Auf lange Sicht rechnen sich diese Angebote meist nicht, denn die Energiepreise sind einfach viel zu hoch angesetzt. Meist fahren Sie preislich besser, wenn Sie einen günstigen Gas- und Stromvertrag nehmen und die Prämie einfach einzeln kaufen.

Die Prämien-Tarife sind in der Regel nicht transparent und beinhalten keine Informationen, wann die Prämie rausgegeben wird und ob sie zurückgegeben werden muss, wenn Sie eine vorzeitige Kündigung vornehmen.

Noch undurchsichtiger wird die ganze Sache, wenn Sie zusätzlich zum Energieliefervertrag einen weiteren Vertrag, mit dauerhafter Verpflichtung abgeschlossen haben. Die Rede ist von einem Haushaltsschutzbrief oder einem Zeitschriftenabo. Sie können nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch eigene Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beinhalten. Getrennte Verträge sind meist deutlich günstiger.

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Alle Bedingungen genau prüfen

In der Regel zahlen die meisten Anbieter den Bonus nur unter bestimmten Bedingungen aus, aber nicht alle Voraussetzungen sind klar und verständlich.

Es gibt durchaus Bonusbedingungen, die in den AGBs nicht eindeutig sind und dann raten wir von diesem Tarif ab.

Verlassen Sie sich bei den Bedingungen für Bonuszahlungen auf keinen Fall auf Darstellungen in den Tarifportalen. Tarif und Bonus müssen auf der Internetseite des Anbieters zu finden sein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, was Sie für den Bonusanspruch erfüllen müssen und das ist entscheidend.

Die vertraglich vereinbarten AGBs können aber auch unwirksam sein und wenn Sie eine Zweifel haben, dann wenden Sie sich an einen Rechtsbeistand. Zur Beweisführung machen Sie einen Screenshot des Angebots und legen die aktuellen AGBs aus dem Vertrag vor.

Schließen Sie den Vertag direkt über ein Tarifportal ab, dann machen Sie einfach einen Screenshot der dortigen Angaben und dann sind Sie auf der sicheren Seite für spätere Auszahlungsdiskussionen.

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Die folgenden Bedingungen sind meist zu finden:

  • In der Regel ist die Bonuszahlung an den Verbrauch gekoppelt. Diese Bedingungen gilt manchmal nicht nur bei einem Sofort-Bonus, sondern auch bei einem Bonus, der bei der Jahresabrechnung anfällt. Ist der Verbrauch über das Jahr verteilt gering gewesen als es prognostiziert war, dann führt das meist zu einem niedrigeren Bonus. Einen ausgezahlten Bonus können Sie sogar wieder verlieren, wenn die Auszahlung an einen Mindestverbrauch gekoppelt ist und dieser nicht erreicht wurde. In einem solchen Fall wird der Bonus mit der ersten Abrechnung verrechnet.
  • Wichtig: Ein Umzug im ersten Jahr der Belieferung führt manchmal dazu, dass der Anbieter eine Bonuszahlung ausschließt.

  • Der Anbieter zahlt manchen Neukunden keinen Bonus aus, wenn sie in dem letzten halben Jahr schon von demselben Unternehmen beliefert worden. Dazu gehören auch andere Vertriebsmarken eines Unternehmens und das Schlimme ist, dass der Verbraucher einige Verflechtungen überhaupt nicht kennt.
  • Die Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten keinen Bonus, das wird in den AGBs extra ausgeschlossen. Aber nicht nur Betreiber einer Photovoltaikanlage sind davon betroffen, auch Betreiber einer Wärmepumpenanlage gehören dazu. Der Ausschluss muss aber schon bei der Tarifbestellung deutlich zu erkennen sein und nicht nur versteckt im Kleingedruckten, ansonsten ist der Ausschluss nicht wirksam. Das hat das OLG Düsseldorf gegen die 365 Ag entschieden und das Urteil ist rechtskräftig.
  • Für die Gesamtkosten zählt ein prozentualer Bonus nicht. Manche Anbieter werben mit einem prozentuellen Bonus von 15% oder ähnlich. Eine Einschränkung folgt dann im Kleingedruckten und dort steht, dass die 15% Bonus nur auf einen Teilbetrag gelten, wie dem Arbeitspreis. Statt auf den Bruttokosten liegt der Bonus manchmal sogar nur auf den Nettokosten.
  • Bei Kündigung den Bonus ausschließen ist nicht wirksam. Die Auszahlung des Bonus wird in einigen AGBs ausgeschlossen, wenn Sie den Vertrag kündigen und das vor Ende der Laufzeit. Aber ein solcher Ausschluss ist nicht wirksam. Der Bonus darf nicht beeinträchtigt werden, wenn Sie vorzeitig kündigen, weil der Anbieter beispielsweise die Preise anhebt. Der Versorger hat es in der Hand, durch Preiserhöhung den Bonus zu Fall zu bringen.

Achtung

Das Gleiche gilt aber auch im umgekehrten Fall, wenn der Versorger ohne Grund den Vertrag kündigt, nur damit Sie die Erstlaufzeit nicht erreichen und somit kein Anrecht auf den Bonus haben. Grundlos darf der Anbieter also den Vertrag nicht im 10. Monat kündigen, wenn der Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten hat.

Prüfen Sie die Bonusauszahlung

Achten Sie immer auf die Jahresabrechnung.

Sie müssen überprüfen, ob die Bonuszahlung auf der Jahresrechnung zu erkennen ist und auch in der angekündigten Höhe. Es gibt Anbieter, die Zahlen den Bonus erst, wenn eine Anmahnung stattgefunden hat.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bonustarife bei Gas und Strom

1. Was bedeutet ein Bonus bei Strom- und Gasanbietern?

Bei einem Bonus von Strom- und Gasanbietern spricht man, wenn es sich um eine einmalige Prämie für den Wechsel des Anbieters handelt. Der Bonus wird entweder prozentual oder in einem Fixbetrag berechnet und von der Jahresabrechnung abgezogen.

2. Wann zahlt der Anbieter einen Neukundenbonus?

Der Anbieter von Gas und Strom zahlt den Neukundenbonus in der Regel erst nach einem Belieferungszeitraum von 12 Monaten.

3. Wann bin ich bei einem Strom- und Gasanbieter wieder ein Neukunde?

Als Neukunde zählen Sie immer dann, wenn Sie mindestens 6 Monate von dem Anbieter keine Belieferung erhalten haben.

4. Was ist ein Abschlag-Rabatt?

Bei einem Abschlag handelt es sich um die monatliche Zahlung an den Strom- und Gasanbieter. Der Abschlag-Rabatt ist eine Rabattierung auf diesen Abschlag.

5. Wie hoch ist der Bonus für einen Neukunden?

Der Bonus für einen Neukunden wird von dem Strom- und Gasanbieter selbst bestimmt. Es gibt keine Vorgaben, an denen sich der Anbieter orientiert.

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Fazit

Jedes Jahr kommen Verbraucher in die Versuchung den Gas- und Stromanbieter zu wechseln. Dabei wollen Sie natürlich einen Bonus erhalten und der liegt nicht nur bei deutlich günstigeren Preisen, sondern auch bei einer möglichen Rabattierung. Aber ein Wechsel lohnt sich nur für Dauerwechsler, die im zweiten Jahr einen neuen Anbieter suchen. In der Regel gilt der günstige Preis nur für die ersten 12 Monate, danach wird der Preis angehoben.

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