Bürgerenergieanlage | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 11:47:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bürgerenergieanlage | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bürgerenergieanlagen: Chancen und Risiken zur Unterstützung der Energiewende https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/buergerenergieanlagen-chancen-und-risiken-zur-unterstuetzung-der-energiewende/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/buergerenergieanlagen-chancen-und-risiken-zur-unterstuetzung-der-energiewende/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:47:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61814 Die Energiewende ist in vollem Gange, aber Sie brauchen kein Eigenheim oder viel Geld, um sich an erneuerbaren Energien zu beteiligen. Die Bürgerenergieanlagen sind nur eine Möglichkeit, um das eigene Geld klimafreundlich anzulegen. Ein solches

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Die Energiewende ist in vollem Gange, aber Sie brauchen kein Eigenheim oder viel Geld, um sich an erneuerbaren Energien zu beteiligen. Die Bürgerenergieanlagen sind nur eine Möglichkeit, um das eigene Geld klimafreundlich anzulegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bürgerenergieanlagen sind eine Möglichkeit, um Geld klimafreundlich anzulegen.
  • Bei den Bürgerenergieanlagen handelt es sich um Produktionsanlagen für erneuerbare Energie, beispielsweise eine Solaranlage auf einem Schuldach.
  • Mehrere Bürger planen und betrieben die Bürgerenergieanlagen gemeinsam, so dass sie ihr Geld klimafreundlich anlegen.

Ein solches Projekt wird in der Regel von örtlichen Kreditinstituten, lokalen Unternehmen und Gemeinden unterstützt und für die Bürger bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung. Sie haben die Möglichkeit als reine Geldgeber auszutreten oder Sie beteiligen sich aktiv an den Entscheidungsprozessen. Es besteht somit nicht nur die Chance hohe Rendite einzufahren, sondern Sie können auch nachvollziehen, wo Ihr Geld hin ist, denn es handelt sich meist um ein Projekt vor Ort.

Informieren Sie sich aber immer umfassend, denn eine solche Beteiligung birgt auch hohe Risiken. Mit der folgenden Checkliste haben Sie alle wesentlichen Aspekte auf einen Blick zusammengefasst.

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Die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten

Die Bürgerenergieanlagen sind in unterschiedliche Rechtsformen organisiert, wobei die GmbH & Co. KG. die häufigste Form ist. Es bestehen verschiedene Haftungsrisken und Mitbestimmungsmöglichkeiten nach Art der Beteiligung.

GmbH & Co KG

Sie setzt sich aus zwei Gesellschaften zusammen – der Kommanditgesellschaft (KG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Die KG ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die ein gemeinsamen gewerblichen Zweck verfolgen und dazu gehört in dem Fall der Bau und der Betrieb einer Photovoltaikanlage. Um den Zweck zu erreichen zahlen alle Bürger einen festen Beitrag als Einlage in die KG ein.

Die beteiligten Personen an einer KG unterteilen sich in die Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre haften für die Schulden der KG nicht nur mit der Einlage, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Als Gegenleistung haben Sie sehr viel Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Geschicke der KG geht. Die Kommanditisten haften immer nur mit der Einlage und eventuelle Gläubiger der Bürgerenergieanlage können nicht auf deren Privatvermögen zugreifen. Sie haben zudem nur ein geringes Mitspracherecht und an den Gewinnen werden sie anteilig ihrer Geldanlage beteiligt.

Die reine KG hat also einen Nachteil und dieser ist, dass die Komplementäre mit dem Privatvermögen haften. Die umfassende Haftung lässt sich nur ausschließen, in dem die Rechtsform GmbH & Co. KG gewählt wird.

Wichtig

Bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH der Komplementär und sie übernimmt die volle Haftung, aber nur in beschränkter Funktion. Keiner haftet mit seinem Privatvermögen und alle beteiligten Bürger haben die Stellung eines Kommanditisten. Sie haften nur mit ihrer Einlage und haben kaum Mitbestimmungsrecht. Auch die an der GmbH beteiligten Personen haften nicht mit dem Privatvermögen, sondern nur mit dem eigenen Anteil am Gesellschaftsvermögen.

Sie haften also nur mit der investierten Summe, wenn Sie als Bürger der Kommanditist sind. Eine Nachschusspflicht kann nur mit einer zusätzlichen Vereinbarung im Gesellschaftervertrag begründet werden. Treten Sie keiner Gesellschaft bei, bei der die Nachschusspflichten ausgeschlossen sind. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die Kündigung der Mitgliedschaft als Kommanditist möglich und das Kündigungsrecht ist nur auszuschließen, wenn es eine andere Form der Lösung aus der GmbH & Co. KG gibt. Es ist durchaus möglich, dass ein Austritt nur durch die Anteilsübernahmen von einem Mitgesellschafter möglich ist.

Eingetragene Genossenschaft – eG

Viele der Bürgerenergieanlagen sind als eingetragene Genossenschaften (eG) organisiert und die Bürger beteiligen sich durch Genossenschaftsanteile, welche sie kaufen. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte der Genossenschaft handelt es sich um eine demokratische und bürgernahe Organisationsform und in der Regel hat jedes Mitglied eine Stimme bei der Generalversammlung. Es kommt nicht auf die Beteiligungshöhe an. Die eG besteht nicht nur aus der Generalversammlung, sondern es gibt noch einen Vorstand und dieser übernimmt die Geschäftsführung. Die Bestellung eines Aufsichtsrates ist bei größeren Genossenschaften Pflicht und in der Generalversammlung setzen die Genossen das Stimmrecht ein. Die Versammlung findet einmal im Jahr statt und beispielsweise kommt es zur Wahl eines neuen Vorstandes oder Gewinn und Verlust werden verteilt.

Kommt es zu einer Insolvenz, dann haften die Anleger mit dem Genossenschaftsanteil und können demnach auch nur diesen Betrag verlieren. Die Anleger können theoretisch zu weiteren Zahlungen verpflichtet werden, aber die Nachschusspflicht wird meist durch die Satzung in der Genossenschaft ausgeschlossen. Vor der Investition sollten Sie sich über die Satzungen und Regelungen rund um die Nachschusspflicht informieren. Die Genossen sind in der Regel an den Gewinnen anteilig beteiligt, aber in der Satzung kann es auch zu abweichenden Regelungen kommen.

Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist können Sie aus der Genossenschaft austreten. Mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Geschäftsjahres ist der Austritt möglich, wenn die Satzung keine andere Regelung aufweist. In einigen Satzungen sind Kündigungsfristen von bis zu fünf Jahren vorhanden.

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist eine weitere mögliche Rechtsform für Bürgerenergieanlagen und bei dieser Form haftet jeder Gesellschafter nicht nur mit seiner Einlage, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Die Gesellschaftsform ist sehr riskant, denn wenn das Projekt scheitert und hohe Kosten aufkommen, dann muss jeder Gesellschafter mit dem Anteil und dem Privatvermögen gerade stehen. Es kommt zu außerplanmäßigen Reparaturen und die Rücklagen reichen einfach nicht aus, dann kommt es zu einem solchen Fall. Diese Rechtsform kommt meist nur für kleiner Projekte und einen kleinen Personenkreis in Frage, denn das private Haftungsrisiko ist sehr groß.

Allerdings hat die GbR auch Vorteile und ein Vorteil ist das hohe Mitbestimmungsrecht, denn alle Mitglieder zusammen entscheiden, welche Regelungen zum Einsatz kommen und bestimmen einen geschäftsführenden Gesellschafter. Die GbR ist auf unbestimmte Zeit vereinbart, dann hat jeder Gesellschafter ein Kündigungsrecht und im Falle einer Kündigung bekommt der Gesellschafter seinen Anteil ausgezahlt. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und durch den Gesellschaftsvertrag kann er sogar beschränkt sein. Die Beurteilung des Wertes einer GbR ist schwer und es kommt sehr häufig zu Streitigkeiten.

Indirekte Beteiligungsformen

Bürgerenergieanlagen könne auch als Inhaberschuldverschreibungen rausgegeben werden und das ist unabhängig von der Rechtsform. Im Grunde geben die Anleger der Rechtsform also einen Kredit und im Gegenzug verpflichtet sich die Bürgerenergieanlage zur Zahlung von Zinsen und dazu, dass am Ende der Laufzeit die geliehene Summe zurückgezahlt wird. Der Anleger geht ein hohes Risiko ein, denn es kommt vor, dass die Bürgerenergieanlage die Auszahlung nicht vornehmen kann. Im schlimmsten Fall bekommt der Anleger keine Zinsen und auch das angelegte Geld nicht mehr zurück.

Die Auszahlung des geliehenen Betrags wird in seltenen Fällen durch eine dritte Partei garantiert, aber bedenken Sie immer, dass eine Garantie nur einen Wert hat, wenn der Geber auch sein Versprechen hält. Die ausgesprochene Garantie nützt Ihnen nichts, wenn er zahlungsunfähig wird. Zudem haben Anleger bei dieser Variante kein Mitspracherecht.

Wichtig

Manche Banken und Sparkassen bieten eine rein finanzielle und keine unternehmerische Beteiligung an Bürgerenergieanlagen an und nennen es „Klimasparbrief“ oder „KlimaGut-Brief“. Für ein solches Produkt legt der Anleger einen bestimmten Betrag für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren an und dafür bietet die Bank eine feste Verzinsung. Im gleichen Atemzug verspricht die Bank, dass das Geld nur in Projekte mit erneuerbaren Energien gesteckt wird. Zudem sollen sich die Projekte in der Region befinden und sie vergibt Kredite an die entsprechenden Projekte.

Der Anleger hat kein Mitspracherecht, denn er investiert sein Geld nicht direkt in eine Bürgerenergieanlage. Sie erhalten aber ein sicheres Sparprodukt mit einer festen Verzinsung, denn die Sicherheit wird durch die gesetzliche Einlagensicherung der Banken geschützt. Im Insolvenzfall bekommt jeder Kunde eine Summe von mindestens 100.000 Euro zurück, aber nur, wenn die Bank ihren Hauptsitz in Europa hat und das Geld auch als Einlage deklariert ist. Im Einzelfall fragen Sie einfach nach dem vorhandenen Sicherungssystem.

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Die Risiken einer Beteiligung

Auch die Beteiligung an einer Bürgerenergieanlage birgt Risiken, aber diese unterscheiden sich anhand der Beteiligungsart.

Anleger einer Genossenschaft oder Kommanditisten einer GmbH & Co. KG haften nur mit dem eingezahlten Anteil und das bedeutet, wenn ein Projekt scheitert, dann bekommt jeder Anleger sein Geld zurück, aber auch eine anteilige Auszahlung ist möglich. Anders sieht es bei einer GbR aus, denn es besteht die Möglichkeit eines Totalverlustes und Sie bekommen Ihr Geld nicht zurück. Die Haftung erstreckt sich auch über das Privatvermögen, wenn im Gesellschaftsvertrag keine entsprechende Vereinbarung vorhanden ist.

Scheitert die Bürgerenergieanlage nicht, dann ist trotzdem ein gewisses Risiko vorhanden, denn manchmal kommt es nicht zu den erwarteten Gewinnen. Außerdem kommt es vor, dass die Rendite deutlich geringer ausfällt. In den Werbeunterlagen und Prospekten werden meist nur Rendite Prognosen genannt und ob diese Prognosen wirklich eintreten kann niemand vorhersagen.

Wichtig

Der Staat garantiert mit Hilfe der Einspeisevergütung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes eine feste Vergütung über einen bestimmten Zeitraum, aber anhängig von der Art der Erzeugungsanlage. Dadurch entsteht eine gewisse Planungssicherheit, aber das ist noch lange keine Garantie dafür, dass die Bürgerenergieanlage erfolgreich ist.

Zudem gibt es noch weitere, schwer vorhersehbare Faktoren, denn die Bürgerenergieanlage kann auch durch eine Fehlkalkulation in Gefahr geraten. Die Sonne scheint vielleicht noch so oft wie kalkuliert oder der Wind weht nicht wie erwartet, dann sind die Energie und somit auch der Gewinn für den Anleger.

Aber auch zusätzliche Kosten können einem Unternehmen schaden, denn auch Verzögerungen beim Bau der Anlage oder unerwartete Wartungskosten können schnell zum Problem werden. Streitigkeiten zwischen den Anlegern kann auch zu einem wirtschaftlichen Problem werden und sich negativ auswirken. Aus dem Grund kommt es auch meist zu vermehrten Austritten und dann kommt es zu einer extrem wirtschaftlichen Schieflage.

Achtung

Die Bürgerenergieanlagen sind keine flexiblen Anlagemöglichkeiten und außerdem handelt es sich um langfristige Projekte und auch die Kündigungs- und Ausstiegsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich. In der Regel können Sie erst nach einigen Jahren kündigen und das bedeutet, wenn das Projekt nicht wie geplant läuft, dann droht oft ein finanzieller Engpass und im Normalfall kommen Sie nicht schnell aus dem Projekt raus.

Bei den Klimasparbriefen ist es sogar so schnell, dass kein Risiko auf Totalverlust besteht, allerdings auch nur, wenn eine gesetzliche Einlagensicherung besteht. Eine feste Verzinsung erhalten Anleger, wenn sie in Sparbriefe investieren. Sie kommen aber bei einer festen Laufzeit nicht vorzeitig an das Geld heran, so dass bei den Klimasparbriefen ein hohes Risiko besteht, wenn die Inflation steigt.

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Checkliste vor der Anlage

Sie wollen in Bürgerenergieanlagen investieren, dann sollten Sie sich im Vorfeld mit den folgenden Aspekten beschäftigen.

  • Die Beteiligungsmöglichkeiten

Bei jeder Beteiligung gehen Sie unterschiedliche Risiken ein und haben aber auch unterschiedliche Chancen, egal ob Genossenschaft, GmbH & Co. KG, GbR, Sparanlagen, Inhaberschuldverschreibungen oder andere. Sie sollten immer genau prüfen, um welche Beteiligungsart es sich handelt und investieren Sie nur in Produkte, die auch für Sie verständlich sind.

  • Risiken

Sie sind auf Ihr Vermögen angewiesen, dann setzen Sie einen Teil ein. Die Zins- und Sparanlagen von Banken und Sparkassen sind mit der Einlagensicherung geschützt, aber es gibt auch Beteiligungen, bei denen Sie mit dem Privatvermögen haften. Das Risiko ist also entsprechend hoch und aus dem Grund vermeiden Sie Investitionen, bei denen Sie mit dem Privatvermögen haften.

  • Flexibilität

Bei vielen Beteiligungen binden Sie sich für viele Jahre und deswegen prüfen Sie gut, wie lange das Projekt läuft und schauen Sie nach, ob Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ausstieg bestehen.

  • Rendite

Die Zinsen der Klimasparbriefe sind sehr sicher, aber es gibt auch Beteiligungen bei denen ein höheres Risiko vorhanden ist. In der Regel handelt es sich bei den Renditeangaben nur um Prognosen und diese bieten keine Garantie.

  • Voraussetzungen

In vielen Fällen müssen Sie einen bestimmten Betrag anlegen und darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen geben. Eventuell können Einwohner einer Stadt auch nur in eine Bürgerenergieanlage investieren.

  • Geeignete Geldanlage?

Die Beteiligungen von Bürgerenergieanlagen sind meist schnell weg, aber trotzdem sollten Sie nicht übereilt handelt. Prüfen Sie immer zuerst, ob die Geldanlage für Sie geeignet ist.

  • Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmungsrecht ist für viele Menschen wichtig, aber nicht bei jeder Beteiligung ist das möglich. Das Recht hängt von der Beteiligungsart ab und aus dem Grund prüfen Sie erst bevor Sie investieren.

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Andere Anlagemöglichkeiten und die Energiewendeunterstützung

Es gibt aber nicht nur die Bürgerenergieanlagen, um sein Geld nachhaltig anzulegen, denn es gibt noch viele andere Alternativen.

Spezielle Investmentfonds gehören dazu, denn bei dieser Variante wird Ihr Geld nach bestimmten Nachhaltigkeitskriterien investiert. Es gibt auch Banken, die nach strengen ethischen, ökologischen und sozialen Maßstäben arbeiten.

Die Energiewende können Sie unterstützen, wenn Sie Hausbesitzer sind, denn dann führen Sie einfach eine energetische Sanierung aus und senken den Energieverbrauch. Mit dieser Maßnahme schonen Sie nicht nur das Klima, sondern auch der Geldbeutel profitiert. Dazu können Sie sich bei der Energieberatung informieren.

Nicht nur dem eigenen Haus oder einer Geldanlage unterstützen Sie die Energiewende, denn es bietet sich auch ein Wechsel zum zertifizierten Ökostromtarif an. Die erneuerbaren Energien werden gestärkt und die alten Kraftwerke können auf Dauer endlich abgeschaltet werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bürgerenergieanlagen

1. Welches ist die weitverbreitetste Form der Bürgerenergieanlagen?

Die verbreitetste Form der Bürgerenergieanlagen ist die GmbH & Co. KG, die eingetragene Genossenschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

2. Wie hoch muss die Beteiligungssumme sein?

Dazu kann keine pauschale Antwort gegeben werden, denn während einige Bürgerenergieanlagen keine festen Summen verlangen, muss eine bestimmte Summe bei anderen Beteilungen vorgelegt werden.

3. Welche Vorteile bieten Bürgerenergieanlagen?

Die Investition in Bürgerenergieanlagen hat einen großen Vorteil, denn Sie unterstützen die Energiewende Ihrer Region. Zudem können Sie gute Rendite machen und regionale Unternehmen unterstützen.

4. Was sind die Nachteile bei Bürgerenergieanlagen?

Nachteile gibt es anhand der Beteiligungsart, von der Haftung mit dem Privatvermögen bis hin zum kompletten Verlust des Einstiegsgeldes.

5. Was passiert, wenn ein Projekt scheitert?

Je nach Beteiligungsart gibt es unterschiedliche Ergebnisse, wenn ein Projekt scheitert. Im besten Fall verlieren Sie nur das eingesetzte Geld und im schlimmsten Fall haften Sie mit den Privatvermögen.

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Fazit

Das Thema Nachhaltigkeit und Energiewende kommt auch bei den Geldanlagen an, so dass immer mehr Verbraucher die Energiewende unterstützen wollen und in entsprechende Anlagen investieren. Die Bürgerenergieanlagen bieten eine Menge Vorteile, aber auch ein paar Nachteile und aus dem Grund informieren Sie sich vor einer Beteiligung über alle Details. Nutzen Sie dafür einen Fachmann!

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