Bundesministerium für Umwelt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 13 Feb 2020 10:27:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bundesministerium für Umwelt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 BMU: Neues Gesetz soll die Entsorgung von Retouren bei Onlinehändlern verbieten https://www.verbraucherschutz.com/news/bmu-neues-gesetz-soll-die-entsorgung-von-retouren-bei-onlinehaendlern-verbieten/ https://www.verbraucherschutz.com/news/bmu-neues-gesetz-soll-die-entsorgung-von-retouren-bei-onlinehaendlern-verbieten/#comments Thu, 13 Feb 2020 10:27:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43314 Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) will Onlinehändlern per Gesetz die Beseitigung von zurückgeschickten Paketen (Retouren) verbieten. Versandhändler wie Amazon werden in die Obhutspflicht genommen und müssen mehr Verantwortung zeigen. Zu viele

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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) will Onlinehändlern per Gesetz die Beseitigung von zurückgeschickten Paketen (Retouren) verbieten. Versandhändler wie Amazon werden in die Obhutspflicht genommen und müssen mehr Verantwortung zeigen.

Zu viele Retouren landen auf dem Müll. Diese Erkenntnis hatte eine Forschergruppe aus Bamberg gewonnen. Vor allem geringwertige Produkte werden von den Onlinehändlern wie Amazon nach einer Retour schnell auf dem Müll entsorgt. Das ist zwar für das Unternehmen die preisgünstige Variante, geht aber zulasten der Umwelt und ist eine große Verschwendung von Ressourcen.

Das Bundesumweltministerium hat sich auf die Fahne geschrieben, dies zu ändern. In Form der Paragrafen 23 des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll eine Regelung in Kraft treten, die den Versandhändlern den bisherigen Umgang mit den zurückgesendeten Paketen untersagt.

Was sollen Händler mit Retouren machen?

Zukünftig sollen die Händler und Hersteller die Produkte nach dem Zurücksenden also nicht im Müll oder Abfall entsorgen. Die wieder zurückgeschickten Artikel sollen gespendet oder als B-Ware weiterverkauft werden. Die Gebrauchttauglichkeit der Erzeugnisse müsse erhalten werden.

Das geht natürlich nur mit Produkten, die auch nach einer Retour in gutem Zustand sind. Artikel welche zerstört wurden, können natürlich nicht weiterverkauft werden. Ähnlich ist das bei Artikeln, welche aus hygienischen Gründen nicht wiederverkauft werden dürfen.

Handel soll ressourcenschonend entwickeln

Auch der Handel wird mit der neuen Regelung aufgefordert, auf die Umwelt zu achten. Sie sollen darauf achten, dass die Produkte langlebig und reparierbar sind. Hier geht es dem Ministerium vor allem um die Abfallvermeidung. Denn laut der Bamberger Studie werden rund vier Prozent der Retouren von den Händlern gleich in den Müll geschmissen.

Auch die umweltgerechte Herstellung sowie die Verwertung sind zentrale Punkte, auf die der Handel zukünftig achten soll.

Betroffene Konzerne kooperieren

Wie das Ministerium mitteilt, hat der öffentliche Druck wohl dazu geführt, dass sich die betroffenen Konzerne kooperativ zeigten. Damit war der Widerstand gegen die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geringer, als von dem Ministerium erwartet. Auch die Abstimmung mit anderen Ministerien hat reibungslos funktioniert.

Laut Bundesumweltministerien Svenja Schulze bekommen recycelte Produkte zukünftig Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Zusätzlich hat der Staat mit der neuen Obhutspflicht die rechtliche Handhabe, „gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren“ vorzugehen. Außerdem sollen Hersteller und Verkkäufer von Einwegprodukten zukünftig für die Kosten der Säuberung des öffentlichen Raums mit aufkommen. Bisher kamen die deutschen Bürger über kommunale Gebühren allein dafür auf. 

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