Bundesnetzagentur | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:20:36 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bundesnetzagentur | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Untergeschobene Verträge am Telefon: Drei nützliche Fragen fürs Gespräch, um den Verstoß bei der Bundesnetzagentur zu melden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-um-den-verstoss-bei-der-bundesnetzagentur-zu-melden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-um-den-verstoss-bei-der-bundesnetzagentur-zu-melden/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:20:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65186 Grundsätzlich sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers per Gesetz verboten, aber das Geschäft mit den Telefonverkaufsmaschen blüht weiterhin. Sie können sich gegen unerwünschte Werbung am Telefon und die untergeschobenen Verträge gut vorbereiten, wenn Sie

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Grundsätzlich sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers per Gesetz verboten, aber das Geschäft mit den Telefonverkaufsmaschen blüht weiterhin. Sie können sich gegen unerwünschte Werbung am Telefon und die untergeschobenen Verträge gut vorbereiten, wenn Sie ein paar Tipps beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz hoher Bußgelder kommen die unterwünschten Werbeanrufe und die untergeschobenen Verträge auch heute noch sehr häufig vor und dabei reicht das Angebot von Telefonverträgen bis hin zu Zeitschriftenabos.
  • Sie können sich auf die Telefongespräche sehr gut vorbereiten und mit drei einfachen Fragen ausreichend Informationen sammeln, so dass Sie die unseriösen Anrufen melden können.
  • Sie haben am Telefon einen Vertrag abgeschlossen, dann können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn Sie ihn nicht haben wollen.

Lästige Werbeanrufe immer noch aktuell

Lästige Telefonanrufe von Telefon- und Internetanbietern, Banken, Versicherungen, Zeitschriftenverlagen und Energieversorgern kommen beinah täglich vor. 

Viele Verbraucher beschweren sich, denn solche Anrufe können durchaus ärgerliche Folgen haben. Sie erhalten Rechnungen oder es wird einfach Geld von Ihrem Konto abgezogen. Zudem kommt es zur Abfrage von persönlichen Daten und diese werden einfach weitergereicht, so dass andere Anbieter Sie auch mit unerwünschten Anrufen bombardieren.

Die Marktwächter haben eine repräsentative Umfrage durchgeführt und herausgefunden, dass mehr als 50% der Deutschen schon mindestens einen Anruf mit Werbung erhalten haben.

Irreführendes Gewinnspiel
Unseriöse Gewinnspiel-Werbung: 1.000 Euro / 750 Euro / 500 Euro Amazon Gutschein

Windige Geschäftemacher versenden wieder E-Mails, mit denen sie dem Empfänger einen Gewinn vorgaukeln. Es geht um einen 1.000 Euro, 750 Euro beziehungsweise 500 Euro Amazon Gutschein. Angeblich ist der Empfänger der E-Mail Finalist. Den möchte

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Telefonwerbung in verboten!

Werbung am Telefon ohne ausdrückliche Einwilligung ist rechtwidrig, aber trotzdem kommt es immer wieder zu telefonisch abgeschlossenen Verträgen.

Mittlerweile gibt es das Anti-Abzocke-Gesetz, welches 2013 in Kraft getreten ist und für unerlaubte Anrufe hohe Bußgelder vorsieht. In diesem Gesetz können Sie auch nachlesen, dass telefonisch angebahnte Verträge bei Gewinnspielen immer einer schriftlichen Bestätigung erfordern.

Fragen statt Antworten

Die Verbraucher erhalten auch weiterhin unterwünschte Werbeanrufe und am Ende einen untergeschobenen Vertrag.

Solche Verträge werden aber meist erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers rechtswirksam, aber leider gibt es dazu noch keine einwandfreie gesetzliche Regelung.

Aber wir sagen Ihnen, dass Sie bei einem unerwünschten Anruf keine Antworten geben sollten, sondern folgende Fragen stellen:

  • Mit wem spreche ich? Können sie mir ihren Namen sagen?
  • Für welches Unternehmen rufen Sie an? (Erbitten Sie eine Rückrufnummer und die Geschäftsadresse)
  • Was ist der Grund für ihren Anruf?

Teilen Sie dem Anrufer mit, dass alle Daten von Ihnen gelöscht werden sollten und Sie auch in Zukunft keine Anrufe mehr erhalten möchten.

Unterbinden Sie die Anrufe und widerrufen Sie die Verträge

Sie haben schon einen Anruf erhalten und sich einen Vertrag unterschieben lassen, dann können Sie folgende Dinge tun:

  • Widerrufen Sie den Vertrag, denn Sie können innerhalb einer 14tägigen Frist den Vertrag widerrufen. Aber Achtung, denn die Frist beginnt mit Vertragsabschluss, aber nicht wenn Sie die Ware noch nicht erhalten haben oder das Unternehmen Sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat.
  • Melden Sie den Anruf, denn Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung sind gesetzlich verboten. Sie können Verstöße bei der Bundesnetzagentur melden und für ein hohes Bußgeld sorgen.
Symbolbild Telefon Handy Smartphone
Rufnummernmissbrauch kann jeden treffen – Das sollten Sie wissen

Wir erhalten immer mehr Beschwerden von Verbrauchern, deren Rufnummer für betrügerische Zwecke missbraucht wurde. Wenn das geschieht, ist der eigene Anschluss oft nicht mehr nutzbar. Wir erklären, woran Sie einen Missbrauch Ihrer Telefonnummer erkennen und

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Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale gegen Werbeanrufe

Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentralen gehen mittlerweile gegen die Unternehmen mit Werbeanrufen vor.

Sie können dabei helfen, indem Sie die Antworten und die Telefonnummer des Anrufers aufschreiben, denn dadurch können Sie den unseriösen Anruf schneller melden.

Stellen Sie die abgefragten Informationen der Verbraucherzentrale zur Verfügung, denn sie führt eine Prüfung durch und startet rechtliche Schritte, wenn notwendig.

Auch bei der Bundesnetzagentur können Sie den Verstoß melden, denn auf der Internetseiten finden Sie ein Formular zum Ausfüllen.

Symbolbild Anruf
Unerlaubte Werbeanrufe: So wehren Sie sich bei illegalen Telefonanrufen

Ungewollte Werbeanrufe können zu einer richtigen Plage für Verbraucher werden. Häufig werden Dienstleistungen oder Abonnements am Telefon angeboten. Wir erklären, was Sie konkret dagegen tun können und wo Sie sich beschweren sollten. E-Mails als Werbung für

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonwerbung

1. Ist Telefonwerbung überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich ist Telefonwerbung erlaubt, wenn Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Haben Sie das nicht, dann müssten Sie vor den unerwünschten Telefonanrufen geschützt sein.

2. Woran erkenne ich Telefonwerbung?

In der Regel beginnt der Anrufer mit einem kleinen Gespräch und macht Ihnen ein Angebot oder informiert Sie darüber, dass Sie im Gewinnspiel gewonnen haben. Aber schon nach kurzer Zeit erfragt er persönliche Daten und spätestens an diesem Punkt sollten Sie das Gespräch abbrechen oder selber Fragen stellen.

3. Was dürfen die Werbeanrufer auf keinen Fall?

Der Anrufer darf seine Identität auf keinen Fall verschleiern, denn ansonsten muss er mit Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Das bedeutet, dass die Rufnummer des Werbeanrufers immer zu erkennen sein muss.

4. Wie kann ich mich gegen die unerwünschten Anrufe wehren?

Im Grunde können Sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren und ansonsten direkt auflegen, denn die Werbeanrufer sind hartnäckig und werden es immer wieder versuchen.

5. Wie verhalte ich mich bei einem Werbeanruf?

Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen und gehen Sie auf nichts ein. Sie können das Telefonat durch Auflegen einfach beenden.

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Humorvolle Werbeanrufe? Callcenter-Abzocke mit der Lotto-Masche

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Fazit

In den letzten Jahren ist das Thema Werbeanruf immer wieder in den Medien zu erkennen, denn auch heute gibt es noch immer viele Unternehmen, die auf die lästigen Anrufe setzen. Obwohl es sich um rechtswidrige Aktionen handelt, versuchen die Unternehmen immer wieder Verträge unterzuschieben und die Kunden unter Druck zu setzen. Die einfachste Methode, um sich zu schützen, ist direkt aufzulegen. Aber Sie können auch Informationen sammeln und den Anbieter bei der Bundesnetzagentur melden.

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Nach Beschwerden: Auskunft 11830 wird abgeschaltet – Das müssen Sie beachten https://www.verbraucherschutz.com/news/nach-beschwerden-auskunft-11830-wird-abgeschaltet-das-muessen-sie-beachten/ https://www.verbraucherschutz.com/news/nach-beschwerden-auskunft-11830-wird-abgeschaltet-das-muessen-sie-beachten/#respond Wed, 12 Feb 2020 10:34:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43252 Die Bundesnetzagentur hat mit sofortiger Wirkung die Abschaltung der Auskunft 11830 angeordnet. Nach fortdauernden Beschwerden von Kunden über unberechtigte Forderungen dürfen von dem Unternehmen auch keine weiteren Rechnungen gestellt oder Inkassoverfahren durchgeführt werden.  Es gibt

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Die Bundesnetzagentur hat mit sofortiger Wirkung die Abschaltung der Auskunft 11830 angeordnet. Nach fortdauernden Beschwerden von Kunden über unberechtigte Forderungen dürfen von dem Unternehmen auch keine weiteren Rechnungen gestellt oder Inkassoverfahren durchgeführt werden. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Telefonnummer in Erfahrung zu bringen. Während einige Verbraucher nach wie vor noch im gedruckten Telefonbuch oder den Gelben Seiten nachschlagen, informieren sich andere Nutzer im Internet. Und dann gibt es noch die Rufnummer der Auskunft.

Was viele Verbraucher nicht wissen: Neben der Telefonauskunft der Deutschen Telekom AG (11833) gibt es noch weitere Anbieter. Einer dieser Anbieter nutzte in der Vergangenheit die Sonderrufnummer 11830. Allerdings nahm es der Anbieter mit den Preisen nicht ganz so genau. Er informierte Verbraucher nicht ausreichend über die Kosten von Weitervermittlungen und hielt Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen nicht ein. Das führte zu Beschwerden bei der Bundesnetzagentur, welche daraufhin Ermittlungen aufnahm. Geschaltet war die Rufnummer bei der First Telecom GmbH. 

Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßenJochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur am 10.02.2020

Auskunft 11830 hat Verbraucherschutz missachtet

Der Betreiber der Auskunftsnummer 11830 gab wiederholt Anlass für Verbraucherbeschwerden. Für weitergeleitete Gespräche wurde oft keine ordnungsgemäße Preisansage geschaltet. Die Auskunftsdienste sind aber verpflichtet, vor jeder Weitervermittlung den Preis für das folgende Gespräch anzugeben. Darüber hinaus wurden weitere Vorgaben nicht eingehalten. So gibt es auch beim Einsatz einer Warteschleife gesetzliche Regelungen, die das Unternehmen ignorierte.

Die Bundesnetzagentur hat daraufhin gegenüber der First Telecom GmbH die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11830 angeordnet. Zusätzlich erwirkte die Bundesbehörde über die Abschaltung hinaus ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Wenn also Kosten für Verbindungen über die Auskunftsrufnummer 11830 entstanden sind, müssen diese nicht mehr bezahlt werden. Sollten Sie bereits eine Rechnung mit Verbindungskosten zu 11830 vorliegen haben, die Sie noch nicht bezahlt haben, dürfen diese auf dem Mahnweg nicht mehr gefordert werden.

Weitervermittlung von Gesprächen als zusätzlicher Service

Nach dem TKG § 3 Nr. 2a ist ein Auskunftsdienst jederzeit bundesweit erreichbar und gibt Rufnummer, den Namen, die Anschrift auf Anfrage weiter. Auch das Herstellen einer direkten Verbindung mit der gesuchten Nummer kann Bestandteil des Angebots der Auskunft sein. Der Anrufer konnte sich von der Auskunft 11830 Telefonnummern heraussuchen lassen und wurde auf Wunsch gleich verbunden. Bei der Weiterverbindung entstehen zusätzliche Kosten, die durch eine entsprechende Ansage vorher angegeben werden müssen. 

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Erfolg: Deutsche Post/DHL nimmt Preiserhöhung zurück! https://www.verbraucherschutz.com/news/erfolg-deutsche-post-dhl-nimmt-preiserhoehung-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/news/erfolg-deutsche-post-dhl-nimmt-preiserhoehung-zurueck/#respond Wed, 05 Feb 2020 15:26:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42808 Deutsche Post / DHL lenkt sofort ein

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Vor wenigen Tagen haben wir über die Preiserhöhung bei DHL berichtet. Fraglich war, ob die Kalkulation des Portos zu hoch war. Das wollte jetzt die Bundesnetzagentur prüfen. Doch dazu kommt es gar nicht erst.

Sind die Paketpreise für Privatkunden bei der Deutschen Post / DHL zu hoch? Diese Frage wollte die Bundesnetzagentur klären und leitete deshalb ein Verfahren gegen die Deutsche Post ein. Laut der Behörde gab es eindeutig Hinweise darauf, dass es ungerechtfertigte Erhöhungen des Portos zu Lasten der Privatkunden gibt. Wir haben darüber berichtet.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 hatte die Deutsche Post die Preise für den Paketversand angehoben. Nach der Preisanpassung kostet ein mittelgroßes Päckchen, bis zu 2 Kilogramm schwer, für den Versand im Inland 4,79 Euro, wenn es in der Filiale aufgegeben wird. Bis Ende 2019 kam das gleiche Päckchen 4,50 Euro. Möchten Sie ein Paket mit einem Gewicht von 10 Kilogramm bei der Post aufgeben, verlangt der Schalterbeamte 10,49 Euro, einen Euro mehr als zuvor. Die durchschnittliche Preiserhöhung wird mit drei Prozent angegeben. Das Frankieren im Internet ist allerdings günstiger. Die letzte Gebührenerhöhung hatte 2017 stattgefunden.

Deutsche Post / DHL lenkt sofort ein

Bereits wenige Tage nachdem die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde das Verfahren gegen die Deutsche Post eingeleitet hat, lenkt die Deutsche Post ohne nennenswerten Widerspruch ein. Das ist ungewöhnlich, wenn man DHL unterstellt, dass es bei der Preiserhöhung zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Dazu erklärt die Deutsche Post:

[…] Bereits im Herbst 2019 hatte das Unternehmen die Bundesnetzagentur über die geplanten Preiserhöhungen informiert und deren Vereinbarkeit mit den entgeltregulatorischen Vorgaben des Postgesetzes detailliert nachgewiesen. […] Im Eröffnungsbeschluss vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass die Preisanpassungen zum 1. Januar 2020 zu deutlich höheren Einnahmen führen würden als von DHL eingeschätzt. Diese Bewertung teilt das Unternehmen nicht, wird jedoch angesichts eines ansonsten zu erwartenden langwierigen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang die Anpassungen zurücknehmen.[…]Pressemitteilung am 05.02.2020

Zum 1. Mai 2020 nimmt die Deutsche Post alle seit dem 1. Januar 2020 geltenden Preisanpassungen bei Päckchen, Paketen und Zusatzleistungen für Privatkunden wieder zurück. Ab dem 1. Mai 2020 gelten wieder die Filial- und Online-Preise für Privatkunden, wie sie bis zum 31. Dezember 2019 Bestand hatten.

Gute Nachrichten für Postkunden

Auch wenn die Postkunden noch bis zum Mai 2020 warten müssen, dürften sich die Verbraucher über die Entscheidung der Deutschen Post freuen. Schließlich kommt es selten vor, dass ein Riese wie die Post freiwillig die Preise senkt. In diesem Fall hat die Bundesnetzagentur gute Arbeit für die Verbraucher geleistet. Die Behörde soll unter anderen bezahlbare Preise für Postdienstleistungen durchsetzen.

Da sich immer mehr Kunden über die Qualität bei der Paketzustellung beschweren, wäre das der nächste Punkt, wo die Deutsche Post / DHL nachbessern könnte. 

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, welche böse Überraschung ein Postkunde beim Verlust einer versicherten Sendung erlebte

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Deutsche Post / DHL: Zu hohe Preise für den Paketversand? (Video) https://www.verbraucherschutz.com/news/deutsche-post-dhl-zu-hohe-preise-fuer-den-paketversand-video/ https://www.verbraucherschutz.com/news/deutsche-post-dhl-zu-hohe-preise-fuer-den-paketversand-video/#comments Mon, 03 Feb 2020 11:05:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42603 Muss die Deutsche Post / DHL zukünftig den Preis für den Paketversand senken? Das könnte passieren, wenn die bisherige Kalkulation des Portos zu hoch ist. Und genau deshalb hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet. Die

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Muss die Deutsche Post / DHL zukünftig den Preis für den Paketversand senken? Das könnte passieren, wenn die bisherige Kalkulation des Portos zu hoch ist. Und genau deshalb hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet.

Die Bundesnetzagentur ist der Meinung, dass die Paketpreise der DHL mittlerweile zu hoch sind. Sie leitete deshalb ein Verfahren gegen das Unternehmen ein. Dies meldet die dpa unter Berufung auf die Behörde. Nun soll geprüft werden, ob die letzte Preiserhöhung durch die Post den rechtlichen Vorgaben widerspricht. Der Präsident der Agentur, Jochen Homann, sagte zu SAT1 im Frühstücksfernsehen des Senders, es gebe „deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten der Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat“.

In der Vergangenheit haben wir bereits über die Zufriedenheit oder besser Unzufriedenheit von Postkunden berichtet. Der Preis des Paketversands spielt bei der Kritik gegenüber DHL keine große Rolle. Vielmehr waren die Kunden mit der Paketzustellung, der Versanddauer und dem Beschwerdeverfahren bei verloren gegangenen Sendungen unzufrieden.

Preiserhöhung um 3 Prozent

Zum Jahreswechsel hatte das Unternehmen die Preise deutlich angehoben. Ein mittelgroßes Päckchen, bis zu 2 Kilogramm schwer, kostet für den Versand im Inland nun 4,79 Euro, wenn es in der Filiale aufgegeben wird. Zuvor wurden 4,50 verlangt. Möchten Sie ein Paket mit einem Gewicht von 10 Kilogramm bei der Post aufgeben, verlangt der Schalterbeamte 10,49 Euro, einen Euro mehr als zuvor. Die durchschnittliche Preiserhöhung wird mit drei Prozent angegeben. Das Frankieren im Internet ist allerdings günstiger. Die letzte Gebührenerhöhunge hatte 2017 stattgefunden.

Die Bundesnetzagentur geht nun als Regulierungsbehörde der Frage nach, ob mit der aktuellen Erhöhung die tatsächlich entstehenden Kosten überschritten werden. Kann diese Vermutung positiv bestätigt werden, kann die Behörde das Unternehmen auffordern, die Preise zu korrigieren. 

Haben Sie das schon gesehen?

Kritik von der FDP

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) sieht die Ursache der Preiserhöhung in den hohen Investitionskosten, die für Anlagen und moderne Fahrzeuge auf das Unternehmensergebnis drücken. Der reduzierte Preis bei der Frankierung über das Internet geht wohl auf den geringeren Personalaufwand zurück. Die Konkurrenten DPD und Hermes hatten die Preise bereits im vergangenen Jahr erhöht.

Allerdings spielt die Deutsche Post mit ihrer Tochter DHL auf dem deutschen Paketmarkt die dominierende Rolle. Der Umsatzanteil bei der Paketbeförderung beträgt 44 Prozent. Geschäftskunden zahlen bereits seit letztem Jahr höhere Tarife, wie die Deutsche Handwerkszeitung mitteilte. Das Blatt lehnt die sogenannte Online-only-Strategie der Post ab. Ähnliches war auch aus der Politik zu hören. Reinhard Houben, der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, kritisierte die Preisnachlässe bei der Online-Bestellung: „Diese Produktstrategie benachteiligt all jene Menschen, die Online-Geschäften skeptisch gegenüber stehen oder überhaupt nicht über einen Internet-Anschluss verfügen“. Immerhin sind sechs Prozent der Bevölkerung noch nicht mit dem Internet verbunden, so der FDP-Sprecher.

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, wie Verbraucher mit einer gefälschten SMS im Namen von DHL in eine Abofalle gelockt werden.

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Verpasster Anruf aus dem Ausland (Ping Call): Nicht zurückrufen – Kostenfalle https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/verpasster-anruf-aus-dem-ausland-nicht-zurueckrufen-kostenfalle/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/verpasster-anruf-aus-dem-ausland-nicht-zurueckrufen-kostenfalle/#comments Fri, 22 Nov 2019 19:27:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=17628 Seit mehreren Monaten erhalten ahnungslose Besitzer eines Telefonanschlusses Anrufe aus dem Ausland. Diese sind meist nach dem ersten oder zweiten Klingeln schon wieder beendet. Wer hinter den Anrufen steckt und wie Sie sich verhalten sollten,

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Seit mehreren Monaten erhalten ahnungslose Besitzer eines Telefonanschlusses Anrufe aus dem Ausland. Diese sind meist nach dem ersten oder zweiten Klingeln schon wieder beendet. Wer hinter den Anrufen steckt und wie Sie sich verhalten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ein Anruf in Abwesenheit kommt das eine oder andere Mal vor. Aber kennen Sie den Anrufer? Ist Ihnen die Anruferkennung nicht bekannt, sollten Sie nicht einfach zurückrufen. Tun Sie es doch, kann es mitunter teuer werden. Seit ein paar Tagen kommt es vermehrt zu sogenannten Ping-Calls aus dem Ausland, die bei einem Rückruf in eine Kostenfalle führen.

Auch unsere Redaktion erreichte ein solcher Anruf aus dem ostafrikanischen Burundi. Nach dem zweiten Klingeln wurde aufgelegt. Zurückgerufen haben wir natürlich nicht. Denn auch die Polizei Sachsen warnt vor diesen Anrufen. Hier besteht der Verdacht des Betruges.

Wer ruft aus dem Ausland an?

Leider können wir nur vermuten, wer hinter den Anrufen steckt, nämlich Betrüger. Wir können uns auch nicht auf ein bestimmtes Land beschränken. Nach unseren Recherchen kommen die Anrufe vorwiegend aus Burundi, Tunesien oder Madagaskar. Im Internet wird aber auch von Anrufen aus Serbien, Marokko oder Neuseeland berichtet. Diese Ping-Calls haben nur einen Zweck: Rufen Sie zurück, kann es teuer werden. Letztlich handelt es sich bei diesen Anrufen um lästigen Spam.

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Welche Rufnummern sind bereits bekannt?

Nach unseren Recherchen im Netz konnten wir eine Vielzahl von Telefonnummern zusammentragen, die im Verdacht des Betruges stehen. Sie können uns weitere Telefonnummern über unser Kontaktformular melden. Bisher sind folgende Rufnummern bekannt:

  • Aserbaidschan (Vorwahl +994 / 00994)

00994404135039

  • ??Burundi (Vorwahl +257 / 00257)

0025761326728
0025761326752
0025761326753
0025761326754
0025761405402
0025761405403
0025761675921
0025761675927
0025761675920
0025761675973
0025761675928
0025761675920

  • ?? Tunesien (Vorwahl +216 / 00216)

00216287026 39
0021628702658
0021628702676
0021628702631
0021628702632
0021628702633
0021628702641
0021628702642
0021659726988
0021628702659
0021659726995
0021659726994
0021656756035
0021654244226

  • ?? Madagaskar (Vorwahl +261 / 00261)

00261327902250

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

  • Dominica (Vorwahl+1(767) /001(767))

+1(767)235-7738

+1(767)265-6994

  • ?? Gambia (Vorwahl +220 / 00220)

002204542890‬

  • ?? Estland (Vorwahl +372 / 00372)

0037257233000‬

  • Moldawien (Vorwahl +373 / 00373)

  • +37367660047 (0037367660047)

  • ?? Russland (Vorwahl +7 / 007)

007(940)907-83-95

007 (940)742-50-00

  • ?? Chile (Vorwahl +56 / 0056)

0056322553718

  • ?? Albanien (Vorwahl +355 / 00355)

00355672042848

  • ?? Tschad (Vorwahl +235 / 00235)

0023566262877
0023591047984

  • Zentralafrikanische Republik (Vorwahl +236 / 00236)

+23677377157
+23677377159
+23677377158
+23677377147
+23677377119
+23677377150
+23677377146
+23677377508
+23677377153
+23677377151

  • ?? Guinea (Vorwahl +224 / 00224)

0022455494647
0022455408636
0022455971865
0022455971605

  • ?? Seychellen (Vorwahl +248 / 00248)

002486421768

  • Nördliche Marianeninseln (Vorwahl +67 / 0067)

+6766867323

Wie Sie in unserer Liste erkennen können, sind viele der Anrufer-ID´s aufeinander folgende Rufnummern. Das bestärkt die Vermutung, dass diese Anrufe von einem Computer durchgeführt werden. Im Internet wird oft davon berichtet, dass bei der Annahme des Telefonats eine Bandansage in den unterschiedlichsten Sprachen zu hören war.

Warnung der Polizei Sachsen

Im sozialen Netzwerk Facebook hat die Polizei Sachsen vor den dubiosen Ping-Calls gewarnt. Die Warnung wurde am 02.10.2017 veröffentlicht und hat folgenden Wortlaut:

ACHTUNG ABZOCKE

Bei euch klingelt in letzter Zeit vermehrt das Telefon und zeigt in der Folge einen Anruf in Abwesenheit aus dem Ausland an? Dann Achtung!
Solche Anrufe nennt man Ping-Calls. Ruft man zurück, wird es teuer – Kosten von mindestens drei Euro pro Minute entstehen.
Hinter derartigen Nummern verbergen sich Computerprogramme, die Telefonnummern von Adresshändlern oder über das Zufallsprinzip anwählen. Die Betrüger wollen damit einerseits herausfinden, ob die Telefonnummer aktiv genutzt wird und andererseits die Neugier wecken und einen Rückruf erzwingen.

Wie könnt Ihr euch sich schützen?
 Ignoriert die Nummer und ruft auf keinen Fall zurück!
 Wenn Ihr euch unsicher seid, sucht nach der Nummer im Internet. Hier findet man oft Hinweise, ob es sich dabei um solch einen Betrugsversuch handelt!
 Blockiert die Nummer!

PS: Auch bei uns hat Tunesien schon auf dem Diensttelefon angerufen!

Polizei Sachsen auf Facebook

Polizeipräsidium Mittelhessen warnt vor Ping-Calls

10.08.2018 Das Thema ist nach wie vor noch aktuell. Verbraucher erhalten Anrufe aus Ländern, in denen sie noch nie Kontakt hatten. Besonderes Merkmal: Das Telefon klingelt nur so kurz, dass Sie den Anruf nicht annehmen können. Betroffen sind in der Regel Handynummern. Die Angerufenen sollen zurückrufen und zahlen für diese Anrufe teils über 3 Euro pro Minute. Häufig verwendet wird derzeit die Länderkennung +1721 und +691, die man schnell mit einer in Deutschland gebräuchlichen Vorwahl, wie 0172, verwechseln kann.

Die Polizei rät genau auf die Telefonnummer zu achten, die in der Liste der unbeantworteten Anrufe erscheint. Im Zweifel nicht zurückrufen und die Nummer blockieren.

Quelle: „Ping-Call“ – bei Rückruf droht horrende Handyrechnung“ auf presseportal.de

Bundesnetzagentur verhängt Verbote für Rechnungslegung

Da die sogenannten PING-Anrufe immer mehr überhandnehmen, hat die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergriffen. Für einige bekannte Nummern wurde für einen begrenzten Zeitraum ein Verbot der Rechnungslegung und des Inkassos angeordnet. Wer eine überhöhte Rechnung aufgrund solcher Auslandsanrufe erhält, sollte in jedem Fall prüfen, ob es durch die Bundesnetzagentur ein Verbot der Rechnungslegung gibt. Die aktuelle Liste mit den entsprechenden Zeiträumen finden Sie auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Viele Verbraucher sind verunsichert und wissen nicht, wie sie sich am besten verhalten sollten. Wir haben eine kleine Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ) zusammengestellt:

Woran erkenne ich einen solchen Ping-Anruf?

Meist wird nach wenigen Sekunden der Anruf abgebrochen. Eine Telefonnummer mit ausländischer Länderkennung wird angezeigt. Eine Suche nach der Nummer im Internet ergibt meist mehrere vorhandene Warnungen.

Was passiert, wenn ich den Anruf angenommen habe?

Notieren Sie sich Tag und Uhrzeit des Anrufes. Warten Sie Ihre Telefonrechnung ab. Schauen Sie, ob das Telefonat Kosten verursacht hat. Kontaktieren Sie ihren Telefonanbieter. Unter Umständen müssen Sie gegen die Rechnungsposition Widerspruch einlegen. Normalerweise dürfen für ankommende Anrufe mit Ausnahme sogenannter R-Gespräche keine Kosten entstehen.

Wie kann ich mich gegen solche Anrufe schützen?

Sind Sie sich sicher, dass Sie aus diesen Ländern keine Anrufe erwarten? In diesem Fall lassen Sie einfach durch Ihren Provider eine Sperre einrichten. Außerdem können Sie bei unangeforderten Anrufen eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Bei mir wurde keine “00” oder ein Pluszeichen vor der Telefonnummer angezeigt. Sind das dann auch Auslands-Anrufe?

Nicht alle Telefone zeigen die Anrufer-ID richtig an. Es kann vorkommen, dass die “00” oder das ”Plus”-Zeichen weggelassen wird. Ergänzen Sie bei der Suche im Internet diese Zeichen, finden Sie meist die Warnhinweise zu dieser Nummer.

Ihre Fragen können Sie uns über die Kommentare unterhalb des Artikels stellen.

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit

Haben Sie auch solche Anrufe erhalten? Haben Sie vielleicht zurückgerufen und dadurch eine überhöhte Telefonrechnung erhalten? Ist die Anrufer -ID Ihres eingegangenen Anrufes in unserer Liste? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Je mehr Informationen wir zusammentragen können, um so besser können wir andere Verbraucher warnen.

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Betrugsmasche aus dem Ausland vor dem Aus: Preisansage für Auslandsanrufe Pflicht https://www.verbraucherschutz.com/news/ping-anrufe-aus-dem-ausland-preisansage-wird-fuer-netzbetreiber-pflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/news/ping-anrufe-aus-dem-ausland-preisansage-wird-fuer-netzbetreiber-pflicht/#respond Fri, 08 Feb 2019 18:37:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=31069 Einer Betrugsmasche aus dem Ausland wird von der Bundesnetzagentur die Grundlage entzogen. Betrüger rufen kurz auf Mobiltelefonen an und hoffen auf einen Rückruf des Angerufenen. Doch dieser Rückruf ist teuer. Damit Verbraucher zukünftig besser geschützt

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Einer Betrugsmasche aus dem Ausland wird von der Bundesnetzagentur die Grundlage entzogen. Betrüger rufen kurz auf Mobiltelefonen an und hoffen auf einen Rückruf des Angerufenen. Doch dieser Rückruf ist teuer. Damit Verbraucher zukünftig besser geschützt sind, werden die Kosten des Auslands-Anrufes zukünftig angesagt.

Moderne Handys bieten dem Nutzer einen praktischen Service an: Die Anzeige verpasster Anrufe. Gerne wird der unbekannte Teilnehmer zurückgerufen, denn hinter der Telefonnummer könnte sich ein entfernter Bekannter verbergen. Oder ein Geschäftspartner, vielleicht sogar jemand aus einem früheren Leben, der unbekannt verzogen war. Aus Höflichkeit oder aus Neugier drückt man auf dem Display den angezeigten Anruf, und schon kann es passieren, dass die nächste Telefonrechnung in ungeahnte Höhen entschwindet. Denn Betrüger nutzen die Arglosigkeit der Anrufer schamlos aus, indem sie bei einem Rückruf kassieren.

Denn der unbekannte Anrufer hatte nur kurz angerufen und sofort wieder aufgelegt, damit seine Telefonnummer in Ihrer Telefonliste erscheint. Oft klingelt das Smartphone bei diesen Ping-Anrufen nicht einmal. Wenn Sie dann guten Mutes zurückrufen, landen Sie in einer oft endlosen Warteschleife. Oder Sie hören eine Bandansage über fragwürdige Gewinnspiele, Schmuddelangebote oder internationale Zustelldienste. All dies kostet aber Gebühren, und zwar Ihre. Denn diese Ansagen haben nur den einzigen Zweck, den Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten und so die Verbindungskosten zu erhöhen.

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Dortmund oder Madagaskar?

Oft ähnelt die angezeigte Vorwahl einer Nummer im Inland. Die Vorwahl von Madagaskar ist 00261, sie ähnelt der von Koblenz: 0261. Serbien könnte man für Rostock halten: 00381 und 0381. Auch Liberia und Dortmund kann man auf den ersten Blick verwechseln: 00231 oder 0231. Die Bundesnetzagentur hat nun in einer Presseerklärung vom 8.2.2019 darauf hingewiesen, dass sie erneut gegen diese Kostenfallen vorgeht. Außerdem wurden für bereits abgerechnete Leistungen Rechnungslegungs- und Inkasso-Verbote ausgesprochen.

Ab sofort sind die Netzbetreiber wieder verpflichtet, für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage einzublenden. Für 56 Länder, deren Ländervorwahl einer Ortsvorwahl in Deutschland sehr ähnlich ist, gilt nun diese Vorgabe. Notwendig wurde diese Maßnahme, weil am 31.12.2018 die bereits geltende Regelung ausgelaufen war. Im Monat Januar 2019 gingen dann aber 14 000 Beschwerden bei der Netzagentur von betroffenen Verbrauchern ein. Die Behörde nennt diese hohe Anzahl einen neuen Rekord an Beschwerden, und ordnete die Preisansage erneut an. Bis zum 1.3.2019 sollen die Mobilfunkanbieter und Netzbetreiber die Vorgabe umsetzen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Kostenlose Preisansage durch die Netzbetreiber

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, weist darauf hin: Preistransparenz ist der beste Schutz vor spontanen Rückrufen, die immense Kosten verursachen. Der getäuschte Teilnehmer kann das Gespräch sofort abbrechen, und es entstehen keine Kosten. Denn die betreffenden Netzbetreiber sind angewiesen, die Preisansage kostenlos einzubinden.

Vorsicht spart Kosten

Als Vorsichtsmaßnahme rät die Bundesnetzagentur allen Verbrauchern, Telefonnummern nicht zurückzurufen, wenn aus diesen Ländern kein Anruf erwartet wird. Verdächtige Verbindungen sollten der Behörde gemeldet werden.

Hohe Telefonkosten entstehen auch durch technische Manipulationen von Routern oder Telefonanlagen. Unlängst ist die Bundesnetzagentur eingeschritten und hat Kunden vor hohen Kosten für Auslandstelefonate durch Router-Hacking geschützt.

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Hohe Telefonkosten durch Auslandsgespräche: Bundesnetzagentur schützt Kunden vor Router-Hacking https://www.verbraucherschutz.com/news/hohe-telefonkosten-bundesnetzagentur-schuetzt-kunden-vor-router-hacking/ https://www.verbraucherschutz.com/news/hohe-telefonkosten-bundesnetzagentur-schuetzt-kunden-vor-router-hacking/#respond Wed, 23 Jan 2019 15:24:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=30498 200.000 Euro Schaden durch unberechtigte Telefonanrufe in das Ausland. Sie können sich eine hohe Telefonrechnung mit vielen angewählten Auslandsrufnummern nicht erklären? Dann könnten Sie Opfer von Betrügern geworden sein, die über fremde Telefonanschlüsse in kurzer

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200.000 Euro Schaden durch unberechtigte Telefonanrufe in das Ausland. Sie können sich eine hohe Telefonrechnung mit vielen angewählten Auslandsrufnummern nicht erklären? Dann könnten Sie Opfer von Betrügern geworden sein, die über fremde Telefonanschlüsse in kurzer Zeit viele Telefonnummern im Ausland anrufen. Die Bundesnetzagentur geht dagegen vor.

Die Bundesnetzagentur konnte im Januar 2019 erneut verhindern, dass hohe Telefonkosten für Anrufe abgerechnet werden, die der betroffene Kunde selber nicht ausgeführt hat. Bereits im Mai vergangenen Jahres gab es eine Welle von Kunden-Beschwerden bei Netzbetreibern wegen horrender, missbräuchlich veranlasster Kosten. Die Bundesnetzagentur gibt außerdem Hinweise, wie Sie sich schützen können.

Die Kosten werden durch sogenanntes Router Hacking verursacht. Dabei logt sich ein Schadprogramm in den heimischen Router ein und veranlasst zahlreiche Anrufe. Die Gebühren erscheinen anschließend auf der Rechnung des Kunden – und können mehrere Tausend Euro betragen.

Um diesen Missbrauch zu verhindern, ist die Bundesnetzagentur mehrfach gegen das Hacking von Telefonanlagen und Routern vorgegangen. Überhöhte Rechnungen von Providern und anhängige Inkasso-Verfahren wurden untersagt, Auszahlungsverbote sind ergangen. Den geschädigten Nutzern betroffener Anschlüsse sind durch Router Hacking Schadenssummen in sechsstelliger Höhe erspart geblieben.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Angriffe auf Router

Das Vorgehen der Cyberkriminellen bestand darin, in kurzer Zeit massenhaft Telefonverbindungen  aufzubauen. Angerufen wurden Telefonnummern im Ausland und Satellitenrufnummern, zum Teil über Call-by-Call. In einem besonders krassen Fall wurden die Telefonrechnungen mehrerer Endkunden mit insgesamt 200.000 Euro belastet. Entstanden war dieser Schaden durch Anrufe von 1.500 ausländischen Anschlüssen mit insgesamt mehr als 600.000 Verbindungsminuten.

In einem anderen Fall verursachten Angreifer im Januar 2019 im Zeitraum von 10 Stunden 5.000 Verbindungen zu etwa 200 Rufnummern im Ausland, und zwar völlig unbemerkt über den Telefonanschluss einer Stadtverwaltung. Der Provider wollte anschließend 59.000 Gesprächsminuten mit einer Gesamthöhe von einigen Tausend Euro abrechnen.

Einem anderen Verbraucher wurden am ersten Wochenende im Januar 24.000 Euro in Rechnung gestellt. Ursache war der Anruf von nur vier ausländischen Nummern über Call-by-Call. Bei einem anderen Kunden hatte der Provider ebenfalls immense Kosten abgerechnet, weil Hacker Anrufe zu internationalen Anschlüssen in einem Zeitraum von 24 Stunden in Höhe von 10.000 Euro getätigt hatten.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Jeder kann Ziel solcher Angriffe sein

Durch ihr Vorgehen konnte die Bundesnetzagentur verhindern, dass betroffene Endkunden mit illegal entstandenen Kosten belastet wurden, wie der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hervorhebt. Die Betreiber von Netzen werden durch die ergangenen Verbote von Auszahlungen ebenfalls geschützt. Denn so wird verhindert, dass von Providern keine Verbindungsentgelte an andere Telefon-Unternehmen gezahlt werden. Wirksam und sinnvoll werden die Maßnahmen der Bundesnetzagentur aber nur dann, wenn Provider die Behörde rechtzeitig informieren. Außerdem sollten die Telefonbetreiber anstehende Zahlungen einfrieren, um behördliche Entscheidungen abzuwarten.

In allen Fällen hat die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidung verhindert, dass die betroffenen Verbraucher und Endkunden die ihnen entstandenen Kosten bezahlen müssen. […] Auch die Netzbetreiber werden durch das zusätzliche Auszahlungsverbot geschützt. Wichtig ist dabei, dass die Netzbetreiber uns frühzeitig informieren und Geldflüsse bis zur behördlichen Entscheidung einfrieren.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. am 18.01.2019

Von den Angriffen auf Telefonanlagen und Router kann jeder betroffen sein, sowohl der einzelne Verbraucher, Unternehmen, Selbständige und sogar Behörden. Um sich zu schützen, empfiehlt die Bundesnetzagentur, Verbindungsgeräte mit sicheren Passwörtern auszustatten. Wenn jemand nicht ins Ausland telefoniert und Sonderrufnummern nicht benötigt, sollten diese im Router blockiert oder noch besser gleich beim Telefonanbieter gesperrt werden.

Die genutzten Geräte sollten regelmäßig durch Updates aktualisiert werden, um Angreifern keine Möglichkeit zu bieten, die Software zu manipulieren. Die entstandenen Rechnungen sollten immer überprüft werden, um beim Anbieter der Leistungen rechtzeitig Auffälligkeiten reklamieren zu können.

Haben Sie Erfahrungen mit hohen Telefonrechnungen?

Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unterhalb des Artikels mit, ob Sie auch schon einmal eine unerklärlich hohe Telefonrechnung bekommen haben. Konnten Sie herausfinden, wie es zu der hohen Rechnung kam?

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Telefonwerbung: Bundesnetzagentur stärkt Verbraucherrechte und verhängt Bußgeld https://www.verbraucherschutz.com/news/telefonwerbung-bundesnetzagentur-staerkt-verbraucherrechte-und-verhaengt-bussgeld/ https://www.verbraucherschutz.com/news/telefonwerbung-bundesnetzagentur-staerkt-verbraucherrechte-und-verhaengt-bussgeld/#comments Wed, 30 May 2018 15:35:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=23646 Werbeanrufe kennen die meisten Verbraucher nur zu gut. Oft sind die Anrufer am Telefon unverschämt, nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau oder rufen trotz Verbot immer wieder an. Das nervt nicht nur. Viele

Der Beitrag Telefonwerbung: Bundesnetzagentur stärkt Verbraucherrechte und verhängt Bußgeld erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Werbeanrufe kennen die meisten Verbraucher nur zu gut. Oft sind die Anrufer am Telefon unverschämt, nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau oder rufen trotz Verbot immer wieder an. Das nervt nicht nur. Viele dieser Anrufe sind auch rechtswidrig. In einem Fall hat die Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro verhängt. Der Fall ist auf andere Unternehmen ebenfalls anwendbar.

Wir warnen unsere Leser immer wieder vor Gewinnspielen von Datensammlern. Damit werden persönliche Daten eingesammelt, um diese für die Zusendung von Werbung zu nutzen. Für Unmut sorgen nicht nur die vielen E-Mails, die anschließend das Postfach füllen. Vor allem die Anrufe diverser Firmen sind oft sehr trickreich und gemein. Häufig wissen Verbraucher gar nicht, wie sie sich wehren können.

Natürlich ist es immer noch das Beste, wenn Sie an den dubiosen Gewinnspielen gar nicht erst teilnehmen. Oft wird suggeriert, dass namhafte Unternehmen wie Haribo, REWE oder Lidl dahinter stehen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Datensammler. Doch auch wenn die Anrufe kommen, können Sie sich noch wehren.

E wie Einfach – So einfach ist es dann wohl doch nicht

Der Strom- und Gasversorger hatte für den Vertrieb seiner Tarife Call-Center eingesetzt. Diese sollten potenzielle Kunden kontaktieren und zum Wechsel des Strom- und Gaslieferanten auffordern. Viele Verbraucher kennen Anrufe dieser Art nur zu gut. Zahlreiche Unternehmen nutzen dieses Geschäftsmodell. Problematisch war, dass die Call-Center sehr hartnäckig und gegen den Willen der Verbraucher immer wieder anriefen.

Die Daten der Angerufenen hatten die Subunternehmen von sogenannten Adresshändlern. Gewonnen hatten diese die persönlichen Informationen und Telefonnummern bei Online-Gewinnspielen. Angeblich haben die Kunden rechtsgültig eingewilligt, dass Sie mit der Werbung einverstanden sind. Doch Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Angerufenen teils gar nicht teilgenommen und kein Werbeeinverständnis erteilt hatten. Zudem waren die Einwilligungstexte laut der Bundesnetzagentur so unkonkret, dass der Nutzer die Art und den Umfang der Werbeanrufe nicht erkennen konnte. Kurz: Die Werbeanrufe waren nicht Rechtens.

Die E Wie Einfach GmbH war letztlich Auftraggeber der Anrufe und hatte das Vorgehen über Jahre zugelassen und akzeptiert. Kontrollmechanismen zur Rechtmäßigkeit der Werbung richtete der Anbieter nicht ein. Aufgrund massiver Beschwerden von Verbrauchern leitete die Bundesnetzagentur Ermittlungen ein.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sagt die Bundesnetzagentur zu den Geschäftsgebaren?

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur handelt es sich hier überwiegend um unerlaubte Werbeanrufe. Deshalb hat die Behörde gegen die E Wie Einfach GmbH ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro verhängt. Ziel der Behörde ist es, die Verbraucher vor rechtswidrigen Methoden von Unternehmen zu schützen.

„Wir gehen weiter konsequent gegen Unternehmen vor, die beim Telefonvertrieb auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtswidrige Methoden einsetzen […] Bußgelder schrecken dabei Unternehmen nicht nur direkt aufgrund ihrer Höhe ab, sondern schädigen langfristig auch deren Ansehen.

Jochen Homann, Präsident
der Bundesnetzagentur am 11.05.2018

Nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland benötigen Unternehmen die ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen, um diesen via Telefon kontaktieren zu können. Interessant ist die Position der Bundesnetzagentur, nach der die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Anrufe nicht auf Subunternehmen abgeschoben werden kann. Das bedeutet im Klartext, dass es wohl unerheblich ist wer tatsächlich anruft. Viel wichtiger ist, wessen Produkte und Dienstleistungen verkauft werden. Das erleichtert die Position der Verbraucher, da Call-Center für den Angerufenen oft nicht greifbar waren. Dazu der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann:

„Unternehmen, die Telefonwerbung in Auftrag geben, sind selbst dafür verantwortlich, dass für jeden Anruf eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen vorliegt“ […] Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar. Auftraggeber, die die für sie durchgeführten TelefonmarketingMaßnahmen nicht hinreichend kontrollieren, müssen also auch künftig mit hohen Bußgeldern rechnen.

Jochen Homann, Präsident
der Bundesnetzagentur am 11.05.2018

Rechtskräftig ist die Geldbuße noch nicht. Das Unternehmen könnte in Widerspruch gehen. Dann hätte das Amtsgericht Bonn darüber zu entscheiden.

Was sollten Verbraucher bei unerlaubten Werbeanrufen tun?

Damit unerlaubte Werbeanrufe überhaupt verfolgt werden können, müssen Verbraucher diese melden. Wichtig ist, dass der Melder so viele Informationen wie möglich über den Anruf hat. Haben Sie für einen Werbeanruf keine ausdrückliche Einwilligung erteilt, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur melden und eine Beschwerde einreichen. Folgende Daten werden benötigt:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Datum und Uhrzeit des Anrufes sowie die im Display angezeigte Telefonnummer
  • Den Namen des Anrufers oder des Unternehmens (Anrufer).
  • Name des Unternehmens für dessen Produkte und Dienstleistungen geworben wurde.
  • Information über die Einwilligung zu dem Werbeanruf.
  • Detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufes.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Werbeanruf und betrügerischem Anruf. Die Bundesnetzagentur kann nur unerlaubte Werbeanrufe verfolgen. Dabei wird in der Regel für bestimmte Produkte und Dienstleistungen geworben. Bei betrügerischen Anrufen ist es dagegen oft das Ziel, persönliche Daten oder Passwörter zu stehlen. Ein Beispiel dafür sind die Anrufe im Namen von Vodafone oder die gefälschten Microsoft-Anrufe. Hier ist die Bundesnetzagentur der falsche Ansprechpartner. Vielmehr ist eine Anzeige bei der Polizei zu empfehlen.

Haben Sie auch schon unerlaubte Werbeanrufe bekommen?

Bitte hinterlassen Sie in den Kommentaren unter dem Artikel, welche Erfahrungen Sie selbst mit Werbeanrufen gemacht haben. Wie wehren Sie sich und was sagen Sie zu dem Bußgeld der Bundesnetzagentur?

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Vorsicht: Anruf im Namen der Bundesnetzagentur wegen persönlichen Daten https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-anruf-im-namen-der-bundesnetzagentur-wegen-persoenlichen-daten/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-anruf-im-namen-der-bundesnetzagentur-wegen-persoenlichen-daten/#respond Fri, 24 Nov 2017 10:23:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=17984 Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über einen betrügerischen Telefonanruf im Raum Göttingen. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus und informierte, dass persönliche Daten im Internet frei zugänglich wären. Wir erklären, was der Betrüger

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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über einen betrügerischen Telefonanruf im Raum Göttingen. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus und informierte, dass persönliche Daten im Internet frei zugänglich wären. Wir erklären, was der Betrüger vorhatte, und wie Sie sich schützen können.

Am Telefon kann man leicht betrügen. Schließlich sehen Sie den Anrufer nicht und können nicht überprüfen, ob der Anrufer wirklich der ist, für den er sich ausgibt. Und das nutzen viele Kriminelle schamlos aus. Sie rufen an und versprechen Gewinne oder erspähen via Telefon persönliche Daten. Auch vor Erpressung am Telefon schrecken Betrüger nicht zurück.

Jetzt rufen Betrüger scheinbar auch im Namen der Bundesnetzagentur an, die als Regulierungsbehörde eigentlich den Schutz der Verbraucher sicherstellt. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, hat eine Verbraucherin aus Göttingen einen Anruf bekommen. Der gebrochen Deutsch sprechende Anrufer informierte die Dame, dass ihre persönlichen Daten im Internet frei zugänglich wären. Natürlich ging es dem Anrufer nicht nur um die Information der Angerufenen. Vielmehr bot er an, dass die Bundesnetzagentur bei dem Problem behilflich sein kann. Die Kosten dafür sollten 129 Euro betragen. Die Dame tat das einzig Richtige: Sie beendete das Gespräch.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

24.11.2017 Jetzt hat sich eine Leserin bei uns gemeldet und ausführlich von dem Anruf berichtet. Eine Dame, die gebrochen Deutsch gesprochen hat, hat sich bei der Leserin gemeldet und behauptet, dass deren Daten im Umlauf seien. Angeblich hätte sie bei Gewinnspielen mitgemacht oder bei Versandhäusern etwas bestellt und dort zugestimmt, dass die Daten weitergegeben werden dürfen. 

Anschließend wurde Druck aufgebaut. Die Anruferin meinte, dass hoffentlich keine Kontodaten irgendwo eingegeben wurden. Dann würde es richtig gefährlich werden. Als Angebot wurde vorgeschlagen, dass sich die Anruferin um die Daten unserer Leserin kümmert und sich mit allen Anbietern in Verbindung setzt. Das würde auch nur einmalig 129 Euro (ggf. 199 Euro) kosten.

Als unsere Leserin zurückgerudert hat und meinte, dass sie erst einmal alles beobachten möchte, kam die richtige Drohung. Sie würde das eh erst merken wenn es längst zu spät ist und einen Eintrag bei der Schufa hat. Dann würde das Ganze richtig böse für sie ausgehen.

Danach wurde das Gespräch beendet.

Von dieser Telefonnummer kam der dubiose Anruf

Haben Sie einen vergleichbaren Anruf bekommen? Bitte senden Sie uns die Telefonnummer und nach Möglichkeit weitere Informationen zum Gesprächsverlauf an [email protected]. Wir nutzen Ihre Informationen, um andere Leser noch gezielter warnen zu können. Bisher sind laut Verbraucherzentrale folgende Rufnummern bekannt:

  • 04022861916

So entlarven Sie Betrüger am Telefon

Wie eingangs erwähnt, kann sich am Telefon jeder als Unternehmen, Anwalt, Inkassobüro oder Behörde ausgeben. Auch im Namen der Polizei rufen Kriminelle immer wieder an, um ahnungslosen Nutzern das Geld oder Wertsachen aus der Tasche zu ziehen. Doch es gibt eine Methode, wie Sie sich schützen können.

Lassen Sie sich bei eingehenden Anrufen niemals auf ein Gespräch ein. Notieren Sie, wer Sie anruft. Anschließend schlagen Sie das Unternehmen oder die Behörde im Telefonbuch oder im Internet nach und rufen über die offizielle Telefonnummer an. Lassen Sie sich mit dem Ansprechpartner verbinden. Kriminelle fliegen an dieser Stelle sofort auf. Bei Behörden geht es sogar noch komfortabler. Wählen Sie von Ihrem Telefon einfach die zentrale Behördenrufnummer 115 und lassen Sie sich mit der jeweiligen Behörde verbinden. Dann sparen Sie sich sogar das Nachschlagen der Telefonnummer.

Schützen Sie sich vor Telefonbetrügern

Grundsätzlich sollten Sie am Telefon niemals persönliche Daten bekannt geben. Das gilt auch dann, wenn der Anrufer diese scheinbar nur abgleichen möchte. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Trick, über den der Anrufer Ihnen geschickt Informationen entlockt.

Außerdem sollten Sie niemals spontan Zahlungen leisten, weder per Überweisung noch per Cash-Codes oder Gutscheinkarten. Ziehen Sie vorher immer eine Vertrauensperson zurate. Alternativ informieren Sie sich bei uns oder nehmen eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch.

Ungebetene Anrufer melden Sie bei der Bundesnetzagentur

Selbstverständlich können Sie betrügerische Anrufe genau wie Werbeanrufe, für die Sie kein Einverständnis gegeben haben, bei der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde kümmert sich darum und sanktioniert den Anschlussinhaber, sofern das möglich ist. Wir haben in einer ausführlichen Anleitung erklärt, wie Sie vorgehen müssen, um einen ungebetenen Anrufer bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Melden Sie Betrug und Spam und schützen Sie damit Andere

Falls Sie selbst mit betrügerischen Anrufen, E-Mails oder SMS konfrontiert werden, dann sollten Sie uns darüber informieren ([email protected]). Wir fassen die Meldungen zusammen und warnen andere Nutzer. Denn wer die Tricks und Fallen der Betrüger kennt, kann selbst nicht betrogen werden. 

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Aktualisierungen

24.11.2017 Erfahrungsbericht einer Leserin ergänzt.
16.10.2017 Artikel erstellt.

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Einladung: Aus­stel­lung zur Markt­über­wa­chung der Bundesnetzagentur https://www.verbraucherschutz.com/news/einladung-ausstellung-zur-marktueberwachung-der-bundesnetzagentur/ https://www.verbraucherschutz.com/news/einladung-ausstellung-zur-marktueberwachung-der-bundesnetzagentur/#respond Tue, 18 Jul 2017 11:24:15 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=14807 Vom 18. Juli bis zum 18. August 2017 findet am Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn eine Ausstellung zur Marktüberwachung statt. Der Eintritt ist kostenfrei. In der Ausstellung bekommen Sie einige Kuriositäten zu sehen – von

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Vom 18. Juli bis zum 18. August 2017 findet am Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn eine Ausstellung zur Marktüberwachung statt. Der Eintritt ist kostenfrei. In der Ausstellung bekommen Sie einige Kuriositäten zu sehen – von einem Glätteisen, dessen Griff sich auf über 100 Grad Celsius erwärmt, über Lampen, die Störfrequenzen erzeugen bis hin zu Spielzeug, welches das Kinderzimmer ausspioniert.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine Regulierungsbehörde. Ihre Aufgabe ist die Aufrechterhaltung und Förderung  des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. Außerdem ist die Bundesnetzagentur eine Zertifizierungsstelle nach dem Signaturgesetz.

Neben der Überwachung des Marktes nimmt die Bundesnetzagentur auch gefährliche Geräte aus dem Verkehr. Und genau mit diesen Sachen wird jetzt eine Ausstellung in Bonn präsentiert. Neben dem Präsentieren dieser Artikel werden Sie auch „über die Aufgaben im Bereich Marktüberwachung, den Schutz des Frequenzspektrums, die CE-Kennzeichnungspflicht sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Institutionen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene“ informiert.

Die Ausstellung ist öffentlich und der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung wird nicht nur in Bonn zu sehen sein. Auch in Berlin können Sie sich an zwei Tagen über die aus dem Verkehr gezogenen Produkte und die Arbeit der Bundesnetzagentur informieren.

  • 18.07.2017 – 18.08.2017 am Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn
  • 27.08. 2017 – 28.08.2017 im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin
  • Weitere Termine werden noch von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was ist in der Ausstellung zu sehen?

In der Ausstellung werden Sie über die Arbeit der Bundesnetzagentur informiert. Viel interessanter dürften aber die vielfältigen gefährlichen Produkte sein, die die Behörde aus dem Verkehr gezogen hat.

Beispielsweise ein Einbaustrahler, dessen Billignetzteil Störfrequenzen erzeugt oder die dänische Designerglühbirne, welche den Radioempfang so sehr stört, dass selbst der Nachbar kein Radiosender mehr empfangen kann und nur noch Rauschen hört.

Auch Puppen mit Spionagefunktion sind zu sehen. Die Rede ist von der Puppe Cayla, die laut Werbung fast wie eine richtige Freundin ist. Durch das integrierte Mikrofon und die Funkverbindung kann die Puppe Gespräche im Kinderzimmer aufzeichnen.

Außerdem sind auch verbotene Gegenstände wie Knopflochkameras zum heimlichen Filmen oder illegale Störsender (Jammer) – getarnt als Zigarettenschachtel – zu sehen.

Die Zahl solcher aus dem Verkehr gezogener Artikel steigt drastisch an. Im Jahr 2014 waren es noch 530.000 Geräte. Laut Bundesnetzagentur stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 1,25 Millionen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Worauf sollten Verbraucher achten?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, verunsicherten Verbrauchern auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Diese dient als Selbsterklärung des Unternehmens, EU-weite Normen zu erfüllen.

Nützliche Links zu diesem Thema

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