Der Beitrag Wird das Coronavirus über Lebensmittel und Verpackungen übertragen? – Virus überlebt nicht lange in der Umwelt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Menschen haben sich bisher nicht mit dem Coronavirus angesteckt, indem sie kontaminierte Lebensmittel zu sich genommen haben. Bisher konnte in der Hinsicht kein Fall nachgewiesen werden.
In China soll sich eine Person eine Corona-Erkrankung bekommen haben, indem sie eine Schweinshaxe gegessen hat, die aus Deutschland stammt. Allerdings wird diese Information stark bezweifelt.
Am 9. November 2020 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt (Zitat):
Nach aktuellem Wissensstand sind landwirtschaftliche Nutztiere, zu denen auch Hühner und Schweine gehören, nicht mit dem SARS-CoV-2 infizierbar. Zudem können sie das Virus nicht auf den Menschen übertragen. Das Friedrich-Loeffler-Institut gehört zum Ministerium und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Studie in diesem Bezug in Auftrag gegeben.
Die Tröpfchen-Infektion ist der Hauptübertragungsweg für das Covid-19-Virus. Die Erreger gelangen durch Niesen oder Husten eines Infizierten in die Luft und die Tröpfchen werden von anderen Personen eingeatmet, so kommt es zu einer Infektion.
Es besteht sogar die Möglichkeit, das eine Schmierinfektion möglich ist. Dabei müssen die Oberflächen im Vorfeld durch die Viren verunreinigt worden sein, aber hier handelt es sich nicht um einen Hauptübertragungsweg. Eine Übertragung ist in diesem Zusammenhang nur in sehr kurzer Zeit möglich, denn die Viren weisen in der Umwelt eine geringe Stabilität auf.
Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als
Importierte Lebensmittelverpackungen und Bedarfsgegenstände, wie Besteck oder Geschirr sind keine Infektionsquellen für den Coronavirus.
Beim Umgang mit Lebensmitteln und allen Bedarfsgegenständen gilt trotzdem, dass Sie sich regelmäßig die Hände waschen und die Hygieneregelungen einhalten. Die Hygieneregelungen gelten nicht nur für die Lagerung von Lebensmitteln, sondern auch für die Zubereitung. Die Lebensmittel auf 70 Grad erhitzen ist durchaus hilfreich, denn der Coronavirus hat ab diesen Temperaturen keine Chance zu überleben und das Infektionsrisiko ist gemindert.
Beim Husten oder Niesen gelangen Viren auf die Lebensmittel, die im Supermarkt aufgebaut sind. Bekannt ist, dass die Viren eine Zeit überleben.
Allerdings fehlen bislang genaue Untersuchungen, die sich mit
und Co. beschäftigen. Auch die Verpackungen sind in keinen Studien zu finden. Aber es ist durchaus bekannt, dass der Virus in der Umwelt nur eine geringe Stabilität aufweist und somit nur einen geringen Zeitraum überlebt. Möglicherweise sind die Viren nur eine kurze Zeit infektiös, aber das hängt von den folgenden Faktoren ab:
Aus dem Grund waschen Sie Gemüse und Obst nach dem Einkauf gründlich ab und im besten Fall schälen Sie ein einfach, bevor Sie es verzehren.
Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen jetzt besonders wachsam sein. Aktuell werden unter Strafandrohung bereits durch Bund und Länder gezahlte Corona-Hilfen zurückgefordert. Dabei wird das Geld in den Unternehmen dringend zur Existenzsicherung benötigt. Für viele Unternehmen
Eine Übertragung durch die Verpackung von Lebensmittel ist bei dem Coronavirus sehr unwahrscheinlich.
Aber trotzdem sind die allgemeinen Hygieneregeln für die Zubereitung von Lebensmitteln immer zu beachten, damit es zu keinen Schwierigkeiten kommt. Im Privathaus sind die Maßnahmen vollkommen ausreichend. Es ist eigentlich auch nicht notwendig, dass Sie die Lebensmittel beziehungsweise die Verpackung mit Desinfektionsmittel behandeln oder mit Seife abwaschen. Halten Sie sich einfach an die folgenden Regeln:
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet der Beitrag „Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt“.
Mitten in der Corona-Pandemie beschäftigt viele Menschen ein Thema: Hatte ich das Coronavirus oder bin ich gar an Covid-19 erkrankt. Das Pharmaunternehmen Adversis Pharma aus Leipzig bietet einen Corona-Antikörpertest an. Dieser soll auch über Apotheken
Beim Besuch im Supermarkt ist es wichtig, dass der Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.
Durch einen ausreichenden Abstand lässt sich eine Tröpfchen-Infektion am besten vermeiden und es gibt noch weitere Tipps für einen entspannten Einkauf:
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
FAQs zum Thema Corona und Lebensmittel
Lose Lebensmittel gibt es in jedem Supermarkt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich mit dem Virus dadurch anstecken ist sehr gering. Der Virus überlebt an der Umwelt nicht lange und bekannte Fälle gibt es in der Hinsicht ebenfalls noch nicht.
Der Coronavirus überlegt nicht lange auf Verpackungen. Eine genaue Angabe kann hierrüber aber nicht gemacht werden, weil die Studien dazu noch fehlen.
Grundsätzlich ist nicht bekannt, dass Sie sich über Lebensmittel mit dem Virus anstecken können.
Eine Ansteckung über das Wasser ist unwahrscheinlich. Der Virus wird im Wasser so sehr verdünnt, dass keine Infektion möglich ist. Das behauptet das Umweltbundesamt.
Dadurch, dass Corona per Tröpfchen-Infektion übertragen wird, ist die Ansteckungsgefahr beim Sex sehr hoch. Sie kommen der Person deutlich näher als 1,5 Meter und somit steigt das Risiko.
Um die Corona-Pandemie einzudämmen hat auch die deutsche Regierung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut eine App entwickelt. Doch welches ist die richtige App und müssen Sie die Gratis-App auf Ihrem Smartphone nutzen? Wir beantworten die
Der Corona-Virus hat die Menschen seit Anfang 2020 fest im Griff und durch die Zeit sind einige Erkenntnisse deutlich geworden, aber es gibt auch weiterhin viele Fragen. Das Thema Ansteckung über Lebensmittel oder deren Verpackungen können wir jetzt abschließen, denn das Virus überlegt nicht lang genug, so dass eine Übertragung minimal ist. Der Hauptübertragungsweg ist immer noch die Tröpfchen-Infektion und mit den Hygiene- und Verhaltensregeln lässt sich das Risiko minimieren, sich beim Einkaufen mit Corona anzustecken.
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]]>Der Beitrag Corona: Interpol warnt vor falschen Impfstoffen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Als würde es nicht ausreichen, dass Betrüger und Kriminelle die Corona-Situation bereits ausnutzen. Jetzt kommt eine weitere Bedrohung laut Interpol hinzu. Die Polizeiorganisation hat alle 194 Mitgliedsstaaten in Bezug auf kriminelle Aktivitäten gewarnt. Besonders hervorgehoben wurden die Fälschung, der Diebstahl und illegale Werbung von und für Covid-19- und Grippeimpfstoffe.
Bereits aktuell wird ein erhöhtes kriminelles Verhalten festgestellt. So werden schon jetzt angebliche Corona-Impfstoffe über das Internet und andere Wege zum Verkauf angeboten. Der deutsche Interpol-Generalsekretär Jürgen Stock warnt, dass „während die Regierungen die Ausgabe von Impfstoffen vorbereiten, […] kriminelle Organisationen [planen], die Lieferketten zu unterwandern oder zu unterbrechen“.
So müssen Sie mit gefälschten Webseiten rechnen, mit denen Sie in die Irre geführt werden sollen. Schon jetzt werden Ihnen gefälschte Corona-Tests über derartige Webseiten angeboten. Wenn die Reisetätigkeit international wieder anzieht, könnten die Fake-Webseiten wie Pilze aus dem Boden sprießen.
Dass die Situation nicht zu unterschätzen ist, unterstreicht Interpol mit seiner „orangfarbenen Notiz“. Diese warnt vor kriminellem Verhalten, welches „eine ernste und unmittelbar bevorstehende Bedrohung für die öffentliche Sicherheit“ darstellt.
Bereits in der Vergangenheit sind wir schon auf Fakeshops in Zusammenhang mit Covid-19 gestoßen. So haben einige Shops beispielsweise keine Masken geliefert.
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]]>Der Beitrag Trump verlässt trotz Corona-Virus das Krankenhaus – Fachleute sind schockiert erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Obwohl Donald Trump selbst an COVID-19 erkrankt ist, hat dieser das Krankenhaus für eine kurze Ausfahrt verlassen. Nach Medienberichten wird als Grund genannt, dass der Präsident seine Anhänger vor dem Krankenhaus Grüßen wollte. Offensichtlich genügte Trump dafür keine Videobotschaft. Er setzte sich in seinen schwarzen SUV und fuhr samt Begleitung zu seinen Fans. Diesen winkte er aus dem verschlossenen Fahrzeug zu. Trump selbst bezeichnet seine Fans vor dem Krankenhaus als „großartige Patrioten“.
Außer ihm sollen mindestens zwei weitere Personen in dem Auto gesessen haben. Der kurze Ausflug von Trump irritierte Mediziner wie Dr. James Phillips vom Walter Reed Militärkrankenhaus. Die Personen im Fahrzeug haben sich möglicherweise einer völlig unnötigen Gefahr ausgesetzt und müssen wegen der nur wenige Minuten andauernden Fahrt für mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Anfang Oktober hatte sich US-Präsident Donald Trump und First Lady Melania Trump mit dem Coronavirus angesteckt. Wie Trump auf seinem Twitter-Account mitteilte, fiel der Test auf COVID-19 positiv aus. Das Präsidentenpaar begab sich umgehend in Quarantäne. Wir haben hier darüber berichtet.
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]]>Der Beitrag Hat sich Donald Trump mit COVID-19 / Coronavirus angesteckt? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Es ist noch nicht lang her, da war die Rede davon, dass US-Präsident Donald Trump zurücktritt. Angeblich sollte auch ein Bild des Präsidenten auf Facebook und WhatsApp in Umlauf sein, welches einen Virus enthält. Nun hat der amerikanische Präsident tatsächlich etwas mit einem Virus zu tun. Er hat sich mit COVID-19 infiziert. Ebenso seine Ehefrau Melania.
Zu Beginn der Coronakrise hat Trump das Virus noch als harmlos bezeichnet. In seinem Regierungsumfeld wurde das Tragen einer Maske als freiwillige Maßnahme angesehen. Begründet damit, dass der Regierungsstab regelmäßig auf COVID-19 getestet wird. Doch am 02.10.2020 wurde bekannt, dass sich Trumps enge Beraterin Hope Hicks mit COVID 19 infiziert hat. Weil Donald und Melania Trump viel Zeit mit der Beraterin verbringen, hat sich das Präsidentenpaar ebenfalls sofort testen lassen.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Der Arzt des Präsidenten bescheinigt derweil, dass Donald Trump weiter seinen Regierungspflichten nachgehen kann. Derweil stellen sich aber eine Reihe von Fragen. Unter anderem ist fraglich, wie stark das Coronavirus bei Donald Trump anschlägt. Auch steht sein aktueller Wahlkampf auf der Kippe. Da Trump das Weiße Haus nicht verlassen darf, ist die Frage, wie der Wahlkampf weiter geführt werden soll. Außerdem wird derzeit spekuliert, ob Trump bei seinem TV-Duell gegen Demokrat Joe Biden diesen in Gefahr gebracht hat. Die kommenden Tage werden zeigen, ob Trump und seine Gattin weitere Personen im Regierungsumfeld infiziert haben.
Seine eigene Infektion mit COVID 19 macht Trump auf seinem Twitter-Kanal öffentlich.
Tonight, @FLOTUS and I tested positive for COVID-19. We will begin our quarantine and recovery process immediately. We will get through this TOGETHER!
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) October 2, 2020
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]]>Der Beitrag Google Maps Update: Kartendetails zu COVID-19-Fällen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Für viele Nutzer ist Google Maps auf dem Smartphone nicht mehr wegzudenken. Der Kartendienst führt Sie als Nutzer zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln via Navigation sicher zum Ziel. Per Satellitenansicht können Sie sich Ihr Ziel schon vorher aus der Vogelperspektive ansehen. Und nicht zuletzt verrät Ihnen Google Maps beispielsweise, welches Restaurant empfehlenswert ist, ob es gerade geöffnet hat und was Sie auf der Speisekarte erwartet.
Google möchte noch mehr für seine Nutzer tun und weitere Informationen zur Verfügung stellen. Schließlich verwenden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen Google Maps. Und zukünftig sollen Sie sich auch hier über die Coronalage informieren können. Wie das gehen soll? Eine neue Detailkarte soll des Rätsels Lösung sein.
In seinem Blogbeitrag äußert sich Google, dass der Suchmaschinenriese helfen möchte, Reisen besser zu planen und sich sicherer zu fühlen. Damit sollen Sie besser entscheiden können, ob Sie ein Gebiet bereisen oder doch lieber Zuhause bleiben. In dem Blogbeitrag vom 23. September schreibt Google, dass das neue Feature im Laufe der Woche für Android und iOS weltweit eingeführt werden soll.
Damit Sie die Details zu den COVID-19-Fällen sehen, gehen Sie wie folgt vor:
Anschließend sehen Sie in dem Kartenausschnitt einen Sieben-Tage-Durchschnitt der neuen gemeldeten COVID-Fälle pro 100.000 Personen. Außerdem erfahren Sie, ob es einen Aufwärts- oder Abwärtstrend gibt. Die Farbcodierung gibt die Dichte der neuen Fälle in dem gewählten Ausschnitt an.
Die Trends und Fallzahlen sind für alle 220 Länder und Regionen sichtbar, in denen Google Maps verfügbar ist. Wenn die entsprechenden Daten verfügbar sind, werden diese auch auf Bundesstaat-, Provinz-, Bezirks- und Stadtebene angezeigt.
Nutzer könnten sich fragen, woher Google Maps die Daten zu den Covid-19 Kartendetails bezieht. Im Googleblog sind die Johns Hopkins University, die New York Times und Wikipedia als Quellen angegeben. Da diese Quellen Daten von Organisationen des öffentlichen Gesundheitswesens bekommen, geht Google von einer gewissen Aktualität und Korrektheit aus.
Die Organisationen wie Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Gesundheitsministerien der Regierungen, die staatlichen und lokalen Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser machen Ihre COVID-Fallinformationen bereits in der Google-Suche sichtbar.
Uns interessiert, ob Sie das neue Google Maps- Feature für Ihre Reiseplanung nutzen werden? Gern können Sie in den Kommentaren unter dem Artikel mit anderen Lesern über die COVID-19 Funktion diskutieren.
Immer wieder setzen Kriminelle auch beim Namen Google an, um Verbraucher in eine Falle zu locken. So werden Sie nach wie vor von falschen Google Mitarbeitern angerufen. Auch die E-Mail mit der Gewinnbenachrichtigung „Google COVID-19 Support“ ist nicht echt. Dennoch versucht Google selbst viel, um die Nutzer zu schützen. Unter anderem werden täglich mehrere Millionen betrügerische E-Mails blockiert, die sich um das Thema Coronavirus drehen. Dabei handelt es sich um Phishing-Versuche und falsche Spendenaufrufe. AuchE-Mails, welche angeblich im Namen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) versendet werden, befinden sich darunter.
Der Beitrag Google Maps Update: Kartendetails zu COVID-19-Fällen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Vorsicht Betrug: Forderung der Rückzahlung von Corona-Hilfen per E-Mail erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Für viele Unternehmen war es nicht ganz einfach, die benötigten finanziellen Hilfen aufgrund der Corona-Pandemie zu erhalten. Auch Kriminelle haben versucht an die Corona-Hilfen zu kommen. Deshalb mussten Bund und Länder die Auszahlungen in einigen Regionen sogar einstellen. Zu viele Anträge von Betrügern hatten sich unter die berechtigten Hilfeersuchen gemischt.
In der Vergangenheit haben wir bereits vor E-Mails von Betrügern gewarnt. Diese hatten im Namen offizieller Behörden oder Förderbanken E-Mails versendet und um eine Bestätigung gebeten. Dazu sollte ein Formular ausgefüllt werden. Diese Nachrichten könnten die Vorbereitung für einen weiteren Betrug gewesen sein. Aktuell erhalten zahlreiche Firmen eine Aufforderung zur Rückzahlung der Corona-Hilfen.
Offensichtlich haben die Betrüger gute Kenntnisse und Daten zu bereits gezahlten finanziellen Hilfen. Diese wurden vermutlich mit einer vorherigen Phishing-Mail abgefragt. Jetzt fordern die Ganoven die Unternehmen per E-Mail auf die gezahlte Hilfe oder einen Teil davon zurückzuzahlen. Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen, wird in den Anschreiben mit typischen Rechtsbelehrungen gearbeitet. Zudem wird für den Fall der Nichtzahlung eine Strafe angedroht.
Auch Links in den gefälschten E-Mails können Sie nicht vertrauen. Diese führen in der Regel ebenfalls auf gefälschte Webseiten der Kriminellen. Klicken Sie keine Links in unerwartet zugesandten E-Mails an. Laut test.de gibt es schon einige Unternehmen, die auf diese Art und Weise Geld von den ohnehin schon stark belasteten Unternehmen erbeutet haben.
Die Nerven liegen in den Unternehmen blank, vor allem wenn es auch noch um die Rückzahlung von Geld geht. Dennoch sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. In der Regel handelt es sich bei derartigen E-Mails um Betrug. Folgende Punkte helfen Ihnen, auf solche Betrugsversuche nicht hereinzufallen:
Weitere nützliche Warnungen vor Betrugsmaschen finden Sie in unserem Warnungsticker oder in unserem Newsletter.
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]]>Der Beitrag AProof Corona-Antikörpertest in Apotheken erhältlich: Das müssen Sie wissen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer wieder ist im Markt von neuen Corona-Tests die Rede. Doch so groß wie das Sortiment, so groß ist auch die Unsicherheit. Denn nicht jeder Test gibt über das Auskunft, was der Getestete wissen möchten. So gibt der Corona-Antikörpertest AProof des Pharmaunternehmen Adversis Pharma aus Leipzig darüber Auskunft, ob Sie bereits mit SARS-CoV-2 infiziert waren. Keine Gewissheit bekommen Sie darüber, ob Sie aktuell infiziert sind.
Das Testkit ist im Handel auf der Webseite von Adversis Pharma für 49 Euro erhältlich. Auch in Apotheken sollen Sie den Corona-Antikörpertest erhalten. Es handelt sich bei dem Test um keinen Selbsttest, denn Sie erhalten das Testergebnis nicht in den eigenen vier Wänden. Vielmehr entnehmen Sie mit dem Test-Kit eine Blutprobe, die Sie in ein Labor senden. Das Ergebnis können Sie nach 2 Tagen online abrufen. Umstritten ist, ob Apotheken das Test überhaupt verkaufen dürfen. Deshalb wird der Corona-Antikörpertest vermutlich in vielen Apotheken noch nicht erhältlich sein.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?In unserer Verbraucherwelt finden Sie weitere Tipps und News zu alltäglichen Fragestellungen. Außerdem finden Sie bei uns zahlreiche kostenlose Ratgeber. Mit unseren Gratis-Anleitungen schützen Sie Ihre Privatsphäre und sorgen für mehr Sicherheit im Internet.
Nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um mit unseren Lesern über das Thema zu diskutieren. Würden Sie den Corona-Antikörpertest selbst kaufen, um mehr Gewissheit darüber zu bekommen, ob Sie in den letzten Wochen an Covid-19 erkrankt waren? Gerne können Sie uns über die Kommentare auch Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.
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]]>Der Beitrag Reiseveranstalter TUI streicht Party-Reisen für 2020 erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Corona hat die Welt nach wie vor im Griff. Aufgrund der bevorstehenden und zum Teil schon begonnenen Sommerferien rechnen Experten wieder mit einem Anstieg der Patienten, welche sich mit Covid-19 anstecken. Erst unlängst sorgten Bilder aus Mallorca vom Ballermann für Unverständnis. Zu sehen waren Touristen, welche ohne Maske und ohne Abstand miteinander feierten.
Die erste Konsequenz hat Mallorca bereits gezogen. Die einschlägigen Vergnügungslokale, welche auf der Feiermeile sind, wurden zunächst für zwei Monate geschlossen. Damit wurde so einigen Touristen der Urlaub bereits vermiest. Doch es geht weiter. Denn auch Reiseveranstalter TUI zieht Konsequenzen.
Wegen der Corona-Pandemie bietet der Reiseveranstalter TUI für 2020 keine Party-Reisen mehr an. Das ist wohl das endgültige Urlaubs-Aus für so manch einen partywütigen Touristen. TUI-Deutschlandchef Marek Andryszak äußert sich gegenüber der Funke Mediengruppe:
Wir als TUI haben für das Jahr 2020 jegliche Partyreisen abgesagt.
Partymachen ist gerade einfach nicht angesagt. Jeder sollte Rücksicht auf sich selbst und seine Mitmenschen nehmen.
Als Grund für diese Entscheidung werden die Ereignisse der vergangenen Woche auf Mallorca angegeben. Andryszak äußert sich wie folgt:
Da haben einige überhaupt nicht verstanden, in was für einer Zeit wir momentan leben.
Die Angst vor dem Coronavirus nutzen Kriminelle aus, um Geld zu machen. Deswegen warnen beispielsweise das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg vor verschiedenen Maschen der Betrüger. Das Coronavirus ist das zentrale Thema nicht nur in
Doch nicht nur die Partyreisen sind abgesagt. Auch sämtliche Veranstaltungen sind von Absagen betroffen. So kann dieses Jahr auch kein Oktoberfest stattfinden.
Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihre Reise vom Reiseveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wird, erfahren Sie bei uns.
Sie haben bereits eine Reise gebucht und wollen diese selber wieder stornieren? Dann hilft Ihnen vielleicht unser Ratgeber weiter.
Der Beitrag Reiseveranstalter TUI streicht Party-Reisen für 2020 erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Vorsicht Spam: E-Mail der Westlotto GmbH mit Gewinnzusage ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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In vielen E-Mail-Postfächern befindet sich derzeit eine E-Mail mit einer Gewinnmitteilung der Westlotto GmbH. Angeblich haben Sie 369.547,60€ gewonnen. Als Grund für die E-Mail wird mal wieder das Coronavirus vorgeschoben. Sie sollen sich telefonisch mit der Kundenberatung der Westlotto GmbH in Verbindung setzen, um Ihren Geldgewinn abzurufen.
Wir warnen vor dieser und ähnlichen E-Mails mit Gewinnzusagen. Es handelt sich bei der Nachricht um Spam. Sie haben nichts gewonnen. In den meisten Fällen haben die Empfänger der E-Mail in der staatlichen Lotterie ohnehin nicht mitgespielt. Allein aus diesem Grund können Sie nichts gewinnen. Zudem ist häufig von den Mitspielern gar keine E-Mail-Adresse bekannt.
Derzeit bekommen alle Empfänger die E-Mail mit dem gleichen Text. Denkbar ist, dass sich der Text und die Gewinnsumme in Zukunft geringfügig verändern. Versendet wird die Spam-Mail aktuell mit dem Betreff Hochachtungsvoll Westlotto GmbH vom Absender Westlotto GmbH <[email protected]>.
Gewinnmitteilung Westlotto GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit teilen wir die Westlotto Familie mit das Sie bei unsere Ziehung am 31.05.2019 den Gewinn in Höhe von 369.547,60€ erziehlt haben.
Leider möchten wir wegen dem CORONAVIRUS ihnen zur eigenen Sicherheit keine Unterlagen zusenden und schicken diese auf dem Mail wege zu.
Im Anhang finden Sie das Schreiben bezüglich ihres Gewinnes.
SIE KÖNNEN IHREN GEWINN UNTER 0202/26157834 MIT IHRER KUNDENNUMMER ABRUFEN.(siehe Gewinnschreiben)Infos zu ihren Persönlichen Informationen so wie die Auszahlung erhalten Sie auf Anfrage von unserer Kundenbetreuung.
Wir wünschen ihnen alles gute für die Zukunft.
Fallen Sie auf diese Nachricht nicht herein und nehmen Sie keinen Kontakt auf!
Ja und Nein Grundsätzlich gibt es Westlotto. Allerdings heißt die Firma Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG. Eine Westlotto GmbH gibt es nicht. Leider nützt Ihnen die Gewinnzusage gar nichts. Die E-Mail wurde auch nicht von Westlotto versendet, was Sie an der E-Mail-Adresse des Absenders erkennen können. Dort steht nämlich [email protected]. Dabei handelt es sich um eine Freemail-Adresse von Google, die eine Lotteriegesellschaft nicht für die Kommunikation mit Kunden einsetzen würde.
Solchen E-Mails sollten Sie niemals öffnen. Wir empfehlen, die E-Mail ungelesen zu löschen beziehungsweise in den Spam-Ordner zu verschieben, nicht zu antworten und den Links nicht zu folgen.
Der Spam-Filter Ihres E-Mail-Anbieters lernt unter Umständen mit jeder E-Mail dazu, die Sie ihm zur Verfügung stellen. Deshalb ist es oft besser, wenn Sie die Nachricht nicht löschen, sondern als Spam markieren. Dann bekommen Sie zukünftig weniger unerwünschte E-Mails in Ihren Posteingang. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in unseren Spam-Filter-Anleitungen.
Bitte hinterlassen Sie unterhalb des Artikels einen Kommentar. Bitte geben Sie an, in welchem Bundesland Sie die E-Mail bekommen haben. Sie helfen uns damit die Verbreitung der Spam-Nachricht zu kontrollieren.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Der Beitrag Vorsicht Spam: E-Mail der Westlotto GmbH mit Gewinnzusage ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wir haben bereits darüber berichtet, dass Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen grundsätzlich kostenfrei stornieren können. Daran hat sich im Grunde auch nichts geändert. Verschiedene Sonderwege im Rahmen der Corona-Krise haben jedoch für reichlich Verirrung gesorgt. Deshalb sind viele Verbraucher aktuell verunsichert und wissen nicht, welche Rechte sie wirklich haben.
Die Bundesregierung hatte ein Gutschein-Modell angedacht, nachdem Kosten für entfallene Reisen vorerst nicht erstattet werden müssen. Betroffene Verbraucher sollten zur Annahme von Gutscheinen verpflichtet werden. Diese Regelung wurde aufgrund einer Absage der EU-Kommission bisher nicht in geltendes Recht umgesetzt und wird es wahrscheinlich auch nicht. Einige Reiseanbieter halten Verbraucher scheinbar hin und verzögern die Bearbeitung möglicher Rückzahlungen. Die Verbraucherzentrale hat jetzt noch einmal klargestellt, welche Rechte Sie haben. Dabei sind einige Fallstricke zu beachten, der wir nachfolgend erläutern.
Es gelten leicht unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nur einen Flug für eine Individualreise. Für den Urlauber ergibt sich daraus oft gar kein Unterscheid. Dennoch sind die Fälle getrennt voneinander zu betrachten.
Oft beginnen die Meinungsverschiedenheiten bereits bei der Definition. Wann handelt es sich um eine Pauschalreise? Meistens lässt sich das recht einfach aufgrund der Umstände der Buchung feststellen. Immer wenn Sie ein Urlaubspaket aus mehreren Leistungen bei einem Anbieter buchen, handelt es sich um eine Pauschalreise. Dafür bekommen Sie in der Regel nur eine Rechnung, beispielsweise für Taxi zum Flughafen, Flug, Hotel und Mietwagen. Üblicherweise buchen Sie Pauschalreisen in einem Reisebüro, aber auch im Internet können Sie heute bei zahlreichen Anbietern Urlaubspakete als Pauschalreise buchen.
Um keine Pauschalreise handelt es sich, wenn sie sich Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Dann buchen Sie die einzelnen Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern und erhalten für jede Teilleistung Ihrer Urlaubsreise eine separate Rechnung.
Wird eine Pauschalreise durch den Reiseveranstalter abgesagt, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, können Sie die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Sie müssen keinen Reisegutschein annehmen. Ihr Geld fordern Sie beispielsweise mit diesem kostenlosen Musterbrief zurück. Lassen Sie dem Anbieter 14 Tage Zeit für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Lenkt der Anbieter nicht ein und zahlt er den Reisepreis nicht zurück, können Sie Ihre Forderung nur über einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen.
Wenn Sie den Anbieter unterstützen möchten, können Sie einen Reisegutschein annehmen. Das ist oft lukrativ, weil verschiedene Anbieter einen höheren Betrag als Gutschein anbieten, als Sie für Ihre Pauschalreise bezahlt haben. Mit einem neuen Gesetz der Bundesregierung ist der Wert der Gutscheine abgesichert, falls der Anbieter in Insolvenz geht und die Insolvenzabsicherung nicht ausreichen sollte.
Als Reisegast haben Sie die Wahl, ob Sie sich den Flugpreis für den stornierten Flug erstatten lassen oder oder einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem Reiseziel zu einem späteren Zeitpunkt zustimmen. Die Erstattung des Ticketpreises können Sie mit diesem kostenlosen Musterbrief schriftlich bei der Airline fordern. Rückzahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihre Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft eingeht.
Auch Fluggesellschaften versuchen, anstatt einer Rückzahlung des Ticketspreises Reisegutscheine anzubieten. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie als Fluggast Ihre Zustimmung geben. Häufig locken auch Fluggesellschaften Ihre Kunden mit höheren Gutscheinen, als sie für das Ticket bezahlt haben. Falls Sie einen Gutschein annehmen möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine mögliche Insolvenz abgesichert ist. Sonst ist das Risiko zu hoch.
Fluggäste können sich bei Problemen mit der Rückzahlung des Ticketpreises zunächst an eine kostenlose Schlichtungsstelle wenden, bevor sie den kostenintensiven und oft langwierigen Rechtsweg gehen. Je nach Fluggesellschaft ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Söp) oder das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig.
In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns mitteilen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und auf welche Probleme Sie bei der Forderung des Reisepreises gestoßen sind. Diskutieren Sie mit anderen Lesern. Ihre Erfahrungen helfen uns bei der weiteren Berichterstattung.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Wichtige Links zum Thema:
Der Beitrag Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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