Datenschutzbeauftragter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:25:50 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Datenschutzbeauftragter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Ihre Daten, Ihre Rechte: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt endlich für mehr Sicherheit und Transparenz für den Verbraucher https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ihre-daten-ihre-rechte-die-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-sorgt-endlich-fuer-mehr-sicherheit-und-transparenz-fuer-den-verbraucher/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ihre-daten-ihre-rechte-die-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-sorgt-endlich-fuer-mehr-sicherheit-und-transparenz-fuer-den-verbraucher/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:25:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61967 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist EU-weit gültig. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit von der Verordnung zu profitieren und wie das geht, können Sie im folgenden Beitrag

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist EU-weit gültig. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit von der Verordnung zu profitieren und wie das geht, können Sie im folgenden Beitrag nachlesen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie profitieren seit dem 25. Mai 2018 von einem einheitlichen Datenschutzrecht, welches europaweit Gültigkeit hat. Die Unternehmen haben keine Möglichkeit mehr in ein Land mit niedrigem Datenschutz-Niveau auszuweichen.
  • Das bisherige Verbraucherrecht im Bereich Auskunft, Lösung und Benachrichtigung ist nicht nur erweitern worden, sondern es sind auch einige neue Rechte hinzugekommen.
  • Sie haben mittlerweile das Recht nicht nur eine Kopie Ihrer Daten zu bekommen, sondern können alle Daten vollständig an einen anderen Anbieter übertragen.

Die neuen Datenschutzregeln sind seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und sind europaweit gültig. Sie gelten für alle Unternehmen, die ihren Sitz in Europa haben, aber auch für Unternehmen, die international arbeiten. Grundvoraussetzung ist, dass die internationalen Unternehmen die Waren oder Dienstleistungen in Europa anbieten. Auch das Verhalten von Verbrauchern in Europa fällt unter diese Regelung. Sie haben verschiedene Rechte und wir erläutern Ihnen, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wie Sie diese auch durchsetzen. Kostenlose Musterbriefe stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Auskunftsrecht und das Recht auf eine Datenkopie

Schon vor der neuen Datenschutzverordnung hatten Sie das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, so dass das Unternehmen auf Ihr Verlangen Sie in einfacher, verständlicher, präziser und transparenter Sprache informieren musste.

Ein Beispiel liefert die Speicherdauer der Daten, denn Sie haben das Recht zu erfahren, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, welche der personenbezogenen Daten verwendet werden und natürlich auch über die Herkunft der Daten. Zudem haben Sie das Recht zu erfahren, wohin die Daten gehen.

Das Auskunftsrecht hat eine große Bedeutung, denn durch das Recht haben Sie die Möglichkeit einige andere Verbraucherrechte geltend zu machen. Zu den anderen Rechten gehören das Löschungsrecht, die Datenberichtigung und die Verarbeitungseinschränkung oder die Datensperrung.

Ein Unternehmen verlangt von Ihnen einen Identitätsnachweis, beispielsweise die Kopie des Personalausweises, dann schwärzen Sie alle unerheblichen Angaben.

Das Recht auf eine Datenkopie ist neu hinzugekommen, denn nun haben Sie die Möglichkeit eine konkrete Auskunft zu bekommen. Das Unternehmen muss Ihnen mitteilen welche Daten von Ihnen verarbeitet werden, das können

  • Name
  • Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • medizinische Befunde

sein und zudem haben Sie das Recht auf eine Kopie dieser Daten.

Grundsätzlich muss die Auskunft kostenfrei erfolgen und auch die erste Kopie sollte das Unternehmen kostenlos zur Verfügung stellen. Das Auskunftsrecht können Sie formlos und ohne Begründung geltend machen und das heißt, dass Sie dem Unternehmen keine Begründung liefern müssen.

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Löschungsrecht oder das „Vergessen-werden-Recht“

Das Unternehmen muss die Daten unter bestimmten Voraussetzungen löschen und das ist der Fall, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. 

Die Daten wurden für einen anderen Zweck verarbeitet als bekannt, dann haben Sie ebenfalls das Recht auf Löschung. Des Weiteren verlangen Sie eine Datenlöschung, wenn Sie die Einwilligung widerrufen oder einen Widerspruch einlegen.

Die DSGVO stärkt vor allen Dingen auch die Kinder, denn sie haben von den Gefahren bei der Datenverarbeitung keine Ahnung und können die Gefahr überhaupt nicht einschätzen. Sie haben die Möglichkeit als Jugendliche oder später als Erwachsene eine Datenlöschung zu verlangen.

Wichtig:

Außerdem wird das Recht auf „Vergessen-werden“ gestärkt und das bedeutet, dass Unternehmen Daten und Links auf der eigenen Internetseite löschen, aber auch zusätzliche Maßnahmen muss das Unternehmen ergreifen. Sie müssen dritte Parteien darüber informieren, dass die Daten- beziehungsweise Linklöschung notwendig ist.

Durch das Meinungsfreiheitsrecht kann das Löschungsrecht beziehungsweise das „Vergessen-werden-Recht“ eingeschränkt sein.

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Das Widerspruchsrecht

Der Datenverarbeitung können Sie jederzeit und vor allen Dingen kostenlos widersprechen.

Die Daten werden für die Direktwerbung eingesetzt und es entsteht eine Profilbildung, dann dürfen die Daten nicht mehr eingesetzt werden. Eine Begründung für den Widerspruch muss es nicht geben und außerdem können Sie der Datennutzung für Werbetreibende widersprechen. Auch eine Datensperrung können Sie verlangen, aber im Grunde ist eine Sperrung der Daten viel sinnvoller, denn die Werbetreibenden können bei einer Datenlöschung einfach neu anfangen die Daten durch einen Adresshändler zu bekommen.

Die Datenverarbeitung dient einem anderen Zweck als der Direktwerbung, dann müssen Sie einen plausiblen Grund für den Widerspruch angeben. Dazu gibt es verschiedene Musterbriefe, aber ob das Unternehmen die Daten weiterhin verwenden darf, dass wird von Fall zu Fall bestimmt. Beispielsweise kann die Verarbeitung zur Geltendmachung oder zur Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.

Benachrichtigungsrecht

Sie haben die Möglichkeit, dass falsche Daten zu Ihrer Person unverzüglich korrigiert werden. 

Auch hierfür gibt es einen speziellen Musterbrief und gleichzeitig haben Sie das Recht auf die vollständige Löschung der unvollständigen Daten.

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Das Recht auf Verarbeitungseinschränkung beziehungsweise Datensperrung

Sie haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Weiterverarbeitung der Daten zu verlangen.

Allerdings werden die Daten in einem solchen Fall nicht gelöscht, sondern die Verarbeitung wird gesperrt und das Unternehmen darf die Daten nicht mehr weiter verwenden. Eine Datensperrung kommt immer dann zum Tragen, wenn Sie sich mit einem Unternehmen im Streit über die Richtigkeit der Daten befinden oder einen Widerspruch eingelegt haben. Allerdings ist noch unklar, ob das Unternehmen und dessen Gründe zur Weiterverarbeitung am Ende ausreichen. Die Unternehmen unterliegen in der Praxis eher der Aufbewahrungspflicht, so dass eine Datenlöschung kaum möglich ist, aber dafür ist eine Datensperrung möglich.

Das Datenmitnahmerecht

Sie haben das Recht zu einem neuen Anbieter zu wechseln und dann kommt das Datenübertragbarkeitsrecht zum Einsatz. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in ein anderes soziales Netzwerk wechseln oder einen anderen Messenger-Dienst verwenden wollen. Auch der Wechsel zu einem neuen Mail-Anbieter oder einem neuen Musik-Streaming-Dienst ist möglich, so dass nicht nur die Freunde, sondern auch die Kontakte und die Playlist mitziehen. Sie verlangen die Datenherausgabe von allen Daten, die Sie selber zur Verfügung gestellt haben und dazu gehören auch die Daten für eventuelle Einwilligungen oder die aufgrund einer Vertragsgrundlage vorhanden sind. Der neue Anbieter kann die Daten in einem strukturieren, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten, wenn der alte Anbieter die technischen Mittel dazu hat.

Das Recht ist neu und aus dem Grund muss sich in der Praxis erst zeigen, ob und wie es funktioniert. Die Anbieter sind nun in der Pflicht und müssen Sie über das Datenmitnahmerecht informieren.

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Achtung!

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter führt nicht automatisch dazu, dass die Daten bei dem alten Anbieter gelöscht werden. Sie müssen nicht nur das Profil löschen, sondern eventuell auch den Vertrag kündigen, damit die Datenlöschung stattfindet.

Formen und Fristen

Ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen können Sie formlos geltend machen und das ist einfach per Mail oder Brief möglich.

Nutzen Sie dazu einen Musterbrief und warten Sie auf die Antwort des Unternehmen. Die Antwort wird spätestens innerhalb eines Monats erfolgen und kommt meist schriftlich, elektronisch oder auch mündlich.

Das Kopplungsverbot

Die Anbieter haben kein Recht Sie zur Einwilligung der Datenverarbeitung zu zwingen, wenn die Verarbeitung für die Vertragserfüllung nicht erforderlich ist.

Grundsätzlich haben Sie immer die Wahl und sind keinem Druck oder Zwang unterworfen, dass Sie der Datenverarbeitung zustimmen müssen. Allerdings muss sich in der Praxis noch zeigen, wie das Kopplungsverbot zu handhaben ist.

Bei einem Onlinekauf müssen Sie der Datenverarbeitung zustimmen, damit Sie den Kauf abschließen können, dann ist die Einwilligung eher unfreiwillig und sollte unwirksam sein.

Der Verein Digitale Gesellschaft hat ein Portal zur Datenschutzverordnung ins Leben gerufen und dort finden Sie weitere Informationen und Videos zum Datenschutzthema.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Datenschutzgrundverordnung

1. Für wen gilt die Datenschutzgrundverordnung nicht?

Die Verordnung gilt nicht für rein persönliche und familiäre Datenverarbeitungen. Auch für Strafverfolger gilt sie nicht.

2. Müssen die Unternehmen jetzt mit hohen Bußgeldern rechnen?

In der Tat ist es so, dass für Zuwiderhandlung Bußgelder vorgesehen sind und die Höhe ist unterschiedlich. Allerdings müssen die Bußgelder verhältnismäßig sein und das Unternehmen muss erst ins Visier der Behörden geraten.

3. Muss jedes Unternehmen jetzt einen Datenschutzbeauftragten haben?

Nein, das ist nicht notwendig. Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Sie nur, wenn Ihr Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter hat und diese nicht ehrenamtlich arbeiten. Zudem müssen sie in Vollzeit persönliche Daten verarbeiten.

4. Neue Einwilligungen für einen Newsletter notwendig?

Das ist vielleicht notwendig, aber wenn der Verbraucher den Newsletter aktiv abonniert hat, dann ist das nicht notwendig.

5. Dürfen keine Fotos mehr veröffentlicht werden, ohne Einwilligung der Personen?

Das ist teilweise richtig, aber Fotos fallen unter die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit und da scheint es andere Regelungen zu geben.

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Fazit

Es gibt eine neue Datenschutzverordnung und mit ihr haben Verbraucher deutlich mehr Rechte als vorher. Die Möglichkeiten haben sich verbessert, denn Sie haben nicht nur das Recht auf Datenlöschung, sondern auch Datenkopien. Die Unternehmen sind in der Pflicht Sie über die neue Verordnung zu informieren und Ihnen ihre Rechte zuzugestehen.

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