Der Beitrag Betrug beim Dating im Internet: Kosten für Flugticket und Reise nach Deutschland erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Gefühle werden von Betrügern gern ausgenutzt. Das ist eigentlich ein alter Hut. Schließlich gab es die sogenannten Heiratsschwindler schon, als es kein Internet gab. Auch in Zeiten persönlicher Kontakte wurden Frauen und Männer abgezockt, indem die Gefühle füreinander einseitig vorgetäuscht und missbraucht wurden. Wie immer geht es dabei natürlich um Geld.
Das Internet hat die Kontaktmöglichkeiten deutlich vereinfacht und erweitert. Heute bekommen Sie über Partnerbörsen in Sekunden Kontakt zu Singles, weltweit. Dafür brauchen Sie keine Brieffreundschaft mit langen Postlaufzeiten mehr. Doch die Anonymität des Internets lockt immer wieder auch Kriminelle an, die Datingportale für ihre Zwecke missbrauchen. Im digitalen Zeitalter heißt das dann nicht mehr Heiratsschwindler, sondern Romance-Scamming. Wir haben schon häufiger darüber berichtet.
Ein aktueller Fall aus Hagen zeigt, dass manche Maschen über Jahre funktionieren und wir immer wieder darüber aufklären müssen, damit möglichst jeder davon erfährt. Gemeint ist die Masche mit den Kosten für einen Flug. Laut der Polizei in Hagen lernte ein Mann aus Deutschland über ein Datingportal eine Dame aus dem Ausland kennen. Über einen Monat tauschte er sich mit der Dame via Chat aus, die er nur virtuell kannte. Die Frau gab zu erkennen, dass sie an dem Hagener Interesse hat und ihn gerne in Deutschland besuchen möchte. Wie so oft fehlt natürlich das Geld, um die nötigen Papiere ausstellen und ein Flugticket kaufen zu können.
Der Mann überwies seiner Flirtbekanntschaft rund 1.500 Euro. Dafür bekam er auch die Kopie eines Flugtickets, welches sich als Fälschung herausstellte. Wenig später erkannte der Mann, dass er anscheinend betrogen wurde und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Anzuzweifeln ist, ob es sich bei der virtuellen Bekanntschaft überhaupt um eine Frau gehandelt hat. Oft sitzen Banden an Computern, um ahnungslose Datingopfer in die Falle zu locken.
Der Trick mit der Anforderung von Geld für Flugtickets oder ein Visum ist eigentlich alt. Und mit gesundem Menschenverstand würde auch niemand einer fremden Person einfach so Geld überweisen. Doch Liebe macht blind und das war schon immer so. Das ist der einzige Grund, warum die Masche mit dem Vorschussbetrug auch heute noch funktioniert.
Generell sollten Sie niemals einer Person Geld überweisen oder auf andere Art übermitteln, die Sie noch nicht persönlich kennengelernt haben. Denn immer wenn Geld im Spiel ist, spielen Gefühle oft keine Rolle mehr. Das gilt übrigens nicht nur beim Dating, sondern auch in vielen anderen Bereichen. So kommt der Vorschussbetrug auch immer wieder bei Geldversprechen wie einem Erbe, Wohnungsangeboten, gefälschten Schecks oder Jobangeboten zum Einsatz. Beraten Sie sich im Zweifelsfall mit Freunden oder nehmen Sie Kontakt mit unserer Redaktion auf.
Weitere Tipps zum Thema Onlinedating und welche Gefahren beim Flirten im Internet lauern, erhalten Sie in unserem Ratgeber „Betrug beim Onlinedating: So erkennen Sie seriöse Singlebörsen“ .
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]]>Der Beitrag SWR Aktuell berichtet über Abzockfallen: Vorsicht, Verbraucher-Abzocke! (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>(Quelle: swrmediathek.de)
Am 04. Juli 2017 hat SWR Aktuell über verschiedene Fallen berichtet, mit denen offline oder online Verbraucher kräftig abgezockt werden. Dabei war ein Schlüsseldienst mit Wucherpreisen, ein Onlinedatingportal mit langen Laufzeiten, eine Abofalle für einen Routenplaner und versteckte Käufe in Spiele-Apps. In diesem Artikel berichten wir über die Sendung und erklären, wie Sie sich schützen können.
Wir berichten regelmäßig über Fallen, die für den Verbraucher unter Umständen sehr teuer werden können. Gemeint sind damit nicht nur die virtuellen Phishing-Mails, mit denen Kriminelle Identitäten für einen Datenmissbrauch stehlen oder Zugangsdaten für das Onlinebanking oder populäre Onlineportale, wie eBay, PayPal oder Amazon erspähen. Vielmehr geht es auch um ganz reale Dienstleistungen, die Verbraucher in Anspruch nehmen. Gemeinsam ist allen Fällen, dass der ahnungslose Nutzer abgezockt werden soll.
Im oben eingebundenen Video-Ausschnitt „Vorsicht, Verbraucher-Abzocke!“ geht SWR Aktuell etwas ausführlicher auf vier Gefahren ein, die Verbraucher und Internetnutzer jeden Tag treffen können. Auch die Verbraucherzentrale kommt mit nützlichen Tipps zu Wort.
Eigentlich dürfte es so etwas doch gar nicht geben, denkt man beim Zuschauen der Erlebnisse einer Mainzer Verbraucherin. Die Frau war in einer Notsituation, weil ihr Schloss klemmte und sie deshalb nicht in ihre Wohnung kam. Hinzu kam, dass sie zeitnah einen wichtigen Termin und damit nicht viel Zeit hatte. Sie rief eilig einen Schlüsseldienst herbei. Dieser nutzte die Notsituation der Mainzerin aus. Fakt ist, dass der Profi die Tür nicht schnell aufbekam, weshalb die Frau ihren Arzttermin dann doch absagen musste.
Nach getaner Arbeit forderte der Handwerker für die Türöffnung 883 Euro von der Mainzerin, die auch bezahlte. Mittlerweile hat die ausgesperrte Frau Strafanzeige erstattet. Das Geld ist sie trotzdem los. Dabei sollten solche Türöffnungen laut der Verbraucherzentrale nur um die 200 Euro kosten.
Wer heute einen neuen Partner sucht, kommt oft auch auf die Idee, sich im Internet umzusehen. Auf sogenannten Singlebörsen können sich Flirtwillige mit einem Profil vorstellen und mit anderen Partnersuchenden zunächst digital flirten. Wer mehr möchte, trifft sich mit dem virtuellen Freund im realen Leben. Die Verbraucherzentralen kritisieren oft die Kosten für solche Datingportale, weil diese nicht transparent sind. Streitigkeiten gibt es vor allem dann, wenn Nutzer den Vertrag mit der Singlebörse innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen. Häufig werden dann hohe Kosten als Wertersatz für wenige Tage Nutzung in Rechnung gestellt. Zuletzt hat die Verbraucherzentrale über hohe Kosten für den Widerruf bei Parship.de berichtet.
In unserem kostenlosen Ratgeber erklären wir, wie Sie Kostenfallen vermeiden, seriöse Datingportale erkennen und was bei der Auswahl der Singlebörse und vor dem ersten Treff zu beachten ist.
Thematisiert wird in der SWR-Sendung auch das leidige Thema Routenplaner, was die Nutzer schon seit Jahren beschäftigt. Webseiten wie maps-routenplaner.pro, maps-24-routenplaner.com oder routenplaner-maps.com locken Verbraucher sehr trickreich in eine Abofalle. Bevor die Nutzer eine Route berechnen können, sollen diese ihre E-Mail-Adresse eingeben. Wer das tut, steckt in der Falle. 500 Euro soll der Spaß in der Regel kosten. Wir haben vor der Masche und den Drohungen rund um die Routenplaner bereits gewarnt. Dennoch fallen täglich neue Nutzer darauf rein.
Über Kosten macht sich heute bei der Routenberechnung niemand mehr Gedanken. Schließlich ist das wie die Nutzung von Suchmaschinen in Fleisch und Blut übergegangen. Windige Geschäftemacher nutzen das aus und stellen Kostenfallen auf. So wie
Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass viele Spiele auf dem Smartphone oder Tablet-PC nach dem Freemium-Modell angeboten werden. Das bedeutet, dass das Spiel zunächst kostenlos erhältlich ist. Innerhalb der App können jedoch zusätzliche virtuelle Güter per In-App-Kauf erworben werden. Das kann ein bestimmtes Outfit sein, bessere Waffen oder ein schickeres und schnelleres Rennauto.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet von einem 6-jährigen, der auf seinem iPod zahlreiche Zusatzkäufe in einer Spiele-App geordert hat. Nicht ganz klar wird in der Sendung, ob und wie das Smartphone für Käufe abgesichert war. Dem Jungen gelang es in der App virtuelle Güter im Wert von über 4.700 Euro zu erwerben, was einen immensen Schaden darstellt. Damit Sie vor derartig hohen Rechnungen verschont bleiben, sollten Sie den Passwortschutz für den App Store und iTunes aktivieren, der auch In-App-Käufe abdeckt. Außerdem raten wir generell zur Einrichtung der Drittanbietersperre.
Nutzen Ihre Kinder Ihr iPhone oder iPad, um damit zu spielen? Dann sollten Sie unbedingt Einkäufe über den App Store und den iTunes Store mit einem Passwort schützen. Ihre Kinder könnten sonst versehentlich per In-App-Kauf
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In sozialen Netzwerken wie Facebook wird vor allem unter Jugendlichen gerne geflirtet, was die Tastatur hergibt. Jugendliche haben heute oft Hunderte Freunde, die man vielleicht lieber Kontakte nennen sollte. Denn von Freundschaft kann man in den wenigsten Fällen reden. Da ist es schon gut, wenn derjenige alle als Freund hinzugefügten Personen kennt. Denn wenn man sich auf Fremde verlässt, kann man schnell verlassen sein.
Das Polizeipräsidium Krefeld berichtet über einen aktuellen Fall, bei dem ein 18-jähriger bei einem Date schwer verletzt wurde. Der Krefelder hatte sich laut der Polizei in einem sozialen Netzwerk mit einer jungen Frau auf einem Tennisplatz verabredet. Als er am vereinbarten Treffpunkt eintraf, war von seinem beabsichtigten Date nichts zu sehen. Vielmehr wartete dort ein Mann, den der Flirtwillige nicht kannte. Er schlug ihn ohne Vorwarnung mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Nach einem Sturz trat der Angreifer dem 18-jährigen gegen den Kopf und flüchtete.
Das Opfer informierte die Polizei und musste schwer verletzt mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Jetzt sucht die Polizei in Krefeld nach dem Tatverdächtigen. Dieser ist circa 1,70 bis 1,80 Meter groß, circa 25 bis 30 Jahre alt und von normaler Statur. Er hat kurze helle Haare und trug eine schwarze Lederjacke, eine Jeans sowie Turnschuhe.
Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt der Hintergrund der Tat und ob es sich um einen Zufall oder einen gezielten Angriff auf den Krefelder handelte. Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können. Hinweise nimmt die Polizei Krefeld unter der Rufnummer 02151/634-0 entgegen.
Wir warnen immer wieder vor Gefahren beim Dating. Von Romance-Scam bis zu Heiratsschwindlern und Raubüberfällen können Sie eine Menge erleben. Deshalb sollten Sie vor allem beim Flirten über das Internet einige Regeln in Bezug auf Ihre eigene Sicherheit beachten. Auch in unseriösen Singlebörsen können einsame Herzen jederzeit abgezockt werden. Wer demnächst die Liebe seines Lebens im Internet sucht, sollte vorher in jedem Fall unseren Dating-Ratgeber zum Thema Onlinedating angesehen haben.
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Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
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Das Geschäft mit der Liebe floriert. Viele Nutzer sind bei sogenannten Singlebörsen angemeldet und hoffen, entweder nette Bekanntschaften oder den Partner fürs Leben zu finden. In der Vergangenheit hatten wir bereits über Lovoo und love-passions.net berichtet, die ihre User mit Fake-Profilen etwas vorgegaukelt haben. Jetzt steht auch die bekannte Datingplattform Parship in der Kritik. Dort gibt es zwar keine bekannten Fake-Profile, dafür aber ziemlich hohe Kosten.
Im Falle eines Finanzberaters aus Münster bekam dieser nach seinem Widerruf lediglich 130,99 Euro von insgesamt gezahlten 523,95 Euro wieder. Den Rest behielt die Singlebörse als „Werteersatz“.
Wie test.de meldet, möchte Parship in einem aktuellen Fall 75 Prozent des bezahlten Mitgliedsbeitrags als „Wertsersatz“ einbehalten. Umgerechnet sind das knapp 400 Euro für die zweiwöchige Nutzung der Plattform. Prinzipiell ist die Einbehaltung eines Wertersatzes rechtens. Allerdings ist es laut test.de rechtlich fragwürdig, ob dieser so hoch sein darf.
Ein Versprechen von Parship lautet, dass es zu „garantierten Kontakten“ kommt. Garantiert sind vonseiten des Dienstleisters sieben Kontakte in einem Jahr. Hat ein Mitglied die Anzahl der Kontakte vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits erreicht, sieht Parship seine Dienstleistung als erfüllt. Dabei gilt ein Kontakt bereits als geknüpft, wenn dieser auf eine Anfrage antwortet – auch bei Nicht-Interesse.
Nach Meinung von Parship könnte die Singlebörse mit dem Erfüllen der Dienstleistung noch vor Ende der Widerrufsfrist sogar den kompletten Preis bei einem Widerruf verlangen. Aus Kulanzgründen würde das Unternehmen aber nur 75 Prozent verlangen. Sollten Sie innerhalb der 14 Tage keinen einzigen Kontakt erhalten, müssen Sie nach Angaben von Parship keinen Wertersatz zahlen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma lesen Sie beim Widerruf:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Kurz gesagt, wurden Leistungen innerhalb der Widerrufsfrist erbracht, werden diese anteilig mit einem angemessenen Beitrag berechnet.
Wer die Konditionen vorher gar nicht gelesen oder falsch verstanden hat, fühlt sich von dem Unternehmen hinters Licht geführt. Zumal die AGB die Einbehaltung des Wertersatzes nicht deutlich machen. Besonders Verbraucherschützer ermutigen laut test.de Nutzer dazu, rechtlich gegen Parship vorzugehen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg hier deutlich macht, haben Kläger vor Gericht gute Chancen gegen Parship.
Wer schon vor längerer Zeit bei Parship ausgestiegen ist, kann immer noch Ansprüche geltend machen. Genau genommen verjähren die Ansprüche der Verbraucher erst nach drei Jahren. Wie Sie generell seriöse Online-Datingplattformen oder betrügerische Kontakte erkennen, haben wir Ihnen in unserem kostenlosen Ratgeber beschrieben.
Wie schmutzig ist das Geschäft mit der Partnersuche im Internet? Während einige Nutzer den Traumpartner fürs Leben online gefunden haben, sind andere Heiratswillige um Tausende Euro betrogen wurden. Schwarze Schafe gibt es nicht nur bei
Wenn Sie für die „Probezeit“ bei einer Singlebörse kein Geld bezahlen wollen, müssen Sie sich Dating-Plattformen suchen, die die ersten 14 Tage gratis anbieten. Auf jeden Fall sollten Sie sich die AGBs der jeweiligen Plattform vor dem Anmelden genau durchlesen. Und sobald nur etwas unklar ist oder nicht deutlich auf der Webseite steht, sollten Sie beim Kundenservice lieber nachfragen.
Waren Sie bereits bei einer Datingplattform angemeldet? Dann schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen zum Thema. Finden Sie die Kosten übertrieben oder können Sie es aus Unternehmersicht verstehen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht in den Kommentaren!
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Egal, ob es im realen Leben nicht so klappt, nicht genügend Zeit bleibt oder ob man einfach mal einen anderen Weg austesten möchte: Onlinedating ist und bleibt ein Renner. Nicht umsonst gibt es unzählige Datingportale, die in Zeitschriften, online oder im TV mit glücklichen Paaren werben. Und natürlich sucht der Nutzer ein Portal, welches schon unglaublich viele Menschen zusammengebracht und zu einer glücklichen Partnerschaft verholfen hat.
Doch Vorsicht: Es gibt ebenso viele schwarze Schafe. Diese verbergen sich nicht immer hinter den Portalen, sondern eher unter den Nutzern. Zudem kommen immer wieder Machenschaften heraus, mit denen Singlebörsen Nutzer anwerben und zu Aktionen bewegen, um höhere Gebühren abrechnen zu können. Beispielswiese haben wir in der Vergangenheit über den Skandal bei Lovoo berichtet. Aber es muss doch möglich sein, eine gute Datingbörse zu erkennen und Betrüger zu enttarnen, die nur abzocken möchten.
Eine seriöse Singlebörse sollte natürlich eines sein: transparent. Das trifft besonders auf die kostenpflichtigen Portale zu. Die meisten Singlebörsen arbeiten mit verschiedenen Accountpaketen. Zu Beginn steht die Testphase, in der sich ein Nutzer umsehen und entscheiden kann, ob das Portal für ihn geeignet ist. Probeaccounts sind stets eingeschränkt, sodass es beispielsweise nicht möglich ist, aktiv andere Nutzer anzuschreiben oder auf deren Nachrichten zu antworten. Diese Einschränkungen sollten jedoch jedem Nutzer vor Beginn der Probephase mitgeteilt werden. Nach der Wandlung in ein kostenpflichtiges Konto stehen dem Nutzer sämtliche Funktionen des Portals zur Verfügung, wobei Kontaktmöglichkeiten teilweise auf eine Höchstanzahl pro Monat beschränkt sind.
Das Portal muss sich selbstverständlich auch um die einzelnen Nutzer kümmern und sicherstellen, dass alles geordnet und korrekt zugeht. Hier fallen die nachfolgenden Punkte laut betrugstest.com besonders ins Auge:
Viele Partnerbörsen bieten Funktionen, anhand derer sich Nutzer passende Singles vorschlagen lassen können. Das vereinfacht die Suche nach einem Kontakt massiv, immerhin fallen so schon einmal etliche Personen durchs Raster. Voraussetzung ist, dass vorher die Fragebögen und das eigene Profil sorgfältig ausgefüllt werden, damit es überhaupt zu Ergebnissen kommen kann. Aus der Vorschlagsliste können jetzt einzelne Personen angeschrieben werden. Hier gilt: Wer noch mit einem Probeaccount unterwegs ist, kann zwar oft eine Nachricht schreiben, doch eventuell nicht mehr antworten.
Den vollen Funktionsumfang bekommen in der Regel nur zahlende Nutzer. An dieser Stelle kommen wieder die Animateure ins Spiel. Wer überwiegend von ihnen angeschrieben wird oder mit ihnen viel kommuniziert, setzt Geld in den Sand. Es mag zwar ein guter Zeitvertreib sein, mit einem bezahlten Mitarbeiter zu flirten, aber Sinn macht das vor allem dann nicht, wenn Sie einen Partner suchen. Letztlich kostet es nur Geld. Hier muss jeder selbst unterscheiden, ob die Unterhaltung das wert ist.
Im Rahmen der Suche nach einem interessanten und nützlichen Kontakt spielt gewiss nicht nur die Vorauswahl eine Rolle. Auch die Profile selbst sind wichtig. Hier lohnt es sich immer, mehr als einen Blick auf einen Nutzer zu werfen. Doch worauf kommt es an?
Bei kostenlosen Portalen ist die Zahl der Fake-Accounts häufig höher, daher sollte hier stärker auf die Angaben geachtet werden. Andererseits stören falsche Kontakte wenigstens in finanzieller Sicht nicht, wenn das Portal überhaupt keine Kosten verursacht. Allerdings besteht hier die Gefahr von einem Romance-Scammer betrogen zu werden. Brechen Sie die Kommunikation mit der neuen Liebe grundsätzlich ab, wenn diese Geld von Ihnen möchte. Interessieren Sie sich nicht für das „Warum“.
Ganz unproblematisch ist die Suche eines neuen Partners im Internet nicht. Doch Stopp. Partner? Nicht jeder, der sich auf Dating-Portalen anmeldet, sucht gleich einen Partner. Nicht selten werden Sie auch auf Menschen stoßen, die nur einen Flirt, etwas Unverbindliches oder eine nette gemeinsame Nacht suchen. Auch diesen Punkt sollten Sie bereits bei der Auswahl des Portals beachten.
Suchen sie nur einen Flirt oder einen One-Night-Stand, dann orientieren Sie sich eher auf Portalen, die oberflächlicher Natur sind. So entscheiden Flirtwillige auf Tinder beispielsweise überwiegend nach der Optik, ob das andere Geschlecht interessant ist oder nicht. Andere Portale setzen dagegen eher auf ein ausführliches Profil, um Interessen, Hobbys und Vorstellungen abzugleichen.
Oftmals sind Nutzer von Singlebörsen nach kurzer Zeit ernüchtert. Sie glaubten, allein durch die Anmeldung könnten sie rasch einen Partner finden. Das liegt nicht selten daran, dass Portale mit Slogans werben oder auf ihren Seiten recht zweideutig formulieren. Wenn mit garantierten Kontakten geworben wird, bedeutet das nicht gleich, dass es sich um einen echten Nutzer handelt. Gerade die Animateure sind dafür da, neue Nutzer anzuschreiben, zu beschäftigen und in Gespräche zu verwickeln – Lust auf Dating zu machen. Da sich hinter den Personen kein echter Single verbirgt, kommt zwar ein Kontakt zustande, mehr aber auch nicht.
Grundsätzlich sollte jeder auf Singlebörsen, ob kostenpflichtig oder nicht, wachsam vorgehen und Kontakte immer prüfen. Das gilt gerade dann, wenn sich aus einem Kontakt mehr ergibt, Rufnummern ausgetauscht werden oder es zu einem Treffen kommt. Insbesondere Frauen ist anzuraten, sich bei Treffen abzusichern. Das geht beispielsweise, indem eine gute Freundin mit ins Boot geholt wird und weiß, wo das Treffen stattfindet. Mit ein wenig Fantasie und einer per Messenger verschickten Phrase kann die Freundin einen aus einem Treffen holen, wenn es absolut danebengeht.
Bevor Sie sich für eine Partnerbörse entscheiden und den ersten virtuellen Flirt wagen, sollten Sie einige Dinge prüfen. Das minimiert das Risiko, das Sie in schon bekannte Fallen tappen und Ihnen die Partnersuche im Internet vergeht, bevor sie angefangen hat. Letztlich bedroht das Onlinedating immer auch Ihre Privatsphäre, wenn Sie an einen unseriösen Partner geraten. Schließlich geben Sie dem Portal über Ihr Profil zahlreiche persönliche Daten samt vertraulichen Informationen wie sexuellen Vorlieben, Hobbys und persönlichen Fotos bekannt. Diese dürfen nicht in unseriöse Hände geraten.
Ähnlich wie bei Fakeshops gibt es auch im Onlinedating-Bereich unseriöse Geschäftemacher, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben.
Dating im Internet ist nicht unbedingt einfacher, als im realen Leben. Es ist jedoch anders. Singlebörsen werden immer mal wieder vom Verbraucherschutz und anderen Testseiten geprüft. Dennoch lassen sich natürlich nicht alle Probleme beheben und gerade die Problematiken mit Fake-Nutzern sind weiterhin verbreitet. Dasselbe gilt für die Anzahl der Kontakte und Kontaktmöglichkeiten, die bei den Portalen zur Verfügung stehen. Hier muss transparent auf die Thematik hingewiesen werden und Nutzer müssen von Beginn an wissen, ob Animateure eingesetzt werden oder nicht. Zudem sollten Sie vor der Entscheidung für ein Datingportal unsere oben genannte Checkliste in die Überlegung einbeziehen.
Bitte hinterlassen Sie unterhalb des Artikels einen Kommentar, welche Erfahrungen Sie mit Onlinedating gemacht haben. Waren Sie zufrieden, enttäuscht oder wurden Sie sogar betrogen? Mit Ihrem Erfahrungsbericht helfen Sie anderen Lesern bei der Entscheidung. Gerne können Sie auch eine vertrauliche E-Mail an unsere Redaktion senden: [email protected].
Wenn sich Männer oder Frauen per Internet verlieben und einer von beiden anschließend Geld benötigt, ist Vorsicht geboten. Betrüger nutzen zunehmend soziale Netzwerke und Dating Portale, um ihr Gegenüber abzuzocken. Auch der Nachrichtendienst Twitter wird
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]]>Der Beitrag Vorsicht Spam: Freundschaftsanfrage-Anfrage von Claudia erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Das es dubiose Geschäftemacher mit der Wahrheit nicht so ernst meinen, ist kein Geheimnis. Da wird schnell mal ein Gewinnspiel zu einer Testaktion. Auf Onlinewarnungen.de berichten wir davor fast genauso oft, wie vor Phishing-Mails und betrügerischen Webseiten.
Aktuell haben viele E-Mail-Nutzer eine Freundschaftsanfrage in ihrem Posteingang. Diese suggeriert, aus einem sozialen Netzwerk zu kommen. Schließlich gibt es diese Freundschaftsanfragen und die dazugehörenden E-Mail-Benachrichtigungen bei Facebook & Co. auch. In diesem Fall handelt es sich jedoch um Spam beziehungsweise plumpe Werbung für Webseiten.
In unserem Fall stammt die E-Mail der angeblichen Freundschaftsanfrage nicht etwa von Facebook oder einem anderen sozialen Netzwerk, sondern kommt von der E-Mail-Adresse [email protected]. Als Absendername ist ein beliebiger Name angegeben. Angeblich soll das die anfragende Person sein. Die E-Mail enthält kein Impressum und keinen Hinweis darauf, dass es sich um Werbung handelt. Allein daran ist zu erkennen, dass diese Nachricht unseriös ist. Im Betreff steht zum Beispiel „Freundschaftsanfrage-Anfrage von Claudia“ und als Text lesen Sie:
Hallo …,
Du hast eine neue Freundschaftsanfrage-Anfrage von Claudia.
Möchtest Du die Anfrage bestätigen oder ablehnen?
Bestätigen >>
Ablehnen >>
> Privates Video anschauen >Möchtest Du zuerst das Profil von Claudia aufrufen? Dann klicke hier:
Profil aufrufen inkl. Video >>Beste Grüße,
Spontane-TreffenP.S.: ACHTUNG – Wir übernehmen keine Garantie, ob in den Video-Bildern Nacktheit vorkommt. Bitte DISKRET und vertraulich behandeln!
Wir raten bei solchen E-Mails grundsätzlich davon ab, einen Link anzuklicken oder darauf zu antworten. Diese E-Mail gehört eigentlich ungelesen in den Papierkorb. Aufgrund des geschickten Betreffs wird die Nachricht in der Regel jedoch geöffnet.
Es spielt keine Rolle, auf welchen Link Sie in der Nachricht klicken. Die E-Mail führt Sie zu keinem der bekannten sozialen Netzwerke. Und auch eine echte Freundschaftsanfrage gibt es nicht. Sie landen auf dubiosen Seiten für Sextreffen, wo Sie sich erst einmal anmelden sollen. Beispielsweise werden Sie auf die Webseite spontane-treffen.com weitergeleitet. Teilweise enthalten diese Zielseiten nicht einmal ein Impressum.
Auch wenn es zunächst so aussieht, als wenn die Portale kostenfrei wären, fallen bei ernsthafter Nutzung Kosten an. Häufig werden Sie dann zur Kasse gebeten, wenn Sie Details zu den Inseraten sehen oder Kontakt per privater Nachricht aufnehmen möchten.
Diese Frage stellen sich viele Nutzer. Allerdings gibt es dafür keine einfache Lösung. Leider werden Sie diese Form des Spams nicht so einfach los. Die einfachste Variante ist immer noch das Löschen von Spam-Nachrichten. In unserem Spam-Ratgeber erklären wir, wie Sie die Werbenachrichten erkennen, und geben einen Lösungsansatz, um diese aus dem Posteingang zu verbannen.
Seriöse Newsletter können Sie einfach abbestellen. Leider ist das bei Spam etwas riskant, wie wir in unserem Ratgeber „Newsletter abbestellen und Spam-Nachrichten loswerden“ erklären. Hier helfen eher technische Maßnahmen.
Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Artikel, wenn Sie ebenfalls eine irreführende Freundschaftsanfrage erhalten haben, sich der Text von der oben genanten Version jedoch unterscheidet. Mit Ihrem Beitrag können Sie andere Leser noch schneller warnen und dafür sorgen, dass diese Methoden nicht länger erfolgreich sind.
Wir warnen vor einer gefährlichen E-Mail im Namen der Direktbank Ing-DiBa. Die Nachricht mit dem Betreff „Sie haben eine neue Mitteilung“ informiert über die angeblich missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkarte. Doch das ist eine Falle. Die
Wir warnen vor gefälschten E-Mails, die im Namen der Deutsche Kreditbank AG (DKB) versendet werden. Dabei geht es angeblich um ein neues Sicherheitssystem. Sie sollen Ihre Identität bestätigen. Doch Vorsicht: Klicken Sie die E-Mail nicht
Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran
Wir warnen vor einer E-Mail im Namen der Postbank. Diese suggeriert, dass das Passwort beziehungsweise die PIN für das Onlinebanking mehrfach falsch eingegeben und deshalb das Konto gesperrt wurde. Zudem gibt es Sicherheitshinweise. Doch es
Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein
Der Beitrag Vorsicht Spam: Freundschaftsanfrage-Anfrage von Claudia erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Begründung der Marktwächterexperten lautet, dass Nutzer dieses Dienstes nicht wissen, mit wem sie es zu tun haben. Denn hinter den Chat-Profilen können sich zwar reale, aber auch fiktive Personen verbergen. Das größte Problem sieht die Verbraucherzentrale darin, dass es sich um einen kostenpflichtigen Chat handelt.
Die Marktwächter sind ein Zusammenschluss der Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbraucherzentralen der Länder. Aufgrund von Verbraucherbeschwerden untersuchen die Marktwächter das Marktgeschehen.
Wenn Sie den vollen Leistungsumfang von love-passions.net in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sogenannte „Coins“ für reale Geldbeträge erwerben. Die Seite, die von VDE Media betrieben wird, wirbt mit Singles aus der Umgebung. Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen, dass sich hinter einer Vielzahl der Chat-Mitglieder sogenannte „Moderatoren“ verbergen. Diese füllen ihre Profile mit frei erfundenen Daten aus. Die Marktwächterexperten bemängeln, dass Nutzer nicht darüber aufgeklärt werden, ob es sich nun um eine reale Person oder um einen bezahlten Moderator handelt.
Üblicherweise dienen Dating-Portale dazu, realen Kontakt zwischen Menschen herzustellen. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass durch Fake-Profile wie bei love-passions.net dieses Ziel nicht verfolgt und sogar verhindert würde. Die Nutzer tragen hohe Chat-Gebühren, weil sie glauben, es könnte zu einem realen Kontakt mit dem Chat-Partner kommen.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite informieren die Betreiber, dass Nutzer es unter Umständen mit fiktiven Personen zu tun haben und nicht herausfinden können, ob es sich um ein Fake-Profil handelt oder nicht. Die Verbraucherzentrale rät, sich die AGB genau durchzulesen, bevor die Anmeldung beispielsweise bei Dating-Portalen erfolgt.
Sie waren bei einer Single-Börse oder Ähnlichem angemeldet und haben vielleicht nicht die besten Erfahrungen gemacht? Möglicherweise können Sie von Problemen bei Chat-Diensten berichten? Schreiben Sie uns Ihre Meinung an [email protected]. Ihre persönlichen Erfahrungsberichte helfen uns dabei, über unseriöse Kontaktbörsen und Kostenfallen für Nutzer zu berichten.
Sie wollen sich mit anderen Lesern zu dem Thema austauschen? Dann nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion unter diesem Artikel und diskutieren mit.
Der Beitrag love-passions.net: Chat mit Fake-Profilen führt zur Abmahnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Aktenzeichen XY: Sondersendung zum Thema Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Betrüger sind einfallsreich. Das hat auch die Sendung Aktenzeichen XY am 26. Oktober 2016 gezeigt. Als Prävention gedacht, sollte die gestrige Folge zeigen, welche Tricks die Täter anwenden, um an Ihr Geld zu kommen. Durch die verfilmten Geschichten konnte dies eindrucksvoll gezeigt werden.
Die harten Fakten: Im Jahr 2015 gab es fast eine Million angezeigte Betrugsfälle. Dabei liegt die Dunkelziffer vermutlich noch viel höher, da viele aus Scham nicht zur Polizei gehen. Die Redaktion von Onlinewarnungen.de weißt Leser immer wieder daraufhin, die Betrugsfälle bei der Polizei zu melden. Denn nur wenn alle den Betrug melden, können andere frühzeitig gewarnt und die Täter vielleicht sogar gefasst werden. Übrigens: Eine Strafanzeige oder Meldung ist zunächst auch online möglich.
In der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY – Sondersendung vom 26. Oktober – ging es um das Thema Betrug. Fünf konkrete Fälle der vergangenen Jahre wurden in dieser Folge vorgestellt.
Von Scam haben wir auf unserer Webseite ebenfalls schon berichtet. In der Aktenzeichen XY-Sendung stand das Romance Scamming auf der Tagesordnung. In dem konkreten Fall ging es um eine alleinerziehende Frau, die ihren Mann verloren hatte und sich nach einem neuen Partner sehnte.
Das ist der Betrug: Über ein Datingportal (Partnerbörse) hat die Frau einen vermeintlich neuen Partner gefunden. Die Kommunikation lief ausschließlich per E-Mail, SMS, Telefon oder über das Flirtportal in englischer Sprache. Zu einem Treffen der beiden kam es nicht. Die Bilder, welche die Frau zu sehen bekam, waren vermutlich aus dem Internet geklaut.
Facebook: Privatsphäre-Einstellungen richtig nutzen
Damit Kriminelle Ihre Daten und Bilder nicht aus sozialen Netzwerken klauen, gilt es diese Daten zu schützen. Am Beispiel Facebook erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie die korrekten Einstellungen vornehmen.
Nach einem Monat intensivsten Kontakt kam „James Dickey“ mit den ersten Forderungen nach Geld. Die Betrüger aus Nigeria gehen dabei sehr geschickt vor und erinnern ihre Opfer immer wieder an die gemeinsame Zukunft. Auch weitere Zahlungen mit höheren Summen wurden von dem Opfer durchgeführt, sodass Sie am Ende einen erheblichen finanziellen Schaden erlitt. Dazu kommen die psychischen Folgen. Schließlich hat sie an die Liebe geglaubt.
Nicht nur der Love Scam (Liebesbetrug) ist eine Masche der Nigeria Connection. Die Tricks der Nigerianer sind vielfältig. Doch alle Fälle haben eines gemeinsam: Es handelt sich um Vorschussbetrug. Denn die Opfer sollen immer Geld im Vorfeld bezahlen, um dann etwas zu bekommen.
Auf Onlinewarnungen.de haben wir bereits über zwei andere Scam-Fälle berichtet:
Sind Sie Opfer der Betrüger aus Nigeria geworden oder vermuten Sie dies? Denken Sie, auf einen anderen Betrug hereingefallen zu sein? Neben der Online-Strafanzeige sollten Sie den Fall auch uns melden. Nur so können wir andere Nutzer warnen.
Wer träumt nicht von einem Hauptgewinn in Höhe von 5.000 Euro oder mehr? Genau dies nutzen die Täter zu ihrem Vorteil aus und erschleichen sich über ein Gewinnspiel Ihre persönlichen Daten. So auch von einem Familienvater in der Sendung Aktenzeichen XY.
Das ist der Betrug: Der Gewinn wurde dem Familienvater nicht ausgezahlt. Er sollte die 5.000 Euro in Eigentumswohnungen investieren. Kredit, Notar und Kaufvertrag wurde alles von einer vermeintlichen Immobilienfirma organisiert, die zuvor sehr persönlichen Kontakt pflegte. In den ersten Monaten gehen sogar Mieteinnahmen auf das Konto des Opfers ein. Doch als diese ausbleiben, fliegt der Betrug auf. Das Opfer erfährt, was es wirklich gekauft hat: eine Schrott-Wohnung.
Falsche Gewinnspiele gibt es immer wieder. Und sie dienen in erster Linie einem Zweck: der Datensammlung. Meist ist unklar, was die Täter mit den Daten bezwecken. Deshalb sollten Sie auch vorsichtig mit Ihren sensiblen Daten sein. Meist denken Sie nicht mehr an das Gewinnspiel, wenn dann ein Anruf für angebliche Gewinne und Abonnements kommt.
Auch auf Facebook sprießen die gefälschten Gewinnspielseiten wie Pilze aus dem Boden. Woran Sie die Fake-Gewinnspiele erkennen, verraten wir in unserem Ratgeber.
Gewinnversprechen: So schützen Sie sich vor Betrug am Telefon, per Post oder E-Mail
Gewinnspiele sind oft ein Ausgangspunkt für Betrug. Damit Sie nicht auf die Maschen hereinfallen, sollten Sie sich unseren Ratgeber durchlesen.
Haben Sie ebenfalls Geld durch ein Gewinnspiel verloren oder wurden anderweitig geschädigt? Ist Ihnen eine Sache nicht 100-prozentig geheuer? Auf jeden Fall sollten Sie sich als betrogene Person an die Polizei wenden. Fadenscheinige Gewinnspiele und Ihre Erfahrungen sollten Sie außerdem uns senden. Wir möchten Verbraucher vor solchen Betrügereien warnen und sind auf Ihre Hilfe angewiesen.
Ob Gewinnspiel-SMS oder E-Mail beziehungsweise Offline-Maschen wie im geschilderten Fall. Uns interessiert alles. Sie können sich via Kommentar oder per Nachricht an die Redaktion wenden.
Wenn Sie privat Anzeigen in einem Onlineportal veröffentlichen, um etwas (zum Beispiel ein Auto) zu verkaufen, können Sie Opfer von Erpressungs-Betrügern werden.
Das ist der Betrug: Einige Woche nach dem Verkauf erfolgt ein Anruf. Bei dem wird Ihnen mitgeteilt, dass der Verkaufsgegenstand defekt ist und das Geld wird zurückgefordert. Wenn Sie die Kaufsumme nicht per Western Union überweisen, drohen die Erpresser mit Gewalt gegenüber Ihnen und Ihrer Familie.
Dies kann Ihnen beispielsweise passieren, wenn Sie auf eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichen Internetportalen inserieren und Ihre kompletten Daten (Rufnummer und Adresse) angeben.
Die Anrufe kommen oft aus dem Ausland. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie uns ähnliche Vorfälle in den Kommentaren oder per Nachricht an die Redaktion. Wir möchten unsere Leser auch vor diesen Betrügern warnen.
Die Meldungen von falschen Polizeibeamten nehmen aktuell gar kein Ende. Bei dieser Art von Betrug wird ganz klar auf das Vertrauen der Menschen in die Polizei gesetzt. Gefährdet sind vor allem ältere Personen.
Das ist der Betrug: Die unterschiedlichsten Geschichten spielen eine Rolle. Mal wird vor Einbrechern gewarnt. Ein anders Mal sollen die Opfer als vermeintliche Lockvögel arbeiten. Alles Quatsch. Wie unsere Übersicht zu den aktuellen Fällen zeigt:
Egal ob Polizei, BKA, BGS oder sonstige Einsatzkommandos Sie anrufen – hinterfragen Sie den Anruf in jedem Fall. In unserem Ratgeber „Anruf von der Polizei: Das müssen Sie beachten“ erfahren Sie, wie Sie sich vor den Betrügern schützen.
Aber nicht nur falsche Polizeibeamte sind unterwegs. Auch falsche Handwerker und Enkeltrickbetrüger legen Sie rein:
Auch Arbeitssuchende müssen wachsam sein. Denn die Betrüger schrecken vor nichts zurück.
Das ist der Betrug: Zu Hause Pakete annehmen oder Überweisungen weiterleiten, sind keine guten Ideen. Meist steckt Geldwäsche dahinter. Am Ende können sogar Geldstrafen und Anzeigen drohen. Also lieber Finger weg davon.
Auch auf Onlinewarnungen.de haben wir bereits vor unseriösen Stellenangeboten gewarnt:
Ihnen kommt einer oder mehrere der genannten Fälle bekannt vor? Sind Sie selber Opfer von Betrügern geworden? Neben der Strafanzeige bei der Polizei sollten Sie uns über die Vorfälle informieren. Wir möchten unsere Leser vor jeglicher Art von Betrug schützen. Das gelingt uns nur mit Ihren Erfahrungsberichten. Diskutieren Sie auch anonym mit anderen Lesern in unseren Kommentaren. Alternativ senden Sie eine Nachricht an die Redaktion.
Weitere Warnmeldungen finden Sie in unserer Übersicht.
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]]>Der Beitrag Lovoo: Ermittlungen gegen Millionenzahlung eingestellt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Nach eigenen Angaben gehört Lovoo mit seiner Dating-App für das Smartphone zu den Marktführern in Europa. Über 60 Millionen Nutzer sind weltweit registriert. Allein in Deutschland suchen rund 19 Millionen Nutzer einen Flirt oder die Partnerschaft fürs Leben. Doch am strahlend blauen Flirthimmel zeigten sich im Juni 2016 plötzliche dunkle Gewitterwolken. Dem Dating-Unternehmen wurde gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen und die Büros und Privatwohnungen von Lovoo-Mitarbeitern wurden durchsucht. Zwei Personen wurden festgenommen. Dabei handelte es sich um die Geschäftsführer Benjamin Bak und Alexander Friede.
Lovoo soll mit gefälschten Profilen automatisiert Mitglieder des Dating-Portals kontaktiert und diese zur Nutzung kostenpflichtiger Funktionen bewegt haben. Das war in den Jahren 2013 und 2014. Dadurch soll laut Staatsanwaltschaft Dresden ein Gesamtschaden von über einer Million Euro entstanden sein. Von Beginn an hat die Lovoo-Geschäftsführung aktiv mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet und sich um Aufklärung bemüht. Das wurde nun offenbar mit der Einstellung des Verfahrens belohnt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in einer abschließenden Pressemitteilung die wichtigsten Gründe für Einstellung der Ermittlungen gegen die Lovoo GmbH erklärt.
„[…] Die mutmaßlichen Individualschäden wären vergleichsweise gering. Sie lägen typischerweise zwischen 20 Cent und 20 EUR. Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft und waren im Ermittlungsverfahren kooperativ. Insbesondere die beschuldigten Geschäftsführer der Firma haben sich um Aufklärung bemüht. […]“
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 29.09.2016
Insgesamt müssen die 12 Beschuldigten 1,2 Millionen Euro bezahlen. Davon fließen 300.000 Euro in die Staatskasse. Die restlichen 900.000 Euro sollen überwiegend gemeinnützigen Einrichtungen in Sachsen zugutekommen. Die geprellten Nutzer, die auf die gefälschten Flirtprofile reingeflogen sind, gehen zunächst leer aus.
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass die Lovoo GmbH die geschädigten Nutzer aus Kulanz entschädigt. Schließlich muss die Flirt-App das Vertrauen der Flirtwilligen zurückgewinnen. Ganz unbegründet ist die Hoffnung nicht, denn in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 29.09.2016 ist zu lesen:
„[…] Außerdem haben sie unternehmensintern Präventionsmaßnahmen durch Neufassung der Compliance-Regelungen eingeleitet und Wiedergutmachung auf Kulanzbasis veranlasst. […]“
Wie diese Kulanzregelungen ganz konkret aussehen, ist derzeit noch unbekannt. Lovoo möchte seine Nutzer darüber jedoch zeitnah informieren.
Haben Sie Erfahrungen mit Lovoo gemacht? Diskutieren Sie in den Kommentaren unter diesem Artikel mit anderen Lesern. Was halten Sie von der Einstellung des Verfahrens?
Quelle: Presseerklärung Staatsanwaltschaft Dresden
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