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Die Deutsche Bahn – für manch einen, das einzig wahre Transportmittel. Für andere ist die Bahn dagegen ein rotes Tuch. Doch die Deutsche Bahn AG möchte ihr Image aufpolieren und wirbt aktuell mit einem Billig-Angebot für junge Menschen unter 27 Jahren. Auch die Aktion der kostenlosen Stornierung von Fahrten aufgrund der Corona-Krise ist ein richtiger Schritt in Richtung Kundenfreundlichkeit. Allerdings wird die Deutsche Bahn auch immer wieder zum Ziel von Kriminellen und der Name missbräuchlich verwendet. So war die E-Mail mit dem 500 Euro Gutschein für die Deutsche Bahn beispielsweise eine Fake-Nachricht.
Dass die DB aber an ihrem Image arbeitet, sieht man auch auf den Webseiten, wo es um Tipps und Tricks geht. So erfahren Sie beispielsweise, wie Sie die Lounges und die Bordgastronomie während der Corona-Zeit nutzen können, was Sie machen, wenn Sie Ihre BahnCard verloren haben oder worauf Sie bei der ersten Bahnreise mit Baby achten sollen.
Sicher ist Ihnen das auch schon passiert: Sie sind kurz vor knapp dran und wollen noch schnell Ihr Bahnticket am Fahrkartenautomaten holen. Doch der Automat ist defekt. Welche Möglichkeiten haben Sie jetzt? Denn ohne gültiges Ticket zu fahren, ist keine Option. Damit Sie nicht kopflos werden, gibt die Deutsche Bahn ein paar Ratschläge, was Sie machen können.
Sie sollten sich an Ihrem Bahnsteig zunächst umschauen, ob Sie noch einen weiteren Automaten entdecken, den Sie vielleicht nutzen könnten. Falls ja, kaufen Sie Ihre Fahrkarte dort. Alternativ gehen Sie in das Reisezentrum am Bahnhof, so vorhanden. Dort können Sie auch den defekten Automaten melden. Der Nachteil hier: bei hohem Besucheraufkommen verpassen Sie eventuell Ihren Zug.
Bevor Sie aber ohne Ticket in den Zug steigen, sollten Sie sich die Automatennummer des defekten Gerätes notieren und wenn möglich ein Bild des kaputten Automaten knipsen. So können Sie nachweisen, dass das Teil auch wirklich defekt ist. Falls Sie die Zeit haben, rufen Sie die Entstörungsstelle unter der Nummer 0800-2886644 an und melden Sie die Störung des Automaten. Alternativ ist eine Meldung an das DB Social Media Team auf Facebook und Twitter möglich.
Ein gutes WLAN-Netz gehört zum Surfen dazu. Das hat auch die Deutsche Bahn erkannt und ihre ICE-Züge mit einer modernen WLAN-Technologie ausgestattet. Diese bündelt die Kapazitäten verschiedener Mobilfunkanbieter und bietet dadurch Highspeed auch auf der
Haben Sie keine Fahrkarte bekommen und sich die Daten des defekten Gerätes notiert, steigen Sie in den Zug und suchen auf dem schnellstmöglichen Weg den/die Zugbegleiter/in auf. Diese/r wird Ihnen ein Ticket ausstellen. Sie sollten das Zugpersonal aber über die Störung des Automaten informieren. Sollten Sie keinen Zugbegleiter finden, kaufen Sie Ihre Fahrkarte am ersten Umsteigebahnhof.
Hinweis der Deutschen Bahn:
In vielen Fällen kann der Zugbegleiter direkt überprüfen, ob tatsächlich eine Störung des Automaten vorliegt. Wenn das nicht möglich ist, wird er Ihnen eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung ausstellen. Machen Sie dabei deutlich, dass der Automat vor der Abfahrt gestört war. Die bearbeitende Stelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie sich von den Automaten gar nicht abhängig machen wollen, nutzen Sie die App DB Navigator. Damit können Sie sich mobil von unterwegs das Ticket kaufen und haben es als Handy-Ticket auch wirklich immer dabei. Über die App können Sie Fahrkarten für den Regional- und Fernverkehr sowie für ausgewählte Verbunde kaufen.
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]]>Der Beitrag DB-Navigator: Reisen planen, Verbindungen buchen und Tickets kaufen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Das Unternehmen Deutsche Bahn hat an fast allen Bahnhöfen und auch in ihren Zügen Fahrkartenautomaten. An diesen können Sie sich nicht nur die Reiseauskunft ausdrucken lassen. Sie können auch gleich Ihre Bahntickets kaufen. Doch was ist, wenn kein Automat vorhanden oder der aufgestellte defekt ist?
Dafür gibt es eine Alternative – die App DB-Navigator. Diese Anwendung für Ihr Smartphone oder Tablet vereint den allseits bekannten Fahrkartenschalter und den Fahrkartenautomaten. Beides können Sie nicht mit auf Ihre Reise nehmen. Mit der App DB-Navigator können Sie von Ihrem Sofa aus bequem Ihre nächste Reise planen, Plätze reservieren und die Tickets kaufen.
Die Gratis-App der Deutschen Bahn AG nutzen Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Welche Vor- und Nachteile die DB-Navigator-App hat, lesen Sie hier.
Die App hilft Ihnen bei der Planung Ihrer nächsten Reise. Dabei werden Ihnen nicht nur Zugverbindungen angezeigt, die Sie von A nach B bringen. Sie erfahren auch, mit welchen Verkehrsmitteln Sie zum Bahnhof und am Zielort zum Hotel oder dem Ziel Ihrer Reise kommen.
Bei der Erstellung Ihrer Reiseauskunft können Sie nicht nur nach der Abfahrtszeit suchen. Wollen Sie zu einer bestimmten Zeit am Zielort sein? Wählen Sie in den Einstellungen die Ankunftszeit. So suchen Sie nach Verbindungen, mit denen Sie zur gewünschten Zeit am Zielort eintreffen.
Es kommt immer wieder vor, dass sich Änderungen im Reiseplan ergeben. Sei es durch Verspätungen, Zugausfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse. Die App DB-Navigator informiert Sie per Push-Nachricht über solche Änderungen (diese Nachrichten müssen Sie in den Einstellungen zulassen). Aber auch bereits bei der Erstellung des Reiseplans sehen Sie in der App, ob es Verspätungen oder andere Hinweise für die Verbindung gibt.
Wenn Sie Ihr Ticket gebucht haben, wird es Ihnen per E-Mail zugesendet und als sogenanntes Handy-Ticket in Form eines QR-Codes in der App hinterlegt. Sie können also die E-Mail ausdrucken oder bei einer Kontrolle das herunter geladene Ticket auf Ihrem Smartphone oder Tablet vorzeigen. Wenn das Ticket in der App gespeichert wurde, benötigen Sie keine Internetverbindung, um es abzurufen und vorzuzeigen.
Wollen Sie ein Ticket buchen, müssen Sie einen Account bei bahn.de besitzen. Nur dann ist eine Buchung und die Reservierung von Sitzplätzen möglich.
Wollen Sie per DB-Navigator-App ein Ticket buchen oder eine Reiseauskunft erstellen, benötigen Sie eine Internetverbindung. Außerhalb eines WLAN, werden dazu Ihre mobilen Daten verwendet.
Die DB-Navigator-App ist eine gute Alternative zum Schalter im Reisezentrum und dem Fahrkartenautomaten im Bahnhof oder Zug. Planen Sie Ihre Reise bequem von zu Hause aus, reservieren Sie Sitzplätze oder kaufen Sie Ihr Ticket einfach unterwegs. Der Hinweis auf Spartarife während der Suche hilft Ihnen Geld zu sparen. Zahlen Sie bequem per Kreditkarte oder mit PayPal. Mit den ständig aktuell gehaltenen Reiseauskünften erfahren Sie, ob Sie pünktlich an Ihrem Ziel ankommen.
Hier gibt es eine Übersicht mit weiteren Apps. Der Beitrag DB-Navigator: Reisen planen, Verbindungen buchen und Tickets kaufen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
Der Beitrag Sparen mit der Deutschen Bahn: Billig-Angebot für Kunden unter 27 Jahren erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Deutsche Bahn bekommt immer mal wieder Negativschlagzeilen. So musste beispielsweise der Ticketverkauf wegen Betrugsfällen eingeschränkt werden. Kriminelle locken Sie auch in Kostenfallen, indem sie Ihnen angebliche Gutscheine für die Deutsche Bahn versprechen. Dagegen tut die Deutsche Bahn alles, um positiv in den Gedächtnissen der Menschen zu bleiben. Beispielsweise konnten Zugtickets während des Lockdowns der Coronakrise kostenlos storniert werden.
Und auch mit dem neuen Angebot möchte die Deutsche Bahn auf Kundenbindung und Kundenfang gehen. Denn die Tickets für den Fernverkehr (ICE, IC/EC) sind mit Preisen ab 12,90 Euro besonders günstig. Für wen und wie lange dieses Angebot gilt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Schnell sein lohnt sich. Denn der Verkaufszeitraum für die Tickets im Tarif Super Sparpreis Young ist ausschließlich vom 8. September bis 1. November 2020. Reisen können Sie dagegen ab 8. September bis 30 April 2021. Dabei sind Reisen ab dem 13. Dezember ab Mitte Oktober buchbar. Das Angebot gilt ausschließlich für die Fernverkehrszüge (ICE, IC/EC). Und wenn Sie die Bahncard 25 oder 50 besitzen können Sie mit 25 Prozent Rabatt rechnen. Tickets gibt es nur für die 2. Klasse. Um das Angebot nutzen zu können, müssen Sie unter 27 Jahre sein. Dabei ist das Alter am ersten Reisetag ausschlaggebend.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Sie möchten sich das Ticket besorgen? Dann sollten Sie wissen, dass die Tickets zum Super Sparpreis Young nicht stornierbar sind. Sie sind auch nicht auf allen Strecken verfügbar. Auch eine Weitergabe der Tickets ist nicht möglich. Es darf ausschließlich die Person fahren, welche auf dem Ticket vermerkt ist. Normal wird das Ticket mit dem Personalausweis abgeglichen. Wer unter 16 Jahre ist, besitzt diesen noch nicht. Dafür gelten als Alternativen ein Schülerausweis, Kinderreisepass oder Lichtbildausweis.
In unserer Verbraucherwelt finden Sie weitere Tipps und News zu alltäglichen Fragestellungen. Außerdem finden Sie bei uns zahlreiche kostenlose Ratgeber. Mit unseren Gratis-Anleitungen schützen Sie Ihre Privatsphäre und sorgen für mehr Sicherheit im Internet.
Nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um mit unseren Lesern über das Thema zu diskutieren. Gerne können Sie uns über die Kommentare auch Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.
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]]>Der Beitrag Deutsche Bahn: Fahrkarten können wegen dem Coronavirus kostenlos storniert werden (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Auch die Reisebranche ist mittlerweile von den Auswirkungen der Coronavirus-Krise betroffen. Die Kunden sind verunsichert und fragen nach, ob sie Tickets zurückgeben können, wenn sie nicht mehr in eine bestimmte Region reisen wollen. Oder wenn wegen des Virus Veranstaltungen ausfallen. Die Deutsche Bahn beantwortet die Frage mit einem eindeutigen Ja.
Aber wie so oft, so sind auch hier bestimmte Bedingungen Voraussetzung für eine kostenlose Stornierung. Die Bahn erstattet den Fahrkartenpreis im Fernverkehr ohne Kosten, wenn der Grund für diese Reise das Virus ist. Beispiele sind wegen Virusgefahr abgesagte Konzerte, Sportveranstaltungen oder Messen. Wurde das gebuchte Hotel unter Quarantäne gestellt, wird ebenfalls das Geld zurückerstattet.
Wollte ein Bahnkunde ursprünglich nach Italien in eines der betroffenen Gebiete reisen, zieht es nun aber vor, von der Fahrt zurückzutreten, bekommt er ebenfalls den Ticketpreis erstattet. Die betroffenen Kunden wenden sich an die DB-Verkaufsstellen oder informieren den Kundenservice per Brief oder telefonisch. Die Bahn teilt weiter mit, trotz der fortschreitenden Ausbreitung des Coronarvirus gibt es für die Kunden keine Einschränkungen im Bahnverkehr.
Darüber hinaus sieht sich das Unternehmen auf Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch und der Verbreitung von Covid-19 gut vorbereitet. Die Vorsorgehinweise des Robert-Koch-Instituts gelten auch in Bussen und Zügen der DB, nämlich gründliches Waschen der Hände und rasches Entsorgen benutzter Taschentücher. Die Bahn hält ständigen Kontakt zu den Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder, zum Bundesinnenministerium und zum Bundesverkehrsministerium. Denn diese Behörden entscheiden über eventuelle Einschränkungen des Bahnbetriebs. Aktuell liegen für die Kunden der Bahn keine Reisebeschränkungen vor.
Wie kann die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland eingedämmt werden? Gesundheitsminister Spahn sieht keinen Bedarf für Grenzschließung oder die Einstellung von Flügen von und nach Asien. Experten beobachten derweil die Situation und reagieren auf aktuelle
Die Pandemieplanungen des Unternehmens orientieren sich an den Vorgaben der Bundesländer und der Bundesregierung. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Vorsorge sind ebenfalls Grundlage für Entscheidungen der Bahn.
Wird von den Behörden eine Virus-Infektion mit Covid-19 während einer Bahnfahrt festgestellt, sperrt die Bahn den betroffenen Zugbereich, der am Zielort professionell desinfiziert und gereinigt wird. Das Begleitpersonal bittet die Reisenden um ihre Kontaktdaten, damit sie im Bedarfsfall informiert werden können. Für die Mitteilung ihrer Daten können die Kunden auch die Hotline 0800/5141514 (kostenfrei) oder die Webseite www.bahn.de/corona verwenden.
Wir haben für Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus zusammengestellt.
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]]>Der Beitrag E-Mail mit 500,- Euro Deutsche Bahn-Gutschein führt zu Datensammler-Gewinnspiel erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer wieder warnen wir vor dubiosen Gewinnspielen, die letztlich in die Datensammler-Falle führen. Häufig werden sogenannte Produkttests oder Testpakete vorgeschoben. In der Vergangenheit haben wir beispielsweise auf die Masche mit dem Oreo Probierpaket, dem 1.500 Euro Geschenkkarte für Kaufland, dem Sarotti Verkostungspaket und dem Nutella Probierpaket aufmerksam gemacht.
Eine Gewinnaktion im Namen der Deutschen Bahn führte vor einiger Zeit in eine Kostenfalle. Damals gab es Geschenkkarten zu gewinnen. Apropos Deutsche Bahn: kennen Sie schon unsere Übersicht zu den Phishing-Mails im Namen der Deutschen Bahn?
In einer aktuellen E-Mail wird kein Probierpaket versprochen, dafür aber ein Einkaufsgutschein im Wert von 500 Euro für die Deutsche Bahn. Über vergleichbare E-Mails mit einer 1500 Euro Geschenkkarte für Media Markt oder einer 1500 Euro Geschenkkarte für Decathlon haben wir bereits berichtet. Angeblich müssen Sie nur noch die Teilnahme bestätigen. Die E-Mail erweckt nicht nur den Eindruck von der Deutschen Bahn zu stammen, sondern suggeriert aufgrund der Aufmachung auch, dass der Empfänger die Geschenkkarte im Wert von 500 Euro bereits sicher hat. Doch das ist nicht so. Vielmehr möchte ein Datensammler Ihre persönlichen Daten, um diese an Werbetreibende verkaufen zu können.
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend beschriebene E-Mail wird nicht von der Deutschen Bahn AG versendet. Die Bahn ist auch kein Sponsor der Aktion. Vielmehr wird der Name mindestens irreführend verwendet.
Erfahrungsgemäß ändern sich die E-Mails sehr schnell. Nicht nur optisch, auch vom Text, Absender und Betreff her kann die Nachricht jederzeit angepasst werden. Außerdem könnten andere Produkte oder Coupons in Aussicht gestellt werden. Sollten Sie eine andere E-Mail erhalten, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Außerdem ist aktuell unbekannt, ob die Aktion nur per E-Mail oder auch über andere Kanäle wie Kettenbriefe auf WhatsApp oder über Werbeanzeigen beworben wird.
Folgende E-Mails sind uns bisher bekannt:
So sieht die E-Mail in Textform aus:
Ja, denn Sie wissen vorher gar nicht, welche Webseite geöffnet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie nach dem Klick in der E-Mail bei einem anderen Datensammler oder gar auf einer Webseite mit einer Abofalle oder Schadsoftware geleitet werden. Der Initiator der E-Mail entscheidet allein, auf welche Webseite er Sie weiterleitet.
Unser Rat bei derartigen E-Mails ist immer wieder, dass Sie ganz exakt lesen und sich nicht von großen Buttons und großer Schrift sowie vielversprechenden Betreffzeilen locken lassen.
Mit dem Text der E-Mail sollen Sie manipuliert werden. Angeblich wurden Sie ausgewählt und sollen die 500 Euro Geschenkkarte für die Deutsche Bahn erhalten. Doch dieser Eindruck ist unzutreffend und eine glatte Lüge. Sie sollen nämlich an einem Gewinnspiel eines Datensammlers teilnehmen und erst einmal Ihre Daten eingeben, damit diese verwendet werden können. Gewonnen haben Sie gar nichts. Solchen E-Mails sollten Sie niemals folgen. Wir empfehlen, die E-Mail ungelesen zu löschen beziehungsweise in den Spam-Ordner zu verschieben und den Links nicht zu folgen.
Der Spam-Filter Ihres E-Mail-Anbieters lernt unter Umständen mit jeder E-Mail dazu, die Sie ihm zur Verfügung stellen. Deshalb ist es oft besser, wenn Sie die Nachricht nicht löschen, sondern als Spam markieren. Dann bekommen Sie zukünftig weniger unerwünschte E-Mails in Ihren Posteingang. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in unseren Spam-Filter-Anleitungen.
Ein Klick auf den Link in der E-Mail führt Sie auf eine Seite mit der URL hier-ist-deine-auswahl.de. Hier dürfen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Mit der Deutschen Bahn hat diese Webseite nichts zu tun, was lediglich im Kleingedruckten der E-Mail zu finden ist:
Der Markeninhaber oder Hersteller ist weder Veranstalter noch Sponsor dieses Gewinnspiels und steht mit der Veranstalterin in keiner geschäftlichen Beziehung.
Vielmehr steht hinter der Aktion wieder einmal ein Datensammler. In diesem Fall ist das die toleadoo GmbH. Auf der Webseite sollen Sie nicht wie in der E-Mail suggeriert etwas bestätigen, sondern Ihre persönlichen Daten neu eingeben. Letztlich handelt es sich wieder um ein Gewinnspiel mit extrem geringen Gewinnchancen.
Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf der Gewinnspielseite erteilen Sie dem Gewinnspielveranstalter, hier der toleadoo GmbH, eine Werbeerlaubnis. Das bedeutet, dass dieser Ihre Daten für den Versand von Werbung nutzen und Ihre persönlichen Informationen an andere Unternehmen verkaufen darf. Sie müssen sich also auf viel Werbung per Post, E-Mail, SMS und auf Werbeanrufe einstellen. Sind Ihre Daten einmal im Umlauf, wird es schwer diese wieder zurückzuholen.
Nach der Teilnahme an derartigen Gewinnspielen im Internet bekommen viele Verbraucher einen Anruf. Angeblich hätten Sie schon etwas gewonnen und sind unter den Finalisten für den Hauptpreis. Oft geht es beispielsweise um einen Reisegutschein oder Amazon-Gutschein. In diesem Fall wird es wohl um den vermeintlichen Bahn-Gutschein im Wert von 500 Euro gehen. Bei der Gelegenheit wird Ihnen mit einer Lüge allerdings ein Abo für eine Zeitschrift untergejubelt. Wie das genau funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel „Sie sind Finalist“ .
Sie haben an einem Gewinnspiel der toleadoo GmbH teilgenommen und möchten das Unternehmen anschließend per Telefon, E-Mail oder Brief erreichen? Wir erklären in diesem Tipp, wie die toleadoo GmbH erreichbar ist und welche Adressen Sie verwenden sollten.
Sie haben bereits am Gewinnspiel teilgenommen? Vielleicht sind auch schon die ersten Werbe-Mails und Werbeanrufe bei Ihnen eingegangen? Und nun möchten Sie aus der ganzen Sache wieder herauskommen? Dann gibt es nur eine Möglichkeit. Sie müssen das erteilte Werbeeinverständnis widerrufen. Wir zeigen Ihnen in einer Anleitung auf Onlinewarnungen.de, wie Sie die bei der toleadoo GmbH erteilte Werbeerlaubnis widerrufen.
Bitte hinterlassen Sie unter dem Artikel in den Kommentaren einen Beitrag und informieren Sie unsere Leser, ob Sie diese E-Mail mit dem Bahn-Geschenkgutschein auch bekommen haben. Geben Sie auch an, mit welchem Betreff und von welchem Absender die Nachricht kam. So können Sie andere Leser am schnellsten warnen. Außerdem sehen wir, ob die Spam-Mail noch im Umlauf ist.
Der Beitrag E-Mail mit 500,- Euro Deutsche Bahn-Gutschein führt zu Datensammler-Gewinnspiel erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag E-Scooter: Darf der Roller mit in Bus und Bahn? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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E-Scooter erfreuen sich steigender Beliebtheit. Besitzen Sie selbst keinen, können Sie die kleinen Fahrzeuge an vielen Orten einfach mieten. Allerdings gibt es bei der Benutzung der neuen Fahrzeuge einiges zu beachten. So haben wir bereits eine falsche Anleitung richtig gestellt und Ihnen erklärt, wie Sie mit dem E-Scooter richtig blinken. Es kommt auch immer wieder die Frage auf, ob der E-Scooter mit in die öffentlichen Verkehrsmittel darf.
Der Roller hat mit seinem Elektroantrieb nur eine begrenzte Reichweite. Um diese zu erhöhen macht es auch Sinn, wenn Sie längere Strecken mit Bus und Bahn zurücklegen. Gerade die Bahn hat einen Vorteil. In vielen Zügen gibt es Steckdosen, an denen man den strapazierten Akku des Rollers während der Fahrt aufladen kann. Aber wissen Sie, ob Sie den E-Scooter überhaupt mitnehmen dürfen? Und kostet das extra?
Gerade Pendler, die die Strecke zur Haltestelle und wieder zurück mit dem Roller überbrücken wollen stellen sich die Frage , ob sie den E-Scooter im Bus oder der Bahn mitnehmen können. Da es in Deutschland keine einheitliche Richtlinie für die Benutzung von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt, lässt sich hier keine eindeutige Antwort geben. Auch bei der Deutschen Bahn gibt es bei der Mitnahme der E-Scooter einiges zu beachten.
In den Zügen der Deutsche Bahn können Sie seit je her Ihr Fahrrad mitnehmen. Doch die Plätze sind gerade in der Rushhour schnell ausgelastet. Zudem müssen Sie für die Mitnahme des Drahtesels ein extra Ticket bezahlen und das Bahnpersonal legt fest, ob Sie mitfahren können oder nicht. Beim E-Scooter ist das ähnlich. Allerdings kommt Ihnen die Deutsche Bahn hier entgegen.
Der E-Scooter wird zum kostenlosen Handgepäck, wenn er bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt:
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen Sie auch für den E-Scooter zahlen und hoffen, dass die Plätze nicht ausgelastet sind.
Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, denn es gibt viele Nahverkehrsbetriebe. Jedes Unternehmen hat seine eigenen Beförderungsrichtlinien. Somit kann die Beförderung von Region zu Region unterschiedlich sein. In München, Berlin oder Köln dürfen die E-Scooter kostenlos mitfahren. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. In München und Köln muss der Roller zusammenklappbar sein, damit er mit in den Bus darf. In Berlin können Sie mitfahren, wenn Sie den Stellplatz für Kinderwagen oder Rollstühle nutzen. Ist dieser belegt, kann das Personal die Mitnahme verwehren.
Sie sollten sich demzufolge vor Antritt der Fahrt bei Ihrem Nahverkehrsunternehmen schlau machen. Das gilt besonders dann, wenn Sie als Besucher und Tourist in einer fremden Stadt unterwegs sind.
Informieren sollten Sie sich auch darüber, ob Sie auf dem E-Roller eine zweite Person mitnehmen dürfen und welche Promille-Grenze nach einem Barbesuch für Fahrer eines Scooters gilt.
Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie schon einmal mit einem solchen Flitzer gefahren? Haben Sie Erfahrungen bei der Mitnahme der Roller im ÖPNV? Schreiben Sie einen Kommentar unter dem Artikel zu Ihren Erfahrungen mit den neuen Kraftfahrzeugen. Diskutieren Sei mit anderen Lesern über dieses Thema.
In unserer Übersicht finden Sie weitere Tipps und Ratgeber zum Thema E-Scooter.
Der Beitrag E-Scooter: Darf der Roller mit in Bus und Bahn? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag deutsche-bahn.ag: Gefälschte Webseite ist nicht von der Deutschen Bahn AG erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Uns erreichen gleich mehrere Anfragen zu einer Webseite, die erst wenige Tage existiert. Es geht um die Internetseite mit der URL deutsche-bahn.ag. Fakt ist, dass die Internetseite der echten Webseite der Deutschen Bahn AG, die unter bahn.de erreichbar ist, täuschend ähnlich sieht. Zudem hat sie die volle Funktionalität. Das bedeutet, dass die meisten Links funktionieren. Doch es gibt bei genauer Ansicht auch einige Punkte, die für einen Fake sprechen. Da sich die Seite über soziale Netzwerke wie Facebook und WhatsApp gerade verbreitet, haben wir uns die Webseite einmal näher angesehen.
Zunächst fällt auf, dass Sie auf deutsche-bahn.ag nichts kaufen können. Somit fällt das Motiv einen Fakeshop zu betreiben schon einmal aus. Dennoch ist die Titelseite der Webseite sehr auffällig. In dem Artikel geht es um ein neues Sicherheitskonzept für den Passagierbereich. Angeblich geht es um eine Informationskampagne zum Thema Bahnsicherheit und einer Geschwindigkeitsdrosselung für Züge in Bahnhofsnähe.
Wenn Sie den Text einmal genauer begutachten, werden Ihnen die spitzfindigen Formulierungen schnell auffallen. Hier macht sich jemand über die Deutsche Bahn AG lustig. Das wäre noch gar nicht so schlimm, wenn es nicht einen extrem traurigen Hintergrund gäbe. Die Macher der Fakes-Seite machen sich unter anderem auf Kosten des achtjährigen Jungen lustig, der im Juli 2019 auf dem Frankfurter Hauptbahnhof mit seiner Mutter vor einen ICE gestoßen wurde. Das Thema wurde in der Presse ausführlich besprochen.
Auch wenn auf der Fake-Seite nicht direkt auf dieses grausame Verbrechen Bezug genommen wird, so sind die Zusammenhänge deutlich zu sehen. Inhaltlich geht es um die Sicherheit auf Bahnsteigen. Das Thema wird ins Lächerliche gezogen. Und auch die Unzufriedenheit mit der deutschen Bundesregierung kommt zum Ausdruck.
Das ist recht einfach zu erklären. Die Fake-Seite besteht im Grunde wirklich nur aus einer einzigen Seite, der Startseite mit dem vermeintlichen Sicherheitskonzept. Alle anderen Verlinkungen führen auf die echte Webseite der Deutschen Bahn. Dabei handelt es sich um die Konzern-Webseite unter deutschebahn.com, die optisch genau so aussieht, wie die gefälschte Seite mit der URL deutsche-bahn.ag.
Fakt ist, dass die Deutsche Bahn AG damit nichts zu tun hat. Am unteren Bildschirmrand ist zu erkennen, dass es sich um keine Offizielle Webpräsenz der Bahn handelt. Dort lesen Sie:
© 2019 Russische Hacker
Allerdings bleibt stark anzuzweifeln, ob russische Hacker damit etwas zutun haben. Vielmehr werden die Macher wohl aus Deutschland kommen. Wer noch etwas weiter nach unten scrollt liest:
Bei dieser Website handelt es sich um Satire. Danke Merkel.
Das was hier steht soll also lustig sein, wenn es nach den Machern der Fake-Seite geht. Doch hier geht es um Sicherheit und letztlich um grausame Ereignisse, die dieses Thema überhaupt erst auf den Plan gerufen haben. Wer noch ein bisschen Anstand hat weiß, dass man mit diesem Thema keinen Spaß macht. Und die letzten beiden Worte verraten dann wohl auch wer hinter dieser Seite steht.
Hier wird Bezug auf die Bundeskanzlerin genommen. Offensichtlich geht es den Scherzkeksen gar nicht um das eigentliche Thema. Vielmehr sind sie mit der deutschen Bundesregierung und der Bundeskanzlerin Angela Merkel unzufrieden und machen diese für alles verantwortlich, auch für ihre persönlichen Misserfolge. Gefälschte Webseiten und dieses brisante und traurige Thema sind der falsche Ort, um die Unzufriedenheit mit der Politik, der Bundesregierung, Angela Merkel oder wem auch immer zum Ausdruck zu bringen.
Wir raten: Teilen Sie diese Seite nicht in sozialen Netzwerken und informieren Sie Ihre Freunde, die diese Seite teilen, dass es sich hier um eine gefälschte Webseite mit Fake-News handelt. Schenken Sie dem Unfug keine Beachtung.
Der Beitrag deutsche-bahn.ag: Gefälschte Webseite ist nicht von der Deutschen Bahn AG erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Täuschung: E-Mail „GEWINNE EINJAHRESTICKET 1. KLASSE FÜR 2 PERSONEN“ stammt nicht von der Deutschen Bahn erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer öfter werden E-Mails missbraucht, um den Empfänger der elektronischen Post in eine Falle zu locken. Aktuell befindet sich in vielen Posteingängen eine E-Mail mit dem Absendernamen „Deutsche Bahn <[email protected]>„, „BahnCard„, „Deutsche Bahn <[email protected]>„, „Geneva – DB.de“ oder „Kundenservice„. Mit der E-Mail erweckt der Absender den Eindruck, dass es sich um eine Nachricht der Deutschen Bahn handelt. Im Betreff der aktuellen E-Mail steht „5 exklusiven BahnCard 100“. Doch der Schein trügt. Tatsächlich sollen Sie bei diesem Gewinnsiel mit Ihren persönlichen Daten bezahlen und landen bei einem Datensammler, der Ihre Datei an andere Unternehmen verkauft.
Diese E-Mail stammt nicht von der Deutschen Bahn!
Die Deutsche Bahn ist weder Absender noch Veranstalter oder Sponsor der Aktion. Allerdings geht das aus der aktuellen E-Mail nicht hervor.
Update 18.02.2018 Die aktuellen Spam-Mails werden mit dem Betreff „DB Marketing und Media“ versendet. Inhaltlich hat sich allerdings kaum etwas geändert. Fallen Sie auf die Fake-Mails icht herein. 18.10.2017 Derzeit werden wieder neue E-Mails im Namen der Deutschen Bahn versendet. Es handelt sich um eine Fälschung, da die E-Mails nicht von der Deutschen Bahn versendet werden. Auch der Absender „Deutsche Bahn“ ist eine Fälschung.Das Design der E-Mail lässt kaum einen Zweifel, dass es sich hier um eine Nachricht der Deutschen Bahn handelt. Der Name des tatsächliche Absenders ist nicht angegeben. Es gibt verschiedene E-Mails, die zu dem Gewinnspiel verweisen. Im Text ist beispielsweise zu lesen:
18.06.2018Aktuell werden E-Mails im bekannten Design mit dem Betreff „GEWINNE EINJAHRESTICKET 1. KLASSE FÜR 2 PERSONEN“ vom Absender „DeutscheBahn“ versendet. Diese Nachrichten werden natürlich nicht von der Bahn, sondern von unbekannten Dritten versendet. Da sich E-Mails und die dazugehörigen Absender sehr leicht fälschen lassen, haben die Betrüger leichtes Spiel. Fallen Sie auf den Unfug nicht herein.
06.06.2018Wieder sind E-Mails unterwegs, bei denen Sie angeblich Bahn-Tickets gewinnen können.
Betreff: GEWINNE ein jahresticket 1 .Klasse vom Absender BahnCard <[email protected]>
20.12.2016Liebe(r) (Herr) (Frau) Max Mustermann,
Jede Woche verlosen wir 10 Europa Wochen-Tickets, um unsere Einsteigerwochen zu promoten! Das Wochen -Ticket gilt für 2 Personen und Sie reisen in der 1. Klasse! Natürlich ist das Ziel ganz nach Ihrer Wahl und entscheiden Sie selbst wann! Möchten Sie auch eine Woche lang kostenlos durch Europa reisen?
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01.05.2017Gewinnen Sie ein Jahresticket 1. Klasse
Lieber DB Kunde,
Wir haben eine neue Aktion gestartet, um das kürzliche Erreichen der 50.000 Kilometer Marke unseres Schienennetzwerks mit unseren Kunde zu feiern. Dadurch können Sie nicht nur schneller und einfacher in Zukunft reisen, sondern mit der Geschenkkarte, die es zu gewinnen gibt, auch kostenlos!
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Hallo,
Auf der Strecke zwischen Hannover und Magdeburg wurde der 50.000 Kilometer im deutschen Schienennetz verbaut. Damit ist kein anderes Land in Europa so gut vernetzt wie Deutschland. Nirgendwo sonst können Passagiere im Nah- und Fernverkehr mit Zügen so effizient und angenehm verreisen.Um ebenfalls in den Genuss dieser Möglichkeiten zu kommen, haben Sie mit diesem Gewinnspiel die Gelegenheit, eine von 5 exklusiven BahnCard 100 zu gewinnen, mit der Sie im Jahr 2017 kostenlos verreisen können. Das einzige, was Sie dafür tun müssen, ist die folgenden drei Fragen zu Ihren Reisegewohnheiten zu beantworten. Mit ein wenig Glück gehören Sie zu den glücklichen Gewinnern. Die Teilnahme ist natürlich zu 100% kostenlos.
Viel Erfolg wünscht Ihr Kundenservice!
Ja, ich möchte kostenlos reisen
Alle Links in der Nachricht führen auf die gleiche Webseite. Wie so oft landen Sie auf coupon-jaeger.com beziehungsweise in letzter Zeit auf coupon-jaeger-3084.com, train.coupon-jaeger-0242.com oder train.coupon-jaeger-7533.com. Auch hier ist nur dem extrem klein gedrucktem Text am unteren Rand der Webseite ist zu entnehmen, dass die Deutsche Bahn mit dieser Aktion gar nichts zu tun hat.
Doch diesen Text werden die wenigsten Verbraucher lesen, da auf der Webseite Zeitdruck ausgeübt wird und Fragen innerhalb eines Countdowns zu beantworten sind.
Erst ein Klick auf den Link für das Impressum offenbart, wer tatsächlich hinter dieser Aktion steht. Das ist die Leadworld Online Generation Ltd. Das Unternehmen ist uns schon öfter aufgefallen, wenn es um dubiose Gewinnspielwerbung geht. Weitere Informationen zu dem Unternehmen finden Sie an dieser Stelle.
Update 06.06.2018Auch die Green Flamingo UG. veranstaltet ein vermeintliches Gewinnspiel. Dennoch handelt es sich auch hier um einen Datensammler. Falls Sie an dem Gewinnspiel der Green Flamingo UG. teilgenommen haben und dies rückgängig machen wollen, erklären wir Ihnen an dieser Stelle, wie Sie die erteilte Werbeeinwilligung bei der Green Flamingo UG. widerufen.
Ganz unproblematisch ist die Teilnahme an diesem Gewinnspiel nicht. Da Sie es eben nicht mit der Deutschen Bahn AG, sondern einem Direktmarketingunternehmen zu tun haben, geht es vorwiegend um Ihre persönlichen Daten. Diese sollen nämlich an Dritte weitergegeben werden. Kurz gesagt erwartet Sie sehr viel Werbung. Was genau auf Sie zukommt, erfahren Sie in unserem Artikel „Wer ist die Leadworld Online Generation Ltd.?“ .
Eine Gewinnspielteilnahme im Internet bedeutet häufig, dass Sie ein Werbeeinverständnis gegeben haben. Infolge dessen erfolgen in letzter Zeit gehäuft Anrufe über eine gewonnene Kreditkarte. Warum Sie sich hier auf kein Gespräch einlassen sollten und was die
Im Rahmen der Gewinnspielteilnahme erteilen Sie gegenüber Leadworld eine Werbeeinwilligung und gestatten, dass Ihre Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Wenn Sie das später bereuen und die viele Werbung doch nicht möchten, können Sie die Werbeeinwilligung bei Leadworld widerrufen (Anleitung). Auch bei der Green Flamingo UG. können Sie das Werbeeinverständnis widerrufen.
Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unter diesem Artikel mit, was Sie von solchen Werbeaktionen halten. Ist das Ihrer Meinung nach noch in Ordnung oder fühlen Sie sich getäuscht oder sogar betrogen?
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Betrüger im Internet werden nicht müde und finden immer wieder neue Möglichkeiten, ahnungslose Internetnutzer um ihr Geld zu bringen. Das hat sich in den letzten beiden Monaten auch beim Kauf von Online-Tickets der deutschen Bahn abgespielt. Betrüger konnten sich mit Phishing-Mails Zugang zu E-Mail-Konten verschaffen und teils hohe Geldschäden auf den Konten der Kunden verursachen.
Seit 1. August gelten bei der deutschen Bahn neue Stornierungsbedingungen. Wer sein Ticket stornieren möchte, muss nun nur noch 10 Euro Bearbeitungsgebühren zahlen und erhält die restliche Erstattung in Form eines Gutscheins. Diesen Gutschein versendet die deutsche Bahn per E-Mail und er kann für den Kauf neuer Tickets zum Einsatz kommen. Vorher erhielten Kunden die Rückerstattung auf das verwendete Zahlungsmittel, was offenbar deutlich sicherer war.
Nachdem wir bereits Anfang Dezember von Phishing-Mails im Zusammenhang mit der deutschen Bahn berichtet haben, wurden jetzt wieder Phishing-Mails entdeckt. Angriffsziel war diesmal nicht direkt der Onlinezugang der Bahn, sondern vielmehr der Zugriff auf das E-Mail-Postfach der Nutzer. Kunden, die auf diese E-Mails hereingefallen sind, haben damit ungewollt ihre Login-Daten des E-Mail-Postfachs preisgegeben. So konnten sich die Betrüger Zugang zum E-Mail Postfach verschaffen. Anschließend haben sie über die Funktion „Passwort vergessen“ ein neues Passwort für den Kundenaccount bei der deutschen Bahn festgelegt und hatten die volle Gewalt über die Konten.
Wie die Deutsche Bahn feststellte, wurden besonders stornierbare Sparpreistickets per Lastschrift-Verfahren gebucht. Dazu haben die Täter die gespeicherten Daten der ahnungslosen Kunden verwendet. Im Anschluss stornierten sie die Tickets sofort wieder, um die Gutscheine mit den Rückerstattungen an das E-Mail-Postfach der Kunden zu erhalten. Diese haben sie dann für Geld weiterverkauft und sich somit bereichert.
Die Deutsche Bahn hatte bereits im November eine Zahlung per Lastschrift von stornierbaren Spartickets nicht mehr zugelassen. Da die Betrüger davon unbeeindruckt blieben und auf andere Ticketarten ausgewichen sind, ist es momentan nicht möglich, Online-Bahntickets per Lastschrift zu zahlen. Derzeit steht Kunden nur eine Zahlung per Sofort-Überweisung und Kreditkarte mit 3D-Secure-Passwort zur Verfügung.
Wenn Sie von dieser Masche betroffen sind und ungewöhnliche Abbuchungen durch die Deutsche Bahn beobachten können, sollten Sie schnell handeln. Der Konzern empfiehlt Betroffenen, die unerlaubten Lastschriften durch die Bank zurückbuchen zu lassen und in jedem Falle eine Anzeige zu erstatten. Darüber hinaus sollen sich Betroffene per Mail an [email protected] oder postalisch an DB Vertrieb GmbH, Online Vertrieb, Postfach 10 01 14, 96053 Bamberg wenden, um ihre Fälle registrieren zu lassen. Gerne können Sie Ihre Erfahrung auch mit uns teilen.
Sie haben auf eBay Kleinanzeigen oder anderen Anzeigenportalen einen Gutschein der Deutschen Bahn gekauft, der nicht mehr funktioniert. Dann könnten Sie ein weiteres Opfer der Bahn-Betrüger sein. Da im Moment noch zahlreiche Gutscheine der Täter im Umlauf sind, besteht auch hier die Gefahr, betrogen zu werden. Wenn ein Kunde eine unerlaubte Ticket-Buchung bei der Bahn meldet, werden die Gutscheine mit den Rückerstattungen sofort deaktiviert und können nicht mehr verwendet werden. Sie laufen also Gefahr, unter Umständen einen wertlosen Gutschein zu erwerben.
Deswegen gilt: Kaufen Sie nur Tickets bei den DB-Reisecentern oder auf der Webseite der deutschen Bahn (auf sicheren Server achten). Werden Sie misstrauisch bei Privatverkäufern in Kleinanzeigenmärkten oder sozialen Netzwerken, besonders dann, wenn diese die Gutscheine günstiger anbieten, als ihr eigentlicher Wert ist.
Weitere nützliche Links zum Thema:
Der Beitrag Deutsche Bahn: Ticketverkauf wegen Betrugsfällen eingeschränkt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Jeden Tag sind zahlreiche Pendler in Deutschland unterwegs. Mit dem Zug der Deutschen Bahn sind die Fahrten sehr teuer und deshalb wird oft nach einer günstigeren Fahrgelegenheit in Kleinanzeigenportalen und Mitfahrzentralen gesucht. Genau hier setzen die Betrüger an und locken mit einem Billigticket für Fahrten mit dem Zug. Über eigene Internetseiten, wie beispielsweise Bahnheld.com, werden entsprechende Bahn Tickets zum halben Preis oder noch günstiger angeboten. Übrigens ist die genannte Internetseite jetzt offline.
Auch über Kleinanzeigenmärkte wie eBay Kleinanzeigen können Sie gefälschte Tickets kaufen. Der Käufer erwirbt das vermeintliche Schnäppchen zum halben Preis und bezahlt mit seiner Kreditkarte. Per E-Mail wird vom Verkäufer darauf hingewiesen, bei einer Fahrscheinkontrolle im Zug keine Angaben zur Person zu machen. Denn bei einer intensiven Kontrolle durch den Schaffner würde der Missbrauch sofort auffallen. Allerdings müsste Ihnen als Käufer auffallen, dass es bei dem geringen Preis nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Denn auf dem zugesendeten Ticket steht der volle Bahnpreis.
Deshalb unser Rat: Sind bei Kleinanzeigenmärkten oder Mitfahrzentralen die Tickets für die Bahn günstig und das Angebot zu verlockend, sollten Sie unbedingt Vorsicht walten lassen.
Die Antwort ist recht einfach: mit gestohlenen Kreditkartendaten. Diese gibt es im Internet in bestimmten Foren und im Darknet für wenig Geld. Werden die Tickets mit den falschen Kontodaten erworben, merkt die Deutsche Bahn dies zunächst nicht. In ganz Deutschland werden laut dem ZDF-Magazin „WISO?“ wöchentlich etwa 500 bis 1.000 Bestellungen verzeichnet, wo eine Keditkarte unberechtigt belastet wurde.
Der eigentliche Kontoinhaber hat die Möglichkeit, unberechtigte Abbuchungen zurückzufordern. Doch auch dies gelingt nicht immer. Zuvor sollte auf jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann bei Ihrer Bank vorsprechen und das Geld zurückfordern. Erst wenn das Geld zurückgefordert wird, bemerkt die Deutsche Bahn, dass etwas nicht stimmt. Das Ticket ist zu diesem Zeitpunkt schon beim Schnäppchenjäger angekommen.
Haben Sie eines der Billigtickets erworben und werden damit im Zug erwischt, wird das nicht nur richtig teuer. Denn neben einem neuen Ticket, welches Sie zum vollen Preis erwerben müssen (einschließlich einer Nachlösegebühr von mindestens 60 Euro), müssen Sie auch damit rechnen, Teil eines Ermittlungsverfahrens zu werden.
Aus dem vermeintlichen Schnäppchen wird damit ganz schnell eine recht teure Angelegenheit.
Jetzt stellt sich die Frage, wie Sie sich vor einer derartigen Abzocke schützen können? Die Deutsche Bahn hat an 47 Partnerseiten das Recht vergeben, offiziell Zugtickets verkaufen zu dürfen. Hier kann der Kunde sicher sein, dass er einen Fahrschein bekommt, welchen er unbekümmert nutzen kann. Auf der Seite der Deutschen Bahn kann eingesehen werden, wo Sie auf seriöse Art ein Fahrschein erwerben können.
Falls Sie doch auf einem Kleinanzeigenportal zuschlagen möchten, sollten Sie auf folgende Dinge achten: Wickeln Sie derartige Geschäfte niemals telefonisch ab. Bestehen Sie auf eine persönliche Übergabe der Bahnfahrscheine und lassen Sie sich von dem Betrüger den Ausweis zeigen. Notieren Sie zu Ihrer Sicherheit die Ausweisdaten. Betrüger werden das in den meisten Fällen nicht mitmachen, da sie den persönlichen Kontakt scheuen.
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