Dienstleistungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:48:43 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Dienstleistungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Hilfsmittel: Was ist das eigentlich? – Antrag stellen, Genehmigung erhalten und Zuzahlung leisten für ein selbstständiges Leben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-was-ist-das-eigentlich-antrag-stellen-genehmigung-erhalten-und-zuzahlung-leisten-fuer-ein-selbststaendiges-leben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-was-ist-das-eigentlich-antrag-stellen-genehmigung-erhalten-und-zuzahlung-leisten-fuer-ein-selbststaendiges-leben/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:48:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63302 Immer wieder hört man von sogenannten Hilfsmitteln. Es gibt daher Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind. Hilfsmittel gibt es inzwischen sogar leihweise. Voraussetzung dafür is, dass es sich um keine angefertigten Produkte wie Gehhilfen

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Immer wieder hört man von sogenannten Hilfsmitteln. Es gibt daher Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind. Hilfsmittel gibt es inzwischen sogar leihweise. Voraussetzung dafür is, dass es sich um keine angefertigten Produkte wie Gehhilfen oder Rollatoren handelt. Es gibt allerdings auch eigene Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Hilfsmittel gibt es daher immer in Absprache mit dem Arzt. Die Kosten übernimmt inzwischen in der Regel die Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nur bei wirklichen Hilfsmitteln und Dienstleistungen fallen nicht unter diese Kategorie.
  • Der Versicherte muss bei einigen Hilfsmittel einen Eigenanteil zahlen.
  • Die Krankenkassen sind nicht für Pflegehilfsmittel zuständig, denn dann kommt die Pflegeversicherung zum Tragen.

Rollatoren, Rollstühle, Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, Kompressionsstrümpfe und andere Gegenstände zählen zu den sogenannten Hilfsmitteln. In Einzelfällen sind die Hilfsmittel medizinisch erforderlich, so dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Aber die Krankenkassen dürfen die Kosten nur übernehmen, wenn sie tatsächlich notwendig sind, damit der Erfolg der Behandlung gesichert ist. Sie dürfen die Kosten auch übernehmen, wenn eine Behinderung auszugleichen ist oder, wenn mit dem Hilfsmittel eine Behinderung verhindert wird.

Die Hilfsmittel sind immer nur bewegliche Gegenstände und das bedeutet, dass weder der Umbau einer Immobilie zu einer behindertengerechten Immobilie, noch Dienstleistungen unter die Kategorie fallen.

Wichtig:

Sie müssen mit der Zahlung eines Eigenanteils rechnen, wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, was für den täglichen Gebrauch geeignet ist und zum Ausgleich einer Behinderung dient. Auch zur Behandlungssicherung sind solche Hilfsmittel geeignet, wie zum Beispiel orthopädische Schuhe. Der Eigenanteil wird nur in einer bestimmten Höhe bezahlt und die Höhe richtet sich nach den Kosten für den Gebrauchsgegenstand und nicht nach dem therapeutischen Nutzen.

Es gibt zudem einige Hilfsmittel die den Alltag der Versicherten zwar deutlich einfacher und angenehmer gestalten, aber nicht zu den Hilfsmitteln gehören. Eine Heizdecke oder andere Haushaltsgeräte sind davon betroffen und dann zahlen die Krankenkassen die allgemeinen Gebrauchsgegenstände auch nicht. Es gibt zudem Gegenstände, die nur einen geringen therapeutischen Nutzen haben und somit auch nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Wärmflaschen oder der Abgabepreis ist zu gering, darunter Alkoholtupfer zur Desinfizierung.

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Der Unterschied zu den Pflegehilfsmitteln

Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, gehören zu den sogenannten Pflegehilfsmitteln. Sie werden kostentechnisch nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse übernommen.

Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege und tragen dazu bei, dass die Beschwerden gelindert werden. Zudem können sie dafür sorgen, dass dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung möglich ist. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Notrufsysteme, Pflegebetten oder auch Betteinlagen. Gewährt werden diese Hilfsmittel von der Pflegeversicherung, aber dafür müssen Sie Pflegebedürftig sein und brauchen einen Pflegegrad.

Der Anspruch

Sie haben im Einzelfall einen Anspruch auf:

  • eine individuelle Anpassung
  • eine mehrfache Ausstattung aufgrund von hygienischen Gründen (Kompressionsstrümpfen)
  • die Lieferung von notwendigem Zubehör
  • die Kostenübernahme von Betriebskosten (Stromkosten, Haftpflichtversicherung für Elektro- oder Straßenrollstühle)

Nicht nur die Anschaffung von Hilfsmittel ist wichtig, denn auch die Versorgung, sowie Änderungen und Anpassung sind umfangreich und sehr wichtig. Es kommt zu Reparaturen oder es muss Ersatz beschafft werden, aber auch die Einweisung in den Gebrauch ist dazu zu rechnen. Es gibt zudem Hilfsmittel, bei denen es auf technische Kontrolle und regelmäßige Wartung ankommt, darunter in erster Linie die lebenswichtigen medizinischen Geräte wie elektronische Infusionspumpen. Durch die Kontrolle und die Wartung wird die Sicherheit der Geräte garantiert und der Schutz des Versicherten gewährleistet.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfsmittel

1. Was ist ein medizinisches Hilfsmittel?

Bei einem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich beispielsweise um Hörhilfen oder Sehhilfen, aber auch orthopädische Hilfsmittel und die Zubehörteile zählen zu dieser Kategorie.

2. Was fällt alles unter Hilfsmittel?

Rollatoren, Rollstühle, aber auch Körperersatzstücke und Kompressionsstrümpfe zählen zu den medizinisch wichtigen Hilfsmitteln. Wichtig ist zudem, dass nur bewegliche Gegenstände zu den Hilfsmitteln gehören.

3. Wie wird ein Hilfsmittel beantragt?

Zuerst müssen Sie mit dem Arzt über den Einsatz des gewünschten Hilfsmittels sprechen. Wenn der Arzt einen Bedarf erkennt, dann stellt er eine Verordnung oder ein Rezept aus. Zudem erhalten Sie eine ausführliche Stellungnahme des Arztes und füllen den Antrag für die Krankenkasse aus. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag wird alles bei der Krankenkasse eingereicht und danach müssen Sie auf eine Entscheidung warten.

4. Wie lange braucht die Krankenkasse, um über ein Hilfsmittel zu entscheiden?

Im Normalfall braucht die Krankenkasse inzwischen drei Wochen bis zur Genehmigung oder Ablehnung. In seltenen Fällen dauert es allerdings auch bis zu 5 Wochen, wenn ein Gutachten notwendig ist.

5. Gibt es Hilfsmittel immer auf Rezept?

Sie erhalten z.B. ein Rezept, wenn der Arzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels feststellt. Aber auch wenn der Arzt ein Rezept ausstellt, bedeutet es nicht, dass die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt. Ein Eigenanteil von bis zu 10 Euro müssen Sie daher meist selber zahlen.

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Fazit

Hilfsmittel sind in einigen Fällen mehr als notwendig. Sie dienen z.B. der Unterstützung und Heilung, aber auch damit ein Pflegebedürftiger sein Leben eigenständig führen kann. Der Arzt muss jedoch die Notwendigkeit eines Hilfsmittels bestätigen. Er stellt z.B. ein Rezept aus. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag und einer Information des Patienten wird der dann Antrag gestellt. Die Kosten zahlt zwar die Krankenkasse, aber einen Eigenanteil müssen Sie dennoch selber tragen.

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Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltshilfe-die-pflege-mit-haushaltsnahen-dienstleistungen-ergaenzen-tipps/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltshilfe-die-pflege-mit-haushaltsnahen-dienstleistungen-ergaenzen-tipps/#respond Sat, 30 Jan 2021 09:42:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60547 Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren

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Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren Sie, ab wann die Pflegekasse bezahlt und wie Sie die richtige Hilfe finden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Arbeiten im Haushalt, die ein Dienstleister erledigt.
  • Sobald Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben, können Sie für diese Leistungen eine finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen nur, wenn Sie auch einen zertifizierten Anbieter für die Hilfe aussuchen.

Definition haushaltsnahe Dienstleistungen

Den Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie eigentlich im Steuerrecht finden.

Auch wenn er sich sehr theoretisch anhören mag, so beinhaltet er doch ganz praktische Aufgaben. Der Begriff bezeichnet nämlich nichts anderes als Hausarbeit, die ein Unternehmen oder ein selbstständiger Dienstleister ausführt. Somit müssen Sie diese Arbeiten nicht selbst machen.

Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Personen Ihren Haushalt lieber anderen überlassen. Sei es aus Zeitmangel oder einfach, weil der Körper nicht mehr so mitmacht. Gerade gefährlichere Arbeiten wie Gartenarbeit oder Dinge, für die Sie auf eine Leiter steigen müssen, überfordern meist ältere Menschen.

Beispiel:

„Eigentlich bin ich für mein Alter von 80 Jahren noch sehr fit. Doch das Mähen des Rasens und der Weg zum Einkaufsladen sind schon sehr mühsam. Auch das Aufhängen und Abnehmen der Vorhänge ist für mich nicht mehr so leicht. Ich wäre froh, wenn mir jemand im Haushalt helfen könnte. Doch wo bekomme ich einen Dienstleister her, der mir helfen kann und der auch noch zuverlässig ist? Was muss ich sonst noch alles beachten?“

Welche Hilfen gibt es?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

  • Hausarbeit: putzen, kochen, aufräumen, bügeln, Wäsche waschen, kleine Näharbeiten
  • Hilfe außer Haus: Gartenarbeit, Reinigungstätigkeiten am Haus, Einkäufe
  • Unterstützung: Begleitung bei Arztbesuchen, beim Einkaufen oder zum Spaziergang, Haustier ausführen, Hilfe beim Telefonieren oder Schreiben, Fahrdienst zu Behörden oder zum Arzt

Es gibt auch nicht haushaltsnahe Dienstleistungen. Das wäre dann die pädagogische Betreuung, medizinische Pflege oder aber Umbauten bzw. größere Reparaturen.

Achtung: Die Zulassung für haushaltsnahen Dienstleister vergeben die Bundesländer. Aus diesem Grund wird dies auch unterschiedlich gehandhabt. Sollten Anbieter für Gartenarbeit keine Zulassung erhalten, so wird die Pflegekasse im jeweiligen Bundesland diese haushaltsnahe Dienstleistung auch nicht bezahlen.

Gibt es für pflegebedürftige Unterstützung?

Bis zu 125 Euro im Monat stehen einem Pflegebedürftigen als Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen zu.

Diese Leistung erhalten Sie von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Das Geld dient dazu, um Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen zu bezahlen. Jedoch ist das auch an bestimmte Bedingungen geknüpft, damit Sie den Entlastungsbetrag auch bekommen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • mindestens Pflegegrad 1
  • Sie müssen einen von der Pflegekasse zertifizierten Anbieter wählen.

Damit Sie den Entlastungsbetrag bekommen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Sehr gut ist dabei die Tatsache, dass Sie den Restbetrag aus dem laufenden Monat, den Sie nicht verbraucht haben, in den nächsten Monat übertragen können. Es ist sogar möglich, die nicht verbrauchten Entlastungsbeiträge in das nächste Kalenderjahr mitzunehmen. Weitere Informationen finden Sie im Bundesministerium für Gesundheit.

Tipp:

Beim Entlastungsbetrag handelt es sich im rechtlichen Sinne um einen Erstattungsbetrag. Das heißt: Möchten Sie von Ihrer Kasse Geld erhalten, so heben Sie alle Belege auf. Sie gehen in Vorkasse, reichen die Belege bei der Pflegekasse ein und erhalten es zurückerstattet.

Einen Anbieter finden

Um die haushaltsnahen Dienstleistungen bezahlt zu bekommen, sollten Sie aufpassen, einen Anbieter zu wählen, der zertifiziert ist.

Was die Zertifizierungsvorschriften betrifft, so obliegen diese den jeweiligen Bundesländern. Suchen Sie nach einem zertifizierten Dienstleister, lassen Sie sich von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Kommunen beraten. Auch können Sie in einigen Bundesländern Online-Datenbanken für Ihre Suche nutzen.

Zudem sind Empfehlungen immer ganz hilfreich. Kennen Sie vielleicht jemanden, der bereits eine solche Unterstützung erhält?

Gut zu wissen: Manche ambulante Pflegedienste bieten die haushaltsnahen Dienstleistungen ebenfalls an. Auch gibt es Vermittlungsdienste. Diese können Ihnen die passenden Anbieter übermitteln. Haben Sie eine Nachbarschaftshilfe? So fragen Sie auch gerne dort nach.

Tipp:

Viele Menschen scheuen sich davor, den Entlastungsbetrag zu nutzen. Sie haben Angst davor, nicht mehr selbstständig zu sein. Andere dagegen möchten einfach keine Unterstützung von der Pflegekasse haben. Doch nutzen Sie diese Möglichkeit, denn so können Sie auch Unfälle vermeiden und Sie belasten sich nicht mehr als nötig.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Haushalshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps

1. Frage Wer bekommt haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt?

Jeder pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, kann diese Hilfe beantragen.

2. Frage Kann ich einen beliebigen Dienstleister wählen?

Das können Sie leider nicht. Die Dienstleistungen werden von der Pflegekasse nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.

3. Frage Kann mich der Dienstleister auch beim Einkaufen unterstützen?

Sie können die Dienstleistungen nicht nur in Ihren eigenen vier Wänden nutzen. Auch kann der Dienstleister Sie zum Arzt, zu Behörden oder eben zum Einkaufen fahren und begleiten.

4. Frage Warum muss ich in Vorkasse treten?

Da es sich hier um einen Erstattungsbetrag handelt, müssen Sie die Rechnung des Dienstleisters selbst begleichen. Danach reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten das Geld zurück.

5. Frage Darf ich bei der Hausarbeit dennoch mithelfen?

Selbstverständlich können Sie auch noch selbst Hand anlegen. Während der Dienstleister die Arbeiten übernimmt, die Sie nicht mehr schaffen, zum Beispiel Fenster putzen, können sie die leichteren Aufgaben übernehmen.

Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen pflegebedürftige entlasten. Sie übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die der ältere Mensch nicht mehr alleine bewältigen kann. Außerdem kann er auch bei diversen außer Haus Terminen begleiten. Grundsätzlich bekommen Sie diese Dienstleistungen von der Pflegekasse aber nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.

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Die Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen – was ist wichtig? Schriftlich, transparent und verständlich erfolgt die Rechnungsstellung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechnung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-was-ist-wichtig-schriftlich-transparent-und-verstaendlich-erfolgt-die-rechnungsstellung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechnung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-was-ist-wichtig-schriftlich-transparent-und-verstaendlich-erfolgt-die-rechnungsstellung/#respond Sun, 24 Jan 2021 04:33:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60044 Sie lassen sich Zuhause bei der Arbeit ein wenig unterstützen, dann erfahren Sie hier worauf Sie bei der Rechnung achten müssen. Geld sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen Immer mehr Verbraucher lassen sich durch einen Dienstleister arbeiten

Der Beitrag Die Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen – was ist wichtig? Schriftlich, transparent und verständlich erfolgt die Rechnungsstellung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie lassen sich Zuhause bei der Arbeit ein wenig unterstützen, dann erfahren Sie hier worauf Sie bei der Rechnung achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechnung für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen erfolgt immer schriftlich.
  • Die Inhalte sind nachvollziehbar und transparent dargestellt.
  • Die Personalkosten weisen Sie immer gesondert aus.
  • Für eine Steuerentlastung werden die Barzahlungen nicht anerkannt.

Geld sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Immer mehr Verbraucher lassen sich durch einen Dienstleister arbeiten ausfüllen, die im Haus, Wohnung und Garten stattfinden. 

Die Rechnung müssen Sie immer gut aufbewahren, denn Sie können bei den haushaltsnahen Dienstleistungen eine Menge Geld sparen. Einen Teil der Kosten machen Sie z.B. sogar bei der Steuer geltend. Oder aber Sie lassen sich im Rahmen des Entlastungsbetrags einen Teil der Kosten von der Pflegekasse erstatten.

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Rechnungsdetails

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich nur eine Menge Geld sparen, wenn Sie sich an einige Vorgaben halten.

Die Vorgaben beziehen sich in erster Linie auf die Rechnung, denn das Gesetz sieht vor, dass die Rechnung einige konkrete Angaben beinhalten muss. Bei der Erstellung der Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen stellen Sie also immer sicher, dass sie korrekt aufgestellt ist und verschiedene Punkte beinhaltet, wen Sie sie bei der Pflegekasse einreichen oder steuerlich geltend machen wollen.

Diese Rechnungsvorgaben sind entscheidend

Bei der Rechnungsstellung achten Sie immer darauf, dass die folgenden Vorgaben eingehalten sind:

  • Die Rechnungsstellung erfolgt immer schriftlich.
  • Sie erfolgt immer einmal im Monat und dann spätestens zwei Wochen nach Monatsende.
  • Die Rechnung ist immer nachvollziehbar und sehr übersichtlich.
  • Klar zu erkennen sind Ausfallkosten und Zusatzkosten, die verständlich ausgewiesen sind.
  • Eventuelle Erhöhungen der Preise sind schriftlich festgehalten und auf der Rechnung sehr gut zu erkennen. Angekündigt werden Preiserhöhungen immer mit einer Frist von vier Wochen.
Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Erstattung von haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Ausgaben für die haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich mit Hilfe der Pflegekasse und einer Kostenerstattung verringern.

Pflegebedürftige, die mindestens einen Pflegegrad 1 haben, können z.B. die Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse einreichen und damit einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Der Entlastungsbetrag sichert Ihnen 125 Euro im Monat zu, die Sie getrost für die haushaltsnahen Dienstleistungen ausgeben können.

Die Entlastung durch die Pflegekasse

Es gibt ein paar Dinge, die Sie beachten müssen, wenn Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen über die Pflegekasse abrechnen möchten.

Inzwischen brauchen Sie immer eine schriftliche Rechnung durch einen zertifizierten Anbieter, denn die Rechnung gilt als Nachweis für erbrachte Leistungen. Auf der Rechnung muss z.B. zu erkennen sein, um welchen Leistungszeitraum es sich handelt und welche haushaltsnahen Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden. Diese Informationen sind für die Pflegekasse wichtig, denn Sie können die nicht verbrauchten Beiträge auch in späteren Monaten nach einfordern. In der ersten Hälfte des Kalenderjahres können Sie das restliche Entlastungsguthaben einsetzen und dafür müssen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.

Tipp:

Der Erstattungsantrag braucht nicht im Vorfeld gestellt werden, denn es reicht, wenn er mit der ersten Rechnung eingereicht wird. Das bedeutet, Sie können auch die Rechnungen erst sammeln und dann einreichen.

Das Thema der Steuern

Die Rechnung können Sie beim Finanzamt geltend machen, wenn Sie steuerpflichtig sind und mit ihr die Steuerschuld ein wenig senken.

Übrigens stammt der Begriff „haushaltsnahe Dienstleitung“ aus dem Einkommenssteuerrecht. Bis zu 20% der Ausgaben können Sie sich von der Steuer wiederholen, wenn Sie Dritte mit Aufgaben im Haushalt betreuen und dafür Kosten in die Hand nehmen. Für ein Kalenderjahr gibt es hier allerdings eine Höchstgrenze und diese liegt bei 4.000 Euro. Haben Sie schon einen Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten, dann können Sie nur noch die darüber hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen.

Das Finanzamt verlangt eine schriftliche Rechnung, damit die haushaltsnahen Dienstleistungen anerkannt werden und auch die Personalkosten müssen auf der Rechnung gesondert nachzulesen sein.

Barzahlungen werden für eine Entlastung der Steuern nicht anerkannt und außerdem muss die Rechnung entweder überwiesen oder per Lastschrift bezahlt werden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rechnung und haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Welche Informationen müssen auf der Rechnung stehen?

Damit die Rechnung anerkannt wird, müssen einige Dinge unbedingt auf der Rechnung zu finden sind. In erster Linie ist der Leistungszeitraum festzuhalten und auch die Höhe der Zahlung muss deutlich zu erkennen sein. Außerdem spielen die Art der Dienstleistungen eine Rolle, wenn Sie die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Wichtig ist, dass die Rechnung transparent und verständlich geschrieben ist. Außerdem ist eine schriftliche Rechnungsstellung notwendig.

2. Kann ich die Person auch bar bezahlen?

Wenn Sie die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen oder dem Finanzamt vorlegen, dann ist eine Barzahlung nicht erlaubt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Lastschrift.

3. Wie hoch ist der Entlastungsbeitrag?

Der Entlastungsbeitrag hat eine Höhe von 125 Euro im Monat.

4. Was passiert, wenn ich den Entlastungsbeitrag nicht ausgenutzt habe?

Sie haben die Möglichkeit, die restliche Summe auf die kommenden Monate aufrechnen zu lassen. Das ist bis zu einem halben Jahr problemlos möglich.

5. Wann muss die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden?

Reichen Sie die Rechnung spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Monats bei der Pflegekasse ein.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Immer mehr Menschen greifen auf haushaltsnahe Dienstleistungen zurück und holen sich Unterstützung bei den Alltagsdingen. Für diese Dienstleistung ist eine Rechnung zu schreiben, die immer in schriftlicher Form sein muss. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Rechnung bei der Pflegekasse einzureichen und den Entlastungsbetrag zu bekommen, wenn Sie mindestens Pflegestufe 1 haben. Auch steuerlich spielt die Rechnung eine wichtige Rolle, denn Sie kann für eine steuerliche Entlastung sorgen.

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