DiGA | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 19:10:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png DiGA | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesundheits-apps-medizinische-anwendungen-auf-rezept-sie-sorgen-fuer-eine-verbesserte-behandlung-und-unterstuetzen-arzt-und-patient/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesundheits-apps-medizinische-anwendungen-auf-rezept-sie-sorgen-fuer-eine-verbesserte-behandlung-und-unterstuetzen-arzt-und-patient/#respond Mon, 18 Jan 2021 10:09:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60039 Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020

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Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020 gibt es medizinische Apps, die sogar in einem offiziellen Verfahren geprüft wurden und auf Rezept erhältlich sind. Die Ärzte sprechen von sogenannten DiGAs und können sie einfach verschreiben. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesundheits-Apps haben viele Möglichkeiten, denn sie messen wichtige Werte oder erinnern an einen Termin. Außerdem unterstützen sie bei einer gesunden Ernährung und bei der Fitness.
  • Für die Gesundheits-Apps gibt es noch keine einheitlichen Kriterien in Sachen Qualität, aber auch nicht zum Inhalt, den Funktionen und dem Datenschutz.
  • Die Kosten für die Gesundheits-Apps übernimmt die Krankenkasse, wenn der Arzt eine Verordnung schreibt und es sich um bestimmte und geprüfte Apps handelt.

Der Bereich der Gesundheits-Apps wächst immer weiter und mittlerweile finden die Smartphone-Nutzer ein breites Angebot an diesen Apps in den App-Stores. Die Gesundheits-Apps stehen zum Download bereit und lassen sich mit Hilfe eines passenden Smartphones einfach runterladen. Es gibt mittlerweile Apps für Patienten und Verbraucher aus den Bereichen Fitness, Gesundheit und medizinische Behandlung, die

  • ausführliche Informationen liefern
  • Präventionsmaßnahmen bieten
  • beim Training oder der Ernährung unterstützen
  • medizinische Werte messen
  • die Werte speichern und auswerten

Die Anbieter von solchen Gesundheits-Apps sind in der Regel IT-Firmen, Krankenkassen oder Pharmakonzerne. Die Krankenkassen engagieren sich überwiegend in den Bereichen Serviceangebot und Prävention.

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Gesundheits-Apps – was ist das?

Auf dem Markt gibt es mittlerweile unterschiedliche Arten von Gesundheits-Apps.

  • Die bekannteste Art der Apps sind die „Lifestyle-Apps“ zu denen Fitnesstracker, Bewegungs- und Ernährungs-Apps zählen. Sie helfen und unterstützen bei einem gesundheitsbewussten Verhalten.
  • Dann gibt es die eher service-orientierten Apps, die Sie an die Einnahme von Medikamenten erinnern, den Impfstatus überwachen und an Früherkennungsuntersuchungen erinnern. Sie bieten die Möglichkeit die wichtigen Arzttermine zu vereinbaren und besitzen eine Tagebuchfunktion, in der die Symptome und Verläufe der Krankheit einzutragen sind und durch den Arzt kontrolliert werden. Mittlerweile gibt es immer mehr Krankenkassen, die eine eigene App anbieten um ihr Serviceangebot zu erweitern. Mit Hilfe der Onlinekommunikation ist die Suche nach einem Art einfacher und die Gesundheitsdaten lassen sich optimal verwalten.
  • Zum Schluss gibt es nicht die medizinischen Apps, die in den letzten Jahren immer interessanter wurden. Sie dienen der Diagnose und helfen bei der Therapie, wie zum Beispiel bei einer Zuckererkrankung. Die medizinischen Apps sind mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet und als Medizinprodukt zugelassen. Das Kennzeichen sagt zwar nichts über den eigentlichen Nutzen aus, aber anhand der gesetzlichen Bestimmung gelten die Apps nur als Medizinprodukt, wenn sie hohen Anforderungen gerecht werden.
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Auf Rezept, die Gesundheits-App

Bestimmte Gesundheits- und Medizin-Apps sind zu einer Kassenleistung für gesetzliche Versicherte geworden und das Dank des Digitalen Versorgungs-Gesetz.

Bei diesen Apps spricht man von digitalen Gesundheitsanwendungen, die auch kurz DiGA genannt werden und in einem eigenen Verzeichnis gelistet sind.

In dem Verzeichnis befinden sich Apps, die zum Beispiel Hilfe bei Tinnitus bieten und bei Angststörungen zum Einsatzkommen. Es gibt auch Apps gegen Rückenschmerzen, zur Hilfe bei Depressionen, die beim Einnehmen von Medis helfen, digitale Tagebücher für Schwangere und unterstützende Apps bei Migräne. In Frage kommen generell immer Apps, die bei Verletzungen, Behinderungen oder Krankheiten eine Unterstützung bieten. In der Regel wird von Erkennen, Verhüten, Lindern und Behandeln gesprochen.

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine solche App übernimmt gibt es Punkte zu beachten:

  • Die Apps sind von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten auf ihre Datensicherheit, den Datenschutz und die Funktionalität geprüft worden. Es gibt eine spezielle Liste, die seit Anfang Oktober für den Verbraucher zur Verfügung steht und immer wieder erweitert wird.
  • Der behandelnde Arzt Ihnen eine der zugelassenen Gesundheits- oder Medizin-Apps verordnet,
  • Die Voraussetzung für eine begründetet Diagnose vorliegt.

Wichtig:

Eine Gesundheits- oder Medizin-App können Sie auch ohne eine ärztliche Verordnung nutzen und die Krankenkasse kann auch die Kosten übernehmen, denn die App kann auch mit Hilfe der Krankenkasse zum Einsatz kommen. Dafür muss die Krankenkasse eine Genehmigung erteilen und es muss ein ausreichender Grund vorhanden sein. Entweder handelt es sich um eine therapeutische oder eine diagnostische Maßnahme, die durch bestimmte Symptome begleitet wird. Ein Blick in die Behandlungsunterlagen kann da sehr hilfreich sein und bei der Krankenkassenentscheidung helfen.

Wichtig: App-Prüfung durch die BfArM

Die App wird nur in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen, wenn das BfArM eine Prüfung durchgeführt hat und durch die Testphase gekommen ist. Die Kosten tragen in der Testphase die Krankenkassen und zwar für ein ganzes Jahr. In dieser Zeit müssen die App-Anbieter nachweisen, dass die Software für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung sorgt. Können die Anbieter positive Effekte nachweisen, dann wird die App auf Dauer in das Verzeichnis eingefügt. Eine Aufnahme von 12 Monaten ist möglich, wenn der Anbieter nur Hinweise und keine Beweise liefern kann.

Diese Regelungen sind nicht nur für die neuen Apps vorgesehen, sondern auch für die bereits vorhandenen Apps. Der Hersteller muss aber immer zuerst einen Antrag stellen.

Ein Antrag kann mittlerweile seit Mitte Mai 2020 beim BfArM eingereicht werden und dann erstattet die Krankenkasse auch die Kosten für eine genehmigte Anwendung. Auf die Liste kommen nur Apps, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind und die Details für die Prüfung sind geregelt, in der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8. April 2020.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn durch die Nutzung der App Fragen auftauchen oder Sie Zweifel an der Nutzung haben.

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Eine App aus dem DiGA-Verzeichnis

Eine App aus dem DiGA-Verzeichnis können nur Ärzte und Psychotherapeuten verordnen.

In der Anfangsphase ist das nur mit einem Rezept in Papierform möglich und das Rezept muss bei der Versicherung eingereicht werden. Danach erhalten Sie einen Code und Sie können die App kostenfrei herunterladen, sowie eine Freischaltung durchführen. Die Ärzte stehen aber nicht in der Pflicht die App zu verschreiben.

Die Qualitätskriterien für die Gesundheits-App

Jeder Verbraucher stellt sich die Frage, ob die vorhandenen Informationen korrekt sind und aus welchen Quellen sie den stammen.

Es gibt bisher keine einheitlichen Qualitätskriterien für eine solche Gesundheits-App und auch keine Angaben, die zwingend vorgeschrieben sind. Auch in Sachen Zweckbestimmung, Einsatzgebiet und Nutzungsgruppe, sowie die Einsatzgrenzen gibt es keine Angaben bei den Gesundheits-Apps.

Zudem sind die meisten Apps, die auf dem schnelllebigen Markt zu finden sind, nicht wissenschaftlich auf ihren Nutzen hin untersucht. Es kann also durchaus hilfreiche Apps geben, aber auch Apps, deren Nutzen keine Sicherheit bietet und im schlimmsten Fall entsteht sogar ein Schaden, beispielsweise durch eine Falschmeldung oder eine falsche Diagnose.

Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie im Vorfeld mit dem Hausarzt sprechen und nur zusammen mit ihm eine Gesundheits-App aussuchen.

Das Verzeichnis der Bertelsmann-Stiftung ist eine erste Orientierungshilfe neben dem DiGA-Verzeichnis. Die Apps sind in die verschiedenen Gesundheitsbereiche eingeteilt wie

  • Herz-/Kreislauf
  • Muskeln/Knochen/Gelenke
  • Diabetes
  • Psyche
  • Migräne

Zudem sind die Apps auf ihren medizinischen Nutzen, der technischen Qualität, dem Verbraucherschutz und der Nutzerfreundlichkeit beurteilt. Allerdings findet die Bewertung nur anhand der Selbstauskünfte des Herstellers statt.

Das Thema Datenschutz

Die Apps sind in Bezug auf den Datenschutz sind kritisch, den in den Gesundheits-Apps werden die Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Sie als Nutzer haben keine Ahnung, wem Sie die sensiblen Daten eigentlich anvertrauen und darin sehen die Experten ein Problem. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der App sind auf jeden Fall zu lesen, denn dort finden Sie auch welche Daten die App abruft und ob diese Daten an dritte Parteien weitergeleitet werden.

Allein der Download einer solchen App hinterlässt auf jeden Fall Spuren und aus dem Grund wird diskutiert, ob die verordneten Apps überhaupt über Google Play oder dem App-Store angeboten werden sollen. Der Datenschutz nimmt in der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums einen großen Raum ein und das gilt besonders für die medizinischen Apps im DiGA-Verzeichnis. Die Apps, die auf Rezept verordnet werden, müssen frei von personenbezogenen Daten und Werbung sein. Außerdem müssen die medizinischen Inhalte und die Gesundheitsinformationen dem allgemein fachlich anerkannten Standard entsprechen.

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Die Auswahl der App

Die folgenden Punkte sollen Ihnen eine kleine Orientierungshilfe rund um die App bieten.

Stellen Sie sich die folgenden Fragen:

  • Welche Funktion soll die App erfüllen?
  • Stimmt die Funktion mit der versprochenen Funktion wirklich überein?

Die Gratis-Apps haben in der Regel einen begrenzten Funktionsumfang und für mehr Funktion müssen Sie zahlen.

  • Wer ist der App-Hersteller – wissenschaftliches Institut, Krankenkasse, Mediziner oder Pharmakonzern?
  • Hat jemand Interesse daran, sein Produkt zu verkaufen?
  • Wie finanziert sich die App?
  • Werden Sponsoren genannt oder Werbung eingeblendet?

Achtung:

Gerade die kostenlosen Apps finanzieren sich in der Regel durch Werbung oder sogar über den Datenhandel.

  • Sind die Informationen und Ratschläge wirklich verständlich?
  • Sind die vorhandenen Daten und Werte plausibel oder unterscheiden sich die Werte erheblich von den Arztwerten?
  • Wird bei kritischeren Werten auf einen Arztbesuch hingewiesen?
  • Was soll die App eigentlich können und was können Sie als Nutzer verlangen?
  • Verlangt die App Zugriff auf das persönliche Adressbuch, auch wenn es sich um eine reine Dokumentation handelt?
  • Sind die Zugriffberechtigungen wirklich erforderlich?
  • Gibt es Hinweise, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden und wenn ja zu welchen Zweck?
  • Werden die Daten auf dem Gerät oder extern beim Anbieter gespeichert?

Bei einem externen Anbieter verlieren Sie möglicherweise die Kontrolle über die Daten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gesundheits-Apps

1. Welche Apps gibt es auf Rezept?

Mittlerweile gibt es ein paar Apps, die von den Ärzten auf Rezept verordnet werden. Die Apps finden Sie in dem DiGA-Verzeichnis.

2. Wann zählt die App als Medizinprodukt?

Im Grunde handelt es sich bei einer App um eine Software, die einen bestimmten Zweck erfüllt. Von einem Medizinprodukt sprechen die Experten, wenn die App den Patienten unterstützt und eine bessere Behandlung ermöglicht.

3. Wer zahlt die Nutzung der Gesundheits-App?

Wenn der Arzt der Meinung ist, dass der Patient die Gesundheits-App braucht, dann kann er eine Verordnung schreiben und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

4. Kann eine Gesundheits-App auch ohne Arzt genutzt werden?

Sie können eine Gesundheits-App natürlich auch ohne einen Arzt nutzen, aber Sie sollten sich im Klaren sein, dass es sich nur um ein technisches Hilfsmittel handelt und auf keinen Fall eine Arztdiagnose oder eine Behandlung ersetzt.

5. Der Arzt verordnet keine Gesundheits-App – was jetzt?

Wenden Sie sich an die Krankenkasse, denn in bestimmten Situationen erteilt sie auch eine Genehmigung ohne, dass der Arzt in Anspruch genommen wird.

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Fazit

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Gesundheits-Apps auf dem Markt eingefunden. Die Gesundheits-App unterstützen die Patienten bei der Behandlung und der Kontrolle und stellen für den Arzt eine erhebliche Erleichterung dar. Ist eine Gesundheits-App notwendig, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn der Arzt ein Rezept ausstellt. Achten Sie bei der Wahl der App immer auf das DiGA-Verzeichnis, denn dort finden sich die zugelassen, gut funktionierenden Gesundheits-Apps.

Der Beitrag Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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