Direktinvestments | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 09:41:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Direktinvestments | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Finanzprodukte verstehen und vergleichen: Beipackzettel für Anleger – Produktinformationen zum Thema Finanzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/finanzprodukte-verstehen-und-vergleichen-beipackzettel-fuer-anleger-produktinformationen-zum-thema-finanzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/finanzprodukte-verstehen-und-vergleichen-beipackzettel-fuer-anleger-produktinformationen-zum-thema-finanzen/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:41:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61005 Das Thema Finanzen ist für die meisten Verbraucher nur sehr schwer zu verstehen. Inzwischen gibt es nicht nur unzählige Produkte, sondern auch verschiedene Faktoren zu bedenken. Mittlerweile gibt es z.B. eine Menge Informationsblätter, die zur

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Das Thema Finanzen ist für die meisten Verbraucher nur sehr schwer zu verstehen. Inzwischen gibt es nicht nur unzählige Produkte, sondern auch verschiedene Faktoren zu bedenken. Mittlerweile gibt es z.B. eine Menge Informationsblätter, die zur Orientierung dienen. Sie helfen, die einzelnen Finanzprodukte zu verstehen und damit besser zu vergleichen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Für jede Geldanlage muss der Anbieter eine knappe, aber präzise Beschreibung zur Verfügung stellen und das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die wichtigsten Eigenschaften eines Finanzprodukts finden Sie in diesem Informationsblatt. Somit haben Sie die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote leichter miteinander zu vergleichen.
  • Eine Untersuchung ergab, dass es trotz der gesetzlichen Verpflichtung immer noch eine mangelnde Transparenz bei den Informationen zu Vermögensanlagen gibt. Das aber das soll sich künftig ändern.

Das Produktinformationsblatt

Das Ziel der Produktinformationsblätter ist es, dass sie die wesentlichen Eigenschaften von Finanzprodukten erfassen und für den Verbraucher verständlicher preisgeben. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Tagesgeld, Versicherungen, Investmentfonds oder einen Telekommunikationsvertrag handelt. Mit Hilfe eines vorgeschriebenen Informationsblatt verstehen Sie die unterschiedlichen Produkte deutlich besser und können sie miteinander vergleichen. Sie informieren sich besser und durch eine bessere Information ist auch die Auswahl deutlich einfacher, denn gerade in der heutigen Zeit werfen die Anbieter mit zahlreichen Fachwörtern um sich, die ein normaler Mensch kaum versteht. In Zukunft wird sich das ändern und auch Laien verstehen die einzelnen Produkte, ihre Vor- und Nachteile und alle wichtigen Informationen. Nur so ist eine bessere Übersicht möglich und das ist gut für den Verbraucher.

Ein Produktionsinformationsblatt wird auch umgangssprachlich als Beipackzettel für Finanzprodukte bezeichnet, denn das Blatt informiert schnell und übersichtlich über alle „Risiken und Nebenwirkungen“. Zu den „Risiken und Nebenwirkungen“ zählen beispielsweise die Höhe des Einsatzes, aber auch die mögliche Verlusthöhe. Diese Informationen sind für den Verbraucher von entscheidender Wichtigkeit, denn nur, wenn Sie alle Risiken kennen, können Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen für ein Produkt entscheiden.

Die folgenden Informationen befinden sich auf einem Produktinformationsblatt:

  • Art des Finanzinstruments
  • Funktionsweise
  • Damit verbundene Risiken
  • Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen
  • Mit der Anlage verbundene Kosten
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Verschiedene Namen für das Informationsblatt

Das Informationsblatt hat unterschiedliche Namen, die sich nach dem Anlage- oder Versicherungsprodukt unterscheiden. 

Aus dem Grund finden Sie dieses wichtige Dokument nicht immer unter dem Namen Produktinformationsblatt. Die Namen sind leider nicht immer so einfach zu verstehen, wie es der Gesetzgeber und die Verbraucher gern hätten. Aber mit ein paar Vorkenntnissen und der Möglichkeit sich im Internet zu erkundigen, finden Sie schnell heraus, welches der Blätter ein Informationsblatt ist. Wichtig ist dabei immer, dass Sie die Informationen in dem Blatt verstehen und mit ihnen umgehen können, denn nur so finden Sie sich im Dschungel der Finanzprodukte zurecht.

Beispiel:

  • Bei den offenen Investmentfonds (Aktien-, Renten-, oder Mischfonds) heißt das Produktinformationsblatt KID (Key Information Document) oder WAI (Wesentliche Anlegerinformationen)-
  • Bei den Nachrangdarlehen (Immobilienfirmen), Direktinvestments (Schiffscontainer) oder Genussrechten heißt das Produktinformationsblatt VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt)
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Mehr Durchsicht durch das zukünftige Basisinformationsblatt

Bei allen Finanzprodukten wird in Zukunft mehr Durchsichtigkeit möglich sein, denn es gibt eine Neuregelung des Aufsichtsrechts bei Geldanlagen.

Es wird ein standardisiertes Basis-Informationsblatt eingeführt, das eine EU-weite Gültigkeit haben wird. Aber nicht alle Geldanlagen sind betroffen, denn nur die „verpackten Waren“ sind betroffen und dazu gehören Zertifikate oder fondgebundene Versicherungen. Alle anderen Produkte sind weiterhin mit den schwer verständlichen Informationsblättern versehen und hoffentlich kommt es auch hier noch zu einer Änderung, denn im Grunde sollten alle Geldanlagen einfacher zu verstehen sein. Das ist aber nur mit Hilfe einer verständlichen Information möglich und diese muss der Gesetzgeber vorgeben.

Knapp und informativ – das sind die Schlachtwörter für das neue Basis-Informationsblatt. Das Dokument darf im Höchstfall aus drei DIN A4-Seiten bestehen und muss klar zu verstehen sein. Dadurch verstehen auch Laien, um welche Produkte es geht und welche Risiken entstehen. Enthalten sind alle Kosten rund um die einzelnen Produkte, aber auch die Auswirkungen der Kosten auf den Ertrag. Einfach erklärt, es sind alle Informationen enthalten, die Sie brauchen. Dazu gehört nicht nur für welches Produkt Sie sich entschieden haben, sondern auch die möglichen Gewinne, die Zeitspanne und auch die möglichen Verluste. Der Verbraucher muss sich nicht überraschen lassen, wenn alle wichtigen Informationen enthalten sind und kann sich in aller Ruhe für oder gegen das Produkt entscheiden. Die Entscheidung ist nicht zeitgebunden, denn eine gute Finanzentscheidung wird nicht in Minuten getroffen, sondern braucht seine Zeit.

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Hilfe zur Anlagenentscheidung mit dem neuen Blatt

Die Informationsblätter dienen als zusätzliche Quelle für Informationen im Bereich der Finanzprodukte.  

Aber Sie fällen eine Anlagenentscheidung nicht allein aufgrund dieses Informationsblattes, sondern informieren Sie umfassend. Das bedeutet, dass Sie sich nicht nur auf das Blatt verlassen, sondern auch andere Quellen nutzen. Dazu gehört das Internet, aber auch ein unabhängiger Finanzberater. Mittlerweile gibt es zahlreiche Berater und diese haben sich auf die Erklärung von Finanzprodukten spezialisiert. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, dass sie den Verbrauchern die Produkte verständlich erklären, um ihnen bessere Chancen zu ermöglichen. Ihnen wird bei der Anlagenentscheidung unter anderem helfen:

  • Produktinformationen gut durchzulesen und mit alternativen Produkten zu vergleichen
  • mehrere Meinungen einzuholen
  • sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen, nur um eine Entscheidung zu treffen
  • zum Beratungsgespräch im besten Fall einen Zeugen mitzunehmen
  • das Protokoll zur Beratung gründlich zu lesen und unzutreffende Informationen sofort schriftlich zu bemängeln
  • das Angebot gegebenenfalls von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen (Berater der Verbraucherzentrale)
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Versicherungen und das Produktinformationsblatt

Das Informationsblatt gibt es bei Versicherungen schon deutlich länger und nach dem §4 der VVG-Informationspflichtverordnung bekommt jeder Versicherte von der Versicherung ein Produktinformationsblatt ausgehändigt.

Diese Regelung gilt schon seit dem 1. Juli 2008 und besagt, dass das Informationsblatt vor dem Vertragsabschluss übergeben wird. Eine Übergabe nach dem Vertragsabschluss macht keinen Sinn mehr, denn dann sind Sie schon an den Vertrag gebunden. In den Produktinformationen sind die folgenden Punkte enthalten:

  • Art des Versicherungsvertrages
  • Höhe der Versicherungsprämie
  • Risiken
  • Leistungsausschlüsse (wenn vorhanden)
  • Kündigungsmöglichkeiten

Telefon und Internet und das Produktinformationsblatt

Auch die Anbieter von Telekommunikationsverträgen sind verpflichtet ein Produktinformationsblatt zu gestalten und ihren Kunden zu überreichen. 

Die Angebote sind auf dem Produktinformationsblatt klar und deutlich zu lesen und vor dem Vertragsabschluss zu übergeben. In einem separaten Beitrag haben wir daher dazu alle Informationen zusammengefasst.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Produktinformationsblatt

1.Was beinhaltet das Produktinformationsblatt?

Das Produktinformationsblatt, auch unter dem Namen Beipackzettel bekannt, enthält alle Informationen über das Produkt selbst, eine Übersicht über die Ziele der Anlage und Informationen rund um das Risiko und den möglichen Gewinn. Das Dokument ist standardisiert und ersetzt die bisher eher undurchsichtigen Verkaufsprospekte.

2. Wer bekommt ein solches Informationsblatt?

Inzwischen bekommt jeder Verbraucher, der sein Geld investieren will ein solches Informationsblatt. Wichtig ist, dass der Beipackzettel immer vor dem Vertragsabschluss überreicht wird. Jeder Verbraucher hat das Recht ein Vergleich der verschiedenen Angebote durchzuführen.

3. Gibt es die Informationan auch bei Versicherungen?

Bei Versicherungen gibt es diese Art der Informationen schon deutlich länger als bei den Geldanlagen. Der Zweck ist aber derselbe, denn auch das Informationsblatt für Versicherungen beinhaltet alle Informationen rund um das Produkt.

4. Wo gibt es die Produktinformationen?

Produktinformationen verschaffen Sie sich z.B. im Internet. Oder Sie erkundigen sich selbst über die gewünschte Anlage – aber normalerweise erhalten Sie die Informationen vom Anbieter. Der Anbieter ist verpflichtet, z.B. die Informationen vor dem Abschluss eines Vertrags rauszugeben.

5. Wie lang dürfen die Produktinformationen sein?

Produktinformationen sind meist ein schwieriges Thema und aus dem Grund hat der Gesetzgeber inzwischen vorgesehen, dass sie nur eine bestimmte Länge haben dürfen. Die Länge ist auch höchstens drei DIN A4-Seiten festgelegt und in diesen Seiten müssen alle wichtigen Informationen enthalten sein.

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Fazit

Das Thema Geldanlage ist schwer und meist auch sehr trocken. Es gibt zwar immerhin unzählige Informationen rund um die einzelnen Produkte, aber das Verständnis ist meist nicht vorhanden. Verbraucher steigen durch die verschiedenen Angebote kaum durch, denn sie sind z.B. unverständlich erklärt. Aber damit soll jetzt endlich Schluss sein. Der Gesetzgeber sieht daher ein dreiseitiges Dokument vor, das die bisherigen Informationsblätter ersetzen wird. Es handelt sich dabei um drei Seiten mit allen wichtigen Informationen rund um das Produkt. Dessen Zweck ist es, dass Sie das Produkt verstehen und z.B. mit ähnlichen Produkten vergleichen können.

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