Der Beitrag E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller, damit Sie im Straßenverkehr nutzbar sind erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Es wird immer voller auf den deutschen Radwegen, denn seit dem 15 Juni 2019 gibt es die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung. Die E-Scooter werden auch als Tretroller mit Elektromotor bezeichnet und punkten in erster Linie mit ihrer kompakten Größe. Dazu kommt, dass Sie sehr leise sind, wendig, leicht zu transportieren und abgasfrei fahren.
Seit der Einführung der neuen Fahrzeugklasse Elektrokleinstfahrzeuge, gibt es viele Neuerungen und somit viele Unsicherheiten zum Thema E-Scooter. Wir befassen uns mit den grundlegenden Voraussetzungen, die der Nutzer des E-Rollers erfüllen muss. Die Elektrokleinstfahrzeuge, wie
Zum Stadtbild gehören die elektrisch angetriebenen City-Roller heute vor allen Dingen in Skandinavien, Israel und Frankreich, aber seit Juni 2019 sind die kleinen flotten Flitzer auch in Deutschland erlaubt.
Sie lassen sich überwiegend über den Leihservice nutzen und ergänzen den öffentlichen Nahverkehr, denn sie bieten eine umweltfreundliche Alternative zum Auto.
Die wichtigsten Fragen und die passenden Antworten rund um die kleinen, flotten E-Tretroller finden Sie hier.
Die Definition von Elektrokleinstfahrzeugen ist in der entsprechenden Verordnung zu finden und besagt, dass es sich um Fahrzeuge mit einem elektrischen Antriebsmotor handelt, die bis zu 20 km/h fahren dürfen. Zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen:
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat eine Empfehlung ausgesprochen, so dass in der jetzigen Verordnung nur Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange vorhanden sind. E-Skateboards, E-Wheels und Hoverboards zählen also im Grunde nicht dazu. Nach Beschluss des Bundesrates wird die Verordnung auch so bleiben.
Fahrzeuge mit einem Elektromotor gelten im Grunde als Kraftfahrzeug und somit unterliegen die E-Tretroller auch einigen Regelungen:
Sie können alle geplanten Anforderungen in der „Verordnung für die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ nachlesen, denn diese Vorschriften gelten seit dem 15. Juni. Allerdings musste das Verkehrsministerium noch ein paar Änderungen vornehmen und erst danach durften die E-Tretroller fahren. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie die E-Scooter nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Außerdem muss der Fahrer ein Mindestalter von 14 Jahren aufweisen.
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Mit dieser neuen Fahrzeugkategorie mussten auch neue Verhaltensregeln geschaffen werden. Folgende Frage wollen wir in unserem Artikel beantworten: Dürfen wir zu zweit auf einem E-Scooter
Viele gekauften E-Scooter entsprechen den Anforderungen der Verordnung nicht und haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis. Im Grunde bedeutet es, dass sie nicht legal gefahren werden dürfen und aus dem Grund sollten Sie beim Kauf unbedingt darauf achten, dass die ABE-Kennzeichnung vorliegt.
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können die Hersteller der Modelle die ABE-Kennzeichnung beantragen.
Können Sie im Winter bei Schnee und Eis mit dem E-Scooter fahren?. Gibt es für diese neue Fahrzeugklasse eigentlich eine Winterreifen-Pflicht oder sind die Roller im Winter gar verboten? Werden die E-Roller weiterhin so präsent
Zunächst schauen Sie darauf, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, denn ansonsten dürfen Sie das Gefährt nur auf Privatgelände fahren. Beim Kraftfahrt-Bundesamt können die Hersteller für die einzelnen Modelle die Erlaubnis beantragen.
Zudem achten Sie auf:
Sie erkennen am Typenschild, ob der E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Damit der E-Scooter ein solches Typenschild bekommt, muss das Fahrzeug vom Kraftfahrzeugbundesamt überprüft werden. Wenn das Schild nicht vorhanden ist, dann dürfen Sie den E-Scooter auch nicht im Straßenverkehr nutzen. Im Prinzip bedeutet das Schild, dass der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und alle Anforderungen der Verordnung erfüllt.
Die E-Scooter mit Zulassung für die deutschen Straßen dürfen eine maximale Wattleistung von 500 aufweisen. Wenn Ihr Fahrzeug mehr Leistung hat, dann wird es nicht zugelassen. Für normale Stadtfahrten reichen in der Regel aber schon Roller mit einer 250 Wattleistung aus.
Wenn der E-Tretroller eine ABE hat, dann kann er eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Das bedeutet, ein E-Tretroller für den deutschen Straßenverkehr kann höchstens 20 km/h fahren, denn mehr sind in Deutschland nicht erlaubt.
Die E-Scooter unterliegen der Lichtzeichenregelung und das bedeutet, dass sie an der Vorder- und der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein müssen. Umgehen Sie mögliche Bußgelder, indem Sie die Überprüfung selber machen.
Austauschbare Batterien sind sehr sinnvoll, denn einen kaputten Akku müssen Sie entsorgen und auch der Umwelt zuliebe sind die austauschbaren Batterien eine gute Idee. Allerdings sind sie nur bei einigen Modellen vorhanden. Wichtig ist, dass Sie sich über die Lebensdauer bei den Batterien erkundigen. Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber in Bezug auf Batterien und Akkus rausgegeben. Dort finden Sie Informationen, wie Sie die Lebensdauer Ihrer Akkus verlängern können.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Daten die Verleiher von E-Scootern erfassen und verarbeiten? Die Informationen gehen scheinbar weit über Ihre Stammdaten samt Zahlungsinformationen hinaus. Angeblich sind die Daten sogar geeignet um Bewegungsprofile zu
Sie erreichen mit dem E-Scooter ungefähr die gleichen Geschwindigkeiten wie mit einem Fahrrad und da Sie auch beim Fahrrad keinen Helm tragen müssen, brauchen Sie auch für den E-Scooter keinen Helm. Allerdings ist die Empfehlung der Experten, dass Sie am Straßenverkehr zur eigenen Sicherheit einen Helm tragen sollten.
Sie brauchen eine gültige Versicherungsplakette, wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen wollen, denn das steht in der Verordnung für die Fahrzeugklassen der Elektrokleinstfahrzeuge. Diese Regelung gilt für alle Elektroroller, die mindestens 6 km/h Stunde fahren. Allerdings ist eine Versicherung nur möglich, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, so dass Sie darauf achten sollten.
Alle Besitzer eines E-Scooter müssen eine Versicherung abschließen, damit Sie bei einem Unfall abgesichert sind. Sie erhalten von der Versicherung eine Versicherungsplakette und diese müssen Sie am Tretroller anbringen. Nur mit der Plakette können Sie nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben.
Die Plakette hat eine Gültigkeit von einem Jahr und wird somit auch für ein Jahr bezahlt. Sie muss gut sichtbar auf der Rückseite des Scooters angebracht werden und dazu bietet sich der Bereich unter der Schlussleuchte an.
Seit der Zulassung im Herbst 2019 hat das Angebot an E-Scootern (auch E-Roller) deutlich zugenommen. Doch worauf sollten Sie beim Kauf achten und welches ist das beste Modell? Der ADAC hat neun Modelle getestet. E-Scooter
In Deutschland hatten die E-Scooter lange keine Straßenzulassen und durften demnach auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. In Deutschland war die Nutzung des Straßenverkehrs nur für Fahrzeuge in der Mobilitätshilfenverordnung möglich und darunter fallen die E-Scooter nicht.
Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird nun auch den E-Tretrollern die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht. Allerdings nur, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vorhanden ist. E-Scooter dürfen nur auf Privatgelände fahren, wenn keine Erlaubnis vorhanden ist.
E-Scooter sind nicht nur in den Großstädten zum Ausleihen ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Mittlerweile finden Sie die Elektrokleinstfahrzeuge auch bei Ihrem Discounter um die Ecke im Angebot. Doch können Sie das Gefährt einfach so kaufen und
Bei den E-Scooter gelten ähnliche Regelungen wie bei einem Fahrrad. Sie dürfen mit dem E-Tretroller auf Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Sind keine diese Wege vorhanden, dann dürfen Sie die Straße nutzen.
Allerdings gibt es die Voraussetzung, dass der Elektro-Roller höchstens 20 km/h fahren darf. Zudem müssen Sie ein Mindestalter von 14 Jahren haben, um einen E-Scooter fahren zu können.
Sie brauchen für die Nutzung des E-Rollers keinen Führerschein, denn laut der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr dürfen die Gefährte nur höchstens 20 km in der Stunde fahren.
So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus. Die Nutzung
FAQs zum Thema E-Scooter
Mittlerweile gibt es sogar schon einige Modelle im Bereich der E-Scooter, die von 12-jährigen gefahren werden dürfen.
Sie dürfen den E-Scooter in der Regel nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder ähnlichen Wegen fahren. Das Fahren auf der Straße ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn kein entsprechender Weg vorhanden ist.
Ja, denn durch die Nutzung von E-Scooter bleibt das Fahrzeug stehen und die Luft wird nicht verpestet. Somit ist der E-Scooter gerade in den Großstädten eine gute Alternative.
Die Nutzung eines E-Rollers hat noch weitere Vorteile, darunter fällt die lästige Parkplatzsuche mit dem Auto weg. Zudem brauchen Sie kein teuren Sprit mehr kaufen und die Steuerlast fällt ebenfalls weg, wenn Sie kein Auto mehr angemeldet haben. Außerdem stehen Sie wenig im Stau und kommen somit entspannter zur Arbeit.
Natürlich, denn auf dem Land sind die Wege weiter und somit müssen Sie mehr Fußwege unternehmen, wenn Sie keinen E-Roller nutzen.
E-Scooter sind eine beliebte Alternative zu den Nahverkehrsmitteln. Doch was ist, wenn Sie eine größere Strecke überwinden und dabei Bus oder Bahn benutzen möchten? Dürfen Sie den E-Scooter im Zug oder Bus mitnehmen und kostet
In den letzten Jahren sind die E-Roller immer mehr auf den Straßen zu erkennen. Gerade in Großstädten sind sie zu einem beliebten Fortbewegungsmittel geworden und mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis lassen sie sich sogar im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Tun Sie der Umwelt was Gutes und nutzen Sie auch alle anderen Vorteile der E-Scooter, in dem Sie auf das Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr umsteigen.
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Die Elektrokleinstfahrzeuge, wie die Fahrzeugklasse der E-Scooter im Beamtendeutsch heißt, wurde im Juni 2019 für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr freigegeben. Mit der Einführung mussten neue Regelungen getroffen werden. Seither wurden viele Tips und Anleitungen zum Thema E-Scooter veröffentlicht.
Wir stellen immer wieder fest, dass einige Ratgeber oder Tipps einfach falsch sind. So haben wir bereits eine falsche Anleitung richtig gestellt und Ihnen erklärt, wie Sie mit dem E-Scooter richtig blinken. Wir haben auch das Thema Promillegrenze bei der Nutzung der E-Scooter beleuchtet. Aber es gibt noch viele Fragen zum Thema Nutzung eines E-Scooter.
Die meisten Regelungen zum Thema E-Scooter finden wir in der dafür geschaffenen Verordnung, der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Hier sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines E-Scooter geregelt. Doch leider werden Sie immer wieder Ratgeber finden, die falsch berichten und Ihnen falsche Informationen liefern. Im § 3 eKFV ist das Alter klar und ohne Missverständnisse geregelt:
Berechtigung zum Führen
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wer also 14 Jahre alt ist, darf mit dem E-Scooter fahren. Ob Sie Ihr Kind schon in diesem Alter im Großstadtjungel alleine fahren lassen, müssen Sie als Eltern entscheiden.
Beim E-Scooter gelten im Bezug auf eine mögliche Helmpflicht die gleichen Vorschriften wie für einen Radfahrer. Sie müssen während der Fahrt mit dem E-Scooter keinen Helm tragen. Allerdings sollten Sie sich klar machen, dass Sie mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h unterwegs sind. Ein Helm reduziert das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall um ein vielfaches.
Um einen E-Scooter im Sinne der eKFV im öffentlichen Straßenverkehr zu führen ist keinerlei Erlaubnis erforderlich. Bei der Fahrerlaubnisfreiheit kommt es aber immer darauf an, dass der Roller die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Hat der E-Scooter beispielsweise eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, wird die Fahrt erlaubnispflichtig. Unter Umständen kann es zu einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen.
Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Wollen Sie mit dem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren, müssen Sie sicherstellen, dass der Roller versichert ist. Auch wenn Sie den E-Scooter nur mieten, müssen Sie sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass ein augenscheinlich gültiges Versicherungskennzeichen am Roller vorhanden ist. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am letzten Februartag des kommenden Jahres. Anhand der Farbe und der aufgedruckten Jahreszahl können Sie die Gültigkeit. erkennen.
Die Polizei Oberpfalz hat im sozialen Netzwerk Facebook die für Fahrer eines E-Rollers geltenden Regeln und Voraussetzungen in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst. Bevor Sie los rollern, sollten Sie sich mit nachfolgenden Punkten beschäftigt haben:
Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie schon einmal mit einem solchen Flitzer gefahren? Haben Sie weitere Fragen, die wir noch nicht beantwortet haben? Schreiben Sie einen Kommentar unter dem Artikel zu Ihren Erfahrungen mit den neuen Kraftfahrzeugen. Diskutieren Sei mit anderen Lesern über dieses Thema.
In unserer Übersicht finden Sie weitere Tipps und Ratgeber zum Thema E-Scooter.
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Nach der Einführung der neuen Fahrzeugklasse, der Elektrokleinstfahrzeuge (umgangssprachlich auch E-Roller), gab es bei der Nutzung einige Missverständnisse und viel Unwissenheit durch die Nutzer. Wissen Sie zum Beispiel, wie Sie richtig blinken beim Fahren mit den E-Rollern? Außerdem hat sich im Laufe der Einführung der neuen Fahrzeuge die Frage gestellt, ob man diese auch zu zweit nutzen kann. Wir haben in einem weiteren Ratgeber erklärt, was Sie vor dem Kauf eines eigenen E-Rollers beachten müssen. Diese gibt es mittlerweile in vielen Discountern als Mitnahme-Produkt.
Der Winter ist eine Jahreszeit, bei der neue Probleme auf die Fahrer eines E-Scooter zukommen können. Bei schönem Wetter kann jeder fahren. Aber was ist, wenn die Straßen und Wege schneebedeckt und glatt sind? Der nächste Winter nach der Einführung der E-Scooter steht vor der Tür und somit auch weitere Erfahrungen mit dem Gefährt bei schlechten Witterungs- und Straßenverhältnissen.
So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus. Die Nutzung
Bricht die kalte Jahreszeit an, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf schlechte Straßen- und Witterungsbedingungen einstellen. Ab einem bestimmten Punkt verlangt der Gesetzgeber, dass Kraftfahrzeuge mit den sogenannten M+S Reifen ausgerüstet werden. Aber müssen tatsächlich alle Kraftfahrzeuge Winterreifen haben? Bei so vielen Fragen genügt auch hier der Blick in das Gesetz. Der Paragraph zwei der StVO regelt dies. Hier steht eindeutig geschrieben, dass alle Kraftfahrzeuge mit entsprechenden Reifen ausgerüstet sein müssen, wenn sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte am Straßenverkehr teilnehmen müssen.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Unter diese fallen auch die einspurigen Kraftfahrzeuge. Damit sind zum Beispiel Mofas, Mopeds, Motorräder und auch die E-Scooter gemeint. Also gibt es hier eine ganz klare Antwort. Nein, E-Scooter brauchen keine Winterreifen.
Auch für die Firmen, die E-Scooter verleihen, ist es die erste Winter-Saison in Deutschland. Einige Anbieter haben bereits in anderen Ländern mit dem Winterbetrieb Erfahrungen sammeln könnten. Für andere ist es absolutes Neuland.
Aber wie bereiten sich die Firmen nun auf den Winter vor? Bei unseren Recherchen haben wir erfahren, dass die Verleiher ihre E-Scooter auch in der Winterzeit anbieten werden. Die meisten Firmen machen dies aber vom Wetter abhängig. Und das ist auch gut so. Zu groß ist die Gefahr, bei Schnee oder Eis zu stürzen. Aus diesem Grund haben mehrere Anbieter angekündigt, ihre E-Scooter bei bestimmten Witterungsverhältnissen für den Verleih zu sperren. Sie müssen demnach mit einem eingeschränkten Angebot in der Winterzeit rechnen.
Laut spiegel.de setzen manche Anbieter auf andere Roller. So hat sich der Anbieter Tier für den Winter mit neuen Rollern gerüstet. Diese speziellen E-Scooter für die kalte Jahreszeit sollen mit größeren Reifen, einem Hinterradantrieb und ein kräftigeres Frontlicht ausgestattet sein.
Auch die Technik in den E-Scootern wird von der kalten Jahreszeit beeinflusst. Erfahrungsgemäß hält ein Akku bei niedrigen Temperaturen nicht so lange, wie bei warmem Wetter. Damit wird der Wartungsaufwand höher und deshalb werden voraussichtlich in der kalten Jahreszeit weniger Fahrzeuge zum Verleih zur Verfügung stehen.
Die Fahrt auf einem E-Scooter ist nicht ganz ungefährlich. Gerade die ungeübten Fahrer sollten bei den ersten Fahrten besondere Vorsicht walten lassen. Kommt nun noch schlechtes Wetter hinzu, wird es besonders gefährlich. Die kleinen Räder der E-Scooter sind besonders anfällig für Straßenschäden, Kanten oder Straßenbahnschienen. Hier kann es schnell zu Stürzen kommen. Im Winter kommen dann noch Schnee, Eis und auch das Streugut hinzu. Die kleinen Steinchen können gerade beim Bremsen schnell zum Unfallrisiko werden.
Einige Anbieter haben angekündigt, ihre E-Scooter bei schlechtem Wetter abzuschalten. Das bedeutet aber auch – scheint die Sonne, werden die E-Scooter verfügbar sein. Der Schnee und das Eis sind dann aber nicht plötzlich verschwunden. Fahren Sie also besonders vorsichtig und vorausschauend. Sie wissen nicht, wie die Bremswirkung der E-Scooter durch sinkende Temperaturen beeinflusst wird.
Außerdem sollten Sie auf funktionierendes Licht achten. Bekanntlich wird es im Winter zeitiger dunkel. Damit Sie im Straßenverkehr gesehen werden, sollten sowohl das Vorder- als auch das Rücklicht funktionieren.
Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann gibt es noch die Wenigfahrer, die im Winter die Sommerreifen
An dieser Stelle sind Sie gefragt. Schildern Sie uns und den anderen Lesern Ihre Erfahrungen mit den E-Scootern. Vielleicht haben Sie aber auch Fragen, die wir oder unsere Leser beantworten können. Nutzen Sie dafür gern die Kommentare unter diesem Beitrag.
Nicht nur im Winter gilt, dass Sie als Fahrer eines E-Roller wissen wollten, welche Voraussetzungen der Fahrer erfüllen muss. Dazu gehört auch, dass Sie die Promillegrenze für Fahrer von E-Roller kennen sollten.
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]]>Der Beitrag E-Scooter und Datenschutz: Welche Daten erfassen die Verleiher der E-Scooter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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E-Scooter sind der neueste Hype im Großstadtverkehr. Besonders Jugendliche lassen sich keine Gelegenheit entgehen, um zwischendurch mit den elektrischen Rollern eine Runde zu drehen oder in der Mittagspause zum Imbiss zu kutschieren. Dabei mangelt es oft an ausreichndem Wissen. So wissen viele Nutzer nicht wie man mit dem E-Roller richtig blinkt und welche Vorraussetzungen der Fahrer oder die Fahrerin erfüllen muss. Zudem speichern die Anbieter von E-Scootern offenbar mehr Daten, als den meisten Kunden lieb sein kann.
Für das Ausleihen per App werden jede Menge Daten abgefragt und Datenschützer sind bereits alarmiert. Denn die Verleiher versäumen es, die Informationen ausreichend zu verschlüsseln, obwohl dies technisch einfach durchführbar wäre.
Vielen Nutzern der E-Roller fällt auf den ersten Blick gar nicht auf, dass der Verleih nicht ganz unproblematisch ist. Schließlich gibt es einige Hürden, doch die trendige Zielgruppe für die E-Scooter stört das kaum. Alles beginnt bereits damit, dass Fahrer eines E-Rollers als Zugangsvoraussetzung ein Smartphone samt der entsprechenden App des Verleihers benötigen. In den wenigsten Fällen werden die Nutzer die Berechtigungen der App prüfen, denn diese ist ja nur Mittel zum Zweck. Und in der App werden jede Menge personenbezogene Daten gesammelt, dazu gehören beispielsweise:
Auch Sharing ist in letzter Zeit immer mehr aufgekommen. Die Anbieter solcher Mietverträge, sei es für Carsharing oder Ferienunterkünfte, speichern dabei ebenfalls umfangreiche Informationen über ihre Kunden. So können sie besser personenbezogen werben oder generieren Datenmaterial, dass sie anschließend verkaufen können. Die Sharing-Anbieter „wollen Profile erstellen, damit sie Zugang zum Datenmarkt haben“, so Thorsten Strufe von der TU Dresden in einem Interview mit der Funke Mediengruppe.
Sehen und gesehen werden, ist im Straßenverkehr ein Grundsatz, der auf alle Verkehrsteilnehmer zutrifft. Unzureichende oder fehlende Erkennbarkeit ist sehr häufig die Ursache schwerer Unfälle. LKW-Fahrer melden sich immer wieder wirkungsvoll via Internet zu Wort.
Die abgefragten Kontaktdaten und Kontonummern sind eben nicht nur für den Verleiher wichtig bei der Abwicklung der Verträge, sondern sie sind auch für andere Unternehmen interessant. Die Redakteure der Funke-Gruppe starteten deshalb kürzlich eine Umfrage bei E-Scooter-Verleihern, die aber eifrig beteuerten, die Daten nicht weiter zu verwenden. Circ in Berlin antwortete: „Um es klar zu sagen, Circ verkauft keine Daten“. Und Julian Blessin vom E-Scooter-Verleiher Tier ergänzt: „Der Schutz von Nutzerdaten hat für uns oberste Priorität“.
Johannes Kaspar, der „Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“, zeigt sich hingegen besorgt und widerspricht den Verleihern von E-Scootern. Auch er kritisiert die Sammelwut einiger Unternehmen. Und er beklagt, den Nutzern sei meist gar nicht bewusst, „welche Daten zu welchen Zwecken von den jeweiligen Anbietern erhoben und genutzt werden“. Denn immerhin fallen nicht nur Adress- und Kontodaten an. Die Unternehmen speichern auch Standortdaten, und so lassen sich leicht Bewegungsprofile der Nutzer erstellen. Und diese Daten sind nicht nur für den Verleiher interessant, sondern auch für ihre Geschäftspartner, für lokale Anbieter und für die Werbung.
Nutzen Sie E-Roller oder andere Sharing-Dienste und haben Sie sich schon einmal über das Thema Datenschutz Gedanken gemacht? Oder sehen Sie das entspannt und machen sich über die Sammlung der Daten weniger Sorgen? Über die Kommentare unterhalb des Artikels können Sie mit uns darüber diskutieren.
Der Beitrag E-Scooter und Datenschutz: Welche Daten erfassen die Verleiher der E-Scooter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Der E-Scooter hat im Straßenverkehr Einzug gehalten. Mit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge kommen viele Neuerungen. Neue Verordnungen mussten geschaffen werden und auch neue Geschäftsideen wurden umgesetzt. In vielen Großstädten boomt das Geschäft mit dem Verleih der E-Scooter. Wie Sie ein solches Fahrzeug mieten, ist recht einfach und in der App des Vermieters leicht erklärt.
Viele Menschen machen sich vor der ersten Benutzung keine Gedanken, wie sie sich richtig verhalten müssen, wenn Sie mit dem E-Scooter unterwegs sind. Hier gibt es einiges zu beachten. Wenn Sie sich im Internet schlau machen, werden Sie zu diesem Thema einige Ratgeber finden. Allerdings müssen Sie aufpassen, wem Sie hier Glauben schenken können. Nicht alle Hinweise sind auch korrekt. So haben wir bereits eine falsche Anleitung richtig gestellt und Ihnen erklärt, wie Sie mit dem E-Scooter richtig blinken.
Alles was mit der Benutzung des E-Scooter zu tun hat, wurde in einer Verordnung geregelt. Diese nennt sich Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV oder wie es im Volksmund genannt wird, das E-Scooter-Gesetz. Hier steht auch ganz klar geschrieben, wie Sie den Roller nutzen dürfen. Leider sind nicht alle Gesetzestexte für Jedermann so klar, dass alle genau wissen, was damit gemeint ist. Der § 8 eKFV ist so ein Fall.
§ 8 Personenbeförderung und Anhängerbetrieb
Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
Aus dem Beamtendeutsch übersetzt bedeutet das – NEIN, Sie dürfen nicht zu zweit auf dem E-Scooter fahren und auch keinen Anhänger an den Roller hängen. Gründe für den Einzelbetrieb gibt es viele. Ihr Mitfahrer kann sich zum Beispiel nirgends richtig festhalten. Bei manchen E-Scooter Modellen gibt es eine Bremse am Hinterrad, die Sie mit Ihrem Fuß betätigen müssen. Steht jemand hinter Ihnen, kommen Sie nicht an die Bremse. Nur bei Betätigung beider Bremsen, können Sie sicher und gefahrlos anhalten.
Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie schon einmal mit einem solchen Flitzer gefahren? Schreiben Sie einen Kommentar unter dem Artikel zu Ihren Erfahrungen mit den neuen Kraftfahrzeugen. Diskutieren Sei mit anderen Lesern über dieses Thema.
In unserer Übersicht finden Sie weitere Tipps und Ratgeber zum Thema E-Scooter.
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]]>Der Beitrag Gefährlicher Trend: E-Scooter gefahren und Führerschein entzogen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Nutzung eines E-Scooters ist heute denkbar einfach. Schließlich stehen die Roller mit Elektroantrieb in vielen Großstädten an fast jeder Straßenecke und laden zu einer Spritztour ein. Auch Discounter haben den E-Scooter-Trend erkannt und bieten die Roller in einem praktischen Karton zum Mitnehmen an. Doch wir haben bereits darauf hingewiesen, was Sie vor dem Kauf eines E-Rollers beachten müssen, damit Sie ungetrübten Fahrspaß genießen können.
Wer abends feiern geht, lässt das Auto in der Großstadt vernünftigerweise zuhause. Das hat gleich mehrere Vorteile. Einerseits entfällt die Parkplatzsuche und andererseits kann man etwas trinken. Und wenn es dann spät Abends wieder heim geht, steht plötzlich sehr einladend ein E-Scooter in der Nähe der Kneipentür. Viele Nutzer werden schwach und nehmen die Einladung an. Doch auch wer heim rollert, muss sich an bestimmte Regeln halten. Letztlich gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrzeugführer. Das vergessen viele Rollerfahrer und setzen so ihren Führerschein aufs Spiel.
In München ist die Anzahl der vorläufig entzogenen Führerscheine von 2018 auf 2019 um 57 Prozent angestiegen, berichtet Sat1 Bayern. Dafür Verantwortlich sind zum Großteil die Fahrer von E-Scootern. Nachfolgend fassen wir noch einmal zusammen, welche Regeln Sie als Fahrer eines E-Rollers kennen sollten.
Immer Häufiger wird die Forderung nach einem generellen Verbot der E-Scooter laut. Das forderte zuletzt der Chef der Kassenärzte. In einigen Städten gibt es zumindest Verbotszonen für E-Roller und in Mailand wurde nach einem schweren Unfall ein Verbot angeordnet.
Lesen Sie in einem weiteren Artikel, warum ein Facebook-Post mit einem schweren Unfall die Netzgemeinde spaltet. Auch dabei geht es um ein Zweirad.
Übrigens: Wussten Sie, dass man im Internet auch einen Führerschein kaufen kann, ohne eine Prüfung zu absolvieren. Wir erklären, warum das keine gute Idee ist.
Der Beitrag Gefährlicher Trend: E-Scooter gefahren und Führerschein entzogen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag ADAC testet E-Scooter: Unterschiede in Qualität und Reichweite erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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E-Scooter als Alternative zum Auto? Keine schlechte Idee. Doch was gibt es da alles zu beachten. In unserer Übersicht zum Thema E-Scooter können Sie sich beispielsweise über die Promillegrenze, eine Winterreifenpflicht und die Voraussetzungen zum Fahren eines E-Rollers belesen. Fakt ist, dass Sie vor der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ein paar Proberunden drehen sollten, damit Sie sicher auf dem Gefährt stehen.
Doch welchen E-Roller sollten Sie sich nun kaufen? Diese Frage beschäftigt die meisten Neulinge. Da locken Discounter mit Billigangeboten. Doch nicht immer ist billig auch gut. Deswegen hat der ADAC neun E-Scooter-Modelle genauer unter die Lupe genommen und auf Herz und Nieren getestet. So wurden unter anderem Reichweite, Bremsweg und Qualität der Verarbeitung untersucht. Die getesteten E-Scooter liegen in einem Preissegment von 279 bis 1849 Euro.
In dem Test der neun E-Scooter konnten nur drei Modell mit einem Testergebnis von „Gut“ überzeugen. Dabei kam der Segway-Ninebot Max G30 D mit einer Note von 2,2 noch am besten weg. Mit Anschaffungskosten um die 800 Euro, guten Fahreigenschaften, einem außergewöhnlich starkem Antrieb und einer Reichweite von 46,2 Kilometern wurde das Modell zum Testsieger. Am Testergebnis „sehr gut“ ist der Segway-Ninebot wegen seiner großen Abmessungen, dem relativ hohem Gewicht und nur befriedigenden Bremseigenschaften vorbei geschrammt.
Auf den weiteren Plätzen folgen der Velix E-Klick 20 E (Note 2,4) und der SO Flow SO 6 mit der Note 2,5. Dabei bezeichnet der ADAC den Velix E-Klick als „Alleskönner“ . Der SO Flow SO 6 ist mit 704 Euro der Preis-Leistungs-Sieger laut ADAC.
Im Test wurde zudem deutlich, dass die Angaben der Reichweite auf der Verpackung deutlich von den Testergebnissen abgewichen sind. Nur der Maginon erfüllte mit 12,2 Kilometern die angegebene Reichweite von 8 bis 12 Kilometer. Alle anderen Roller lagen unter der Werksangabe. Dennoch konnte der Ninebot sich mit 46 Kilometern als Spitzenreiter in Sachen Reichweite durchsetzen.
Der ADAC hat die E-Scooter zum Zeitpunkt des Test anonym beschafft. Händler und Hersteller wussten somit nicht, dass ein Tester kommt. Neben der Beurteilung von Handhabung, Komfort und allgemeinen Fahreigenschaften wurde auch besonders auf die Fahrsicherheit geachtet.
Doch hier verzeichnet der ADAC einen negativen Trend. Die Modelle mit den „Kampfpreisen“ haben am häufigsten Probleme mit der Sicherheit. So haben sich die Bremswege im Vergleich zum letzten Test deutlich verlängert. Sparen die Hersteller hier auf Kosten der Sicherheit der Verbraucher?
Im übrigen sollten Sie eine gute Körperbeherrschung und Balance besitzen, um mit den E-Scootern auf der Straße zu fahren. Und auch wenn es derzeit noch keine Ausrüstungspflicht für Blinker gibt, empfiehlt der ADAC die Blinker serienmäßig zu verbauen. Denn beim Abbiegen mit Handzeichen besteht erhöhte Sturzgefahr.
Wir haben für Sie in einem weiteren Artikel zusammengefasst, was Sie beim Kauf eine E-Scooters beachten sollten.
In den Kommentaren unterhalb des Artikels benötigen wir Ihre Meinung und Ihre Erfahrung. Würden Sie sich einen E-Scooter kaufen oder haben Sie das bereits getan? Wir zufrieden sind Sie als Fahrer eines E-Scooters und was muss sich Ihrer Meinung nach in Sachen E-Roller dringend ändern?
Der Beitrag ADAC testet E-Scooter: Unterschiede in Qualität und Reichweite erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Ihr spielt mit eurem Leben: Facebook-Post mit Unfallfoto spaltet die Netzgemeinde erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Gerade in den Großstädten gibt es viel Feindschaft unter den Radfahrern und Kraftfahrzeugführern. Und dann sind da noch die LKWs, die von vielen Verkehrsteilnehmern als „Störend“ empfunden werden. Verkehrsteilnehmer bezeichnen sich gegenseitig gern als rücksichtslose Rowdies und beklagen sich über die Verhaltensweisen des anderen. Auch in den sozialen Medien wird dieses Thema heiß diskutiert. Das beweist auch ein Post auf Facebook, der seit mehreren Monaten viel Zuspruch erhält. Darin wird die schlechte Sichtbarkeit von Radfahrern angeprangert.
In dem Facebook-Post ist ein Unfallfoto mit einem Fahrradfahrer zu sehen. Der Verfasser beschwert sich vor allem über jene Zweiradfahrer, die ohne Licht und in unangemessener Kleidung unterwegs sind. Es heißt in dem Beitrag: „… Aber wenn IHR ohne Beleuchtung und in moderne Grautöne gehüllt durch die Gegend fahrt, dann seht ihr bestimmt ganz toll und ihr seht auch toll aus, aber ich sehe euch NICHT…“ und weiter geht die Aufforderung raus: „…FAHRRADFAHRER, SORGT GEFÄLLIGST FÜR BELEUCHTUNG, WIR AUTOFAHRER TUN ES AUCH! IHR SPIELT MIT EUREM LEBEN UND UNSERER SEELE….“.
Der Grund für den Post war wohl ein Beinahe-Unfall mit einem Mädchen. Die schlecht erkennbare Radfahrerin konnte glücklicherweise unbeschadet weiterfahren. Es hatte wohl nicht viel gefehlt und es wäre zu einem tragischen Unfall gekommen. Die vielen unterschiedlichen Reaktionen auf den Beitrag zeigen, dass dieses Thema sehr umstritten ist und immer wieder heiß diskutiert wird. Es gibt keine Gruppe Verkehrsteilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer vorbildlich verhält. Deshalb sollte jeder einzelne sein Verhalten überdenken. Mit ein wenig Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme sollte es doch allen gelingen, streß- und unfallfrei durch den Straßenverkehr zu kommen.
So lautet der Text des Facebook-Posts:
Liebe Fahrradfahrer,
ich bin LKW-Fahrer. Mein Fahrzeug samt Anhänger ist rundum beleuchtet, mit vielen Außenspiegeln ausgestattet, die den toten Winkel ausleuchten sollen, und ganz neu, mit super Bremsen. Ich habe gerade mit 100% den Augen- und Fitnesstest für weitere 5 Jahre Fahrerlaubnis bestanden.
Aber wenn IHR ohne Beleuchtung und in moderne Grautöne gehüllt durch die Gegend fahrt, dann seht ihr bestimmt ganz toll und ihr seht auch toll aus, aber ich sehe euch NICHT. Ein Rennradler meinte gerade eben,der im Gegensatz zu ihm hell erleuchteten Innenstadt Slalom durch die an der Ampel wartenden Autos fahren zu müssen. Du hattest bestimmt Spaß.
Ich, der ich gerade anfahren wollte und Dich im letzten Moment sah, nicht. Ein wenig später fuhr ein junges Mädchen in Fellkapuze gehüllt direkt vor mein Auto – ohne Licht auf einem Fahrradüberweg im Dunklen. Du hattest Vorfahrt.
Die hätte ich dir gerne gewährt, hätte ich Dich nur eher im Spiegel gesehen – ein funktionierendes Licht wäre hierfür eine gute Maßnahme. Dass Du mir noch den Stinkefinger zeigen konntest, hattest Du nur meiner blitzschnellen Reaktion zu verdanken – Dein Leben hing gerade am seidenen Faden.
Ich hatte kaum eine Chance. Dann bist Du weiter. Ich auch. Ich sitze jetzt hier und zittere noch ein wenig aus, überlege, wann wohl der nächste LKW-Fahrer ein Knirschen unter dem Rad hört und ein Leben aushaucht. Ich bete dafür, dass nicht ich es bin.
FAHRRADFAHRER, SORGT GEFÄLLIGST FÜR BELEUCHTUNG, WIR AUTOFAHRER TUN ES AUCH! IHR SPIELT MIT EUREM LEBEN UND UNSERER SEELE.
Bitte gerne teilen. Wenn aufgrund dieser – meiner – Geschichte nur ein Fahrrad zusätzlich beleuchtet und dadurch ein Leben gerettet ist, dann ist viel erreicht. Danke!
Durch steigende Verkehrsteilnehmerzahlen wird es nicht einfacher, konfliktfrei durch den täglichen Straßenverkehr zu kommen. Schauen Sie sich die Unfallstatistiken der letzten Jahre an, so sinken die Zahlen der getöteten oder verletzten Verkehrsteilnehmer. Diese Zahlen könnten aber noch viel geringer ausfallen, wenn sich ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer an bestehende Regeln halten würden.
Nicht nur die motorisierten Verkehrsteilnehmer sollten sich hierbei angesprochen fühlen. Auch Fußgänger, Radfahrer oder unsere neu hinzugekommenen Nutzer der sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Gerade die Fahrer der E-Scooter sind besonders gefährdet. Sie sind sehr zügig im Straßenverkehr unterwegs, haben eine sehr schmale Silhouette und gehören erst seit kurzer Zeit zum Straßenbild. Kraftfahrzeugführer rechnen eher mit Fußgängern und Radfahrern, als mit einem E-Scooter. Gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer sollten aufrüsten und dafür sorgen, dass Sie im Straßenverkehr nicht übersehen werden.
Tagfahrlicht ist seit 2011 für neuzugelassene PKWs und seit 2012 für neue LKWs Pflicht. Diese Vorschrift ist nur eine von vielen Verordnungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, die in den letzten Jahren in Kraft getreten ist. Leider gibt es für die Fahrzeuge keine Pflicht, das Tagfahrlicht ständig zu nutzen. Hier geht es um das gesehen werden. Aber nicht nur die Führer von Kraftwagen können dafür sorgen, dass sie besser gesehen werden. Das können auch Fußgänger Radfahrer und E-Scooter-Fahrer.
Seit der Einführung der neuen Fahrzeugklasse Elektrokleinstfahrzeuge, gibt es viele Neuerungen und somit viele Unsicherheiten zum Thema E-Scooter. Wir befassen uns mit den grundlegenden Voraussetzungen, die der Nutzer des E-Rollers erfüllen muss. Die Elektrokleinstfahrzeuge, wie
Nach dem Paragraphen 17 der Straßenverkehrsordnung sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen zu nutzen. Allerdings nur dann, wenn bestimmte äußere Bedingungen erfüllt sind. Einzig und allein Krafträder müssen immer mit Abblend- oder Tagfahrlicht im Straßenverkehr bewegt werden. Eine Ausnahme sind damit auch Fußgänger. Sie müssen kein Licht benutzen, denn für sie ist keine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben.
Die äußeren Bedingungen, die zum Einschalten des Lichtes verpflichten, sind Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern. Wann man von Dämmerung spricht oder ab wann es dunkel ist, sollte jedem eigentlich klar sein. Aber ab wann spricht man von Sichtverhältnissen, die das Einschalten des Lichtes erfordern? Das müssen Sie selbst einschätzen. Und hierbei wird oft die eigene Sichtbarkeit überschätzt. Deshalb sieht man immer wieder Verkehrsteilnehmer, die frei nach dem Motto: „Ich sehe doch noch alles.“ ohne Licht fahren, obwohl es längst notwendig wäre. Hier gilt: Das Licht lieber früher, als zu spät einschalten.
Sichtbarkeit hat aber nicht nur etwas mit den Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zu tun. Wer die eigene Sicherheit im Straßenverkehr ernst nimmt, sorgt ohne gesetzliche Vorgaben für eine erhöhte Sichtbarkeit. So fahren viele Motorradfahrer mit auffälliger Kleidung oder tragen einen leuchtend gelben Schutzhelm. Dadurch sind sie viel früher erkennbar.
Die Verkehrsteilnehmer, die sich scheinbar am wenigsten Gedanken um ihre Sicherheit machen, sind Radfahrer. Oft mangelt es nicht nur an der Einsicht einen Helm zu tragen. Licht, so es überhaupt vorhanden ist, wird nicht eingeschaltet. Viele nutzen ihr Rad nicht zum Sporttreiben. Sie fahren damit zum Einkaufen, auf Arbeit oder zur Schule. Aus diesem Grund tragen die Radfahrer ihre Alltagskleidung. Diese ist oft sehr modisch und bequem. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit trägt sie in den meisten Fällen nicht bei. Im Gegenteil.
Die aus Sicherheitsaspekten unpraktische Kleidung sorgt immer wieder für gefährliche Situationen im Straßenverkehr, die immer wieder einen Unfall zur Folge haben. Verlierer sind dann meist die Radfahrer. Denn wer sich beispielsweise mit einem Lkw „anlegt“, hat schlechte Karten und zieht immer den kürzeren.
An diesem Punkt ist Ihre Meinung gefragt. Sind Sie schon einmal in eine brenzliche Situation gekommen? Was tun Sie für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr? Diskutieren Sie mit anderen Lesern über dieses Thema. Hinweis: In den Kommentaren sollten Sie auf die Netiquette achten. Beiträge, in denen der Ton unter die Gürtellinie geht, werden nicht veröffentlicht.
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Seit der Zulassung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr, gibt es viele Missverständnisse und offene Fragen rund um den Umgang mit dem E-Scooter. So hieß es in einer Pressemeldung der DPA, dass Sie den Fuß heraus strecken und somit eine akrobatische Übung auf dem Roller vorführen sollten, um zu Blinken. Wir haben auch darüber berichtet, welche Voraussetzungen ein Fahrer erfüllen muss, um den E-Scooter legal im Straßenverkehr zu führen.
Nach der Einführung der E-Scooter kommen die Fahrzeuge immer mehr in Mode und werden nicht mehr nur über das Internet verkauft. Auch die ein oder andere Handelskette bietet den E-Scooter in seinen Supermarkt Filialen zum Verkauf an. Doch es gibt vor der ersten Fahrt jede Menge zu beachten. Sie wollen ja sicherlich nicht bei der ersten Fahrt schon eine Strafe zahlen.
…das geht natürlich nur, wenn Sie vor dem Kauf ein paar Hinweise beachten. Für den legalen Gebrauch eines E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr, gibt es einige Voraussetzungen, die Sie und das Gefährt erfüllen müssen:
Die neue Fahrzeugklasse brauchte natürlich auch eine neue Verordnung, in der alles rund um die E-Scooter geregelt ist. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschreibt die Voraussetzungen, die ein E-Scooter und Sie als Fahrzeugführer erfüllen müssen, wenn Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr führen wollen. Ein Licht nach vorn, eins nach hinten und eine Klingel muss am Fahrzeug beispielsweise vorhanden sein.
So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus. Die Nutzung
Um ein Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist nicht teuer (ca. 10 Euro im Jahr) und ist vergleichbar mit der Versicherung eines Mopeds. Auch für den E-Scooter erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung ein Versicherungskennzeichen. Das im Vergleich zu den Moped-Kennzeichen etwas kleinere Versicherungskennzeichen, muss am E-Scooter fest angebracht sein. Im Rucksack oder einer Tasche mitführen, reicht da nicht aus.
Auch Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den E-Scooter fahren zu dürfen. In unserem separaten Artikel haben wir für Sie bereits zusammengefasst, welche Vorraussetzungen der Fahrer erfüllen muss.
Sie müssen keinen eigenen E-Scooter besitzen, um ihn fahren zu können. Nach der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr eroberten gerade in den Großstädten einige, bereits aus anderen Ländern bekannte, Firmen den Markt. Beim Ausleihen benötigen Sie immer die App des Anbieters auf Ihrem Smartphone. Ohne diese, können Sie den E-Scooter nicht ausleihen. Allerdings müssen Sie einige Daten eingeben, die die Anbieter speichern. Welche Daten die Verleiher der E-Scooter erfassen, erfahren Sie hier.
Für einen sicheren Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr müssen Sie natürlich auch einige andere Vorschriften beachten. So gelten beim Führen des E-Scooter die gleichen Promillegrenzen, wie beim Autofahrer. Wollen Sie auch im Winter mit dem E-Scooter fahren? Hier erfahren Sie, ob es eine Winterreifen-Pflicht für E-Scooter gibt.
Haben Sie Hinweise oder Anregungen zu diesem Thema? Her damit. In einem Kommentar unter dem Artikel können Sie Ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit dem E-Scooter mit uns und den anderen Lesern teilen.
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Nach einem schweren Unfall wurde in Mailand ein Verbot für E-Scooter verhängt. Dieses wird erst dann wieder aufgehoben, wenn es ausreichend Hinweisschilder mit Regeln der Benutzung der E-Scooter gibt. Auch in Deutschland werden erst nach der Einführung der E-Scooter weitere Regeln geschaffen. Denn erst jetzt werden Probleme erkannt, an die vor der Zulassung für den Straßenverkehr nicht gedacht wurde.
In Deutschland ist das Thema E-Roller ebenfalls stark umstritten. Ärzte sehen E-Scooter aus gesundheitlicher Sicht als ein Problem. Ein Verbot der neuen Elektromobilität wird gefordert. Unfallforscher halten dagegen und fordern mehr Polizeikontrollen und höhere Bußgelder. Und nicht zuletzt müssen die Fahrer der E-Roller sich vor Fahrtantritt ausführlicher über die Regeln informieren und an ihre eigene Sicherheit denken.
Nach Medienberichten hat Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, ein Verbot von E-Rollern thematisiert. Die neuartigen City-Flitzer stellen ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko dar und sollten deshalb weg. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ soll sich der Chef der Kassenärzte wie folgt geäußert haben:
E-Tretroller sollten komplett verboten werden. Nur das würde helfen, Verletzungen zu vermeiden
Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 09.09.2019Andreas Gassen ist selbst Unfallchirurg und spricht davon, dass die schlimmsten Befürchtungen eingetreten sind und die E-Scooter aus unfallchirurgischer Sicht eine Katastrophe sind. Er spricht von deutlich mehr schwerwiegenden Verletzungen wie komplexen Brüchen von Armen und Beinen bis zu Kopfverletzungen und Todesfällen.
Überall dort, wo diese Fahrzeuge inzwischen rumfahren, haben wir deutlich mehr Verletzte. […] Aber das war absehbar. Aus ärztlicher Perspektive war es unverantwortlich, grünes Licht für E-Tretroller zu geben. […] Aus medizinischer Sicht sind sie einfach zu gefährlich, also weg damit. Die Rettungsstellen sind schon voll genug.
Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 09.09.2019Dabei geht die Gefahr oft von den Fahrern der Elektroroller selbst aus. Wir haben bereits ausführlich darüber berichtet, was Sie mit einem E-Roller dürfen und was nicht. Immer wieder sind in den Innenstädten E-Roller mit 2 Personen zu sehen. Doch das ist eindeutig verboten, denn die Scooter sind nicht zur Personenbeförderung geeignet. Viele Nutzer fahren auf Gehwegen, wo die E-Scooter nicht verboten sind. Zudem spielt auch Alkohol immer wieder ein Rolle und führt zu unnötigen Unfallgefahren. Wir haben erklärt, welche Promillegrenzen für Fahrer von E-Rollern in Deutschland gelten. Problematisch ist außerdem, dass es für E-Roller in Deutschland keine Helmpflicht gibt. Dabei könnte ein Schutzhelm viele schlimme Verletzungen verhindern.
Vor einiger Zeit haben sich auch die Hamburger Asklepios Kliniken zum Thema Unfälle mit E-Scootern zu Wort gemeldet. Sie bestätigen im Grunde die Einschätzung von Andreas Gassen. Es gibt nach den Hamburger Ärzten tatsächlich unmittelbar nach Einführung der E-Scooter mehr Verletzte in den Notaufnahmen. Prof. Dr. Christian Kühne, Chefarzt des Chirurgisch-Traumatologischen Zentrums der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg erklärt dazu:
Die Bilanz ist erschreckend, vor allem, weil viele Kopfverletzungen dabei waren und die Fahrer in keinem Fall einen Helm trugen […] Wir haben schon mehrere Patienten mit Verletzungen am Schädel oder im Hirnbereich behandelt, außerdem gab es bereits schwere Gelenkverletzungen, Verletzungen im Bereich des Brustkorbs und auch diverse Prellungen und Hautverletzungen
Prof. Dr. Christian Kühne , Chefarzt des Chirurgisch-Traumatologischen Zentrums der Asklepios Klinik St. Georg in HamburgÄrzte und Pflegekräfte der Asklepios Kliniken in den Stadtteilen Altona, Wandsbek und Harburg haben ähnliche Erfahrungen aufgrund der Behandlung von E-Scooter-Patienten.
Und tatsächlich sind in den Innenstädten immer wieder Fahrer ohne Helm mit den E-Scootern unterwegs. Auch wenn das rechtlich zulässig ist, stellt es eine große Gesundheitsgefahr dar. Zu ändern wird das kaum sein, denn die E-Roller werden in der Regel spontan und für kurze Strecken genutzt. Kaum ein Fahrer schleppt den ganzen Tag einen Helm mit sich, weil er womöglich eine kurze Strecke mit dem E-Roller fährt.
Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Versicherer (GdV) ist der Auffassung, dass es von vornherein klar war, dass es mehr Unfälle gibt. Schließlich wurde ein neues Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen. Er bezeichnet die Forderung eines Verbotes als „Quatsch“ und vergleicht die E-Roller mit Fahrrädern. Auch dort gibt es Unfälle und trotzdem denkt niemand über ein Verbot der Fahrräder nach. Vielmehr müsse die Polizei stärker kontrollieren und höhere Bußgelder verhängen.
Es war von vornherein klar, dass, wenn wir dieses zusätzliche Verkehrsmittel auf unseren Straßen zulassen, es zu Unfällen kommen wird. Wir stellen auch schwere Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern fest – aber es würde niemand auf die Idee kommen, sie im Straßenverkehr zu verbieten. […] Was wir brauchen, ist mehr polizeiliche Kontrolle. Es gibt zu viele Nutzer von E-Tretrollern, die zu zweit oder auf dem Gehweg fahren oder unter Alkoholeinfluss unterwegs sind.
Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Versicherer (GdV) am 09.09.2019Die Meinungen gehen also weit auseinander und es bleibt beim Thema E-Roller spannend. Nach unserer Erfahrung sind alle Verkehrsteilnehmer gefragt. Denn viele Autofahrer und Fahrer der E-Scooter wissen nicht genau, was die Fahrer der E-Roller dürfen und was nicht. Wir haben erst unlängst darüber aufgeklärt, wie ein Fahrer eines E-Scooters den Fahrtrichtungswechsel anzeigt. Schließlich gibt es keine Blinker. In einer Schulung für E-Scooter wurde laut Medienberichten vermittelt, dass die E-Roller-Fahrer zum „blinken“ das Bein heraushalten sollen. Lesen Sie selbst, wie Sie mit dem E-Roller richtig blinken.
Diskutieren Sie mit anderen Lesern unterhalb des Artikels über das Thema E-Scooter und ob diese verboten werden sollen. Vielleicht reicht es auch, wenn die Rahmenbedingungen angepasst werden und die Einhaltung dieser stärker kontrolliert wird.
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