EC-Karte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:06:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png EC-Karte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Datenklau bei Kreditkarten – der Funk macht’s möglich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/datenklau-bei-kreditkarten-der-funk-machts-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/datenklau-bei-kreditkarten-der-funk-machts-moeglich/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:06:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54731 So praktisch kontaktloses Zahlen im Supermarkt, Modegeschäft oder Restaurant auch sein mag, so riskant ist es möglicherweise. Gerade als Besitzer einer Kreditkarte mit Funkchip sollten Sie vorsichtig sein, um ein Abgreifen relevanter Daten zu verhindern.

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So praktisch kontaktloses Zahlen im Supermarkt, Modegeschäft oder Restaurant auch sein mag, so riskant ist es möglicherweise. Gerade als Besitzer einer Kreditkarte mit Funkchip sollten Sie vorsichtig sein, um ein Abgreifen relevanter Daten zu verhindern. Immerhin haben Sie durch einige Vorsichtsmaßnahmen die Chance, kontaktlose Zahlungen und Online-Zahlungen selbst sicherer zu gestalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditkarten mit Funkchip ermöglichen den Datenklau.
  • Der Kartenchip funkt beständig die wichtigsten Daten der Karte.
  • Viele Kreditkartenbesitzer sind potenzielle Betrugsopfer.
  • Eine verschlüsselte Datenübertragung erhöht die Datensicherheit.

Funkende Kartenchips

Neue Techniken sind nicht zwingend besser als die vorherigen. Die Datenübertragung per Funk spart zwar Zeit und Mühe, birgt aber die Gefahr des Datenklaus.

Machen Sie sich auch ab und zu Gedanken um die Sicherheit Ihres Geldes und um die sichere Verwendung Ihrer Kreditkarte? Wie sich immer wieder zeigt, tun Sie dies zu Recht, da Funkchips dem Abgreifen von Daten dienen können. PayWave von Visa sowie PayPass von MasterCard und Maestro ermöglichen das kontaktlose Zahlen mithilfe eines Funkchips. Sie müssen Ihre Karte also nicht mehr in das Lesegerät stecken und Ihre PIN eingeben. Stattdessen halten Sie den NFC-Chip (Near Field Communication) einfach in kurzer Distanz vor das Gerät. Dank entsprechender Software für Smartphones können Kriminelle während dieses Sendevorganges die Kreditkartendaten abfangen.

Sofern die Übertragung der Daten verschlüsselt geschieht, ist die Bezahlung mit Karte als erheblich sicherer einzustufen. Dies gilt sowohl für das kontaktlose Zahlen in Geschäften als auch für Online-Zahlungen.

Frage nach der Haftung

Die Kartenausgeber sind gehalten, die Zahlmethoden so sicher wie möglich zu gestalten. Die Besitzer von Debit- und Kreditkarten müssen vorsichtig sein und im Betrugsfall schnellstmöglich reagieren.

Nach unserer Ansicht muss es die Pflicht der Karten ausgebenden Institute sein, auf die Möglichkeit des Datenklaus hinzuweisen. Diverse Tests, die Journalisten mit Kreditkarten durchgeführt haben, belegen, dass es tatsächlich immer wieder zum Abgreifen von Daten kommt.

MasterCard, Maestro und Visa hingegen bezeichnen den NFC-Chip als vergleichsweise sicher: Die Datenübertragung am Terminal geschehe binnen Sekunden und die Prüfziffer werde nicht übertragen. Bei Verlust der Karte habe allerdings der Finder die Chance, kontaktlos bis zum maximalen Betrag in Höhe von 25 Euro oder mehr einzukaufen.

Kommt es zu einem Datenklau, sieht das Gesetz (Paragraph 675v Bürgerliches Gesetzbuch) vor, dass der Betroffene mit höchstens 50 Euro haften muss. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, hat der Karteninhaber üblicherweise den Schaden in voller Höhe zu tragen. Grobe Fahrlässigkeit ist zum Beispiel das Versäumnis, die Bank rechtzeitig vom Kartenverlust oder einem festgestellten Betrug zu informieren.

NFC kontaktlos bezahlen Symbolbild
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Als Inhaber einer Girocard und/oder Kreditkarte sollten Sie stets auf eine sichere Unterbringung und Verwendung achten. Eine sorgfältige Überprüfung aller Buchungen ist empfehlenswert.

Unabhängig davon, ob Ihre Karte mit einem Funkchip ausgestattet ist oder nicht ist es gut, regelmäßig den Kontostand und die Buchungen zu überprüfen. Fällt Ihnen eine Unstimmigkeit auf, informieren Sie schnellstmöglich Ihre Bank oder Sparkasse. Im Fall einer unberechtigten Abbuchung von Ihrem Konto haben Sie höchstens acht Wochen Zeit, eine Rückbuchung zu veranlassen. Von Vorteil ist, dass Sie nicht nachweisen müssen, die Daten selbst genutzt zu haben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Datenklau bei Kreditkarten

1. Was setzt kontaktloses Zahlen voraus?
Entweder müssen Sie eine Bezahlkarte mit NFC besitzen oder ein NFC-fähiges Smartphone. In der Bedienungsanleitung des Smartphones findet sich dann ein entsprechender Vermerk.
2. Welche Folgen hat eine Lastschriftrückgabe ?

Nach der Rückgabe der Lastschrift benachrichtigt das kontoführende Institut den Zahlungsempfänger, dass aufgrund Ihres Widerspruchs eine Rückbuchung des Lastschriftbetrages erfolgt. Binnen weniger Werktage ist der betreffende Betrag Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

3. In welchen Abständen sollte man Kontoauszüge holen ?

Jemand, der regelmäßig viele Einzahlungen und Abbuchungen hat, muss womöglich alle paar Tage die Buchungen kontrollieren. Üblicherweise reicht es aber aus, einmal monatlich Kontoauszüge auszudrucken oder online zu kontrollieren.

4. Besteht die Möglichkeit, die NFC-Funktion zu deaktivieren?

Abhängig vom Serviceangebot Ihrer Bank oder Sparkasse müssen Sie die Funktion von einem der Mitarbeiter deaktivieren lassen oder können dies selbst am Geldautomaten erledigen.

5. Bemerke ich einen Datenklau unmittelbar?

Da die Übertragung der Kartendaten sekundenschnell passiert, haben Sie keine Chance, den Datendiebstahl zu registrieren. Fühlen Sie sich unsicher, entscheiden Sie sich vorsichtshalber für die herkömmliche Zahlweise mit PIN oder Unterschrift.

Fazit

Praktisch heißt nicht automatisch auch sicher. Wer bereits Opfer eines Datenklaus aufgrund des Funkchips seiner Zahlkarte wurde, kann dies bestätigen. Entscheiden Sie, ob Sie die kontaktlose Zahlvariante überhaupt nutzen möchten. Falls Sie sich dafür entscheiden, können Sie jederzeit auch auf die herkömmliche Art zahlen. Für jeden Kontoinhaber ist es wichtig, immer auf dem Laufenden zu sein, was die Buchungen betrifft. Nur dann können Sie im Zweifelsfall rasch handeln und einer Abbuchung widersprechen.

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Bezahlen mit Giro- oder Kreditkarte muss gebührenfrei sein – kostenlos einkaufen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bezahlen-mit-giro-oder-kreditkarte-muss-gebuehrenfrei-sein-kostenlos-einkaufen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bezahlen-mit-giro-oder-kreditkarte-muss-gebuehrenfrei-sein-kostenlos-einkaufen/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:47:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54695 Seit Januar des Jahres 2018 ist es Händlern nicht mehr erlaubt, für Zahlungen mit Kreditkarte gesonderte Gebühren zu berechnen. Das gilt beispielsweise für Einkäufe und Buchungen über das Internet. Die Zeit der saftigen Aufschläge beim

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Seit Januar des Jahres 2018 ist es Händlern nicht mehr erlaubt, für Zahlungen mit Kreditkarte gesonderte Gebühren zu berechnen. Das gilt beispielsweise für Einkäufe und Buchungen über das Internet. Die Zeit der saftigen Aufschläge beim Zahlen per Kreditkarte sind somit vorbei. Das gilt beispielsweise für das Bestellen günstiger Medikamente ebenso, wie das Buchen eines Fluges und Ähnlichem. Vorgegeben wird der europaweit gültige Beschluss durch die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2).

Dies gilt für „geläufige“ Zahlungsmittel, wie zum Beispiel für Kreditkarten von Visa oder Mastercard sowie für Girokarten. Ebenso ist es nicht mehr erlaubt, bei Kartenzahlungen im stationären Handel Aufschläge zu erheben. Außerdem sind zusätzliche Gebühren, wie sie bei Lastschriftverfahren im SEPA-System und bei sämtlichen Überweisungen verlangt wurden, untersagt. Vor Januar 2018 war lediglich vorgesehen, dass nur ein zumutbares, übliches Zahlungsmittel ohne Kosten vorhanden ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) hat im Januar 2018 verboten, dass bei Kartenzahlung darauf gezahlt werden muss.
  • Bei Diebstahl der Kreditkarte muss der Kunde bei unberechtigten Abbuchungen nur noch mit 50 Euro haften. Vorher waren es 150 Euro.
  • Geregelt wurde ebenfalls, dass Kunden beim Online-Banking eine Weitergabe ihrer persönlichen Login-Daten an weitere Dienste erlaubt ist. Das betrifft beispielsweise Sofortüberweisungen.

Online-Einkauf ist sicherer

Dank einer stärkeren Authentifizierung hat sich die Sicherheit beim Einkaufen im Internet erhöht.

Jetzt müssen Zahlungsdienstleister bei einem Geldtransfer ihrer Kunden eine stärkere Authentifizierung verlangen. Wenn ein Kunde beispielsweise online einen Einblick auf sein Konto erhalten oder mit diesem einkaufen möchte, dann müssen hierfür wenigstens zwei von insgesamt drei Kriterien erfüllt sein. So muss der Kunde eine Girokarte besitzen, das Passwort kennen oder sich mithilfe seines Fingerabdrucks ausweisen. Dank dieser Maßnahmen ist eine höhere Sicherheit beim Bezahlen gegeben. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Teilregelung, die etwa Mitte des Jahres 2019 in Kraft getreten ist.

Bezahlen beim Onlineshopping
Sicheres Onlineshopping: Bezahlen wird sicherer und komplizierter (Video)

Damit Verbraucher besser geschützt sind, wurde die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) eingeführt. Durch diese Richtlinie wird das Bezahlen beim Onlineshopping erheblich sicherer, aber auch etwas komplizierter. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll am Ende Ihr Geld schützen. Bereits zum

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Niedrigere Kundenhaftung

Sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, stehen Kunden bei Kartendiebstählen und Ähnlichem nur noch mit 50 Euro in der Haftung.

Das neue Gesetz stärkt zudem die Rechte der Verbraucher im Falle von unerlaubten Zahlungsvorgängen, wie das beispielsweise bei Kartendiebstählen der Fall ist. Während Kunden vorher noch mit 150 Euro in der Haftung standen, sind es jetzt nur noch 50 Euro. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Ein derartiges Fehlverhalten muss jedoch von den Geldinstituten nachgewiesen werden.

Lastschriftrückgabe

Lastschriften können auch weiterhin innerhalb von acht Wochen ohne Angaben von Gründen zurückgebucht werden.

Zwischen Kunden und Banken besteht bereits die vertragliche Regelung, dass Lastschriften innerhalb von acht Wochen, nachdem sie belastet wurden, zurückgebucht werden können. Gründe müssen hierfür keine angegeben werden. Jetzt wurde das Recht noch weiter bekräftigt: Wie gehabt, ist es auch weiterhin möglich, Lastschriften binnen acht Wochen ohne Angabe der Gründe zurückzubuchen. Es hat sich jedoch die rechtliche Grundlage dafür geändert.

Zustimmung bei Kartenzahlungen

Kreditkartenbesitzer müssen vorreservierten Kartenzahlungen zustimmen.

Eine Vielzahl an Autovermietungen und Hotels reserviert bei einer Anmietung beziehungsweise einer Buchung die jeweilige Summe auf dem Kartenkonto ihres Kunden. Das ist jetzt jedoch nur noch dann möglich, der Inhaber der Karte diesem Vorgehen eindeutig zugestimmt hat. Nur dann ist es der Bank oder der Kreditkartenfirma erlaubt, die Summe dem betreffenden Konto zeitweise zu sperren.

Zahlungsverkehr: neue Dienste

Drittanbieter dürfen Zahlungen durchführen und Kontoinformationen einsehen.

Kunden ist es jetzt erlaubt, Drittanbietern den Auftrag zu erteilen, über ihren persönlichen Zugang zum Online-Banking Kontoinformationen einzusehen oder Zahlungen zu tätigen, was beispielsweise bei einer Sofortüberweisung der Fall ist. Dank der neuen Richtlinie in Bezug auf die Zahlungsdienste verfügen die betreffenden Unternehmen jetzt über eine gesetzliche Anerkennung und unterliegen somit ebenfalls der Finanzaufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Dementsprechend können Kunden den betreffenden Firmen jetzt ebenfalls Ihre TAN und PIN übermitteln.

Früher war das nicht möglich: Vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie stand in den AGBs der Banken in Bezug auf das Online-Banking häufig geschrieben, dass Kunden ihre TAN und PIN bei sogenannten bankfremden Diensten nicht nutzen durften. Doch dank des neuen Gesetzes ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, derartige Dienste zur Kontoinformation sowie zur Zahlung zu verwenden.

TAN-Liste endet

Die alte TAN-Liste wird durch das Chip-TAN oder App-basierte Verfahren ersetzt.

Das mittlerweile bereits veraltete iTAN-Verfahren, bei dem Kunden auf Papier eine durchnummerierte TAN-Liste erhalten haben, wird in naher Zukunft vollständig aussterben. So hat bereits eine große Anzahl an Banken auf das App-basierte oder Chip-TAN Verfahren umgestellt. Die „gute, alte“ Papier TAN-Liste kann somit sicherlich bald dem Altpapier zugeordnet werden, da zu erwarten ist, dass die anderen Banken diesem Beispiel folgen.

Fragen & Antworten

FAQs zum gebührenfreien Bezahlen mit der Giro- oder Kreditkarte

1. Ist meine TAN Liste noch gültig?

Alte TAN-Listen sind in der Regel so lange gültig, bis die Nummern aufgebraucht sind oder die Bank etwas anderes mitteilt.

2. Ist es richtig, dass bei Kartendiebstahl nur noch mit 50 Euro gehaftet wird?

Kunden haften bei Kartendiebstählen und Ähnlichem jetzt nur noch mit 50 Euro. Vorausgesetzt, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast liegt hier jedoch bei der Bank. Das bedeutet, dass die Kreditinstitute ihren Kunden nicht einfach grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, sondern dies nachweisen müssen.

3. Sind Sofortüberweisungen sicher?

Drittanbieterdienste, wie beispielsweise Sofortüberweisungen, können als sicher angesehen werden, da sie jetzt der Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen und zudem gesetzlich anerkannt wurden.

4. Darf ein Hotel bei Buchung die betreffende Summe auf dem Kartenkonto des Kunden reservieren?

Das ist erlaubt, allerdings muss der Kunde dem Vorgehen vorher zustimmen.

5. Können Lastschriften immer noch zurückgebucht werden?

Innerhalb von acht Wochen ist es nach wie vor möglich, Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückbuchen zu lassen.

Fazit

Dank der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie sorgt für Kunden somit für einige Verbesserungen, sodass beispielsweise Online-Bestellungen und Reservierungen noch einfacher möglich sind. Zudem ist die geringere Haftung bei einem Kreditkartendiebstahl ebenfalls eine deutliche Erleichterung.

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Doppelte Abbuchung nach dem Einkauf: So bekommen Sie Ihr Geld zurück https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/doppelte-abbuchung-nach-dem-einkauf-so-bekommen-sie-ihr-geld-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/doppelte-abbuchung-nach-dem-einkauf-so-bekommen-sie-ihr-geld-zurueck/#respond Thu, 30 Dec 2021 04:45:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67512 Das Thema Kartenzahlung ist heute ein Muss, denn mittlerweile zahlen mehr als 80% der Deutschen mit der EC-Karte ihren Einkauf. Schon Kleinstbeträge können mit der Karte gezahlt werden und normalerweise läuft auch alles rund, aber

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Das Thema Kartenzahlung ist heute ein Muss, denn mittlerweile zahlen mehr als 80% der Deutschen mit der EC-Karte ihren Einkauf. Schon Kleinstbeträge können mit der Karte gezahlt werden und normalerweise läuft auch alles rund, aber es kommt vor, dass eine doppelte Abbuchung nach dem Einkauf stattfindet. Wenn Sie eine doppelte Abbuchung feststellen, dann wenden Sie sich an den Händler und Ihre Bank.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Einkauf mit der Karte bezahlen ist heute an der Tagesordnung und schon bei kleinen Beträgen wird die EC-Karte gezogen. Der Betrag wird dann direkt vom Konto abgebucht, aber da kann es zu Missverständnissen kommen.
  • Kartenzahlung funktioniert nur mit Hilfe von Technik und Technik kann Probleme haben, so dass auch doppelte Abbuchungen möglich sind.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, so dass Sie eine doppelte Abbuchung sofort registrieren und entsprechend handeln können.

Doppelte Abbuchungen bei vielen Verbrauchern

Viele Verbraucher reiben sich die Augen, wenn sie einen Blick auf den Kontoauszug werfen oder das Onlinebanking-Portal besuchen, denn der Einkauf wurde doppelt abgebucht.

Hierbei handelt es sich um einen Fehler, der vom Händler, den Banken oder einem Dienstleister passiert ist und leider sind davon mittlerweile sehr viele Verbraucher betroffen.

In der Regel versichern die Banken und Händler eine schnelle Handlung, so dass die Fehlbuchung umgehend korrigiert wird. Es gibt aber leider auch einige Fälle, in denen die Verbraucherzentralen feststellten, dass die Korrekturbuchungen um eine Woche dauerten. Allerdings ist das nicht schlimm, so dass das Konto aber nach kurzer Zeit wieder im grünen Bereich liegt. Für viele Kunden bleibt es also bei einem kleinen Schreck.

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Doppelbuchung führt zur Kontoüberziehung

Leider kommt es auch zu anderen Problemen, nämlich, wenn durch die Doppelbuchung das Konto ins Minus rutscht. 

Wenn das Konto ins Minus rutscht, dann wird der Dispokredit in Anspruch genommen und dafür fallen hohe Dispo- oder Überziehungszinsen an. Allein aus dem Grund ist es wünschenswert, dass die Unternehmen unbürokratisch reagieren und sofort die Kosten erstatten.

In solchen Fällen können sich die Kunden an Ihre Bank wenden und einer zweiten Buchung widersprechen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist die zweite Abbuchung nicht rechtswirksam, so dass die Bank umgehend reagieren und den Betrag erstatten muss. Bei der Gutschrift muss es sich um eine valutagerechte Erstattung handeln und das bedeutet, dass die doppelte Belastung nie da war.

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Zinsen vom Händler verlangen

Die Verbraucher haben aber auch die Möglichkeit sich an den Händler zu wenden und die entstandenen Zinsen von ihm zu verlangen, wenn es sich um eine doppelte Abbuchung handelt.

Wenden Sie sich zuerst in eigener Person an den Händler und versuchen Sie eine gütige Lösung zu finden. Wenn Sie juristische Schritte einleiten wollen, dann sollten Sie sich zuerst einen Rat einholen. Sie müssen vor allen Dingen erst einmal klären, wer für die doppelte Abbuchung verantwortlich ist und dann können Sie alles Weitere in die Wege leiten.

Zahlen mit Karten

  • Kontrollieren Sie zeitnah Ihre Kontoauszüge und melden Sie Fehler sofort bei der Bank.
  • Decken Sie die PIN-Eingabe auch an der Kasse mit der Hand ab.
  • Lassen Sie Ihre Karte nie aus den Augen.
  • Bewahren Sie Karte und PIN immer getrennt auf, aber besser ist, wenn Sie den PIN auswendig lernen.
  • Überprüfen Sie vor der PIN-Eingabe oder der Unterschrift immer den Rechnungsbetrag.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld, wo und wie Sie die Karte bei Verlust oder Diebstahl sperren können. Entweder wenden Sie sich an die Polizei oder Sie verwenden den Sperrnotruf.
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Die Fristen für Rücklastschrift

Sie haben die Möglichkeit eine Lastschrift zurückzubuchen, wenn der Betrag doppelt oder ohne Ihre Zustimmung vom Konto abgebucht wurde.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie dafür nicht unbegrenzt Zeit haben. Die Fristen hängen davon ab, ob Sie der Abbuchungsstelle eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Wenn das der Fall ist und es kommt zu einer doppelten Abbuchung, dann handelt es sich um einer fehlerhafte Abbuchung und Sie können innerhalb von 8 Wochen einen Widerspruch einlegen.

Es handelt sich um eine unautorisierte Abbuchung, wenn Sie nie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. In einem solchen Fall können Sie die Rückbuchung bis zu 13 Monate verlangen.

Grundsätzlich sollten Sie immer schnell handeln, denn ohne die Angabe von Gründen können Sie jede Lastschrift innerhalb von 8 Wochen zurückfordern. Danach müssen Sie der Bank deutlich machen, dass es sich um eine widerrechtliche Abbuchung handelt und müssen erklären, warum Sie sich erst so spät kümmern.

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Geldinstitute stellen sich quer

Die Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass es Geldinstitute gibt, die sich erst einmal quer stellen, denn eine Rücklastschrift ist mit Aufwand verbunden und je mehr Zeit ins Land geht, desto komplizierter wird es.

  • Wenn Sie die Fristen verstreichen lassen, dann kann man davon ausgehen, dass Sie den Vorgang einfach hinnehmen.
  • Wichtig zu wissen ist, dass Sie für die Kosten der Rücklastschrift nicht aufkommen müssen. Die abbuchende Stelle ist für die Kosten verantwortlich und die Bank zieht die Kosten bei ihr ein.
  • Stellt sich im Endeffekt raus, dass es sich um eine rechtswirksame Abbuchung handelte, dann hat der Abbuchende gegenüber dem Kontoinhaber das Recht auf Erstattung.
  • Prüfen Sie immer, ob es sich um eine korrekte Abbuchung handelt oder nicht, denn so können Sie eventuelle Mahngebühren vermeiden.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema doppelte Abbuchung 

1. Welches ist der erste Schritt bei einer doppelten Abbuchung?

Wenden Sie sich zuerst an Ihre Bank und danach an den Händler. Normalerweise ist der Vorgang innerhalb von wenigen Werktagen erledigt und es fand eine Rückbuchung statt.

2. Wann wird die Kartenzahlung auf meinem Konto deutlich?

Bei der Kartenzahlung wird die Zahlung meist innerhalb von drei Werktagen auf dem Konto sichtbar. Das heißt, dass spätestens am dritten Tag eine Abbuchung durch den Händler erfolgt.

3. Lohnt es sich den Händler bei doppelter Abbuchung zu verklagen?

Grundsätzlich handelt es sich um einen Fehler bei der Bank, beim Händler oder beim Dienstleister und nicht um Mutwilligkeit. Aus dem Grund sollten Sie auch eine Klage verzichten, denn meist sind die Summen viel zu gering und eine Rückbuchung ist schnell erledigt.

4. Konto überzogen dank doppelter Abbuchung – was jetzt?

Bei einer doppelten Abbuchung kann es vorkommen, dass Sie das Konto überziehen, aber mit einem Anruf können Sie das Missverständnis klären und sofort wieder für ein ausgeglichenes Konto sorgen.

5. Ist die doppelte Abbuchung rechtswirksam, wenn ich beim Einkauf mit der EC-Karte zahle?

Nein, denn Sie zahlen mit der EC-Karte nur den tatsächlichen Einkauf und müssen keine doppelte Abbuchung hinnehmen. Sie haben Ihr Einverständnis für einen Betrag gegeben und somit sind Sie im Recht.

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Fazit

Es kommt immer mal wieder vor, dass es nach einer Kartenzahlung zu einer doppelten Abbuchung auf dem Konto kommt. Das ist erst einmal kein Beinbruch, sondern nur ein Verstehen von Bank, Händler oder Dienstleister. Wenden Sie sich sofort an die Bank, den Händler oder den Dienstleister und veranlassen Sie eine Rückbuchung. Meist ist die Rückbuchung innerhalb von einer Woche erledigt und es sind keine weiteren Schritte notwendig.

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Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren – so geht’s https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kartensperrung-ec-oder-kreditkarte-telefonisch-sperren-so-gehts/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kartensperrung-ec-oder-kreditkarte-telefonisch-sperren-so-gehts/#comments Thu, 26 Jan 2017 20:44:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=7388 Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland.

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Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland. Außerdem verraten wir Ihnen wie Hör- und Sprachgeschädigte den Sperrnotruf erreichen können.

Kredit- und EC-Karten sollten Sie immer sperren, sobald diese abhandengekommen sind. Die Gründe hierfür sind vielfältig, zum Beispiel wenn Sie Ihre Karte verloren haben. Vor allem sollten Sie eine Kartensperrung veranlassen, wenn Sie Opfer eines Taschendiebstahls oder von Internetkriminalität geworden sind. Wer über einen Phishing-Versuch seine Kontodaten preisgibt, der läuft Gefahr, dass das Konto in kurzer Zeit leer geräumt wird. Um das zu verhindern, gibt es einen Sperrnotruf.

Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, wie Sie Ihre EC-Karte, Mastercard oder Visacard per Sperrnotruf sperren. Außerdem halten wir eine Übersicht für Sie bereit, welche Sperr-Rufnummern es für EC- und Kreditkarten gibt, die nicht am zentralen Sperrnotruf teilnehmen.

Der Sperrnotruf 116116 sperrt nicht nur Bankkarten

Wenn Sie sich den Sperrnotruf 116 116 einprägen, können Sie damit fast alle Karten sperren lassen. Eine Liste der Banken, die sich nicht dem zentralen Sperrnotruf angeschlossen haben, finden Sie unter diesem Abschnitt.

Aber nicht nur Bankkarten lassen sich über den zentralen Sperrnotruf deaktivieren, sondern auch Online-Banking-Zugänge und elektronische Identitätsfunktionen wie beim Personalausweis. Teilweise lassen sich sogar Handys sperren. Das setzt allerdings voraus, dass der Anbieter Teil des Sperrnotrufsystems ist.

Der Sperrnotruf ist weltweit unter +49116116 erreichbar und bietet Ihnen schnelle Hilfe bei dem Verlust von EC- und Kreditkarten. Wichtig zu wissen: Sie können nur deutsche Karten und Zugänge mit dem Notruf sperren. Die Nummer ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

Diese Banken sind nicht Teil des zentralen Sperrnotrufsystems

Es gibt ein paar Banken, die sich dem zentralen Sperrnotruf nicht angeschlossen haben. Karten von folgenden Banken müssen Sie unter einer gesonderten Nummer sperren lassen:

  • Barclaycard: 040 89099877
  • Advanzia Bank Inland: 0800 8801120, Ausland: +49 345 21973030
  • ConsorsBank: 069 66571333 (gilt für Visa-Kreditkarten)
  • Hanseatic Bank: 040 600096422
  • International Card Services B.V.: 0211 69152699
  • Mercedes-Benz Bank: 069 66571333
  • Postbank Inland: 0228 55005500, Ausland: +49 69 66571333
  • PPRO Financial Ltd: 00800 48437776
  • Santander Bank: 02161 2729889
  • Targobank: 0211 90020444
  • TeamBank AG: 0721 120966001 (gilt für easyCredit Card)
  • Valovis: 069 264897555
  • Wüstenrot Bank: 07141 16755500

Ist der Sperrnotruf 116 116 auch aus dem Ausland erreichbar?

Ja. Jedoch gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Zunächst ist die deutsche Landesvorwahl wichtig. Sie sollten sich vor Reieantritt darüber informieren, wie Sie aus dem jeweiligen Land eine Verbindung nach Deutschland aufbauen. Eine Liste der entsprechenden Vorwahlen nach Deutschland finden Sie an dieser Stelle. Wählen Sie zur Kartensperrung aus dem Ausland +49 116 116. Es gilt dabei der Tarif des jeweiligen Netzbetreibers.

ACHTUNG: Im Ausland ist die Landesvorwahl nach Deutschland unterschiedlich. Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über die Vorwahl nach Deutschland.

Falls Sie die +49 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen können, steht eine weitere Nummer zur Verfügung:  +49 30 40504050. Auch für diese Rufnummer gilt der Tarif des jeweiligen Netzbetreibers.

Die Nummern zur Kartensperrung sind rund um die Uhr erreichbar.

Wie erreichen Sprach- und Hörgeschädigte den Sperrnotruf ?

Die Nummer 116 116 ist auch per Fax erreichbar. Falls Sie also nicht telefonieren können, haben Sie trotzdem die Möglichkeit Kredit- und EC-Karten sperren zu lassen. Der Betreiber des Sperrnotrufs, Servodata, hat mittlerweile auch eine App für Android und iOS, über die sich Sperrungen vornehmen lassen. Allerdings hat die Sperr-App in unserem Test nicht gut abgeschnitten.

Lastschriften mit dem KUNO-System sperren?

KUNO steht für: „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Das KUNO-System wurde von deutschen Polizeibehörden und der Wirtschaft entwickelt. Eine Kartensperrung verhindert nämlich keine Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren. Banken geben dem Einzelhandel Informationen zu gesperrten Karten im Sinne des Giro-Card-Verfahrens, also per Karte und Pin. Zahlungen per Unterschrift werden nicht verhindert. Hier greift das KUNO-System, weswegen Sie einen Kartenverlust immer bei der Polizei melden sollten.

Wie funktioniert das KUNO-System?

Um im KUNO-System erfasst zu werden und damit Lastschriften an Tankstellen oder Supermärkten ebenfalls zu unterbinden, müssen Sie einen Kartendiebstahl bei der Polizei anzeigen. Der Diebstahl wird an eine zentrale Meldestelle weitergegeben. So werden beteiligte Handelsunternehmen informiert, die dann ein elektronisches Lastschriftverfahren ablehnen können.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Die Teilnahme am KUNO-System

Sie müssen sich nicht registrieren. Wichtig ist, dass Sie Anzeige erstatten, damit die Polizei eine KUNO-Meldung veranlassen kann. Dazu brauchen Sie Ihre Bankleitzahl, die Kontonummer und die Kartenfolgenummer. Haben Sie Letzteres nicht, wird Ihr gesamtes Konto und nicht nur die verschwundene Karte gesperrt. Die Kartenfolgenummer können Sie allerdings nachreichen. Sprechen Sie den Beamten bei der Aufnahme der Anzeige unbedingt auf das KUNO-System an und bitten Sie um Sperrung über KUNO. Obwohl Sie auch online Anzeige erstatten können, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Gang zur nächsten Polizeidienststelle.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Kartensperrung rückgängig machen

Für den Fall, dass Ihre Kreditkarten wieder auftauchen: Damit Sie Ihre Kredit- und EC-Karten wieder nutzen können, müssen Sie sich an Ihre Bank wenden. Eine Entsperrung über die 116 116 ist nicht möglich.

Zusammenfassung
  • Bei Verlust oder Betrugsvorfällen in Zusammenhang mit Kreditkarten, EC-Karten oder Ihrer Bankverbindung lassen Sie Ihre Karte unter 116 116 sperren lassen.
  • Die zentrale Kartensperrung für Deutsche Bankhäuser ist rund um die Uhr und weltweit erreichbar.
  • Erstatten Sie bei einer Kartensperrung unbedingt auch Anzeige bei der Polizei, um über das KUNO-System auch Lastschriften zu sperren.
  • Denken Sie auch bei Phishing-Angriffen oder Internetbetrug an die Kartensperrung und die Anzeige bei der Polizei.

Haben Sie Erfahrungen mit dem Sperrnotruf? Dann nutzen Sie doch die Kommentarfunktion unter diesem Artikel, um sich mit unseren Lesern auszutauschen.

Auf Onlinewarnungen.de finden Sie weitere Ratgeber.

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Der Beitrag Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren – so geht’s erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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