Einfach erklärt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 22 Dec 2020 20:22:15 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Einfach erklärt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Polizeikontrolle filmen und aufnehmen – ist das erlaubt? https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/polizeikontrolle-filmen-und-aufnehmen-ist-das-erlaubt/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/polizeikontrolle-filmen-und-aufnehmen-ist-das-erlaubt/#comments Thu, 12 Nov 2020 10:52:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=46229 In einer Polizeikontrolle haben Sie Rechte und Pflichten. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen und müssen vermeintliches Fehlverhalten der Beamten nicht hinnehmen. Aber dürfen Sie eine Polizeikontrolle als Beweis filmen oder aufnehmen, was der

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In einer Polizeikontrolle haben Sie Rechte und Pflichten. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen und müssen vermeintliches Fehlverhalten der Beamten nicht hinnehmen. Aber dürfen Sie eine Polizeikontrolle als Beweis filmen oder aufnehmen, was der Polizist sagt? Damit Sie sich in der nächsten Kontrolle keinen Ärger einhandeln, erklären wir Ihnen, was Sie aufnehmen dürfen und was nicht.

Ist für Sie eine Polizeikontrolle auch immer unangenehm? Wenn Sie nichts zu verbergen haben oder nichts falsch gemacht haben, sollte die Kontrolle schnell wieder vorbei sein. Doch wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben? In unserem Artikel Notwehr gegen Polizisten: Dürfen Sie sich gegen die Polizei verteidigen? haben wir Ihnen bereits geschildert, in welcher Art und Weise Sie sich gegen polizeiliche Zwangsmaßnahmen oder  körperliche Gewalt wehren können.

Viele fühlen sich durch die Polizei zu unrecht behandelt und meinen, dass ein Fehlverhalten der Beamten vorliegt. Das kann bei einer Verkehrs- oder Personenkontrolle oder bei einer anderen polizeilichen Maßnahme der Fall sein. Um das vermutete Fehlverhalten auch noch später beweisen zu können, greifen einige zum Smartphone oder einer Kamera und zeichnen die Kontrolle auf. Auch ein Livestream über soziale Medien wie Facebook wäre denkbar. Aber ist das überhaupt erlaubt, Film- und/oder Tonaufnahmen von der Polizei zu fertigen?

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Das Aufnehmen der Polizei ist erlaubt, außer…

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Bild- und Tonaufnahmen von der Polizei zu fertigen. Es gibt dabei aber immer Einschränkungen. Hier kommt es auf mehrere Faktoren an. Eine große Rolle spielen dabei die Persönlichkeitsrechte, die die Frauen und Männer  bei der Polizei genau so haben, wie jeder andere Mensch auch. Allerdings können diese Rechte unter bestimmten Umständen für die Beamten eingeschränkt werden. Darum soll es aber hier nicht gehen.

Wir beleuchten den Fall einer Aufnahme, die während einer Polizeikontrolle gefertigt wird. Hier kommen ganz andere Gesetze zum Tragen. Die Straftat, die Sie hier unter Umständen begehen könnten, ist im Strafgesetzbuch (StGB) niedergeschrieben. Im § 201 StGB geht es um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Diese Rechtsnorm schützt das nicht öffentlich gesprochene Wort. Das ist immer dann der Fall, wenn nur ein eng begrenzter Personenkreis Adressat eines Gespräches ist. So zum Beispiel das Gespräch bei einer Verkehrskontrolle zwischen der Polizei und dem Fahrer oder Beifahrer. Es ist dabei unerheblich, wer die Aufnahme fertig. Das kann eine Person sein, die zum Beispiel mit im Auto sitzt oder eine außenstehende Person, die das Geschehen aus der Nähe aufnimmt. Wer gegen diese Rechtsnorm verstößt, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Was passiert, wenn Sie unerlaubt aufnehmen?

Es gibt zu diesem Thema bereits mehrere Gerichtsurteile, die rechtskräftig sind. So hat ein junger Mann während einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Beamten offen aufgenommen. Der Mann wurde mehrfach auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Konsequenz seines Verhaltens war die Strafanzeige. Was den Mann vermutlich härter getroffen hat, war die Einziehung seines Smartphones als Beweis-/Tatmittel.

Das Amtsgericht (AG) München verurteilte den jungen Mann in seinem Urteil (Aktenzeichen: 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug, AG München) zur Teilnahme am Kurs „Korrekt im Web“. Somit fiel das Urteil recht milde für ihn aus.

Eine junge Frau wurde da schon härter bestraft (Ns 116 Js 165870/17, LG München). Sie hatte während einer Demonstration die polizeiliche Personalienfeststellung einer Demonstrantin aus nächster Nähe gefilmt. Auch Sie wurde mehrfach aufgefordert, die Aufnahmen zu unterlassen. Da sie der Aufforderung nicht nachkam wurde sie angezeigt und das AG München verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Das Urteil wurde dann in zweiter Instanz durch das Landgericht (LG) abgemildert.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Aufnahmen von bestimmten Situationen, egal ob als Video- oder Tonaufnahme, sind verboten. Aber wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie denken ungerecht behandelt zu werden? Es ist kein Problem einen Zeugen hinzu zu rufen. Dieser darf natürlich nur zuhören, die Maßnahme nicht stören und auch den Erfolg der polizeilichen Maßnahme nicht gefährden.

Wie immer gilt auch hier: „Der Ton macht die Musik“. Treten Sie freundlich und respektvoll auf, wird man Ihnen dieses Verhalten in der Regel auch entgegenbringen. So können Sie mit einer höflichen Frage den Namen, den Dienstgrad und die Dienststelle der Polizeibeamten in Erfahrung bringen. Aufschreiben müssen Sie diese Information allerdings selbst. Die Beamten sind auch nur verpflichtet ihren Dienstausweis zu zeigen. Er muss nicht ausgehändigt werden.

Haben Sie Erfahrungen mit Polizeikontrollen?

An dieser Stelle sind wieder Ihre Erfahrungen gefragt. Waren Sie mit einer Polizeikontrolle zufrieden oder gab es etwas zu bemängeln? In den Kommentaren unter dem Artikel können Sie sich mit anderen Lesern austauschen und Ihre Meinung kundtun. Sie können natürlich auch Fragen stellen, die durch unsere Redaktion oder anderer Leser beantwortet werden.

Haben Sie das schon gesehen?

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Gewinnspiele online: Fallen und Probleme einfach erklärt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gewinnspiele-online-fallen-und-probleme-einfach-erklaert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gewinnspiele-online-fallen-und-probleme-einfach-erklaert/#respond Mon, 07 Nov 2016 13:46:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4103 Bei Gewinnspielen im Internet lauern Fallen und Probleme. Denn nicht jeder Anbieter eines Preisausschreibens ist seriös. Oft wollen dubiose Unternehmen nur an Ihre Daten, um diese weiter verkaufen zu können. Wir zeigen Ihnen, welche Fallen

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Bei Gewinnspielen im Internet lauern Fallen und Probleme. Denn nicht jeder Anbieter eines Preisausschreibens ist seriös. Oft wollen dubiose Unternehmen nur an Ihre Daten, um diese weiter verkaufen zu können. Wir zeigen Ihnen, welche Fallen und Probleme es bei Online-Gewinnspielen gibt.

Gewinnspiele schießen im Internet wie Pilze aus dem Boden. Doch nicht bei jedem Preisausschreiben steht wirklich ein Gewinn im Vordergrund. Oft geht es auch nur um das Einsammeln Ihrer Daten und die Weitergabe dieser an Drittunternehmen. Dabei tauchen bei den „Gewinnspielen“ mehr oder weniger die gleichen Probleme und Fallen auf.

Einfach erklärt, bedeutet dies: Achten Sie auf die nachfolgenden Fakten. Je mehr davon zutreffen, desto eher handelt es sich nicht um ein echtes Gewinnspiel. Und desto eher sollten Sie Abstand davon nehmen, wenn Sie nicht mit Werbeanrufen überhäuft werden wollen. Übrigens: Wir verraten Ihnen, wie Sie die lästigen Werbeanrufe wieder loswerden.

Welche Probleme gibt es bei Online-Gewinnspielen?

Datenübermittlung an Sponsoren

Bei den meisten unechten Gewinnspielen geht es darum, Ihre Daten einzusammeln und diese an Sponsoren beziehungsweise Drittanbieter weiter zu leiten. Die Folge daraus ist, dass Sie Unmengen von Werbung erhalten können: telefonisch, per E-Mail oder gar per Post. Oft gibt es zwar die Möglichkeit diese Weitergabe zu verhindern, indem Sie die Sponsoren abwählen. Diese Funktion ist aber häufig recht gut versteckt und zeitintensiv. Und oft können Sie am Gewinnspiel selber nicht mehr teilnehmen, wenn Sie alle Sponsoren abwählen. Bedenken Sie, die Sponsoren bekommen Ihre vollständigen persönlichen Daten und können Sie mehrfach kontaktieren.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Widerrufen der Einwilligung zur Weiterleitung Ihrer Daten

Haben Sie versehentlich die Sponsoren nicht abgewählt, können Sie die Einwilligung zur Weiterleitung Ihrer Daten widerrufen. Dies machen Sie aber nicht bei den Sponsoren selber, da diese Sie oft gar nicht kennen. Sie müssen dafür den Veranstalter des Gewinnspiels anschreiben. Liegt dieses schon eine Weile zurück, wird des schwer, den Veranstalter wiederzufinden. Am besten schreiben Sie sich deshalb auf, bei welchen Gewinnspielen Sie teilgenommen haben und wer Veranstalter des Online-Gewinnspiels war. Zu beachten ist, dass der Veranstalter die Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe Ihrer Daten für die Zukunft zwar stoppen kann. Ob die sogenannten Sponsoren sich an Ihren Wunsch halten, ist eine andere Frage.

Keine verschlüsselte Übertragung

Lassen Sie sich doch auf das Online-Gewinnspiel ein, dann müssen Sie meist Ihre kompletten Daten, bestehend aus Name, Adresse, Geburtstag, Telefonnummer und E-Mail eingeben. Achten Sie darauf, dass diese Daten verschlüsselt via HTTPS übertragen werden. Ist dies nicht der Fall, können die Daten von Hackern abgefangen und missbräuchlich verwendet werden. Wir erklären in einem ausführlichen Artikel, was HTTPS ist.

Wir raten von der Eingabe persönlicher Daten auf unverschlüsselten Webseiten ab.

Keine Gewinnspielregeln

Fehlen die Gewinnspielregeln, ist dies kein gutes Zeichen. In Deutschland sind konkrete Bedingungen für das Preisausschreiben gesetzlich vorgeschrieben. Maßgeblich für Gewinnspiele im Internet ist beispielsweise das Telemediengesetz (TMG §6 Absatz 1 Nr. 4). Danach müssen die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich und eindeutig angegeben werden. Das gilt sowohl für den PC als auch für Smartphone und Tablet-PC. Generell gilt für die Spielregeln bei Gewinnspielen, dass diese so klar sein müssen, dass der Teilnehmer vor der Teilnahme weiß, worauf er sich einlässt.

Unterschiedliche Anzeigen auf Smartphone und PC

Wer ein Smartphone und einen Computer besitzt, sollte auf beiden Geräten schauen, ob beim Aufruf der entsprechenden Webseite das Gleiche angezeigt wird. Bei unseren Recherchen zu verschiedenen Gewinnspielen ist uns immer wieder aufgefallen, dass auf dem PC und dem Smartphone beziehungsweise iPhone nicht die gleichen Seiten dargestellt werden, wenn wir eine URL aufrufen.

Es besteht das Risiko, dass Sie auf dem Smartphone in eine Abofalle gelockt werden, was auf dem Computer aus technischen Gründen nicht so leicht möglich ist. Unabhängig von Gewinnspielen empfehlen wir allen Smartphone-Nutzern eine Drittanbietersperre einzurichten.

Das Kleingedruckte

Wenn das Kleingedruckte so klein geschrieben ist, dass Sie es ohne Vergrößerung nicht mehr lesen können, können Sie ebenfalls von einem unseriösen Gewinnspiel ausgehen. Wer eine zu kleine Schriftart wählt, hat meist etwas zu verbergen.

Impressum und AGBs fehlen

Da es sich bei den Gewinnspielseiten um ganz normale Webseiten handelt, ist es Pflicht, dass diese ein Impressum und AGBs vorweisen. In Deutschland sind diese Angaben gesetzlich geregelt.

Das sind die Fallen bei Gewinnspielen im Internet

Gewinnspiel nicht erkennbar

Unsere Berichte zum Thema Gewinnspiel zeigen es immer wieder: Häufig starten die Online-Gewinnspiele als Produkttest. Sie sind als Gewinnspiel oft gar nicht erkennbar. Mit dieser Methode werden die Verbraucher in die Falle gelockt.

Veranstalter des Gewinnspiels nicht erkennbar

Wenn Sie nicht erkennen können, wer der Veranstalter des Gewinnspiels ist, sollten Sie auf jeden Fall die Finger davon lassen. Oft erwecken Gewinnspielen den Eindruck, dass große und bekannte Marken dahinter stecken. Ein Grund dafür kann sein, dass die Webseiten des Online-Gewinnspiels denen der großen Marke nachempfunden sind. Der Verbraucher geht dann davon aus, an Gewinnspielen von Apple, EDEKA, Mercedes und Co. teilzunehmen. In Wahrheit haben diese nichts mit dem Preisausschreiben zu tun.

Verwendung von Marken-Logos

Um den Betrug richtig gut zu machen und den Anbieter des Online-Gewinnspiels zu verschleiern, werden sogar die Logos und Schriftzüge großer Marken verwendet. Damit wird die Irreführung perfekt. Für ungeübte Nutzer ist dann nur noch sehr schwer zu erkennen, dass es sich um keine Gewinnspiele von Apple, EDEKA und Co. handelt.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Falsche Absender in den E-Mails

Noch perfekter wird die Inszenierung, wenn Sie für das vermeintliche Gewinnspiel eine Einladung per E-Mail erhalten und Ihnen als Absendernamen eine große Marke vorgegaukelt wird. Nur wer sich die Adresse hinter dem Namen genau ansieht, erkennt die Falle bereits im E-Mail-Postfach.

Mastercard und Visacard: Phishing-Mail mit Betreff "Sperrung Ihrer Karte" im Umlauf
Gewinnspiel Mastercard Kreditkarte: Abzocke am Telefon

Eine Gewinnspielteilnahme im Internet bedeutet häufig, dass Sie ein Werbeeinverständnis gegeben haben. Infolge dessen erfolgen in letzter Zeit gehäuft Anrufe über eine gewonnene Kreditkarte. Warum Sie sich hier auf kein Gespräch einlassen sollten und was die Aufzeichnung Ihrer Daten bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel. An einem Gewinnspiel ist im Internet

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Ihre Ideen und Erfahrungen sind gefragt

Kennen Sie weitere Probleme und Fallen, die bei Gewinnspielen im Internet warten? Helfen Sie uns, diese Liste zu ergänzen. Senden Sie Ihre Ideen per Nachricht an die Redaktion. Nur wenn alle Leser rundum informiert sind, fallen sie nicht mehr auf vermeintliche Gewinnspiele herein. In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie mit anderen Lesern diskutieren.

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