Einkommen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:54:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Einkommen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen – lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgen für regelmäßige Krankengeldzahlungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-lueckenlose-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen-sorgen-fuer-regelmaessige-krankengeldzahlungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-lueckenlose-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen-sorgen-fuer-regelmaessige-krankengeldzahlungen/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:54:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63343 Die gesetzliche Krankenkasse springt ein, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheitsphase nicht arbeiten können und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt. Allerdings sorgt die Zahlung von Krankengeld immer wieder für Ärger und aus dem Grund

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Die gesetzliche Krankenkasse springt ein, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheitsphase nicht arbeiten können und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt. Allerdings sorgt die Zahlung von Krankengeld immer wieder für Ärger und aus dem Grund haben wir alle wichtigen Informationen zusammengetragen, so dass Sie wissen, was passiert, wenn Sie mehrere Wochen krank sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und die Höhe richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen. In der Regel liegt das Krankengeld bei 70% des Bruttogehalts, aber es gibt weitere Einschränkungen.
  • In der Regel zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiterhin und ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse, denn dann fällt der Arbeitgeber raus.
  • Nicht jeder Verbraucher hat Anspruch auf Krankengeld. Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch, aber Selbstständige müssen sich eigenständig um eine entsprechende Absicherung kümmern.

Wer bekommt Krankengeld?

In Deutschland bekommt nicht jeder Verbraucher Krankengeld, wenn er mehr als sechs Wochen krank ist.

Das Krankengeld wird gezahlt für Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld 1. Sie können kein Krankengeld beantragen, wenn Sie Student sind. Selbst, wenn Sie versicherungsfrei einen Job ausüben, um sich das Studium zu finanzieren, haben Sie keinen Anspruch. Anders sieht es aus, wenn Sie mehr Zeit für die Arbeit aufbringen und weniger für das Studium. Das heißt, wenn Sie den Job als Hauptbeschäftigung ausführen und entsprechend versichert sind, dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Eine wichtige Frage dabei ist die Zeit, denn Sie müssen mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder eine Berufskrankheit haben. In einem solchen Fall kommt die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft in Frage.

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Der Anspruch auf Krankengeld

Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, sobald der Arzt Ihnen eine Krankschreibung ausstellt.

Das gilt nicht nur bei einer Krankschreibung über den Arzt, sondern auch ab dem ersten Tag für einen stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Vorsorge- oder Reha-Einrichtung. Sie können sogar Krankengeld bekommen, wenn Sie ein krankes Kind betreuen, aber das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Während der ersten sechs Krankheitswochen haben die meisten Arbeitnehmer Anspruch aus Lohnfortzahlung und erst ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und es kommt zur Zahlung von Krankengeld.

Voraussetzungen für das Krankengeld

Die Krankmeldung durch den behandelnden Arzt wird in der Regel „gelber Schein“ oder „Attest“ genannt, aber eigentlich handelt es sich um eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Sie sind verpflichtet

  • Ihrem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen, dass Sie krankgeschrieben sind. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, wenn Sie länger als drei Tage am Stück krank sind. Das Attest muss spätestens am vierten Tag der Krankheit eingereicht werden, aber manche Arbeitgeber verlangen eine frühere Einreichung.
  • innerhalb einer Woche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen, denn dafür sind Sie selber verantwortlich. Der Arbeitgeber übernimmt diese Aufgabe nicht.
  • auch bei einer Verlängerung den Arbeitgeber und die Krankenkasse zu informieren und Folge-Atteste umgehend vorzulegen.

Am dem Jahr 2021 wird schrittweise eine sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte eingeführt. Das Attest wird dann digital von dem Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Allerdings ist die elektronische Übermittlung erst ab dem 1. Oktober 2021 für den Arzt verpflichtend und solange gilt, dass Sie die Bescheinigung selbst einreichen müssen, wenn der Arzt dies noch nicht macht.

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Krankschreibung mit Hilfe eines Videos

Seit Oktober 2020 haben die Ärzte sogar die Möglichkeit einen Patienten mit Hilfe einer Videosprechstunde krank zu schreiben.

Vom Gemeinsamen Bundesausschuss ist eine entsprechende Richtlinie verfasst worden.

Es gibt allerdings ein paar Voraussetzungen, damit Sie eine AU-Bescheinigung per Video erhalten:

  • In der Praxis sind Sie schon bekannt und haben früher Behandlungen machen lassen. Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit gut durch eine Videoübertragung beurteilt werden können.
  • Per Video kann eine Erstbescheinigung im Höchstfall für sieben Tage ausgestellt werden und im Anschluss müssen Sie die Praxis aufsuchen, so dass Sie sich weiterhin krankschreiben lassen können.
  • Eine Folgebescheinigung ist nur möglich, wenn Sie vorher einen Praxisbesuch durchgeführt haben. Bei dem Besuch muss der Arzt dieselbe Krankheit feststellen, dann darf er auch weiterhin per Video krankschreiben.
  • Sie müssen vor der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten aufgeklärt werden, denn die Befunde sind manchmal nicht zu 100% korrekt.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung durch eine Videosprechstunde, denn nur der Arzt entscheidet darüber, ob Sie eine AU-Bescheinigung durch eine Online-Visite erhalten.

Wenn keine ausreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit mit der Videosprechstunde möglich ist, dann müssen Sie sich in der Praxis vorstellen.

Zudem darf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aufgrund eines Online-Fragebogens ausgestellt werden. Auch eine Chat-Befragung oder ein Telefonat sind nicht ausreichend.

Selbstständige und das Thema Krankengeld

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld, aber es gibt drei Möglichkeiten, um sich im Krankheitsfall abzusichern.

    • Sie können bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben und einen höheren Beitrag zahlen, so dass ein Anspruch auf Krankengeldzahlung besteht.
    • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung schließen Sie den Wahltarif „Krankengeld“ ab.
    • Sie haben die Möglichkeit eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
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Die Höhe des Krankengeldes

Sie erhalten Krankengeld für jeden Kalendertag, an dem eine Krankschreibung besteht und die Höhe wird das regelmäßige Einkommen festgelegt.

  • Als Krankengeld erhalten Sie 70% des Bruttoeinkommens und im Höchstfall 90% von Nettolohn.
  • Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
  • Es gibt einen gesetzlichen Tageshöchstbetrag für Krankengeld und das liegt seit 2021 auf 112,88 Euro.

Sie zahlen vom Krankengeld auch weiterhin die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sowie die Rentenversicherung. Sie zahlen allerdings keine Krankenversicherungsbeiträge, wenn Sie Krankengeld erhalten.

In der Regel erhalten Sie deutlich weniger Geld als Krankengeld als wenn Sie berufstätig sind.

Es kann finanziell also sehr eng werden, wenn Sie über mehrere Monate krank sind und Medikamente und Hilfsmittel brauchen. In der Regel zahlen Sie Eigenanteile und müssen vielleicht sogar die Wohnung umbauen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherung bieten eine zusätzlichen Schutz für ein solches Risiko.

Achten Sie auf diese Klauseln, wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umschauen. In der Regel springt eine solche Versicherung nach etwa sechs Monaten Krankheit ein und zahlt eine Art Rente für einen längeren Zeitraum.

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Die Dauer des Krankengeldes

Sie sind aufgrund derselben Krankheit krankgeschrieben und erhalten Krankengeld, dann können Sie die Zahlung höchstens 78 Woche innerhalb von drei Jahren nutzen.

Die Berechnung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und auch die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird mitgerechnet.

Ihr Arzt muss Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreiben, damit Sie durchgehend Krankengeld bekommen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist in diesem Fall nicht möglich.

Das bedeutet, Sie müssen Ihren Arzt spätestens am nächsten Werktag aufsuchen, wenn die Krankmeldung abläuft. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet an einem Freitag, dann müssen Sie sich direkt am Monat bei Ihrem Arzt vorstellen.

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Attest nicht rechtzeitig vorhanden – was dann?

Sie müssen sich regelmäßig neue Atteste besorgen, wenn Sie für eine längere Zeit krank sind und diese an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken.

Es kommt zu Lücken beim Krankengeld, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld nicht mehr, wenn kein gültiges Attest vorhanden ist.

Sie verlieren den Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie das Folgeattest zu spät einreichen, dann fehlen Ihnen ein paar Tage. Es kommt zu einer Ruhephase und erst, wenn das Attest bei der Krankenkasse ankommt werden die Zahlungen fortgesetzt.

Deutlich schlimmer wird es, wenn eine Lücke von mehreren Wochen oder einem Monat entsteht. Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie sich Zeit lassen und ein neues Attest zu spät vorlegen.

Achten Sie also immer darauf, dass keine Lücken bei der Krankschreibung entstehen und dass die Folgebescheinigungen immer rechtzeitig bei der Krankenkasse vorliegen.

Krankengeld und Urlaub

Sie beziehen Krankengeld und wollen in den Urlaub fahren, dann brauchen Sie für eine Reise innerhalb Deutschland keine Krankenkassengenehmigung.

Sie sind auch nicht verpflichtet die Krankenkasse über diese Reise zu informieren, wenn Sie an allen Heilbehandlungen oder Untersuchungen teilnehmen. Eine Reise ist Inland ist also ohne Schwierigkeiten möglich, wenn keine Behandlungen in diesen Zeitraum fallen.

Bei Auslandsreisen sieht es anders aus, denn dann ruht der Anspruch auf Krankengeld. Die einzige Möglichkeit dieser Phase zu entgehen ist, wenn Sie sich im Vorfeld die Zustimmung der Krankenkasse einholen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankengeld

1. Wer zahlt Krankengeld?

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bezahlt.

2. Ab wann kann ich Krankengeld bekommen?

In den ersten sechs Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlungen und ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

3. Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld hat keine festgelegte Höhe, denn es hängt von dem Bruttoeinkommen ab. Sie erhalten 70% des letzten Bruttoeinkommens, aber nur höchstens 90% des Nettoeinkommens.

4. Erhalte ich das Krankengeld auch während der Reha?

Ja, Sie erhalten das Krankengeld auch während der Reha, wenn die Reha aufgrund der Krankheit durchgeführt wird.

5. Erhalte ich als Student mit Nebenjob auch Krankengeld?

Ein Student mit Nebenjob hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und deutlich weniger Zeit für das Studium aufbringen.

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Fazit

In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen am Stück durch dieselbe Krankheit ausfallen und nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Dann springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld wird am der siebten Woche bezahlt und liegt zurzeit bei 70% des Bruttolohn, aber höchstens 90% des Nettolohns. Krankengeld können Sie bis zu 78 Wochen am Stück bekommen, wenn Sie lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen.

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Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Einkommen pro Jahr https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100-000-euro-einkommen-pro-jahr/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100-000-euro-einkommen-pro-jahr/#respond Sat, 30 Jan 2021 09:01:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60510 Wenn die Eltern im Alter nicht genug Geld haben, um Ihre Pflege zu bezahlen, so wird der Staat die Kinder mit höherem Einkommen zu Kasse bitten. Hier erfahren Sie, ab wann das der Fall ist

Der Beitrag Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Einkommen pro Jahr erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Wenn die Eltern im Alter nicht genug Geld haben, um Ihre Pflege zu bezahlen, so wird der Staat die Kinder mit höherem Einkommen zu Kasse bitten. Hier erfahren Sie, ab wann das der Fall ist und wie umfangreich Sie für die Pflege Ihrer Eltern sorgen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum 1.1.2020 wurde beschlossen, dass Kinder erst dann für Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro haben.
  • Grundsätzlich zählt nur das Einkommen des Kindes. Sind Sie verheiratet und haben Sie mit Ihrem Partner zusammen ein Jahreseinkommen ab 100.00o Euro, so sind Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet.
  • In der Regel wird von den Sozialhilfeträgern verlangt, dass Kinder Ihren Eltern Unterhalt bezahlen. Hierfür müssen Sie Ihr ganzes Vermögen und Einkommen offen darlegen.
  • Sofern Sie nicht unterhaltspflichtig sind oder aber Ihr Unterhalt immer noch nicht für die Gesamtkosten der Pflege reicht, muss das Sozialamt dazu bezahlen.

Pflege kostet Geld

Früher oder später kommt die Zeit, in der ein Großteil der Senioren nicht mehr für sich alleine sorgen kann – sie gelten als pflegebedürftig.

Das Hauptproblem daran ist aber, dass eine gute Pflege viel Geld kostet. Zwar kommen die Pflegeversicherung, das eigene Vermögen und die Rente dafür auf, doch oftmals reicht das nicht, um alle Kosten zu decken. Spätestens dann sind die Kinder gefragt. Jetzt gilt: Kinder Haften für die eigenen Eltern.

Meist kümmern sich die Kinder dann um die Eltern und teilen sich die Aufgabe unter den Geschwistern. Vielleicht haben die Eltern auch schon in jungen Jahren für diesen Fall vorgesorgt. So könnten Sie zum Beispiel Ihr Haus verkauft haben und in ein altengerechtes Wohnen umgezogen sein. Da dies aber nicht immer der Fall ist, muss auch oft noch vom Sozialamt geklärt werden, wer denn nun für die Pflegebedürftigen Unterhalt bezahlen könnte.

Kinder werden dazu aufgefordert, ihren Eltern Unterhalt zu bezahlen. Doch seit Anfang 2020 gilt das nur noch dann, wenn das Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt. Das Angehörigen-Entlastungsgesetzt hat dafür gesorgt, dass diese Grenze gesetzt wurde.

Das bedeutet: Wenn Ihre Eltern pflegebedürftig sind und ihr Geld nicht für die Gesamtkosten ausreicht, so werden Sie vom Sozialamt angeschrieben und müssen dort Ihr Einkommen und Ihr Vermögen darlegen.

Wer profitiert von der Entlastung?

Die 100.000 Euro Jahresbrutto Regelung gilt:

  1. Wenn Sie Ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen.
  2. Wenn Eltern an Ihre pflegebedürftigen Kinder Unterhalt zahlen müssen, sofern diese schon volljährig sind.

Sie gilt aber auch nur dann, wenn die Pflegebedürftigen Ihre Kosten nicht komplett alleine zahlen können und sie auch keine Leistungen nach SGB XII erhalten (§ 94 SGB XII).

Achtung: Wenn sich das Sozialamt wegen Unterhalt meldet, dann nur bei den Kindern. Die Enkel, Geschwister, Cousinen, Cousins, Tanten und Onkel müssen keine finanzielle Unterstützung leisten.

Wer ist von dem Gesetzt ausgenommen?

Falls Sie für Ihren Ehepartner Unterhalt bezahlen müssen, gilt diese Regelung der 100.000 Euro Grenze nicht.

Das bedeutet, kommt Ihr Partner in ein Pflegheim, und bleiben Sie zu Hause, so müssen Sie mit für die Heimkosten aufkommen, wenn das Pflegegeld und die Rente nicht ausreichen.

Für Ehepaare ist somit keine Entlastung vorgesehen. Vom Gesetzgeber her wird die Ehe als gegenseitige Einstandspflicht angesehen. Aus diesem Grund müssen Sie auch dann Unterhalt bezahlen, wenn Sie unter 100.000 Euro Jahresgehalt haben. Somit müssten Sie dann notfalls auch Ihr Vermögen verwenden.

Jedoch gibt es laut Gesetz §90 SGB XII ein Schonvermögen. Hierzu zählt auch ein Schonbetrag von 5000 Euro. Das Gleiche gilt für Ihren Partner. Kommen Sie auf ein Vermögen von 10.000 Euro, so bleibt dieses nicht anrechnungsfähig.

Ebenso gilt als Schonvermögen ein annehmbarer Geldbetrag, den Sie für Ihre Bestattung sowie die Pflege des Grabes auf die Seite gelegt haben. Dies ist in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt.

Sobald aber das Vermögen und das Einkommen nicht ausreichend sind, wird das Sozialamt die Kosten tragen.

Gut zu wissen: Der Partner, der im Heim lebt, bekommt vom Sozialamt ein sogenanntes Taschengeld. Dieses betrug 2020 114,48 Euro monatlich. Jedes Jahr am 1. Januar wird dieses Taschengeld neu angepasst. Auch haben Sie natürlich einen Anspruch auf eine sogenannte Bekleidungshilfe. Die Höhe dafür hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab. Den Antrag dafür müssen Sie im Sozialamt stellen.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Der Sozialstaat wird die Kosten auslegen, wenn die Rente, das Vermögen und das Geld der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung nicht für die Pflege ausreichen.

Jedoch wird der auch prüfen, ob die Kinder ausreichend Geld zur Verfügung haben und dieses dann von den Kindern zurückfordern.

Somit stellen nicht die Eltern einen Antrag auf Elternunterhalt, sondern der Sozialhilfeträger.

  • Wer ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro verdient und im ersten Grad zum Pflegebedürftigen steht, also sein Kind ist, wird vom Sozialamt aufgefordert, Elternunterhalt zu bezahlen.
  • Da Schwiegerkinder mit den Schwiegereltern in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen, müssen diese keinen Unterhalt bezahlen.

Ausnahmen gibt es immer

Sofern die Eltern eine erhebliche Verfehlung gegen das Kind oder die Kinder gemacht haben, haben Sie auch keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt vor allen Dingen für die Zeiten, in denen Sie für die Kinder verantwortlich waren. Dazu gehören Fälle von Misshandlung, grober Vernachlässigung oder mehr. Wurde lediglich der Kontakt abgebrochen, ist dies aber kein ausreichender Grund.

Die Berechnung

Das Sozialamt prüft die Unterhaltspflicht nur dann, wenn es den Verdacht oder einen Hinweis darauf hat, dass Sie genug Geld haben.

Sollten Sie vom Sozialamt einen Brief erhalten, in dem sie den Verdacht äußern, so müssen Sie Ihre Finanzen auch offenlegen.

Berechnet wird der Unterhaltsanspruch nach dem Zivilrecht. Falls das Kind ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro hat, so wird die Unterhaltshöhe nach den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Sofern es aber mehr Kinder gibt und nur eines hat ein dementsprechend hohes Jahresgehalt, wird die Berechnung etwas schwieriger:

  1. Zu Beginn wird eine Berechnung erstellt, welchen Unterhalt jedes Kind anteilig bezahlen müsste. Das wird natürlich unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht. Somit wird die Unterhaltspflicht unter den Kindern aufgeteilt und zwar so, dass es nicht die finanziellen Möglichkeiten eines jeden Kindes überschreitet. So kann es natürlich passieren, dass ein gut verdienendes Kind mehr bezahlen muss als ein schlechter verdienendes.
  2. Am Ende erfolgt die Überprüfung, ob eines der Kinder mehr als 100.000 Euro Jahresbrutto verdient. Somit muss der Unterhalt aus Punkt 1 nur von dem bezahlt werden, der auch unterhaltspflichtig ist. Verdienen Ihre Geschwister unter 100.000 Euro Jahresbrutto, so müssen diese keinen Unterhalt bezahlen, Sie mit dem hohen Gehalt aber schon.

Sollte das Geld nun immer noch nicht komplett für die Pflege ausreichen, so übernimmt das Sozialamt die Restkosten.

Das Jahresbruttoeinkommen

Das Einkommen besteht nicht nur aus Arbeitsentgelt.

Dazu können auch noch andere Einkünfte wie Vermietung oder Verpackung kommen. So ist es im §16 SGB IV festgelegt. Somit berechnet sich das Gesamteinkommen aus allen Einkünften, die Sie erzielen. Lediglich Ihr Vermögen wird hier nicht mit einbezogen.

Haben Sie einen Kinderfreibetrag, so wird auch dieser nicht berücksichtigt, wenn es um die Berechnung des Gesamteinkommens geht.

Sie können jedoch unter Umständen manche Ausgaben anrechnen lassen, um Ihr Einkommen etwas niedriger zu gestalten.

Es ist ratsam, einen Rechtsexperten zurate zu ziehen, wenn es um die Berechnung des Gesamteinkommens geht, da dies immer vom Einzelfall abhängt. Fragen Sie einen Anwalt, sobald das Sozialamt einen Nachweis über Ihr Einkommen haben möchte.

Worüber muss ich Auskunft geben?

Hier geht es um die Auskunftspflicht der Eltern und der Kinder.

  1. Eltern: Damit die Kinder auch sicher sein können, dass die Eltern Unterhalt benötigen und in welcher Höhe, müssen diese den Kindern ihre finanziellen Verhältnisse offen legen.
  2. Kinder: Damit das Sozialamt den Unterhaltsanspruch berechnen kann, braucht das Amt einen Einblick zum Einkommen und den Vermögensverhältnissen. Unter Umständen muss auch der Ehepartner seine Finanzen offen legen.

Was, wenn ich schon Unterhalt bezahle?

Sofern Sie weniger als 100.000 Euro Jahresbrutto verdienen, sind Sie ab dem 1.1.2020 nicht mehr unterhaltspflichtig.

Hat das Sozialamt jedoch einen Verdacht, so kann es die Unterhaltspflicht erneut prüfen. Wenn aber kein Verdacht besteht, geht es davon aus, dass Sie weniger als die 100.000 Euro verdienen.

Können meine Eltern auf Unterhalt verzichten?

Hier wird die Sache etwas schwierig.

  • Senioren haben in dem Moment, in dem sie Pflegeleistungen erhalten, keine Wahl. Der Staat muss den Unterhalt von den Kindern fordern, ob die Eltern das wollen oder nicht.
  • Jegliche Vereinbarungen oder Abfindungen, um die Unterhaltsansprüche zu minimieren, sind nicht zulässig.
  • Die Eltern können nur dann auf Unterhalt verzichten, wenn Sie bereits welchen bezahlt haben und die Eltern davon Rücklagen gebildet haben.

Das Sonderproblem

Wenn ein verarmter Mensch in den letzten 10 Jahren etwas verschenkt hat, als es ihm finanziell noch gut ging, so darf der das laut Gesetz zurückholen.

Warum ist das so? Weil dadurch verhindert werden soll, dass diese Person ihre Wohnung verliert oder nichts mehr zu essen hat. Meist wird aber niemand das Geschenk zurückfordern. Genaugenommen wissen viel nicht, dass es diesen Anspruch überhaupt gibt.

Sollte nun aber der Staat für den verarmten Menschen aufkommen und dieser schon ein Pflegefall sein, so sieht die Sache schon anders aus. Der Staat kann und wird das Geschenk einfordern. Somit kann das auch heißen, dass Sie das geschenkte Haus wieder abgeben müssen. Hat die Oma für das Enkelkind innerhalb der letzten 10 Jahre Geld angespart, so muss die Enkelin auch dieses Geld zurückgeben.

Ausnahme ist die privilegierte Schenkung. Handelt es sich um ein eine Anstandsschenkung oder Pflichtschenkung, so darf die Person das Geschenk behalten.

Sieht das Gericht bei Taschengeldzahlung der Oma an die Enkelin eine Anstandsschenkung, so hat der Staat kein Anrecht darauf, das Geld einzufordern.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen – gut zu wissen

1. Frage Zählt unser Gehalt zusammen?

Wenn Ihr Partner sehr gut verdient und Sie lediglich die kleine Differenz auf die 100.000 Euro Jahreseinkommen, so sind Sie nicht unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht gilt nur für das Einkommen der Kinder.

2. Frage Bisher habe ich Unterhalt bezahlt, warum jetzt nicht mehr?

Zum 1.1.2020 wurde das Gesetz geändert und es sind nur noch Kinder mit einem Jahresgehalt von 100.000 Euro unterhaltspflichtig. Vermutlich haben Sie ein niedrigeres Jahresgehalt. Sofern das Sozialamt aber einen dringenden Verdacht hegt, dass Ihr Einkommen doch höher ist, wird es Sie anschreiben.

3. Frage Was zählt alles zum Einkommen?

Alle Einnahmen, die Sie regelmäßig erzielen. Somit Ihr Gehalt aber auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

4. Frage Wie sieht es bei mehreren Kindern aus?

Haben Sie noch Geschwister wird anhand der einzelnen finanziellen Möglichkeiten berechnet, wer welchen Betrag bezahlen könnte. Verdienen aber alle Geschwister weniger als 100.000 Euro Jahresgehalt, muss keiner von Ihnen Unterhalt bezahlen.

5. Frage Was, wenn mein Unterhalt immer noch nicht die Kosten für die Pflege deckt?

In diesem Fall wird das Sozialamt für die Restkosten aufkommen.

Fazit

Nicht nur Eltern müssen für ihre Kinder Unterhalt bezahlen, auch die Kinder können bei pflegebedürftigen Eltern dazu aufgefordert werden. Sind die finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichend, um für ihre Pflege aufzukommen, wird das Sozialamt nachforschen, ob die Kinder Unterhalt zahlen können. Jedoch gilt dies nur, wenn Sie mehr als 100.000 Jahresgehalt verdienen und zwar nur Sie. Das Gehalt Ihres Ehepartners zählt hier nicht dazu. Somit müssten Sie schon sehr gut verdienen, damit Sie überhaupt in die Unterhaltspflicht fallen.

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