Eisdiele | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 04:28:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Eisdiele | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Qualität von Speiseeis ist in der Eisdiele oft schwer zu erkennen – Nachfrage in der Eisdiele hilft https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/qualitaet-von-speiseeis-ist-in-der-eisdiele-oft-schwer-zu-erkennen-nachfrage-in-der-eisdiele-hilft/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/qualitaet-von-speiseeis-ist-in-der-eisdiele-oft-schwer-zu-erkennen-nachfrage-in-der-eisdiele-hilft/#respond Mon, 28 Feb 2022 04:28:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68589 Der Sommer ist Eiszeit und immer mehr Menschen setzen auf Eis aus eigener Herstellung, aber erwarten dann auch nur frische Lebensmittelzutaten und keine Aromen oder andere Zusatzstoffe. Die Werbung verspricht zudem, dass in selbst hergestellten

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Der Sommer ist Eiszeit und immer mehr Menschen setzen auf Eis aus eigener Herstellung, aber erwarten dann auch nur frische Lebensmittelzutaten und keine Aromen oder andere Zusatzstoffe. Die Werbung verspricht zudem, dass in selbst hergestellten Eissorten keine Emulgatoren oder Stabilisatoren enthalten sind, aber das trifft nicht immer zu und muss es auch nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Hersteller von Speiseeis setzen auf Begriffe wie „selbst gemacht“ oder „aus eigener Herstellung“, aber dabei handelt es sich um keine Verbindlichkeiten. Zwar können die Eisdielen mit den Begriffen durchaus werben, aber können trotzdem mit Fertigpulver arbeiten oder ein ihr Eis mit einem gelieferten Grundeis anreichern.
  • Wenn Sie Wert auf Qualität legen, dann sollten Sie vor dem Kauf des Eises nachfragen.
  • Für bestimmte Bezeichnungen wie „Fruchteis“, „Sahneeis“ oder „Vanilleeis“ gibt es spezielle Leitsätze in Bezug auf die Mindestanforderungen, aber sie sind nicht rechtsverbindlich und da spielt es auch keine Rolle, ob das Eis aus eigener Herstellung stammt oder industriell angefertigt wird.

Die Temperaturen beginnen zu steigen und die Schweißperlen auf der Stirn machen deutlich, dass die Hochsaison der Eisdielen endlich beginnt. Gerade in Sachen Eis sind die meisten Verbraucher auf der Suche nach Qualität und achten somit auf Hinweise wie „aus eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“. Die Erwartung der Verbraucher ist eindeutig, denn sie erwarten weniger Stabilisatoren, Aromen und Emulgatoren, aber dafür viele frische Lebensmittelzutaten. Dabei setzen sie den Vergleich meist mit den Fertigeispackungen aus dem Supermarkt um, aber das muss leider nicht immer zutreffen.

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„Eigene Herstellung“ ist eine nicht geregelte Werbeaussage

Es gibt leider keine rechtliche Definition für die Werbung mit den Begriffen „eigene Herstellung“ oder „selbst gemacht“.

Aus dem Grund kann es sein, dass auch ein „selbstgemachtes“ Eis durchaus von unterschiedlicher Qualität sein kann. Die Möglichkeiten sind umfangreich und reichen vom Anrühren mit einem Fertigpulver bis hin zum Anreichern mit einer gelieferten Grundeismasse, aber auch weitere Zutaten können beigemischt werden. Nüsse, Früchte und Schokolade sind die beliebtesten Zutaten, aber auch in Sachen handwerkliche Produktion gibt es Unterschiede.

Wenn auf dem Eis „eigene Herstellung“ steht, dann heißt es nicht, dass das Eis in der Eisdiele aus Milch, Sahne, Zucker, Gewürzen und Früchten frisch hergestellt wird und zudem auch noch in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat bei den zuständigen Lebensmittelkontrolleuren nachgefragt und die Antwort ist überraschend, denn das Anrühren von Eispulver vor Ort reicht aus, um mit „eigener Herstellung “ oder „selbst gemacht“ Werbung zu machen. Das Eis braucht nicht nur eine zutreffende Bezeichnung der Eissorte, sondern muss zudem mit den Hinweisen auf Allergene und einzelne Zusatzstoff versehen sein. Das bedeutet, dass „mit Farbstoff“ als Kennzeichnung auf dem Eisbehälter vorhanden sein muss.

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Transparenz bei den Hinweisen der Eisherstellung

Der Kunde kann nicht erkennen, ob das angebotene Eis frisch im Eissalon hergestellt wird oder in einem ganz anderen Betrieb produziert wird. 

Es gibt sehr viele Eisdieleninhaber, die sich das Eis komplett fertig zubereitet liefern lassen und vor Ort nur noch abfüllen und dafür sorgen, dass mit Hilfe von passenden Lebensmitteln die jeweilige Eissorte so ausstaffiert wird, dass man meinen könnte, dass es sich um ein frisch hergestelltes Eis handelt. Sie bestätigen den Eindruck dann noch mit der Aussage „aus eigener Herstellung“ und schon wird der Kunde hinters Licht geführt, zumindest ist das unsere Meinung.

Aus dem Grund sollten die Angaben „hausgemacht“ oder „aus eigener Herstellung“ gesetzlich definiert werden, denn nur dann kann auch der Laie die Unterschiede zu einer handwerklichen Produktion erkennen. Die Eisliebhaber sollten zudem auch alle Zutaten einschließlich der Zusatzstoffe erfahren.

Wenn Sie also Wert auf eine hochwertige Qualität legen, natürliche Zutaten wollen und frische Herstellung verlangen, dann müssen Sie vor Ort direkt nachfragen, welche Zutaten im Eis enthalten sind und woher das Eis stammt.

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Die erste Orientierung durch Begriffe

Es gibt spezielle Leitsätze für Speiseeis und die bestimmten Bezeichnungen werden von dem Deutschen Lebensmittelbuch vorgegeben. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Eis aus eigener Herstellung oder ein industriell gefertigtes Eis handelt.

  • Cremeeis enthält min. 50% Milch und auf 1L Milch min. 270g Vollei oder 90 g Eigelb und kein Wasser.
  • Sahne- oder Rahmeis enthält 18% Milchfett aus der bei eigener Herstellung verwendeten Sahne oder Rahm.
  • Milcheis enthält min. 70% Milch.
  • Eiscreme enthält min. 10% entstammendes Fett aus Milch.
  • Fruchteis muss min. 20% Fruchtanteil enthalten.
  • Fruchteiscreme muss min. 8% entstammtes Fett der Milch und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgemacht aufweisen-
  • „(Frucht-)Sorbet“ enthält keine Milch oder Milchbestandteile. Der Fruchtanteil liegt bei mind. 25%. Die Ausnahme gilt bei Zitrusfrüchten und anderen sauren Früchten oder Fruchtarten, mit einem intensiven Geschmack oder einen dichten Konsistenz (Guave, Passionsfrucht, Mango).
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Wichtig

Wenn auf der Eisverpackung nur der Begriff „Eis“ steht, dann darf auch pflanzliches Fett (Kokosfett) enthalten sein. Es handelt sich um ein wenig hochwertigeres Fett als Milchfett und ist zudem für die Herstellung deutlich preiswerter.

Die Leitsätze gehen auch auf einzelne Eissorten ein, so dass in den Eis auch Schokolade enthalten sein muss, wenn auf der Verpackung Schokoladeneis steht oder einfach nur Schokoeisstücken zu erkennen sind. Dann reicht es nicht, wenn einfach nur Kakao in der Eismasse ist. Das gleiche Prinzip gilt im Grunde auch für Vanilleeis, denn wenn der Hersteller mit der Bezeichnung „Vanille“ wirbt, denn muss auch Vanille enthalten sein. Der Geschmack muss ausschließlich von natürlichen Vanillearoma, gemahlenen Vanilleschoten oder Vanilleextrakt stammt. Wenn aber auf der Verpackung „Eis mit Vanillegeschmack“ steht, dann kann auch nur künstliches Vanillin enthalten sein.

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Gut zu wissen

Bei allen Informationen müssen Sie wissen, dass es sich bei den Leitsätzen nur um freiwillige Ziele handelt. Nicht alle Hersteller halten sich an die Mindeststandards, denn das hat ein Marktcheck im Jahr 2018 deutlich gemacht. Gerade bei Schokoladen-, Vanille- und Erdbeereis sind die Leitsätze des Speiseeises nahezu nicht erfüllt

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann müssen Sie im Supermarkt das Kleingedruckte genau lesen. In der Eisdiele müssen Sie sich mit den Bezeichnungen zufrieden geben oder Sie fragen direkt in der Eisdiele nach. Die Eisdiele muss nämlich auf die Schilder nur Allergene und einzelne Zutatenstoffe auflisten, so dass für die Zutaten keine Auskunftspflicht besteht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Qualität beim Speiseeis

1. Stellen alle Eisdielen ihr Eis selber her?

Zwar werben viele Eisdielen mit der Bezeichnung „aus eigener Herstellung“, aber in der Regel stellen nur sehr wenige Eisdielen ihre Eissorten selber her. Wenn Sie es genau wissen wollen, dann fragen Sie einfach nach!

2. Muss im Schokoladeneis auch Schokolade enthalten sein?

Wenn der Hersteller mit der Bezeichnung „Schokoladeneis“ wirbt, dann muss auch Schokoladen enthalten sein. Anders sieht es aus, wenn die Bezeichnung „Eis mit Schokoladengeschmack“ auf der Verpackung steht, dann reicht es aus, wenn Aromen enthalten sind.

3. Wie hoch muss der Fruchtanteil im Fruchteis sein?

Der Fruchtanteil im Fruchteis sollte bei mindestens 25% liegen, aber bedenken Sie, dass es sich um einen freiwilligen Leitsatz handelt und sich nicht alle Hersteller danach richten.

4. Wieso sieht industriell gefertigtes Eis für die Eisdiele aus wie selbstgemacht?

Die Eisdielen arbeiten mit verschiedenen Tricks, um die Verbraucher zum Kauf zu animieren. Sie verzieren das industriell gefertigte Eis mit frischen Früchten und andere Dekoelementen, um den Eindruck zu erwirken, dass das Eis frisch hergestellt wurde.

5. Kann man am Preis erkennen, ob es sich um ein industriell hergestelltes oder selbstgemachtes Eis handelt?

In der Regel kann man am Preis nicht erkennen, ob es sich um ein industriell hergestelltes oder selbstgemachtes Eis handelt.

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Fazit

Sobald die Temperaturen steigen haben die Eisdielen Hochsaison. Immer mehr Verbraucher wollen selbstgemachtes Eis aus der Eisdiele, aber leider werden viele Sorten nicht vor Ort, sondern industriell hergestellt und nur der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Eis aus eigener Herstellung handelt. Den Angaben können Sie nicht vertrauen, aber Sie können in der Eisdiele nachfragen und beim Einkauf auf die Zutatenliste achten, um hochwertiges Eis zu erhalten.

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