Elementarschäden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 11:00:59 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Elementarschäden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ein absolutes Muss und die beste Absicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-fuer-hausbesitzer-ein-absolutes-muss-und-die-beste-absicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-fuer-hausbesitzer-ein-absolutes-muss-und-die-beste-absicherung/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:00:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64868 Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Direkt beim Eigentumskauf oder -bau sollten Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden.  Die abgesicherten Gefahren Die

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Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Direkt beim Eigentumskauf oder -bau sollten Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung kommt zum Einsatz, wenn es zu einem Schaden am Haus kommt oder es sogar komplett zerstört wird.
  • Sie bietet in der Grundabdeckung Schutz vor Gefahren wie Leitungswasser, Naturgewalten (Sturm und Hagel) und Feuer.
  • Es sind nicht alle zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sinnvoll, so dass Sie auf einige auch verzichten können.
  • Die Unterschiede zwischen den Beiträgen und der Leistung sind extrem, so dass die einzelnen Anbieter verglichen werden müssen.

Die abgesicherten Gefahren

Die Wohngebäudeversicherung ist mit einer Grunddeckung bestückt und diese bietet Schutz vor Gefahren.

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel und andere Elementargefahren)

Feuer

Der Feuerversicherungsschutz ist wichtig, denn er erstreckt sich auf Schäden durch

  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Brand
  • Implosion,

aber auch für den Folgeschäden (Löschen, Ruß und Rauch).

Zudem besteht ein Versicherungsschutz für den Anprall und Absturz von Flugzeugen oder dessen Teile oder der Ladung. Es kommt auch zu Entschädigungen, wenn das Gebäude durch einen Anprall von Straßen- oder Schienenfahrzeugen beschädigt wurde.

Leitungswasser

Bei dem Thema Leitungswasserschäden ist es nicht so einfach, denn der Schaden muss durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sein. Das bedeutet, dass das Wasser aus Rohren, Schläuchen oder anderen angeschlossenen Systemen kommen muss. Beispiele dafür sind:

Auch Rohrbrüche durch Frost sind abgesichert und dabei spielt es keine Rolle, ob sie innerhalb oder außerhalb des Gebäudes zu finden sind. Dazu gehören:

  • Badeeinrichtungen
  • Spülklosetts
  • Armaturen
  • Heizkörper
  • Waschbecken

Sie haben auch die Möglichkeit Bruchschäden innerhalb des Gebäudes versichern zu lassen, wenn es um verlaufende Regenfallrohre oder Bruchschäden an den Zuleitungsrohren geht.

Naturgefahren

Zu den Naturgefahren gehört auch die versicherte Sturmgefahr, aber nur, wenn es sich mindestens um Windstärke 8 handelt. Handelt es sich aber um einen Hagelschaden, dann spielt die Windstärke keine Rolle mehr. Aber es gibt auch Sachen, die nicht versichert sind und das ist, wenn Sie bei Niederschlägen die Fenster und Türen offen lassen und der Regen eindringen kann. Zudem zahlen die meisten Gebäudeversicherungen auch nicht bei Schaden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser. Dafür müssen Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen.

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Die Elementarschadenversicherung

Dies ist eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung und sie versichert

  • Schäden durch Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Es gibt bestimmte Gebiete, in denen eine solche Versicherung sehr wichtig ist. In der Nähe von Flüssen ist ein solches Gebiet, denn hier handelt es sich um eine besonders bedrohte Region. Aber hier gibt es auch direkt ein Problem, denn in den bestimmten gebieten gilt eine nicht Versicherungsfähigkeit. Entweder bietet keine Versicherung hier einen Schutz an oder er wird extrem teuer.

Die Elementarschadenversicherung ist auch ein Baustein bei der Hausratversicherung.

Der Einzelfall entscheidet, ob eine Kombination aus Elementarschadenversicherung und Gebäudeversicherung überhaupt Sinn macht. Eine unabhängige Beratung kann Ihnen hier helfen.

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Wichtig

Nicht in allen Gebäudeversicherungen ist ein Schutz eingeschlossen, der sich auf Einbrüche oder Vandalismus bezieht. Allerdings können Sie hier auch mit Zusatzbausteinen arbeiten und einen entsprechenden Schutz aufbauen. Aber Sie sollten beachten, dass Einbrüche in der Regel über die Hausratversicherung versichert sind und nicht bei der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung ist nur für die Schäden an den Außenteilen des Hauses zuständig (Haustür, Wände, Fenster).

Mit Hilfe einer Sondervereinbarung lassen sich auch die Kosten der Dekontamination von verseuchtem Erdreich versichern.

In einigen Versicherungen sind einige Einschlüsse nur als Zusatz möglich, wie das Glasrisiko. Allerdings handelt es sich hier um kein existenzbedrohendes Risiko, so dass Sie getrost drauf verzichten können.

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Diese Kosten sind versichert

Bei der Wohngebäudeversicherung sind die Folgen der oben genannten Ereignisse versichert, aber nur bis zu einem Höchstbetrag und wenn der Schaden größer ist, dann müssen Sie die restlichen Kosten selber tragen.

Bei den versicherten Folgen handelt es sich um:

  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Bewegungs-, Schutzkosten und Kosten zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schutzgittern, Rollläden und Schlössern, wenn es sich um einen Schaden handelt, der durch eine dritte Partei entstanden ist. Sollte es sich nur um einen Versuch handeln, dann ist diese Tat auch versichert. Bei einem Versuch handelt es sich, wenn kein Einbruch stattgefunden hat, aber ein Fenster oder die Tür beschädigt wurden.
  • Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden

Sollten Sie nur einen Teil des Gebäudes versichert haben, dann kommt die Versicherung auch für diese Kosten auf, wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt und die Teile nicht benutzbar sind. In der Regel zahlen die Mieter dann keine Miete und dann springt die Versicherung ein. Allerdings ist der Mietausfall zeitlich begrenzt und gilt in der Regel nur für 12 Monate.

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Das ist versichert

Im Versicherungsschein stehen die Bestandteile der Versicherung, so dass nicht nur die Gebäudeteile, sondern auch alle wichtigen Bestandteile nachzulesen sind.

Dabei stehen die einzelnen Gebäudeteile mit den anschließenden Terrassen und das Zubehör auch im Versicherungsschein. Allerdings muss das versicherte Gebäude vorrangig zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Einbaumöbel zählen auch zum Gebäudebestandteil, denn sie sind individuell für das Gebäude geplant und gebaut worden.

Als Zubehör gelten

  • Brennstoffvorräte
  • Dachziegel
  • Ersatzfliesen
  • Fassadenfarbe
  • Müllboxen
  • Klingel- und Briefkastenanlagen
  • Markisen
  • Antennen

Weitere Bestandteile des Grundstücks können auf Wunsch mitversichert werden, aber dann erhöht sich auch der Beitrag. Dazu gehören

  • Carports
  • Gewächs- und Gartenhäuser
  • Zäune
  • Wege- und Gartenbeleuchtung
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Die Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss immer ausreichend hoch sein, denn im Fall eines Totalverlustes muss mit Hilfe der Summe ein Gebäude der gleichen Größe und der Ausstattung wieder aufgebaut werden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten um die Versicherungssumme zu ermitteln, aber die einfachste und sicherste Methode ist die Berechnung der angegebenen Wohnfläche in Quadratmetern. Im Grunde gibt es keine Versicherungssumme im bekannten Sinn, denn entweder handelt es sich um eine unbegrenzte Deckung oder eine bemessene Höchstentschädigung.

Es gibt sogar noch Versicherungen, die eine Berechnung anhand der Berücksichtigung des Baupreisindexes anbieten. Das Verfahren stammt von 1914 und ist sehr kompliziert. Zudem ist es intransparent und sorgt für eine Unterversicherung, so dass von dem Verfahren abgeraten wird.

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Was ist eine Unterversicherung?

Man spricht von einer Unterversicherung, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Gebäudewert.

Entsteht in so einem Fall ein Schaden, dann ersetzt die Versicherung nur bis zur angesetzten Höhe und somit nur ein Teil.

Beispiel:

Eine Versicherungssumme von 500.000 Euro ist vereinbart worden und der tatsächliche Wert liegt allerdings bei 1.000.000 Euro, dann handelt es sich um eine Unterversicherung. Die Versicherung kommt bei einem Schaden nicht für die gesamten Kosten auf. Entsteht also bei einem Brand ein Schaden von 100.000 Euro, dann zahlt die Versicherung nur 50% also 50.000 Euro.

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Die Beitragsberechnung

Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Risiko und hat eine sehr deutliche Auswirkung darauf, wie teuer die Versicherung wird.

Richten Sie sich nach:

  • den versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Naturgefahren)
  • die Bauart (Massiv, Holz, Fachwerk)
  • die Bedachung (Ziegel, Schiefer, Dachpappe, Reet)
  • die Wohnfläche beziehungsweise die Versicherungssumme
  • die Nutzungsart des Gebäudes (Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus)
  • der Standort
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Im Schadenfall zu beachten

Sie sind dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und ihn umgehend bei der Versicherung zu melden.

Daran müssen Sie sich halten, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

  • Sie müssen bei Gefahr schnellstmöglich Hilfe holen, so dass bei einem Brand die Feuerwehr zu rufen ist.
  • Schließen Sie sofort alle Haupthähne, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre und Leitungen von einem Fachmann auftauen.

Im Schadensfall sollten Sie sich um Beweise kümmern und das machen Sie am besten, wenn Sie Fotos vom Schadensort und eine umfangreiche Schadensmeldung machen.

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Achten Sie beim Kauf und Verkauf von Wohneigentum drauf

Das Versicherungsverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten, geht beim Verkauf auf den neuen Besitzer über. 

Der Verkäufer und der Käufer haften gleichermaßen für die Prämie in der Versicherungsperiode, in der der Verkauf von statten geht. Am besten einigen sich Käufer und Verkäufer schriftlich darüber, wer welchen Teil der Versicherungsprämie bezahlt.

Das Versicherungsverhältnis kann von dem Käufer gekündigt werden. Entweder handelt es sich um eine Kündigung mit sofortiger Wirkung oder um eine Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode. Das Recht auf Kündigung endet, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Kauf genutzt wird.

Sie brauchen für eine Kündigung auch die Einverständniserklärung der Hypothekengläubiger. Holen Sie sich also die Einverständniserklärung rechtzeitig ein. Wenn Sie eine gleichwertige andere Versicherung nachweisen, dann kann Ihnen die Zustimmung in der Regel nicht verweigert werden.

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Die Beendigung des Vertrages

Handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit einer fest vereinbarten Laufzeit, dann können Sie ihn erst zum Ende der Laufzeit kündigen.

Die Vertragslaufzeit liegt bei drei Jahren, dann können Sie erst zum Ende des dritten Jahres kündigen. Außerdem muss die Kündigung drei Monate vor Ende der Laufzeit bei der Versicherung vorliegen, aber ein Kündigungsgrund ist nicht notwendig.

Kündigen Sie den Vertrag nicht rechtzeitig, dann verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr und dann können Sie erst wieder drei Monate vor Ablauf der Frist kündigen.

Sie haben aber die Möglichkeit eine vorzeitige Kündigung zu erwirken, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt und sich der Versicherungsschutz aber nicht verbessert. Des Weiteren können Sie auch nach der Regulierung eines Versicherungsfalls kündigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohngebäudeversicherung

1. Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung wird von allen Eigentümern eines Hauses oder einer Eigentumswohnung benötigt.

2. Wer bietet Wohngebäudeversicherungen an?

Alle Versicherungen im Bereich Immobilien bieten Wohngebäudeversicherungen an.

3. Ist ein Abschluss im Internet billiger als bei einem Versicherungsmakler?

Sie können bei einem Abschluss im Internet manchmal ein paar Euros für einen festen Zeitraum sparen. Die Versicherungsmakler können einen Preisnachlass selten gewähren.

4. Wer kann bei einer Beratung helfen?

Die Stiftung Warentest, der Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater oder die Verbraucherzentralen vor Ort können Sie fachkundig beraten.

5. Wie teuer ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung wird anhand des Gebäudewertes festgelegt und somit können Sie im Jahr zwischen 200 und 600 Euro an Prämie rechnen.

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Fazit

Sie sind Besitzer eine Wohnimmobilie, dann sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist und es keine Unterversicherung gibt. Bevor Sie eine Versicherung unterzeichnen, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen und nicht nur auf die Prämie, sondern auch die Risiken und Leistungen achten. Wenn Sie sich unsicher sind, dann wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater!

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Versicherungsschutz für Elementarschäden in Kombination mit Haus- und Wohngebäudeversicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-fuer-elementarschaeden-in-kombination-mit-haus-und-wohngebaeudeversicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-fuer-elementarschaeden-in-kombination-mit-haus-und-wohngebaeudeversicherung/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:19:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64636 Sie brauchen eine spezielle Police, um sich vor Schäden gegen Überschwemmung, Schneedruck oder Rückstau abzusichern. Bei dieser speziellen Police handelt es sich um eine Elementarschadenversicherung. In der Regel bieten zahlreichen Anbieter eine entsprechende Versicherung an,

Der Beitrag Versicherungsschutz für Elementarschäden in Kombination mit Haus- und Wohngebäudeversicherung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie brauchen eine spezielle Police, um sich vor Schäden gegen Überschwemmung, Schneedruck oder Rückstau abzusichern. Bei dieser speziellen Police handelt es sich um eine Elementarschadenversicherung. In der Regel bieten zahlreichen Anbieter eine entsprechende Versicherung an, so dass die Auswahl mitunter schwer wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken der Natur entstehen und je nach Schadensart tritt entweder die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung ein.
  • Der Versicherer entscheidet die Annahme des Antrags anhand des Schadenverlaufs der letzten Jahre oder Jahrzehnte.
  • Die Versicherung zahlt im Schadenfall nur, wenn Sie bestimmte Pflichten im Vorfeld erfüllt haben.
  • Der Sinn einer solchen Versicherung wird durch den Einzelfall entschieden, denn eine pauschale Antwort, ob die Elementarschadenversicherung sinnvoll ist, gibt es nicht.

Die Wichtigkeit von Versicherungen

In Deutschland sind nur knapp 45% der privaten Häuser gegen Schäden durch Naturgewalten abgedeckt, zu denen Hochwasser und Überschwemmungen gehören.

Wenn Sie nach dem Grund fragen, dann kommen die unterschiedlichsten Reaktionen. Der nächste Fluss ist weit weg und dadurch wird schon nichts passieren, aber das ist nicht korrekt. Starkregen kommt in allen Regionen vor und kann mitunter starke Schäden verursachen, auch wenn Sie auf einem Berg wohnen und der nächste Fluss weit entfernt liegt.

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken der Natur entstehen. Darunter fallen

  • Schäden durch Hagel
  • Sturm ab Windstärke 8
  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Schneedruck
  • Vulkanausbrüche
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Ein Kommentar

Welche Versicherung greift wann?

Es gibt unzählige Versicherungen und je nach Schadensart greift die eine oder andere Versicherung. Die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung kommen für Sturmschäden, Hagelschäden oder Schäden durch einen Blitzschlag auf. Die Elementarschadenversicherung kommt auf, wenn es sich um Überschwemmungen, Erdbeben, Rückstau oder Schneedruck handelt. Grundsätzlich wird die Elementarschadenversicherung in Kombination mit der Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen, aber auch eine Erweiterung der Verträge ist möglich. Allerdings können Einzelgefahren nicht ab- oder zugewählt werden.

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Die Elementarschadenversicherung deckt ab

Die Elementarschadenversicherung deckt einen großen Teil der Schäden durch Naturgewalten ab, aber es gibt auch Bereiche, die nicht abgedeckt sind.

  • Es handelt sich um eine Überschwemmung, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Dabei gelangt das Grundwasser meist an die Oberfläche und fließt ins Haus. Auch dann ist ein Versicherungsschutz vorhanden. Es handelt sich aber nicht um einen versicherten Schaden, wenn das Grundwasser unter das Mauerwerk in den Keller zieht. In der Regel kommt es zu Problemen mit der Beweisführung, denn es ist kaum zu unterscheiden, welcher Schaden vom Grundwasser entstanden ist und welcher nicht.
  • Bei einem Rückstau handelt es sich, wenn das Wasser aus den Ableitungsrohren durch Überschwemmung oder Regen ins Haus fließt. Es muss eine funktionstüchtige Rückstauversicherung vorhanden sein, denn ansonsten sind die Schäden nicht versichert.
  • Ein Versicherungsschutz für Erdsenkung, Erdrutsch oder Erdbeben besteht nur, wenn es sich um ein naturbedingtes Ereignis handelt. Handelt es sich um einen Schaden, der durch den menschlichen Einfluss entsteht, dann gibt es keinen Versicherungsschutz. Bautätigkeiten oder Steinkohleabbau sind zwei der möglichen, nicht versicherten Schäden.
  • Wenn das Dach aufgrund des Schneegewichts einstürzt, dann handelt es sich um einen Schaden durch Schneedruck. Kommt der Schnee von den Bergen, dann handelt es sich um eine Lawine. Wenn der Schnee von den Bäumen fällt, dann besteht kein Versicherungsschutz.
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5 Schritte zum Versicherungsschutz

Die nachfolgenden fünf Schritte können Ihnen helfen, sich gegen Risiken durch das Einwirken der Natur abzusichern

1.Schritt:

Viele Elementarschäden, wie Schaden durch Hochwasser oder Starkregen, lässt sich mit Hilfe der Hausratversicherung absichern. Allerdings gibt es keine All-inklusive-Versicherung. Zudem sollten Sie wissen, dass eine Elementarschadenversicherung nicht separat erhältlich ist, sondern nur als Zusatz zusammen mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Schließen Sie auf jeden Fall eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz ab, denn damit versichern Sie auch die Anbauten und Nebengebäude.

Die Hausratversicherung eignet sich nur für den Schutz von beweglichem Hab und Gut, aber Sie haben auch die Möglichkeit die Einrichtung vor Elementarschäden zu schützen. Dann können Ihnen die nachfolgenden Fragen die Entscheidung erleichtern:

Kann Ihr Hausrat durch eine Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation im Erd- oder Unterschoss oder Hochwasser beschädigt oder vernichtet werden?

Sie haben die Möglichkeit alles neu anzuschaffen, ohne dass Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten?

Wenn Sie beide Fragen mit einem lauten „Nein“ beantworten, dann sollten Sie eine Elementarschadensklausel in die Hausratversicherung einbauen lassen.

2. Schritt:

Wichtig ist, dass Sie die Verträge prüfen lassen, denn Sie müssen wissen, welche Versicherungen Sie haben, bevor Sie eine neue abschließen. Sind im Versicherungsschein auch Elementarschäden als versichertes Risiko vorhanden?

Ja, Sie sind ausreichend versichert, dann gehen Sie weiter zu Schritt 3. Prüfen Sie, ob Ihnen der vorhandene Schutz ausreicht oder ob Sie eine zusätzliche Klausel brauchen.

Nein, Sie sind nicht ausreichend versichert, dann holen Sie sich von dem aktuellen Anbieter Angebote ein und dann sollten Sie mit Schritt 4 weitermachen.

3. Schritt:

Überprüfen Sie auf jeden Fall die Bedingungen der Versicherung und dabei berücksichtigen Sie die folgenden Punkte:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Ja, es sind alle Klauseln enthalten, welche ich für richtig erachte, dann ist alles in bester Ordnung. Sie brauchen sich keine neuen Angebote einholen, aber es besteht vielleicht die Möglichkeit sich preiswerter zu versichern. Danach folgt Schritt 5.

Nein, es fehlen ein paar wichtige Klauseln, dann sollten Sie sich mit dem aktuellen Versicherer in Verbindung setzen und sich Angebote einholen. Sie sollten mit Schritt 4 weitermachen.

4. Schritt:

Sie holen sich ein Angebot vom Versicherer ein und dazu nutzen Sie ein Musterschreiben aus dem Internet. Danach wird Ihre Versicherung Ihnen ein Angebot machen, welches Sie annehmen können oder sich nach einem anderen Anbieter umschauen. Nehmen Sie an, dann sind Sie fertig.

Allerdings kann es auch sein, dass einige Klauseln fehlen und dann müssen Sie weitersuchen. Hier geht es dann mit Schritt 5 weiter.

5. Schritt:

Idealerweise holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen die einzelnen Anbieter. Das ist dann sinnvoll, wenn die aktuelle Versicherung kein gutes Angebot macht oder Sie einfach mehrere Versicherungen vergleichen wollen.

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Die Versicherungen entscheiden über den Schutz 

Die Versicherung entscheidet am Ende immer, ob Sie den Antrag auf eine Elementarschadenversicherung annimmt oder nicht und dabei spielt der Schadensverlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte eine wichtige Rolle.

Dabei richten sich die Versicherungen auch nach den Gefährdungsklassen der Region, die nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert sind. Mit Hilfe eines Zonierungssystems für Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau wird in bestimmten Risikoregionen unterschieden. Die Risikozonen werden auch ZÜRS-Zonen genannt.

  • Klasse 4 ist die hohe Gefährdung und das bedeutet, dass statistisch gesehen alle 10 Jahre mindestens ein Hochwasser zustande kommt.
  • Klasse 3 ist die mittlere Gefährdung und das bedeutet, dass ein Hochwasser statistisch gesehen zwischen 10 und 100 Jahren vorkommt.
  • Eine geringe Gefährdung ist Klasse 2 und das bedeutet, dass ein Hochwasser zwischen 100 und 200 Jahren einmal vorkommt.
  • Eine geringe Gefährdung ist Klasse 1 und das bedeutet, dass statistisch gesehen ein Hochwasser seltener als alle 200 Jahre vorkommt.

In die Berechnung fließen auch weitere Faktoren mit ein und dazu gehört beispielsweise, ob im Umkreis ein Bach liegt. Ein Gebäude nah einem Bach hat ein deutlich höheren Risiko und somit wird hier mit Gefährdungsklasse 4 gerechnet. Sie haben aber auch dann noch eine Chance auf den Elementarschutz, wenn Sie einen höheren Beitrag zahlen.

Die Versicherung hat die Möglichkeit den Versicherungsschutz zu verweigern, auch wenn das Haus nicht in einem Hochwassergebiet liegt, aber mehrmals starker Regen für vollgelaufene Keller verantwortlich war. Die Versicherung hat immer die letzte Entscheidung.

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Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

Sie haben gewisse Pflichten zu erfüllen, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen.

Die Versicherung verlangt, dass Sie Rückschlagklappen in überflutungsgefährdeten Räumen anbringen müssen und natürlich müssen sie auch voll funktionsfähig sein. Wenn Sie sich für eine Kombination mit der Wohngebäudeversicherung entscheiden, dann müssen Sie die Abflussleitungen auf dem ganzen Grundstück freihalten.

Kombinieren Sie die Elementarschadenversicherung mit einer Hausratversicherung, dann müssen Sie im Kellerbereich alle Gegenstände 12 cm über dem Fußboden lagern. Wenn Sie die Pflichten verletzen, dann hat die Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Versicherung kann den Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit, aber auch außerordentlich kündigen, wenn es beispielsweise zu einem Schaden kommt.

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Wichtig

Wenn es nur ins Gebäude regnet, dann zahlen weder die Haus- noch die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden und aus dem Grund müssen Türen und Fenster bei starken Unwettern unbedingt geschlossen sein. Sie müssen auch rund um Haus und Keller Vorsorgemaßnahmen treffen. Risse im Haus können schnell zu Wasserschäden führen und müssen umgehend behoben werden, denn ansonsten kommt es zu Problemen mit dem Versicherungsschutz. Nutzen Sie wasserdichte Versiegelungen, um Keller und Räume von den Wassermassen zu schützen.

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Ja oder nein zur Elementarschadenversicherung

Sie sollten auf eine Wohngebäudeversicherung nicht verzichten, aber in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Elementarschadenversicherung auch sinnvoll sein kann. Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, den gesamten Hausrat zu ersetzen, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Im Einzelfall ist es wichtig, dass Sie eine Kombination aus mehreren Versicherungen abschließen und dazu kann auch eine Elementarschadenversicherung gehören.
Eigentlich können viele Mieter und Hausbesitzer sich eine solche Zusatzversicherung sparen, denn die wertvollen Gegenstände befinden sich in der Regel nicht im Keller, sondern in den oberen Stockwerken. Im Bereich der Hausratsversicherungen gab es in der ehemaligen DDR die Haushaltsversicherung. Der Elementarschadenschutz war in diesen Versicherungen schon enthalten und bei der Wiedervereinigung übernahm die Allianz diese Verträge. Es gibt noch ein paar der alten Verträge und dann ist keine Elementarschadenversicherung notwendig.

Sie haben die Möglichkeit die Photovoltaikanlage mit Hilfe der Photovoltaikversicherung abzusichern und brauchen keine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Es handelt sich um eine Allgefahrenversicherung, so dass nur die ausdrücklich ausgeschlossenen Gefahren nicht versichert sind.

Eine Elementarschadenversicherung bietet keinen Schutz bei Gebäuden im Rohbau, denn während der Bauphase ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, denn der Schaden muss durch unvorhergesehene, ungewöhnliche Wetterverhältnisse entstanden sein. Beispielsweise zahlt sie auch Schaden bei Regenfällen, wenn es in den letzten 20 Jahren nicht passiert ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Elementarschadenversicherung

1. Wie wichtig ist eine Elementarschadenversicherung?

Im Einzelfall kann eine Elementarschadenversicherung wichtig sein, aber in der Regel handelt es sich nur um eine Zusatzversicherung, die selten zum Einsatz kommt und nur zusätzliche Kosten verursacht.

2. Ich ziehe in ein Überschwemmungsgebiet – soll ich eine Elementarschadenversicherung abschließen?

Wenn Sie in eine Region ziehen, die für Überschwemmungen bekannt ist, dann wird keine Versicherung Ihnen eine Elementarschadenversicherung anbieten.

3. Wer bietet eine Elementarschadenversicherung an?

Eine Elementarschadenversicherung wird von fast allen Versicherungen angeboten, die sich auf den Immobilienbereich spezialisiert haben.

4. Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung sind abhängig von der Versicherung, der Lage der Immobilie, der Größe der Immobilie und von anderen Faktoren. Somit kann keine pauschale Antwort auf diese Frage gegeben werden.

5. Gibt es Elementarschadenversicherungen mit Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligungen sind bei vielen Versicherungsarten möglich und manchmal sogar notwendig. Die Prämien bleiben mit Hilfe der Selbstbeteiligung bezahlbar und das ist meist im Interesse der Kunden.

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Fazit

Das Thema Elementarschadenversicherung ist umstritten, denn während einige Immobilienbesitzer Wert auf eine solche Zusatzversicherung legen, sind andere der Meinung, dass es sich um eine unnötige Versicherung handelt. Im Grunde kommt es immer auf den Einzelfall an und eine pauschale Aussage, wie sinnvolle eine solche Versicherung ist, sollte man nicht treffen. Wichtig ist, dass Sie eine Elementarschadenversicherung nur in Kombination mit einer Haus- und Wohngebäudeversicherung abzuschließen ist. Achten Sie auf die Leistungen, damit Sie am Ende nicht ohne Versicherungsschutz dastehen.

Der Beitrag Versicherungsschutz für Elementarschäden in Kombination mit Haus- und Wohngebäudeversicherung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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