Energieausweis | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 11:51:47 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Energieausweis | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Für wen ein Energieausweis zur Immobilie Pflicht ist und welchen Sinn der Ausweis hat https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-wen-ein-energieausweis-zur-immobilie-pflicht-ist-und-welchen-sinn-der-ausweis-hat/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-wen-ein-energieausweis-zur-immobilie-pflicht-ist-und-welchen-sinn-der-ausweis-hat/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:51:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61748 Sie wollen eine Immobilie z.B. neu vermieten oder vielleicht sogar verkaufen? Dann brauchen Sie inzwischen einen Energieausweis. Dieser ist ein wichtiges Dokument, denn er enthält viele wichtige Informationen rund um die Energieeffizienz der Immobilie. Wir

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Sie wollen eine Immobilie z.B. neu vermieten oder vielleicht sogar verkaufen? Dann brauchen Sie inzwischen einen Energieausweis. Dieser ist ein wichtiges Dokument, denn er enthält viele wichtige Informationen rund um die Energieeffizienz der Immobilie. Wir klären Sie daher darüber auf, wann Sie das Dokument benötigen. Zugleich verraten wir, welche Rechte und Pflichten mit dem Energieausweis verbunden sind. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu-Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen einen Energieausweis haben. Bis Ende Februar 2021 ist die Basis für einen solchen Ausweis die Energieeinsparverordnung (EnEV) und danach greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Bestimmte Kenndaten sind schon in der Wohnungsanzeige zu nennen.
  • Über den Inhalt des Energieausweises müssen Käufer und Neu-Mieter vor der Entscheidung für eine Immobilie informiert werden.

Energieausweis bei Neu-Vermietung oder Verkauf

Sie brauchen spätestens bei der Neu-Vermietung oder beim Verkauf einen Energieausweis.

Jedes neue Gebäude, das mit üblichen Temperaturen geheizt wird, braucht inzwischen einen sogenannten Energieausweis. Zudem brauchen Sie einen Ausweis, wenn Sie das Haus oder die Wohnung neu vermieten oder verkaufen wollen. Bis zum Mai 2021 richten sich die Vorgaben in dem Ausweis nach der Energieeinsparverordnung. Danach tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft und das gibt es aber schon seit 1. November 2020.

Kauf- und Mietinteressenten werden mit Hilfe des Dokuments über die energetischen Kennwertes des Gebäudes informiert, aber vorlegen müssen die Immobilienbesitzer den Ausweis erst, wenn ein Nutzerwechsel ansteht. Sie brauchen keinen Energieausweis, solange Sie das Wohneigentum selber nutzen und nicht vermieten. Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis, wenn er schon in einem Mietverhältnis steht.

Ausnahme:

Denkmäler und kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht befreit. Zudem gibt es weitere Spezialfälle, die als Ausnahme gelten und diese sind in der aktuell geltenden EnEV nachzulesen.

Die Eigentümer oder Bauherren sind verpflichtet sich um die Erstellung eines erforderlichen Ausweises zu kümmern und dazu bietet sich der Planer oder der Architekt an. Die gleiche Pflicht hat der Eigentümer, wenn das Gebäude umfassend saniert und mit einer energetischen Gesamtbilanzierung versehen ist. Das trifft beispielsweise bei einem KfW-Effizienzhaus zu. Keine Gesamtbilanzierung für ein Gebäude ist notwendig, wenn das Gebäude mit Einzelmaßnahmen bestückt wird, wie ein Fensteraustausch.

Eine Dämmung oder Heizungserneuerung lohnt sich in vielen Fällen trotzdem, auch wenn Sie keinen Energieausweis brauchen. Gerade, wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind und in Hinsicht auf die steigenden Energiepreise lohnt sich eine Information. Erkundigen Sie sich und stimmen Sie die einzelnen Maßnahmen gut aufeinander ab, und vor allen Dingen lassen Sie alle Maßnahmen fachgerecht ausführen.

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Die Ausweisarten für die verschiedenen Gebäude

Im Grunde gibt es zwei Arten von Ausweise, die unter den Begriff Energieausweis fallen – der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. 

In der Regel ist der Verbrauchsausweis deutlich günstiger und das liegt daran, dass für die Datenerhebung ein deutlich geringerer Aufwand notwendig ist. Allerdings ist dieser Ausweis auch nicht so aussagekräftig.

Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
 

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt
X
 

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt
X X
 

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977
X X
 

  • mit 5 und mehr Wohneinheiten
X X

Ein Bedarfsausweis kann nur erstellt werden, wenn die Abrechnungen von Heizkosten und Verbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren komplett vorliegen. Zutreffend ist das, wenn es sich um eine zentrale Gasetagenheizung handelt oder das Gebäude ist vor kurzer Zeit modernisiert worden.

Für jeden Neubau wird in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt.

Einen „Energieausweis für Nichtwohngebäude“ brauchen Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentral oder ähnliche Gebäude. Der Unterschied zu den Ausweis für Wohngebäude besteht darin, dass die Beleuchtung und die Lüftungs- und Klimaanlage und dessen Energiebedarf mit in die Endenergiekennwertung einfließt. Unter Umständen sind sogar zwei Energieausweise notwendig, wenn ein Gebäude aus Gewerberäumen und Wohnräumen besteht.

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Die Vorlage des Energieausweises

Vor der Entscheidung über ein Miet- oder Kaufverhältnis hat der Mieter beziehungsweise der Käufer das Recht den Energieausweis zu sehen. 

Aus dem Grund zeigen die meisten Verkäufer und Makler, aber auch die Vermieter den Energieausweis schon bei der Besichtigung, um ihrer Pflicht nachzukommen.

Die Einsicht in den Energieausweis sollten Sie spätestens vor dem Miet- oder Kaufvertrag haben, wenn Sie beispielsweise keine Besichtigung hatten. Auch eine Kopie des Ausweises würde vollkommen ausreichen. Bei der Besichtigung gibt es in manchen Fällen sogar einen Aushang und dort befindet sich zumindest eine Kopie des Energieausweises, so dass Sie ihn zur Kenntnis nehmen können.

Das gesamte Dokument ist zur Vorlage Pflicht, auch wenn es Modernisierungsempfehlungen beinhaltet. Früher war es Gang und Gebe, dass der Energieausweis auch auf Anforderung nicht vorgezeigt wurde, aber heute ist ein solches Verhalten nicht mehr zulässig.

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Das Thema Wohnungsanzeigen

Der Energieausweis ist eine sehr wichtige Informationsquelle bei der Suche nach einer Immobilie. 

In der Immobilienanzeige sind nicht nur die Größe und der Preis anzugeben, sondern auch die Art der Beheizung, der Energieträger für die Heizung und der Energiebedarf oder -verbrauch.

Der Energieausweis mit bestimmter Effizienzklasse ist zu veröffentlichen, wenn er nach dem 1. Mai 2014 für ein Wohngebäude ausgestellt ist. Bei Ausweisen, die deutlich älter sind, sind die Kennwerte in Klassen umzurechnen, aber es besteht keine Angabepflicht. Die Angabe dieser Informationen ist freiwillig. Leider sind die notwendigen Daten nicht immer so leicht zu finden und aus dem Grund hat die Bundesregierung eine Arbeitshilfe für die alten Energieausweise öffentlich gemacht.

Auf die Angaben aus dem Energieausweis dürfen Sie verzichten, wenn die Immobilienanzeige nicht kommerziell veröffentlicht wird. Das bedeutet, wenn Sie einen Zettel am schwarzen Brett anbringen oder auf Gespräche setzen. In einer Immobilien-Anzeige muss der Verkäufer oder Vermieter bestimmte Angaben veröffentlichen, aber nur wenn ein gültiger Energieausweis vorliegt. Dazu gehören:

  • Art des Ausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarf des Gebäudes
  • Hauptenergieträger für die Beheizung
  • Baujahr
  • Energie-Effizienzklasse

Die Zuständigkeit für einen Energieausweis

Es gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn der Eigentümer des Gebäudes den Energieausweis unvollständig oder gar nicht zugänglich macht.

Bei der zuständigen Behörde zeigen Sie den Verstoß an und die Behörde ist verpflichtet, der Angelegenheit umgehend nachzugehen.

In den Bundesländern ist die Zuständigkeit für den Energieausweis unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen kommt die Bauaufsichtsbehörde ins Boot, aber auch die Bauordnungsämter der Kreise oder Kommunen sind zuständig.

Ein Verstoß im Bereich Energieausweis kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen, wenn es bei der Ausstellung oder der Verwendung nicht rechtmäßig zugeht. Lassen Sie es nicht darauf ankommen und nehmen Sie bei Unklarheiten lieber selber mit der entsprechenden Behörde Kontakt auf.

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Checkliste für Miet- und Kaufinteressenten

Nutzen Sie die Checkliste, um festzustellen, worauf Sie unbedingt achten müssen.

  • In der Immobilienanzeige achten Sie auf die Energiekennwerte und die Effizienzklasse, aber legen Sie sich nicht auf die besten Klassen fest. Bei Elektrogeräten ist die beste Klasse meist der Mindeststandard, aber bei einem Gebäude handelt es sich meist um die sparsame Variante. Die Skala reicht von A+ bis H und ein Gebäude mit einem Durchschnittsverbrauch liegt bei E.
  • Alle Eigentümer sind vor der Neuvermietung oder dem Verkauf verpflichtet den Energieausweis vorzulegen. Nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt. Die einzigen Ausnahmen sind kleine Häuser unter 50 Quadratmetern und denkmalgeschützte Gebäude.
  • Werfen Sie einen Blick in die Empfehlungen in Bezug auf die Modernisierungen. Die Informationen stehen auch im Energieausweis. Der Eigentümer kann Aufschluss über die ausgeführten Maßnahmen geben oder Sie über die Planung informieren.
  • Bevor Sie den Kauf- oder Mietvertrag unterschreiben lassen Sie sich den Energieausweis oder eine Kopie aushändigen. Das Dokument bewahren Sie mit den anderen Vertragsunterlagen gut auf.
  • Mit Hilfe des Energieausweises soll ein Vergleich von verschiedenen Gebäuden in Hinsicht auf die Energieeffizienz möglich sein. Allerdings können Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschiedliche Kennzahlen enthalten. Der Verbrauchskennwert ist meist niedriger und demnach ist es auch günstiger. Mit Hilfe des Energieausweises ist kein Heizenergieverbrauch für die Zukunft zu ermitteln.
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Energiestandard checken

Sie müssen sich aber nicht nur auf den Energieausweis verlassen, denn Sie können schon bei der Besichtigung den Energiestandard checken. 

Sie müssen nur auf die folgenden Details achten und gezielte Fragen stellen.

  • Wärmedämmung

Im Idealfall sind alle Außenwände, die Kellerdecke und die oberste Geschossdecke beziehungsweise der Dachstuhl mit einer Dämmung versehen.

  • Fenster

Mindeststandard bei den Fenstern ist eine Wärmeschutzverglasung von zwei Scheiben. Zudem müssen alle Türen und Fenster winddicht sein.

  • Lage der Wohnung im Gebäude

Sie brauchen mehr Heizenergie, wenn es sich um eine großflächige Wohnung handelt oder wenn die Wohnung sich im Erdgeschoss oder ähnliches befindet. Liegt die Wohnung umgeben von beheizten Räumen brauchen Sie weniger Heizenergie. Dazu können Sie nach den früheren Heizkostenabrechnungen fragen.

  • Heizung

Die Art der Heizung ist sehr wichtig, denn der Energieträger oder der Brennstoff einer Heizungsanlage beeinflussen die Energiekosten maßgeblich.

  • Warmwasser

Eine zentrale Erwärmung ist kostengünstiger, wenn es sich um einen hohen und häufigen Warmwasserverbrauch handelt. Eine elektrische Erwärmung mit einem elektronisch geregelten Durchlauferhitzer kann eine günstige Alternative sein, wenn Sie einen niedrigen Warmwasserbedarf haben. Konkrete Tipps zum Sparen finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Energieausweis

1. Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises hängt von der Art der Immobilie ab. Für ein Einfamilienhaus liegen Sie zwischen 50 und 100 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus müssen Sie mit Kosten von bis zu 250 Euro rechnen.

2. Muss jeder Verkäufer einen Energieausweis vorlegen?

Sie haben das Recht einen Energieausweis zu verlangen, wenn Sie sich für den Kauf eines Hauses entscheiden. Der Verkäufer muss den Ausweis oder eine Kopie zur Verfügung stellen, damit Sie die Energieeffizienz bewerten können.

3. Wer stellt einen Energieausweis aus?

Die Ausstellung erfolgt von verschiedenen Behörden, wobei sich die Behörden nach den Bundesländern unterscheiden. Aber auch Architekten und Schornsteinfeger haben die notwendige Qualifikation einen solchen Ausweis auszustellen.

4. Energieausweis-Einsicht schon in der Immobilienanzeige?

Im Idealfall können Sie schon bei in der Immobilienanzeige einen Energieausweis sehen. Dadurch können Sie sich schon im Vorfeld entscheiden, ob Sie das Haus besichtigen oder nicht. Spätestens zur Besichtigung muss der Ausweis dann vorgelegt werden.

5. Mieter im Mietshaus – darf ich den Energieausweis verlangen?

Sie leben schon in dem Mietshaus und haben eine gültigen Vertrag, dann haben Sie leider kein Recht den Energieausweis einzusehen. Nur, wenn es sich um eine Neu-Vermietung handelt ist die Vorlage des Energieausweises Pflicht.

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Fazit

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für den Kauf oder die Neuvermietung einer Wohnimmobilie, so dass der Mieter oder Käufer die Energieeffizienz mitbekommt. Käufer oder Vermieter sind verpflichtet spätestens bei Vertragsunterschrift einen gültigen Energieausweis vorzulegen, denn ein Verstoß hat schwere Konsequenzen. Bis zu 15.000 Euro Bußgeld sind möglich, wenn Sie sich weigern oder einen ungültigen Ausweis vorlegen. Wichtig ist, dass der Energieausweis gültig ist und alle wichtigen Angaben enthält. Nur dann kann der Käufer oder neue Mieter sich einen Einblick in die Energieeffizienz verschaffen. Aber achten Sie immer darauf, dass Sie den Ausweis zu den Vertragsunterlagen legen und gut aufbewahren. Verkauf und Vermietung sind heute nur mit gültigem Energieausweis möglich und das ist aufgrund der steigenden Energiekosten wichtig.

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So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie – Achten Sie auf die Qualifikation des Ausstellers https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-kommen-sie-an-einen-energieausweis-fuer-ihre-immobilie-achten-sie-auf-die-qualifikation-des-ausstellers/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-kommen-sie-an-einen-energieausweis-fuer-ihre-immobilie-achten-sie-auf-die-qualifikation-des-ausstellers/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:49:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61787 Ein Energieausweis ist für einen Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer sehr wichtig. Heutzutage ist es inzwischen Pflicht einen solchen Ausweis zu besitzen. Für die Ausstellung sind auch nur wenige Aussteller zuständig, aber heute gibt es verschiedene Möglichkeiten

Der Beitrag So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie – Achten Sie auf die Qualifikation des Ausstellers erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Ein Energieausweis ist für einen Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer sehr wichtig. Heutzutage ist es inzwischen Pflicht einen solchen Ausweis zu besitzen. Für die Ausstellung sind auch nur wenige Aussteller zuständig, aber heute gibt es verschiedene Möglichkeiten den passenden Aussteller zu finden. Auch in Sachen Kosten gibt es mitunter große Unterschiede, so dass genaue Recherchen notwendig sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur Personen mit einer besonderen Qualifizierungen haben das Recht einen Energieausweis auszustellen, so dass es mittlerweile viele Betrüger gibt.
  • Der Bedarfsausweis ist kostenintensiver als der Verbrauchsausweis, aber enthält auch die aussagekräftigsten Informationen, so dass er empfehlenswerter ist.
  • In den neuen Dokumenten befinden sich Registriernummer und sie dienen der behördlichen Kontrolle, so dass die Behörden einen leichteren Zugriff haben und vor Missbrauch schützen können.

Ausstellung und Kosten eines Energieausweises

Nur bestimmte Personen sind berechtigt einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis auszustellen, denn dafür muss eine Qualifikation vorhanden sein, so dass sich nicht jede Person als Aussteller bezeichnen darf.

Dafür sind besondere Aus- oder Weiterbildungen notwendig. Aber auch Berufspraxis ist entscheidend, denn laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur solche Personen den Energieausweis ausstellen. Dazu gehören z.B.:

  • Ingenieure
  • Architekten
  • Physiker
  • Handwerker

Damit es keine Missverständnisse gibt und alle eine einheitliche Richtlinie haben, zählt das GEG alle Voraussetzungen auf, aber ein amtliches Zertifikat zur Zulassung fehlt bis heute, so dass es sich also nur um Richtlinien handelt. Im Grunde müssen Sie sich also auf die Informationen des Ausstellers verlassen, dass er berechtigt ist den Energieausweis auszustellen und alle Anforderungen erfüllt sind.

Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Energieausweis ausstellen oder eine Modernisierungsempfehlung aussprechen begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit wird geahndet, so dass auch ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro möglich sind.

Lassen Sie sich immer eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers geben, dass der Energieausweis persönlich ausgestellt werden darf. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Allerdings sagt die formale Zulassung z.B. nichts über die Qualifikation des Ausstellers aus. Daher sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen und sich über die Fachkenntnis informieren. Der Aussteller sollte eine Berufshaftpflichtversicherung haben, so dass Sie am Ende eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden können. Lassen Sie sich auch die Nummer der Berufshaftpflicht geben, so dass Sie immer zur Hand ist.

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Den richtigen Aussteller finden

Es gibt leider keine Liste mit berechtigten Aussteller, aber bei der Internetsuche finden Sie verschiedene Portale mit Ausstellern, so dass Sie eine ansprechende Auswahl haben und sich nur noch entscheiden müssen.

In der Regel beruhen die Einträge allerdings auf Selbstauskünften der Aussteller und diese sind nicht geprüft. Das bedeutet z.B., dass der Aussteller selber festlegt, dass er eine Ausstellung durchführen darf. Aber bedenken Sie dabei immer, dass es keine feste Richtlinie dafür gibt.

Wichtig

Die Energieeffizienz-Expertenliste ist eine Datenbank mit Energieberatern. Deren Qualifikation wird regelmäßig geprüft, so dass die Liste immer auf einem aktuellen Stand ist. Die Liste wird auch von der deutschen Energieagentur betreut. Experten raten daher, dass Sie sich einen Aussteller aus dieser Liste nehmen, wenn Sie eine Modernisierung planen. Nur gelistete Personen haben das Recht als Sachverständige eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung brauchen Sie z.B. für die Beantragung von KfW-Förderungen.

Sie setzen beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien, dann steht Ihnen eine Flut von Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Bund, Land, Kommunen und private Energieversorger haben unterschiedliche Förderungen, so dass Sie einen Experten zu Rate ziehen sollten. Er kann Ihnen nicht nur bei den Anträgen helfen, sondern auch alle andere Dinge in die Wege leiten. Wenn Sie sich für einen Architekten als Aussteller entscheiden, dann haben Sie die Möglichkeit von seinem Fachwissen und seinem Umfeld zu profieren. Der Architekt kennt viele Handwerker und diese sind für die Modernisierungen perfekt, aber auch in Sachen Antragsstellung ist er eine gute Wahl. Architekten finden Sie im Internet und auch Banken können Empfehlungen aussprechen. Schauen Sie sich Bewertungen an, so dass Sie eine gute Entscheidung treffen können.

Interessant

In der dena-Liste finden Sie weitere berechtige Aussteller und es gibt Voraussetzungen, um in die Datenbank aufgenommen zu werden. Der Aussteller muss die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für den Energieausweis nachweisen, so dass eine Aufnahme möglich ist. Ohne kommt er nicht auf die Liste und Sie finden ihn dort nicht, so dass Sie ein Stückchen mehr Sicherheit haben. Gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig, weil so viele Betrüger auch in diesem Bereich unterwegs sind.

Auch Bauingenieure und Architekten zählen zu den Ausstellern für Energieausweise und sie sind in entsprechenden Listen auf den Internetseiten der Ingenieurkammer zu finden. Filtern Sie diese Listen nach den Themen „Energieberatung“, so dass Sie nur passende Ansprechpartner finden. Die Auswahl ist groß und meist nicht so einfach. Sie haben auch die Möglichkeit nach Postleitzahlen zu suchen, so dass der Aussteller in der Nähe ist und Sie nicht noch Anfahrtskosten oder ähnliches zahlen müssen.

Vergewissern Sie sich, dass der Aussteller die folgenden Leistungen zusichert und erst dann treffen Sie eine Entscheidung:

  • Vertrag mit detaillierter Leistungsbeschreibung
  • Erklärung des Ausstellers, auf welcher Grundlage er den Energieausweis ausstellen kann
  • Schriftliche Bestätigung von allen Daten und Angaben, die übermittelt und zur Ausweiserstellung verwendet wurden
  • Datenschutzzusicherung für alle Daten
  • Nummer der Berufshaftpflichtversicherung für eventuelle Ansprüche

Sie sorgen für Ihre eigene Sicherheit und zur Verbesserung des Qualitätsstandards, wenn Sie sich an die Forderungen halten. Nur wenn der Aussteller alle Forderungen zu 100% erfüllt, dann sollten Sie sich für ihn entscheiden.

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Datenerhebung und Ortstermin

Der Ausweissteller braucht das Gebäude weder besichtigen noch begehen, denn es reicht vollkommen aus, wenn Sie als Eigentümer alle wichtigen Daten zur Verfügung stellen.

Sie stellen die Daten zur Verfügung und der Aussteller muss davon ausgehen, dass diese korrekt sind. Dafür sind Sie verantwortlich, so dass der Aussteller keine Haftung für die Richtigkeit der Daten übernimmt. Sie allein sind für die Zusendung der Daten verantwortlich, so dass ein Energieausweis anhand der korrekten Daten erstellt wird. Dazu können Sie aussagekräftige Fotos oder Datenblätter nutzen, die Sie von den technischen Anlagen machen. Es darf allerdings kein Zweifel aufkommen, dass es sich um richtige Angaben handelt, denn ansonsten dürfen die Informationen nicht verwendet werden. Die Daten und ein angewendetes Rechenverfahren sorgen für die Ermittlung der Energiekennwerte, so dass der Aussteller am Ende einen Energieausweis ausstellen kann.

Die Art der Datenerhebung spielt immer dann eine wichtige Rolle, wenn der Käufer einer Immobilie einen Zweifel an der Richtigkeit des Energieausweises hat. Sie als Verkäufer sind vor Zweifeln und Schadensersatzforderungen geschützt, wenn Sie im Vorfeld mit großer Sorgfalt gearbeitet haben und den Ausweissteller lieber zur Gebäudebesichtigung mitgenommen haben, denn vor Ort kann der Aussteller sich selbst ein Bild machen und die Daten aufnehmen. Zudem kann er direkt Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen vorschlagen, so dass Sie am Ende entscheiden können, ob Sie weitere Maßnahmen planen.

Achtung

Eine Energieberatung findet nur bei einem Vor-Ort-Termin statt und wenn der Berater eine entsprechende Qualifikation hat, dann können Sie beide Punkte gut miteinander verbinden. Eine solche Kombination ist ideal, denn gerade beim Kauf eines Altbaus ist mit Sanierungen zu rechnen und die Maßnahmen können mitunter sehr teuer werden. Bei einer Beratung stellt der Berater eine Liste mit Möglichkeiten zusammen und Sie entscheiden, welche Maßnahmen interessant sind und welche nicht. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Aussteller die Anträge für Förderungen stellt, wenn er berechtigt ist und sich auskennt.

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Ein Laie hat kaum die Möglichkeit die Gebäudedaten korrekt aufzulisten, aber für die Ausstellung eines Bedarfsausweises müssen die Daten aufgenommen werden. Aus dem Grund suchen Sie sich am besten einen Experten und er führt eine Vor-Ort-Begehung durch, so dass alle Daten richtig aufgeschrieben werden können.

Die Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Die Ausstellung eines Energieausweises ist mit Kosten verbunden, wobei die Kosten unterschiedlich hoch sind und von verschiedenen Faktoren abhängen.

Die Verbrauchsausweise sind immer kostengünstiger als ein Bedarfsausweis und das liegt daran, dass es bei dem Bedarfsausweis einen höheren Aufwand bei der Datenerhebung gibt. Dike Aussagekraft der beiden Ausweise ist unterschiedlich und somit entscheiden Sie, welchen Sie brauchen. Auch die Kosten sind unterschiedlich und können nicht im Vorfeld festgelegt werden. Es gibt Anbieter für unter 100 Euro, aber auch Aussteller, die mehr als 300 Euro verlangen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, denn die Gebäudegröße, der Aufwand zur Datenerfassung, das Heizsystem und die vorliegenden Bauunterlagen spielen eine Rolle. Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises gibt es keine Energieberatung, denn es handelt sich rein um die Datenaufnahme, so dass eine Beratung separat wahrzunehmen ist. Im Idealfall verbinden Sie die Ausstellung des Ausweises mit einer Energieberatung, denn hier gibt es viele Vorteile.

Sie können eine kostenlose Nachbesserung des Energieausweises verlangen, wenn der Ausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Weitere Rechte machen Sie geltend, wenn der Aussteller seinen Pflichten nicht nachkommt oder Sie treten von dem Vertrag zurück. Der Aussteller lehnt die Nachbesserung als unzumutbar ab, dann treten Sie von dem Vertrag zurück und lassen sich Ihr Geld zurückgeben.

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Prüfen Sie Billigangebote genau

Das Internet ist voll von Schnäppchenangeboten und Billiganbietern. Sie bieten den Energieausweis für 25 Euro oder weniger an und das ist meist nicht rechtswirksam.

Hinter diesen Angeboten verbergen sich Anbieter, die keine Vor-Ort-Begehung durchführen, sondern die Daten entweder per Post oder Online einfordern. Sie erstellen einen Energieausweis anhand der Daten, obwohl sie das Objekt nicht gesehen haben. Grundsätzlich ist eine Ausstellung durch diese Vorgehensweise durchaus möglich, aber es kommt immer wieder zu erheblichen Mängeln bei der Datenerhebung. Es kommt zu einem fehlerhaften Ausweis und das hat sehr schwerwiegende Folgen. Prüfen Sie diese Angebote sehr genau, damit es am Ende zu keinen bösen Überraschungen kommt. Lassen Sie sich auf keinen Fall von umfangreichen Fragebögen abschrecken, die Sie zur Datenaufnahme zugeschickt bekommen. Die Daten müssen dem Aussteller immer fachmännisch übermittelt werden, auch wenn es keinen Besichtigungstermin gibt.

Auch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen gehören in den Energieausweis und der Aussteller fragt Sie, welche Maßnahmen Sie nachträglich gemacht haben und welche Sie in Zukunft planen. Geben Sie bereitwillig Auskunft, aber seien Sie immer auf der Hut, denn gerade das Internet ist voll von Betrügern. In der Regel wollen sie nur das schnelle Geld machen, aber liefern ungenügende Arbeit. Prüfen Sie die Internetangebote sehr genau und wenn nur ein kleiner Zweifel besteht, dann nehmen Sie unbedingt Abstand und suchen sich einen Fachmann aus der Umgebung. Rechnen Sie aber damit, dass der Fachmann aus der Umgebung deutlich teurer ist als das „Schnäppchenangebot“ aus dem Internet.

Beispiel

  • Wärmedämmung (Dach, Außenwänden, Spitzboden, Kellerdecke)
  • Austausch von Fenstern oder der Verglasung
  • Dämmung in Bezug auf Heizleitungen
  • Einbau von Thermostatventilen
  • Solar- oder Lüftungsanlagen

Der Ausweisaussteller sollte im Idealfall auch Empfehlungen in Bezug auf Modernisierungsmaßnahmen nennen. Der Aussteller kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, wenn er die Daten nicht in vollem Umfang aufnimmt und kontrolliert.

Betrug mit Energieausweisen

Sie brauchen einen Energieausweis, wenn Sie Wohnraum neu vermieten oder verkaufen wollen.

Diese Notwendigkeit wird von Betrügern gern ausgenutzt, denn ein Bußgeld von 10.000 Euro klingt dramatisch. Die Gauner setzen auf die Angst der Haus- und Wohnungseigentümer und ziehen ihnen damit das Geld aus der Tasche. Ein so hohes Bußgeld droht, wenn Sie die Pflichtangaben zur Energieeffizienz in der Immobilienanzeige oder spätestens beim Besichtigungstermin verschweigen. Nicht jeder Haus- und Wohnungsbesitzer braucht aber einen Energieausweis.

Die Betrüger gehen in zwei Maschen vor

1.Der Anruf

Am Telefon wird dem Haus- und Wohnungsbesitzer erklärt, dass der Energieausweis Pflicht ist und der Anrufer muss ihn ausstellen. In der Regel handelt es sich um unerlaubte Werbeanrufe und wenn der Angerufene einem Termin zustimmt, dann erhält er direkt eine Zahlungsaufforderung und eine Auftragsbestätigung. Sobald Ihre Unterschrift gesetzt ist, haben Sie der Firma den Auftrag zur „Beantragung des Energieausweises“ beauftragt. Sie sind weiterhin mit der Kontaktaufnahme und Beratung einverstanden, damit der Ausweis erstellt werden kann. Im Endeffekt kommen noch mehr Werbeanrufe von vielen anderen Firmen und das ist nicht erlaubt. Bei dieser Masche handelt es sich um eine sehr beliebte Methode, um potentielle Kunden schnell zu überzeugen und umgehend an das Geld zu kommen. Gerade ältere Personen fallen auf diese Masche immer wieder rein.

Gehen Sie auf den Anrufer nicht ein und beenden Sie das Gespräch schnell, denn dazu rät Ihnen die Verbraucherzentrale. Geben Sie dem Anrufer gar nicht erst die Gelegenheit mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, denn ohne eine Bindung können Sie schneller auflegen. Überweisen Sie auf keinen Fall irgendwelche Gelder, wenn Sie Unterlagen geschickt bekommen, sondern widersprechen Sie der Forderung umgehend, so dass Sie vom Vertrag zurücktreten können. Im Notfall fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und zudem ist eine Anzeige bei der Polizei eine gute Idee. Bei der Bundesnetzagentur melden Sie den unerlaubten Werbeanruf, so dass die Behörde dem Fall nachgehen kann. Außerdem ist der Besuch bei einem Fachanwalt eine sinnvolle Idee, um sich abzusichern und rechtlichen Beistand zu haben. Entsprechende Anwälte nennt Ihnen die Verbraucherzentrale oder im Internet werden Sie fündig.

2. Der Gutschein

Sie öffnen den Briefkasten und finden einen Gutschein für „objektbezogene Energieeffizienz-Informationen“ und ein paar Tage später steht schon ein Berater vor der Haustür. Er will mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um einen Energieausweis auszustellen. Im gleichen Atemzug wird er versuchen Ihnen teure und vielleicht auch unnötige Handwerkerleistungen zu verkaufen. Lassen Sie den angeblichen Fachmann nicht ins Haus oder prüfen Sie vor dem Termin seine Qualifikation, denn nur so sind Sie auf der sicheren Seite und lassen keinen Betrüger rein.

Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen, denn auch bei einem unterschriebenen Vertrag haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Beim Besuch unterschreiben Sie erst einmal nichts, denn der angebliche Fachmann wird versuchen Sie unter Druck zu setzen. Bleiben Sie ruhig und fordern Sie Bedenkzeit. Wenn Sie sich unsicher sind, dann wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale und suchen Sie sich rechtlichen Beistand.

Registriernummern und Kontrollen

Jeder Energieausweis erhält eine eigene Registriernummer, dass ist seit Mai 2014 der Fall und gilt für alle Energieausweise.

Der Ausweisaussteller muss die Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragen, denn nur diese Behörde hat das Recht dazu. Diese Nummer dient zur stichprobenartigen Kontrolle der Ausweise und dadurch soll die Dokumentenqualität verbessert werden. In den letzten Jahren haben sich immer mehr Qualitätsmängel gezeigt und das soll sich mit der Nummer und Kontrollen ändern. Ein bestimmter Anteil der neuen Energieausweise wird überprüft und dazu dienen die Registriernummer. Die Behörden haben die Möglichkeit die Nummern einzeln aufzurufen und den Inhalt der Ausweise zu kontrollieren. Dazu nutzen Sie auch manchmal einen Kontrollbesuch, um die Zahlen zu kontrollieren.

Der Aussteller hat die Pflicht, Kopien der ausgestellten Ausweise zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen an die Kontrollbehörden zu übergeben. Wichtig ist, dass die Datenschutzbestimmungen beachtet werden.

Die Vor-Ort-Begehung

Die Kontrolle der Energieausweise erfolgt auch verschiedene Arten und dazu kann auch eine vollständige Überprüfung aller Daten notwendig sein. In seltenen Fällen findet sogar eine Vor-Ort-Begehung statt, aber dafür muss mit dem Gebäudeeigentümer ein Termin gemacht werden, aber verpflichtet sind Sie dazu nicht. Die Behörde wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin ausmachen, dass erfolgt in der Regel telefonisch. Sie haben die Möglichkeit, den Termin anzunehmen oder abzulehnen, aber wenn Sie nichts zu verbergen haben, nehmen Sie den Termin und lassen die Beamten ihre Arbeit machen. Der Termin dauert nicht lange und es ist für Sie kein Aufwand.

Lassen Sie sich nicht auf Vorkasse ein, denn es ist üblich, dass der Aussteller eine Rechnung erstellt. Vorkasse wird von einigen Anbietern trotzdem verlangt, aber wir raten Ihnen davon ab. Bestehen Sie erst auf die Lieferung des Ausweises und überprüfen Sie ob alles seine Richtigkeit hat. Sie haben das Recht die Zahlung innerhalb von 14 Tagen zu veranlassen und vom dem Recht machen Sie auch Gebrauch!

Kostengünstige Modernisierung empfehlen

Auf Seite 4 des Energieausweises stehen kurze Empfehlungen zur Modernisierung für das Gebäude und auch Sanierungsmöglichkeiten sind vorhanden, so dass das Gebäude energieffizienter wird.

In der Regel weisen die Empfehlungen auf kostengünstige Maßnahmen hin, die zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Nicht nur komplette Maßnahmen stehen in dem Ausweis, denn bei einigen Gebäuden reichen kleine Aktionen schon vollkommen aus, um die Energieeffizienz zu verbessern. Allerdings ersetzt die Empfehlung keine Energieberatung und dient lediglich als Hinweis für baulichen Wärmeschutz oder der Optimierung der Heizungsanlage. In einzelnen Empfehlungen gibt der Aussteller an, ob es sich um Einzelmaßnahmen handelt oder ob eine größere Sanierung notwendig ist. Er kann auch die geschätzten Amortisationszeiten und Kosten für die eingesparten Kilowattstunden an Energie nennen, aber die Angaben sind nicht verpflichtend.

In Ihrem Energieausweis stehen Empfehlungen, dann denken Sie an eine Modernisierung noch, aber Sie sind nicht verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen. Im Endeffekt dienen die Maßnahmen der Energieeffizienz des Gebäudes und Ihrem Geldbeutel, denn mit Hilfe der Modernisierungen sparen Sie am Ende eine Menge Geld und Energie. Im Grunde sind die Maßnahmen nur zu Ihrem Besten und das sollten Sie bedenken. Außerdem müssen die Maßnahmen nicht sofort umgesetzt werden, so dass Sie den Zeitraum selber bestimmen.

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Vor einer energetischen Sanierung nehmen Sie auf jeden Fall eine Energieberatung in Anspruch, denn der Berater schlägt verschiedene Sanierungsvarianten und Maßnahmen vor. Nicht alle diese Informationen stehen auf dem Energieausweis und zudem kann der Energieberater gezielt auf Ihre Vorstellungen und das finanzielle Budget eingehen.

Wichtig

Eine Energieberatung macht in erster Linie Sinn, wenn es sich bei dem Energieausweis um einen Verbrauchsausweis handelt. Er wird nur anhand von Verbrauchszahlen und ohne Gebäudebegehung erstellt. Bei einem Bedarfsausweis sind deutlich konkretere Hinweise auf Schwachstellen des Hauses vorhanden und sie dienen als gute Grundlage für eine Beratung. Nachdem die Modernisierung abgeschlossen ist, lässt sich der Bedarfsausweis ohne viel Aufwand auf den neusten Stand bringen und es sind alle Verbesserungen des Gebäudes enthalten.

Der Bedarfsausweis wird nach einem vereinfachten Verfahren ausgestellt und die Daten sind auf einfache Art und Weise ermittelt. Er ist zulässig, aber Sie müssen aufpassen, denn die vereinfachten Ausführungen entsprechen meist nicht allen Anforderungen und Fördermittel sind schwer zu bekommen. Lassen Sie sich im besten Fall einen Energieausweis im Rahmen eines Energieberatungsberichts ausstellen, wenn Sie eine Modernisierung planen. Er wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert, aber kostet deutlich mehr.

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Energieausweis und BAFA-Energieberatung für Wohngebäude

Die BAFA unterstützt die Energieberatung für Wohngebäude, wenn es sich um eine Vor-Ort-Beratung handelt und in diesem Rahmen werden Beratungen von Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 1.300 Euro gefördert.

Der Energieberater ermittelt den aktuellen energetischen Zustand des Wohngebäudes und erstellt mit Hilfe dieser Daten ein Konzept zur Sanierung. Die thermische Hülle (Dach, Fassade, Boden, Fenster, Türen) und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) werden in die Berechnung einbezogen. Am Ende erstellt der Energieberater einen schriftlichen Bericht und die Energiekennwerte überträgt er direkt in den Energieausweis, aber diese Aktion ist im Vorfeld zu vereinbaren.

Der Energieausweis soll mit dem BAFA-Energieberatungsbericht verbunden sein, dann beauftragen Sie einen Berater, der GEG berechtigt und von der BAFA zugelassen ist. Sie finden die BAFA-anerkannten Berater auf der Energieeffizienz-Expertenseite für Förderprogramme des Bundes. Die gelisteten Berater haben die Möglichkeit auch Bestätigungen auszustellen, welche Sie für KfW-Fördermittel brauchen, denn bei einer Modernisierung sollten Sie auch auf diese Aktion achten.

Es gibt eine eigene Richtlinie für die Förderung von Energieberatungen und diese hat andere Anforderungen als das GEG.

Die wichtigsten Punkte sind

  • Im Kreis der antragsberechtigen Energieberater befinden sich auch Handwerker und Energieversorger.
  • Gegenüber dem BAFA müssen die Energieberater eine Selbsterklärung abgeben und diese besagt, dass sie hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral beraten.
  • Der Energieberater braucht für die Zulassung eine aktive Haftpflichtversicherung.

Sie planen einzelne Modernisierungen und brauchen keine Gebäudebilanzierung, dann nutzen Sie die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sie erfahren nicht nur, was der Austausch einer Heizungsanlage bringt, sondern auch wie Sie diese optimal nutzen können. Auch das Thema Wärmedämmung und Fenstererneuerung wird besprochen, so dass Sie selbst entscheiden können. Fördermittel sind für verschiedene Modernisierungen möglich und auch dazu gibt es eine Beratung. Im Rahmen einer Beratung ist es aber nicht möglich, dass Anträge für Fördermittel oder ein Energieausweis ausgestellt werden.

Anhaltspunkte durch Sanierungskonfigurator

Der Bund hat einen Sanierungskonfigurator und mit dessen Hilfe schätzen Sie den Energiebedarf des Gebäudes ein, bevor eine Energieberatung stattfindet.

Sie haben mit diesem Tool die Möglichkeit zu testen, ob sich die Erstellung eines Energieausweises lohnt, aber das ist nur grob möglich. Mit Hilfe des Tools simulieren Sie verschiedene Vorhaben und können die Auswirkungen in Bezug auf die Energieeinsparung erkennen. Nutzen Sie eine Wärmedämmung oder einen Heizungsaustausch und stellen Sie fest, wie hoch die Einsparung sein könnte, aber es handelt sich nur um grobe Richtlinien. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, dass das Tool Ihnen mitteilt, was eine Modernisierung kostet und welche Fördermittel möglich sind. Wichtig ist, dass Sie nicht der Annahme unterliegen, dass der Konfigurator eine Energieberatung ersetzt. Auch einen Energieausweis ersetzt das Tool nicht, denn er muss trotzdem sein.

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Energieausweis

1. Braucht jedes Gebäude einen Energieausweis?

Nicht jedes Gebäude braucht einen Energieausweis, denn nur Wohnimmobilien brauchen ihn. Die neuen Gebäude erhalten den Ausweis automatisch, aber bei den älteren Gebäuden muss ein Fachmann den Ausweis ausstellen. Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz des Hauses.

2. Wer stellt einen Energieausweis aus?

Ein Energieberater stellt nicht automatisch einen Energieausweis aus, denn dafür muss eine spezielle Qualifikation vorhanden sein. Nicht nur Architekten und Bauleiter sind mit der Qualifikation ausgestattet, denn auch viele Handwerker können den Ausweis ausstellen.

3. Was kostet ein Energieausweis?

Für einen Energieausweis müssen Sie mit Kosten rechnen, wobei ein Bedarfsausweis teurer ist als ein Verbrauchsausweis. Der Ausweis für ein Einfamilienhaus liegt bei 100 Euro und für ein Mehrfamilienhaus müssen Sie mit 250 Euro rechnen. Es spielen aber auch noch andere Faktoren eine Rolle und diese wirken sich auch auf die Preisgestaltung aus.

4. Wie sinnvoll sind die Maßnahmen auf dem Energieausweis?

Der Energieberater gibt Tipps und diese können Sie umsetzen, um eine deutliche Energieeinsparung zu erhalten. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen. Ideal ist eine gute Wärmedämmung, gut abgedichtete Fenster und ein gedämmter Dachboden. Andere Maßnahmen sind freiwillig.

5. Wie wichtig ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument und gehört in der heutigen Zeit zur Pflicht. Jeder Neubau bekommt einen Energieausweis und auch die älteren Wohngebäude sollten ihn haben. Eine Beantragung wird vom Eigentümer verlangt und muss auf Anfrage bei Neuvermietung und Verkauf vorgelegt werden.

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Fazit

Der Energieausweis ist eines der wichtigsten Dokumente für einen Haus- oder Wohnungseigentümer, denn in dem Ausweis stehen alle wichtigen Informationen rund um die Energieeffizienz des Gebäudes. Bei einer Neuvermietung oder einem Verkauf ist der Eigentümer verpflichtet den Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen. Ohne den Energieausweis sollten Sie das Haus nicht kaufen und auch von der Anmietung absehen, denn die Energieeffizienz spielt heute eine wichtige Rolle. Der Aussteller gibt nicht nur Daten rund um die aktuelle Situation bekannt, sondern bietet auch Maßnahmen zur Modernisierung, so dass der Eigentümer selbst entscheiden kann, ob er das Gebäude anpasst oder nicht.

Der Beitrag So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie – Achten Sie auf die Qualifikation des Ausstellers erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Energieausweis: die wichtigsten Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer – Die Energieeffizienz eines Wohngebäudes lässt sich mit dem Energieausweis nachlesen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/energieausweis-die-wichtigsten-infos-fuer-eigentuemer-mieter-und-kaeufer-die-energieeffizienz-eines-wohngebaeudes-laesst-sich-mit-dem-energieausweis-nachlesen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/energieausweis-die-wichtigsten-infos-fuer-eigentuemer-mieter-und-kaeufer-die-energieeffizienz-eines-wohngebaeudes-laesst-sich-mit-dem-energieausweis-nachlesen/#respond Sun, 07 Mar 2021 11:14:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61744 Das Thema der Energieausweise ist inzwischen umfangreich, denn diese speziellen Ausweise sorgen für die Vergleichbarkeit von Immobilien. Nicht nur der Käufer erkennt z.B.  auf einen Blick, wie hoch der Verbrauch und demnach auch die Energiekosten

Der Beitrag Energieausweis: die wichtigsten Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer – Die Energieeffizienz eines Wohngebäudes lässt sich mit dem Energieausweis nachlesen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Das Thema der Energieausweise ist inzwischen umfangreich, denn diese speziellen Ausweise sorgen für die Vergleichbarkeit von Immobilien. Nicht nur der Käufer erkennt z.B.  auf einen Blick, wie hoch der Verbrauch und demnach auch die Energiekosten sind. Auch der Mieter hat einen guten Einblick, aber leider ist das nicht immer leicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Energieausweis handelt es sich im Grunde um einen Steckbrief des Gebäudes, denn er zeigt die Energieeffizienz transparent an.
  • Jede Person, die mit Immobilien zu tun hat, kenn einen Energieausweis. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet den Ausweis bei Neuvermietung oder Eigentümerwechsel zur Verfügung zu stellen. Dadurch können Mieter und Käufer die Nebenkosten besser einschätzen.
  • Sie erhalten Informationen über die Ausstellung des Energieausweises und geben Tipps, worauf Sie bei der Ausstellerauswahl achten müssen.

Was ist der Energieausweis?

Bei dem Energieausweis handelt es sich um einen wichtigen Steckbrief über das Wohngebäude. Er gibt nämlich die Energieeffizienz des Hauses an. 

Mit Hilfe von verschiedenen Kennziffern wird ein genaues Bild der Energieeffizienz vermittelt. In dem Dokument stehen aber auch Empfehlungen rund um eine kostengünstige Modernisierung. Lesen Sie daher alle Informationen rund um den Inhalt des Energieausweises in einem anderen Artikel.

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Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Wann benötigen Sie den Energieausweis?

Ein Hausbesitzer ist nicht automatisch verpflichtet einen Energieausweis auszustellen, Dies gilt selbst dann, wenn einige Anbieter anderer Ansicht sind.

Sie brauchen den Ausweis jedenfalls nicht, wenn Sie in einem eigenen, schon lange fertigen Haus wohnen.

Bauen Sie aber z.B. ein neues Haus, dann sieht die Sache anders aus. Sie müssen sich in diesem Fall einen Energieausweis ausstellen lassen. Oder Sie sind z.B. ein Eigentümer von Bestandsimmobilien, dann brauchen Sie das Dokument auch. Vor allen Dingen, wenn Sie die Wohnung oder das Haus vermieten oder verkaufen wollen. Käufer und Neu-Mieter haben jedenfalls ein Recht auf den Energieausweis. Anhand des Ausweises erhalten sie alle Informationen rund um die Energieeffizienz des Hauses.

Sie müssen zudem einen Energieausweis haben, wenn Sie das Gebäude gründlich sanieren wollen und dabei einer energetische Gesamtbilanzierung durchführen wollen. Die Gesamtbilanzierung wird daher nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz, kurz auch GEG, gemacht.

In einem zusätzlichen Artikel finden Sie alle Informationen rund um den Energieausweis. Dort steht z.B., wer ihn braucht und worauf Sie als Eigenheimbesitzer achten müssen.

Die Arten der Energieausweise

Grundsätzlich gibt es inzwischen Bedarfs- und Verbraucherausweise. Beide Arten jedoch führen meist zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Thema Energiestandard.

Das liegt z.B. daran, dass die Daten auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Zudem findet meist eine andere Berechnung statt und das Ergebnis sind dann unterschiedliche Angaben. Die Bedarfsausweise sind in der Regel kostenintensiver als ein Verbrauchsausweis. Aber dafür haben sie auch eine höhere Aussagekraft. Alle Arten der Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.

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Die Energiekennziffern

Die Energiekennziffern sorgen für einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit der Gebäude und zwar in ganz Deutschland.

Allerdings erlauben sie keinen unmittelbaren Rückschluss auf den Energieverbrauch oder die Energiekosten, die Sie zu erwarten haben. Der Energieverbrauch und die Energiekosten hängen jedenfalls von vielen verschiedenen Faktoren ab. Diese spielen allerdings für die Ausweiserstellung keine Rolle.

Der Zeitraum zwischen 2007 und Oktober 2020 stellt die Basis für die Energieausweise. Die gültige Version der Energiesparverordnung wird dafür herangezogen. Seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, aber es gibt eine Ausnahme. Sie wollen z.B. eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten? Dann gilt bis Mai 2021 immer noch die Energiesparverordnung von 2014 für die Erstellung des Energieausweises.

Die Energieeinsparungsverordnung wurde inzwischen mehrfach überarbeitet. Daher ist es sehr schwer, die neuen Energieausweise mit den älteren Ausweisen zu vergleichen. Die Kennziffern werden anhand der geltenden EnEV anders bewertet und das zeigt sich an dem Farbband und der Einordnung des Hauses in die Energieeffizienzklassen (A+ bis H).

Viele Gebäude sind z.B. in den älteren Ausweisen deutlich besser bewertet worden als in den neuen Ausweisen. Aus dem Grund spielt bei einem Vergleich auch das Ausstellungsdatum des Ausweises eine wichtige Rolle. Der sogenannte Endenergiebedarf eines Gebäudes ist eine wichtige Kennziffer und wird nicht nur bei den neuen Ausweisen nach einer Methode berechnet, sondern auch bei den älteren. Auf Seite 2, unterhalb des Bandtachos ist der Zahlenwert in den Bedarfsausweisen zu finden.

Ausweisaussteller finden

Es gibt Unternehmen, die mit Hilfe eines Energieausweises eine schnelle Mark machen wollen. 

Achten Sie bei der Suche nach einem seriösen Anbieter immer darauf, dass die Person eine besondere Qualifikation hat. Nur dann darf sie z.B. einen Energieausweis ausstellen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Energieausweis

1. Welcher Energieausweis ist notwendig?

Jedes Gebäude, das nach 1965 und davor errichtet wurde, muss inzwischen einen Energieausweis haben. Seit dem 1. Oktober 2018 muss daher jedes Gebäude einen Bedarfsausweis haben und dieser ist Pflicht.

2. Wer stellt den Energieausweis aus?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz dürfen nur Personen mit besonderen Aus- und Weiterbildungen einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören Ingenieure, Physiker, Architekten und Handwerker.

3. Hausverkauf – welchen Energieausweis brauche ich?

Die Entscheidung welche Art eines Energieausweises Sie vorlegen müssen, hängt von der Immobilie selber ab. Einen bedarfsorientierten Energieausweis brauchen Sie, wenn Sie ein energetisch unsaniertes Haus mit vier Wohneinheiten haben. Ansonsten reicht der Verbrauchsausweis vollkommen aus.

4. Kann der Schornsteinfeger einen Energieausweis ausstellen?

Der Schornsteinfeger hat die Qualifikation einen Energieausweis auszustellen und spart dem Hauseigentümer eine Menge Arbeit, denn er braucht niemanden suchen.

5. Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis belaufen sich zwischen 50 und 100 Euro für ein Einfamilienhaus, aber für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten müssen Sie mit Kosten von bis zu 250 Euro rechnen.

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Fazit

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches für die Energieeffizienz eines Hauses von großer Bedeutung ist. Die Ausstellung übernimmt eine qualifizierte Person wie ein Architekt oder sogar der Schornsteinfeger. Die Kosten liegen zwischen 50 Euro und 250 Euro und hängen von der Größe des Hauses ab. Heute ist ein Energieausweis für jedes Wohngebäude Pflicht und muss dem Mieter oder dem Käufer ausgehändigt werden.

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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/energieausweis-die-wichtigsten-infos-fuer-eigentuemer-mieter-und-kaeufer-die-energieeffizienz-eines-wohngebaeudes-laesst-sich-mit-dem-energieausweis-nachlesen/feed/ 0
Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus? Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/energieausweis-was-sagt-dieser-steckbrief-fuer-wohngebaeude-aus-infos-fuer-eigentuemer-mieter-und-kaeufer/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/energieausweis-was-sagt-dieser-steckbrief-fuer-wohngebaeude-aus-infos-fuer-eigentuemer-mieter-und-kaeufer/#respond Thu, 26 Nov 2020 04:06:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55929 Der Energieausweis enthält Angaben zum energetischen Zustand eines Wohngebäudes. Bei uns erfahren Sie, welche Eckpunkte das Dokument enthalten muss und wie Sie die Angaben richtig interpretieren. Was sagt der Energieausweis aus? Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss

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Der Energieausweis enthält Angaben zum energetischen Zustand eines Wohngebäudes. Bei uns erfahren Sie, welche Eckpunkte das Dokument enthalten muss und wie Sie die Angaben richtig interpretieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden werden Kennziffern verwendet.
  • Verbrauchs- und Bedarfsausweise unterscheiden sich durch Berechnungsverfahren und verschiedenen Daten.
  • Ältere Energieausweise können mit neuen schwer verglichen werden.

Was sagt der Energieausweis aus?

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss in bestimmten Fällen zur Bewertung der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden Energieausweise ausgestellt werden. Solche Ausweise enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, Informationen über die eingesetzten Heizstoffe (z. B. Öl, Strom, Gas, Holz) sowie  bestimmte Energiekennwerte. Wie bei elektrischen Geräten sind in neuen Energieausweisen auch Energieeffizienzklassen A+ bis H angeführt.

Ein Energieausweis für ein Wohngebäude gilt für das gesamte Haus und nicht für die einzelnen Wohneinheiten. Sollten neben Wohnungen auch Nichtwohnräume vorhanden sein, gelten Energieausweise nur für den Wohnbereich. Ein Energieausweis muss auf jeden Fall immer nach den Vorgaben des GEG ausgestellt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Ausweis ohne eine energetische Aufwertung im Rahmen einer Vermietung oder eines Verkaufs ausgestellt wird. In solchen Fällen muss der Energieausweis bis Mai 2021 den im EnEV aus dem Jahr 2014 angeführten Richtlinien entsprechen. Zusätzlich müssen am Ausweis das Ausstellungsdatum sowie Name, Anschrift und auf jeden Fall die Berufsbezeichnung des Ausstellers angeführt sein. Der Ausweis muss vom Aussteller eigenhändig oder mit digitaler Signatur unterschreiben werden. Ein Ausdruck in Farbe ist nicht zwingend vorgeschrieben. Zur leichteren Handhabung bzw. Kontrolle durch die Behörde sind ausgestellte Energieausweise seit 2014 mit einer Registriernummer versehen.

Ein Energieausweis gilt in der Regel 10 Jahre

Einen neuen Energieausweis benötigen Sie, wenn Ihr Gebäude nach umfangreicheren Sanierungen oder Umbauten nach dem GEG neu berechnet werden muss. Energiepässe oder Wärmebedarfsausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, sind in der davor geltenden Form weiter verwendbar. Sie dürfen abgesehen davon nicht älter als zehn Jahre sein. Ein Energieausweis besteht aus fünf Seiten und hat neben Energiekennwerten auch kostengünstige Ratschläge zur Gebäudesanierung und viele weitere Angaben zum Inhalt. Im nachfolgenden Texte erfahren Sie mehr über den Aufbau des Energieausweises gemäß der EnEV 2014.

Die Berechnung der energetischen Beschaffenheit von Wohngebäuden

Auf der ersten Seite des Energieausweises finden Sie allgemeine Gebäudedaten, wie Adresse, Baujahr, Angaben zur vorhandenen Anlagetechnik sowie die Anzahl der Wohneinheiten. Angeführt sind zudem Aussagen zur Verwendung von erneuerbaren Energien sowie zur Lüftungstechnik. Zum Schluss ist auf Seite eins das Berechnungsverfahren angeführt. Mit der bedarfsgerechten und verbrauchsorientierten Berechnung gibt es dafür zwei grundsätzlich unterschiedliche Methoden. Wenn die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs erfolgt, dann spricht man von einem „Bedarfsausweis“. Die Kennwerte dafür sind auf der zweiten Seite des Ausweises ersichtlich. Die dritte Seite wird in diesem Fall nicht ausgefüllt. Wenn andererseits der gemessene Verbrauch an Energie gemessen wird, dann handelt es sich um einen „Verbrauchsausweis“. Die Energieverbrauchkennwerte sind auf Seite drei ersichtlich. Hier erfolgen auf der zweiten Seite keine Einträge. Angegeben wird der Jahresverbrauch in kWh (Kilowattstunden) je m2 Nutzfläche – Kurzform: kWh/(m2a). Es gilt der Grundsatz, je höher der Kennwert, desto schlechtes ist es um den energetischen Gebäudezustand bestellt.

Zusätzliche Hilfestellungen zum Vergleich der Energieeffizienz von Gebäuden sind der farbige Bandtacho und die Klassifizierung der Gebäude nach Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Die Vergleichswerte und Farben machen es möglich, ein Gebäude entsprechend einzustufen und mit anderen zu vergleichen.

Achtung: Der Kennwert nimmt Bezug auf die auf Seite eins des Energieausweises angeführte Gebäudenutzfläche AN. Ermittelt dieser rechnerische Wert gemäß der EnEV entweder aus der Wohnfläche oder dem beheizten Raumvolumen. In der Praxis ist der Kennwert ein wenig höher als die Wohnfläche.

Kennwert für die Primärenergie (PE)

Unter Primärenergie ist die gesamte Menge eines fossilen Brennstoffes zu verstehen, die bei der Gewinnung über die Lieferung bis zum Verarbeitungsort entsteht. Der Primärenergiekennwert stellt somit eine Abbildung des gesamten Weges eines Brennstoffs von der Förderung bis zur Verbrennung dar, wie z. B. vom Kohlebergwerk bis zum Ofen. Da der PE-Kennwert bei einem Gebäude die Auswirkungen des jeweiligen Brennstoffs auf die Umwelt anzeigt, ist er vor allem in Fragen des Klimaschutzes ein wichtiger Faktor.

Kennwert für die Endenergie

Der Endenergiekennwert drückt aus, ob regenerative Energiequellen, wie zum Beispiel die Sonne oder Holz, bei einem Gebäude Verwendung finden. Wird ein Haus mit solchen Energien beheizt, dann ist der Kennwert für die Primärenergie meistens kleiner. Das bedeutet, dass er besser als der Kennwert für Endenergie ist. Wenn für die Heizung Öl oder Gas verwendet werden, ist der Primärenergiekennwert immer höher als der für Endenergie. Ein hoher PE-Kennwert muss abgesehen davon aber nicht zwangsläufig auch eine gute Heizbilanz bedeuten. Beispielsweise ist es für ein mit Pellets beheiztes Gebäude einfach, einen hohen PE-Kennwert zu erzielen.

Durch nicht ausreichende Wärmedämmmaßnahmen kann es aber im direkten Vergleich mit einem energetisch schlecht bewerteten Haus trotzdem zu hohen Energiekosten kommen.

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Auf Seite vier des Energieausweises können Sie lesen, welche Vorschläge Ihnen der Aussteller für eine kostengünstige energetische Sanierung Ihres Gebäudes unterbreitet. Sollten keine Sanierungsempfehlungen möglich sein, dann muss das vom Aussteller auf jeden Fall am Formular vermerkt werden. Zum Beispiel dann, wenn Sie Ihr Gebäude energietechnisch bereits saniert haben.

Die Seite fünf des Energieausweises ist für abschließende Erläuterung zu den Inhalten des Ausweises und zu den Berechnungsverfahren vorgesehen.

Wichtig!

Im Energieausweis wird die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Verhältnisse ist für den Eigentümer nicht verpflichtend. Entsprechende Maßnahmen sind auch im GEG nur in bestimmten Fällen vorgesehen. Trotzdem sollten Sie als Besitzer bemüht sein, die energetische Bewertung Ihrs Gebäudes durch Sanierungen zu verbessern. Dadurch reduzieren Sie Ihre Heizkosten und erhöht den Wert. Zudem steigen die Chancen, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten können. Aufschlussreiche Informationen zum Energieausweis erhalten Sie unter anderem bei einer Beratungsstelle für Verbraucher.

Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Mit dem Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis sind bei einem Energieausweis zwei Arten. Bei beiden Varianten werden unterschiedliche Methoden zur Berechnung angewendet. Dadurch wird auch die Energieeffizienz unterschiedlich bewertet.

  1. Bei einem Verbrauchsausweis ist es wichtig, dass die Verbrauchsnachweise der letzten drei Abrechnungszeiträume vorhanden sind. Auf längere Leerstände sollte nicht vergessen werden. Entscheidend ist auch, ob in der Verbrauchsübersicht der Energieaufwand für Warmwasser enthalten ist. Es kann nämlich auch sein, dass das Warmwasser aus einer dezentralen Quelle (z. B. Durchlauferhitzer oder Elektroboiler) bezogen wird.
    • Vorteil: Die Erhebung der Daten für einen Verbrauchsausweis ist einfach und birgt wenig Fehler in sich. Mithilfe von bestimmten Klimafaktoren wird aus den ermittelten Verbrauchszahlen ein für Deutschland gültiger Mittelwert errechnet. Der Sinn dafür ist, dass beispielsweise ein sehr kalter Winter nicht zwangsläufig eine Verschlechterung der energetischen Bewertung eines Gebäudes zur Folge hat.
    • Nachteil: Die Verbrauchskennwerte werden stark vom individuellen Lüftungs- sowie Heizverhalten der Nutzer beeinflusst. Oft kommt es vor, dass Leerstände nicht ordentlich erfasst werden. Das kann zu einer Verfälschung der Kennwerte führen.
  2. Ein Bedarfsausweis zeichnet sich dadurch aus, dass die Kennwerte für den Bedarf an Energie anhand der Adresse, Art des Gebäudes, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, der Gesamtwohnfläche und der technischen Heizungs- und Gebäudegegebenheiten ermittelt werden. Zusätzlich werden Raumtemperatur sowie Klimadaten berücksichtigt.
    • Vorteil: Die ermittelten Kennwerte stehen in keinem Zusammenhang mit dem Nutzverhalten.
    • Nachteil: Wie genau und somit auch aussagekräftig ein Bedarfsausweis ist, hängt davon ab, wie genau die benötigten Daten vom Aussteller ermittelt wurden. Speziell aufpassen sollten Sie dann, wenn die Ausstellung eines Bedarfsausweises zu einem günstigen Preis angeboten wird.

Bei einer dezentralen Erwärmung des Wassers muss der Endenergiekennwert im Verbrauchsausweis um 20 kWh/(m2a) pauschal erhöht werden. Aber nur dann, wenn der Energieverbrauch im Kennwert nicht berücksichtigt wurde.

Energieausweis: Besonderheiten zum Verbrauchs- und Bedarfsausweis

In der Praxis ist bei einem Verbrauchsausweis der Endenergiekennwert im Vergleich zu einem Bedarfsausweis im Durchschnitt um ca. 25 Prozent niedriger. Auch dann, wenn es sich um dasselbe Gebäude handelt. Schenken Sie daher einem Gebäude, das mittels Bedarfsausweis bewertet wurde, auf jeden Fall mehr Aufmerksamkeit, als einem mit Verbrauchsausweis. Im Folgenden werden Ihnen Verbrauchs- sowie Bedarfsausweis erläutert.

Mit Hilfe des Energieausweises Gebäude vergleichen

Um Gebäude anhand des Energieausweises zu vergleichen, nutzen Sie einfach den zweiten Bandtacho auf der Seite 2 Ihres Energieausweises.

Die Bedeutung der Energiekennziffern

Die in der Mitte des Farbbandes angeführten Energiekennziffern erläutern, wie hoch der Energiebedarf bei den verschiedenen Gebäudetypen ist. Abhängig von der Größe benötigt beispielsweise ein Neubau rund 50 kWh/(m2a). Das entspricht einer Energieeffizienzklasse A oder B. In Deutschland liegt der durchschnittliche Verbrauch alle Wohngebäude bei ca. 160 kWh/(m2a) – was demzufolge der Energieeffizienzklasse E entspricht. In der Praxis rangieren unsanierte Einfamilienhäuser mit einem Verbrauch von 200 kWh/(m2a) in den Klassen G oder H. Logischerweise ergibt sich daraus, dass je niedriger der Bedarf an Endenergie, desto besser ist die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes.

Gebäuden in die Energieeffizienzklassen A+ bis H. Allerdings lassen diese Hilfen nur eine grobe Einschätzung zu. Denn auch nicht saniertes Gebäude kann je nach Baujahr und Größe einer anderen Energieeffizienzklasse zugeordnet werden.

Vergleichswerte und Energieeffizienzklassen

Durch die Effizienzklassen wird die energetische Beschaffenheit eines gesamten Gebäudes ausgedrückt. Zum Nachteil werden die vorhandene Heiztechnik und Wärmedämmungen nicht gesondert bewertet. Ohne eine Besichtigung des Gebäudes und nur mit Vergleichsdaten allein sind Kosten und Aufwand für energetische Sanierungen schwer abschätzbar.

Achtung: Gemäß der gültigen Energieeinsparverordnung kann eine Zuordnung der Energieeffizienzklassen erst ab dem 1. Mai 2014 vorgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt umfasst die Skala am Farbband den Bereich von 0 bis 250 kWh/(m2a). Liegt ein Gebäude im gelben Farbbereich genau in der Mitte, bedeutet das einen Energiebedarf von 130 kWh/(m2a). Die Energieeffizienzklasse entspricht dem Kennwert auf Seite 2 oder 3.

Für die Einteilung in Energieeffizienzklassen ist der Wert für den Bedarf bzw. Verbrauch der Endenergie entscheidend. Im Berechnungsverfahren für den Energiebedarf ist es in den letzten Jahren zu kaum Veränderungen gekommen. Allerdings werden die Kennwerte anderen Effizienzklassen zugeordnet. Daher sollten Sie Bedarfswerte immer nur mit Bedarfswerten in Vergleich setzen.

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei vielen Gebäuden sind mitunter aber Ausweise vorhanden, die vor 2014 ausgestellt wurden. In solchen Ausweisen fehlen am Farbband die Skalierung, die Effizienzklassen. Zudem ist für die Vergleichswerte auch keine Zuordnung angeführt. Trotzdem können Gebäude mit alten Ausweisen einer Klasse zugeordnet werden. Die früher verwendete Einteilung war aber nicht wirklich aussagekräftig.

Was sagt ein Energieausweis aus?

Mit dem Energieausweis soll deutschlandweit ein energetischer Vergleich bei Gebäuden möglich sein. Allerdings können der voraussichtliche Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten daraus nicht unmittelbar abgeleitet werden. Zusätzlich wurde das Formular in den letzten Jahren mehrmals geändert. Daher macht einen Vergleich nicht immer viel Sinn.

Bis Mai 2021 richten sich Energieausweise nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Ausstellung in Kraft waren. Bis Oktober 2020 war das die EnEV. Ausgenommen davon sind Ausweise für Verkäufe und Vermietungen. Ab November 2021 gelten die Richtlinien des GEG.

Obwohl die EnEV seit dem Jahr 2007 zweimal einer Novelle (2009 und 2014) unterzogen wurde, blieb die Berechnungsmethode für den Energiebedarf ziemlich gleich. Durch diese Novellen und durch das neue GEG hat sich das Formular wesentlich verändert. Das Datum der Ausstellung macht es möglich, einen Energieausweis einer Verordnung zuzuordnen.

So beurteilen Sie die Aussagekraft des Energieausweises

Durch den Energieausweis sollen Sie einen Überblick über die Beschaffenheit eines deutschen Gebäudes erhalten. Was ein Energieausweis allerdings liefern kann, sind Rückschlüsse auf etwaige Energieverbrauchsdaten bzw. Energiekosten in der Zukunft, denn diese hängen nicht nur von der Beschaffenheit des Gebäudes, sondern auch von anderen Faktoren ab.

Bis Mai 2021 richten sich die Energieausweise (bis auf jene für Vermietung und Verkauf) nach den, zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Richtlinien. Bis zum Oktober 2020 wurden diese Vorgaben im EnEV geregelt. Danach wurden sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten.

Was sagen die Farbbänder aus?

Ausweise, die im Zeitraum von 2007 bis September 2009 ausgestellt wurden, zeigen am Farbband eine Skala von 0 bis mehr als 400 kWh/(m2a). Daher wurde ein Haus mit 230 kWh/(m2a) Energieverbrauch der gelb/grünen Zone des Farbbandes zugeordnet. Nach der EnEV 2014 wäre es mit diesem Verbrauch im roten Bereich (Klasse G). Grund: Für die Gegebenheiten von damals war der Vergleichswert für ein „energietechnisch gut saniertes oder modernisiertes Einfamilienhaus“ von 200 kWh/(m2a) zu hoch.

Von Oktober bis April 2014 entsprach ein in der Farbbandmitte angeordnetes Gebäude einem Kennwert von 215 kWh/(m2a). In einem neunen Energieausweis (EnEV 2014) wäre das Gebäude der schlechten Energieeffizienzklasse G zugeordnet. Ein „energietechnisch gut saniertes oder modernisiertes Einfamilienhaus“ hatte in diesem Zeitraum einen Energiebedarf von 150 kWh/(m2a). Aber auch dieser Wert hat sich als zu hoch herausgestellt.

Wenn Sie die Farbbänder von alten und neuen Ausweisen vergleichen, können Sie bei ein und demselben Gebäude den Unterschied in der Zuordnung der Effizienzklassen optisch sehr gut erkennen. Beispielsweise umfasst die Klasse H bei alten Ausweisen (ab Mai 20014) am Farbband kaum ein Zehntel. Bei älteren Ausweisen sind es mehr als Drittel. Zudem fehlt bei älteren Ausweisen die Einteilung nach Klassen. In älteren und neuen Energieausweisen ist für Endenergiebedarf aber dasselbe Berechnungsverfahren angewendet. Alte und neue Bedarfsausweise können also in diesem Punkt miteinander verglichen werden.

Können Energieverbrauch und –kosten vorausgesagt werden?

Fakt ist, dass sich der Energiebedarf von einer einzelnen Wohneinheit wesentlich vom Kennwert des gesamten Gebäudes unterscheidet. Bei Wohnungen mit mehreren Außenwänden, im Dachgeschoss oder im Parterre kann der Energiebedarf wesentlich höher sein. Vor allem, wenn am Gebäude eine unzureichende oder gar keine Wärmedämmung vorhanden ist. Zudem hängt der tatsächliche Energieverbrauch von den Faktoren Standort, Witterung sowie Raumtemperatur sowie vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Seit dem Jahr 2014 werden für die Berechnung eine Durchschnittsraumtemperatur von 20 Grad Celsius und mittlere Klimaverhältnisse herangezogen. Der Verbrauch erhöht sich bei jedem Grad mehr um ca. 6 Prozent. Zudem wirken sich die jeweiligen Heizstoffe und deren Preise auf die Energiekosten aus.

FAQs zum Thema Energieausweis

FAQs zum Thema Energieausweis

1. Welchen Zweck hat ein Energieausweis?

Der Energieausweis dient dazu, Informationen über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes zu erhalten. Dadurch ist ein Vergleich zwischen Gebäuden möglich. Vor allem Käufer und Mieter können die Erkenntnisse aus dem Energieausweis in ihre Kauf- oder Mietentscheidung einfließen lassen.

2. Wie lange gilt der Energieausweis?

Alle Energieausweise gelten ab dem Tag der Ausstellung für zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

3. Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Der Ausweis muss bei Verkäufen, Vermietungen, Verpachtungen sowie Leasing von Wohn- oder Nichtwohngebäuden durch die jeweiligen Besitzer bzw. Leasinggeber vorgelegt werden. Wird der Energieausweis unvollständig, zu spät oder gar nicht vorgelegt, dann droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

4. Wann muss ein Energieausweis noch ausgestellt werden?

Neben Verkäufen, Vermietungen etc. ist die Ausstellung eines Energieausweises auch bei Neubauten und in Rahmen von Modernisierungen verpflichtend. Hier ist allerdings ausschließlich ein Energiebedarfsausweis zulässig.

3. Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Der Ausweis muss bei Verkäufen, Vermietungen, Verpachtungen sowie Leasing von Wohn- oder Nichtwohngebäuden durch die jeweiligen Besitzer bzw. Leasinggeber vorgelegt werden. Wird der Energieausweis unvollständig, zu spät oder gar nicht vorgelegt, dann droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

4. Wann muss ein Energieausweis noch ausgestellt werden?

Neben Verkäufen, Vermietungen etc. ist die Ausstellung eines Energieausweises auch bei Neubauten und in Rahmen von Modernisierungen verpflichtend. Hier ist allerdings ausschließlich ein Energiebedarfsausweis zulässig.

5. Woher bekomme ich ein Musterformular?

Die jeweils aktuellen Formulare für einen Energieausweis werden nach den Vorgaben des GEG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Inneren und für Bau und Heimat (BMI) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fazit

Um die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes zu bewerten, wird vom GEG (Gebäudeenergiegesetz) in bestimmten Fällen ein Energieausweis vorgeschrieben. Der Energieausweis enthält verschiedene Angaben, wie Daten zum Haus, verwendete Heizstoffe und die Energiekennwerte. Unterschieden werden Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Während der Bedarfsausweis einen theoretischen Energiebedarf bewertet, wird beim Verbrauchsausweis der tatsächliche Energieverbrauch herangezogen. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung eines Gebäudes spielen die Energieeffizienzklassen. Sie besagen, wie viel Energie bestimmte Gebäudearten (zB. Altbau, Neubau etc) typischerweise benötigen und wie diese demnach eingestuft werden würden.

Der Vergleich bzw. die Bewertung von Gebäuden anhand des Energieausweises ist nur bedingt möglich. Das liegt vor allem auch daran, dass der Energieausweis in den letzten Jahren mehrfach geändert und sich ein direkter Vergleich bei mehreren Gebäuden relativ schwierig gestaltet.

Der Beitrag Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus? Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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